Sportwetten Schweiz legal 2026: der ehrliche Blick auf zwei Anbieter, eine Marge und eine Steuerregel

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Legal sind Sportwetten in der Schweiz nur mit Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Für alles andere fehlt die Grundlage. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich bei der Westschweizer Veranstalterin nicht registrieren, und umgekehrt genauso wenig — die Wahl zwischen zwei Bewilligungen schrumpft für die meisten auf eine einzige. Was die Bewilligung bringt und was sie kostet, ist eine Rechnung mit zwei Seiten: Schutz auf der einen, eine geschlossene Liste an Sportarten und Wettarten plus die Marge im Preis auf der anderen.

Eine Säulenhalle aus hellem Stein im Morgenlicht, davor ein leerer Platz mit glatt gefegtem Pflaster
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Stand: 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und gegen die Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalterinnen.

Rechtsla: Was die Bewilligung nur in der Schweiz bedeutet

Sportwetten gelten in der Schweiz als Grossspiel. Die Aufsicht über dieses Grossspiel liegt bei der Gespa — der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern — und ausdrücklich nicht bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Diesen Satz muss man zweimal lesen, weil er in beide Richtungen arbeitet. Eine Schweizer Bewilligung verliert an der Grenze ihre Kraft. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat hier keine. Zwischen beiden gilt kein Übergang, keine Anerkennung, kein Ausnahmenkatalog.

Die Kehrseite derselben Regel ist strafrechtlich. Wer in der Schweiz Sportwetten ohne Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Wer als Spielender bei einem solchen Anbieter setzt, wird nach der Haltung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Aus dieser Nachsicht folgt aber kein Schutz. In einem Verfahren gegen den Veranstalter können die Einsätze und Gewinne des Spielenden eingezogen werden, und ein fairer Spielverlauf wird in diesem Verfahren nicht kontrolliert. Der Spielende trägt also ein Risiko, gegen das er sich nicht wehren kann, ohne selbst belangt zu werden.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos, das die Wetten unter der Marke Sporttip führt, und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, weil es keine gibt. Die einzige Liste, welche die Aufsicht publiziert, ist die Sperrliste mit den Domains ausländischer Anbieter, die die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Wer eine Domain öffnet, die nicht auf der Sperrliste steht, schliesst daraus manchmal, der Anbieter sei erlaubt. Der Umkehrschluss stimmt nicht.

Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin. Das schneidet den Markt in zwei Hälften und erklärt, warum die Tabelle im Abschnitt «Überblick» zwei Anbieter auflistet.

Daraus folgt für den Leser eine unbequeme Feststellung. Der Markt ist geschlossen, und die Rechtmässigkeit hilft bei der Auswahl nicht — wer in einem bestimmten Kanton wohnt, hat genau eine bewilligte Möglichkeit, ganz gleich, welche Quote ihm lieber wäre. Wo Wettbewerb fehlt, fehlt auch der Druck auf die Marge, und das ist der eigentliche Preis der Zwei-Veranstalter-Regel.

Grundlag: Was die beiden Veranstalterinnen abdecken

Die Besonderheit des Schweizer Systems sitzt in der Zweiteilung des Landes, und ihre Wurzeln liegen in der Struktur des Veranstalters, nicht in einer Marktstrategie. Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Sporttip wird im Gebiet von 19 Kantonen durchgeführt — Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich — dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer in einem dieser Kantone, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann bei Sporttip ein Konto eröffnen; wer ausserhalb wohnt, nicht.

Ein Handball liegt auf dem Hallenboden einer leeren Sporthalle, Streifen von Licht aus den Oberlichtern
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die beiden Vertragsgebiete überlappen sich nicht, und das ist für den Wettenden die wichtigste Tatsache der ganzen Seite: Genf und Zürich sind zwei verschiedene Märkte mit je einem Anbieter.

