Sportwetten Schweiz online 2026 – zwei Veranstalter, viele Namen, ein klarer Rechtsrahmen
Ein Land mit acht Millionen Einwohnern, ein staatlich abgesteckter Wettmarkt — und genau zwei
Veranstalter, die darin tätig sein dürfen. Wer heute nach einem Online-Angebot sucht, wird auf
Seiten landen, die in der Schweiz gar nicht veranstalten dürfen. Der folgende Text sortiert, was
erlaubt ist, was es kostet und welcher Weg zu welchem Spielenden passt.

Datenstand und Prüfgrundlage: Stand 29. Oktober 2026, abgeglichen mit den Angaben der
interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa zu den zugelassenen Veranstaltern und zur Sperrliste
ausländischer Domains sowie mit den veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und der
Loterie Romande.
Wo der Spielerschutz beginnt: lange bevor die erste Wette möglich ist
Wer in der Schweiz ein Wettkonto eröffnen will, stösst auf eine Reihenfolge, die in den meisten
anderen Ländern unbekannt ist. Erst kommen die Limiten, dann das Konto, dann irgendwann die Wette.
Bei Swisslos ist das keine Empfehlung, sondern eine technische Sperre: Wer die Verlustlimiten für
1, 7 und 30 Tage nicht gesetzt hat, kommt gar nicht bis zum Wettschein. Die Oberlimite liegt bei
CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst
nach 72 Stunden.

Diese Karenz soll den klassischen Fehler verhindern: nach einer schlechten Nacht die eigene Grenze
hochsetzen und am nächsten Abend das Doppelte nachlegen. Der Papiermechanik nach ist das nicht der
gesetzliche Standard. Das Geldspielgesetz verlangt eine Wartefrist von 24 Stunden, wenn jemand seine
Limite anheben will. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72
Stunden an, also die dreifache Dauer. Man kann das als Gängelung lesen. Man kann es auch als die
ehrlichere Zahl lesen, denn der Impuls, eine Grenze nach oben zu schieben, hält selten länger als
einen Abend.
Dazu gesellt sich eine freiwillige Einzahlungslimite, die jeweils für 30 Tage gilt. Das ist ein
zweites, unabhängiges Instrument: Die Verlustlimite steuert, was verloren gehen darf, die
Einzahlungslimite, wie viel Geld überhaupt auf das Spielkonto fliesst. Wer nur die erste setzt, kann
über sie durchaus gebremst werden — aber erst, nachdem das Geld schon auf dem Konto liegt.
Selbstsperre, Register und der Unterschied zwischen Domain und Markt
Die Selbstsperre bei Swisslos ist produktbezogen und läuft für 1 bis 180 Tage. Vor Ablauf der Frist
lässt sie sich nicht aufheben. Wer eine unbefristete Spielsperre ausspricht, landet in einem
schweizweiten Register — mit Folgen, die weit über das Sportwetten hinausgehen: Die Sperre gilt auch
für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, und im Fürstentum Liechtenstein.

An dieser Stelle zeigt sich, wie unterschiedlich die beiden Wege sind, die einem Wettenden offen
stehen. Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist an dieses Register nicht
angeschlossen. Wer sich dort sperren lässt, sperrt sich für eine Internetadresse, nicht für einen
Markt: Die nächste Domain steht in den Startlöchern, und die Aufsicht dokumentiert dieses
Weiterziehen unter dem Begriff Domain-Hopping.
Der nüchterne Satz, der über der ganzen Kategorie steht, steht auch in den Schweizer Bedingungen:
Wetten sind kein Einkommen. Die Limitenmechanik macht das sichtbar. Wenn ein Anbieter vor der ersten
Wette eine Zahl verlangt, die der Spielende selbst festlegt, ist klar, wer die Verantwortung für die
Höhe trägt. Das ist keine Beruhigungsformel, sondern eine Zuweisung.
