Freiwette bei Registrierung in der Schweiz: zehn Franken, sieben Aktionsabende und eine Quote von 1.90
29. Oktober 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter.

Wer in der Schweiz nach einer Freiwette bei der Registrierung sucht, findet zuerst Werbung und danach Ernüchterung. Ein Gratisguthaben gibt es hier, aber es ist klein, an einen Aktionszeitraum gebunden und in einem Punkt unerbittlich: Der Einsatz der Freiwette kommt mit dem Gewinn nicht zurück. Wer CHF 50 Guthaben bekommt, es auf eine Quote von 1.90 setzt und gewinnt, erhält keine CHF 95, sondern CHF 45 — nur den Gewinn, der über dem Einsatz liegt. Das ist keine Auslegungsfrage und kein Kleingedrucktes, das man überliest, sondern der Kern der Sache. Dieses Guthaben ist ein Gutschein für eine Wette, kein Geld.
Dazu kommt die zweite Eigenheit des Schweizer Markts. Es gibt genau zwei Veranstalter, denen Sportwetten überhaupt erlaubt sind, und für sie braucht jede Gratisguthaben-Aktion die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die ganze Landschaft. Kein Dutzend Anbieter, die sich mit Willkommensguthaben überbieten, sondern ein paar genehmigte Aktionen pro Jahr in einem rechtlich geschlossenen Markt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle ordnet ein, was später ausführlich wird: Die beiden oberen Zeilen sind die einzigen, in denen eine Schweizer Aufsicht überhaupt zuständig ist. Alle acht darunter stehen in keiner Beziehung zum Schweizer Recht — ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen und werden dann von den Telecom-Anbietern per DNS blockiert. Wer dort sein Konto eröffnet, hat keinen Schweizer Rechtsschutz und keinen Eintrag im Schweizer Sperrregister, der ihn schützt. Das ist der Ausgangspunkt, und die Reihenfolge der nächsten Abschnitte folgt daraus: zuerst die Rechtslage, dann der Spielerschutz, dann das Guthaben selbst.
Rechtslage: Warum Gratisguthaben in der Schweiz eine Bewilligung brauchen
Der Rahmen ist schnell umrissen, weil er eng ist. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021) beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur die Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Damit ist die Liste der erlaubten Schweizer Sportwetten-Anbieter vollständig: Es gibt keine weiteren, und die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Bewilligungen, weil es keine gibt — nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Wer nach einem zehnten Anbieter mit Schweizer Bewilligung sucht, sucht etwas, das nicht existiert.
Sportwetten dürfen sich in der Schweiz nur auf Sportereignisse richten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe nie. Eckball- und Kartenmärkte sucht man vergeblich, eine Esport-Sektion ebenfalls; Esport kommt in der Gespa-Liste nicht vor. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt Sache des einzelnen Veranstalters.
Für eine Freiwette ist der entscheidende Satz ein anderer. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Nicht die Bewilligung für die Sportwette deckt die Gratiswette mit, sondern jede Aktion einzeln. Daher die Zahlen aus dem Aufsichtsbericht: 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos im Jahr 2025. Ein Veranstalter, der eine Freiwette auslobt, hat sie vorher vorlegen müssen. Was daraus folgt, ist unspektakulär und wichtig zugleich: Es wird keine Kampagne um jeden Preis geben, weil niemand eine Kampagne führen darf, ohne sie vorher durch das Verfahren zu schicken.
Die Werbeschranke, die den Ton des Markts erklärt
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Diese Statuten stehen hier ohne Pointe, weil es keine gibt: Sie sind der Grund, warum diese Seite Anbieter beschreibt und bewertet und niemanden zum Mitspielen auffordert. Eine Zeitverbotsregel für Werbung existiert nicht.
Ohne Schweizer Bewilligung: Was der ausländische Anbieter nicht mitbringt
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist gemäss Art. 130 BGS strafbar. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die von Schweizer Telecom-Anbietern per DNS blockiert werden (Art. 86–93 BGS). Da die Domains oft innert Stunden ersetzt werden (Domain-Hopping), ist der Zugang für Schweizer Spielende unsicher.
