Lucky 15 Wetten im Schweizer Rechtsrahmen: was 15 Wetten aus vier Tipps kosten
Eine Lucky 15 ist eine Systemwette aus vier Auswahlen, die in 15 einzelne Wetten zerfällt: vier Einzelwetten, sechs Doppelwetten, vier Dreierwetten und eine Vierfachwette. Ein einziger Treffer genügt, damit etwas zurückkommt — die Frage ist nur, ob es mehr ist als das, was hineinging.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz sowie gegen die Aufsicht durch die Gespa geprüft.
Wer zum ersten Mal von einer Lucky 15 hört, stellt sich meist zwei Dinge vor: einen Tipp mit vier Spielen und einen Gewinn, wenn die vier stimmen. Beides trifft daneben. Die Wette ist ein Paket, in dem auch die kleinsten Teile mitspielen, und der Ertrag beginnt lange vor dem vierten Treffer. Genau darin liegt ihr Reiz — und genau darin die Rechnung, die kaum jemand vorher aufmacht.
Warum die Wettmärk-Lage in der Schweiz vor jeder Lucky 15 steht
Bevor irgendjemand vier Auswahlen ankreuzt, lohnt ein Blick auf das, was in der Schweiz überhaupt angeboten werden darf. Sportwetten sind hier ein Grossspiel und fallen unter das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), konkret unter Art. 3 lit. c und e. Beaufsichtigt wird das nicht von der Eidgenössischen Spielbankenkommission, die nur Casinos im Blick hat, sondern von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat in der Fassung ab 1.1.2021 arbeitet.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist keine Formalie, sondern der Grund, warum die Liste der Anbieter so kurz ist.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind die Swisslos, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip führt, mit Sitz in Basel und gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), und die Loterie Romande mit ihrem Produkt Jouez Sport. Zwei. Nicht zwei unter den bekannteren, nicht zwei mit gutem Ruf — zwei überhaupt.
Was das praktisch heisst, zeigt sich beim Wohnsitz. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis in der jeweiligen Unternehmensregion. Wer in Zürich wohnt, öffnet kein Konto bei Jouez Sport.
Der Nettoertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das ist die eine Seite einer sehr engen Regulierung, und es ist die Seite, die selten auf einer Wettseite steht.
Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht ausschliesslich die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Wer auf einer Vergleichsseite ein Dutzend «Schweizer Anbieter» findet, findet dort ein Dutzend Marken ohne Schweizer Bewilligung, die als Schweizer Angebot verkauft werden.
Was überhaupt gewettet werden darf
Der bewilligte Umfang ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen darin nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe stehen nie darin. Corner-Märkte und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergebens, eine Esport-Sektion ebenfalls.

Für die Lucky 15 ist das der entscheidende Punkt. Vier Auswahlen müssen aus dieser Liste stammen. Wer vier Spiele zusammenstellt, die alle drinstehen, hat eine Systemwette auf einem zugelassenen Programm. Wer eine Auswahl dazunimmt, die nicht draufsteht, hat keine. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ohnehin ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind damit vom Tisch. Wer beim ausländischen Anbieter darauf stösst, betritt keinen Grenzfall, sondern eine andere Welt: Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Gespa-Liste, kein Sperrregister und keine Schweizer Rechtspflege — unabhängig davon, wie seriös die Seite auftritt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine Entscheidung dafür hat. Das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt: Es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, keine gesetzliche Zusage, und muss für keinen Markt angeboten werden.
Was die Bewilligung den Wettenden kostet
Die enge Regulierung hat einen Preis, und er steht nicht auf der Werbeseite. Der erste Teil heisst Auswahl: zwei Veranstalter, ein geschlossenes Sportprogramm, keine Esport-Märkte, kein Corner-Wetten. Wer sein Programm nach dem Angebot wählt, findet beim ausländischen Anbieter mehr davon — und verzichtet dafür auf alles, was das folgende Kapitel beschreibt.
Der zweite Teil heisst Identität. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto ohne Klarnamen gibt es nicht, und das ist keine Härte gegenüber dem Wettenden, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Spielsperre, die Verlustlimiten und die Auszahlung auf das eigene Konto zusammen funktionieren.
Der dritte Teil heisst Auszahlung. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht. Kredite an Spielende sind ohnehin verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer aus Gewohnheit beim Auslandanbieter ein Krypto-Wallet hinterlegt, merkt beim Wechsel schnell, dass «Auszahlung wie gewohnt» hier eine andere Bedeutung hat.
Bei Systemwetten und Livewetten wird die Wette so gewertet, wie sie im Wettprogramm steht. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Ein Live-System, das auf Sekunden gebaut ist, stösst hier auf eine Regel, die es beim Auslandanbieter so nicht gibt.