Was von einer Aktion übrig bleibt, wenn die Gespa mitreden muss
Die zweite Schweizer Besonderheit trifft jeden, der wegen eines Startguthabens oder eines Bonus ohne
Einzahlung auf diese Seiten kommt. Freispiele und Gratisguthaben brauchen in der Schweiz die
vorherige Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa erteilte 2025 genau 24 Zustimmungen an die Loterie
Romande und 8 an Swisslos. Wer diese Zahlen liest und die Bonusbanner auf ausländischen Seiten
danebenlegt, versteht auf einen Blick, warum die Schweizer Aktionen kleiner ausfallen. Es ist keine
Zurückhaltung. Es ist ein Genehmigungsverfahren.
Dazu kommt eine Eigenschaft, die praktisch jede Schweizer Aktion entwertet: Gratisspielguthaben aus
Promotionen ist nicht auszahlbar. Man kann damit spielen, man kann es nicht abheben. Der Satz ist der
wichtigste dieses Abschnitts, und man sollte ihn zweimal lesen. Ein «Bonus», der nur wieder in
Wetten zurückfliesst, ist kein Geschenk, sondern ein Rabatt auf künftige Einsätze — und ein Rabatt
auf Einsätze nützt nur dem, der diese Einsätze ohnehin geplant hatte.
Der Kombiboost: eine Staffelung, die zur eigenen Wette wird
Bei einer Aktion zählt nicht die Zahl auf dem Banner, sondern der Umsatz, der an sie geknüpft ist.
Die Sporttip-Regeln liefern dafür ein sauberes Beispiel: Der Kombiboost gilt nur online, für
Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je
mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit dem Umfang des Wettscheins — 5 Prozent bei
vier solchen Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn, 100 Prozent bei fünfzehn.
Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und wer vor der Auswertung auscasht, verliert den Boost.
Die Staffelung liest sich grosszügig. Sie ist in Wahrheit eine Wette auf die eigene Trefferquote.
Vier Voraussagen von je 1.50 ergeben eine Gesamtquote von rund 5.06. Wer von sieben solchen
Wettscheinen fünf trifft, steht am Ende nicht im Plus — und der Boost macht aus dieser Bilanz keine
andere. Die Bedingungen verlangen für einen auszahlbaren Gewinn deshalb weniger Mut als Geduld, und
eine Voraussage weniger als die, bei der einem das Herz übergeht.
Quotenboosts und die Bedingung, die den Boost verschwinden lässt
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige
Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um
einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden und Ereignis nur einmal nutzbar, in Einsatz
und Erhöhung limitiert, und beide verfallen, wenn vor der Auswertung ausgecasht wird.
Wer einen Cash-Out ohnehin geplant hatte, muss sich entscheiden: Boost oder vorzeitiger Ausstieg.
Beides zusammen gibt es nicht. Und die Beschränkung auf «online» trennt zwei Welten, die im Alltag
näher beieinanderliegen, als man denkt. Am Kiosk bekommt man Beratung und Bargeld, aber keinen
Boost. In der App bekommt man den Boost und dazu die Verlustlimite, die einen am Samstagabend
bremsen kann.
Was ein «Bonus ohne Einzahlung» auf einer ausländischen Seite wirklich ist
Der Vergleich mit dem, was andernorts unterwegs ist, lässt sich an einer Zahl festmachen, die
Schweizer Bedingungen sorgfältig vermeiden: dem Umsatz, der an eine Gutschrift geknüpft ist. Wer vor
einer Auszahlung das Mehrfache seiner Gutschrift in Wetten umsetzen muss, hat keinen Bonus erhalten,
sondern eine Kaufverpflichtung mit Verfallsdatum. Das Wort «gratis» trägt diese Last nicht.
Die ehrliche Konsequenz lautet deshalb: Wer in der Schweiz wettet und auf Aktionen wartet, wartet
auf etwas, dessen Auszahlbarkeit durch das Programm selbst begrenzt ist. Wer trotzdem mitspielt,
sollte die Aktion als das behandeln, was sie ist — ein Rabatt auf ohnehin geplante Einsätze, kein
Geldgeschenk.
Einzahlungen, Auszahlungen und die 365 Tage, die niemand bewirbt
Geld fliesst bei den zugelassenen Veranstaltern nur über Konten, die auf den Namen des Kontoinhabers
lauten. Diese Vorgabe stammt nicht aus den AGB des Anbieters, sondern aus der Ausführungsgesetzgebung
zum Geldspielgesetz. Der sichtbare Effekt ist unspektakulär und kostet genau das, was auf
ausländischen Seiten als Vorteil verkauft wird: Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei
lizenzierten Schweizer Wetten nicht.
