Wettanbieter Apps 2026: Was an der Grenze des Erlaubten wirklich passiert
Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungen und die Angaben zum Spielerschutz wurden gegen die Verzeichnisse der Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.

Wer in der Schweiz eine Wett-App sucht, stösst auf ein Problem, das kein App-Store löst: Von den Dutzenden Anwendungen, die sich auf dem Telefon installieren lassen, dürfen genau zwei hierzulande Sportwetten annehmen. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was in den Rankings der Suchmaschinen oben steht, arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Das ist keine Fussnote, sondern der Ausgangspunkt jeder Bewertung — und es verschiebt die ganze Frage. Nicht «welche App ist die schönste» lautet sie, sondern: was bekomme ich, wenn ich die eine oder die andere wähle, und was verliere ich, wenn ich auf eine App ausweiche, die hier gar nicht antreten dürfte.
Die App-Store-Note hilft dabei kein Stück. Sie sagt, wie viele Nutzer nach einem Update zufrieden waren, nicht, ob die App eine Verlustlimite kennt, wer die Auszahlung vornimmt und was passiert, wenn ein Gewinn liegen bleibt. Ein Bewertungssternchen ist keine Bewilligung.
Rechtslage: Welche Wettanbieter in der Schweiz überhaupt eine App anbieten dürfen
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) regelt sie, und beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 arbeitet. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig und hat mit Sportwetten nichts zu tun. Eine Bewilligung zerfällt in zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt, wie das Gesetz es formuliert, nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Auf der einen Seite die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt und das Sportwettenangebot unter dem Namen Sporttip führt. Auf der anderen die Loterie Romande aus Lausanne, die für die Westschweiz Jouez Sport veranstaltet. Mehr gibt es nicht, und das ist keine Marktlücke, die auf eine Zulassung wartet: Es existiert keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Daraus folgt etwas, das beim ersten Kontakt mit einer Wett-App selten auffällt. Die Bewilligung hängt am Wohnsitz. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz offen und in der Praxis nur im Gebiet des jeweiligen Veranstalters: Swisslos für die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie für den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, die Loterie Romande für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen — und wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip.
Was in der bewilligten App überhaupt gesetzt werden darf
Die erlaubte Offerte ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt in ihrer Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS) auf, was geboten werden darf, und diese Liste ist kürzer, als das Wettprogramm einer ausländischen App vermuten lässt. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte tauchen in der Liste nicht auf, eine Esport-Sektion ebenso wenig — wer in einer Schweizer App nach Wetten auf Ecken sucht, sucht lange. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Auf etwas anderes als ein Sportereignis lässt sich nicht wetten: Wetter, Politik, Fernsehsendungen sind kein Gegenstand einer Sportwette. Livewetten dagegen sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine Entscheidung besitzt, die sie zulässt; das Gesetz beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt Sache jedes Veranstalters — dazu unten mehr, weil die Bedingungen dort mehr kosten können, als der Knopf suggeriert.
Die Sperrliste und was sie für die App eines ausländischen Anbieters bedeutet
Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland, gleich welche — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Art. 4 BGS sagt das ausdrücklich. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spieler selbst wird nicht bestraft, aber die Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden — und Schutz und Fairplay-Kontrolle gibt es keinen, auf den er sich berufen könnte.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping nennt die Gespa das, und sie nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home; bet365 führt sie als auf der Liste stehend. Eine App, die gestern noch lief, kann morgen eine Fehlermeldung produzieren, und der Weg zurück ist keine Supportfrage, sondern eine neue Domain.
Was einem Leser hier ersichtlich wird: Der Ausweg auf eine ausländische App ist kein Ausweg. Er tauscht Schweizer Spielerschutz gegen ein ausländisches Recht, das hier nichts gilt, und er tauscht die Zugehörigkeit zum schweizerischen Sperrregister gegen nichts ein. Der Kern des Unterschieds: Die bewilligte Seite bietet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Die ausländische Seite bietet mehr Auswahl und weniger Rückhalt. Keine der beiden ist «die sichere Wahl» von sich aus; es kommt darauf an, was ein Spielender sucht und was er zu verlieren bereit ist.
