Neuer Wettbonus freispielen: Wer in der Schweiz darf – und was von einer Aktion übrig bleibt

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie die Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip und Loterie Romande geprüft.

Ein kleiner Stapel unbeschrifteter Papierkarten, von einem roten Gummiband zusammengehalten, liegt auf einer Holzplatte vor einem Fenster.
Eine Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Ein neuer Wettbonus ist in der Schweiz zuerst eine Rechtsfrage und erst danach eine Rechenaufgabe. Wer hierzulande Gratisspiele oder Gratisguthaben anbieten will, braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Aufsicht — nicht als Formalie, sondern als Erlaubnis, die man bekommt oder nicht bekommt. Genau das erklärt, weshalb die Schlagzeile «neuer Wettbonus» auf Schweizer Boden selten hält, was sie verspricht: Es gibt zwei Veranstalter mit Bewilligung, und beide arbeiten mit kleinen, befristeten, eng umrissenen Aktionen statt mit einem Werbebudget, das den Markt überschwemmt.

Die Konsequenz daraus zeigt sich erst, wenn man den Kalender aufklappt. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, und wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben aus einem Kontingent von insgesamt 7’000 Stück. Drei Monate Aktion, sieben Tage davon tatsächlich nutzbar, zehn Franken pro Kopf. Das ist die Grössenordnung, über die wir hier reden.

Was ein Bonus wert ist, entscheidet nicht die beworbene Zahl, sondern das Kleingedruckte dahinter: die Laufzeit, die Mindestquote, die Frage, ob der Einsatz bei einem Gewinn zurückkommt. Und ob man überhaupt mitspielen darf — ein Online-Konto setzt Wohnsitz im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters voraus.

Die Bewilligung entscheidet, wer eine Aktion überhaupt anbieten darf

Wer in der Schweiz nach einem Wettbonus sucht, stösst auf zwei Gruppen von Namen: auf Swisslos mit dem Produkt Sporttip und auf die Loterie Romande mit Jouez Sport, daneben auf eine Handvoll ausländischer Marken. Zwischen diesen Gruppen liegt keine Geschmacksfrage, sondern eine Rechtsgrenze — und sie bestimmt, was ein Anbieter einem Konto gutschreiben darf.

Ein ausgeklappter Zollstock liegt auf einer Werkbank, daneben ein Bleistiftstummel im feinen Sägemehl.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht den Veranstalter und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine lange Liste weiterer bewilligter Buchmacher — es gibt schlicht keine. Die Gespa veröffentlicht keine Anbieterliste, sondern eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Für die zwei Bewilligten bedeutet das zwei getrennte Märkte. Swisslos mit Sitz in Basel veranstaltet seine Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip und werden im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Wer ausserhalb des zuständigen Gebiets wohnt, bekommt dort kein Konto. Das ist keine Härte des jeweiligen Hauses, sondern die Folge des Aufteilens. Ein Zuzug von Genf nach Zürich verändert, welche Aktion man überhaupt sehen kann.

Was das Gesetz zu Gratisspielguthaben sagt

Der Punkt, an dem die meisten Bonus-Überschriften aus dem Ausland scheitern, steht in Art. 75 Abs. 2 BGS: Gratisspiele oder Gratisguthaben bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Gespa. «Vorgängig» heisst vorher, nicht nachträglich gemeldet. Die Aufsicht hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. 32 Vorgänge für ein ganzes Jahr, über zwei Häuser und alle Produkte hinweg — Casino-Aktionen eingerechnet, nicht nur Sportwetten.

Ein geschlossenes Holztor an einem Feldweg im Gebirge, dahinter eine Weide mit Kühen im Morgenlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Aus dieser Zahl folgt das Tempo des Marktes. Ein Portal, das monatlich über einen «neuen Wettbonus» berichtet, kann in der Schweiz nicht monatlich etwas Neues finden. Es kann über dieselbe kleine Aktion mehrfach schreiben, oder es schreibt über Anbieter ohne Bewilligung. Beides ist üblich, und beides erklärt, weshalb die Suche nach einem frischen Bonus hierzulande so oft bei Marken endet, die in der Schweiz gar nichts anbieten dürfen.

