Sportwetten ohne eigene Einzahlung in der Schweiz: zwei Veranstalter, kein Geschenk beim Start

Updated Oktober 2026
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Aktualisiert am 29. Oktober 2026 — Bewilligungen und Angebotsbedingungen abgeglichen mit dem Schweizerischen Handelsamtsblatt, der Gespa-Sperrliste sowie den veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und keiner von ihnen schenkt einem neuen Kunden Gratisguthaben beim Registrieren. Das ist kein Versäumnis, sondern eine Folge des Gesetzes: Wer Gratisspielguthaben oder Freispiele abgeben will, braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Wer also im Vertragsgebiet von Swisslos oder der Loterie Romande ein Sporttip- beziehungsweise Jouez-Sport-Konto eröffnet, bezahlt die erste Wette selbst — CHF 1 genügt bei Sporttip. Alles, was im Netz sonst unter «Wetten ohne Einzahlung» auftaucht, kommt von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, und damit ohne Schweizer Rechtsschutz, ohne Anbindung an das Sperrregister und mit einem Domänennamen, der auf der Sperrliste der Gespa landen kann.

Eine leere Geldbörse aus Leder liegt geöffnet auf einem Tisch, daneben ein Kugelschreiber und ein Smartphone mit dunklem Display.

Dieser Text verkauft keine Wette. Er sortiert, was ein Angebot ohne eigene Einzahlung wirklich enthält, was es den kostet, der es nutzt, und ab welchem Punkt der Gratisbetrag teurer wird als der eigene Einsatz.

Warum Sportwetten in der Schweiz nur zwei Veranstalter kennen — und was das für Gratisguthaben bedeutet

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht zuständig ist die ESBK — sie prüft Casinos, und wer Sportwetten mit Casinoregeln verwechselt, landet im falschen Verfahren. Eine Bewilligung braucht zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt «nur in der Schweiz». Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domänen.

Ein Basketballkorb hängt in einer leeren Turnhalle, durch hohe Fenster fällt Licht auf das Holzparkett.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Was ein Gratisguthaben in diesem Rahmen ist, bestimmt ebenfalls das Gesetz. Wer Gratisspielguthaben oder Freispiele abgeben will, braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa hat 2025 vierundzwanzig solche Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt — ein Kontingent, keine Regelmässigkeit. Der Schluss daraus ist unbequem und einfach: Ein Schweizer Sportwettenanbieter, der Gratisguthaben verschenkt, tut es nicht, weil die Aufsicht es nicht erlaubt. Wer nach dem Gratisbetrag sucht, sucht strukturell ausserhalb des bewilligten Marktes.

Die Servicegebiete sind gesetzlich gezogen und für die Praxis wichtiger als jede Bonuszeile. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durch, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für die Kontoeröffnung heisst das: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im jeweiligen Gebiet, mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Swisslos liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und gleicht sie gegen Adressdatenbanken ab. Ein Wohnsitz im Kanton Zürich öffnet also kein Jouez-Sport-Konto, und ein Wohnsitz im Kanton Genf kein Sporttip-Konto. Wer in Genf lebt und Sporttip nutzen möchte, kommt an dieser Regel nicht vorbei — nicht durch eine zusätzliche Einzahlung und nicht durch ein Gratisguthaben.

Was erlaubt ist und was nicht

Der erlaubte Inhalt ist eine geschlossene Liste. Wetten sind nur auf Sportereignisse möglich; auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen zu wetten, ist nicht vorgesehen. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet — nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das Geldspielgesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert — es ist, wie es jeder Veranstalter in seinen eigenen Bedingungen ausgestaltet.

Ein langer, leerer Flur in einem Verwaltungsgebäude mit Holztüren und Steinboden im kühlen Tageslicht.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Virtuelle Sportarten: dazu ist nichts festgestellt, und wo nichts festgestellt ist, steht auf dieser Seite nichts.

Diese Liste erklärt, warum das Bonusversprechen vieler ausländischer Seiten in der Schweiz ins Leere läuft. «Wetten ohne Einzahlung» heisst dort zumeist eine Wette auf ein Ereignis und einen Markt, die der Schweizer Katalog gar nicht führt.

Bewilligung oder keine: was das für den Rechtsschutz bedeutet

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten, ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.