Was das für den Betroffenen konkret heisst, zeigt sich am unangenehmsten Fall: Wer auf einer Domain gesetzt hat, die abends noch erreichbar war und am Morgen auf der Sperrliste steht, verliert nicht seinen Einsatz an die Aufsicht, aber er verliert die Leichtigkeit, mit der er an sein Guthaben kommt. Die Domain wechselt, der Anbieter bleibt, das Konto wandert mit — nur der Zugang wird jedes Mal ein Stück mühsamer. Und wer sich aus dem Schweizer Sperrregister hat eintragen lassen, ist bei einem ausländischen Anbieter nicht geschützt, weil die Sperre dort schlicht unbekannt ist.
Die ehrliche Einordnung lautet: ohne Schweizer Bewilligung bedeutet keinen Schweizer Schutz und keine Schweizer Aufsicht; mit Bewilligung bedeutet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist per se die sichere Wahl.
Spielerschutz: Die Limiten setzt, wer spielt — und die Pause ist bindend
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Mechanismus dahinter ist eine Asymmetrie: Die Limite nach unten ist eine Sekunde Arbeit, die Limite nach oben kostet drei Tage Wartezeit. Wer nach einem schlechten Abend impulsiv nachlegen will, muss erst einmal schlafen. Art. 87 VGS verlangt vom Veranstalter, dass Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste gesetzt werden; für die Erhöhung sieht das Gesetz 24 Stunden vor, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Dass die Limiten von den Spielenden selbst gesetzt werden, ist der zweite Punkt. Es gibt in der Schweiz keine staatlich fixierte Einzahlungslimite für Sportwetten. Die Limite ist so streng, wie der eigene Entschluss an dem Tag war, an dem man sie gesetzt hat.
Die Spielsperre ist der schärfere Teil des Werkzeugs. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Art. 84 VGS lässt sich eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Eine Sperre ist damit kein Menüpunkt, den man wegklickt, wenn die Limite unangenehm wird.
Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, wer das Alter nicht hat, ist online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Ein Befund, der die Verkaufsstellen betrifft und die Erwartung an den Schutz dort relativiert: Bei den Testkäufen der Gespa 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Zahl gehört auf dieselbe Seite wie die vorigen Absätze, weil sie zeigt, wo der Schutz tatsächlich greift und wo er Papier ist. Am Bildschirm greifen Ausweispruefung und Sperrregister; am Schalter in der Filiale greifen sie offenbar deutlich schlechter.
Auszahlung: nur auf ein Konto im eigenen Namen
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten-Geschäft nicht, und eine Kreditierung an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Einen Mechanismus, mit dem Schweizer Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unbewilligte Wettseiten blockieren, gibt es nicht.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Damit ist die Frage, die viele bei einer Freiwette zuerst stellen, hier schon beantwortet: Aus dem Aktionsguthaben wird nie Geld auf dem Konto. Es wird zu einem Gewinn auf dem Spielerkonto, und das sind zwei verschiedene Dinge.
Für diejenigen, die ihr Guthaben vorher aufladen, statt es geschenkt zu bekommen, gilt bei Swisslos: Spielguthaben auf dem Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer den Mindestbetrag von CHF 20 nicht einzahlen möchte, hat bei Sporttip keinen Weg zu einer kleineren Aufladung — die kleinste Einzahlung ist grösser als der Mindesteinsatz.
