Wetteinsatz einlösen in der Schweiz – was auf dem Wettschein wirklich steht
Stand: 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande sowie gegen die Bewilligungs- und Sperrlisten-Angaben der Gespa.

Der Wetteinsatz ist der Betrag, den ein Wettschein riskiert. Ihn einzulösen heisst, das Ergebnis zu quittieren: entweder die Wette wird ausgewertet und ein Gewinn gutgeschrieben, oder der Einsatz ist verloren und wandert in den Topf, aus dem die kantonalen Fonds gespeist werden. In der Schweiz ist dieser Vorgang kein Service einer Plattform, sondern ein Verfahren mit einer Bewilligung dahinter, einem Veranstalter und einer Aufsicht. Das erklärt, warum hier weniger passiert als ein Leser aus dem Ausland erwartet: es gibt nur zwei Veranstalter, ihre Gebiete sind aufgeteilt, und wer im falschen Kanton wohnt, kommt nicht einmal bis zum Registrierungsformular.
Wer verstehen will, was ein Einsatz im Moment des Einlösens wert ist, muss drei Zahlen im Kopf behalten. Die Quote, die den Betrag festlegt. Die Limite, die festlegt, wie viel überhaupt hineingeht. Und die Rundungsregel, die festlegt, was davon tatsächlich ankommt. Die dritte wird am meisten unterschätzt, und sie ist die einzige, die der Veranstalter einseitig zu seinen Gunsten auslegt. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote gerechnet, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten, danach zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und schliesslich auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Kürzung ist kein Detail. Sie ist die Stelle, an der aus einer Rechnung ein Betrag wird, den man abholen kann.
Was an dieser Stelle ebenfalls kostet, ist der Weg zum Geld. Spielguthaben sind keine Bankeinlage. Wer sie auf sein Konto bringen will, muss auf ein Konto auf den eigenen Namen auszahlen lassen, und ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen kann eine Kommission fällig werden. Bis dahin ist der Einsatz nur eine Zahl auf einem Schein. Was aus dieser Zahl wird, erläutert der Abschnitt zur Rechtslage.
Spielerschutz: die Limiten stehen vor dem ersten Einsatz fest
Der teuerste Irrtum über Sportwetten in der Schweiz lautet, der Staat setze eine Obergrenze für den Einsatz. Er tut es nicht. Es gibt keine gesetzlich fixierte Einzahlungsgrenze, dafür eine Pflicht, die unangenehmer ist: der Veranstalter muss von jedem Spielenden verlangen, dass er sich selbst Limiten setzt, und diese Limiten gelten dann gegen ihn. Der Spielerschutz ist damit keine Bremse, die von aussen greift, sondern ein Wert, den man selbst unterschreibt und nur langsam wieder loswird.

Was vor der ersten Teilnahme gesetzt werden muss
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich, die nichts mit dem Einsatzlimit zu tun hat, sondern den Betrag begrenzt, der auf das Spielerkonto fliesst.
Die 72 Stunden sind der Kern dieser Konstruktion, und sie sind nicht die Frist des Gesetzes. Von Gesetzes wegen wirkt eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein Wochenende ist damit genau die Spanne, in der ein Impuls noch aufgefangen werden kann. Wer am Freitagabend nach einem verlorenen Abend beschliesst, sein Monatslimit zu verdreifachen, kommt am Montag zur gleichen Limite zurück und hat den Schein in der Zwischenzeit nicht abgeben können. Das ist keine Bevormundung, das ist die einzige Stelle im System, an der die Verzögerung dem Spielenden nützt und nicht dem Anbieter.
Wer den Betrag kennt, den er verlieren kann, setzt ihn in diesem Formular und nicht später. Die Limite wirkt sofort nach unten. Es gibt keinen Grund, mit einer hohen Limite zu starten und sie dann zu senken, ausser man möchte sich die Option offenhalten, im schwachen Moment mehr zu riskieren. Genau diese Option ist das teure Stück.
Sperren, Register und was ein Abbruch kostet
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Die Sperre läuft ohne Aufhebung bis zum Fristablauf, und sie lässt sich nicht mit einem Klick zurücknehmen. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, sperrt sich also nicht aus einer Produktzeile, sondern aus einem Bereich mit mehreren Türen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und ein Fachgremium wird dabei eingeschaltet. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden.
Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die unangenehmste Zeile im ganzen Regelwerk, weil sie den Fall abdeckt, in dem jemand trotz Sperre noch gespielt hat: der Einsatz ist weg, der Gewinn ebenfalls. Wer diese Konsequenz durchdenkt, versteht, warum die Sperre keine Formalität ist.
Wie locker die Kontrolle am Schalter in der Praxis sitzt, zeigt eine Zahl, die man sich merken sollte. Bei Testkäufen der Gespa wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer glaubt, die Verkaufsstelle sei die sichere Tür und das Internet die riskante, hat die Reihenfolge falsch herum. Die Registrierung online verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Am Schalter gibt es diesen Schritt in dieser Form nicht.
Beeinflusst wird auch, was gespielt werden darf. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Wer sich einen Vorteil verschafft, den der Markt nicht kennt, hat den Einsatz nicht gewonnen, sondern ein Problem.
Wo der Schutz endet und die eigene Kontrolle beginnt
Die Grenzen des Schweizer Systems liegen nicht in der Härte, sondern im Umfang. Geschützt wird, wer bei einem bewilligten Veranstalter spielt und dort sein Konto in Ordnung hält. Eine Sperre im Register wirkt gegen die bewilligten Anbieter und die Casinos. Sie wirkt nicht gegen einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, weil dieser nicht an das Register angeschlossen ist und keine Schweizer Aufsicht kennt. Die Gespa veröffentlicht die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren, und diese Liste umfasst am Ende von 2025 insgesamt 671 Domains. Blockierte Adressen werden binnen Stunden ersetzt. Als die Gespa das Phänomen benannte, nannte sie Interwetten und Bet-at-Home, und sie führte bet365 auf der Liste.
Für das Konto heisst das: wer sein Spielerkonto aufladen will, muss den Weg über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein nehmen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Kredite an Spielende gibt es nicht, und wer diesen Satz liest, sollte ihn als Schranke verstehen und nicht als Angebot: wer sein Spielerkonto nicht selbst aufladen kann, kann nicht spielen.
Mindest- und Höchsteinsätze und Anbieter im Vergleich
Die Schweizer Ausgangslage lässt sich in einem Satz zusammenfassen, und dieser Satz erklärt jede Zahl in der folgenden Tabelle: nach interkantonalem Recht dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten, jeder bedient seine eigenen Kantone, und ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet offen. Alles, was danach kommt, ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| BillyBets | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
Was die Übersicht sichtbar macht, ist eine Zwei gegen Acht. In der Schweiz ist der Wettmarkt kein Markt im üblichen Sinn, sondern eine Zuteilung. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer im Kanton Zürich wohnt, hat genau einen Anbieter mit Schweizer Bewilligung zur Auswahl. Wer in Genf wohnt, ebenfalls genau einen, nur den anderen. Zwei Bewilligungen und kein einziger Wahlfreiheitsüberschuss sind der eigentliche Preis dieser Ordnung, und sie ist der Grund, warum die acht folgenden Namen überhaupt gelesen werden.
Die zweite Spalte der Tabelle ist die wichtigere, sobald Geld ins Spiel kommt. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht nur ein Zettel: sie ist die Voraussetzung dafür, dass eine Sperre im Register wirkt, dass Gewinne nur auf ein Konto auf den eigenen Namen gehen, und dass bei einer verweigerten Auszahlung ein Schweizer Weg offensteht. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist keine dieser drei Verbindungen vorhanden. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Kraft. Wer sein Geld dorthin trägt, trägt es in ein System ohne Schweizer Rückgriff, ohne Anschluss an das Sperrregister und mit kantonal unterschiedlicher steuerlicher Behandlung der Gewinne.
Swisslos Sporttip: zwei Bewilligungen, ein Vertragsgebiet
Der Veranstalter April der Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, und sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Produkt heisst Sporttip. Die Bewilligung ist eine für ein Grossspiel, bestehend aus Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, und die Aufsicht liegt bei der Gespa.