Kippt ein Spiel, kippt die ganze Wette mit. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. In einer Lucky 15 heisst das nicht «Wette kaputt», sondern «diese eine Voraussage fällt auf 1.00, alle übrigen rechnen normal weiter». Das ist bei einem Paket aus 15 Wetten eine mildere Reaktion als bei einer reinen Kombiwette — ein Punkt, den kaum ein Werbetext erwähnt, weil er sich nicht gut als Vorteil verkaufen lässt.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer in eine Lucky 15 zwei Tipps aus derselben Partie legt — Elfmetertor und Endstand etwa —, baut keine Systemwette, sondern eine verbotene Abhängigkeit.
Wie die Steuerfreibetrag-Regel wirkt
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; besteuert wird erst darüber. Der eidgenössische Betrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt: je nach Kanton.
Wer einen typischen Lucky-15-Ertrag einspielt, bleibt weit unter dieser Schwelle und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Das ist das ganze Steuerkapitel für praktisch jeden Leser dieser Seite. Nur der seltene Grossgewinn über dem Freibetrag löst aus, dass der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurückbehält — zurückholbar über die Steuererklärung.
Bei ausländischen Anbietern greift keine Verrechnungssteuer, dafür kann die kantonale Praxis die Gewinne voll erfassen. Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist der Gegenpol zur Bequemlichkeit. Eine Steuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht — wer eine solche Zeile in einem Vergleich findet, hat eine Erfindung gefunden. Verbindliche Auskunft geben nur Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Werbung und Gratisguthaben
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist Werbung verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Deshalb beschreibt diese Seite und empfiehlt nicht. Ein Vergleich ist kein Aufruf.
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine zeitliche Beschränkung der Werbung nach Tageszeit gibt es in der Schweiz nicht.
Der Begriff «lucky» selbst kommt aus einer Praxis, die mit dem Gesetz nichts zu tun hat. Die «Lucky»-Wetten tragen ihren Namen daher, dass Buchmacher Boni für einen oder mehrere gewinnende Tipps anboten; am häufigsten war eine verdoppelte Quote bei nur einem Gewinner. Solche Aufschläge sind Anbieterbedingungen und nicht Teil der Wettart. Wer heute eine Lucky 15 bucht und den doppelten Einsatz für den einzelnen Treffer erwartet, erwartet eine Kulanz, die kein Gesetz und kein Schweizer Veranstalter verspricht.
Einsatzlimiten: was 15 Einzelwetten aus einem Budget machen
Eine Lucky 15 verteuert den Abend nicht durch einen höheren Einsatz pro Wette, sondern durch die Zahl der Wetten. Vier Einzelwetten, sechs Doppelwetten, vier Dreierwetten und eine Vierfachwette — fünfzehn Positionen, jede mit einem eigenen Einsatz. Wer CHF 1 pro Position ansetzt, gibt CHF 15 aus, und zwar bevor das erste Spiel angepfiffen ist. Wer CHF 5 ansetzt, liegt bei CHF 75.
Genau hier kippt die Wahrnehmung. Auf dem Wettschein steht «Einsatz pro Wette», und die Zahl sieht klein aus. Belastet wird das Konto mit dem Fünfzehnfachen. Ein Wettender, der sich für den Abend CHF 20 zugestanden hat, hat diesen Rahmen mit vier Positionen zu CHF 5 längst gerissen, bevor er es merkt.
Verlustlimiten und was beim Setzen passiert
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese Limiten sind das wirksamste Werkzeug, das ein Systemwetter hat — nicht weil sie den Einsatz pro Wette begrenzen, sondern weil sie das Konto insgesamt bremsen. Wer eine Verlustlimite von CHF 30 pro Woche gesetzt hat, merkt nach zwei aufeinanderfolgenden Lucky-15-Abenden, dass die dritte Woche dünn wird. Der Punkt ist nicht, dass die Limite die Wette verhindert; der Punkt ist, dass der Wettende sie selbst gesetzt hat, in einem Moment, in dem er noch klar rechnete.
Die Limiten kommen vom Spielenden, nicht vom Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung greift nach Gesetz erst nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande handhaben in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden. Ein festgeschriebener staatlicher Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.
Ein zweites Werkzeug ist die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Sperrregister (Art. 80–82 BGS) erfasst überschuldete und suchtkranke Personen sowie die Selbstsperre. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS); eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Ein Nachteil, der härter wiegt, als er klingt: Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Gewinnt jemand während einer laufenden Spielsperre über ein Konto, das er nicht hätte nutzen dürfen, ist der Gewinn weg. Bei einem Paket aus 15 Wetten ist das kein Randfall, sondern ein Totalverlust auf einen Schlag.