Was an der Struktur hängt, ist die Rückverteilung. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 Prozent nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 Prozent nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 Prozent des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, für 2025 sind das CHF 3’863’790. Der Gewinn geht an gemeinnützige Zwecke; das Geldspielgesetz regelt diesen Weg.

Nüchtern betrachtet: Eine Veranstalterin, die ihren Reingewinn nach einem Schlüssel an Kantone abliefert, bewirtschaftet kein Wachstumsversprechen, sondern einen Versorgungsauftrag. Das erklärt ein Stück weit, warum die Angebote kleiner sind als das, was ein internationaler Buchmacher auffährt.

Spielerschu: Warum die 72 Stunden mehr wert sind als die Zahl

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Einzahlungsdeckel für alle; Limiten setzt der Spielende selbst.

Ein stabiles Holzgeländer am Rand eines Wanderwegs über einer Schlucht, Gegenlicht über den Hängen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Zwei Beratertypen sind an dieser Stelle zu unterscheiden. Wer die Standardwerte stehen lässt, weil sie hoch wirken, hat keine Limite, sondern eine Zahl. Wer realistische Werte wählt, hat ein Spiel gestoppt, ohne es zu beenden. Und die Erhöhungssperre von 72 Stunden ist ein Kostenpunkt eigenen Rechts: Wer während dieser drei Tage spielt, ist noch nicht über seine Obergrenze, aber auch nicht mehr in der Lage, die Grenze aus einem Impuls heraus zu verschieben. Dass die Aufsicht das nicht selbst verlangt, sondern jeder Veranstalter in seinen eigenen Bedingungen führt, ändert am Ergebnis nichts.

Auf der Swisslos-Seite lassen sich Pausen bis 180 Tage einstellen. Ende des Spiels? Wer eine unbefristete Spielsperre einträgt, findet sich in einem schweizweiten Register, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein gilt. Eine Einzelmassnahme sperrt also nicht nur ein Konto, sondern den Zugang zu einer ganzen Branche. Das ist ein stärkeres Instrument, als der Name «Selbstsperre» vermuten lässt.

Die drei Wege — Verlustlimite, Einzahlungslimite, Sperre — sind unterschiedlich wirksam. Die Limite kann man selbst heben, die Sperre nicht ohne Frist. Die Selbstsperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben lassen. Wer eine Therapie beginnt, eine Schuldenspirale sieht oder einfach einen harten Schnitt will, hat eine ungewöhnlich verlässliche Sperre. Wer mit dem Gedanken spielt, sich die Sperre nach einer Woche wieder abnehmen zu lassen, sollte wissen, dass das nicht geht.

Der 18-Jahres-Schutz gehört zum gleichen Kapitel. Bei Sporttip gibt es keine Ausnahmen; wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf darauf nicht setzen. Und die personelle Kontrolle an den Verkaufsstellen: Bei Gespa-Testkäufen wurde einer minderjährigen Person im Jahr 2025 in 47,5 Prozent von 200 Fällen an einem Verkaufsstellen-Terminal eine Sportwette verkauft. Der Befund ist unbequem und wird hier nicht weggeredet. An den Verkaufsstellen ist die Alterskontrolle kein Schutzschild, sondern ein Vorgang, der oft genug schiefgeht. Das Online-Konto mit Ausweisprüfung ist der strengere Teil des Systems, und wer sich selbst schützen will, wählt den unangenehmeren Weg, nicht den bequemeren.

