Wettbonus-Vergleich in der Schweiz: Wo die Konditionen die Bonussumme schlagen
Wer nach dem besten Wettbonus sucht, findet in der Schweiz keine Bonusschlacht, sondern ein Bewilligungsregime. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, für das der Bund den Kantonen die Aufsicht überlassen hat, und die Kantone haben genau zwei Veranstalter zugelassen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Gratisguthaben und Freispiele brauchen zusätzlich die vorherige Zustimmung der Aufsicht, weshalb die Aktionen der beiden klein, befristet und in der Regel nicht auszahlbar sind. Wer wirklich vergleichen will, vergleicht deshalb nicht die angekündigten Summen, sondern die Bedingungen, die daran hängen: Frist, Mindestanforderung, Obergrenze und die Frage, ob aus dem Guthaben je Geld auf dem eigenen Konto wird.

Stand der Angaben: 29. Oktober 2026. Abgeglichen mit den Bewilligungen, den veröffentlichten Limiten und der Sperrliste der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa sowie mit den Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalterinnen.
Rechtslage in der Schweiz: zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog
Die Zahl der legalen Adressen ist kein Ergebnis eines Wettbewerbs, sondern eine politische Entscheidung. Online-Sportwetten sind seit dem 1. Januar 2019 ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), konkret nach Art. 3 lit. c und e. Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat beruht, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig und für Wetten die falsche Ansprechstelle.

Was eine Bewilligung abdeckt und was sie begrenzt
Wer Wetten veranstalten will, braucht zwei Papiere: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung für jedes einzelne Spiel (Art. 21 bis 25 BGS). Beide zusammen erlauben den Betrieb, und beide gelten nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist der Satz, an dem sich später alles entscheidet, was mit ausländischen Namen zu tun hat: Eine Bewilligung ist territorial, nicht kosmopolitisch.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen im Bereich Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Für die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein veranstaltet die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; das Sportwettangebot läuft unter dem Namen Sporttip. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf oder im Jura wohnt, kommt dort nicht hinein.
Für die Westschweiz veranstaltet die Loterie Romande, die Gesellschaft der Westschweizer Lotterie, mit Kontaktadresse in Lausanne. Ihr Sportwettangebot heisst Jouez Sport und steht den sechs Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura offen. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — Zahlen, die erklären, warum die Westschweizer Aktionen anders aussehen als die der Deutschschweiz.
Für ein Online-Konto genügt es nicht, in der Schweiz zu wohnen (Art. 47 Abs. 3 VGS). In der Praxis muss der Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters liegen. Zwei Bewilligungen, zwei Landesteile, keine Überschneidung. Eine Anmeldung bei der falschen Seite endet vor der ersten Wette.
Weitere bewilligte Buchmacher gibt es nicht. Die Gespa führt keine Liste zusätzlicher Anbieter, weil es keine gibt; sie veröffentlicht die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Nettoerlöse der bewilligten Spiele fliessen zu gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das ist der strukturelle Grund, warum die Rede von einem «besten Wettbonus» in der Schweiz klein anfängt: Es gibt keinen Markt mit dreissig Bewerbern um die höchste Summe.
Der Katalog der erlaubten Sportarten und Märkte
Die Bewilligung erlaubt nicht alles, was sich bewerben lässt. Die Gespa führt in der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS) einen geschlossenen Katalog. Nur Sportereignisse dürfen Gegenstand einer Wette sein — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt und werden es nicht. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur dann. Ranglistenwetten sind zulässig, wo die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, nie auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Ecken- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter über eine Entscheidung verfügt, die das zulässt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Cash-Out ist nicht geregelt und damit Sache jedes Veranstalters — was bei einer Rückabwicklung wichtig wird, weil es keine Aufsichtsgrenze gibt, an der man sich festhalten könnte.
Was nicht auf der Liste steht, ist nicht erlaubt. Ein Anbieter mit Schweizer Bewilligung kann deshalb kein Programm anbieten, das die Liste überschreitet, und ein Anbieter ohne Bewilligung kann es anbieten, weil ihn die Liste nicht bindet.
Warum eine ausländische Bewilligung hier nichts bewirkt
Art. 4 BGS sagt es in einem Satz: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Umkehrung gilt ebenso — eine Curaçao-, Malta- oder deutsche Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Ein ausländischer Anbieter, der Schweizer Spielende anspricht, ist deshalb nicht «auch bewilligt», sondern ohne Bewilligung tätig.
Daran hängt mehr als eine Formalie. Wer Wetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter beschlagnahmt werden, und ein Schutz- oder Fair-Play-Ansatz, den eine Schweizer Aufsicht durchsetzen könnte, existiert nicht.