Das Gebiet, in dem Sporttip durchgeführt wird, umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kann kein Online-Konto eröffnen, egal wie gut sein Netz in der Westschweiz wäre. Diese Zuschnittung ist nicht geografische Willkür, sondern die Folge davon, dass jeder Veranstalter seinen Reingewinn in seine Kantone zurückführt. Aus den Sportwetten stammten für 2025 CHF 109 Mio. des Reingewinns, nach CHF 122 Mio. im Vorjahr; der gesamte Reingewinn von CHF 562 Mio. ging zu CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und zu CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Ob man diesen Mechanismus begrüsst oder nicht: er erklärt, warum das Angebot so schmal ist und warum es trotzdem stabil bleibt.
Bei den Einsätzen hat der Veranstalter freie Hand. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Sätze sind Hausordnung, nicht Gesetz, und man sollte sie so lesen: die Grenze, an die man am ehesten stösst, liegt bei CHF 1’000 pro Einzelwette, und eine Absenkung ist jederzeit möglich. Wer seine Kombination über mehrere Abende plant, plant gegen ein Limit, das der Anbieter am nächsten Tag anders sehen kann.
Zur Abwicklung gehört die Quote genauso wie die Rundung. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten, und wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Dazu kommen Regeln, die man erst merkt, wenn sie greifen. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Rückerstattung klingt gnädig, ist aber das Gegenteil eines Gewinns: die Kombination, die man wollte, ist weg.
Beim Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Quote 1.00 heisst: der Einsatz kommt zurück, mehr nicht. Es ist die fairste Art, eine Wette zu verlieren, und die unschönste Art, eine gewonnene zu erwischen.
Fazit. Zwei Dinge machen Sporttip zur naheliegenden Wahl und eines zur Rechnung, die man vorher aufstellen sollte. Der Anbieter ist der einzige im Feld, dessen Limiten, Rundung und Fristen gegen ihn selbst nachprüfbar sind, weil sie in veröffentlichten Bedingungen stehen und nicht in einem Marketingversprechen. Die Rundung auf 5 Rappen arbeitet dabei nicht für den Spielenden, sondern gegen ihn, und sie tut es bei jeder Einzelwette. Was bleibt, ist eine Plattform ohne Wahlfreiheit für ihre Kantone und ohne die Möglichkeit, den Preis gegen einen Wettbewerber zu vergleichen.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Grossspiel, ein anderes Gebiet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ihre Bewilligung ist dieselbe Art wie die der Swisslos, eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter Gespa-Aufsicht, und sie ist neben Swisslos einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt.
Die 2’350 Verkaufsstellen sind der eigentliche Unterschied zur deutschen Schweiz, und der Grund liegt in der Grösse der Fläche, die zu bedienen ist. Sechs Kantone, eine Sprachgrenze, ein dichtes Filialnetz: wer einen Wettschein bar abgeben will, ist hier besser bedient als in einem System, das auf die App setzt. Für online abgegebene Wetten gelten dieselben Anforderungen an Wohnsitz und Registrierung. Wie bei Swisslos ist der Reingewinn an die Kantone gebunden, und die Zulassung ist auf das Gebiet beschränkt.
Fazit. Die Westschweizer Veranstalterin ist dort, wo ein Papierschein noch einen Schalter hat, die handfestere Lösung, und dort, wo jemand online spielen will, ein Angebot ohne erkennbaren Vorteil gegenüber ihrem Pendant. Zwischen den beiden lässt sich nicht wählen, und genau das ist der Punkt: die Wahl trifft der Wohnsitz.
Wettigo: das Produkt ohne Schweizer Anschluss
Wettigo gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten. Eine gemeldete ausländische Bewilligung, gleich welcher Herkunft, hat in der Schweiz keine Kraft. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rückgriff, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und damit per DNS blockiert werden.
Was ein Konto bei einem solchen Anbieter für den Einsatz bedeutet, ist eine Frage der Reihenfolge. Man zahlt ein, ohne dass das Spielerkonto an ein Register gekoppelt ist, und man gewinnt möglicherweise in einer Währung und unter Bedingungen, die von einem ausländischen Gerichtsstand beurteilt werden. Wer in der Schweiz wegen Überschuldung oder Spielsucht gesperrt ist, bleibt für diesen Anbieter spielbar. Das ist der Preis, den der Zugang ausserhalb des Systems kostet.
