Trixie-Wetten in der Schweiz: drei Tipps, vier Wetten und die entscheidende Frage nach der Bewilligung

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Stand: 29. Oktober 2026 — geprüft gegen die Bewilligungs- und Veranstalterangaben der Gespa, die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen und die veröffentlichten Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.

Drei Bleistifte liegen parallel nebeneinander auf einem aufgeschlagenen leeren Notizblock auf einem Holztisch.
Die Trixie besteht aus drei Tipps: Gespielt werden die drei Zweier-Kombinationen und zusätzlich die Dreier-Kombination, insgesamt also 4 Wetten.

Wer eine Trixie sucht, sucht meistens nicht die Wette. Er sucht einen Anbieter, bei dem er sie überhaupt spielen darf. Das ist in der Schweiz keine Randfrage, sondern die erste: Sportwetten sind hier ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, und der Kreis der Veranstalter ist auf zwei begrenzt. Damit fällt die Auswahl, die ein Wettender aus dem Ausland kennt, auf zwei Programme zusammen — Sporttip bei Swisslos und Jouez Sport bei Loterie Romande. Alles andere, was auf dem Bildschirm auftaucht, hat keine Schweizer Bewilligung. Ob eine Trixie im eigenen Programm steht, entscheidet also nicht die Wettart, sondern der Veranstalter, bei dem man ein Konto hat, und das Konto wiederum hängt am Wohnort. Wer in Zürich sitzt, kommt bei Loterie Romande nicht durch die Registrierung; wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip.

Und dann kommt die eigentliche Rechnung. Eine Trixie ist kein Tipp mit einem Einsatz, sondern drei Tipps, die in vier Wetten zerlegt werden. Der Einsatz vervierfacht sich, ohne dass sich die Trefferwahrscheinlichkeit der einzelnen Voraussage auch nur um ein Prozent verbessert. Das ist die ganze Wahrheit über Systemwetten in einem Satz, und die Marketing-Sprache der Branche, die gern von «mehr Chancen» redet, sagt ihn nicht. Was sie verschweigt, steht in den Einsatzgrenzen und in der Regel, was mit unvollständigen Wettreihen passiert.

Der ehrliche Blick auf die Trixie handelt also von drei Dingen: was die Wette ist, was sie kostet und wer sie in der Schweiz überhaupt veranstalten darf. Das erste ist Arithmetik, das zweite Selbstkontrolle, das dritte Gesetz.

Rechtslage: zwei Veranstalter, kein dritter Weg

Die Schweiz hat sich beim Sportwetten entschieden, das Feld klein zu halten. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht die Adresse — sie beaufsichtigt Casinos, nicht Sportwetten. Wer also bei einer Bewilligungsfrage zuerst bei der ESBK anruft, landet im falschen Büro.

Ein Volleyballnetz steht an einem Seeufer in der Abenddämmerung, der Sand ist leer und das Wasser glatt.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019.

Eine Bewilligung braucht es doppelt: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, nach Artikel 21 bis 25 BGS. Und sie gilt nur in der Schweiz — Artikel 4 BGS. Der wichtigste Satz für einen Wettenden lautet deshalb: eine ausländische Bewilligung, egal ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, entfaltet auf Schweizer Boden keine Wirkung. Nicht eine eingeschränkte, nicht eine schwächere. Keine.

Was die zwei Bewilligungen konkret bedeuten

Wer eine Sportwette in der Schweiz veranstalten will, benötigt eine Veranstalterbewilligung für das Grossspiel und zusätzlich eine Spielbewilligung für das konkrete Angebot. Beide werden nach den Artikeln 21 bis 25 BGS erteilt, und beide sind räumlich auf die Schweiz beschränkt. Das ist mehr als Bürokratie: es erklärt, warum es keine dritte oder vierte Schweizer Adresse gibt, die man als Alternative zum eigenen Wohnkanton in Betracht ziehen könnte. Es gibt sie einfach nicht.

Ein Eishockeypuck und ein Schläger liegen auf einer glänzenden Eisfläche, im Hintergrund verschwimmen leere Banden.
Das Patent besteht ebenfalls aus drei Tipps, umfasst aber drei Zweier-Kombinationen, eine Dreier-Kombination und drei Einzelwetten, insgesamt also 7 Wetten.

Das Gesetz erlaubt nur Wetten auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Erlaubt ist zudem nicht alles, was Sport ist, sondern nur was auf einer Liste steht: die Gespa führt einen geschlossenen Katalog der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026, auf Basis von Artikel 25 BGS und Artikel 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen dort nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, Wetten auf Trainingsläufe sind es nie. Der Katalog führt keine Eckball- und Kartenmärkte und keine Esport-Abteilung. Wer also bei einem ausländischen Anbieter eine Trixie aus drei Eckballprognosen zusammenstellt, sollte wissen, dass ihm dieses Angebot in einem bewilligten Schweizer Programm nicht begegnen wird.

