Sportwetten Schweiz online 2026 – zwei Veranstalter, viele Namen, ein klarer Rechtsrahmen

Updated Oktober 2026
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Ein Land mit acht Millionen Einwohnern, ein staatlich abgesteckter Wettmarkt — und genau zwei

Veranstalter, die darin tätig sein dürfen. Wer heute nach einem Online-Angebot sucht, wird auf

Seiten landen, die in der Schweiz gar nicht veranstalten dürfen. Der folgende Text sortiert, was

erlaubt ist, was es kostet und welcher Weg zu welchem Spielenden passt.

Ein Fussball liegt auf dem Anstosspunkt eines leeren Rasenplatzes in der Abenddämmerung, im Hintergrund leuchten Flutlichtmasten.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019.

Datenstand und Prüfgrundlage: Stand 29. Oktober 2026, abgeglichen mit den Angaben der

interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa zu den zugelassenen Veranstaltern und zur Sperrliste

ausländischer Domains sowie mit den veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und der

Loterie Romande.

Wo der Spielerschutz beginnt: lange bevor die erste Wette möglich ist

Wer in der Schweiz ein Wettkonto eröffnen will, stösst auf eine Reihenfolge, die in den meisten

anderen Ländern unbekannt ist. Erst kommen die Limiten, dann das Konto, dann irgendwann die Wette.

Bei Swisslos ist das keine Empfehlung, sondern eine technische Sperre: Wer die Verlustlimiten für

1, 7 und 30 Tage nicht gesetzt hat, kommt gar nicht bis zum Wettschein. Die Oberlimite liegt bei

CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst

nach 72 Stunden.

Eine Sanduhr steht neben einem Notizbuch mit handschriftlichen Notizen auf einem Holztisch, daneben dampft eine Tasse Tee.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Diese Karenz soll den klassischen Fehler verhindern: nach einer schlechten Nacht die eigene Grenze

hochsetzen und am nächsten Abend das Doppelte nachlegen. Der Papiermechanik nach ist das nicht der

gesetzliche Standard. Das Geldspielgesetz verlangt eine Wartefrist von 24 Stunden, wenn jemand seine

Limite anheben will. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72

Stunden an, also die dreifache Dauer. Man kann das als Gängelung lesen. Man kann es auch als die

ehrlichere Zahl lesen, denn der Impuls, eine Grenze nach oben zu schieben, hält selten länger als

einen Abend.

Dazu gesellt sich eine freiwillige Einzahlungslimite, die jeweils für 30 Tage gilt. Das ist ein

zweites, unabhängiges Instrument: Die Verlustlimite steuert, was verloren gehen darf, die

Einzahlungslimite, wie viel Geld überhaupt auf das Spielkonto fliesst. Wer nur die erste setzt, kann

über sie durchaus gebremst werden — aber erst, nachdem das Geld schon auf dem Konto liegt.

Selbstsperre, Register und der Unterschied zwischen Domain und Markt

Die Selbstsperre bei Swisslos ist produktbezogen und läuft für 1 bis 180 Tage. Vor Ablauf der Frist

lässt sie sich nicht aufheben. Wer eine unbefristete Spielsperre ausspricht, landet in einem

schweizweiten Register — mit Folgen, die weit über das Sportwetten hinausgehen: Die Sperre gilt auch

für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, und im Fürstentum Liechtenstein.

Schneebedeckte Berggipfel erheben sich im klaren Morgenlicht hinter einem leeren Stadion mit hellen Zuschauerrängen.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

An dieser Stelle zeigt sich, wie unterschiedlich die beiden Wege sind, die einem Wettenden offen

stehen. Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist an dieses Register nicht

angeschlossen. Wer sich dort sperren lässt, sperrt sich für eine Internetadresse, nicht für einen

Markt: Die nächste Domain steht in den Startlöchern, und die Aufsicht dokumentiert dieses

Weiterziehen unter dem Begriff Domain-Hopping.

Der nüchterne Satz, der über der ganzen Kategorie steht, steht auch in den Schweizer Bedingungen:

Wetten sind kein Einkommen. Die Limitenmechanik macht das sichtbar. Wenn ein Anbieter vor der ersten

Wette eine Zahl verlangt, die der Spielende selbst festlegt, ist klar, wer die Verantwortung für die

Höhe trägt. Das ist keine Beruhigungsformel, sondern eine Zuweisung.