Wer sich nicht sicher ist, ob das eigene Spiel noch Freizeit ist, findet bei den Veranstaltern selbst und bei den kantonalen Suchtberatungsstellen die zuständigen Anlaufstellen; die Selbstsperre im Register ist wirksamer als ein Vorsatz, weil sie auch beim Auslandanbieter mit Schweizer Zulassung nicht greift — dort ist die Person niemandem bekannt.
Wo der Schutz endet
Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt und festgestellt, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Das ist der Massstab für jedes «wir achten auf Jugendschutz»: Die Aufsicht prüft es regelmässig, und die Ausfallquote ist hoch. Wer sein Kind an einem Verkaufsschalter stehen sieht, kann sich nicht darauf verlassen, dass die Kontrolle greift. Beim Online-Konto ist die Altersprüfung an den Ausweis gebunden und damit strenger — was den Verkaufsstellenbefund nicht besser macht, sondern die beiden Vertriebswege auseinanderhält.
Neben der Limite und der Sperre bleibt die einfachste Faustregel für die Lucky 15: den Gesamteinsatz ansetzen, nicht den Einsatz pro Wette. Wer das tut, hat den einen Mechanismus verstanden, der diese Wettart teurer macht als sie aussieht.
Wettarten und Quoten: wie aus vier Tipps fünfzehn Wetten werden
Die Lucky 15 ist eine Full-Cover-Wette mit vier Auswahlen, bei der die Einzelwetten eingeschlossen sind. Was das heisst, wird erst klar, wenn die fünfzehn Positionen einzeln auf dem Tisch liegen: vier Einzelwetten auf je eine Auswahl, sechs Doppelwetten auf je zwei, vier Dreierwetten auf je drei und eine Vierfachwette auf alle vier. Das sind die sechs Paarungen, die vier Dreiergruppen und die eine Gesamtheit — mathematisch der vollständige Satz aller Teilmengen von mindestens einer Auswahl, in der Doppel-, Dreier- und Viererklasse.
Der grosse Unterschied zu einer Vierfach-Kombiwette über dieselben vier Spiele ist schnell beschrieben. Dort gibt es eine Position: Alles muss stimmen, sonst ist nichts da. Hier genügt eine einzige richtige Auswahl, damit es einen Ertrag gibt, weil die Einzelwetten enthalten sind. Ein Treffer, und der Schein zahlt etwas aus statt gar nichts.
Was der Gewinn pro Position ist
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer zwei Nachkommastellen im Kopf korrekt multipliziert und dann auf ein halbes Prozent rundet, sitzt auf dem richtigen Betrag; alles darüber hinaus ist Marketing.
Für die einzelnen Positionen bedeutet das, dass jede Doppel-, Dreier- und Vierfachwette mit dem Produkt ihrer Quoten rechnet. Ein Beispiel, nicht ein Angebot, sondern eine Rechnung, die zeigt, wie die Mechanik läuft: vier Auswahlen zu Quoten 1.50, 2.00, 2.50 und — sagen wir — 3.00, jede Position mit CHF 1 Einsatz. Die Doppelwette aus 1.50 und 2.50 bringt CHF 1 × 1.50 × 2.50 = CHF 3.75. Die Dreierwette aus 1.50, 2.00 und 2.50 zahlt 7.50. Die Vierfachwette über alle vier liegt bei 22.50. Total sind CHF 15 im Spiel.
Fällt eine einzige Auswahl richtig aus — die mit Quote 3.00 —, bringt deren Einzelwette CHF 3.00 zurück, während CHF 15 hineingingen. Das ist der Kern der Sache: Eine Lucky 15 kann einen Ertrag ab einem Treffer liefern, aber ein Treffer ersetzt den Gesamteinsatz nicht automatisch. Zwei Treffer mit den beiden kleinsten Quoten bringen 1.50 + 3.00 plus die Doppelwette 4.50, also 9.00 — noch immer unter 15. Erst wenn die mittleren Quoten zusammenfallen, kippt die Rechnung ins Plus.
Die Quoten zusammengenommen
Vier Auswahlen zu 1.50, 2.00, 2.50 und 3.00, jede Position mit CHF 1 Einsatz, ergeben ein Paket, das sich in Bändern ausdrücken lässt statt in einer einzigen Zahl — die richtige Darstellung für eine Wette mit sechzehn möglichen Trefferkombinationen. Der ungünstigste Fall mit Ertrag, genau ein Treffer, liefert je nach Treffer zwischen CHF 1.50 und CHF 3.00 aus 15 eingesetzten Franken: ein Verlust von mindestens CHF 12.00. Bei zwei Treffern reicht die Spanne von CHF 5.50 (1.50 und 2.00, Doppelwette 3.00) bis CHF 13.75 (2.50 und 3.00, Doppelwette 7.50). Bei drei Treffern bewegt sich der Rückfluss zwischen CHF 19.50 und CHF 30.25. Alle vier Treffer zahlen 1.50 × 2.00 × 2.50 × 3.00 = 22.50 aus der Vierfachwette plus 15.00 aus den Einzelwetten plus 20.50 aus den Doppelwetten plus 22.50 aus den Dreierwetten — zusammen CHF 80.50.