E-Sport: der Gespa-Katalog enthält keine Esport-Abteilung. Dabei bleibt es. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt, Artikel 25 Absatz 2 BGS. Livewetten sind erlaubt, vorausgesetzt, der Veranstalter besitzt eine Entscheidung, die sie ihm gestattet; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Die Konten hängen am Wohnort

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Artikel 47 Absatz 3 VGS), und in der Praxis muss der Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters liegen. Das ist die zweite grosse Einschränkung, und sie trifft jeden Wettenden persönlich.

Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Gebiete zusammen bilden das Swisslos-Vertragsgebiet. Swisslos und ihre Sportwetten: Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.

Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ihr Veranstalter ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande.

Zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete, eine Schnittmenge von null. Das ist die nüchterne Konsequenz für einen Leser aus Freiburg im Üechtland oder aus Basel: die Hälfte des Schweizer Wettmarktes ist für ihn nicht zugänglich, nicht wegen fehlender Zahlungsmittel, sondern wegen einer Kantonsgrenze. Es gibt nur diese zwei und keine weiteren Veranstalter, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Die Gespa veröffentlicht deshalb auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — es gibt keine. Sie veröffentlicht eine Sperrliste.

Die Sperrliste und was Auslandsangebote wirklich bedeuten

Weil es keine dritte Bewilligung gibt, gibt es ein Werkzeug gegen die Domains, die trotzdem auf Schweizer Bildschirmen erscheinen. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre umsetzen (Artikel 86 bis 93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — das Domain-Hopping, das die Gespa selbst mit Namen belegt, unter anderem mit Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste stehend.

Was das für einen Wettenden heisst, ist die unbequeme Hälfte dieser Geschichte: eine Sperrliste erwischt immer nur den aktuellen Domainnamen, nie die Absicht dahinter. Wer eine Alternative zur Bewilligung sucht, findet sie technisch in Minuten. Rechtlich findet er nichts. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Artikel 130 BGS). Der Spielende wird nach der Rechtsauffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und sie ist eine schmale. Denn Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Fair-Play-Kontrolle, auf die man sich berufen könnte.

Ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung bedeutet konkret: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, kein Schweizer Verbraucherschutz. Wer dort spielt, spielt auf Hausregeln, die er nicht kennt und nicht einklagen kann. Und die zweite Seite derselben Medaille: das bewilligte Angebot bietet vollen Schweizer Spielerschutz, aber nur zwei Veranstalter, einen geschlossenen Katalog von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist die «sichere Wahl» von vornherein. Sie sind unterschiedlich gut für unterschiedliche Menschen.

Werbung, Steuern und der Rahmen, den ein Leser kennen sollte

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Artikel 74 BGS). Für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist Werbung verboten (Artikel 74 Absatz 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Artikel 131 BGS). Es gibt keine zeitliche Werbebeschränkung über Tageszeiten. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Artikel 75 Absatz 2 BGS); im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Zur Steuer: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Anders liegt es bei Gewinnen von ausländischen Anbietern: sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Das ist der steuerliche Teil der Konsequenz, die man eingeht, wenn man auf ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung setzt. Allgemeine Information, keine Beratung: für den eigenen Fall Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin bzw. berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für das Grossspiel, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, gestützt auf die IKV 2020
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für das Grossspiel, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rollbit keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Sportaza keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BDMBet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
20Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betify keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Zwei Zellen der Tabelle sagen inhaltlich dasselbe wie alle übrigen Zellen der Auslandsgruppe, und das ist kein Redaktionsfehler. Es ist der Befund: die berichteten Lizenzen dieser acht Marken sind für die Schweiz nicht feststellbar, und selbst eine feststellbare hätte nach Artikel 4 BGS keine Wirkung. Die Spalte ist deshalb absichtlich schmal gehalten — sie unterscheidet nicht zwischen Anbietern, weil es auf Schweizer Boden nichts zu unterscheiden gibt. Wer eine Marke aus der unteren Gruppe dennoch ins Auge fasst, sollte die Bewilligung im jeweiligen eigenen Regelwerk suchen und nicht in einer Vergleichstabelle. Dort steht sie, oder eben nicht.

Nebenbei: die beiden Bewilligungen sind nicht nur Papier. An sie hängen der geschlossene Wettkatalog, die Wohnsitzbindung, das Sperrregister und die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Genau diese vier Dinge fehlen, wenn die Bewilligung fehlt.