Spielerschutz: Limiten und Sperren gehören vor die erste Wette
Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss laut Art. 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen; ein fester Einzahlungsdeckel, den der Gesetzgeber vorgibt, existiert in der Schweiz nicht. Wer die App zum ersten Mal öffnet, wird also nicht gefragt, was er gewinnen möchte, sondern was er zu verlieren bereit ist — und diese Antwort ist vor der ersten Teilnahme zu geben.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Gesetzlich wären 24 Stunden zulässig; die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Diese Wartezeit ist kein Formfehler, sondern die eigentliche Bremse: Wer im Lauf eines Abends beschliesst, sein Limit anzuheben, wird auf übermorgen verwiesen. Genau dann hat sich das Vorhaben meist erledigt.
Zugang sperren: befristet, unbefristet und im ganzen Land
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Die unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten. Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Dass die Praxis nicht die Theorie ist, belegen die Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz am Schalter für selbstverständlich hält, hält ihn für selbstverständlich — und irrt.
Mobile: Was am Touchscreen zählt und was nichts wert ist
Am kleinen Bildschirm entscheiden drei Dinge: ob das Wettprogramm übersichtlich bleibt, wenn das Spiel läuft, wie schnell die App reagiert, und ob die Anmeldung sicher ist. Was nicht zählt, ist die Sternebewertung im Store. Die sagt nichts über Limiten, nichts über Auszahlungswege und nichts über die Bewilligung — und die Bewilligung ist hier das erste Kriterium, nicht das letzte.
Sporttip-Wetten lassen sich online über die Swisslos-Website oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Wer eine Wette in der App zusammenstellt, kann sie auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Das ist mehr, als nach App-Funktion klingt: Die digitale und die stationäre Welt sind dort verbunden, wo ein Wettschein gedruckt oder ein Guthaben bar aufgeladen werden soll. Für einen Spielenden, der sein Konto nicht mit einer Karte aufladen möchte, ist dieser Weg der einzige bewilligte. Die Loterie Romande betreibt mit Jouez Sport das Westschweizer Gegenstück, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden in ihrem Gebiet; auch dort steht die App neben dem Schalter.
Konto eröffnen in der App: Ausweis, Wohnsitz, ein Konto pro Person
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto mit Fantasienamen gibt es nicht, und das ist keine Hürde, die die App selbst aufstellt, sondern der Rahmen, in dem sie überhaupt arbeiten darf: eine Identität pro Spielendem, geprüft, mit einer Zahlungsverbindung auf den eigenen Namen.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer unter 18 ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — eine Selbstverständlichkeit, die im Regelwerk trotzdem steht, weil sie sonst nicht durchsetzbar wäre.
Aufladen, einsetzen, auszahlen: Die Wege in der App
Bei Swisslos lässt sich Sporttip mit PostFinance Pay bezahlen; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ein Mindestbetrag von CHF 20 gilt für den Kauf von Spielguthaben, innert 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einem Zehner auf eine Kombination aus fünf Spielen geht, merkt von diesen Grenzen nichts. Wer einen Vierzeiler aus dem Sparstrumpf nachsetzen will, merkt sie deutlich.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber wird der Betrag bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Auszahlungen von Spielguthaben sind zweimal pro 365 Tage gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — was logisch ist, sobald man es ausspricht: Was nichts gekostet hat, lässt sich nicht abheben.
Die Rangfolge: Warum hier kein Store-Ranking steht
Wer Apps nach Bewertungen ordnet, ordnet sie nach dem, was Nutzer über die Installation gedacht haben. Diese Rangfolge ordnet nach vier prüfbaren Merkmalen: Bewilligung, Bedienung, Limiten und Auszahlungsweg. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann in den ersten Kriterien nicht gewinnen, egal wie flüssig seine App scrollt. Und ein ausländischer Anbieter kann umgekehrt bei der Bedienung punkten, ohne dass daraus eine Empfehlung für Schweizer Spielende wird — die beiden Gruppen stehen nicht in derselben Konkurrenz, und ein Vergleich, der sie in eine Tabelle schreibt, behauptet etwas, das nicht stimmt.