Dazu kommt die Sperrliste: Die Gespa veröffentlicht Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Adressen werden nach Angaben der Aufsicht innert Stunden durch neue ersetzt — Domain-Hopping nennt man das, und es ist ein gutes Bild dafür, wie viel Bestand eine solche Adresse hat. Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Deshalb beschreibt dieser Text die ausländischen Namen, statt sie zu empfehlen.
Bezahlen lässt sich eine Schweizer Wette ebenfalls nicht anonym. Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme oder Krypto-Auszahlungen kennt das bewilligte Schweizer Wettgeschäft nicht. Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Umgekehrt gibt es in der Schweiz kein Zahlungssperrwerkzeug gegen unbewilligte Wettseiten: Schweizer Banken und Kartensysteme blockieren solche Zahlungen nicht, und wer das behauptet, erzählt eine bequeme Legende.
Steuern auf Gewinne: der Freibetrag und «je nach Kanton»
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Darüber hinaus behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt hier nur die Wendung «je nach Kanton» und keine einzelne kantonale Zahl.
Für normale Wettende heisst das: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Die Gewinnschwelle liegt so hoch, dass sie im Alltag nicht berührt wird.
Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus. Auf deren Gewinne behält die Schweiz keine Verrechnungssteuer ein. Die kantonale Steuerpraxis kann solche Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber als volles steuerbares Einkommen behandeln — der Kanton Thurgau tut das unabhängig von der Höhe des Gewinns. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht, und wer das Gegenteil liest, hat eine schlechte Quelle erwischt. Wer grössere Beträge gewinnt, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung; eine Broschüre ersetzt keine Auskunft.
Spielerschutz: Limiten setzt man selbst, die Aufsicht kommt nur bis zur Grenze
Wer Sportwetten anbietet, muss Spielende ab 18 Jahren zulassen; Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person, mit geprüfter Identität (Art. 47 bis 52 VGS). Bei Swisslos läuft die Prüfung über den hochgeladenen Ausweis, dessen Daten gegen Adressdatenbanken abgeglichen werden; ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und ohne 18 Jahre läuft nichts, und wer einmal registriert ist, bleibt einmal registriert. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus.
Die Limiten kommen aus dem eigenen Konto
Limiten sind in der Schweiz keine staatlich verordneten Zahlen, sondern Werte, die Spielende setzen. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Bei Swisslos ist diese Hürde der Einstieg: Wer zum ersten Mal an Sporttip teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für je 30 Tage möglich. Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze — wer das glaubt, verwechselt eine Hausregel mit einem Gesetz.
Dasselbe Prinzip trifft den Alltag deutlicher, als es klingt. Wer CHF 9’999 als 30-Tage-Verlustlimite eingetragen und die Limite im ersten Monat ausgeschöpft hat, kann sie nicht über Nacht hochsetzen. Die Wartezeit ist die Bremse, und sie ist der eigentliche Spielerschutz in diesem Modell.
Spielsperre und das schweizweite Register
Neben den Limiten steht die Spielsperre (Art. 80 bis 82 BGS). Überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen können ausgeschlossen werden, und jede Person kann sich selbst ausschliessen. Die Daten laufen in einem schweizweiten Register zusammen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in das Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und daran ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten ist anzubieten (Art. 89 VGS).
Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die härteste Regel des ganzen Systems: Wer gegen die Sperre spielt, verliert seinen Einsatz rechtlich, auch wenn die Wette gewonnen hätte.
Die Praxis am Verkaufsschalter ist davon nicht gedeckt. Bei Testkäufen der Gespa wurden 2025 an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen Sportwetten an eine minderjährige Person verkauft. Die Zahl ist ein Argument gegen jede Darstellung, die den stationären Schutz für streng hält. Am Schalter hilft die Regel nur, wenn jemand hinschaut.
Die Marge steckt im Preis, nicht im Bonus
Jede Wette trägt den Anteil des Anbieters in sich. Der Quotenschlüssel einer Quote beschreibt, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt zurückzahlt: Er ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, und die Marge ist 100 % minus diesem Schlüssel. Auf Deutsch: Aus den Quoten eines Marktes lässt sich ausrechnen, wie viel der Anbieter für sich behält, bevor überhaupt ein Bonus im Spiel ist.
Diese Grösse macht Aktionen lesbar. Ein Bonus, der den Nettogewinn um 5 % erhöht, verändert nicht die Marge — er legt einen Betrag auf den Gewinn einer bestimmten Wette. Die Marge bleibt im Preis. Wer das verwechselt, hält ein Marketinginstrument für eine Verbesserung der Gewinnchance, und genau diese Verwechslung will jede Bonuskommunikation.