Spielerschutz: Limiten setzen, bevor der erste Wettschein läuft

Mehrere Teilwetten vervielfachen den Gesamteinsatz. Das ist der Satz, der in einem Kapitel über verantwortungsvolles Wetten an den Anfang gehört, weil er aus einer mathematischen Eigenschaft eine finanzielle Konsequenz macht. Eine Trixie mit CHF 1 pro Linie kostet CHF 4. Eine Patent kostet CHF 7. Wer beide für «ungefähr dasselbe» hält, hat den Unterschied nicht verstanden.

Der Schweizer Rahmen ist bei den Limiten ungewöhnlich ausdrücklich: die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Die Veranstalterin muss von sich aus einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Artikel 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung gesetzlich erst nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Wie die Limiten bei Sporttip aussehen

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Zahl ist die aufschlussreichste im ganzen Spielerschutz-Kapitel, und sie ist keine Beruhigung. Vierstellige Verlusthöhen sind als «sichere Obergrenze» konzipiert und wären für die meisten Haushalte eine Katastrophe. Die Limite ist eine Schranke gegen das Unbegrenzte, nicht ein Rat. Wer sie ausschöpft, hat ein Problem, das eine Limite nicht löst.

Daneben steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Artikel 80 bis 82 BGS erfasst dieses Register überschuldete und suchtgefährdete Personen sowie Selbstsperren; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Artikel 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Artikel 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Artikel 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Artikel 45 BGS).

Die Konsequenz daraus ist unangenehm und deshalb wichtig: wer sich sperrt, verliert auch das schon gesetzte Geld. Es gibt keinen Rückweg aus einer Sperre, der einem das Guthaben rettet.

Alter, Identität und die Grenzen der Kontrolle

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer jünger ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Minderjährige werden online nicht zugelassen (Artikel 72 BGS). Ein Konto pro Person, mit geprüfter Identität (Artikel 47 bis 52 VGS). Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Wo Kontrolle stattfindet, findet sie also gründlich statt — und trotzdem nicht überall. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Knapp die Hälfte. Wer den Schutz an der Verkaufsstelle für streng hält, irrt; die Trefferquote des Kontrollsystems liegt hier unter dem Zufall, den man beim Münzwurf erwarten würde.

Einzahlungen, Auszahlungen und die Grenze zum Anonymen

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Artikel 50 Absatz 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Artikel 75 Absatz 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Angelegenheit und steht in seinen Bedingungen — Swisslos bietet etwa PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Und die Umkehrung, die man selten liest: die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unbewilligte Wettseiten blockieren. Die Sperre läuft über DNS gegen Domains, nicht über das Konto. Wer meint, seine Bank schütze ihn vor einem Auslandsanbieter, verlässt sich auf eine Absicherung, die es so nicht gibt.

Wie eine Trixie aufgebaut ist: drei Tipps, vier Wetten

Die Trixie zählt zu den Full-Cover-Wetten, bei denen alle möglichen Mehrfachwetten über eine bestimmte Anzahl von Auswahlen gespielt werden. Bei der Trixie sind das drei Auswahlen. Aus drei Voraussagen lassen sich genau drei Zweier-Kombinationen bilden — A mit B, A mit C, B mit C — und genau eine Dreier-Kombination aus allen dreien. Macht vier Wetten.

Die vier Linien sind keine Varianten desselben Tipps, sondern vier getrennte Wetten mit eigenem Risiko. Wer das einmal verinnerlicht hat, versteht auch, warum ein einzelner Fehltipp nicht das Ende bedeutet und warum trotzdem selten etwas übrig bleibt.

Die Teilwetten im Einzelnen

Die erste Linie kombiniert Tipp eins und Tipp zwei. Die zweite kombiniert Tipp eins und Tipp drei. Die dritte kombiniert Tipp zwei und Tipp drei. Die vierte kombiniert alle drei. Jede dieser vier Wetten steht für sich; keine teilt sich einen Einsatz mit einer anderen. Der Gesamteinsatz ist die Summe der vier Einzelstücke, und jedes Stück trägt das volle Risiko seiner eigenenQuote-Kette.

Die Reihenfolge, in der man die Tipps anordnet, ändert an der Trixie nichts. Es gibt keine «erste» und «zweite» Voraussage im Sinne einer Rangfolge, nur eine Zählung für die Paarbildung. Wer glaubt, der Gewinntipp müsse «an erster Stelle» stehen, hat eine Ordnung erfunden, die es nicht gibt.