Fazit. Der Nutzen liegt in der Angebotsbreite, die das Schweizer Grossspiel nicht kennt, der Nachteil in der Beweislast. Wer bei einer Auseinandersetzung im Recht sein will, muss sie in einem Verfahren durchsetzen, das nicht in der Schweiz liegt.
BetAlright: Bewilligung ohne Wirkung hierzulande
BetAlright zählt zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Für die Schweiz gilt: keine Veranstaltungserlaubnis nach dem Geldspielgesetz, keine Anbindung an das Sperrregister der Gespa, kein Schweizer Rechtsweg. Die ausländische Bewilligung, auf die sich das Angebot beruft, ist im Schweizer Recht ohne Geltung. Ob diese Domains blockiert sind, hängt davon ab, ob sie auf der Sperrliste stehen, die Schweizer Telekom-Anbieter umsetzen.
Was das für den Einsatz heisst, ist weniger dramatisch, als es klingt, und trotzdem relevant. Der Schein wird ausgewertet, das Geld bewegt sich meistens. Der Unterschied zeigt sich, wenn etwas schiefgeht: bei einer abgelehnten Auszahlung, einer strittigen Wettauswertung oder einem Konto, das plötzlich nicht mehr erreichbar ist. Dann steht keine Schweizer Stelle bereit, die man anrufen könnte.
Fazit. Als Vergleichsgrösse taugt der Anbieter, als Ort für Geld, auf das man im Zweifel angewiesen ist, nicht. Wer hier spielt, sollte den Betrag wählen, dessen Verlust er nicht erklären müsste.
BillyBets: Angebot ausserhalb des Grossspiels
BillyBets tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Es gilt derselbe Rahmen: keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und kein Schweizer Rückgriff. Die Sperrliste der Gespa erfasst ausländische Domains, und ein Eintrag dort führt zur DNS-Blockade durch die Telekom-Anbieter.
Für den Spielenden ist die praktische Konsequenz eine Frage des Kontos. Auszahlungen laufen über Zahlungswege, die der Anbieter selbst festlegt, und niemand in der Schweiz verpflichtet ihn, sich an eine Frist zu halten oder nur auf ein Konto auf den eigenen Namen zu überweisen. Die Regel, dass Gewinne ausschliesslich auf ein Konto des Kontoinhabers gehen, ist eine Bedingung des bewilligten Schweizer Angebots. Sie ist kein allgemeiner Grundsatz, den jeder Anbieter befolgen müsste.
Fazit. Wer die Auszahlungsbedingungen vor dem ersten Einsatz liest, hat den einzigen Teil gelesen, der bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung durchsetzbar ist. Bei einer späteren Beschwerde hilft fachliche Sorgfalt von vorher mehr als jede Nachfrage danach.
Boomerang Bet: Konditionen ausserhalb der Aufsicht
Boomerang Bet gehört ebenfalls zu den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligung nach Schweizer Recht fehlt, das Sperrregister erfasst den Anbieter nicht, und eine Schweizer Aufsicht besteht nicht. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Das Eigenartige an diesem Marktsegment ist, dass alle acht Namen dasselbe Problem teilen und sich nur in der Ausgestaltung unterscheiden, die der Kunde nicht überprüfen kann. Ein Schweizer Gericht wird kaum prüfen, wie ein ausländischer Anbieter eine Quote ausgelegt hat. Der Wettende trägt also nicht nur das sportliche Risiko, sondern zusätzlich das Risiko, dass seine Beschwerde keinen Adressaten hat.
Fazit. Vergleichen lässt sich der Anbieter nur mit seinesgleichen. Gegen einen bewilligten Veranstalter antreten kann er nicht, weil dieser in einem anderen Rechtsrahmen wirtschaftet.
Jackbit: die Aufsicht endet an der Grenze
Jackbit ist ohne Schweizer Bewilligung tätig. Es gilt der bekannte Rahmen: keine Veranstalterbewilligung und keine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Ausländische Bewilligungen haben in der Schweiz keine Kraft, und die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.