Überblick: Die Schweizer Marktmechanik und der Quotenschlüssel

Zuerst der Begriff, dann die Wirkung. Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Millionen, nach CHF 182 Millionen im Vorjahr. Der Geschäftsbericht verzeichnet erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes einen Rückgang von 7,0 Prozent. Als einen Grund nennt der Bericht teilweise neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über die Verkaufsstellen. Das ist ein seltener Befund: Der Marktführer wächst nicht, und die Ursache liegt zum Teil in Regeln, die den Ertrag kappen.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalterin bzw. Marke Einzugsgebiet des Online-Kontos
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Deutschschweizer Kantone, Tessin und Fürstentum Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis

Die erste Spalte liest sich in beiden Zeilen identisch, und genau darin liegt die Information: Für einen Wettenden in der Schweiz gibt es keine dritte Zeile. Die vierte Spalte ist die praktisch entscheidende, denn sie sagt nicht, welcher Anbieter besser ist, sondern welcher überhaupt infrage kommt.

Der Quotenschlüssel — im Fachjargon die Auszahlungsquote — beschreibt jenen Teil aller Einsätze, den ein Markt über die Quoten wieder ausschüttet. Er ergibt sich aus der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, die Marge ist dessen Rest. Deshalb misst man den Preis eines Marktes nicht an einer Quote, sondern am Verhältnis der Quoten zueinander. Bei einem Zweitweg-Markt mit 1.90 in beide Richtungen zahlt der Anbieter rechnerisch 95 Prozent aus. Die fehlenden fünf Prozent sind der Preis, der an jedem Einsatz hängt.

Und das ist der Kern dieses Überblicks. Für einen einzelnen Einsatz von CHF 100 ist ein Unterschied von wenigen Prozentpunkten in der Marge ein Betrag in Franken, ein Unterschied von 0,02 in der Quote aber schon 2 Franken. Bei 1’000 gesetzten Franken im Monat sind fünf Prozent Marge CHF 50 — Geld, das nie auf dem Wettschein erscheint und trotzdem jedes Mal mitgeht.

Sports & tournaments: Was in der Schweiz auf dem Wettschein stehen darf

Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist eine geschlossene Liste, und sie ist eng. Zugelassen sind Sportwetten; Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind es nicht. Qualifikationsrunden dürfen nur angeboten werden, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen. Ranglistenwetten sind nur dann zulässig, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Aufsicht führt keine Rubrik für Ecken oder Karten, und keinen Abschnitt für E-Sport. E-Sport erscheint in der Liste damit nicht, und das ist die einzige Aussage, die darüber auf dieser Seite steht.

Die tägliche Praxis liest sich anders als die Liste. Fussball trägt den grössten Teil des Programms, Eishockey und Tennis folgen. Der Spielplan der grossen Turniere strukturiert das Angebot im Jahresverlauf. Die WM 2030 ist im Titel dieses Artikels präsent, aber im Schweizer Programm ist sie ein Planungsposten; im Mittelpunkt stehen die laufenden Wettbewerbe. Ob eine bestimmte Liga oder ein Turnier aufgenommen wird, entscheidet die Liste und nicht die Nachfrage der Spielenden. Wer sich für eine Nischen-Liga interessiert, findet sie deshalb nicht automatisch im Programm der Schweizer Anbieter.

Anbieter Bewilligungsstatus Bewilligung nach eigenen Angaben
Sportaza keine Schweizer Bewilligung nicht feststellbar
Betify keine Schweizer Bewilligung nicht feststellbar
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung nicht feststellbar
1Bet keine Schweizer Bewilligung nicht feststellbar
myBet keine Schweizer Bewilligung nicht feststellbar
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung nicht feststellbar
Betclic keine Schweizer Bewilligung nicht feststellbar
BetAlright keine Schweizer Bewilligung nicht feststellbar

Diese acht Marken treffen Schweizer Spielende im Alltag an, und sie alle stehen ohne Schweizer Bewilligung da. Das ist der einzige Punkt, in dem sie sich für einen Schweizer Spielenden voneinander unterscheiden.