Wo die Trixie endet und das Patent beginnt

Das Patent besteht ebenfalls aus drei Tipps, umfasst aber drei Zweier-Kombinationen, eine Dreier-Kombination und drei Einzelwetten, insgesamt also 7 Wetten. Der Unterschied ist kein Detail: beim Patent bleibt jede Voraussage auch allein spielbar. Ein Fehltipp lässt die zwei anderen Einzelwetten und die Kombination aus diesen beiden intakt; bei der Trixie sind mit einem Fehltipp drei der vier Linien tot und nur die Kombination der beiden Treffer zahlt.

Diese eine Zeile erklärt, warum das Patent bei erfahrenen Systemwettenden mit drei Voraussagen beliebter ist. Es kostet CHF 7 statt CHF 4, aber es überlebt einen Fehler. Ob einem diese Versicherung die 75 % Mehrkosten wert ist, ist die eigentliche Entscheidung — nicht die Wahl zwischen zwei Namen.

Wer noch weiter geht, landet bei Systemwetten mit mehreren Auswahlen und entsprechend mehr Linien. Wie viele Linien eine Systemwette hat, ist reine Kombinatorik, und die Zahl wächst schneller, als die meisten erwarten. Zwölf Auswahlen in Zweier-Kombinationen ergeben 66 Linien.

Märkte, die zu drei Voraussagen passen

Eine Trixie braucht drei Voraussagen, die unabhängig genug sind, um als getrennte Wetten zu gelten. Drei Mal derselbe Fussballmatch ist keine Trixie, sondern das Gegenteil davon. Bei Sporttip regelt das eine eigene Bestimmung: voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Drei Spiele aus derselben Liga an einem Abend sind dagegen unproblematisch. Der klassische Aufbau für eine Trixie ist eine Mischung aus zwei Favoriten und einem Aussenseiter, oder drei Voraussagen aus drei Wettbewerben, damit ein einzelnes Ereignis nicht alles entscheidet.

Praktisch bedeutet die Bet-Builder-Regel für einen Spieler: wer zwei Prognosen aus demselben Spiel in einer Trixie unterbringen will, darf das nur über die dafür vorgesehene Funktion tun. Der Umweg über die manuelle Kombination führt im Fehlerfall zum totalen Aus — nicht zu einer Korrektur, sondern zur Stornierung der ganzen Kombinationswette. Das ist eine harte Konsequenz für einen formalen Fehler.

Wie die Regeln den Ausgang verschieben

Zwei Regelwerke entscheiden bei Sporttip darüber, was ein Fehltipp überhaupt ist. Erstens die Spielzeit: die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — im Fussball 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer in einer Trixie auf ein Pokalspiel setzt, sollte also wissen, ob er auf das Resultat nach 90 Minuten oder nach 120 gesetzt hat; die Antwort steht im Wettprogramm, nicht im Gefühl.

Zweitens die Absage. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Für eine Trixie heisst das: die betroffene Linie fällt auf den Wert der verbleibenden Voraussagen zurück; kippt eine ganze Linie auf 1.00, ist sie kein Gewinnbringer mehr, sondern eine Wette zum Stand von 1,00. Bei drei abgesagten Voraussagen zahlt am Ende nichts mehr etwas aus.

Dazu kommt die Wertung von Live-Wetten mit Quote 1.00. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für eine Live-Trixie ist das ein echtes Risiko: ein Treffer, der vor zwei Sekunden noch gezählt hätte, fällt aus der Kombination, und die Kombination war dann nicht verloren, sondern entwertet.

Die Rechnung: was eine Trixie bei einem festen Einsatz pro Linie kostet

Der entscheidende Satz steht in den Spielregeln: der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 1 pro Linie und drei angenommenen Quoten von 1.50, 2.00 und 2.50 liegt der mögliche Rückfluss der kompletten Trixie je nach Verlauf zwischen CHF 1,10 und etwa CHF 12,63 für die CHF 4 Gesamteinsatz — abhängig davon, wie viele der drei Tipps eintreffen.

Rechnen wir die vier Linien durch. Die Zweier-Kombination aus den Quoten 1.50 und 2.00 ergibt eine Gesamtquote von 3.00, bei CHF 1 Einsatz also CHF 3,00 Rückfluss. Die Kombination aus 1.50 und 2.50 ergibt 3.75 und damit CHF 3,75. Die Kombination aus 2.00 und 2.50 ergibt 5.00 und damit CHF 5,00. Die Dreier-Kombination aus 1.50, 2.00 und 2.50 ergibt 7.50, also CHF 7,50. Die Summe aller vier Rückflüsse bei drei Treffern liegt bei CHF 16,25 — was aber nur die addierte Maximalauszahlung der vier Linien ist, nicht das, was in einem Szenario tatsächlich ankommt.