Neben der Gratisspielregel gilt für jede Werbung das Verbot der aufdringlichen und irreführenden Werbung sowie das Verbot, Minderjährige oder gesperrte Personen anzusprechen (Art. 74 BGS). Und die Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar — sie kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden. Eine Zeitfenster-Regel für Werbung gibt es nicht; die Beschränkung liegt inhaltlich, nicht nach Uhrzeit.

Wer mitspielen darf und wer nicht

Jede Aktion setzt ein Konto voraus, und das Konto setzt Bedingungen. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Ein Konto pro Person mit geprüfter Identität, Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen: anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wetten nicht, und Kredit an Spielende schon gar nicht. Das ist die Kehrseite jeder Aktion, die mit «einfach registrieren» wirbt. Eine Registrierung ist hier eine Identifikation.

Der offene Weg nach draussen und was er kostet

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich, und auf der Liste stehen heute auch Namen, die früher ganz normal erreichbar waren.

Diese Liste ist der beste Beleg dafür, wie der Graumarkt funktioniert: Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer hier ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, begeht eine Straftat — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nach der Rechtslage nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz- oder Fairplay-Kontrollen gibt es nicht.

Dasselbe Konto liefert zwei sehr verschiedene Erfahrungen. Beim bewilligten Anbieter: volle Schweizer Schutzmechanismen, aber nur zwei Häuser, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettarten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Beim ausländischen Anbieter: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg — und Gewinne, die nach kantonaler Praxis voll steuerbar sein können. Keines der beiden Modelle ist von sich aus «die sichere Wahl».

Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf

Eine Bewilligung deckt nicht das ganze Sportprogramm ab. Die Gespa führt eine Liste der erlaubten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung vom 10.09.2026). Gewettet werden darf nur auf Sportereignisse — nicht auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen.

Im Detail wird die Liste eng. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- oder Kartenmärkte finden sich nicht in der Liste, eine Esport-Rubrik ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter dafür eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt Sache des jeweiligen Anbieters.

Das ist die Grenze, an der die Auswahl der ausländischen Marken für einen Schweizer Leser interessant wird — und an der sie gleichzeitig an Wert verliert. Ein Buchmacher ausserhalb der Schweiz darf Märkte anbieten, die der Bewilligte nicht anbieten darf. Nur nützt das wenig, wenn im Streitfall kein Schweizer Gericht zuständig ist und die Domain von einem Tag auf den anderen nicht mehr lädt.

Zahlen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen

Geld, das aus dem Spielerkonto herauskommt, geht nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Das ist keine Hausregel, sondern Vorgabe der Verordnung. Wer ein Konto auf den Namen eines Dritten als Auszahlungsziel angeben möchte, kommt hier nicht durch.

Die praktische Folge für jede Aktion: Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos zahlt das Haus Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Zwischen dem Guthaben, das man im Spielerkonto sieht, und dem Geld auf dem Bankkonto liegen also eine Frist, allenfalls eine Gebühr und die Unterscheidung, aus welchem Topf das Guthaben stammt.

Verlustlimiten gelten auch für Bonusguthaben

Ein Bonus erweitert das Spielerkonto, nicht das Budget. Diese Unterscheidung ist der einzige Punkt in diesem Artikel, den ich wirklich nachdrücklich machen möchte, und sie ist exakt die Stelle, an der die Werbung schweigt.

Eine Aktion, die Gratisspielguthaben verteilt, baut auf demselben Konto auf, für das die selbst gesetzten Grenzen gelten: die Verlustlimiten und, wo nötig, die Spielsperre. Wer CHF 10 Spielguthaben aus einer Promotion erhält, hat deswegen keinen Franken mehr zur Verfügung als vorher. Die Limite ist kein Deckel auf Einzahlungen, sondern eine Grenze, bei deren Erreichen Schluss ist, unabhängig davon, woher das Guthaben kam.