Was von einer Aktion übrig bleibt, wenn die Gespa mitreden muss

Die zweite Schweizer Besonderheit trifft jeden, der wegen eines Startguthabens oder eines Bonus ohne

Einzahlung auf diese Seiten kommt. Freispiele und Gratisguthaben brauchen in der Schweiz die

vorherige Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa erteilte 2025 genau 24 Zustimmungen an die Loterie

Romande und 8 an Swisslos. Wer diese Zahlen liest und die Bonusbanner auf ausländischen Seiten

danebenlegt, versteht auf einen Blick, warum die Schweizer Aktionen kleiner ausfallen. Es ist keine

Zurückhaltung. Es ist ein Genehmigungsverfahren.

Dazu kommt eine Eigenschaft, die praktisch jede Schweizer Aktion entwertet: Gratisspielguthaben aus

Promotionen ist nicht auszahlbar. Man kann damit spielen, man kann es nicht abheben. Der Satz ist der

wichtigste dieses Abschnitts, und man sollte ihn zweimal lesen. Ein «Bonus», der nur wieder in

Wetten zurückfliesst, ist kein Geschenk, sondern ein Rabatt auf künftige Einsätze — und ein Rabatt

auf Einsätze nützt nur dem, der diese Einsätze ohnehin geplant hatte.

Der Kombiboost: eine Staffelung, die zur eigenen Wette wird

Bei einer Aktion zählt nicht die Zahl auf dem Banner, sondern der Umsatz, der an sie geknüpft ist.

Die Sporttip-Regeln liefern dafür ein sauberes Beispiel: Der Kombiboost gilt nur online, für

Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je

mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit dem Umfang des Wettscheins — 5 Prozent bei

vier solchen Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn, 100 Prozent bei fünfzehn.

Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und wer vor der Auswertung auscasht, verliert den Boost.

Die Staffelung liest sich grosszügig. Sie ist in Wahrheit eine Wette auf die eigene Trefferquote.

Vier Voraussagen von je 1.50 ergeben eine Gesamtquote von rund 5.06. Wer von sieben solchen

Wettscheinen fünf trifft, steht am Ende nicht im Plus — und der Boost macht aus dieser Bilanz keine

andere. Die Bedingungen verlangen für einen auszahlbaren Gewinn deshalb weniger Mut als Geduld, und

eine Voraussage weniger als die, bei der einem das Herz übergeht.

Quotenboosts und die Bedingung, die den Boost verschwinden lässt

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige

Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um

einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden und Ereignis nur einmal nutzbar, in Einsatz

und Erhöhung limitiert, und beide verfallen, wenn vor der Auswertung ausgecasht wird.

Wer einen Cash-Out ohnehin geplant hatte, muss sich entscheiden: Boost oder vorzeitiger Ausstieg.

Beides zusammen gibt es nicht. Und die Beschränkung auf «online» trennt zwei Welten, die im Alltag

näher beieinanderliegen, als man denkt. Am Kiosk bekommt man Beratung und Bargeld, aber keinen

Boost. In der App bekommt man den Boost und dazu die Verlustlimite, die einen am Samstagabend

bremsen kann.

Was ein «Bonus ohne Einzahlung» auf einer ausländischen Seite wirklich ist

Der Vergleich mit dem, was andernorts unterwegs ist, lässt sich an einer Zahl festmachen, die

Schweizer Bedingungen sorgfältig vermeiden: dem Umsatz, der an eine Gutschrift geknüpft ist. Wer vor

einer Auszahlung das Mehrfache seiner Gutschrift in Wetten umsetzen muss, hat keinen Bonus erhalten,

sondern eine Kaufverpflichtung mit Verfallsdatum. Das Wort «gratis» trägt diese Last nicht.

Die ehrliche Konsequenz lautet deshalb: Wer in der Schweiz wettet und auf Aktionen wartet, wartet

auf etwas, dessen Auszahlbarkeit durch das Programm selbst begrenzt ist. Wer trotzdem mitspielt,

sollte die Aktion als das behandeln, was sie ist — ein Rabatt auf ohnehin geplante Einsätze, kein

Geldgeschenk.