Die Bänder sind die eigentliche Information. Sie sagen, dass diese Wettart erst bei mehreren Treffern wirklich trägt, und dass der Sprung zwischen zwei und drei Treffern gross ist. Sie sagen auch, dass ein hoher Einzeltipp bei nur einem Treffer nicht rettet, was fünfzehn Einsätze gekostet haben.
Wie viel ein Veranstalter von jedem eingesetzten Franken behält, fasst die Auszahlungsquote zusammen: die Summe der Kehrwerte 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes, 1 minus dieser Quotenschlüssel ist die Marge. Diese Marge sitzt in jeder der fünfzehn Positionen, und in den Kombinationen sitzt sie mehrfach. Eine Doppelwette ist nicht nur die Multiplikation zweier Quoten, sondern auch die zweimalige Marge. Deshalb ist eine Systemwette pro eingesetztem Franken teurer als eine Einzelwette — nicht weil sie schlechter gerechnet wird, sondern weil sie die Buchmacherspanne sechzehnmal einzieht.
Warum Bet-Builder und Kombiboost die Rechnung ändern
Abhängige Ereignisse derselben Partie lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Das schliesst für eine Lucky 15 ganze Bauarten aus: Torschütze und Endstand aus demselben Spiel landen nicht einfach als zwei Auswahlen im Paket. Wer das probiert, riskiert, dass die Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet wird.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Für eine Lucky 15 heisst die Vierergrenze: Die Mindestanforderung ist erfüllbar, wenn alle vier Auswahlen bei 1.50 oder darüber liegen. Der Prozentsatz bleibt dann aber bei den 5 % der untersten Stufe, denn gezählt werden Voraussagen, und mehr als vier hat eine Lucky 15 nicht. Wer den hohen Prozentsatz will, braucht eine andere Wette — nicht eine andere Auswahl.
Bei Jouez Sport liegt die Sache anders: Eine Kombiwette umfasst dort 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Diese Zahlen sitzen auf der anderen Seite der Sprachgrenze und gelten für ein Publikum, das bei Swisslos nicht einmal ein Konto eröffnen kann.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Halbsatz ist der eigentliche Inhalt dieser Regel. Wer eine Position mit Boost früh auszahlt, verliert den Aufschlag; der Boost ist eine Bindung an das Ende, getarnt als Geschenk.
Die reguläre Spielzeit bei Sporttip umfasst die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Vier Auswahlen, von denen zwei auf ein Pokalspiel mit Verlängerung zielen, hängen damit an einer Zeile im Wettprogramm, die man gelesen haben muss.
Die beiden bewilligten Veranstalter im Vergleich mit den ausländischen Marken
Jedes Ranking dieser Art hat denselben Fehler im Fundament: Es vergleicht Marken, die nicht dieselbe Erlaubnis haben. In der Schweiz gibt es zwei Veranstalter mit einer Bewilligung und eine Reihe ausländischer Marken ohne jede. Die Tabelle hält das auseinander, mit den Bewilligungen nach dem Geldspielgesetz als erstem Kriterium.
| Veranstalter | Bewilligung oder keine | Zulassung nach BGS und Aufsicht |
|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, SR 935.51 | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht: Gespa; Vertragsgebiet mit den deutschsprachigen Kantonen, Tessin und Liechtenstein |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, SR 935.51 | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht: Gespa; Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Bewilligung nach eigener Angabe; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Bewilligung nach eigener Angabe; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bruce Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Bewilligung nach eigener Angabe; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetPanda | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Bewilligung nach eigener Angabe; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Bewilligung nach eigener Angabe; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Bewilligung nach eigener Angabe; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Gamdom | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Bewilligung nach eigener Angabe; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Bewilligung nach eigener Angabe; keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Zwei Zeilen mit einer Schweizer Bewilligung, acht ohne. Das ist der ganze Vergleich in einem Satz, und keine Bedienung, keine Quote und keine Auszahlungsgeschwindigkeit ändert daran etwas. Was die acht ausländischen Marken unterscheidbar macht, ist nicht ihre Bewilligung — die ist bei allen dieselbe Nicht-Bewilligung —, sondern die Art, wie sie mit dem Schweizer Publikum umgehen, und das lässt sich nur auf der Ebene der Marke selbst beurteilen.