Was Swisslos von neuen Konten verlangt

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wer die Limiten setzt, sitzt zum ersten Mal mit einer Zahl vor einem Feld und muss sich entscheiden, bevor er eine Quittung gesehen hat. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden, eine Senkung sofort. Das Verhältnis ist Absicht: Bremsen wirkt sofort, Gasgeben dauert. Für jemanden, der nach einem Verlusttag nachlegen möchte, sind diese drei Tage die längste Wartezeit des Abends.

Dass die Grenzen vom Spielenden selbst gesetzt werden, nicht vom Staat, heisst nicht, dass sie weich sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste zu verlangen. Ein festgeschriebener Höchstbetrag für Einzahlungen existiert in der Schweiz nicht. Auch mit Bonusguthaben bleibt die persönliche Limite die Limite.

Die Spielsperre und das Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Ein Register, das über Spielarten und Landesgrenzen hinweg greift, ist mehr als eine Hausmassnahme. Wer sich einmal unbefristet sperrt, nimmt sich nicht nur bei einem Anbieter aus dem Spiel. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, und wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Die Aufsicht kauft 2025 selbst Testwetten: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle an der Ladenkasse ist also nicht der Schutzwall, für den sie gehalten wird. Am Bildschirm zu Hause liegt der Schutz stärker in der eigenen Hand — in den Feldern, die man bei der ersten Teilnahme ausfüllt, und in der Entscheidung, sie in Ruhe zu setzen.

Wer beim Spielen merkt, dass die Grenze zu oft unterschritten wird, findet Unterstützung bei den Beratungsstellen, die der jeweilige Veranstalter und die Gespa nennen. Ein Bonus ist kein Grund, das persönliche Budget zu erhöhen.

Was ein neuer Wettbonus tatsächlich ist

Der Begriff ist dehnbar geworden. In der Schweiz fasst das Gesetz Gratisspiele und Gratisguthaben zusammen und bindet beide an die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Im Markt ist dagegen von der Gratiswette, der Freiwette, dem Booster und dem Bonus die Rede, und dahinter verbergen sich sehr verschiedene Dinge mit sehr verschiedenen Kosten.

Ein Neukundenangebot besteht meist aus Spielguthaben oder einem Booster, der nicht ausbezahlt werden kann. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Wer CHF 10 Guthaben einsetzt, eine Quote von 2.00 trifft und damit CHF 20 zurückerhält, kann über CHF 10 auf dem Konto verfügen — der Einsatz kam nicht mit zurück. Diese Rechnung wird im nächsten Abschnitt unangenehm konkret.

Die zweite Unterscheidung, die fast jede Bonus-Beschreibung unterschlägt: Ein Booster verändert die Quote oder den Netto+Gewinn einer Wette, aber er schafft kein Guthaben. Er ist nur dann einen Franken wert, wenn die Wette gewinnt. Ein Quotenboost bei Sporttip gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wer aussteigt, verliert den Boost mit dem Cash-Out.

Das dritte Kriterium schliesslich ist die Zeit. Die Loterie-Romande-Aktion lief drei Monate und hatte darin 7 Aktionstage; das Guthaben von CHF 10 war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Ein Bonus mit Frist ist eine Auktion an sich selbst: Entweder man spielt in dieser Zeit, oder der Wert ist weg.

Der Kombiboost und seine Mindestquote

Der Sporttip-Kombiboost ist das beste Beispiel dafür, dass ein Bonus keine Gratiszahlung ist, sondern eine gestaffelte Belohnung für ein bestimmtes Verhalten. Er gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Mindestquote ist der eigentliche Mechanismus. Sie schliesst die kurzen Favoriten aus, mit denen viele Kombinationen gebaut werden, und zwingt zu Voraussagen, die einzeln schon ein Risiko tragen. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind keine zurückhaltende Wette, sondern eine Wette mit vier Gelegenheiten, falsch zu liegen. Bei fünfzehn solchen Voraussagen ist die Kombination ein Lottoschein mit dem Bonus als Trostpreis.