Einzahlungen, Auszahlungen und die 365 Tage, die niemand bewirbt

Geld fliesst bei den zugelassenen Veranstaltern nur über Konten, die auf den Namen des Kontoinhabers

lauten. Diese Vorgabe stammt nicht aus den AGB des Anbieters, sondern aus der Ausführungsgesetzgebung

zum Geldspielgesetz. Der sichtbare Effekt ist unspektakulär und kostet genau das, was auf

ausländischen Seiten als Vorteil verkauft wird: Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei

lizenzierten Schweizer Wetten nicht.

Bei den Einzahlungen gibt es einen Rahmen, der wie eine Apparatur wirkt und doch einen konkreten

Zweck hat. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder

Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000

möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Wer in dreissig Tagen CHF 10’000 kauft, stösst also nicht an eine Willkürgrenze, sondern an eine, die

mit der Verlustlimite verklammert ist. Das Guthaben auf dem Konto darf nie so hoch stehen wie die

Grenze, die auf dasselbe Konto gesetzt wird. Für Bezahlungen nennt Swisslos PostFinance Pay; die

Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Zwei gratis Auszahlungen, dann drei Prozent

Guthaben auf dem Spielkonto wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen

lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung

kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10

Arbeitstagen. Das ist eine Bankfrist, keine Echtzeitüberweisung, und wer regelmässig kleine Beträge

abzieht, zahlt ab dem dritten Mal für den eigenen Zugriff.

Für Gewinne gilt eine eigene Mechanik. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt

Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung

innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Der

grosse Gewinn fliesst damit schneller auf das Konto als eine frei gewählte Auszahlung, die bis zu

zehn Arbeitstage braucht. Wer kleine Beträge gewinnt, muss gar nicht auszahlen — sie liegen schon im

Wallet, nur eben nicht auf der Bank.

Zahlungsweg Was dazu geregelt ist Was der Spielende davon merkt
PostFinance Pay Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Kein separates Anmelden beim Wettanbieter.
Einzahlungsschein Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, Kauf nur solange das Wallet-Guthaben unter CHF 9’999 liegt. Kein Echtzeit-Umtausch, dafür ein Weg ohne App.
Auszahlung auf das Konto Nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Anonymes oder Krypto-Auszahlen fällt weg.
Gratis-Auszahlungen Zweimal innerhalb von 365 Tagen, ab der dritten bis zu 3 Prozent Kommission, 5 bis 10 Arbeitstage. Wer dreimal abzieht, zahlt beim dritten Mal.
Gewinne bis CHF 1’000 Automatische Gutschrift auf das Wallet nach der Spielbestätigungsquittung. Kein Antrag nötig, aber das Guthaben bleibt im System.
Gewinne über CHF 1’000 Innert 3 Arbeitstagen bei bekannter Zahlungsverbindung. Direkt auf das Konto, schneller als eine eigene Auszahlung.

Eine Zeile dieser Übersicht darf man nicht überdeuten. Ob ein Betrag als Gewinn im Sinne der

automatischen Gutschrift zählt, entscheidet die Quittung der Spielbestätigung, nicht die Summe auf

dem Wettschein. Bei Kombinations- und Systemwetten kann deshalb ein Betrag entstehen, der formal über

der Schwelle liegt und trotzdem aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzt ist. Wer es genau wissen

will, liest die Quittung — nicht die Tabelle.

Dass Sporttip-Wetten online über die Website oder die App für iOS und Android abgegeben werden

können und dass eine in der App zusammengestellte Wette per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt

werden kann, macht aus dem Angebot eine Zwei-Kanal-Sache. Keine ausländische Plattform bietet eine

physische Anlaufstelle, an der ein digitaler Wettschein in der Hand landet.

Die beiden zugelassenen Veranstalter nebeneinander

Zehn Namen tauchen in der Schweizer Wettlandschaft auf, zwei davon dürfen hier tatsächlich etwas

veranstalten. Diese Zweiteilung ist kein Ranking-Trick, sondern eine Rechtslage. Die Frage, die sich

daraus ergibt, ist unspektakulär und für viele entscheidend: In welchem Gebiet wohne ich überhaupt?