Auf der einen Seite steht also ein bewilligter Markt mit vollständigem Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstaltern, geschlossener Sportarten- und Wettartenliste, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Auf der anderen Seite ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg und mit kantonal steuerbaren Gewinnen. Keine der beiden Seiten ist per se die sichere Wahl — die erste ist die kontrollierte, die zweite die unkontrollierte.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domänen Ende 2025). Gesperrte Adressen werden innert Stunden ersetzt; die Gespa nennt dafür den Begriff Domain-Hopping und führt unter anderem Interwetten und Bet-at-Home an, während sie bet365 als auf der Liste stehend nennt. Ein Anbieter auf dieser Liste zu sein, ist kein Betriebsunfall, sondern die Regel für Marken ohne Schweizer Bewilligung.

Zahlungen, Steuern und was davon den Gratisbetrag betrifft

Auszahlungen gehen im bewilligten Markt ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Kredite an Spielende sind untersagt. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, regelt er in seinen eigenen Bedingungen: Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird, und Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen. Ein Zahlungsblocking gegenüber unerlaubten Wettseiten kennt die Schweiz nicht — Banken und Kartensysteme blockieren solche Zahlungen nicht.

Steuerlich gilt: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also gilt «je nach Kanton» und kein einzelner Kantonswert. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender bleibt weit darunter und zahlt weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, doch die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Das ist allgemeine Information und kein Steuerrat: für den eigenen Fall Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Der Zahlungsweg entscheidet über den Gratisbetrag, nicht über ihn hinweg. Ein nicht auszahlbares Spielguthaben bleibt im Spielerkonto gefangen, bis es gesetzt und der Gewinn daraus auszahlbar ist.

Was das Werberecht verbietet und warum «Wetten ohne Einzahlung» ein Grenzfall ist

Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Diese Seite beschreibt und bewertet deshalb; sie bewirbt nichts. Ein Zeitfensterverbot für Werbung existiert nicht. Werbetexte von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung stützen sich auf diese Unterscheidung: Sie beschreiben nicht, sie versprechen.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist das Muster eines bewilligten Schweizer Gratisguthabens: ein Zehnernötchen, ein knappes Zeitfenster, eine begrenzte Stückzahl, ein Verfallsdatum und keine Auszahlung. Wer mehr verspricht, arbeitet an der Bewilligung vorbei.

Spielerschutz: warum ein Gratisbetrag kein Gratisfeld ist

Die Verlustlimiten werden nicht vom Staat gesetzt, sondern von den Spielenden selbst. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen; nach der gesetzlichen Regel greift eine Senkung sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande verwenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden. Bei Sporttip setzen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Ein festgeschriebener staatlicher Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.

Die Spielsperre ist der härtere Mechanismus. Sie erfasst überschuldete oder süchtige Personen und die Selbstsperre, und sie wird in einem schweizweiten Register der gesperrten Personen geführt. Wer sich bei Swisslos unbefristet sperren lässt, ist auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein gesperrt; eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Die Wirkung in der Fläche ist schwächer, als die Regel aussieht. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde bei 200 Fällen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Verkaufsstellenkontrolle ist also nicht als streng darzustellen.

Und hier schliesst sich der Kreis zur Ausgangsfrage, mit einem unangenehmen Satz, der aber stimmt: Wer wegen eines Gratisbetrags mehr einsetzt als ohne ihn, verliert eigenes Geld und nicht das des Anbieters. Ein Anreiz, der das Einsatzvolumen hebt, trifft auf ein Konto, dessen Limiten der Nutzer selbst gesetzt hat — wer sie vor der Aktion ehrlich setzt, merkt den Unterschied beim Ausfüllen des Wettscheins, nicht erst beim Auszug. Minderjährige haben im Online-Angebot ohnehin keinen Zutritt, ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität ist Pflicht.

Was ein Gratisbetrag wert ist, wenn er nicht auszahlbar ist

Die Rechnung, die den Reiz eines Gratisguthabens am schnellsten zerstört, ist die schlichte: Ein Spielguthaben, das nicht auszahlbar ist, ist erst dann Geld, wenn es gesetzt wurde. Der Einsatz selbst kommt nicht zurück, weil er nie dem Spieler gehörte. Was zurückkommt, ist der Gewinn, und von dem zieht der Anbieter die Marge ab, die im Preis steckt.