Für die Einordnung der bewilligten und der ausländischen Anbieter gilt: Die beiden Schweizer Veranstalter sind getrennt zu betrachten, und ein ausländischer Anbieter ist weder rechtmässig noch sicher. Das ist keine Redewendung, sondern die Folge aus Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar und kostet bis zu CHF 500’000 Busse. Beschreiben und einordnen ist erlaubt, anpreisen nicht.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte mit der Zahl der Spiele und Märkte fehlt hier bewusst, obwohl sie beim Vergleich zuerst einfällt. Für die Schweizer Anbieter ist die erlaubte Offerte gesetzlich umrissen, für die ausländischen wäre jede Zahl eine Behauptung ohne Deckung — und eine Spalte, in der achtmal dasselbe steht, trägt nichts.
Grundlagen des mobilen Wettens: Quote, Limite, Steuer
Zwei Begriffe entscheiden über den Ertrag einer App-Wette, und keiner von beiden steht auf dem Wettschein.

Der erste ist der Gewinnbetrag selbst. Bei Sporttip ergibt er sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist kein Detail: Sie findet immer nach unten statt, und bei vielen Wetten summiert sich das zu einem Betrag, den der Spielende nicht sieht.
Der zweite Begriff ist die Auszahlungsquote eines Marktes. Sie beschreibt, welchen Teil aller Einsätze ein Markt insgesamt zurückzahlt, und sie berechnet sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Der Rest ist die Marge des Veranstalters. In einer Schweizer Sporttip-App ist diese Marge nirgends ausgewiesen — man erhält sie, indem man die Quoten eines Marktes selbst nebeneinanderlegt. Wer vergleichen will, hat also eine kleine Rechenaufgabe vor sich, und wer sie nicht macht, vergleicht nichts.
Was ein Kombiboost und ein Quotenboost wirklich verändern
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Für die Praxis heisst das: Ein Zehner auf vier Spiele mit Quoten um 2.00 bringt statt rund 160 Franken Nettogewinn etwa acht Franken mehr. Der Sprung von vier auf sieben Voraussagen ist dagegen der Punkt, an dem sich der Aufwand zu lohnen beginnt — und an dem gleichzeitig mehr Voraussagen danebengehen können. Der Boost erhöht den Ertrag einer gewonnenen Kombination; er erhöht nicht die Wahrscheinlichkeit, dass sie gewinnt.
Quotenboosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide lassen sich pro Wettendem nur einmal nutzen, sind in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die klarste Falle im ganzen Regelwerk: Der Cash-Out ist verführerisch, gerade wenn eine Wette kippt — wer den Boost vorher gesetzt hat, gibt ihn mit dem Cash-Out auf.
Cash-Out: Ein Knopf, der weniger zahlt als der Wettschein
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht: Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Man kann das als Service lesen oder als Verkauf unter Druck. Die zweite Lesart hat den besseren Beleg: Ein Knopf, der einen Betrag nennt, während das Spiel läuft, wird meistens dann gedrückt, wenn man nicht mehr an die Sache glaubt — und in genau diesem Moment kauft der Veranstalter die Wette zu dem Preis, den er für richtig hält, nicht der Markt.
Woran eine App-Wette sonst scheitern kann
Es gibt Regeln, deren Folgen so lange unsichtbar bleiben, bis eine Wette betroffen ist.
Ein Beispiel kostet nichts und überrascht trotzdem. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, im Rahmen eines Turniers anderweitig, nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Die Kombination verliert damit nicht zwangsläufig, aber ihr Preis fällt auf das Produkt der übrigen Quoten. Wer die Telefonnummer der App als Notausgang betrachtet, irrt hier.
Ein zweites Beispiel betrifft Livewetten. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine Wette auf den nächsten Torschützen zum 1.85, abgegeben während der VAR gerade läuft, kann zu einem Einsatz ohne Ertrag werden.