Der Zugang ist an den Wohnsitz gebunden. Ein Wohnsitz in Zürich qualifiziert nicht für ein Konto bei

Jouez Sport, ein Wohnsitz in Genf nicht für Sporttip. Aus einem Vergleich zweier Anbieter wird damit

für fast jeden Spielenden ein Vergleich eines Anbieters mit sich selbst. Die Auswahl ist der Preis,

den der gesetzliche Rahmen kostet.

Für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein trägt Swisslos die Bewilligung, für die sechs

Westschweizer Kantone die Loterie Romande. Was die beiden unterscheidet, liegt weniger in der Quote

als in den Bedingungen, die sie sich leisten.

Merkmal Swisslos Sporttip Loterie Romande Jouez Sport
Bewilligung Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51 Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51
Veranstalterin SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Société de la Loterie de la Suisse Romande, Kontaktadresse Lausanne
Gebiet Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin und Liechtenstein Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura
Präsenz vor Ort Verkaufsstellen in der Deutschschweiz und im Tessin 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende
Aufsicht Gespa Gespa
Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten keine Angabe in der Tabelle

Zwei Zellen dieser Übersicht tragen keine Zahl, und das ist Absicht: Ein Vergleich, der Lücken mit

Vermutungen füllt, wäre kein Vergleich. Wer im Kanton Waadt wohnt und dort spielen will, findet bei

der Loterie Romande eine Infrastruktur mit 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen — eine Dichte, die

kein Online-Angebot ersetzt. Wer in Zürich wohnt, wird bei Swisslos von einem Mindesteinsatz von CHF

1 begrüsst und von einer Höchstgrenze von CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten sowie CHF

10’000 für Systemwetten.

Die Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt

Der wichtigste Satz über den gesamten Markt steht im Geldspielgesetz. Eine Bewilligung wird nur für

die Schweiz erteilt. Eine ausländische Bewilligung, aus welchem Land auch immer, hat hier keine Kraft.

Was das für einen Streit bedeutet, ist keine juristische Feinheit: Bei einem Schweizer Veranstalter

läuft eine Auseinandersetzung über einen Wettschein nach Schweizer Recht. Bei einem Anbieter mit Sitz

in Übersee existiert diese Anbindung nicht.

Die Bewilligungspflicht trifft den Veranstalter. Wer ohne Bewilligung Sportwetten organisiert, begeht

nach Art. 130 BGS eine Straftat — bis zu drei Jahren, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren.

Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Aber Einsätze und

Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt keine

schweizerische Fairplay-Kontrolle. «Ohne Schweizer Bewilligung» heisst genau das: kein Anspruch, kein

Schutz.

Die Sperrliste und die Geschwindigkeit, mit der sie veraltet

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per

DNS sperren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019. Ende 2025 standen 671 Domains darauf.

Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt dieses Weiterziehen

selbst Domain-Hopping und führt in diesem Zusammenhang unter anderem Interwetten und Bet-at-Home,

während bet365 auf der Liste steht.

Man kann über die Zahl 671 streiten, und wer eine Domain auf einer Liste sieht, kann sie trotzdem

aufrufen, wenn die Sperre nicht greift. Der praktische Wert liegt woanders: Die Sperrliste ist der

Ort, an dem sich in wenigen Sekunden prüfen lässt, ob ein Anbieter in der Schweiz blockiert ist. Wer

eine Adresse eingibt, sollte vorher dort nachsehen — nicht danach.

Was man wetten darf, und was nicht

Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung

vom 09.09.2026. Was nicht darin steht, darf nicht angeboten werden. Die Liste ist eng: Qualifikationsrunden

nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur,

wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest

entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht, Eckball- und Kartenmärkte sucht man vergebens,

und eine Esport-Sektion fehlt. Erlaubt sind nur Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder

Fernsehsendungen sind ausgeschlossen, ebenso Ereignisse, an denen mehrheitlich Minderjährige

teilnehmen.

Livewetten sind zulässig, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das Gesetz

schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Wer den Unterschied zum Angebot im Ausland

verstehen will, legt diese Liste neben die Startseite eines beliebigen internationalen Anbieters. Was

dort an Sonderwetten prangt, gehört in der Schweiz nicht zum Spiel.