Bei den Wetten selbst gibt es Regeln, die man erst merkt, wenn etwas schiefgeht. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert werden. Nimmt der Veranstalter eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Vier Regeln, ein Muster. Die Entscheidung liegt jeweils beim Veranstalter, und der Spielende erfährt sie erst, wenn sie ihn trifft. Das ist keine Anomalie des Schweizer Systems, sondern eine Eigenschaft der Gattung. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung setzt, findet dieselbe Frage vor, nur ohne die Bindung an eine Bewilligung, die sich gegenüber der Gespa verantworten muss.

Bewilligung: Steuern, Auszahlung und was am Ende übrig bleibt

Steuern gehören hierher, weil sie den Ertrag nach dem Spiel betreffen. Der Steuerfreibetrag des Bundes wurde für Einzelgewinne aus Sportwetten auf CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 festgelegt. Im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Für einen einzelnen Gewinn unterhalb der Schwelle fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter und behält den Gewinn steuerfrei. Bei einem Gewinn über der Schwelle sieht das anders aus: Der inländische Organisator entrichtet eine vorgelagerte Abgabe von 35 Prozent, und der Gewinn muss in der Steuererklärung angegeben werden, um die Verrechnungssteuer zurückzuholen.

Und dann die Kantone. Die eidgenössische Schwelle gilt schweizweit, aber die kantonale Schwelle unterscheidet sich, deshalb heisst es in den Merkblättern zu Recht «je nach Kanton». Wer in der Schweiz Steuern zahlt, sollte die Zahl nicht aus einer Webseite übernehmen, sondern bei der kantonalen Steuerverwaltung nachsehen. Und entscheidend: Auf Einsätze fällt in der Schweiz keine Sportwettsteuer an. Wer das behauptet, behauptet es falsch. Dieser Punkt ist für den Leser deshalb wichtig, weil er die häufigste ungenaue Aussage über den hiesigen Markt ist.

Bei einem ausländischen Anbieter hängt die Steuerpflicht davon ab, ob ein inländischer Veranstalter den Gewinn einbehält. Er tut es nicht; die Verrechnungssteuer fällt nicht an. Einige Kantone behandeln solche Gewinne aber als steuerbares Einkommen. Das thurgauische Steueramt handhabt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Die Verrechnungssteuer fällt aus, die Einkommenssteuer nicht. Und auf Stufe des Kantons gibt es dafür keine Schwelle, die den kleinen Gewinn schützt. Was ausländische Anbieter in der Schweiz legal macht, ist damit nicht der Gewinn, sondern die Tatsache, dass er hier nie versteuert wurde.

Zwei Aussagen mit unterschiedlicher Richtung — und beide sind kostspielig, wenn man sie verwechselt. Auszahlung und Steuer sind getrennte Wege; kein Anbieter führt die Steuer ab, und kein Anbieter führt sie in die Schweiz zurück. Wer für einen Gewinn im Ausland keine gemeinsame Meldung erhält, sollte nicht von einer Freistellung ausgehen.

Bonus: Warum die Aktionen der beiden Veranstalter selten und klein bleiben

Boni sind in der Schweiz kein Marketinginstrument, sondern ein Bewilligungsgegenstand. Das Gesetz verlangt für Gratisspiele oder Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 gab es nach Angaben der Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind 32 Gelegenheiten in einem Jahr für zwei Veranstalter zusammen — Aktionen werden also nicht laufend ausgerollt, sondern fallweise genehmigt.

Damit ist auch klar, welche Spielart des Bonus man hier real erwarten darf und welche nicht. Ein Neukunden-Bonus ohne Einzahlung ist ein marktübliches Instrument, aber kein Bestandteil des Schweizer Systems, weil seine Ausgabe einer vorgängigen Zustimmung bedürfte. Was bei Swisslos und der Loterie Romande tatsächlich angeboten wird, sind Produkteigenschaften ihrer Wettscheine: der Kombiboost, der Quotenboost und der Profitboost. Ihre Bedingungen sind aus den Teilnahmebedingungen ableitbar, und ihre Zahl ist begrenzt.