Ein Detail, das viele unterschätzen: die Domain kann binnen Stunden wechseln. Wer eine Adresse gespeichert hat, die eines Tages blockiert ist, findet den Anbieter über einen neuen Namen wieder, und der Aufwand des Blockierens trifft im Zweifel den Falschen. Der Spielende steht vor der Frage, ob er überhaupt noch weiss, mit welcher Gesellschaft er es zu tun hat.
Fazit. Der Anbieter ist für einen Leser interessant, der sein Angebot prüfen will, und nicht für einen, der einen Plan braucht, der in fünf Jahren noch denselben Vertragspartner hat.
Donbet: Einsatz ohne Schweizer Rückgriff
Donbet zählt zu den acht Anbietern, die in der Schweiz ohne Bewilligung erscheinen. Für Swiss-Spielende bedeutet das: keine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff und kein Schutz der Schweizer Aufsicht. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und über DNS blockiert werden.
Die Konsequenz für das Einlösen eines Scheins ist die wichtigere. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es Fristen: bei Swisslos verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, und eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein Anbieter ohne Bewilligung ist an keine dieser Fristen gebunden, und die Fristen, die er selbst setzt, stehen in seinen Nutzungsbedingungen, die man vor dem Spielen zur Hand haben sollte, nicht danach.
Fazit. Der Preis dieses Angebots ist nicht das Spiel, sondern die Frist, die man nie gelesen hat. Wer dort spielt, sollte die Bedingungen archivieren, nicht nur akzeptieren.
IviBet: Vergleichsgrösse, nicht Geldanlage
IviBet gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt: keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach Schweizer Recht, keine Verbindung zum Sperrregister der Gespa, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit. Die gemeldete ausländische Bewilligung ist im Schweizer Recht ohne Wirkung.
Für einen realistischen Vergleich lohnt die Unterscheidung zwischen dem Regelwerk und dem Service. Über das Regelwerk lässt sich bei einem Anbieter ohne Bewilligung nur spekulieren. Über den Service lässt sich reden: Ladezeiten, Kurse, App, Erreichbarkeit. Nur eignet sich nichts davon zur Absicherung des Einsatzes, und der Einsatz ist der Teil, um den es hier geht.
Fazit. Der Anbieter ist eine sinnvolle Vergleichsgrösse für Preise anderer Anbieter und eine schlechte Wahl für einen Wettschein, den man in einem halben Jahr noch einlösen möchte.
ZotaBet: das letzte Glied derselben Kette
ZotaBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Der Rahmen ist derselbe: keine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und kein Schweizer Rückgriff. Eine Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet hier keine Wirkung, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.
An dieser Stelle lohnt ein Blick auf die Verhältnismässigkeit. Die Schweiz hat am Ende von 2025 insgesamt 671 ausländische Domains auf der Sperrliste geführt, und die Liste wächst, weil blockierte Adressen binnen Stunden ersetzt werden. Die Aufsicht reagiert auf denselben Namen so lange, bis der Name durch einen anderen ersetzt wird. Für den einzelnen Spielenden heisst das: die Blockade schützt, aber sie schützt nicht dauerhaft, und die Entscheidung bleibt bei ihm.
Fazit. Wer die Schweizer Regeln als zu eng empfindet, findet hier eine offene Tür, aber keine Rückfahrschein. Der Betrag, den man dort riskiert, ist der Betrag, den man nicht zählen muss.
Wetteinsatz einlösen: Rechenweg, Rundung und der Anteil des Buchmachers
Ein Wettschein ist im Kern eine Rechnung, und bei Sporttip steht sie offen in den Bedingungen: Gewinnbetrag gleich Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten. Danach folgen zwei Rundungsschritte. Zuerst auf zwei Nachkommastellen aufrunden, dann auf 5 Rappen genau abrunden. Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Die erste Rundung zieht den Betrag nach oben, die zweite nach unten, und für den Spielenden ist die zweite die schlechtere, weil sie die Stelle trifft, an der aus einem Containersatz ein auszahlbarer Betrag wird.