Im besten Fall, also wenn alle drei Tipps eintreffen, zahlen alle vier Linien, und die Trixie bringt bei CHF 4 Einsatz CHF 16,25 zurück. Die untere Grenze des Bandes ist uninteressanter, aber lehrreicher: trifft nur einer der drei Tipps, zahlt keine einzige Linie, und der Rückfluss beträgt null. Trifft keiner, ebenfalls null. Der mögliche Rückfluss schwankt damit zwischen CHF 0 und CHF 16,25 — auf einen Einsatz von CHF 4.

Im mittleren Fall, wenn genau zwei Tipps eintreffen, zahlt genau eine Linie: nämlich die Kombination der beiden Treffer. Treffen 1.50 und 2.00, kommen CHF 3,00 zurück; treffen 1.50 und 2.50, kommen CHF 3,75; treffen 2.00 und 2.50, kommen CHF 5,00. Bezogen auf den Gesamteinsatz von CHF 4 liegt der Rückfluss in diesem Szenario zwischen 75 % und 125 % des Einsatzes. Bei zwei Treffern aus drei Voraussagen also: mal ein kleiner Verlust, mal ein kleiner Gewinn. Das ist das ganze Drama der Trixie.

Die entscheidende Zahl ist die Netto-Betrachtung. Die Dreier-Kombination allein bringt bei drei Treffern CHF 7,50 zurück, also CHF 6,50 Netto-Gewinn, für einen Einsatz von CHF 1. Die übrigen CHF 3, die in die drei Zweier-Kombinationen fliessen, bringen im Idealfall CHF 8,75 zurück. Man kann die Trixie also lesen als: eine Dreier-Kombination plus eine Absicherung auf jeden Doppeltreffer, und die Absicherung kostet das Dreifache des Hauptstücks.

Das sind Beispielwerte, keine Angebote. Echte Quoten stehen im Wettprogramm des jeweiligen Veranstalters vor dem Abschluss, und sie sind es, die zählen. Die Marge des Veranstalters sitzt in jeder dieser Quoten und wird nirgends ausgewiesen: der Quotenschlüssel, also der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt, ergibt sich aus 1 ÷ (1/Quote für jedes Ergebnis des Marktes); die Marge ist 100 % minus diesem Wert. Wer über Jahre Trixies spielt, zahlt diese Marge vier Mal pro Wettschein — einmal pro Linie. Das ist die stille Gebühr des Systems, und sie wird nicht grösser durch mehr Linien, aber sie wird eben auch nicht kleiner.

Der Vergleich: zwei Programme, zwei Einsatzordnungen

Für einen Schweizer Wettenden ist der Vergleich kein Vergleich von zehn Marken, sondern von zwei Programmen mit sehr unterschiedlichen Regeln zur Einsatzhöhe. Wer eine Trixie spielen will, sollte wissen, dass die Regelung des Höchsteinsatzes bei den beiden Veranstaltern unterschiedlich auf Systemwetten zugeschnitten ist.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Zehnfache-Spielraum für Systemwetten ist bewusst: die zehn oder mehr Linien einer grossen Systemwette sollen nicht an der Einzelwettengrenze ersticken.

Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2 (in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2) und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Bei einem Mindesteinsatz von CHF 2 pro Linie kostet eine Trixie hier schon CHF 8 — doppelt so viel wie bei Sporttip, und das nur wegen der Untergrenze.

Dazu kommt die Gewinnseite. Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000; eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Das ist ein Deckel, der für eine Trixie kaum je greift, und der Vergleich der beiden Gewinngrenzen ist trotzdem aufschlussreich: die Obergrenze ist nicht die Knappheit des Angebots, sondern seine Rechtfertigung. Kein Schweizer Veranstalter ist knapp bei Kasse. Die Grenzen begründen sich aus der Aufsicht, nicht aus dem Zahlenwerk.

Wer die Programme nach Eignung für Systemwetten ordnet, kommt also zu einem klaren Ergebnis. Sporttip ist die Adresse für einen Wettenden, der eine Trixie mit vielen Linien oder mit höherem Gesamteinsatz plant: CHF 10’000 für eine Systemwette schaffen Luft, die CHF 500 für Einzel- und Kombiwetten nicht bieten. Jouez Sport ist die Adresse für einen kleinen, disziplinierten Wettschein; die CHF 2 pro Linie online erziehen zur Vorsicht, weil vier Linien sofort CHF 8 kosten und man das merkt. Wer in einem Kanton ohne Zugang zum anderen Programm wohnt, hat diese Wahl ohnehin nicht — und wer in einem der wenigen Kantone wohnt, in denen sich beide Gebiete berühren, sollte wissen, dass die Registrierung am Wohnsitz entscheidet, nicht am Wunsch.