Der Boost verfällt ausserdem bei einem Cash-Out, und Cash-Out selbst bringt weniger zurück als der mögliche Gewinn bei normalem Ausgang: Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Auch hier greift die Bedingung erst in dem Moment, in dem man sie braucht.

Was eine Aktion nachrechenbar macht: zehn Kriterien statt einer Zahl

Die Anzeige «CHF 100 Bonus» und die Anzeige «5 % auf den Nettogewinn ab vier Voraussagen» lassen sich nicht vergleichen, ohne auf die Bedingungen zu sehen. Deshalb steht in der folgenden Übersicht zu jedem Anbieter das, was den Wert der Aktion tatsächlich bestimmt — und keine beworbene Summe.

Fünf Fragen entscheiden über den Wert. Wie lange läuft die Aktion, und wie lange ist das Guthaben danach gültig? Welche Mindestquote muss jede Voraussage erreichen? Wird bei einem Gewinn der Einsatz zurückgezahlt? Ist das Guthaben auszahlbar? Und welche Limiten greifen auf Einsatz und Gewinnerhöhung? Eine Zahl ohne diese fünf Angaben ist Dekoration.

Dazu kommt die Unterscheidung nach der Art des Vorteils. Spielguthaben, Quotenboost, Profitboost und Cashback sind vier verschiedene Dinge. Ein Boost, der nur bei einem Gewinn wirkt, ist kein Guthaben. Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, ist kein Geld. Beides steht in den Zahlen, und nur dort.

Der letzte Punkt betrifft nicht die Aktion, sondern den Anbieter: Wer in der Schweiz überhaupt werben darf, und wer nur erreichbar ist. Darüber entscheidet die Bewilligung.

Zwei Bemessungsgrenzen bleiben dabei ausserhalb der Wirkung des Bonus. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Eine Limite, die der Veranstalter einseitig verschieben kann, ist kein Vertragsbestandteil auf Dauer.

Der Vergleich der zehn Anbieter

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalterin oder berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport
Bahigo keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz; Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz; Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden
Betwinner keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz; Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz; Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz; Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz; Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden
Sportaza keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz; Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden
bet365 keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz; Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden

Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus trennt zehn Namen in zwei Gruppen von zwei und acht. Wer auf der Suche nach einem neuen Wettbonus über die acht unteren Zeilen stolpert, findet dort mit hoher Wahrscheinlichkeit das grössere Werbeversprechen. Der Grund liegt nicht in der Grosszügigkeit dieser Häuser, sondern darin, dass die Schweizer Regel für die anderen beiden nicht gilt.

Der Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung» ist dabei kein Qualitätsurteil über das Produkt — er beschreibt den Rechtsweg. Ein ausländischer Anbieter kann ein sauberes, schnelles Wettprogramm haben und trotzdem kein Schweizer Konto schützen: kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Und genau diese Trennung ist die einzige Bewertung, die im Bonusvergleich einem Test standhält.

Was ein Bonus in Franken und Rappen wirklich einbringt

Rund um den Kombiboost lassen sich die Prozentsätze einmal mit konkreten Wetten durchrechnen. Die Quoten sind Beispiele, keine gestellten Preise: vier Voraussagen zu 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 bei einem Einsatz von CHF 10.