Neukundenangebote und Aktionsguthaben: klein, befristet, nicht auszahlbar
Gratisguthaben und Freispiele sind in der Schweiz zustimmungspflichtig. Ohne die vorherige Zustimmung der Gespa darf kein Veranstalter Gratisguthaben verteilen (Art. 75 Abs. 2 BGS), und 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahlen erklären die Grössenordnung besser als jede Vermutung: Ein Markt, in dem jede Gratisleistung einzeln genehmigt wird, bringt keine Aktionen hervor, die mit ausländischen Summen mithalten. Wer drüben etwas anderes sieht, sieht eine Werbung, die hier strafbar wäre (Art. 74 Abs. 3 BGS).
Werbetreibende dürfen nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Ein Verbot zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.
Gratisspielguthaben, Gratiswette und Boost sind drei verschiedene Dinge
Die Begriffe klingen austauschbar und sind es nicht. Gratisspielguthaben ist der gesetzliche Begriff für ein Guthaben, das der Veranstalter gratis gewährt — es lässt sich nicht auszahlen. Eine Gratiswette oder Freiwette ist der Marktbegriff für einen Einsatz, den der Anbieter stellt; der Einsatz fliesst bei einem Gewinn nicht zurück, ausgezahlt wird nur der Gewinnanteil. Ein Boost wiederum ist ein Zuschlag auf den Gewinn einer echten Wette mit eigenem Einsatz. Das sind drei verschiedene Mechaniken mit drei verschiedenen Konsequenzen für die Frage, ob am Ende Geld übrig bleibt.
Bei Swisslos sind die Boosts an Bedingungen geknüpft, die man vor dem Abschluss kennen sollte. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettperson nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Punkt ist der, den niemand liest. Wer eine geboostete Wette vorzeitig verkauft, hat den Zuschlag verloren.
Die Aktion der Loterie Romande und ihre sieben Tage
Die Westschweizer Seite praktiziert das Muster einer kleinen, klar befristeten Aktion. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den Code eingab, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, erhielt CHF 10 Spielguthaben ins verifizierte Konto. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Rechnen wir das ehrlich: CHF 10 in einem begrenzten Kontingent, dreissig Tage Haltbarkeit, kein Auszahlungsweg. Das ist kein Vorwurf an die Loterie Romande — ohne Zustimmung der Aufsicht ist mehr nicht zulässig. Es ist aber die Antwort auf die Frage, warum die Suche nach einem «besten Wettbonus» in der Schweiz so schnell an ihr Ende kommt. Die Aktion hatte einen Verteilweg über die Stadien, eine Frist von sieben Tagen und ein Kontingent — drei Begrenzungen, die zusammen mehr über den Schweizer Bonusmarkt sagen als jede Summe.
Zum Vergleich die Zahlen auf der Westschweizer Geldseite: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Grenze von CHF 1’000 entscheidet also, ob ein Gewinn als Guthaben liegen bleibt oder als Überweisung ankommt.
Was ein Boost bei einem Cash-Out verliert
Boosts und Cash-Out vertragen sich schlecht. Beim Cash-Out verfällt der Boost — das steht in den Sporttip-Bedingungen und lässt sich aus der Mechanik ableiten: Der Boost erhöht den Nettogewinn der ausgewerteten Wette, nicht den vorzeitigen Verkaufswert. Und der Cash-Out-Betrag selbst ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Daraus folgt eine Reihenfolge, die man vor dem Tippen kennen sollte: Wer mit Boost spielt, sollte die Wette auslaufen lassen wollen. Wer den Cash-Out als Sicherheitsnetz plant, sollte den Boost nicht als Teil der Rechnung führen. Beides zusammen ist eine Kombination, bei der der Zuschlag auf der Strecke bleibt.