Die geprüften Anbieter im Einzelnen

Zehn Namen stehen hier, und sie gehören in zwei Gruppen, die nicht vermischt werden dürfen. Die ersten beiden sind die Schweizer Veranstalter mit Bewilligung. Die acht folgenden sind Marken ohne Schweizer Bewilligung; sie stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Kriterien bewertet wie die beiden ersten. Keine von ihnen ist in der Schweiz legal oder sicher — eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Artikel 4 BGS auf Schweizer Boden keine Wirkung. Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist strafbar (Artikel 74 Absatz 3, Artikel 131 BGS); beschrieben und bewertet wird hier trotzdem, weil eine Bewertung dem Leser dient und eine Werbung ihm schadet.

Swisslos Sporttip: das grösste Vertragsgebiet und der höchste Systemeinsatz

Sporttip ist eine der beiden Veranstaltungen, die die interkantonale Regelung überhaupt zulässt. Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Bewilligung ist die einer Veranstalterin und die pro Spiel für das Grossspiel, unter Aufsicht der Gespa. Eine Online-Kontoeröffnung steht nur Personen offen, die im Swisslos-Vertragsgebiet wohnhaft sind: die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Der Einsatzrahmen ist der grosszügigste im Land: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für eine Trixie mit einem Einsatz von CHF 1 pro Linie ist das irrelevant. Für eine Systemwette mit zwanzig oder dreissig Linien ist es der Unterschied zwischen spielbar und abgelehnt.

Die Zusatzfunktionen sind reichlich vorhanden und mit Bedingungen versehen. Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Für einen Systemwettenden bedeutet das: das Ausstiegstor ist vorhanden, aber es ist schmaler als der Weg zum Ziel, und es kann sich vor einem schliessen, ohne dass man einen Anspruch darauf hätte.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Eine gewöhnliche Trixie erreicht die Schwelle nicht — vier Voraussagen sind das Minimum, und eine Trixie hat drei. Der Boost belohnt also ausgerechnet die Systemwette, die mehr Linien und mehr Einsatz verlangt, und lässt die kleine Trixie liegen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Dazu kommt ein Punkt, den man kennen sollte, bevor man Geld einzahlt: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt lang, bis man es mit einer Langzeitwette auf eine Saison kombiniert.

Beim Geld gibt es klare Grenzen. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die 3 % bei der dritten Auszahlung sind kein Drama, wenn man selten abhebt, und ein Ärgernis, wenn man sein Guthaben gewohnheitsmässig in kleinen Beträgen abräumt.

Das Urteil: Sporttip ist für den Schweizer Systemwettenden die technisch tragfähigste Adresse im Land, und zwar nahezu ausschliesslich wegen der CHF 10’000 Grenze für Systemwetten und des Mindesteinsatzes von CHF 1 pro Linie. Wer eine Trixie mit einem bescheidenen Einsatz plant, für den ist das kein Vorteil, sondern nur ein weiteres Regelwerk, an das er sich halten muss.

Loterie Romande Jouez Sport: das kleinste Budget, die schärfste Untergrenze

Jouez Sport ist die zweite bewilligte Veranstaltung, getragen von der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande. Sie veranstaltet ihr Sportwettenangebot für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; ihre Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Doppelbewilligung wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Bewilligung pro Spiel für das Grossspiel, unter Aufsicht der Gespa.

Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.

Diese Zahlen lesen sich anders, wenn man sie auf eine Trixie anwendet. Bei CHF 2 Mindesteinsatz pro Linie kostet die kleinste mögliche Trixie CHF 8. Wer einen Wettschein mit CHF 5 plant, bekommt hier keine Trixie, sondern muss seine Strategie ändern: weniger Linien, also eine Kombination statt eines Systems, oder ein grösseres Budget. Die Untergrenze ist bei diesem Veranstalter also nicht eine Formalität, sondern eine Weichenstellung, die den Systemwetten eine höhere Einstiegshürde setzt als dem einfachen Spiel.

Die Gewinngrenzen sind grosszügig: Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Mindestens 1.10 pro Linie ist eine Untergrenze, die praktisch jede realistische Trixie erfüllt; die Obergrenze von 100’000 erreicht man nur mit sehr vielen sehr hoch gequoteten Linien.