Ein Beispiel mit zwei Quoten, die es nicht gibt
Wettmärkte dieser Art haben mehrere Ausgänge, und wie viel ein Markt zurückzahlt, lässt sich unabhängig von einem konkreten Ereignis zeigen. Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit je Quote 1.90 auf beiden Seiten — ein Beispiel, kein quotierter Preis. Setzt man die beiden Quoten in die Formel für den Auszahlungsanteil ein, 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten, ergibt sich ein Anteil von ungefähr 52 bis 53 %. Der Buchmachermarge entspricht das Gegenteil: ungefähr 47 bis 48 % des auf diesen Markt gesetzten Geldes bleiben drin, bevor überhaupt ein Ergebnis feststeht.
Diese Zahl überrascht nur, wenn man erwartet, dass beide Seiten eines Marktes zusammen etwa 95 % zurückgeben. Bei zwei gleich hohen Quoten von 1.90 liegt der Auszahlungsanteil deutlich niedriger, weil der Buchmacher auf beiden Seiten die gleiche Marge verlangt und die Kehrwerte sich addieren. Genau hier sitzt die versteckte Gebühr dieses Geschäfts. Sie ist im Preis enthalten, wird aber nie als Betrag ausgewiesen, und sie trifft jeden Einsatz, ob gewonnen oder verloren. Wer eine Quote von 1.90 als «fast zwei» liest, liest den Rabatt ihres Geschäfts nicht mit.
Auf der anderen Seite: derselbe Markt mit einem deutlich geringeren Marge-Abschlag wäre bei einem Auszahlungsanteil von rund 95 % anzusiedeln. Ungenannt bleibt an dieser Stelle, welcher Anbieter welchen Wert aufweist; das ist eine Zahl, die man auf dem Schein liest und nicht in einer Besprechung.
Was Rundung und Auszahlungsanteil zusammen kosten
Was ein Einsatz tatsächlich einbringt, ist deshalb nicht die Quote allein. Der Auszahlungsanteil eines Marktes und die Rundung auf 5 Rappen greifen an unterschiedlichen Stellen. Die erste wirkt statistisch über viele Wetten, die zweite bei jeder einzelnen. Bei einem Einsatz von CHF 10 auf Quote 1.90 ergibt die Rechnung CHF 19.00 als Bruttobetrag, und bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 auf Quote 1.90 ergibt sie CHF 1.90 mit einem Gewinn von CHF 0.90. Bei Kombinationen multiplizieren sich die Quoten zu einer Gesamtquote, und der Gewinn fällt auf das Produkt — die Rundung wirkt am Ende, nicht pro Bein. Wer die Gesamtquote zuerst im Kopf ausmultipliziert und dann den Einsatz hineinrechnet, kommt auf denselben Betrag; wer die einzelnen Beine rundet, kommt auf etwas anderes, weil seine Rechnung nicht die des Veranstalters ist.
Die Kombinations-Varianten bringen Bewegung ins Bild, aber sie sind an Bedingungen geknüpft. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Der Sprung von 5 % auf 100 % sieht nach einer Verdoppelung des Gewinns aus. Er verlangt fünfzehn Voraussagen mit einer Mindestquote von je 1.50, und die Wahrscheinlichkeit, dass alle fünfzehn zutreffen, sinkt mit jedem Bein. Bei einem Auszahlungsanteil von ungefähr 52 bis 53 % in einem Markt mit zwei gleich hohen Quoten ist der Boost damit die Rückgabe eines Teils dessen, was die Kombination an Marge bereits gekostet hat.
Auch die Quoten- und Profitboosts bei Sporttip verlangen eine Bedingung: sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Halbsatz ist der wichtige. Wer den Boost nutzt und dann vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung, und damit möglicherweise mehr, als der vorzeitige Ausstieg eingebracht hat. Zwei Funktionen, die sich gegenseitig ausschliessen, gehören nicht in dieselbe Wette.