Bei den Einzahlungen gibt es einen Rahmen, der wie eine Apparatur wirkt und doch einen konkreten
Zweck hat. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder
Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000
möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Wer in dreissig Tagen CHF 10’000 kauft, stösst also nicht an eine Willkürgrenze, sondern an eine, die
mit der Verlustlimite verklammert ist. Das Guthaben auf dem Konto darf nie so hoch stehen wie die
Grenze, die auf dasselbe Konto gesetzt wird. Für Bezahlungen nennt Swisslos PostFinance Pay; die
Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Zwei gratis Auszahlungen, dann drei Prozent
Guthaben auf dem Spielkonto wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen
lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung
kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10
Arbeitstagen. Das ist eine Bankfrist, keine Echtzeitüberweisung, und wer regelmässig kleine Beträge
abzieht, zahlt ab dem dritten Mal für den eigenen Zugriff.
Für Gewinne gilt eine eigene Mechanik. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt
Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung
innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Der
grosse Gewinn fliesst damit schneller auf das Konto als eine frei gewählte Auszahlung, die bis zu
zehn Arbeitstage braucht. Wer kleine Beträge gewinnt, muss gar nicht auszahlen — sie liegen schon im
Wallet, nur eben nicht auf der Bank.
| Zahlungsweg | Was dazu geregelt ist | Was der Spielende davon merkt |
|---|---|---|
| PostFinance Pay | Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. | Kein separates Anmelden beim Wettanbieter. |
| Einzahlungsschein | Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, Kauf nur solange das Wallet-Guthaben unter CHF 9’999 liegt. | Kein Echtzeit-Umtausch, dafür ein Weg ohne App. |
| Auszahlung auf das Konto | Nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. | Anonymes oder Krypto-Auszahlen fällt weg. |
| Gratis-Auszahlungen | Zweimal innerhalb von 365 Tagen, ab der dritten bis zu 3 Prozent Kommission, 5 bis 10 Arbeitstage. | Wer dreimal abzieht, zahlt beim dritten Mal. |
| Gewinne bis CHF 1’000 | Automatische Gutschrift auf das Wallet nach der Spielbestätigungsquittung. | Kein Antrag nötig, aber das Guthaben bleibt im System. |
| Gewinne über CHF 1’000 | Innert 3 Arbeitstagen bei bekannter Zahlungsverbindung. | Direkt auf das Konto, schneller als eine eigene Auszahlung. |
Eine Zeile dieser Übersicht darf man nicht überdeuten. Ob ein Betrag als Gewinn im Sinne der
automatischen Gutschrift zählt, entscheidet die Quittung der Spielbestätigung, nicht die Summe auf
dem Wettschein. Bei Kombinations- und Systemwetten kann deshalb ein Betrag entstehen, der formal über
der Schwelle liegt und trotzdem aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzt ist. Wer es genau wissen
will, liest die Quittung — nicht die Tabelle.
Dass Sporttip-Wetten online über die Website oder die App für iOS und Android abgegeben werden
können und dass eine in der App zusammengestellte Wette per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt
werden kann, macht aus dem Angebot eine Zwei-Kanal-Sache. Keine ausländische Plattform bietet eine
physische Anlaufstelle, an der ein digitaler Wettschein in der Hand landet.
Die beiden zugelassenen Veranstalter nebeneinander
Zehn Namen tauchen in der Schweizer Wettlandschaft auf, zwei davon dürfen hier tatsächlich etwas
veranstalten. Diese Zweiteilung ist kein Ranking-Trick, sondern eine Rechtslage. Die Frage, die sich
daraus ergibt, ist unspektakulär und für viele entscheidend: In welchem Gebiet wohne ich überhaupt?
Der Zugang ist an den Wohnsitz gebunden. Ein Wohnsitz in Zürich qualifiziert nicht für ein Konto bei
Jouez Sport, ein Wohnsitz in Genf nicht für Sporttip. Aus einem Vergleich zweier Anbieter wird damit
für fast jeden Spielenden ein Vergleich eines Anbieters mit sich selbst. Die Auswahl ist der Preis,
den der gesetzliche Rahmen kostet.