Der Vergleich der zehn Namen: Bewilligung zuerst, Bonussumme zuletzt
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung | Was daran hängt |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja, Veranstalter- und Spielbewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel | Vertragsgebiet mit 18 Kantonen, Tessin und Liechtenstein; Verlustlimiten vor dem ersten Tipp |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja, Veranstalter- und Spielbewilligung | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne | sechs Westschweizer Kantone, 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende |
| Boomerang Bet | nein | ausländische Bewilligung, hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS) | kein Schweizer Rechtsschutz |
| BetFury | nein | Seite ohne Schweizer Bewilligung | nicht an das Sperrregister angeschlossen |
| Betify | nein | keine Anerkennung nach Art. 4 BGS | keine Schweizer Aufsicht über Quoten und Auswertung |
| N1 Bet | nein | ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz | die Adresse kann auf der Sperrliste landen |
| Bettilt | nein | keine Schweizer Bewilligung | Einsätze und Gewinne können beschlagnahmt werden |
| Duelbits | nein | ausländische Bewilligung, innerstaatlich ohne Wirkung | Gewinne nach kantonaler Praxis steuerbar |
| Sportaza | nein | Seite ohne Schweizer Bewilligung | keine Fair-Play-Kontrolle durch eine Schweizer Aufsicht |
| Betscore | nein | ausländische Bewilligung ohne Wirkung nach Art. 4 BGS | kein Beitrag an die öffentlichen Zwecke der Kantone |
Die Spalte mit der Bewilligung ist die einzige, in der diese Liste überhaupt eine Rangfolge kennt. Die acht unteren Namen unterscheiden sich in ihr nicht, und die Reihenfolge, in der sie hier stehen, ist keine Wertung ihres Angebots. Sie unterscheiden sich in dem, was an der fehlenden Bewilligung hängt — und genau das ist die vierte Spalte, in der jede Zeile ein anderes Risiko trägt.
Warum die Tabelle so aussieht, wie sie aussieht: Weil zwei Veranstalterinnen zugelassen sind, gibt es in der Schweiz keinen Wettbewerb um die höchste Einstiegssumme. Der Vergleich verschiebt sich damit auf die Konditionen. Und weil die ausländischen Namen keine Schweizer Bewilligung haben, aber auch keine Schweizer Aufsicht, kann über ihre Bonusbedingungen hier niemand eine belastbare Aussage treffen — weder zu ihren Gunsten noch zu ihren Lasten. Was bleibt, ist die Bewilligungslage, und die ist bei allen acht dieselbe.
Wie man Boni vergleicht, ohne auf die Summe zu starren
Vier Fragen sortieren jede Aktion, egal woher sie kommt:
- Ist das Guthaben auszahlbar, oder verfällt es im Spielerkonto?
- Welche Bedingung hängt daran — Mindestquote, Mindestzahl an Voraussagen, Umsatz?
- Bis wann muss die Bedingung erfüllt sein, und was passiert nach Ablauf?
- Gibt es eine Obergrenze für Einsatz und Erhöhung?
Diese vier Fragen sind wichtiger als die Zahl im Werbetitel, weil sie bestimmen, ob aus der Ankündigung ein Betrag wird. Eine Aktion mit CHF 10 Guthaben, das 30 Tage gilt und nicht auszahlbar ist, ist vollständig beschrieben, sobald man diese drei Angaben kennt. Eine Aktion mit grosser Ankündigung und ohne Antwort auf die vier Fragen ist dagegen noch nicht beschrieben.
Bei den beiden Schweizer Veranstalterinnen liefern die Bedingungen die Antworten. Bei Swisslos heisst das konkret: nur online, mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, Bonus auf den Nettogewinn, Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert, einmalige Nutzung pro Wettperson, Verfall bei Cash-Out. Bei der Loterie Romande: ein Kontingent, eine Frist, ein Gültigkeitsfenster, keine Auszahlung.
Eine Beobachtung zum Schluss dieser Rubrik, die für die ganze Seite gilt: In der Schweiz ist die Grösse einer Aktion eine Folge der Bewilligung, nicht des Marketings. Die Zahl im Titel misst deshalb fast nie das, was der Titel verspricht.
Grundlagen: Was eine Wette auszahlt und was ein Boost darauf legt
Der Auszahlungsbetrag einer Wette ergibt sich nach einer Regel, die in den Sporttip-Bedingungen steht: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist der Grund, warum auf dem Wettschein selten krumme Beträge stehen.

Der Kombiboost einmal durchgerechnet
Nehmen wir vier Voraussagen, jede mit einer Quote von mindestens 1.50, und setzen rechnerisch die Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 an. Das Produkt dieser vier Quoten ergibt eine Gesamtquote von 9’792. Aus einem Einsatz von CHF 10 werden daraus CHF 97.92, wenn alle vier Voraussagen aufgehen; der Nettogewinn beträgt CHF 87.92. Der Kombiboost greift auf den Nettogewinn und legt bei vier Voraussagen 5 % darauf, also rund CHF 4.40, womit der Auszahlungsbetrag bei etwa CHF 102.32 landet. Das ist ein Beispiel, kein Angebot, und es unterstellt, dass alle vier Voraussagen eintreffen.