Warum ein abgesagtes Spiel nicht automatisch Geld zurückgibt
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Der Unterschied ist der ganze Punkt. In der Einzelwette bekommt man den Einsatz zurück. In der Kombination verschwindet das Bein nicht, es wird auf 1.00 gesetzt, und die Gesamtquote sinkt um genau den Wert dieses Beins. Wer fünf Beine mit einer Gesamtquote gebaut hat, hält danach eine Vierer-Kombination. Die Wette wird nicht storniert, sie wird kleiner.
Was ein Wetteinsatz darüber hinaus «zurückfordern» kann, ist begrenzt. Die Rückerstattung ist eine Folge der Ungültigkeit, kein Antragsrecht: entschädigt wird, weil das Ereignis nicht zustande kam, nicht weil der Spielende es sich anders überlegt hat. Ein abgegebenen Schein lässt sich nicht mit der Begründung zurückholen, die Aufstellung habe nicht gestimmt. Bei einem Cash-Out gilt Ähnliches in verschärfter Form: der Vorgang lässt sich nicht rückgängig machen, und ein Betrag, der einmal ausgezahlt wurde, ist endgültig weg vom Schein.
Rechtslage: wer Wetten einlösen darf und unter welchen Bedingungen
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, und sie werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Konkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Zuständig ist nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung verlangt eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Wer hier eine Wette veranstalten will, braucht beides, und niemand sonst darf es.

Zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Auch was überhaupt gespielt werden darf, ist eine geschlossene Liste. Erlaubt sind nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Die zulässige Angebotspalette steht in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden sind nur enthalten, wenn sie in der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind nie zulässig. Die Liste enthält keine Ecken- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Wo die Grenze tatsächlich verläuft, sieht man an den Bedingungen selbst: bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird, Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Das Konto auf den eigenen Namen
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist verboten. Diese Regel beantwortet die Frage, auf welches Konto ein Gewinn geht, vollständig: auf das eigene, auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.
Beim Guthaben selbst gelten eigene Regeln. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Dieses Detail trennt zwei Guthabenarten, die auf dem Bildschirm gleich aussehen: eingezahltes oder gewonnenes Geld ist auszahlbar, geschenktes nicht.
Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. In der Schweiz gibt es kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettanbieter blockieren. Wer das Gegenteil annimmt, verlässt sich auf einen Schutz, der nicht existiert.
Eine Bewilligung, die an der Grenze endet
Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar. Der Rahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz oder Fairplay-Kontrolle besteht in diesem Verhältnis nicht.
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft. Das ist keine Formalität, sondern die Antwort auf die praktische Frage, ob eine Auseinandersetzung hier austragbar wäre. Sie ist es nicht. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt ohne Anschluss an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, und mit Gewinnen, die kantonal unterschiedlich behandelt werden. Die Sperrliste der Gespa erfasst solche Domains und die Telekom-Anbieter blockieren sie; das ist eine Zugangssperre, kein Verbot, das den Einzelnen trifft.
Steuern: die Schwelle, die kaum jemand erreicht
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab und ist je nach Kanton verschieden. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt.
Ein typischer Wettender liegt weit unter dieser Grenze. Auf seinem Gewinn fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern aus: sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer sein Geld dorthin trägt, tauscht eine Schweizer Schwelle gegen eine kantonale Regel, die keine kennt. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Für den Einzelfall führt der Weg zur Steuerberaterin oder zur kantonalen Steuerverwaltung.
Werbung, Gratisguthaben und die Grenzen des Marketings
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten; darauf steht eine Busse von bis zu CHF 500’000. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonushöhen und Bonusbedingungen stammen ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.
Was ein Wetteinsatz unter dem Strich kostet
Die Zahlen dieser Seite lassen sich in einem Satz zusammenziehen, und der Satz ist unbequem für beide Seiten. Ein Einsatz von CHF 1 in einem Schweizer Sporttip-Markt unterliegt der Rundung auf 5 Rappen, die den Betrag gegen den Spielenden verkürzt. Ein Einsatz in einem Markt mit zwei Quoten von je 1.90 unterliegt einem Auszahlungsanteil von ungefähr 52 bis 53 %, was einer Marge von ungefähr 47 bis 48 % entspricht. Diese beiden Kosten treffen jede Wette, ob sie ausgeht oder nicht.