Die Steuer gehört an dieselbe Stelle wie die Auszahlung, weil sie beim Auszahlen sichtbar wird. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt die Sportwette ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also «je nach Kanton», und keine einzelne kantonale Zahl gehört als Verallgemeinerung auf diese Seite. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung — wer es genau wissen muss, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Gratisguthaben und Freiwetten: Was die Aktionen tatsächlich hergeben
Angesichts dieses Rahmens ist jede Aktion ein Ereignis, nicht ein Dauerzustand. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Liest man die Bedingungen der Reihe nach, verschwindet das Willkommensversprechen Stück für Stück. Eine Registrierung allein genügt nicht — gefordert ist ein verifiziertes Konto. Der Aktionszeitraum ist kein Startangebot, sondern ein Fenster von sieben Tagen nach dem Erhalt des Codes, und die Gesamtauflage ist auf 7’000 Stück begrenzt, sodass die Aktion auch vor dem letzten Aktionstag ausverkauft sein kann. Das Guthaben lebt dann 30 Tage, danach ist es weg. Wer sich im April registriert, hat von dieser Aktion nie profitiert, egal wie gründlich er gesucht hat.
Der Satz, der am häufigsten überlesen wird, ist der kürzeste: nicht auszahlbar. Er bedeutet nicht, dass man mit dem Guthaben nicht spielen könnte. Er bedeutet, dass man es nicht abheben kann und dass der Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückkommt.
Die Rechnung: Was CHF 10 Gratisguthaben wert sind
Jetzt die Rechnung, die den Unterschied zwischen «CHF 10 Gratisguthaben» und CHF 10 in der Hand ausmacht. Als Beispielmarkt dient ein Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein gestellter Preis. Aus den beiden Quoten ergibt sich für diesen Markt eine Auszahlungsquote von rund 94,7 % und damit eine Marge von rund 5,3 %, die der Veranstalter von jedem Einsatz auf diesem Markt behält.
Weil der Einsatz eines Gratisspielguthabens mit dem Gewinn nicht zurückkommt, beträgt der maximale Gewinn aus den CHF 10 bei einer Quote von 1.90 genau CHF 9. Der Wert des Guthabens ergibt sich aus 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0,947 und liegt damit bei rund CHF 4,49. Bei einer Quote von 1.50 sinkt er auf etwa CHF 3,16, bei einer Quote von 3.00 steigt er auf etwa CHF 6,31.
Der Wert des Gratisguthabens bewegt sich also je nach Quote zwischen rund CHF 3 und rund CHF 6,30, im Mittelfeld bei rund CHF 4,50 — unter der Annahme, dass das Guthaben vollständig auf eine einzige Wette gesetzt wird. Der Betrag auf dem Wettschein und der Betrag, den die Aktion im Durchschnitt wert ist, liegen damit fast um die Hälfte auseinander. Das ist ein statistischer Schätzwert über viele Wetten und kein garantierter Ertrag einer einzelnen Wette; bei einer Quote von 1.90 gewinnt oder verliert eine einzelne Wette, sie bringt nicht «im Schnitt 4,49». Die Marge steckt in jedem dieser Werte, und sie ist der Grund, warum die Aktion billiger ist als ihr Etikett.
Wer das Guthaben auf eine Quote von 1.20 setzt, um «sicher» zu gewinnen, drückt den Wert noch weiter: Der Gewinn liegt dann bei CHF 2 pro CHF 10 Guthaben, und der Wert fällt entsprechend auf rund CHF 1,58, wenn man den Mindesteinsatz von CHF 1 pro Einzelwette zugrunde legt — die Rechnung mit dem vollen Guthaben von CHF 10 ist bei einer Quote von 1.20 unrealistisch, aber die Richtung ist eindeutig. Niedrige Quoten sind der Feind des Guthabens, weil sie den Gewinn über dem Einsatz verkleinern, während die Marge in Prozent gleich bleibt.
Woran eine Aktion noch gebunden sein kann
Sporttip kennt weitere Mechaniken, die an ein Guthaben oder an einen Zusatzgewinn anschliessen, und sie zeigen, wie viele Bedingungen an einem einzigen «Bonus» hängen können. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Zusatzgewinn ist damit an eine Mindestquote und an eine Zahl von Voraussagen gebunden, und beide Bedingungen zusammen schliessen den einfachen konservativen Wettschein aus.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Cash-Out-Satz ist der teure: Wer den Boost nutzt und die Wette dann vorzeitig auflöst, verliert den Zusatz komplett.
