Rechtslage

Auch die einfachste Dreiweg-Wette bewegt sich in einem rechtlichen Rahmen. Das Geldspielgesetz (BGS) bestimmt seit dem 1. Januar 2019, wer Sportwetten veranstalten darf; die Gespa beaufsichtigt das.

Eingeordnet werden Suchbegriffe wie «ohne Limit», «ohne Anmeldung» und «mit deutscher Lizenz». Dazu kommt, wann Sportwetten als legal gelten, welche Zeichen für einen seriösen Anbieter sprechen und welche Steuerregeln für Gewinne bestehen. Eine ausländische Zulassung ersetzt die Schweizer Bewilligung nicht.

Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung wettet, wird nicht bestraft, steht aber ohne Schweizer Spielsperre und ohne Schweizer Aufsicht da. Steuerlich gilt bei den Schweizer Veranstalterinnen: Gewinne bleiben beim Bund bis CHF 1’071’000 pro Gewinn frei, kantonal je nach Kanton.

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