Für einen Spieler mit einem kleinen Budget ist der Vergleich mit Sporttip unangenehm. Der gleiche Wettschein kostet hier doppelt so viel, weil die Untergrenze pro Linie doppelt so hoch liegt. Wer eine Trixie mit CHF 1 pro Linie kalkuliert hat, muss die Rechnung für einen Westschweizer Wohnsitz neu aufstellen.

Das Urteil: Jouez Sport ist eine seriöse Veranstaltung mit sauberer Bewilligung und einem der grössten Gewinndeckel der Branche, und die CHF 2 pro Linie machen sie zur schlechtesten Adresse für einen Systemwettenden, der kleine Einsätze streuen will. Die Grenze ist wirksam, aber sie wirkt gegen den falschen Spieler.

Cloudbet: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung

Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine berichtete Lizenz ist nicht festgestellt und hätte nach Artikel 4 BGS hier keine Wirkung. Das Angebot hängt an keinem Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen und per DNS blockiert werden.

Das ist die vollständige Bewertungsgrundlage, die für diese Marke auf Schweizer Boden zur Verfügung steht — und sie entscheidet die Frage. Wer sein Geld dorthin trägt, tauscht den Schweizer Schutz gegen Hausregeln, die er nicht kennt.

Rollbit: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung

Rollbit hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei allen unlizenzierten Angeboten fehlen hier der Schweizer Schutz, das Sperrregister und ein Rechtsweg in der Schweiz. Eine Lizenz aus dem Ausland ist nach Art. 4 BGS bedeutungslos.

Für einen Wettenden in der Schweiz gibt es hier nichts zu vergleichen, weil es keine gemeinsame Grundlage gibt. Die Marke steht auf einer anderen Rechtsordnung, deren Durchsetzung der Spielende selbst tragen müsste.

Sportaza: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung

Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung. Ähnlich wie bei anderen ausländischen Anbietern besteht hier weder ein Schweizer Rechtsweg noch ein Anschluss an das Schweizer Spielersperrregister. Eine ausländische Lizenz entfaltet nach Art. 4 BGS keine Rechtskraft auf Schweizer Boden.

Der einzige Massstab, den ein Schweizer Leser an diese Marke anlegen kann, ist der Vergleich mit dem bewilligten Programm — und dort verliert sie an jedem Punkt, an dem es auf Durchsetzbarkeit ankommt.

22Bet: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Marke verfügt über keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und bietet Schweizer Spielern keinen Rechtsweg. Eine ausländische Lizenz ist hier rechtlich unbeachtlich (Art. 4 BGS).

Wer eine Trixie plant und sich für diese Marke interessiert, sollte zumindest wissen, dass die Schweizer Aufsicht über sein Spiel dort nicht existiert. Das ist die ganze Bewertung, die der Stand der Dinge hergibt.

HornetBet: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Für Nutzer in der Schweiz bedeutet dies den Verzicht auf den hiesigen Spielerschutz und die Sperrliste. Ausländische Lizenzen sind nach Art. 4 BGS in der Schweiz nicht anerkennungsfähig.

Damit bleibt einem Schweizer Wettenden hier nur die Frage, ob er seine Systemwette unter einer Rechtsordnung spielen will, für die er im Streitfall selbst aufkommen muss. Die Marke beantwortet sie nicht; sie kennt die Frage nicht.

BDMBet: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung

BDMBet hat keine Schweizer Bewilligung. Ein Angebot ohne Schweizer Lizenz entbehrt des hiesigen Spielerschutzes und des Rechtsweges. Eine Lizenz aus dem Ausland kann das gesetzliche Erfordernis einer Schweizer Bewilligung nach Art. 4 BGS nicht ersetzen.

Was von einem bewilligten Angebot bleibt, wenn die Bewilligung fehlt, ist nichts Strukturelles: keine Limitenpflicht, kein Sperrregister, keine Auszahlungspflicht auf ein Konto im eigenen Namen. Das ist der Punkt, an dem die Bewertung endet.

20Bet: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Als nicht lizenzierter Anbieter untersteht die Marke nicht der Aufsicht der Gespa. Schweizer Spieler finden hier keinen Rechtsweg und geniessen keinen gesetzlichen Spielerschutz; eine ausländische Lizenz ist nach Art. 4 BGS wirkungslos.

Der Nutzen dieser Marke für einen Schweizer Wettenden hängt vollständig an der Frage, ob er auf Schweizer Durchsetzbarkeit verzichten will. Ein Vergleich mit den bewilligten Programmen findet auf ungleicher Grundlage statt.

Betify: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung

Betify hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei allen nicht lizenzierten Portalen fehlt hier der Schweizer Rechtsweg. Das Angebot wird von der Gespa nicht überwacht, und eine ausländische Lizenz hat keine Wirkung nach Art. 4 BGS.