Für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein trägt Swisslos die Bewilligung, für die sechs
Westschweizer Kantone die Loterie Romande. Was die beiden unterscheidet, liegt weniger in der Quote
als in den Bedingungen, die sie sich leisten.
| Merkmal | Swisslos Sporttip | Loterie Romande Jouez Sport |
|---|---|---|
| Bewilligung | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51 | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51 |
| Veranstalterin | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Kontaktadresse Lausanne |
| Gebiet | Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin und Liechtenstein | Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura |
| Präsenz vor Ort | Verkaufsstellen in der Deutschschweiz und im Tessin | 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende |
| Aufsicht | Gespa | Gespa |
| Mindesteinsatz | CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten | keine Angabe in der Tabelle |
Zwei Zellen dieser Übersicht tragen keine Zahl, und das ist Absicht: Ein Vergleich, der Lücken mit
Vermutungen füllt, wäre kein Vergleich. Wer im Kanton Waadt wohnt und dort spielen will, findet bei
der Loterie Romande eine Infrastruktur mit 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen — eine Dichte, die
kein Online-Angebot ersetzt. Wer in Zürich wohnt, wird bei Swisslos von einem Mindesteinsatz von CHF
1 begrüsst und von einer Höchstgrenze von CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten sowie CHF
10’000 für Systemwetten.
Die Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt
Der wichtigste Satz über den gesamten Markt steht im Geldspielgesetz. Eine Bewilligung wird nur für
die Schweiz erteilt. Eine ausländische Bewilligung, aus welchem Land auch immer, hat hier keine Kraft.
Was das für einen Streit bedeutet, ist keine juristische Feinheit: Bei einem Schweizer Veranstalter
läuft eine Auseinandersetzung über einen Wettschein nach Schweizer Recht. Bei einem Anbieter mit Sitz
in Übersee existiert diese Anbindung nicht.
Die Bewilligungspflicht trifft den Veranstalter. Wer ohne Bewilligung Sportwetten organisiert, begeht
nach Art. 130 BGS eine Straftat — bis zu drei Jahren, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren.
Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Aber Einsätze und
Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt keine
schweizerische Fairplay-Kontrolle. «Ohne Schweizer Bewilligung» heisst genau das: kein Anspruch, kein
Schutz.
Die Sperrliste und die Geschwindigkeit, mit der sie veraltet
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per
DNS sperren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019. Ende 2025 standen 671 Domains darauf.
Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt dieses Weiterziehen
selbst Domain-Hopping und führt in diesem Zusammenhang unter anderem Interwetten und Bet-at-Home,
während bet365 auf der Liste steht.
Man kann über die Zahl 671 streiten, und wer eine Domain auf einer Liste sieht, kann sie trotzdem
aufrufen, wenn die Sperre nicht greift. Der praktische Wert liegt woanders: Die Sperrliste ist der
Ort, an dem sich in wenigen Sekunden prüfen lässt, ob ein Anbieter in der Schweiz blockiert ist. Wer
eine Adresse eingibt, sollte vorher dort nachsehen — nicht danach.
Was man wetten darf, und was nicht
Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung
vom 09.09.2026. Was nicht darin steht, darf nicht angeboten werden. Die Liste ist eng: Qualifikationsrunden
nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur,
wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest
entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht, Eckball- und Kartenmärkte sucht man vergebens,
und eine Esport-Sektion fehlt. Erlaubt sind nur Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder
Fernsehsendungen sind ausgeschlossen, ebenso Ereignisse, an denen mehrheitlich Minderjährige
teilnehmen.
Livewetten sind zulässig, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das Gesetz
schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Wer den Unterschied zum Angebot im Ausland
verstehen will, legt diese Liste neben die Startseite eines beliebigen internationalen Anbieters. Was
dort an Sonderwetten prangt, gehört in der Schweiz nicht zum Spiel.