Für die Schweizer Veranstalter ist der Anteil der Gratiswetten überschaubar: Neukundenangebote ohne eigenen Einsatz sind bei ihnen die Ausnahme, und die Ausnahme bedarf der Zustimmung der Aufsicht. Die Konkurrenz dieser Beträge liegt bei Swisslos nicht im Willkommensbonus, sondern in einer Mechanik, die den Gewinn erhöht, wenn er da ist. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Zwei Bedingungen sind an dieser Stelle gesetzlich, nicht werblich. Erstens: Fällt ein Spielguthaben aus der eigenen Tasche, ist die Wette identisch mit jeder anderen — der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten), wird zunächst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zweitens: Ein abgesagtes Wettereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt wird, macht die Wette ungültig — Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Das für die These dieser Seite entscheidende Datum steht in den Bedingungen von Swisslos: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen aus dem Sportguthaben nimmt Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis vor; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Bei der Loterie Romande liegt der Spielraum enger, als es der reine Betrag vermuten lässt: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos beträgt der Mindestkauf von Spielguthaben auf dem Wallet CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Wann der Gratisbetrag in Geld umschlägt — die Rechnung

An dieser Stelle lässt sich ausrechnen, was ein Gratisguthaben von CHF 10 tatsächlich in Aussicht stellt, und zwar dort, wo die Bedingungen den Sprung aus dem Guthaben ins Geld zulassen. Die Rechnung hängt an vier Grössen: dem Betrag, der Quote, der Regel, dass der Einsatz bei einer Freiwette nicht zurückgezahlt wird, und dem Anteil, den der Markt auszahlt.

Dass der Einsatz nicht zurückkommt, macht die Sache interessant. Der Wert einer Freiwette ist nicht der Betrag mal Quote minus eins, sondern der Betrag mal dem Verhältnis zwischen der Rendite und der Quote — der Einsatz ist verloren, sobald die Wette gesetzt ist, und nur der Gewinn zählt. Bei einem Guthaben von CHF 10 und einer Quote von 1.90 sind das CHF 10 × 0.90 ÷ 1.90, also CHF 4.74 auf die ganze Wette gerechnet; bei Quote 1.75 sind es CHF 10 × 0.75 ÷ 1.75, also CHF 4.29. Und selbst dieser Gewinn ist nicht sauber: Ausgezahlt wird er abzüglich der Marge, die der Anbieter in jedes Paar von Preisen einbaut. Für einen Zweiwegemarkt mit den beiden Quoten 1.90 und 1.90 ergibt sich ein Auszahlungsanteil von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 %; die Marge beträgt 5 %. Zusammen ergibt das zwischen CHF 4.12 und CHF 4.50, je nachdem, ob der Anbieter seine Freiwette auf Quote 1.90 oder 1.75 setzt. Und eine Zehnernote in Spielguthaben mit 30 Tagen Gültigkeit und ohne Auszahlungsmöglichkeit wird dann zu einem mittleren Wert von gut vier Franken, sobald die Wette platziert ist. Das ist die Zahl, die der Werbetext nie nennt.

Die Bandbreite hat einen sauberen Grund. Der Wert fällt mit steigender Quote, weil der Einsatz in der eingebauten Marge untergeht, und er fällt mit steigender Marge, weil immer mehr vom Gewinn beim Anbieter bleibt. Wer eine Freiwette auf einen Aussenseiter mit Quote 5.00 setzt, verliert weniger an den Einsatz, bekommt aber mehr Varianz: Der gleiche Wert steht dann auf wenigen Treffern statt auf vielen. Und wer sie auf einen Favoriten mit Quote 1.20 setzt, hat eine fast sichere Wette, deren Gewinn so klein ist, dass die Marge ihn beinahe vollständig auffrisst.

Die praktische Konsequenz daraus ist für ein Gratisguthaben ärgerlich, aber sie stimmt: Der Wert einer Freiwette ist eine statistische Grösse und kein Versprechen. Sie sagt, was die Aktion im Mittel wert ist, nicht was sie einbringt. Das ist der Grund, warum ein Gratisbetrag für einen gelegentlichen Wettenden ein Nettogeschäft bleiben kann, während er für einen, der ihn als Einkommensquelle betrachtet, einfach ein schlechter Deal ist.