Der Cash-Out ist ausdrücklich nicht geregelt. Er existiert nur dort, wo ein Anbieter ihn als eigene

Funktion führt. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor

Spielbeginn und live, aber ausschliesslich online und nur als vollständiges Cash-Out ohne

Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden

Markt gibt es nicht, und der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er

hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden. Virtuelle Sportarten

lassen sich nicht einordnen, weil sie in der zugelassenen Liste nicht vorkommen.

Wer im Markt tatsächlich eine Bewilligung hat und wer nur danach aussieht

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter beziehungsweise gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip ja Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport ja Société de la Loterie de la Suisse Romande
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung
Roobet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung
1xBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung
Donbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung
bet365 ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung
Betclic ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung
22Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung

Was die achtreihige Hälfte dieser Übersicht eint, ist mehr als eine fehlende Zeile. Keiner dieser

Anbieter ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, keiner untersteht der hiesigen Aufsicht,

und keiner bietet einen schweizerischen Rechtsweg. Für die Aufsicht sind sie keine Veranstalter,

sondern Adressen, die auf eine Liste gesetzt werden können.

Der Unterschied innerhalb der ersten beiden Zeilen ist der einzige, der im Alltag zählt: Wer in

Genf wohnt, kommt bei Swisslos nicht durch die Registrierung, und wer in St. Gallen wohnt, kommt bei

Jouez Sport nicht durch. Beide Male ist die Antwort dieselbe wie die Ablehnung des Nachbarn.

Ein Rundgang durch die zehn Namen

Die Reihenfolge beginnt mit den beiden Veranstaltern, die über eine Schweizer Bewilligung verfügen,

und führt danach durch die acht Namen ohne Zulassung. Jede Einschätzung stützt sich auf das, was sich

über den jeweiligen Anbieter sagen lässt — und endet mit einer Einschätzung.

Swisslos Sporttip: die Bewilligung, die die Deutschschweiz trägt

Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen. Das

Produkt heisst Sporttip. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine

Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Sitz ist Basel.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG,

UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Zum Angebot gehören der Mindesteinsatz von CHF 1, der Höchsteinsatz von CHF 1’000 für Einzel- und

Kombinationswetten sowie CHF 10’000 für Systemwetten, der Kombiboost mit seiner Staffelung, Quoten-

und Profitboosts sowie der Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten. Vor der ersten

Teilnahme stehen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage.

Die eigentliche Nachricht dieses Angebots ist nicht die Quote, sondern die Limite. CHF 9’999 sind die

höchste Grenze, die ein Spielender selbst setzen kann, und der unter 21 Jahren nur CHF 1’000

zugesteht. Ein Anbieter, der die Verantwortung vor dem ersten Wettschein einfordert, hat damit schon

mehr getan als die meisten, die auf ein Bonusbanner verweisen.

Loterie Romande Jouez Sport: Infrastruktur für sechs Kantone

Die zweite Veranstalterin ist die Loterie Romande, das Produkt heisst Jouez Sport. Dieselbe

Bewilligungskonstruktion: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51,

unter Aufsicht der Gespa. Das Angebot richtet sich an die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg,

Waadt und Wallis. Als Kontaktadresse nennt die Loterie Romande Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne,

und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Diese 2’350 Verkaufsstellen sind der Massstab, an dem sich das Angebot messen lassen muss. In sechs

Kantonen bedeutet das eine Dichte, die für viele den Zugang zum Anbieter nicht über den Browser,

sondern über das Kiosk um die Ecke führt. Wer dort wohnt, spielt bei einem Veranstalter, dessen

Präsenz sich nicht in einer Serverantwort erschöpft — und der dieselbe Limitenmechanik anwendet wie

der Nachbar in der Deutschschweiz.

BetOnRed: ein internationales Angebot ausserhalb des Systems

BetOnRed zählt zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung mag

im Hintergrund stehen — für die Schweiz ist sie ohne Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das

Sperrregister angeschlossen, es gibt kein schweizerisches Rechtsmittel, und die Domain kann auf die

Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Wer hier spielt, spielt bei einem Anbieter, der für die Schweizer Aufsicht schlicht nicht existiert.

Über die gemeldete Lizenz ist nichts etabliert, was in der Schweiz gelten würde. Die Einschätzung

fällt entsprechend nüchtern aus: kein Schutz, kein Anspruch.