Die Reihenfolge, in der die zehn hier erscheinen, ordnet die beiden bewilligten Veranstalter zuerst ein und danach die Marken, die Schweizer Spielende im Alltag antreffen. Ein Ranking, das alle zehn nach denselben Kriterien sortiert, kann nur so aussehen; jede andere Reihenfolge würde suggerieren, dass die Erlaubnis ein Kriterium unter vielen wäre. Sie ist das Fundament.
Wer die Tabelle anders liest — als Liste von Optionen mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen —, verliert genau die Information, die sie trägt: Bei zwei Marken greift das Schweizer Recht, bei acht greift es nicht.
Wie die folgende Einordnung zu lesen ist
Die ausländischen Marken stehen hier, weil Schweizer Wettende auf sie treffen, nicht weil sie zu empfehlen wären. Bei ihnen gibt es kein Sperrregister, an das sie angeschlossen sind, und keine Schweizer Aufsicht. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS).
Der Wettende wird nicht bestraft. Das ist die eine beruhigende Zeile, die es hier gibt. Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz oder Fairplay-Kontrolle gibt es nicht. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, und führt bet365 auf der Liste.
Die Sperrliste hilft nur, wenn man weiss, wo man nachsieht, und sie ist ein Wettlauf, den sie nicht immer gewinnt. Wer eine Marke prüfen will, prüft deshalb die Sperrliste, bevor er einzahlt, nicht danach. Der Name, den man bei sich zu Hause nicht hört, fehlt auf der Liste oft nur, weil er erst seit Kurzem Dienste über Schweizer Server anbietet.
Zwei Bewilligungen und acht offene Zugänge: Keine der beiden Gruppen ist automatisch die sichere Wahl. Die eine Seite hat Schweizer Schutz und ein enges Programm. Die andere hat ein breites Programm und keinen Schweizer Schutz. Das ist eine Entscheidung, keine Rangliste. Nur ist sie selten als Entscheidung dargestellt worden.
Die zehn Marken im Einzelnen
Die Kriterien sind für alle zehn dieselben: Bewilligungsstatus, Einsatz- und Auszahlungsregeln, Bedienung und die Frage, was ein Wettender nach einem Verlust noch in der Hand hält. Was nicht in den Bedingungen steht, steht auch hier nicht.
Swisslos Sporttip: die Sportwette mit Verlustlimiten vor dem ersten Wettschein
Sporttip ist die ältere der beiden bewilligten Marken und diejenige mit dem engsten Sicherheitsnetz. Vor der ersten Teilnahme stehen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage: Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer das einmal gesetzt hat, kennt den Unterschied zwischen einem guten Vorsatz und einer Zahl, die am Konto hängt.
Bei den Einsätzen gilt: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Zehntausend für Systemwetten sind für fast jeden Wettenden irrelevant; interessanter ist, dass die Grenze überhaupt existiert und zehnmal über der Einzelwettengrenze liegt. Eine Lucky 15 ist rechtlich eine Systemwette — 15 Wetten über CHF 1’000 wären CHF 15’000 und lägen über der Limite, weshalb die höhere Schwelle nicht zufällig dort steht.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sporteignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer eine Lucky 15 mit Cash-Out-Fantasie bucht, sollte diesen Satz zweimal lesen: Was ausgezahlt wird, ist systematisch weniger als das, worauf man verzichtet.
Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Bewilligung nach dem BGS mit Aufsicht durch die Gespa und die Einbindung ins schweizweite Sperrregister sind hier keine Marketingzeile, sondern der Grund, warum Verlustlimiten, Selbstsperre und Auszahlung auf das eigene Konto zusammenpassen. Der Nachteil liegt in der Auswahl: geschlossenes Sportprogramm, keine Corner- oder Kartenmärkte, keine Esport-Sektion. Was in der Gespa-Liste fehlt, fehlt auf dem Wettschein.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Alternative mit hohen Gewinngrenzen
Jouez Sport bedient die sechs Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS, mit einer Kontaktadresse in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Für die Lucky 15 sind zwei Zahlen interessant: Der Mindesteinsatz online liegt bei CHF 2 (in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2), der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten bei CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.
Die Obergrenze für einen Schein mit Multiples ist die eigentlich relevante Limite für alle, die mehrere Systemwetten an einem Abend buchen. Eine Lucky 15 mit CHF 2 pro Position kommt auf CHF 30; das ist weit von CHF 7’500 entfernt, aber es ist eine Grenze, die sich an einer Anzahl von Wetten auf demselben Schein festmacht, nicht an einer einzelnen Wette. Wer seine Systemwetten sammelt, stösst früher an sie, als die Einzelwettengrenze von CHF 500 vermuten lässt.
Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Untergrenze von 1.10 ist die praktisch wichtigere: Vier Auswahlen, von denen eine nur knapp über 1.10 liegt, tragen kaum etwas zum Paket bei, und die Kombiwetten mit ihr noch weniger. Ein Volltreffer bei Jouez Sport kann in die Millionengrenze eines Multiples laufen — die Grenze für die einzelne Wette ist dreimal tiefer, und wer eine Vierfachwette mit sehr hoher Gesamtquote baut, muss vorher wissen, auf welche der beiden Grenzen er zuläuft.
Jouez Sport teilt die Bewilligungslage mit Sporttip und unterscheidet sich in den Zahlen: höherer Mindesteinsatz online, tiefere Höchsteinsätze, grosszügigere Gewinngrenzen. Eine Marke mit deutlich anderen Bedingungen — und einem Publikum, das mit der Deutschschweizer Marke nichts anfangen kann. Wer in Genf wohnt, hat keine Wahl zwischen beiden. Er hat eine Wahl zwischen Jouez Sport und acht Marken ohne Bewilligung.
BetFury: eine Krypto-Plattform ohne Schweizer Weg zurück
BetFury ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung nach eigener Angabe hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). An das Schweizer Sperrregister ist die Marke nicht angeschlossen, eine Schweizer Rechtspflege gibt es nicht, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen und damit per DNS blockiert werden.
Was daran für einen Systemwetter schwerer wiegt als für einen Einzelwetter: Eine Lucky 15 besteht aus fünfzehn Positionen, und jede davon braucht eine Entscheidung, wenn ein Spiel ausfällt oder die Wertung streitig wird. In der Schweiz gibt es dafür eine Regel, die genau sagt, was passiert — 48 Stunden, Quote 1.00, Rückzahlung der Einzelwette. Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung hängt alles an deren eigenen Bedingungen, gegen die man im Zweifel nicht vor einem Schweizer Gericht vorgeht.
Die Domain kann von einem Tag auf den anderen gesperrt sein. Wer beim Einzahlen auf eine Schweizer Karte gesetzt hat und beim Auszahlen eine Domain vorfindet, die nicht mehr antwortet, hat keinen Schweizer Weg, das zu klären. Für einen Wettenden, der in vier Positionen denkt, ist das ein Betriebsrisiko auf der Seite des Guthabens, nicht der Quote.
Rabona: breite Palette, kein Schweizer Kontoauszug
Rabona trägt ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Es bleibt bei der Ausgangslage: kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung über die Gespa-Liste.
Für die Lucky 15 ist der interessante Punkt die Auszahlung. Im bewilligten Schweizer Angebot gibt es sie nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS), und Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Eine Marke mit breiterem Zahlungsangebot und ohne diese Bindung nimmt einem die Prüfung durch den Ausweis ab — und mit ihr den Mechanismus, der verhindert, dass gesperrte Personen weiterspielen, und der bei einem Streit feststellt, wem das Guthaben gehört.
Bei einem Vier-Tipps-Paket mit 15 Positionen ist «wem gehört dieses Guthaben» keine theoretische Frage. Die Positionen sind klein, die Anzahl ist gross, und ein Fehler in der Zuordnung trifft selten eine einzelne Position.
Bruce Bet: eine Marke für die schnelle Runde
Bruce Bet führt keine Schweizer Bewilligung. Wer hier ein Konto eröffnet, tut das ausserhalb des Schweizer Rahmens: kein Sperrregister, keine Gespa-Aufsicht, keine Schweizer Rechtspflege, dafür eine Domain, die auf die Sperrliste kommen kann.
Ein Punkt, den Systemwetter häufig überschätzen, ist die Bequemlichkeit: Eine Plattform, die in einer Minute ein Konto eröffnet, macht aus vier Tipps in fünfzehn Wetten. Keine Ausweisprüfung heisst aber auch, dass niemand beim Veranstalter weiss, ob eine Spielsperre besteht — und dass im Streitfall niemand prüft, ob das Konto dem gehört, der es nutzt. Die Schnelligkeit beim Öffnen ist die Kehrseite der Kontrolle beim Auszahlen.
Wer vier Spiele im Kopf hat und das Paket dort bucht, sollte wenigstens den Gesamteinsatz vorher aufschreiben. Nicht wegen der Regeln, sondern weil nur die eigene Rechnung weiss, dass CHF 15 aus CHF 15 mal CHF 1 entstehen.
BetPanda: Krypto-Zahlungswege und die Auszahlungsregel
BetPanda hat keine Schweizer Bewilligung; es gilt, was für die anderen ausländischen Marken gilt — kein Sperrregister, keine Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Sperre.