Wer die Produkte vergleicht, stösst schnell auf Cash-Out als Feature und sollte wissen, was es ist. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Betrag, der vor dem Ende einer Wette auf dem Konto steht, ist also nie der Gewinn, der am Ende darauf gestanden hätte — die Differenz ist der Preis der Sicherheit.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der praktische Rat daraus ist der einzige, den diese Abschnitte geben können: Wer live setzt, sollte den Markt vor dem entscheidenden Moment bespielt haben, nicht währenddessen.
Drei kleinere Regelwerke gehören zum Bild, weil sie den Wert einer Wette im Nachhinein verändern. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten beim Fussball — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Satz über voneinander abhängige Ereignisse ist der, der eine schöne Kombination zerlegt: Zwei Märkte desselben Spiels tragen bei Sporttip nicht einfach so gemeinsam eine Quote.
Die zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Zahlungswege, Auszahlung
Bevor die einzelnen Namen kommen, die Kriterien, nach denen sie hier sortiert sind. Bei einer Freiwette bei der Registrierung würde man spontan nach der Höhe des Guthabens ordnen. Das ist das schwächste Kriterium von allen, denn die Höhe sagt nichts darüber, ob das Guthaben an eine Mindestquote, an einen Aktionszeitraum oder an eine Auszahlungssperre gebunden ist. Wichtiger sind: die Schweizer Zulassung, das heisst, ob überhaupt eine Aufsicht existiert, an die man sich wenden kann; die Einzahlungs- und Auszahlungswege, weil ein Gewinn nach dem Schweizer Recht nur auf ein Konto im eigenen Namen fliesst; die Auszahlungsregeln, also Fristen, Kommissionen und die Frage, welche Guthaben nicht auszahlbar sind; und erst danach, welche Zusatzmechaniken das Produkt kennt.
Der Vergleich der ersten beiden Anbieter fällt in zwei Punkten identisch aus und in einem Punkt nicht. Swisslos zahlt nach 365 Tagen zweimal gratis aus, ab der dritten Auszahlung möglicherweise 3 % Kommission, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben bis CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Die automatische Gutschriftsschwelle liegt bei beiden Anbietern bei CHF 1’000, Swisslos überweist Beträge darüber innert 3 Arbeitstagen. Was den Unterschied macht, ist etwas anderes: der Wohnsitz.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist die Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa — eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt.
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Diese Liste ist keine Fussnote. Sie entscheidet, ob jemand sich überhaupt registrieren darf, und sie schliesst die sechs Westschweizer Kantone und jeden Wohnsitz im Ausland ausserhalb Liechtensteins aus. Wer in Genf wohnt, kann bei Sporttip kein Konto eröffnen, und das ist keine Kulanzfrage.
Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Der Ausweis ist damit nicht optional, und die Registrierung ist keine Sache von zwei Minuten.
Die Sporttip-Wetten selbst: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Mindesteinsatz von CHF 1 passt zu einem Guthaben von CHF 10 — die Aktion lässt sich also tatsächlich ausspielen, was bei einer Mindestquote von 1.50 und einem Mindesteinsatz von CHF 1 auch mit kleinerem Guthaben ginge.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Diese beiden Fristen sind die einzigen Stellen im Regelwerk, an denen ein Gewinn wirklich verschwinden kann — und die 26 Wochen sind grosszügig, die 10 Tage für eine Einsprache sind es nicht.
Urteil: Wer im Vertragsgebiet wohnt, findet bei Sporttip eine Registrierung, die prüft statt zu locken, und ein Produkt, dessen Aktionsguthaben klein und dessen Regeln zahlreich sind. Die CHF 1 Mindesteinsatz und die 5-Rappen-Rundung sind Kleinkram für das Budget, aber die Wohnsitzgrenze und die Ausweispruefung sind die eigentliche Hürde — und die verschwindet nicht, weil man eine Freiwette sucht.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz unter sich
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Auch hier ist die Bewilligung die Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen; die beiden Vertragsgebiete überlappen sich nicht.
Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — derselbe Satz wie bei Swisslos, und er entscheidet über den Wert jeder Aktion.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 ist das konkreteste Beispiel für eine Freiwette bei der Registrierung in diesem Markt, und sie ist gleichzeitig das beste Argument gegen die Erwartung, die das Wort weckt: 7 Aktionstage, 7’000 Stück, CHF 10 pro Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, Einlösung innert 7 Tagen nach Erhalt des Codes. Wer die Aktion verpasst, verpasst sie ganz.
Urteil: Die Westschweizer Veranstalterin fährt dieselbe Strategie wie die Deutschschweizer — ein verifiziertes Konto, ein begrenztes Kontingent, ein kleiner Betrag — und unterscheidet sich vor allem in der Auszahlungsroutine: Wer unter CHF 1’000 gewinnt, sieht das Geld im Wallet statt auf dem Bankkonto, und wer darüber gewinnt, braucht eine hinterlegte IBAN. Für kleinere Gewinne ist das bequemer, für die Buchhaltung unübersichtlicher.
MyStake (Mystake.bet): ohne Schweizer Bewilligung
MyStake hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung, gleich welchen Landes, hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS). MyStake ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Urteil: Die entscheidende Information über MyStake steht nicht in seinem Angebot, sondern in der Zeile darüber — es gibt in der Schweiz keine Aufsicht, die für ein Konto bei MyStake zuständig wäre, und keine Stelle, an die man sich wenden könnte, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Ein Gratisguthaben ersetzt keinen Rechtsweg.
BetOnRed (Betonred.com): ohne Schweizer Bewilligung
BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung. Da hier keine Schweizer Aufsicht zuständig ist, besteht kein Schweizer Rechtsschutz und kein Anschluss an das Sperrregister; die Domain kann gemäss BGS gesperrt werden.
Urteil: Auffälliger als alles andere ist die Ähnlichkeit dieser Zeile mit denen, die noch folgen — neun Anbieter, neun Mal derselbe Befund, weil es für einen ausländischen Anbieter in der Schweiz nur einen Befund gibt. Wer hier eine Freiwette bei der Registrierung bekommt, bekommt sie ohne die Aufsicht, die den Schweizer Markt so eng macht.
BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game operiert ohne Schweizer Bewilligung. Da keine Schweizer Aufsicht zuständig ist, besteht kein Rechtsschutz und kein Anschluss an das nationale Sperrregister; die Domain kann gemäss BGS gesperrt werden. Wer dort spielt, trägt das volle Risiko des unregulierten Markts.
BetLabel (Betlabel.com): ohne Schweizer Bewilligung
BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung; in der Schweiz dürfen nur die beiden Veranstalter Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS). Nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, kein Schweizer Rechtsweg, Domain potenziell auf der Sperrliste.
Urteil: Was bei einem Schweizer Veranstalter ein Nachteil wäre — ein enges Angebot, eine Wohnsitzgrenze, eine Identitätsprüfung — ist bei BetLabel schlicht nicht vorhanden, und der Preis dafür ist, dass es auch keinen Schweizer Schutz gibt. Ein Vergleich, der nur die Zusatzfunktionen nebeneinanderstellt, blendet genau den Punkt aus, um den es geht.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Da keine Schweizer Aufsicht zuständig ist, besteht kein Rechtsschutz und kein Anschluss an das nationale Sperrregister; die Domain kann gemäss BGS gesperrt werden. Spieler bewegen sich hier ausserhalb des Schweizer Schutzsystems.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung
22Bet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Da keine Schweizer Aufsicht zuständig ist, besteht kein Rechtsschutz und kein Anschluss an das nationale Sperrregister; die Domain kann gemäss BGS gesperrt werden. Spieler bewegen sich hier ausserhalb des Schweizer Schutzsystems.