Der Boost bewegt sich in einer Bandbreite, nicht auf einem Punkt. Bei sieben Voraussagen sind es 20 % des Nettogewinns, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 % — jeweils unter denselben Bedingungen: mindestens vier Voraussagen, je mindestens Quote 1.50, nur online, Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Die Bedingung, an die die Bandbreite hängt, ist damit der eigentliche Inhalt des Angebots. Weil ein Boost auf den Nettogewinn gerechnet wird, verdoppelt die höchste Stufe nicht die Auszahlung: Bei 100 % auf den Nettogewinn kommt zum Auszahlungsbetrag einer Wette von CHF 10 auf Quote 9’792 noch ein Zuschlag von CHF 87.92 hinzu. Die Erhöhung ist ein Betrag auf dem Gewinn, kein zweiter Gewinn.
Das ist eine statistische Beschreibung des Mechanismus, keine Aussicht auf einen Ertrag. Ob eine Kombination aus vier Voraussagen aufgeht, entscheidet sich auf dem Platz und nirgends sonst, und der Boost ändert daran nichts — er verändert nur, was eine bereits gewonnene Kombination zusätzlich abwirft.
Wichtig für die Rechnung ist die Grenze nach oben. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer also glaubt, mit einem hohen Einsatz den relativen Vorteil eines Boosts zu vergrössern, stösst an eine Wand, die nicht über die Auszahlung, sondern über den Einsatz definiert ist — und der Zuschlag ist zusätzlich über die Gewinnerhöhung gedeckelt.
Ein Hinweis darauf, dass es keine Bonusrechnung ohne Regeln gibt
Wer die Grundlagen einmal hat, sieht in den Bedingungen weiter. Bei einer Kombination, die ohne die Bet-Builder-Funktion abgeschlossen wurde, kann der Veranstalter die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten — voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über diese Funktion kombiniert werden. Fällt ein Ereignis aus und wird es nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs abgeschlossen werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 bewerten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Solche Regeln entscheiden über den Ausgang von Gewinnen häufiger als ein fehlender Prozentpunkt im Boost. Ein Zuschlag von 5 % auf einen Nettogewinn, der wegen eines Videoschiedsrichter-Entscheids auf Quote 1.00 zurückfällt, ist kein Zuschlag mehr.
Auszahlung, Fristen und was an der Kasse hängen bleibt
Wie das Geld den Weg zum Konto findet, ist Teil eines jeden Vergleichs. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.
Zwei Fristen sollte man kennen, bevor man sich auf einen Gewinn freut. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Und wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, muss die Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erheben.
Wer ein Spielguthaben auflädt, sollte auch diese Grenzen kennen: Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bezahlt werden kann unter anderem mit PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Jede dieser Zahlen beschreibt, wie viel Bewegungsfreiheit ein Konto tatsächlich hat. Ein Vergleich, der nur die Bonussumme nennt, lässt genau die Angaben weg, die darüber entscheiden, ob ein Gewinn ankommt.
Swisslos Sporttip: das grösste Vertragsgebiet und der strengste Einstieg
Die Basler Genossenschaft hat das grösste Vertragsgebiet im Land: 18 Kantone der Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für alle, die dort wohnen, ist Sporttip die einzige Sportwette mit Schweizer Bewilligung. Wer in der Westschweiz zu Hause ist, kommt nicht hinein — die Gebiete der beiden Veranstalterinnen sind sauber getrennt.
Vor der ersten Teilnahme steht die Pflicht, Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000; Senkungen gelten sofort, Erhöhungen nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für je 30 Tage lässt sich zusätzlich einrichten. Man kann das als Hürde vor dem ersten Tipp lesen oder als das Ende der Spontanität — beides ist richtig.
Das Wettangebot selbst ist reglementiert: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten, jederzeit änderbar, Wetten über der Limite werden abgelehnt. Dazu der Kombiboost mit seiner Staffel und die Quoten- und Profitboosts, die nur online, nur einmal pro Wettperson und nur bis zum nächsten Cash-Out existieren. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiger Verkauf ohne Teilauszahlung; rückgängig machen lässt er sich nicht, und für jeden Markt garantiert ist er nicht.
Die Auszahlung folgt einem doppelten Weg: zweimal gratis innerhalb von 365 Tagen, ab der dritten Überweisung möglicherweise 3 % Kommission, 5 bis 10 Arbeitstage Laufzeit; Gewinne über CHF 1’000 gehen innert 3 Arbeitstagen, wenn die Zahlungsverbindung bekannt ist. Sportguthaben aus Promotionen bleibt davon ausgeschlossen.