Die beiden Boosts sind unterschiedlich praktisch. Der Quotenboost gilt nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; er erhöht die Quote der Wette, und der Vorteil wirkt sich auf den Gewinn aus, wenn die Wette gewinnt. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Fällt ein Cash-Out, verfällt der Boost. Wer den Boost nimmt und dann den Ausstieg wählt, verliert den Vorteil komplett: Der Boost belohnt das Durchhalten bis zur Auswertung, nicht das Zögern. Das ist ein Detail, das nur wenige bemerken, und es ist der Grund, warum diese beiden Funktionen weniger bringen, als der beworbene Prozentsatz vermutet.

Denselben Charakter hat der Kombiboost. Er gilt nur online, im Prematch und im Live-Geschäft sowie für Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffelung ist der eigentliche Inhalt: Der Aufstieg von vier auf fünfzehn Voraussagen bringt die grösste relative Verbesserung, kostet aber auch die grösste Wahrscheinlichkeit, dass eine der Voraussagen danebengeht.

Wer Gratisspielguthaben aus einer Promotion erhält, sollte eine Einschränkung kennen, die in den Bedingungen steht: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das ist kein Spielverderber, sondern die Antwort auf die Frage, was ein Gratisguthaben eigentlich wert ist. Es ist ein Guthaben, das in Wetten umgesetzt werden kann, sofern man die Bedingungen dafür erfüllt. Was es nicht ist: Bargeld. Auf Werbewebsites wird diese Unterscheidung oft nicht deutlich gemacht.

Eine ganze Reihe von Versprechen lässt sich mit dem prüfen, was auf der Seite steht. «Risikofrei»: Bei Swisslos und der Loterie Romande gibt es keine Gratiswette, deren Einsatz zurückerstattet wird, ohne dass eine Bedingung daran hängt. «Bonus ohne Einzahlung»: In der Schweiz hat die Aufsicht jeder Ausgabe zustimmen müssen, und von dieser Erlaubnis wird nicht laufend Gebrauch gemacht. «Beste Quoten der Schweiz»: Der Marktpreis liegt in der Marge, und die Marge ist der Anteil, der nie auf dem Wettschein steht.

Diese Rechnung beginnt bei einem einfachen Satz. Wer in einem Monat CHF 1’000 setzt, zahlt daraus im Durchschnitt rund CHF 50 an den Buchmacher, wenn man einen Zweitweg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten unterstellt. Die Rechnung ist die eines ausgeglichenen Marktes mit einer Quote von 1.90 zu 1.90 — angenommen, es wird nur die einfache Summe umgesetzt und nur ein Markt bespielt. Das ist der Durchschnitt, kein Schicksal: Ein einzelner Wettender kann in diesem Markt deutlich mehr verlieren oder mehr gewinnen.

In der Praxis ist die Belastung höher, weil sie sich aus mehreren Quellen zusammensetzt. Wer viele Kombinationen spielt, zahlt die Marge mehrfach. Wer Live-Märkte nutzt, zahlt für gewöhnlich mehr. Und in einem breiten Mix aus Märkten liegt der effektive Abzug bereits einige Prozentpunkte über dem Wert des einfachen Beispiels. Realistisch liegt der erwartete Verlust bei einem Umsatz von CHF 1’000 deshalb in einem Band von rund CHF 50 bis über CHF 100. Die Überschreitungswahrscheinlichkeit ist kein Modellfehler, sondern die eigentliche Aussage.

Und dann die zweite Rechnung. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung setzt, entfernt seine Wetten aus dem Bereich, in dem Verlustlimiten, Sperren und Alterskontrolle staatlich überwachte Pflichten sind. Eine Verlustlimite, ein Sperrregister und ein Verantwortlicher, der dem Gesetz unterliegt, sind kein Ersatz für eine gute Entscheidung, aber sie machen eine schlechte Entscheidung schwerer. Bei einem Anbieter im Ausland fehlt dieser Mechanismus nicht, weil die Software ihn nicht hat, sondern weil keine Aufsicht ihn verlangt.