Pribet (Pribet.com): ohne Schweizer Bewilligung
Pribet hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung hat keine Geltung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain potenziell auf der Sperrliste.
Urteil: Für den Spielerschutz ist das der schwächste Punkt der ganzen Liste. Die selbst gesetzten Limiten und die Spielsperre, die den Schweizer Markt prägen, sind bei einem ausländischen Anbieter nicht durchsetzbar — dort greift, was das Haus gerade vorsieht, und nichts anderes.
Wettigo (Wettigo.com): ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo operiert ohne Schweizer Bewilligung. Spieler bewegen sich hier ausserhalb des Schweizer Schutzsystems.
Die Grundlagen: Wie eine Freiwette funktioniert und was sie bindet
Für alle, die zum ersten Mal vor einem Aktionsguthaben stehen, hier das Handwerk in Kürze. Ein Spielerkonto ist das Konto, auf dem das Guthaben liegt und über das Wetten abgerechnet werden. Die Quote ist der Multiplikator, mit dem der Einsatz im Gewinnfall multipliziert wird; eine Einzelwette hat eine Voraussage, eine Kombiwette mehrere, eine Systemwette mehrere in einer festgelegten Struktur, und bei Kombinationen ergibt sich die Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Der Wettschein ist der Beleg über die Wette.

Bei einer Freiwette oder einem Gratisspielguthaben liegt der Unterschied zur Einzahlung nicht in der Wette, sondern im Guthaben. Es lässt sich im Normalfall nicht auszahlen, und der Einsatz wird im Gewinnfall nicht zurückbezahlt. Aus einem Guthaben von CHF 10 wird bei einer Quote von 1.90 ein Gewinn von CHF 9, aus einer Einzahlung von CHF 10 würde ein Rückfluss von CHF 19 — davon CHF 9 Gewinn und CHF 10 eigener Einsatz. Der zweite Betrag ist keine Freiwette, das ist eine normale Wette. Der erste ist die Freiwette, und er ist genau um den Einsatz kleiner.
Im Schweizer Markt kommt eine Besonderheit dazu: Das Feld heisst hier nicht «Willkommensbonus», sondern Gratisspielguthaben oder Freiwette. Was darunter fällt, braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Beträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen der einzelnen Veranstalterin, und keine dieser Aktionen verpflichtet den Anbieter, sie zu wiederholen.
Wer sein Konto zum ersten Mal bespielt, sollte den Mindesteinsatz kennen und die Obergrenze. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1 und der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, bei einer Systemwette bei CHF 10’000, wobei Swisslos die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann und eine Wette über der Limite nicht angenommen wird. Eine Einzahlung auf das Spielerkonto ist bei Swisslos ab CHF 20 möglich, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Eine Aktionsverlosung wie die in den National-League-Stadien ist der häufigste Weg, auf dem ein Gratisguthaben in der Schweiz an einen Spielenden kommt. Der Code liegt nicht im Netz, sondern im Stadion, und er liegt dort an sieben Abenden. Wer ihn hat, muss ihn innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingeben. Wer ihn verliert oder die Frist verstreichen lässt, hat nichts falsch gemacht — die Aktion war nur nie für ihn gedacht.
Und dann die Frage, die am Ende jeder Wette steht: das Cash-Out. Es ist kein Gesetz, sondern ein Feature, und es kostet. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur vollständig, ohne Teilauszahlung. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer aussteigt, tauscht einen ungewissen höheren Betrag gegen einen sicheren niedrigeren, und manchmal verfällt dabei auch noch ein Boost.
Was aus dem Guthaben wird, wenn es aus dem Guthaben nicht wird
Die ganze Mechanik führt zu einem Schluss, der unspektakulär ist und den diese Seite trotzdem als ihren wichtigsten Satz führt: In der Schweiz lässt sich aus einem Gratisguthaben kein Geld machen, ohne dass zuvor eine Wette gewonnen wurde. Zwischen dem Guthaben und dem Konto im eigenen Namen steht immer eine Wette, und die ist nicht sicher. Was aus dem Guthaben werden kann, ist ein Gewinn auf dem Spielerkonto; was nicht daraus wird, ist eine Auszahlung des Guthabens selbst.