Ein drittes betrifft den Bau einer Kombination. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Spielenden heisst das: Wenn zwei Voraussagen aus demselben Spiel stammen, entscheidet nicht die Wunschkombination, sondern das Werkzeug.
Und der Zeitrahmen. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate klingen nach viel Zeit. Wer eine App nur im Winter benutzt, verliert seine Sommergewinne, ohne es zu merken.
Der Steuerfreibetrag und was von einem Gewinn bleibt
Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene liegt der Betrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also gilt «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein gewöhnlicher Wettender gewinnt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer glaubt, eine App im Ausland sei steuerlich der bequemere Weg, findet dort eine Steuer, die er in der Schweiz nie gesehen hätte. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Diese Zeilen sind allgemeine Information und kein Steuerrat: Wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder seine kantonale Steuerverwaltung.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die beiden bewilligten Veranstalter stehen zuerst, danach folgen acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Sie stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Merkmalen eingeordnet: Bewilligung, Bedienung, Limiten, Auszahlungsweg. Die Zahl der App-Bewertungen im Store gehört nicht dazu.
Swisslos Sporttip: Die einzige App mit Limiten, Sperrregister und Abwicklung in CHF
Sporttip ist das Produkt der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS und steht unter der Aufsicht der Gespa. Verfügbar ist das Angebot im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
In der App steckt mehr Regelwerk als in jeder anderen Anwendung dieses Vergleichs. Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; Senkungen greifen sofort, Erhöhungen nach 72 Stunden. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Die Auszahlung läuft auf ein Konto in CHF, bei Gewinnen bis CHF 1’000 automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Aufladen lässt sich mit PostFinance Pay, bestätigt in der PostFinance App, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Wer eine in der App zusammengestellte Wette lieber am Schalter spielt, bekommt sie als QR-Code.
Die Kehrseite ist der Preis für diese Ordnung. Zwei Auszahlungen pro Jahr sind gratis, ab der dritten können 3 % anfallen. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen ab Quote 1.50, der Quotenboost existiert nur für Prematch-Einzelwetten. Die Gespa-Liste der bewilligten Wettarten kennt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Und die bewilligte App ist auf ihr Vertragsgebiet beschränkt: Ein Umzug von Zürich nach Genf beendet die Kontobeziehung, nicht die Lust am Wetten.
Was am Ende bleibt, ist die Frage, wofür man den Tausch macht. Wer sein Limit unter Kontrolle halten und sein Geld in CHF auf einem Konto mit seinem Namen sehen will, bekommt hier genau das — mit einem eingeschränkten Wettprogramm und einer Auszahlungsgebühr ab der dritten Überweisung. Wer das Angebot eines internationalen Buchmachers sucht, wird in dieser App nicht fündig, und keine Bewertung im Store ändert daran etwas.
Loterie Romande Jouez Sport: Dasselbe Bewilligungsniveau, sechs Kantone weiter westlich
Jouez Sport ist das Sportwettenangebot der Loterie Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Die Loterie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung entspricht jener von Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet offen.
Die Unterschiede, die den Alltag prägen, liegen nicht im Regelwerk, sondern in der Reichweite. Beide Veranstalter arbeiten unter demselben Gesetz, derselben Aufsicht und denselben Regeln für Limiten. Wer in der Westschweiz wohnt, hat also nicht die Wahl zwischen zwei Apps, sondern eine App — und wer in der Deutschschweiz wohnt, eine andere. Das Vertragsgebiet ist die eigentliche Produktgrenze, nicht die Technik. Die Loterie Romande hat für Gratisspiele und Gratisguthaben 2025 vierundzwanzig Zustimmungen der Gespa eingeholt, Swisslos acht; solche Aktionen brauchen die vorherige Zustimmung, und die Bedingungen stammen ausschliesslich aus den eigenen Bestimmungen des Veranstalters.