Der Cash-Out ist ausdrücklich nicht geregelt. Er existiert nur dort, wo ein Anbieter ihn als eigene
Funktion führt. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor
Spielbeginn und live, aber ausschliesslich online und nur als vollständiges Cash-Out ohne
Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden
Markt gibt es nicht, und der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er
hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden. Virtuelle Sportarten
lassen sich nicht einordnen, weil sie in der zugelassenen Liste nicht vorkommen.
Wer im Markt tatsächlich eine Bewilligung hat und wer nur danach aussieht
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter beziehungsweise gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung |
| bet365 | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Betclic | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung |
Was die achtreihige Hälfte dieser Übersicht eint, ist mehr als eine fehlende Zeile. Keiner dieser
Anbieter ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, keiner untersteht der hiesigen Aufsicht,
und keiner bietet einen schweizerischen Rechtsweg. Für die Aufsicht sind sie keine Veranstalter,
sondern Adressen, die auf eine Liste gesetzt werden können.
Der Unterschied innerhalb der ersten beiden Zeilen ist der einzige, der im Alltag zählt: Wer in
Genf wohnt, kommt bei Swisslos nicht durch die Registrierung, und wer in St. Gallen wohnt, kommt bei
Jouez Sport nicht durch. Beide Male ist die Antwort dieselbe wie die Ablehnung des Nachbarn.
Ein Rundgang durch die zehn Namen
Die Reihenfolge beginnt mit den beiden Veranstaltern, die über eine Schweizer Bewilligung verfügen,
und führt danach durch die acht Namen ohne Zulassung. Jede Einschätzung stützt sich auf das, was sich
über den jeweiligen Anbieter sagen lässt — und endet mit einer Einschätzung.
Swisslos Sporttip: die Bewilligung, die die Deutschschweiz trägt
Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen. Das
Produkt heisst Sporttip. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine
Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Sitz ist Basel.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG,
UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Zum Angebot gehören der Mindesteinsatz von CHF 1, der Höchsteinsatz von CHF 1’000 für Einzel- und
Kombinationswetten sowie CHF 10’000 für Systemwetten, der Kombiboost mit seiner Staffelung, Quoten-
und Profitboosts sowie der Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten. Vor der ersten
Teilnahme stehen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage.
Die eigentliche Nachricht dieses Angebots ist nicht die Quote, sondern die Limite. CHF 9’999 sind die
höchste Grenze, die ein Spielender selbst setzen kann, und der unter 21 Jahren nur CHF 1’000
zugesteht. Ein Anbieter, der die Verantwortung vor dem ersten Wettschein einfordert, hat damit schon
mehr getan als die meisten, die auf ein Bonusbanner verweisen.
Loterie Romande Jouez Sport: Infrastruktur für sechs Kantone
Die zweite Veranstalterin ist die Loterie Romande, das Produkt heisst Jouez Sport. Dieselbe
Bewilligungskonstruktion: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51,
unter Aufsicht der Gespa. Das Angebot richtet sich an die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg,
Waadt und Wallis. Als Kontaktadresse nennt die Loterie Romande Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne,
und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Diese 2’350 Verkaufsstellen sind der Massstab, an dem sich das Angebot messen lassen muss. In sechs
Kantonen bedeutet das eine Dichte, die für viele den Zugang zum Anbieter nicht über den Browser,
sondern über das Kiosk um die Ecke führt. Wer dort wohnt, spielt bei einem Veranstalter, dessen
Präsenz sich nicht in einer Serverantwort erschöpft — und der dieselbe Limitenmechanik anwendet wie
der Nachbar in der Deutschschweiz.
BetOnRed: ein internationales Angebot ausserhalb des Systems
BetOnRed zählt zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung mag
im Hintergrund stehen — für die Schweiz ist sie ohne Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das
Sperrregister angeschlossen, es gibt kein schweizerisches Rechtsmittel, und die Domain kann auf die
Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Wer hier spielt, spielt bei einem Anbieter, der für die Schweizer Aufsicht schlicht nicht existiert.
Über die gemeldete Lizenz ist nichts etabliert, was in der Schweiz gelten würde. Die Einschätzung
fällt entsprechend nüchtern aus: kein Schutz, kein Anspruch.