Damit ist die Bewertung dieselbe wie bei den übrigen Marken dieser Gruppe, und der Leser kann sie in einem Satz zusammenfassen: eine Schweizer Trixie spielt man dort nicht, wo die Schweiz nicht zuständig ist.

Systemwetten im Alltag: woran eine Trixie in der Praxis scheitert

Die Theorie der Trixie ist in fünf Minuten erklärt. Was in der Praxis schiefgeht, sind andere Dinge: eine Voraussage, die nach der Absage aus der Kombination fällt; ein Live-Tipp, der wegen einer spielentscheidenden Situation mit Quote 1.00 gewertet wird; eine Kombination aus zwei Märkten desselben Spiels, die ohne die Bet-Builder-Funktion eingegeben wurde und deshalb storniert werden kann; ein Kontostand, der bei der Auszahlung an einer Kommission hängen bleibt.

Diese Liste ist keine Warnung vor Systemwetten. Sie ist die Antwort auf die Frage, warum erfahrene Spieler bei einer Trixie selten mehr als drei Voraussagen aus einer einzigen Sportart nehmen und warum sie die Spielzeit prüfen, bevor sie auf ein Pokalspiel setzen.

Wer sein Konto bei einem der beiden bewilligten Veranstalter hat, kann vor dem Abschluss jederzeit ins Wettprogramm sehen und dort nachlesen, ob ein Markt auf die reguläre Spielzeit oder auf das Gesamtergebnis lautet und ob Live-Wetten für das Ereignis überhaupt angeboten werden. Das ist die praktische Konsequenz der Schweizer Regulierung: die Regeln stehen geschrieben, und man muss sie lesen, bevor der Wettschein läuft.

Häufige Fragen zur Trixie

Was ist eine Trixie-Wette, und aus welchen Teilwetten besteht sie?

Eine Trixie setzt drei Auswahlen zu vier Wetten zusammen: drei Zweier-Kombinationen aus je zwei der Tipps und eine Dreier-Kombination aus allen drei. Wer alle drei richtig hat, gewinnt alle vier Linien. Wer zwei richtig hat, gewinnt eine. Bei einem Treffer gewinnt keine.

Wie verhält sich eine Trixie, wenn nur zwei der drei Tipps eintreffen?

Dann liegt genau die Kombination dieser beiden Tipps im Geld, die dritte Zweier-Kombination und die Dreier-Kombination sind verloren. Bei CHF 1 pro Linie und Gesamtquoten von 3.00, 3.75 und 5.00 für die Doppel liegt der Rückfluss zwischen CHF 3,00 und CHF 5,00 auf einen Einsatz von CHF 4.

Worin unterscheidet sich die Trixie vom Patent mit seinen sieben Wetten?

Das Patent enthält zusätzlich drei Einzelwetten, eine auf jeden Tipp. Damit überlebt es einen Fehltipp mit drei statt einer zahlenden Linie. Der Preis dafür ist der höhere Einsatz: CHF 7 statt CHF 4 bei CHF 1 pro Linie. Beide Systeme bestehen aus denselben drei Auswahlen.

Wie hoch ist der Gesamteinsatz einer Trixie bei festem Einsatz pro Teilwette?

Der Gesamteinsatz ist der Einsatz pro Linie mal vier. Bei CHF 1 pro Linie sind das CHF 4, bei CHF 2 pro Linie CHF 8. Bei Jouez Sport ergibt sich aus dem Mindesteinsatz online von CHF 2 pro Linie eine Untergrenze von CHF 8 je Trixie, bei Sporttip sind es CHF 4.

Wird die Trixie bei Swisslos oder Loterie Romande angeboten, und wo steht das im Wettprogramm?

Ob eine Trixie im Programm steht, entscheidet der Veranstalter; die Wettarten folgen dem Katalog der Gespa. Sporttip und Jouez Sport führen Systemwetten mit eigenen Einsatz- und Höchstgrenzen. Nachlesen lässt sich das im jeweiligen Wettprogramm und in den Spielregeln des Veranstalters.

Wie rechnet man einen möglichen Gewinn aus den Quoten der drei Tipps?

Bei einer Kombination wird die Gesamtquote aus den Einzelquoten multipliziert und mit dem Einsatz der Linie malgenommen. Bei Quoten von 1.50, 2.00 und 2.50 ergibt die Dreier-Kombination 7.50, bei CHF 1 Einsatz also CHF 7,50. In jeder Quote steckt die Marge des Veranstalters, die als Abzug vom Quotenschlüssel des Marktes wirkt.

Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»