Interessant ist die Zahlungsfrage. Im bewilligten Angebot werden Gewinne nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren dort nicht. Eine Marke, die genau darauf baut, verkauft das als Vorteil: keine Ausweisprüfung, keine Wartezeit, kein Konto. Dass dieser Vorteil mit dem Verzicht auf jede Zuordenbarkeit erkauft ist, merkt man im Konfliktfall.
Ein Lucky-15-Paket produziert viele kleine Auszahlungen über die Laufzeit. Wer jede davon anonym erhält, hat am Ende keine Stelle, an der sich nachweisen lässt, was wann geflossen ist. Das ist kein Regulierungsdetail, sondern der Unterschied zwischen einem Kontoauszug und einem Screenshot.
MyStake: grosse Auswahl, kleiner Schweizer Schutz
MyStake trägt keine Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa stehen und per DNS blockiert werden, eine Schweizer Aufsicht gibt es nicht.
Was eine Lucky 15 braucht, ist eine verlässliche Wertungsregel für den Ausfall eines Ereignisses. In der Schweiz ist sie ausformuliert, mit Fristen und Quotensetzung. Bei einer Marke ausserhalb des Schweizer Rahmens ist auch das eine Hausregel, und Hausregeln ändern sich. Wer sein Paket über Wochen spielt, plant mit einer Regel, die er beim Ausfüllen des Scheins gelesen hat — und die niemand gegen ihn durchsetzt, wenn die Marke sie später anders liest.
Ein grösseres Angebot ist ein echtes Argument. Es ist kein Ersatz für eine Bewilligung, und es macht aus einer Systemwette keine sichere Sache.
BetLabel: saubere Oberfläche, offene Bewilligungsfrage
Bei BetLabel steht man vor derselben Ausgangslage: keine Schweizer Bewilligung, keine Gespa-Aufsicht, kein Anschluss ans Sperrregister, keine Schweizer Rechtspflege, mögliche Sperrung der Domain.
Der praktische Rat an dieser Stelle ist der Prüfweg: Wer eine Marke ohne Schweizer Bewilligung ernsthaft in Betracht zieht, sieht in der Sperrliste der Gespa nach, bevor die erste Einzahlung läuft. Das ist ein einziger Blick, und er klärt mehr als jedes Gütesiegel auf der Startseite. Eine Marke, die dort steht, ist in der Schweiz nicht erreichbar, ohne Umwege zu gehen.
Bei einer Wette, die aus fünfzehn Positionen besteht, sollte die Prüfung vor dem ersten Franken passieren. Danach ist die Reihenfolge unangenehm.
Gamdom: Plattform mit Spielhallen-Gepräge
Gamdom führt keine Schweizer Bewilligung. Wie bei allen ausländischen Marken: kein Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als Möglichkeit. Gegen Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel geht der Gesetzgeber mit einer Busse bis CHF 500’000 vor (Art. 131 BGS) — was erklärt, warum diese Marken in Schweizer Medien selten beworben und trotzdem gefunden werden.
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel mit eigenem Bewilligungstatbestand, und die Trennung zum Casino ist auch in der Aufsicht sichtbar: Casinos beaufsichtigt die Eidgenössische Spielbankenkommission, Sportwetten die Gespa. Eine Plattform, die beides in einer Oberfläche vermischt, verwischt damit genau die Grenze, an der die Limiten und Regeln des einen Bereichs hängen. Wer dort eine Lucky 15 bucht, sollte wissen, in welchem Bereich er sich gerade bewegt — und dass die Schweizer Regeln für keinen der beiden gelten.
WirWetten: eine deutschsprachige Marke ausserhalb der Bewilligung
WirWetten richtet sich an deutschsprachige Wettende und trägt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung nach eigener Angabe gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS).
Das ist der Punkt, an dem die Sprachähnlichkeit täuscht. Eine Marke, die auf Deutsch wirbt und Schweizer Spielende direkt anspricht, wirkt vertrauter als eine mit englischer Oberfläche — rechtlich steht sie an derselben Stelle. Kein Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rechtspflege, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.
Wer den Weg über Sporttip oder Jouez Sport nicht gehen kann oder will, sollte die Entscheidung am Bewilligungsstatus festmachen und nicht am Eindruck der Seite. Bei einem Paket aus fünfzehn Positionen ist die Wertungsregel das Produkt, das man kauft — und die ist bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung ihre eigene.