Roobet: bekannter Name, keine Zulassung

Roobet gehört zur zweiten Hälfte des Marktes — den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Keine

Anbindung an das Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, und die Domain kann auf die

Sperrliste gesetzt werden. Eine ausländische Bewilligung ändert daran nichts.

Die Marktbekanntheit eines Namens ist kein Kriterium für eine Zulassung. Bei Roobet bleibt es bei der

Konstellation, die für jeden Anbieter dieser Gruppe gilt: Er darf in der Schweiz nicht veranstalten.

Rainbet: ohne Zulassung geführt

Rainbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Was auch immer an Lizenz im Hintergrund stehen mag,

für die Schweiz hat sie keine Kraft. Es gibt keine Verbindung zum Sperrregister, keinen

schweizerischen Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Für den Spielenden heisst das: keine Aufsicht, an die man sich wenden könnte, wenn etwas schiefgeht.

1xBet: grosser Auftritt, keine Bewilligung

1xBet ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Eine ausländische Bewilligung, gleich welcher

Herkunft, hat hier keine Kraft. Also keine Verbindung zum Sperrregister, kein schweizerisches

Rechtsmittel, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Ein grosser Name macht aus einer fehlenden Bewilligung keine kleine Angelegenheit. Die Bewertung

dieses Anbieters für Schweizer Spielende endet bei derselben Feststellung wie bei allen acht: Er darf

hier nicht veranstalten.

Donbet: keine Schweizer Aufsicht

Donbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Land ist für den

hiesigen Markt wirkungslos. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg,

und die Domain kann auf die Liste gesetzt werden.

Damit fehlt der entscheidende Teil: eine Aufsicht, die im Streitfall ansprechbar wäre.

bet365: der Name auf der Sperrliste

bet365 ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Die Gespa führt den Anbieter ausdrücklich auf der

Sperrliste der ausländischen Domains, die per DNS blockiert werden. Das ist die klarste Antwort auf

die Frage nach der Zulassung, die ein Anbieter bekommen kann.

Die Grösse des Buchmachers ändert seine Rechtsstellung in der Schweiz nicht. Wer den Namen auf der

Liste findet, hat die Prüfung bereits hinter sich.

Betclic: ohne Schweizer Zulassung

Betclic ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Eine ausländische Lizenz hat für den hiesigen

Markt keine Kraft, das Sperrregister erfasst den Anbieter nicht, ein schweizerischer Rechtsweg

besteht nicht. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Für Schweizer Spielende bleibt es dabei: kein Anspruch auf Schutz, wenn eine Auszahlung stockt.

22Bet: keine Bewilligung, kein Rechtsweg

22Bet ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein

schweizerischer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Eine ausländische

Bewilligung ist für die Schweiz wirkungslos.

Wer bei 22Bet spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens — und die Aufsicht hat dort

keinen Hebel, der über eine Sperrliste hinausgeht.

Was ein Wettschein in Zahlen zurückbringt

Ein einfaches Beispiel zeigt, wie der Auszahlungsbetrag entsteht. Ein Einsatz von CHF 10 auf eine

Quote von 2.10 bezahlt bei einem Treffer CHF 21 aus. Der Reingewinn beträgt CHF 10 × (2.10 − 1) =

CHF 11. Bei einer Kombination multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer

Gesamtquote: drei Voraussagen von je 1.90 ergeben rund 6.86.

Was diese Rechnung verschweigt, wiegt schwerer als das, was sie zeigt. Sie beschreibt den Ausgang eines

Gewinns, nicht die Chance darauf. Sie sagt nichts über die Marge, die schon in der Quote steckt. Und

sie sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit einer Kombination aus drei Voraussagen — die

Einzelwahrscheinlichkeiten multiplizieren sich, und eine Kombination ist kein Produkt, sondern ein

selteneres Ereignis.

Dieselbe Verwechslung steckt in der Rede vom «System», das die Quoten hebelt. Die Gesamtquote steigt

mit jeder Voraussage, aber der Auszahlungsbetrag ist kein Beleg dafür, dass eine höhere Quote eine

bessere Wette ist. Für einen Spielenden in der Schweiz bleibt die Verrechnung von Einsatz und Quote

eine Rechenübung mit einem konkreten Ergebnis — und nichts darüber hinaus.