Vergleich: bewilligte Schweizer Veranstalter und ausländische Marken

Die folgende Übersicht vergleicht den Bewilligungsstatus nach Schweizer Regeln und fasst danach, was die veröffentlichten Bedingungen der beiden Schweizer Veranstalter belegen.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter / gemeldete Bewilligung Verlust- und Auszahlungsregeln
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Swisslos, eine der zwei vom interkantonalen Recht erlaubten Veranstalter Vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande, eine der zwei vom interkantonalen Recht erlaubten Veranstalter Einzahlungen höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000; Gratisspielguthaben nicht auszahlbar
Duelbits keine Bewilligung in der Schweiz im Ausland gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
Donbet keine Bewilligung in der Schweiz im Ausland gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
Unibet keine Bewilligung in der Schweiz im Ausland gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
1xBet keine Bewilligung in der Schweiz im Ausland gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
Wettigo keine Bewilligung in der Schweiz im Ausland gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
N1 Bet keine Bewilligung in der Schweiz im Ausland gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
MyStake keine Bewilligung in der Schweiz im Ausland gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
22Bet keine Bewilligung in der Schweiz im Ausland gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg

Die Zeile «Bewilligung in der Schweiz» ist die einzige, die wirklich unterscheidet. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung mag existieren oder auch nicht — in der Schweiz entfaltet sie keine Wirkung, und das ist keine Formalität, sondern der Grund, warum das Schweizer Sperrregister die betreffende Person nicht kennt und der Schweizer Rechtsweg verschlossen bleibt. Wer eine Woche verliert und einen Ansprechpartner sucht, sucht in der ersten Gruppe und nicht in der zweiten. Die Schweizer Zeilen tragen deshalb ausführliche Angaben zu Limiten und Auszahlungswegen, die ausländischen Zeilen nicht — deren Bedingungen sind kein Teil der Schweizer Regelwelt, und die Spalte bleibt dort bei dem, was das Schweizer Recht selbst sagt.

Der Vergleich sortiert nicht nach der Höhe eines Gratisbetrags, sondern danach, ob der Anbieter dem Nutzer einen Schweizer Rahmen zur Verfügung stellt. Wer ein bewilligtes Angebot sucht, wird in den ersten beiden Zeilen fündig; wer ein ausländisches Angebot aus Neugier prüft, findet in den folgenden Zeilen die genauen Punkte, auf die er achten sollte. In der Bewertung der ausländischen Marken bleibt die zentrale Beobachtung immer dieselbe: Die Bewilligung selbst ist der Faktor, der jede andere Zahl verschiebt.

Einordnung: Was ein Bonus ohne eigene Einzahlung überhaupt ist

Ein Bonus ohne eigene Einzahlung ist ein Betrag, den der Anbieter dem Konto gutschreibt, ohne dass der Nutzer zuvor Geld eingezahlt hat. Solche Beträge fallen in zwei unterschiedliche Kategorien. Die erste ist das echte Geschenk: Der Anbieter schreibt einem Konto einen Betrag zur freien Verfügung gut. Die zweite ist das Gratisspielguthaben mit Zweckbindung: Der Betrag ist an Bedingungen gebunden, oft nur als Spielguthaben verwendbar, häufig nicht auszahlbar und fast immer mit einer Frist versehen. Die beiden Kategorien liegen wirtschaftlich weit auseinander, auch wenn sie in der Werbung gleich klingen.

Die für die Schweiz geltende Regel hat ein klares Ziel. Der sechste Artikel der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen ist für das laufende Geschäftsjahr neu gefasst worden; er regelt, wie die Kantone und die von ihnen beauftragten Veranstalter Gratisspielguthaben und Freispiele einsetzen dürfen. Der Mechanismus ist nicht der Bonus als solcher, sondern die Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa erteilt sie, wenn die Auflagen eingehalten werden, und die Veranstalter setzen die so bewilligten Aktionen sparsam ein. Die praktische Folge für den Nutzer ist einfach: Der bewusste Verzicht der Schweizer Veranstalter auf breite Gratisaktionen ist das Ergebnis einer Aufsicht, die Gratisguthaben als kontrollpflichtige Handlung betrachtet, und kein Marketingzufall.

Hier zeigt sich, warum der Vergleich mit dem Ausland in die Irre führt. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung können das Werbeversprechen offen einsetzen, weil sie keiner Schweizer Zustimmungspflicht unterliegen. Was dabei herauskommt, ist nicht zwingend grosszügig; es ist unkontrolliert. Die entscheidende Frage ist nicht, wie viel jemand anbietet, sondern wem gegenüber jemand verantwortlich ist und wem gegenüber nicht.