Was eine Lucky 15 bei diesen Quoten zurückbringt
Vier Auswahlen zu Quoten 1.50, 2.00, 2.50 und 3.00, jede der fünfzehn Positionen mit CHF 1 Einsatz: Der kalkulierte Rückfluss für einen einzigen Treffer liegt zwischen CHF 1.50 und CHF 3.00, und schon das ist kein Gewinn, sondern ein kleiner Teil des Gesamteinsatzes von CHF 15. Bei zwei Treffern bewegt sich der kalkulierte Rückfluss zwischen CHF 5.50 und CHF 13.75. Bei drei Treffern liegt er zwischen CHF 19.50 und CHF 30.25, und erst hier dreht die Rechnung ins Plus. Wer alle vier richtig hat, sieht einen kalkulierten Rückfluss von CHF 80.50, also gut das Fünffache des Einsatzes.
Diese Bänder, nicht eine einzelne Zahl, sind die Antwort. Sie zeigen, dass eine Lucky 15 keine Wette auf vier Treffer ist, sondern eine Wette darauf, dass mindestens drei davon kommen — bei den hier gewählten Quoten. Wer zwei starke und zwei schwache Auswahlen kombiniert, verschiebt die Bänder nach unten, und wer vier Aussenverteidiger nimmt, verschiebt sie nach oben, ohne dass die Wahrscheinlichkeit mitwächst. Genau hier sitzt die Marge, und genau hier sitzt der Punkt, an dem der Name «lucky» anfängt, Arbeit zu tun, die er nicht leistet.
Der Betrag ist ein statistischer Erwartungswert unter der Annahme, dass jede der fünfzehn Positionen genau einmal mit CHF 1 gesetzt wird und alle vier Ergebnisse eintreten; er sagt nichts über ein einzelnes Paket und nichts darüber, wie oft die Treffer fallen. Was ein Paket am Ende auszahlt, hängt davon ab, welche Positionen gewinnen — und das ist die eine Frage, die keine Rechnung beantwortet.
Bleibt die Frage, was die Wette im Vergleich zur Vierfach-Kombi über dieselben Spiele bringt. Die Kombi hat eine Position und ein Nein bei jedem Fehler. Die Lucky 15 kostet fünfzehnmal den Einzeleinsatz und zahlt bei einem Treffer etwas, bei zwei Treffern mehr, bei drei Treffern deutlich mehr. Der Preis ist, dass die Marge in jeder der fünfzehn Positionen mitläuft, und in den Kombinationen mehrfach. Wer die volle Absicherung will, zahlt sie; wer eine einzelne Kombi bucht, zahlt weniger und riskiert mehr. Beides ist entscheidbar, aber nur, wenn beide Zahlen auf dem Tisch liegen. Die Wahl ist ohnehin eingegrenzt: In der Deutschschweiz gibt es für dieses Paket genau einen bewilligten Veranstalter, in der Westschweiz genau einen anderen.
Häufige Fragen zur Lucky 15
Aus welchen Wetten besteht eine Lucky 15?
Aus 15 Einzelwetten auf vier Auswahlen: vier Einzelwetten, sechs Doppelwetten auf je zwei Auswahlen, vier Dreierwetten auf je drei Auswahlen und eine Vierfachwette über alle vier. Es ist die vollständige Abdeckung jeder möglichen Kombination, was sie von einer einzelnen Kombiwette über dieselben Spiele unterscheidet.
Wie hoch ist der Gesamteinsatz einer Lucky 15?
So hoch wie der Einsatz pro Position mal fünfzehn. Wer CHF 1 je Wette ansetzt, zahlt CHF 15; wer CHF 5 ansetzt, zahlt CHF 75. Auf dem Wettschein steht der Einsatz pro Wette, belastet wird das Konto mit dem Fünfzehnfachen — deshalb gehört die Zahl vor dem Ausfüllen aufgeschrieben.
Warum reicht schon ein Treffer für einen Ertrag, und wann bleibt trotzdem ein Verlust?
Weil die vier Einzelwetten enthalten sind: Eine richtige Auswahl wird als Einzelwette ausgezahlt, während alle Kombinationen, die sie brauchen, leer ausgehen. Ein Verlust bleibt, solange die ausgezahlten Positionen zusammen unter dem Gesamteinsatz liegen — bei einem Treffer mit kleiner Quote ist das der Regelfall.
Wie wird der Gewinn einer Lucky 15 gerechnet?
Jede Position rechnet Einsatz mal Quote; bei Doppel-, Dreier- und Vierfachwetten wird die Gesamtquote zum Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Summe der Positionen ist der Rückfluss.
Worin unterscheidet sich die Lucky 15 von einer Kombiwette über dieselben Spiele?
Eine Vierfach-Kombi hat eine Position und braucht vier Treffer. Die Lucky 15 hat fünfzehn Positionen und zahlt ab einem Treffer etwas aus, kostet aber den fünfzehnfachen Einzeleinsatz. Die volle Absicherung wird mit der mehrfach anfallenden Buchmacherspanne bezahlt — dafür schlägt ein Fehler nicht die ganze Wette aus.
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Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»