Der Leser soll daraus keine Warnung vor dem Wettschein machen. Er soll die Kosten kennen. Genau in der Mitte dieser Seite steht das Angebot der beiden Schweizer Veranstalter, und es ist ein Angebot für eine bestimmte Gruppe: für Menschen, die den Sport kennen, sich auf ein schmales Wettprogramm einlassen können und die Kontrolle über ihr Spiel schätzen. Für sie ist die Bewilligung nicht Papier, sondern ein Preis. Das ist das beste Argument, das diese Seite zu bieten hat.

Die beiden bewilligten Anbieter im Vergleich

Mit den beiden Bewilligungsinhaberinnen ist die Liste am Anfang kurz und bleibt es. Wer sich für einen der beiden entscheiden will, entscheidet in Wahrheit nur, ob er zu seinem Wohnort passt. Die folgende Rangfolge prüft beide an denselben Punkten: Zugang, Limiten, Auszahlung, Funktionen und Schutz.

Beide führen Sporttip und Jouez Sport in derselben Kategorie, weil der Rahmen, in dem sie arbeiten, derselbe ist. Und wer den Rahmen vergleicht, sieht einen Unterschied, den die beiden selbst beinahe nicht bewerben: eine eigene Obergrenze im Geldkreislauf.

Beide im gleichen Umfeld: zwei Anbieter, die zusammen das Schweizer Marktangebot ausmachen

Der Vergleich endet nicht bei der Frage, wer die besseren Quoten hat, sondern bei der Frage, wer den Zugang öffnet und wer ihn verschliesst. Die Firmen veröffentlichen keine vergleichenden Quotenlisten; die Einsätze und Quoten werden von den Spielenden am jeweiligen Produkt abgelesen. Was sich vergleichen lässt, sind die Konditionen.

Swisslos Sporttip: der einzige bewilligte Zugang für Deutschschweizer, Tessiner und Liechtensteiner

Für Swisslos ist Sporttip die Produktlinie, über die der Genossenschaft auch der deutschschweizer Verkaufsstellenvertrieb angeschlossen ist. Im Online-Spiel bildet der Swisslos-Spielkonten-Geldkreislauf einen eigenen Rahmen: Er lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein aufladen, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Ein weiterer Kauf ist nur möglich, solange der Kontostand CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese beiden Zahlen haben einen praktischen Charakter, denn sie begrenzen den Zahlungsweg in jede Richtung.

Als Zahlungsart wird PostFinance Pay angeboten; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Auszahlungen wiederum sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto möglich. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Liegt der Gewinn darüber und ist eine Zahlungsverbindung bekannt, wird er innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto überwiesen.

Das ist eine Auszahlung in Stufen und mit einer Grenze, deren Lage ungewöhnlich ist. Die 3 Prozent Kommission sind erst bei der dritten Auszahlung im Jahr fällig — wer ein- oder zweimal pro Jahr abhebt, zahlt nichts. Bei häufigen kleinen Auszahlungen summiert sich der Betrag dagegen. Wer die Auszahlungen plant, findet in der Grenze eine Ersparnis von wenigen Franken; wer spontan auszahlt, zahlt mehr, als der Kontostand vermuten lässt.

Und dann ist da noch die Frist. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer eine verweigerte Auszahlung anficht, muss dies innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief tun. Die 26 Wochen sind lang, aber sie sind keine Ewigkeit. Und wer einen Wettschein in einer Schublade liegen lässt, findet ihn nach einem halben Jahr im Recht verloren.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; eine Ausnahme für jüngere Spielende gibt es nicht. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, ist von Wetten auf dieses Ereignis ausgeschlossen. Das ist eine Regel mit Seltenheitswert, und sie ändert nichts daran, dass die Eröffnung eines Kontos eine Ausweiskopie verlangt. Für die Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft; eine Person darf sich nur einmal registrieren, und es darf keine Spielsperre bestehen.