Was in der Schweiz tatsächlich angeboten wird

Die Landschaft der Schweizer Sportwetten ist bewusst schmal. Zwei Veranstalter, zwei Produkte, ein gesetzlich begrenzter Katalog. Swisslos betreibt Sporttip im Swisslos-Vertragsgebiet, der Loterie Romande obliegt Jouez Sport in der Westschweiz. Beide stehen unter der Aufsicht der Gespa, beide führen Sportereignisse nach der geschlossenen Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, und beide zahlen nur auf ein Konto aus, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet.

Ein Gratisbetrag, der in diesem Rahmen erscheinen soll, braucht eine Zustimmung. Die Zahl der tatsächlich erteilten Zustimmungen zeigt, wie eng das Fenster ist. Wer sich für das Thema interessiert, sollte deshalb nicht nach dem grössten Gratisbetrag suchen, sondern nach der Frage, ob ein Anbieter überhaupt dem Schweizer Recht untersteht. Ein kleiner bewilligter Rahmen mit klaren Regeln und ohne Gratisguthaben ist für einen Wettenden in der Schweiz in der Regel brauchbarer als ein grosses Versprechen ohne Schweizer Rechtsweg.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge folgt der Systematik, die für Schweizer Nutzer den Ausschlag gibt: zuerst die beiden bewilligten Veranstalter, deren Rechtsschutz und Kontrollrahmen den Massstab setzen, danach die ausländischen Marken, die ohne Schweizer Bewilligung antreten und an denselben Kriterien gemessen werden.

Swisslos Sporttip: der einzige bewilligte Veranstalter im deutschen Sprachraum mit einem eigenen Wallet

Swisslos hat seinen Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sporttip wird im Swisslos-Vertragsgebiet aus den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), die Aufsicht liegt bei der Gespa.

Die Limiten der Wette selbst sind knapp: Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Nutzer mit kleinem Guthaben ist der Mindesteinsatz von CHF 1 die relevante Zahl: Ein Guthaben von CHF 10 lässt sich in zehn Wetten oder in eine einzige aufteilen.

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Das ist der ehrlichste Satz, den ein Anbieter zum Thema schreiben kann, und er steht in den Bedingungen.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Swisslos nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer sein Konto aufräumt, sollte diese Frist im Blick behalten — sie ist kurz.

Im Quervergleich mit dem einzigen anderen bewilligten Anbieter ist der Zugang offener: Die kürzeste akzeptierte Wette liegt bei CHF 1, und der Verlustlimitenrahmen reicht bis CHF 9’999, während die Westschweizer Plattform die Einzahlung schon bei CHF 10’000 pro 30 Tage schliesst — aber die Auszahlung kommt auf demselben Weg, und das nicht auszahlbare Gratisspielguthaben beschränkt den Wert eines Gratisbetrags in beiden Fällen gleich stark.

Loterie Romande Jouez Sport: bewilligt, aber auf sechs Westschweizer Kantone begrenzt

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), die Aufsicht liegt bei der Gespa. Die Begrenzung folgt aus dieser Systematik — der Wohnsitz bestimmt, welches der beiden Angebote überhaupt zugänglich ist.

Limiten und Auszahlung sind die eigentliche Substanz, weil sie den Alltag bestimmen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Das ist die entscheidende Beobachtung an diesem Haus: Der Gratisbetrag existierte tatsächlich, er war mit CHF 10 dotiert, er war an einen Code und an ein enges Zeitfenster gebunden, und er endete als nicht auszahlbares Guthaben mit Verfallsdatum. Die Loterie Romande zeigt damit das Referenzmuster für Gratisguthaben im bewilligten Schweizer Markt: klein, begrenzt, über eine Aufsichtsbewilligung abgedeckt, nicht auszahlbar. Wer bei einem ausländischen Anbieter dieselbe Summe sieht, sollte die drei Zusatzbedingungen dieser Aktion nachschlagen, bevor er entscheidet.