Roobet: bekannter Name, keine Zulassung
Roobet gehört zur zweiten Hälfte des Marktes — den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Keine
Anbindung an das Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, und die Domain kann auf die
Sperrliste gesetzt werden. Eine ausländische Bewilligung ändert daran nichts.
Die Marktbekanntheit eines Namens ist kein Kriterium für eine Zulassung. Bei Roobet bleibt es bei der
Konstellation, die für jeden Anbieter dieser Gruppe gilt: Er darf in der Schweiz nicht veranstalten.
Rainbet: ohne Zulassung geführt
Rainbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Was auch immer an Lizenz im Hintergrund stehen mag,
für die Schweiz hat sie keine Kraft. Es gibt keine Verbindung zum Sperrregister, keinen
schweizerischen Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Für den Spielenden heisst das: keine Aufsicht, an die man sich wenden könnte, wenn etwas schiefgeht.
1xBet: grosser Auftritt, keine Bewilligung
1xBet ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Eine ausländische Bewilligung, gleich welcher
Herkunft, hat hier keine Kraft. Also keine Verbindung zum Sperrregister, kein schweizerisches
Rechtsmittel, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Ein grosser Name macht aus einer fehlenden Bewilligung keine kleine Angelegenheit. Die Bewertung
dieses Anbieters für Schweizer Spielende endet bei derselben Feststellung wie bei allen acht: Er darf
hier nicht veranstalten.
Donbet: keine Schweizer Aufsicht
Donbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Land ist für den
hiesigen Markt wirkungslos. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg,
und die Domain kann auf die Liste gesetzt werden.
Damit fehlt der entscheidende Teil: eine Aufsicht, die im Streitfall ansprechbar wäre.
bet365: der Name auf der Sperrliste
bet365 ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Die Gespa führt den Anbieter ausdrücklich auf der
Sperrliste der ausländischen Domains, die per DNS blockiert werden. Das ist die klarste Antwort auf
die Frage nach der Zulassung, die ein Anbieter bekommen kann.
Die Grösse des Buchmachers ändert seine Rechtsstellung in der Schweiz nicht. Wer den Namen auf der
Liste findet, hat die Prüfung bereits hinter sich.
Betclic: ohne Schweizer Zulassung
Betclic ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Eine ausländische Lizenz hat für den hiesigen
Markt keine Kraft, das Sperrregister erfasst den Anbieter nicht, ein schweizerischer Rechtsweg
besteht nicht. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Für Schweizer Spielende bleibt es dabei: kein Anspruch auf Schutz, wenn eine Auszahlung stockt.
22Bet: keine Bewilligung, kein Rechtsweg
22Bet ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein
schweizerischer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Eine ausländische
Bewilligung ist für die Schweiz wirkungslos.
Wer bei 22Bet spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens — und die Aufsicht hat dort
keinen Hebel, der über eine Sperrliste hinausgeht.
Was ein Wettschein in Zahlen zurückbringt
Ein einfaches Beispiel zeigt, wie der Auszahlungsbetrag entsteht. Ein Einsatz von CHF 10 auf eine
Quote von 2.10 bezahlt bei einem Treffer CHF 21 aus. Der Reingewinn beträgt CHF 10 × (2.10 − 1) =
CHF 11. Bei einer Kombination multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer
Gesamtquote: drei Voraussagen von je 1.90 ergeben rund 6.86.
Was diese Rechnung verschweigt, wiegt schwerer als das, was sie zeigt. Sie beschreibt den Ausgang eines
Gewinns, nicht die Chance darauf. Sie sagt nichts über die Marge, die schon in der Quote steckt. Und
sie sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit einer Kombination aus drei Voraussagen — die
Einzelwahrscheinlichkeiten multiplizieren sich, und eine Kombination ist kein Produkt, sondern ein
selteneres Ereignis.
Dieselbe Verwechslung steckt in der Rede vom «System», das die Quoten hebelt. Die Gesamtquote steigt
mit jeder Voraussage, aber der Auszahlungsbetrag ist kein Beleg dafür, dass eine höhere Quote eine
bessere Wette ist. Für einen Spielenden in der Schweiz bleibt die Verrechnung von Einsatz und Quote
eine Rechenübung mit einem konkreten Ergebnis — und nichts darüber hinaus.