Das Auffälligste an diesem Anbieter ist nicht die Quote, sondern die Reihenfolge, in der er seine Bedingungen erzählt: erst die Verlustlimite, dann das Angebot. Für Wettende, die ihre Grenze vorher setzen wollen, ist das eine Arbeitserleichterung. Für alle anderen ist es der Moment, in dem die Anmeldung länger dauert als erwartet — und die Verlustlimite, die man dort einträgt, ist die Zahl, die die nächsten 30 Tage bestimmt.
Loterie Romande Jouez Sport: sechs Kantone und eine Grenze bei CHF 1’000
Die Westschweizer Veranstalterin bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden — ein Netz, das die regionale Bedeutung unterstreicht. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, verteilte CHF 10 Spielguthaben an die ersten 7’000, die einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingaben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Der Weg über die Stadien ist keine Marketinglaune: Bei 2’350 Verkaufsstellen ist die Nähe zum Publikum die halbe Vertriebsstrategie.
Auf der Geldseite gelten Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Die Schwelle von CHF 1’000 ist die wichtigste Zahl dieses Blocks. Sie trennt nicht arm von reich, sondern zwei Wege für dasselbe Geld: Bis zu dieser Grenze bleibt der Gewinn als Guthaben im System und ist damit wieder einsetzbar; darüber verlässt er es als Überweisung auf ein Konto. Wer sein Guthaben bewusst tief hält, wird diese Grenze häufiger sehen als jemand mit einem gut gefüllten Wallet. Die Übertragung an die IBAN ist keine Formalie, sondern der einzige Moment, in dem aus einem Spielgewinn frei verfügbares Geld wird — und der Weg dorthin führt an einer Grenze vorbei, die das Haus setzt.
Boomerang Bet: keine Schweizer Adresse für den Streitfall
Boomerang Bet gehört zu den acht Namen, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung, und das ist mehr als ein Sitzvermerk: Es fehlt der Weg, auf dem ein Streit ausgetragen werden könnte. Wer sich über eine Auswertung, eine abgelehnte Auszahlung oder ein gesperrtes Konto beschwert, sucht eine Stelle, die den Anbieter anweisen kann. Auf Schweizer Seite gibt es keine. Die Gespa beaufsichtigt ihn nicht, und der Name steht in keiner Liste mit Bewilligung.
Was dieser Eintrag damit leistet, ist eine klare Grenze: Er gehört in eine Übersicht, weil Schweizer Wettende ihm begegnen. Er gehört nicht in die Empfehlung, weil die Beschreibung mit der Bewilligungslage endet und nicht mit dem Angebot. Alles Weitere — Quoten, Auszahlungszeiten, Bonusbedingungen — stünde hier ohne Prüfmassstab.
Prüfen lässt sich vorab wenigstens eines: ob sich der Name auf der Sperrliste wiederfindet, die die Aufsicht veröffentlicht, und ob dieselbe Adresse in einigen Wochen noch erreichbar ist. Ein Streitfall ohne Schweizer Adresse ist der teure Fall. Wo keine Stelle den Anbieter anweisen kann, bleibt nur die Wahl, dort gar kein Guthaben zu halten, das man verlieren könnte.
BetFury: ein Haus, das im Sperrregister nicht auftaucht
Auch BetFury tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Der eigentliche Punkt an diesem Namen ist ein anderer: Er ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen. Wer sich bei Swisslos für 1 bis 180 Tage sperrt oder eine unbefristete Spielsperre eintragen lässt, die auch für Casinos und für Liechtenstein gilt, hat damit für diese Adresse nichts erreicht. Die Sperre wirkt, wo ein System angeschlossen ist; hier ist keines.
Das ist die bitterste Form eines Schutzes, den man selbst eingerichtet hat. Die Sperre, die man für sich als Notbremse hinterlegt, gilt nur innerhalb des bewilligten Systems. Wer sie als universelle Selbstkontrolle versteht, irrt sich genau in dem Moment, in dem sie gebraucht würde — und merkt es meistens nicht, weil nichts daran erinnert.
Wer trotzdem ein Konto bei einem Haus ohne Schweizer Bewilligung führt, sollte seine Bremse dort selbst bauen: eigene Einsatzgrenzen, ein separates Guthaben, das nicht über den Monat hinauswächst, und ein Zugang, den jemand anderes sperren kann. Das ersetzt keine Aufsicht, aber es ist der einzige Mechanismus, der ohne Anschluss an ein Register funktioniert.