Duelbits: eines der vielen Angebote ohne Schweizer Bewilligung

Duelbits ist eine der Marken ohne Schweizer Bewilligung, die im Schweizer Umfeld auftreten und an denselben Kriterien gemessen werden. Die im Ausland gemeldete Bewilligung hat keine Wirkung in der Schweiz; die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht, und ihre Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Was das praktisch bedeutet: Wer sein Konto sperrt, sperrt es bei dieser Marke nicht automatisch in der Schweiz — das Sperrregister kennt ihn nicht. Wer sein Konto erhöht, findet keine Schweizer Limitenregel vor. Bei einer Unstimmigkeit führt die Beschwerde in die Rechtsordnung des Bewilligungsorts und nicht in die Schweizer. Eine angenehme Seite hat diese Aufstellung trotzdem: Wer ausserhalb der bewilligten Veranstalter nach einem Gratis- oder Willkommensbetrag sucht, wird hier fündig. Diese Aussicht ist der ganze Vorteil; die Nachteile liegen auf derselben Ebene und sind ebenso klar.

Donbet: gleiche Ausgangslage, gleiche Folge

Donbet gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, die in diesem Vergleich aufgeführt werden. Diese vier Sätze beschreiben den Rahmen, in dem jede weitere Bedingung der Marke steht.

Der entscheidende Punkt für einen Leser in der Schweiz ist, dass sich durch den Anbieterwechsel nichts an der Rechtsfolge ändert. Wer eine Wette auf einer dieser Plattformen ausführt, ist nicht strafbar, aber die Wette steht ausserhalb des Schweizer Rahmens, und die kantonale Praxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen anders behandeln als Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen. Was die Marke im Einzelnen an Limiten und Zahlungswegen führt, folgt ihren eigenen Bedingungen und nicht dem Schweizer Recht; der Vergleich kann diese Punkte deshalb nicht gegen Schweizer Werte stellen.

Unibet: grosser Name, in der Schweiz ohne Bewilligung

Unibet ist eine international bekannte Wettmarke und in diesem Vergleich eine der Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die im Ausland gemeldete Bewilligung entfaltet keine Wirkung nach Art. 4 BGS; die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Der Name sorgt regelmässig für Verwirrung, weil Bekanntheit und Bewilligung oft in denselben Topf geworfen werden. Sie sind zwei verschiedene Dinge, und Art. 4 BGS ist in dieser Frage eindeutig: Eine Bewilligung entfaltet ihre Wirkung nur dort, wo sie erteilt wurde; in der Schweiz entfaltet sie keine. Für einen Nutzer heisst das vor allem eines: Die Grösse des Anbieters ersetzt keine Schweizer Regeln. Was die Marke ansonsten für ein Gratis- oder Willkommensangebot veröffentlicht, steht in ihren eigenen Bedingungen und gilt im Rahmen der Bewilligung, die sie nennen kann; in der Schweiz ist dieser Rahmen nicht kontrolliert.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung, mit denselben Folgen

1xBet steht in derselben Kategorie wie die übrigen ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die im Ausland gemeldete Bewilligung bleibt nach Art. 4 BGS in der Schweiz wirkungslos; die Verbindung zum Schweizer Sperrregister fehlt; ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht; die Domäne kann auf der Sperrliste auftauchen.

Hier ist der Hinweis angebracht, den alle diese Marken teilen: Die Tatsache, dass ein Anbieter eine Bewilligung nennt, sagt nichts über die Bewilligung selbst. Art. 4 BGS ist eine klare Regel, und sie unterscheidet nicht zwischen grossen und kleinen Marken. Wer in der Schweiz eine Wette platziert, sollte deshalb prüfen, ob der Anbieter überhaupt dem Schweizer Rahmen untersteht — nicht, welche Buchstaben im Impressum stehen.

Wettigo: der gleiche Rahmen wie die übrigen Marken

Wettigo tritt hier als ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung auf. Die Rechtsfolgen sind dieselben wie bei allen nicht bewilligten Anbietern.

Für einen Leser, der einen Gratisbetrag sucht, ist die Antwort bei dieser Art von Marke immer zweigeteilt: Sie können mit einem Gratisbetrag werben, weil die Schweizer Regelung, die Gratisspielguthaben von der Zustimmung der Aufsicht abhängig macht, auf sie nicht anwendbar ist. Damit fällt aber auch der Schutz weg, den diese Regelung im Gegenzug gewährt. Der Preis für ein Gratisguthaben ohne Bewilligung ist ein Konto ohne Schweizer Rechtsweg.