Was hinter jeder Quote beim Anbieter bleibt
In jeder Quote steckt eine Marge, und wer die Schweizer Diskussion über faire Quoten verstehen will,
kommt an einer Zahl nicht vorbei. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 lässt sich diese
Marge direkt ausrechnen: Die Auszahlungsquote dieses Marktes ist der Kehrwert der Summe der
Einzelwahrscheinlichkeiten, also 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Das ergibt knapp über 95 Prozent — rund
95,2 Prozent.
Die Marge ist die Differenz: 100 Prozent minus 95,2 Prozent, also rund 4,8 Prozent. Diesen Anteil
jedes Einsatzes behält der Anbieter ein.
Diese Zahl gilt für einen Markt mit diesen Quoten und für keinen anderen. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit
je 1.90 liegt die Auszahlungsquote knapp über 95 Prozent, die Marge entsprechend knapp unter 5
Prozent. Bei drei Ausgängen lässt sich dieselbe Rechnung nicht einfach wiederholen, und bei einem
klaren Favoriten verschiebt sich das Verhältnis: Je geringer das Risiko auf der einen Seite, desto
näher rückt die Auszahlungsquote an 100 Prozent und desto kleiner wird die Marge. Auf der sicheren
Seite eines Marktes zu stehen heisst in der Regel, den besseren Auszahlungsschlüssel zu bekommen. Man
zahlt ihn mit dem Risiko, nicht mit Gebühren.
Bei einem Umsatz von CHF 1’000 verteilen sich bei diesem Markt rund 952 Franken auf die Gewinner und
etwa 48 Franken bleiben beim Anbieter — als Durchschnitt über viele Wetten, nicht als Abzug auf dem
einzelnen Wettschein. Wer täglich CHF 20 auf einen solchen Markt setzt, trägt im statistischen Mittel
etwa 96 Rappen pro Tag in die Marge ein, unter der Annahme gleichmässiger Einsätze zu diesen Quoten.
Über ein Jahr sind das knapp 350 Franken — ein Schätzwert, keine Rechnung auf einem Wettschein, und
keine Aussage darüber, wie eine einzelne Wette ausgeht.
Der Vergleich mit einer Schweizer Eigenheit macht die Grössenordnung greifbar: Die Verlustlimite von
CHF 9’999 begrenzt, was ein einzelner Spielender in einem Monat verlieren kann. Die Marge ist der
Preis, der innerhalb dieser Grenze läuft.
Steuern: wann ein Schweizer Gewinn steuerfrei bleibt
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei.
Die ESTV nennt für 2026 einen Bundesfreibetrag von CHF 1’071’000, für 2025 lag er bei CHF
1’070’400. Darüber behält die auszahlende Stelle 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die
Steuererklärung zurückgeholt wird.
Der zweite Teil der Regel lautet «je nach Kanton». Die kantonale Schwelle weicht ab, und deshalb
lässt sich die Steuerpflicht nicht abschliessend aus einer Bundesregel ableiten. Wer es genau wissen
will, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung. Eine Steuer auf den Einsatz
existiert in der Schweiz nicht.
Der Unterschied zu ausländischen Anbietern ist hier am grössten. Gewinne aus nicht bewilligten
Grossspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie als volles
Einkommen behandeln — die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau tut das unabhängig von der Höhe. Ein
legales Schweizer Angebot und ein ausländisches sind damit nicht nur aufsichtsrechtlich, sondern auch
steuerlich zwei verschiedene Dinge.
Der dritte Weg: gar nicht spielen
Neben dem Schweizer Weg und dem Weg ins Ausland gibt es einen dritten, und er ist in dieser Form
selten. Wer merkt, dass die Limiten zu oft an die Grenze stossen, trifft in der Schweiz auf ein
Werkzeug: die Spielsperre.
Eine unbefristete Sperre wird in ein schweizweites Register eingetragen. Sie gilt auch für Casinos
einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Freiwillig gesperrte Personen haben
keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Eine Aufhebung ist nach drei Monaten möglich, wobei eine
Fachstelle einbezogen wird. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Wer eine solche Pause braucht, findet sie bei einem Schweizer Veranstalter. Bei einem Anbieter ohne
Bewilligung findet er sie nicht, weil das Register dort nicht greift. Das ist derselbe Mechanismus
wie bei der Limite, und er ist das stärkste Argument für das Schweizer System. Wer den dritten Weg
braucht, braucht ihn nicht als Haltung, sondern als Werkzeug: eine Frist, die läuft, und bis dahin
nichts.