Betify: ein Preis, den keine Schweizer Stelle prüft
Betify ist eine weitere Adresse ohne Schweizer Bewilligung und ohne Anerkennung nach Art. 4 BGS. Hier soll es um den Preis gehen, nicht um das Papier. Die Quoten, die ein solcher Anbieter stellt, unterliegen keiner Schweizer Prüfung: Der geschlossene Katalog der bewilligten Sportarten und Wettarten bindet nur, wer eine Bewilligung hat, und ein Quotenschlüssel, der auf Kosten der Wettenden ausfällt, ruft keine Schweizer Aufsicht auf den Plan.
Wettende können den Schlüssel selbst nachrechnen, wenn sie die Quoten eines vollständigen Marktes vor sich haben: der Kehrwert jeder Quote, addiert, ergibt den ausbezahlten Anteil. Dass man das tun muss, ist der eigentliche Befund. Bei einem bewilligten Anbieter ist der Katalog, was angeboten werden darf; hier ist es, was gerade verkauft wird.
Wer den Preis selbst prüft, hat damit mehr Information als jede Werbung liefert. Wer ihn nicht prüft, verlässt sich auf die Fairness eines Hauses, das in der Schweiz niemandem Rechenschaft schuldet.
N1 Bet: eine Adresse, die jederzeit verschwinden kann
N1 Bet steht ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung und kann auf die Sperrliste geraten, die die Aufsicht veröffentlicht und Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren lassen (Art. 86 bis 93 BGS). Am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, und die erste Fassung stammt vom 3. September 2019. Gesperrte Adressen werden nach Angaben der Aufsicht innert Stunden durch neue ersetzt.
Wer das liest, sollte zwei Dinge auseinanderhalten: Das Blockieren einer Domain trifft nicht den Anbieter, sondern die Adresse. Dasselbe Haus erscheint wenige Stunden später unter einem anderen Namen, und das Konto der Spielenden ist nicht automatisch mitgewandert. Ein Guthaben, das an eine Adresse gebunden ist, hat damit eine kürzere Lebensdauer als das Guthaben selbst.
Für die Frage nach dem Bonus ist das die entscheidende Perspektive: Ein Bonus, der an ein Konto bei einer Domain gebunden ist, ist nichts wert, wenn die Domain zwischen zwei Abenden unerreichbar wird. Wer sein Guthaben dort aufbaut, hält es an einem Ort, der nur so lange existiert, wie er nicht auf einer Liste landen wollte.
Bettilt: wenn der Veranstalter selbst im Visier steht
Bettilt trägt dieselbe Bewilligungslage und dazu ein Risiko, das nicht beim Anbieter endet. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden werden nach schweizerischer Praxis nicht bestraft.
Der teure Teil liegt woanders: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter beschlagnahmt werden. Man kann also auf der richtigen Seite des Strafrechts stehen und trotzdem das Geld verlieren, weil es auf der anderen Seite liegt. Das Guthaben auf einem Konto bei einem nicht bewilligten Anbieter ist rechtlich kein geschütztes Vermögen, sondern ein Betrag in einem Verfahren, das man nicht führt.
Daraus folgt keine Warnung, sondern eine Entscheidung über die Höhe: Wer bei einem solchen Anbieter überhaupt spielt, sollte dort nicht das Geld liegen lassen, das er im Alltag braucht. Beschlagnahmt wird, was da ist.
Duelbits: der Wohnkanton entscheidet über den Gewinn
Duelbits steht ohne Schweizer Bewilligung und ohne innerstaatliche Wirkung seiner ausländischen Bewilligung da. Bei diesem Namen lohnt der Blick auf die Steuer, weil dort ein Gewinn tatsächlich schrumpfen kann. Auf Gewinne aus ausländischen Grossspielen behält die Schweiz keine Verrechnungssteuer ein — dafür kann die kantonale Steuerpraxis sie als volles steuerbares Einkommen behandeln. Der Kanton Thurgau tut das unabhängig von der Höhe.
Der Gegensatz zu einem bewilligten Schweizer Grossspiel ist damit nicht der Verrechnungssteuerabzug, sondern die Freibetragsgrenze: Was bei einem Gewinn aus einem bewilligten Spiel unter dem Steuerfreibetrag liegt, bleibt steuerfrei; bei einer ausländischen Quelle kann derselbe Betrag voll steuerbar sein. Der Wohnkanton entscheidet, und die Praxis unterscheidet sich. Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter gewinnt, sollte den Gewinn nicht als steuerfrei abhaken, sondern vorher bei einer Steuerberaterin oder der kantonalen Verwaltung fragen, wie sein Kanton es handhabt.
Ein Bonus, der die Auszahlung erhöht, ändert an dieser Frage nichts. Er erhöht nur den Betrag, über den später gesprochen wird.