Diese Grenze erklärt die Struktur des Schweizer Markts besser als jede Marketingaussage. Wenn ein Guthaben nicht auszahlbar ist und der Einsatz nicht zurückkommt, dann ist die Aktion in erster Linie ein Mittel, um einen ersten Wettschein auf ein neues Konto zu bekommen — nicht ein Geschenk, das man mitnimmt und liegen lässt. Deshalb sind die Beträge klein: CHF 10 entspricht bei einer Mindestquote und einem Mindesteinsatz von CHF 1 genau der Grösse, die man braucht, um überhaupt ein paar Wetten zu platzieren.
Wer den Wert einer Aktion überschlagen will, braucht dafür drei Grössen. Den Nennbetrag des Guthabens, die Quote, auf die es gesetzt werden kann, und die Auszahlungsquote des Markts. Aus den ersten beiden folgt der Gewinn über dem Einsatz, der bei einer Freiwette das Maximum ist, das die Wette einbringen kann. Aus dem zweiten und dritten folgt der Abschlag, den die Marge mitbringt. Wer diese drei Zahlen multipliziert statt die erste allein zu lesen, kommt bei jedem Nennbetrag auf einen Wert, der im Bereich der Hälfte liegt — und weiss dann, warum ein «CHF 100 Willkommensbonus» und ein CHF 10 Gratisguthaben aus demselben Haus sehr verschiedene Dinge sind.
Häufige Fragen zur Freiwette bei der Registrierung
Gibt es bei der Registrierung bei Swisslos oder der Loterie Romande eine Freiwette?
Bei der Registrierung allein nicht. In der Schweiz brauchen Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa; die Aktionen sind an Aktionszeiträume und oft an einen Code gebunden, der ausserhalb des Kontos verbreitet wird. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, mit CHF 10 Spielguthaben für je 7’000 Einlösungen. Nach Art. 75 Abs. 2 BGS braucht jede solche Aktion eine vorgängige Zustimmung; 2025 erteilte die Gespa deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Warum fallen die Gratisguthaben in der Schweiz so klein aus?
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt — Swisslos und die Loterie Romande. Ohne Konkurrenten um dieselbe Neukundin fehlt der Grund für eine Bietschlacht um Willkommensbeträge. Zustimmungen der Gespa für Gratisspiele sind selten, und die Aktionen sind begrenzt. Die CHF 10 und die 7’000 Stück der Westschweizer Aktion sind kein Ausreisser nach unten, sondern das Format dieses Markts.
Wird der Einsatz einer Freiwette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einem Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist, kommt der Einsatz mit dem Gewinn nicht zurück. Bei einer Quote von 1.90 wirft ein Guthaben von CHF 10 genau CHF 9 ab. Swisslos zahlt Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht aus; bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ebenfalls nicht auszahlbar. Ein ausbezahlbarer Betrag entsteht erst, wenn der Gewinn aus einer regulären Einzahlung stammt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei Swisslos?
Mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet — die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und Liechtenstein. Ein Ausweis wird hochgeladen, ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Es darf keine Spielsperre bestehen, und pro Person ist nur eine Registrierung möglich. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten.
Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?
Promotionsguthaben lässt sich bei keinem der beiden Schweizer Veranstalter auszahlen. Auszahlbar sind Gewinne, und die gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, also auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN.
Was ist von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung zu halten, die eine Freiwette bei Registrierung bewerben?
BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Da hier keine Schweizer Aufsicht zuständig ist, besteht kein Schweizer Rechtsschutz und kein Anschluss an das Sperrregister; die Domain kann gemäss BGS gesperrt werden. Gewinne sind zudem kantonal steuerlich anders behandelt als Schweizer Gewinne. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzsystems.
Bonus – dreiwegwetten.com
Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»