Was hinter jeder Quote beim Anbieter bleibt

In jeder Quote steckt eine Marge, und wer die Schweizer Diskussion über faire Quoten verstehen will,

kommt an einer Zahl nicht vorbei. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 lässt sich diese

Marge direkt ausrechnen: Die Auszahlungsquote dieses Marktes ist der Kehrwert der Summe der

Einzelwahrscheinlichkeiten, also 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Das ergibt knapp über 95 Prozent — rund

95,2 Prozent.

Die Marge ist die Differenz: 100 Prozent minus 95,2 Prozent, also rund 4,8 Prozent. Diesen Anteil

jedes Einsatzes behält der Anbieter ein.

Diese Zahl gilt für einen Markt mit diesen Quoten und für keinen anderen. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit

je 1.90 liegt die Auszahlungsquote knapp über 95 Prozent, die Marge entsprechend knapp unter 5

Prozent. Bei drei Ausgängen lässt sich dieselbe Rechnung nicht einfach wiederholen, und bei einem

klaren Favoriten verschiebt sich das Verhältnis: Je geringer das Risiko auf der einen Seite, desto

näher rückt die Auszahlungsquote an 100 Prozent und desto kleiner wird die Marge. Auf der sicheren

Seite eines Marktes zu stehen heisst in der Regel, den besseren Auszahlungsschlüssel zu bekommen. Man

zahlt ihn mit dem Risiko, nicht mit Gebühren.

Bei einem Umsatz von CHF 1’000 verteilen sich bei diesem Markt rund 952 Franken auf die Gewinner und

etwa 48 Franken bleiben beim Anbieter — als Durchschnitt über viele Wetten, nicht als Abzug auf dem

einzelnen Wettschein. Wer täglich CHF 20 auf einen solchen Markt setzt, trägt im statistischen Mittel

etwa 96 Rappen pro Tag in die Marge ein, unter der Annahme gleichmässiger Einsätze zu diesen Quoten.

Über ein Jahr sind das knapp 350 Franken — ein Schätzwert, keine Rechnung auf einem Wettschein, und

keine Aussage darüber, wie eine einzelne Wette ausgeht.

Der Vergleich mit einer Schweizer Eigenheit macht die Grössenordnung greifbar: Die Verlustlimite von

CHF 9’999 begrenzt, was ein einzelner Spielender in einem Monat verlieren kann. Die Marge ist der

Preis, der innerhalb dieser Grenze läuft.

Steuern: wann ein Schweizer Gewinn steuerfrei bleibt

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei.

Die ESTV nennt für 2026 einen Bundesfreibetrag von CHF 1’071’000, für 2025 lag er bei CHF

1’070’400. Darüber behält die auszahlende Stelle 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die

Steuererklärung zurückgeholt wird.

Der zweite Teil der Regel lautet «je nach Kanton». Die kantonale Schwelle weicht ab, und deshalb

lässt sich die Steuerpflicht nicht abschliessend aus einer Bundesregel ableiten. Wer es genau wissen

will, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung. Eine Steuer auf den Einsatz

existiert in der Schweiz nicht.

Der Unterschied zu ausländischen Anbietern ist hier am grössten. Gewinne aus nicht bewilligten

Grossspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie als volles

Einkommen behandeln — die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau tut das unabhängig von der Höhe. Ein

legales Schweizer Angebot und ein ausländisches sind damit nicht nur aufsichtsrechtlich, sondern auch

steuerlich zwei verschiedene Dinge.

Der dritte Weg: gar nicht spielen

Neben dem Schweizer Weg und dem Weg ins Ausland gibt es einen dritten, und er ist in dieser Form

selten. Wer merkt, dass die Limiten zu oft an die Grenze stossen, trifft in der Schweiz auf ein

Werkzeug: die Spielsperre.