Sportaza: keine Stelle, die sich eine Auswertung ansieht
Sportaza ist eine weitere Adresse ohne Schweizer Bewilligung, und hier interessiert der Fair-Play-Aspekt. §7 lässt sich auf einen Satz bringen: Es gibt keinen Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle durch eine Schweizer Stelle. Konkret heisst das, dass eine strittige Auswertung — eine Wette, die mit Quote 1.00 gewertet wird, ein Markt, der anders abgerechnet wird als erwartet, ein Fehler in der Ergebniserfassung — von niemandem geprüft wird, der den Anbieter anweisen könnte.
Bei einem bewilligten Anbieter existieren dafür Regeln: Ob eine Voraussage bei einem Ausfall zurückbezahlt oder mit Quote 1.00 geführt wird, ob Verlängerung mitzählt, wie ein Videoschiedsrichter-Entscheid wirkt, all das steht in Bedingungen, an die sich der Veranstalter halten muss und auf deren Einhaltung eine Aufsicht schaut. Ohne Bewilligung ist dieselbe Frage offen.
Wer bei einem solchen Anbieter spielt, sollte die Regeln zur Auswertung selbst lesen und nicht davon ausgehen, dass eine Beschwerde irgendwo ankommt. Das ist kein Formfehler, sondern der Kern der Frage, was eine Wette wert ist, wenn sie falsch abgerechnet wird.
Betscore: der Beitrag, der fehlt
Betscore schliesst die Liste der acht Namen ohne Schweizer Bewilligung. Der Unterschied, der hier zählt, liegt nicht im Angebot, sondern im Ziel des Geldes. Bei den bewilligten Spielen fliessen die Nettoerlöse zu gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen (Art. 125 BGS). Diese Zweckbindung ist der Grund, warum es in der Schweiz überhaupt nur zwei Sportwettveranstalter gibt.
Bei einem Anbieter ohne Bewilligung fliesst dieser Anteil nirgendwohin, wo ein Kanton ihn steuern könnte. Die Wette ist damit nicht nur eine Wette ohne Schweizer Schutz, sondern eine ohne den Nebeneffekt, der das Schweizer Modell begründet. Wer diesen Effekt für ein Detail hält, sollte ihn einmal mit den Zahlen eines Jahres vergleichen — er ist der ganze Grund für die Bewilligungspolitik, die diese Seite beschreibt.
Wettende entscheiden nicht über Ordnungspolitik, wenn sie ein Konto eröffnen. Aber sie entscheiden, wohin die Marge fliesst. Bei Betscore fliesst sie in ein Unternehmen, auf das kein Kanton und keine Aufsicht Einfluss hat.
Häufige Fragen zum Wettbonus in der Schweiz
Welche Bonusarten gibt es in der Schweiz?
In der Schweiz sind es vor allem Aktionsguthaben, Gratiswetten und Boosts. Sie sind Marketinginstrumente mit Bedingungen: Sie brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht, sind befristet, meist auf den Nettogewinn gerechnet und das Guthaben daraus lässt sich nicht auszahlen. Die Höhe sagt am wenigsten über den Wert aus.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn ausgezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette fliesst der Einsatz nicht zurück, ausgezahlt wird nur der Gewinnanteil, also der Betrag über dem Einsatz. Wer eine Freiwette von CHF 10 auf die Quote 2.00 setzt und trifft, bekommt nicht CHF 20, sondern rund CHF 10.
Warum fallen Schweizer Aktionen kleiner aus als Angebote im Ausland?
Weil Gratisguthaben und Freispiele in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa brauchen. 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ohne diese Zustimmung darf kein Anbieter Gratisguthaben verteilen, und Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten. Das erklärt die Grössenordnung.
Wie vergleicht man Boni, ohne nur auf die Summe zu schauen?
Zuerst die Auszahlbarkeit: Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar. Dann die Bedingung, an die der Bonus geknüpft ist, die Frist und die Obergrenze. Ein Boost auf den Nettogewinn ist etwas anderes als eine Gratiswette, und eine Aktion mit 30 Tagen Gültigkeit verfällt schneller, als man denkt.
Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern steuerpflichtig?
Bei ausländischen Anbietern behält die Schweiz keine Verrechnungssteuer ein. Die kantonale Praxis kann solche Gewinne aber als steuerbares Einkommen behandeln, der Kanton Thurgau tut das unabhängig von der Höhe. Wer dort gewinnt, klärt die Behandlung vorab; Auskunft geben Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltungen.
Bonus – dreiwegwetten.com
Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»