Gemessen daran ist der beliebteste Einwand gegen das Schweizer System — zu wenig Auswahl, zu enge Märkte, zu kurze Listen — richtig und trotzdem nicht die stärkste Kritik. Die stärkere Kritik lautet, dass der Zugang zu einem bewilligten Anbieter an den Wohnsitz gebunden ist. Wer im Kanton Zürich wohnt, kann bei Swisslos spielen und bei Jouez Sport nicht. Wer in Genf wohnt, umgekehrt. Es gibt keine zweite Wahl mit Schweizer Bewilligung, keine Preisbeobachtung, keinen Anbieterwechsel aus Gründen des besseren Angebots. Ein Wettbewerbsdruck auf die Marge existiert damit im bewilligten Segment praktisch nicht.
Was dieser Mangel an Druck für den einzelnen Leser bedeutet, hängt von seinem Kontostand ab. Wer kleine Beträge spielt und den Reiz des Spiels sucht, merkt von der Marge wenig, weil sie anteilig wirkt und nicht als Gebühr erscheint. Eine Runde auf Quote 1.90 mit CHF 5 als Einsatz ergibt CHF 9.50 brutto. Wer monatlich einen festen Betrag setzt, zahlt die Marge in jeder Runde mit, und die Summe wächst genau mit der Summe der Einsätze — unabhängig davon, ob das Glück mitspielt.
Auch auf die Zeitpunkte kommt es an. Wer nach dem Abschluss einsteigt, findet teils deutlich andere Quoten als vor dem ersten Anpfiff, und ein Teil der Marge wird an dieser Stelle sichtbar. Bei Sporttip gilt diese Dynamik innerhalb der Bedingungen: Livewetten zählen mit Quote 1.00, wenn sie nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ergebnisses platziert wurden, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Ein Liveeinsatz ist damit nicht nur teurer, sondern gelegentlich unwirksam.
Der Cash-Out verdient eine eigene Zeile, weil er am häufigsten für etwas gehalten wird, was er nicht ist. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer aussteigt, kauft Sicherheit und bezahlt sie mit einem Abschlag, den er nicht kennt, bevor er ihn sieht. Bei einem Quotenboost ist der Ausstieg doppelt teuer, weil die Erhöhung mit dem Cash-Out verfällt.
Am Ende bleibt eine Entscheidung, die keine Tabelle abnehmen kann. Wer die Schweizer Ordnung will, nimmt die enge Auswahl, die Rundung, die Wohnsitzbindung und die Auszahlung auf das eigene Konto in Kauf und hat im Gegenzug einen Ansprechpartner, ein Register, das greift, und einen Rechtsweg. Wer sie nicht will, findet bei einem Anbieter ohne Bewilligung breitere Märkte und mehr Auswahl an Sportarten und Wettarten, aber keinen Schweizer Rückgriff, keine Sperrregister-Verbindung und unter Umständen eine Steuerpflicht, die kein Gegenstück kennt. Was es nicht gibt, ist die Variante ohne Preis.
Häufige Fragen zum Wetteinsatz
Wie löse ich einen Wettschein bei Sporttip oder Jouez Sport ein, am Schalter und online?
Am Schalter obliegt die Auswertung dem Personal, und der Gewinn wird bar oder über die Verkaufsstelle ausgezahlt. Online übernimmt das System: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, höhere Beträge werden innert 3 Arbeitstagen überwiesen. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und wie wird gerundet?
Der Betrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und danach auf 5 Rappen ab. Die zweite Kürzung trifft jede Wette, auch die gewonnene, und sie wirkt am Ende der Rechnung, nicht pro Kombinationsbein.
Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Sporttip und Jouez Sport?
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Kann ich einen Wetteinsatz zurückfordern, wenn ein Ereignis abgesagt wird?
Wird ein Sporttip-Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00, sodass die Gesamtquote sinkt, statt dass die Wette storniert wird.
Auf welches Konto wird der Gewinn ausbezahlt?
Gewinne und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, bei Swisslos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Die ersten zwei Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen sind gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Wann fällt Verrechnungssteuer an, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn sind Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen steuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Oberhalb dieser Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung. Die kantonale Schwelle ist je nach Kanton verschieden.
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