Zum Schluss die Einsätze. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Wetten über der Limite werden nicht angenommen, und die Genossenschaft darf die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Der Mindesteinsatz von CHF 1 ist für ein Schweizer Online-Angebot ungewöhnlich niedrig, und er macht Sporttip für die tauglich, die mit kleinen Beträgen arbeiten. Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Wettschein ist dagegen deutlich unter dem, was man bei internationalen Anbietern gewohnt ist: Wer einen vierstelligen Einsatz spielen will, stösst dort an, wo andere gerade erst anfangen.

Cash-Out gibt es in Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Die Höhe des Cash-Out-Betrags liegt unter dem möglichen Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer den Ausstieg braucht, bekommt einen Preis, der den Ausstieg selbst kostet.

Die Bilanz dieses Abschnitts lässt sich an einer Zahl festmachen. Wer in einem Monat CHF 1’000 über Sporttip umsetzt und dabei einen Markt mit 1.90 zu 1.90 bespielt, bezahlt dafür im Durchschnitt rund CHF 50 — dieselben CHF 50, die auch jeder andere Buchmacher einbehielte. Der Unterschied zwischen Sporttip und einem ausländischen Anbieter liegt nicht in dieser Zahl, sondern darin, dass die Verlustlimite von CHF 9’999 die eigene Obergrenze ist und die Sperre auf einer Liste steht, die auch für Casinos gilt. Wer das schätzt, weiss, was er bekommt.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz als eigener Zahlungsraum

Die Loterie Romande arbeitet für die Westschweiz nach denselben Regeln, aber mit einem eigenen Vertriebsnetz. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in den sechs Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und 221 Mitarbeitende. Das Verkaufsstellennetz ist bemerkenswert; im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Westschweiz ist es dichter als das anderer Anbieter der Region, und es ist der Grund, warum das Produkt in der Westschweiz auch ohne Konto bekannt ist.

Das Konto ist der entscheidende Punkt. Wer in einem der sechs Kantone Wohnsitz hat, kann Jouez Sport über den Anbieter nutzen; wer ausserhalb wohnt, kann es nicht. Die Prüfung läuft über dieselben Anforderungen wie bei Swisslos — verifizierte Identität, ein Konto pro Person, keine bestehende Spielsperre. Der Zahlungsverkehr läuft über ein Konto auf den eigenen Namen. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im lizenzierten Schweizer Wettangebot nicht. Wer hier spielt, tut es mit einem Namen und einem Konto, die zusammenpassen.

Die Auszahlungs- und Limitregeln folgen dem schweizerischen Rahmen. Einzelne Konditionen wie Online-Zahlungsarten und Auszahlungsintervalle werden in den eigenen Teilnahmebedingungen des Veranstalters geregelt. Wer sich für die Loterie Romande entscheidet, entscheidet sich in diesen Punkten für die Werte der Genossenschaft, nicht für einen Marktpreis. Der Anlass, dort zu spielen, ist die Region, nicht die Auszahlungspolitik.

Das gilt auch für das Wettprogramm. In der Westschweiz werden Sportwetten über ein Netz geführt, das eng an die Kantone gebunden ist: An den Verkaufsstellen ab 18 Jahren, online nur mit verifizierter Adresse. Wer online spielen will, findet dieselben zugelassenen Sportarten und Wettbewerbe wie bei Swisslos, aber nicht dieselben Optionen und nicht dieselbe Online-Bedienung. Wer die Sportart sucht, die international üblich ist, wird in dem ein oder anderen Detail auf die Grenze des Schweizer Rahmens stossen.

Die Abgrenzung, die im letzten Abschnitt beschrieben wurde, gilt ohne Einschränkung: Die Limite des Online-Kontos, die Spielsperre und die Regel, dass eine Person sich nur einmal registrieren darf, sind Teil desselben Kontrollapparats.