Was die Zahlen des Schweizer Markts verraten
Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Millionen: CHF 506 Millionen gingen an die
kantonalen Fonds, CHF 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz, unter anderem für Swiss
Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Millionen, im
Vorjahr CHF 122 Millionen.
Der Rückgang von CHF 122 auf CHF 109 Millionen ist die interessantere der beiden Zahlen. Während der
Gesamtreingewinn stieg, ging der Beitrag der Sportwetten zurück. Das Wachstum kommt also eher aus den
Lotterien, und es zeigt, wie schmal die Basis ist, auf der ein Schweizer Sportwettangebot steht.
Dass ein Teil dieses Ertrags in kantonale Fonds und in die Sportförderung fliesst, ist der eine
angenehme Nebeneffekt eines Systems, das sonst vor allem aus Grenzen besteht.
Wie man in wenigen Minuten selbst prüft
Wer wissen will, ob ein Anbieter in der Schweiz zugelassen ist, braucht zwei Nachschlageorte und
keine Meinung. Die Domain wird gegen die Sperrliste der Gespa gehalten, die Angabe zur Bewilligung
gegen die veröffentlichten Bedingungen des Veranstalters. Bei Swisslos stützen sich die hier
genannten Details auf die Bedingungen für die Online-Teilnahme, gültig ab 13. Januar 2025, und auf
die Sporttip-Spielregeln und Teilnahmebedingungen in Version 4.2. Bei der Loterie Romande sind es die
eigenen Teilnahmebedingungen.
Der zweite Schritt ist der praktischere. Wer ein Konto eröffnen will, prüft zuerst, ob die eigene
Adresse die Registrierung überhaupt zulässt — Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet,
mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre, und pro Person nur eine Registrierung. Bei Swisslos
werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer
diesen Schritt vor der Quotensuche macht, spart sich den Umweg.
Was sich nicht prüfen lässt, sollte man nicht vermuten. Ob eine ausländische Plattform über eine
bestimmte Lizenz verfügt, steht nur in deren eigenen Angaben, und diese Angaben entfalten in der
Schweiz keine Wirkung. Die Sperrliste und die beiden Schweizer Veranstalter sind die Verzeichnisse,
an denen sich eine Entscheidung festmachen lässt.
Häufige Fragen
Wie läuft eine Online-Wette in der Schweiz vom Konto bis zur Auszahlung ab?
Am Anfang steht die Registrierung: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine bestehende
Spielsperre und nur ein Konto pro Person. Ausweis und Adresse werden geprüft. Danach werden die
Verlustlimiten gesetzt, dann folgt die Wette. Die Auszahlung geht nur auf ein auf den eigenen Namen
lautendes Konto.
Welche Anbieter dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, und wer ist für welches Gebiet zuständig?
Veranstalten dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide mit
Bewilligung nach dem Geldspielgesetz und unter Aufsicht der Gespa. Swisslos betreut die
Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die Kantone Freiburg,
Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.
Was ist die Gespa, und wofür dient die Sperrliste ausländischer Domains?
Die Gespa ist die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie prüft Bewilligungen, erteilt
Zustimmungen für Gratisguthaben und führt die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer
Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und die Listen werden
laufend nachgeführt.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann greift eine Erhöhung?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme werden Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, mit einer Oberlimite
von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72
Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie werden Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und wo steckt die Marge des Anbieters?
Der Auszahlungsbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote. Die Marge steckt
in der Quote selbst. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei
rund 95,2 Prozent und die Marge bei rund 4,8 Prozent — ein Band, das sich mit den Quoten verschiebt.
Bis zu welchem Betrag sind Gewinne steuerfrei, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen bleiben bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei:
CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026, CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die kantonale Schwelle weicht davon
ab, daher «je nach Kanton». Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein.
Rechtslage – dreiwegwetten.com
Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»