Für einen Spielenden aus dem Wallis heisst das: Die Frage nach der besten App stellt sich gar nicht. Es gibt eine, sie kommt aus Lausanne, sie teilt die Bedingungen mit ihrer Schwester im Osten, und die Verkaufsstellen sind der zweite Kanal, über den Guthaben und Wettscheine laufen. Wer mehr Auswahl sucht, findet sie nur dort, wo es keine bewilligte Alternative gibt — und dort bezahlt er mit dem, was oben unter Rechtslage steht.
BetAlright: Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz
BetAlright ist ein Anbieter aus dem Ausland, der keine Schweizer Bewilligung besitzt. Da keine offizielle Lizenz für die Schweiz existiert, haben diese Angaben nach Art. 4 BGS hier keine Wirkung. Der Anbieter untersteht nicht der Aufsicht der Gespa, und es besteht kein Zugang zum Sperrregister; bei einer DNS-Blockade durch die Gespa bleibt die Webseite für Schweizer Spielende unerreichbar.
Wer dort ein Konto führt, führt es ausserhalb jeder Schweizer Kontrolle. Das ist kein moralischer Vorbehalt, sondern eine praktische Feststellung: Bei einem Streit gibt es keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden könnte, und die Sperrliste kann die Adresse jederzeit verschwinden lassen. Ob BetAlright Limiten kennt und wie es auszahlt, regelt der Anbieter selbst.
1Bet: Auslandskonto ohne Schweizer Rückhalt
1Bet operiert ebenfalls ohne die für die Schweiz notwendige Bewilligung. Angaben zu Lizenzen sind für den Schweizer Markt rechtlich irrelevant, da sie nach Art. 4 BGS keine Gültigkeit besitzen; zudem bietet der Anbieter keinen Zugang zum Sperrregister und unterliegt nicht der Schweizer Aufsicht, was die Durchsetzung von Ansprüchen unmöglich macht.
Für den Spielenden bedeutet das: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Ansprechpartner. In der Schweiz ist der Wettende nicht strafbar, aber die Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Weitergehende Angaben zu Limiten und Auszahlungswegen gehen aus den Angaben des Anbieters selbst hervor.
bet-at-home: Auf der Sperrliste, und was daraus folgt
bet-at-home bietet seine Dienste ohne Schweizer Bewilligung an, was bedeutet, dass etwaige ausländische Lizenzen hier rechtlich wirkungslos bleiben. Der Anbieter ist nicht Teil des Sperrregisters, und da er regelmässig Domains wechselt, um DNS-Sperren der Gespa zu umgehen – ein Vorgehen, das die Aufsichtsbehörde als Domain-Hopping bezeichnet – bleibt die Erreichbarkeit für Schweizer Spielende unsicher.
Darin liegt die Ironie dieser Kategorie. Der Anbieter reagiert auf die Sperre schneller als die meisten Nutzer auf eine Preisänderung — nur hilft das dem Schweizer Spielenden nicht, weil die neue Adresse genauso wenig unter Schweizer Recht steht wie die alte.
Pribet: Internationale App, Schweizer Voraussetzungen fehlen
Pribet bietet Sportwetten an, verfügt jedoch über keine Schweizer Zulassung. Da jede ausländische Lizenz hier rechtlich wirkungslos bleibt, fehlen der Schutz durch das Sperrregister und der inländische Rechtsweg; Spieler können sich bei Konflikten an keine Schweizer Stelle wenden.
Ein Konto bei Pribet ist damit ein Konto ohne Schweizer Verankerung. Ob und wie Limiten gesetzt werden können, ergibt sich aus den Bedingungen des Anbieters, nicht aus dem Geldspielgesetz — die Limitenpflicht nach Art. 87 VGS gilt nur für Veranstalter, die hier bewilligt sind.
PowBet: Mehr Wettprogramm, kein bewilligter Rahmen
PowBet bietet Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung an. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar und in der Schweiz ohne Wirkung; es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Wer bei PowBet wettet, tauscht die enge erlaubte Offerte gegen ein breiteres Programm. Der Tausch ist schlechter, als er aussieht, weil das breitere Programm nicht durch ein Schweizer Recht geordnet wird: Was dort als Markt angeboten wird, unterliegt keiner Gespa-Liste, und ein Streit ist keiner Schweizer Stelle vorlegbar.