N1 Bet: ohne Bewilligung, ohne Anbindung an das Sperrregister

N1 Bet wird in diesem Vergleich als eine der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung geführt. Der Gratisbetrag ist bei dieser Konstellation das einzige Argument, das uneingeschränkt Bestand hat.

Wichtig ist an dieser Stelle die genaue Formulierung, weil sie häufig falsch wiedergegeben wird. Der Nutzer macht sich durch die Teilnahme nicht strafbar; strafbar macht sich der Veranstalter. Was der Nutzer verliert, sind die praktischen Konsequenzen: der Zugang zum Kontoschutz, die Möglichkeit einer Sperrung, die über die Schweiz hinaus wirkt, und die Einbindung des Streitfalls in den Schweizer Rechtsweg. Der Eintrag in einem ausländischen Register ist kein Ersatz dafür.

MyStake: gleicher Rahmen, gleiche Prüfpflicht

MyStake gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es gelten die gleichen Bedingungen bezüglich Rechtsweg und Sperrregister wie bei allen anderen unbewilligten Marken.

Was ein Nutzer bei solchen Angeboten mitbringen muss, ist die Bereitschaft, die Bedingungen vollständig und in der Sprache des Anbieters zu lesen: den Wert des Gratisguthabens, eine allfällige Umsatzauflage, die Frist, eine Höchstgrenze eines möglichen Gewinns und die Bedingungen für eine Auszahlung. Wo diese Bedingungen nicht dem Schweizer Recht folgen, kann auch der Vergleich mit Schweizer Limiten nicht greifen — das Nachlesen ersetzt die Bewilligung nicht, es macht die Lücke sichtbar.

22Bet: gleiche Ausgangslage, kein Schweizer Schutzweg

22Bet steht in diesem Vergleich für die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, mit den gleichen Rechtsfolgen bezüglich Anbindung und Bewilligungsstatus.

Der Vergleich endet damit an keiner Stelle mit der Frage, welcher ausländische Anbieter besser ist. Er endet mit der Feststellung, dass die Bewilligung das Kriterium ist. Wer in der Schweiz wohnhaft ist und ein bewilligtes Angebot sucht, kommt an den zwei Schweizer Veranstaltern nicht vorbei; wer ein ausländisches Angebot prüfen will, sollte sich vorher vor Augen führen, dass er sich damit ausserhalb des Schweizer Rahmens bewegt.

Häufige Fragen zu Sportwetten ohne Einzahlung in der Schweiz

Kann in der Schweiz bei bewilligten Anbietern ohne eigene Einzahlung gewettet werden, und woher kommt das Guthaben dann?

Bei Swisslos und der Loterie Romande ist ein Spielguthaben ohne eigene Einzahlung die Ausnahme und braucht die Zustimmung der Gespa; Gratisspielguthaben ist zudem nicht auszahlbar. Wer ohne Einzahlung wetten will, findet diese Möglichkeit praktisch nur bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung — und dort ohne Schweizer Rechtsweg.

Wie viel muss bei Swisslos mindestens auf das Wallet eingezahlt werden?

Der Mindestbetrag beim Kauf von Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet liegt bei CHF 20. Innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Der Mindesteinsatz für eine Sporttip-Wette beträgt dagegen CHF 1.

Welche Aktion bot die Loterie Romande mit Jouez Sport an, und wie lange lief sie?

Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen mit insgesamt 7’000 Stück à CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Warum verlangt das Geldspielgesetz die Zustimmung der Gespa für Gratisguthaben?

Das Gesetz behandelt Gratisspielguthaben und Freispiele als Handlung, die der vorherigen Zustimmung der Aufsicht bedarf. Die Gespa erteilte 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Damit bleibt der Umfang solcher Aktionen kontrolliert und begrenzt.

Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was bedeutet das für kleine Guthaben?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten sowie CHF 10’000 für Systemwetten. Ein Guthaben von CHF 10 lässt sich damit in zehn Wetten aufteilen — die Verlustlimiten bleiben daneben bestehen.

Welche Risiken bergen Angebote ohne Einzahlung bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, und welche Rolle spielt die Sperrliste der Gespa?

Solche Anbieter stehen ausserhalb des Schweizer Rahmens: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Gewinne nach kantonaler Praxis steuerbar, Domänen können auf der Sperrliste erscheinen. Die Gespa veröffentlicht diese Liste, Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren die Einträge per DNS.

Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»