Der Westschweizer Betrachter sieht in der Loterie Romande in erster Linie den Inhaber der Bewilligung – nicht den Anbieter mit dem breitesten Wettangebot. Wer dort spielt, spielt bei dem, der die Westschweiz im Schweizer Sportwettenmarkt bedient, mit dem Vorteil einer sehr guten Kanaldeckung und dem Nachteil, dass das Wettangebot dem zentralen Rahmen folgt. Die Frage, die ein Wettender aus der Westschweiz nicht stellen muss, ist die des Zugangs: Er hat ihn, und er ist der einzige, den es dort gibt.

Was die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung Schweizer Spielenden nicht bieten können

Die acht Marken stehen in der Vergleichstabelle, und das ist die einzige Rolle, die ihnen auf einer Seite über rechtliche Sportwetten zukommt. Ihre Nennung ist kein Qualitätsurteil. Sie sagt nur, dass Schweizer Spielende ihnen begegnen, und dass keine von ihnen über eine Schweizer Bewilligung verfügt. Eine Bewilligung aus einem anderen Land — ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Keine dieser Marken ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, keine unterliegt der Schweizer Aufsicht, und keine unterliegt der Schweizer Rechtsprechung.

Über die Bedingungen dieser Anbieter ist nichts bekannt, und dieser Seite geht es nicht um ihre Werbung. Der Bewertungsmassstab bleibt derselbe wie bei den zwei Schweizer Veranstaltern. Was man über sie sagen kann, ist die Konsequenz ihrer rechtlichen Stellung: Wer dort spielt, riskiert die Verrechnung der Wetten über eine Plattform, die sich im Fall eines Konflikts nicht an die Schweiz wendet, und die keine der auf dieser Seite beschriebenen Schutzmechanismen vorhält.

Die Sperrliste der Gespa findet sich auf der Website der Aufsicht, zusammen mit den dort geführten Domains. Wer wissen will, ob eine Adresse blockiert ist, kann das dort nachsehen, aber er findet dort keine Liste der erlaubten Anbieter. Die ist sehr kurz: Swisslos und Loterie Romande, sonst niemand.

Häufig gestellte Fragen

Zugelassen sind Sportwetten, die von den zwei bewilligten Veranstaltern angeboten werden: Swisslos unter der Marke Sporttip und die Loterie Romande unter Jouez Sport. Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten im Einzelnen erlaubt sind, steht in einer geschlossenen Liste. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows fallen nicht darunter.

Wer überwacht die Online-Sportwetten, und was bedeutet eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt?

Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, und nicht bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission. Eine Schweizer Bewilligung gilt nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes nur in der Schweiz. Sie entfaltet im Ausland keine Wirkung, und eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine.

Bis zu welchem Betrag ist ein Gewinn aus Sporttip steuerfrei, und warum hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?

Der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Ein einzelner Gewinn darunter bleibt steuerfrei. Weil jeder Kanton seinen eigenen Freibetrag führt und die kantonalen Werte nicht mit dem Bundeswert übereinstimmen, gilt die Zuordnung je nach Kanton.

Was gilt für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Eine Verrechnungssteuer wird nicht erhoben, weil kein Schweizer Veranstalter sie einbehält. Gleichzeitig kann das kantonale Steuerrecht den Gewinn erfassen: Das thurgauische Steueramt behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Betroffen sind nur die Kantone, die diese Praxis führen.

Wie funktioniert die Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register geführt und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden.

Wie hat sich der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos zuletzt entwickelt?

Der Bruttospielertrag aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Millionen, nach CHF 182 Millionen im Jahr 2024. Das entspricht einem Rückgang von 7,0 Prozent und ist der erste Rückgang seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Der Geschäftsbericht führt ihn teilweise auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über die Verkaufsstellen zurück.

Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»