Donbet: Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregisteranschluss
Donbet ist in der Schweiz ohne Genehmigung tätig. Eine Lizenz aus dem Ausland entfaltet gemäss Art. 4 BGS keinerlei Wirkung im Inland; die fehlende Verbindung zum Sperrregister und die Abwesenheit eines Schweizer Rechtswegs bedeuten, dass Spielende hierzulande ohne Rückhalt agieren.
Damit gilt für Donbet dasselbe wie für die übrigen Marken dieser Gruppe: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Abwicklung. Die Bedingungen des Anbieters sind die einzige Quelle für Limiten und Auszahlungen — und sie sind nicht mit dem Geldspielgesetz abgestimmt.
BetLabel: Ein weiterer Anbieter ausserhalb des Bewilligungsrahmens
BetLabel bietet Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung an. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar und ohne Wirkung in der Schweiz; der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht.
Für Schweizer Spielende unterscheidet sich BetLabel damit nicht von den anderen Marken ohne Bewilligung. Was fehlt, ist nicht eine Funktion, sondern der ganze Rahmen: Aufsicht, Limitenpflicht nach dem Geldspielgesetz, Zugang zum Sperrregister und ein Konto in Schweizer Währung bei einer Schweizer Bank.
Funbet: Kein Schweizer Sitz, keine Schweizer Aufsicht
Funbet agiert ohne die erforderliche Schweizer Bewilligung. Da die ausländischen Zertifikate nach Art. 4 BGS in der Schweiz nicht anerkannt werden, besteht für Spielende kein Schweizer Rechtsschutz; der Anbieter ist zudem nicht in das Sperrregister eingebunden, und die Domains unterliegen der DNS-Sperre durch die Gespa.
Bleibt die Frage, was ein Schweizer Spielender bei Funbet tatsächlich vorfindet. Es ist ein Wettprogramm ohne die Beschränkungen der Gespa-Liste — und ohne das Netz, das auf der bewilligten Seite darunter gespannt ist. Wer überhaupt nicht vorhat, sich je an jemanden zu wenden, mag das für ein Geschäft halten. Es ist eines mit einer Seite.
Was die bewilligten Apps mit dem Geld machen
Von den Einsätzen, die in den beiden bewilligten Apps zusammenkommen, geht der Reingewinn an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024.
Diese Zahlen gehören in die Bewertung, weil sie den zweiten Preis der geschlossenen Liste sichtbar machen. Der fehlende Wettbewerb hat einen Empfänger — die Kantone und den Breitensport — und einen Zahler, den Spielenden, dessen Quote von einem Veranstalter ohne Vergleichsdruck gestellt wird. Beides ist gleichzeitig wahr, und wer eine Wett-App in der Schweiz bewertet, sollte beides kennen.
Häufige Fragen zu Wett-Apps in der Schweiz
Welche Sportwetten-App ist in der Schweiz die beste?
Eine allgemeine Beste gibt es nicht, weil die Bewilligung am Wohnsitz hängt. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, nutzt Sporttip, wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, Jouez Sport. Sinnvolle Kriterien sind Bewilligung, Bedienung, Limiten und Auszahlungsweg — nicht die Bewertung im App-Store.
Dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten?
In der Schweiz ist es tatsächlich so. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Sportwetten-Anbieter existiert nicht; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Muss ich ein Konto in der App eröffnen, und welche Angaben sind nötig?
Ja. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Wie setze ich Verlustlimiten in der App, und wann wirkt eine Erhöhung?
Bei Swisslos sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Auf welches Konto wird ein Gewinn aus der App ausbezahlt?
Auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es nicht.
Was bedeutet es, wenn die App eines ausländischen Anbieters auf der Gespa-Sperrliste steht?
Die Domain wird von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert und ist dann nicht mehr erreichbar. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt; der Anbieter bleibt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg und ohne Anschluss an das Sperrregister.
Apps – dreiwegwetten.com
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