Eine unbefristete Sperre wird in ein schweizweites Register eingetragen. Sie gilt auch für Casinos

einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Freiwillig gesperrte Personen haben

keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Eine Aufhebung ist nach drei Monaten möglich, wobei eine

Fachstelle einbezogen wird. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Wer eine solche Pause braucht, findet sie bei einem Schweizer Veranstalter. Bei einem Anbieter ohne

Bewilligung findet er sie nicht, weil das Register dort nicht greift. Das ist derselbe Mechanismus

wie bei der Limite, und er ist das stärkste Argument für das Schweizer System. Wer den dritten Weg

braucht, braucht ihn nicht als Haltung, sondern als Werkzeug: eine Frist, die läuft, und bis dahin

nichts.

Was die Zahlen des Schweizer Markts verraten

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Millionen: CHF 506 Millionen gingen an die

kantonalen Fonds, CHF 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz, unter anderem für Swiss

Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Millionen, im

Vorjahr CHF 122 Millionen.

Der Rückgang von CHF 122 auf CHF 109 Millionen ist die interessantere der beiden Zahlen. Während der

Gesamtreingewinn stieg, ging der Beitrag der Sportwetten zurück. Das Wachstum kommt also eher aus den

Lotterien, und es zeigt, wie schmal die Basis ist, auf der ein Schweizer Sportwettangebot steht.

Dass ein Teil dieses Ertrags in kantonale Fonds und in die Sportförderung fliesst, ist der eine

angenehme Nebeneffekt eines Systems, das sonst vor allem aus Grenzen besteht.

Wie man in wenigen Minuten selbst prüft

Wer wissen will, ob ein Anbieter in der Schweiz zugelassen ist, braucht zwei Nachschlageorte und

keine Meinung. Die Domain wird gegen die Sperrliste der Gespa gehalten, die Angabe zur Bewilligung

gegen die veröffentlichten Bedingungen des Veranstalters. Bei Swisslos stützen sich die hier

genannten Details auf die Bedingungen für die Online-Teilnahme, gültig ab 13. Januar 2025, und auf

die Sporttip-Spielregeln und Teilnahmebedingungen in Version 4.2. Bei der Loterie Romande sind es die

eigenen Teilnahmebedingungen.

Der zweite Schritt ist der praktischere. Wer ein Konto eröffnen will, prüft zuerst, ob die eigene

Adresse die Registrierung überhaupt zulässt — Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet,

mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre, und pro Person nur eine Registrierung. Bei Swisslos

werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer

diesen Schritt vor der Quotensuche macht, spart sich den Umweg.

Was sich nicht prüfen lässt, sollte man nicht vermuten. Ob eine ausländische Plattform über eine

bestimmte Lizenz verfügt, steht nur in deren eigenen Angaben, und diese Angaben entfalten in der

Schweiz keine Wirkung. Die Sperrliste und die beiden Schweizer Veranstalter sind die Verzeichnisse,

an denen sich eine Entscheidung festmachen lässt.

Häufige Fragen

Wie läuft eine Online-Wette in der Schweiz vom Konto bis zur Auszahlung ab?

Am Anfang steht die Registrierung: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine bestehende

Spielsperre und nur ein Konto pro Person. Ausweis und Adresse werden geprüft. Danach werden die

Verlustlimiten gesetzt, dann folgt die Wette. Die Auszahlung geht nur auf ein auf den eigenen Namen

lautendes Konto.

Welche Anbieter dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, und wer ist für welches Gebiet zuständig?

Veranstalten dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide mit

Bewilligung nach dem Geldspielgesetz und unter Aufsicht der Gespa. Swisslos betreut die

Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die Kantone Freiburg,

Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.

Was ist die Gespa, und wofür dient die Sperrliste ausländischer Domains?

Die Gespa ist die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie prüft Bewilligungen, erteilt

Zustimmungen für Gratisguthaben und führt die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer

Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und die Listen werden

laufend nachgeführt.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann greift eine Erhöhung?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme werden Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, mit einer Oberlimite

von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72

Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wie werden Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und wo steckt die Marge des Anbieters?

Der Auszahlungsbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote. Die Marge steckt

in der Quote selbst. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei

rund 95,2 Prozent und die Marge bei rund 4,8 Prozent — ein Band, das sich mit den Quoten verschiebt.

Bis zu welchem Betrag sind Gewinne steuerfrei, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen bleiben bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei:

CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026, CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die kantonale Schwelle weicht davon

ab, daher «je nach Kanton». Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein.

Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»