Die Gesamtquote einer Kombination ist das Produkt der Einzelquoten. Hier ergibt das 9’792, und bei einem Einsatz von CHF 10 beträgt der mögliche Gewinn CHF 97.92. Der Nettogewinn — der Gewinn abzüglich des Einsatzes — liegt bei CHF 87.92. Das ist die Zahl, auf die sich der Kombiboost bezieht, nicht auf den Gesamtbetrag: Bei vier Voraussagen erhöht er sie um 5 %, bei sieben um 20 %. Auf CHF 87.92 gerechnet bringt der Neun-Zehntel-Prozentpunkt nach dem hundertfachen Punktabzug also CHF 4.40 bei vier Voraussagen und CHF 17.58 bei sieben. Der Nettogewinn steigt damit auf CHF 92.32 beziehungsweise CHF 105.50.

Der Sprung von vier auf sieben Voraussagen ist also kein Rundungsdetail, sondern der eigentliche Anreiz: Für drei zusätzliche Treffer verdoppelt sich der Bonusbetrag beinahe. Nichts an der Rechnung sagt allerdings etwas darüber, ob die Kombination überhaupt aufgeht. Vier Voraussagen mit Quoten zwischen 1.60 und 2.00 treffen alle oder nicht, und die Chance darauf ist eine andere als die Höhe des möglichen Gewinns.

Beim Zehnfachen zeigt sich, weshalb die Staffel nach oben so verlockend aussieht. Bei zehn Voraussagen mit einem angenommenen Nettogewinn von CHF 87.92 bringt der Boost 40 % — CHF 35.17, und der Nettogewinn steigt auf CHF 123.09. Der Vergleich gehört in die andere Richtung gelesen: Wer von vier auf zehn geht, verzehnfacht nicht den Wert, sondern die Zahl der Bedingungen. Jede einzelne dieser Voraussagen muss eine Quote von mindestens 1.50 tragen.

Für sehr lange Kombinationen lohnt die Gegenprobe mit einer Zahl, die auf den ersten Blick absurd wirkt. Bei einem Nettogewinn von CHF 1’000 ergibt der Bonus von 100 % bei fünfzehn Voraussagen eine Verdopplung des Nettogewinns auf CHF 2’000. Bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 liegt die Gesamtquote im Bereich mehrerer Zehntausend, und ein Gewinn dieser Höhe ist unwahrscheinlicher als jeder Lottogewinn im Artikel. Der Anreiz führt zu Wetten mit sehr vielen Bedingungen, und die Verdopplung tritt in einem Fall ein, den man planen kann, ohne dass er sich je ereignet.

Eine Zahl wie CHF 87.92 als Nettogewinn ist ausserdem nicht der Betrag, der am Ende auf dem Konto liegt. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, und der Wert wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Für eine Kombination mit sieben oder fünfzehn Voraussagen heisst das: Der Booster zählt auf einen Wert, der vor dem Aufrunden und Abrunden entsteht.

Jeder Boost trägt zudem ein Verfallsdatum, das man nicht selbst bestimmt. Fällt ein Wettereignis aus und wird nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Bei einer Kombination heisst Quote 1.00: Der Booster rechnet weiter über die verbleibenden Voraussagen, und die Staffel verschiebt sich nach unten. Vier Voraussagen können so zu drei werden.

Die Einordnung: wo ein Bonus in einem Schweizer Budget falsch einrastet

Ein Bonus ist in der Schweiz eine kleine Zusatzbewegung an einem Konto, dessen Grenzen der Spielende selbst gesetzt hat. Alles, was man über ihn lesen kann, folgt aus dieser Situation — und die häufigste Erwartung ist die falsche.

Der Punkt, an dem die Vorstellung kippt, ist die Limite. Wer eine Verlustlimite gesetzt hat, hat sie für ein Konto gesetzt, und das Guthaben liegt auf demselben Konto. CHF 10 Gratisspielguthaben erweitern den Spielraum nicht um CHF 10. Das ist die konsequenteste Eigenschaft des Schweizer Modells, und sie ist der Grund, weshalb ein Bonus hier weniger wie ein Geschenk und mehr wie ein Gutschein mit Adresse wirkt.

Der zweite Punkt ist die Frage, wann ein Guthaben zu Geld wird. Hier greifen drei Etappen: Das Guthaben muss bespielt werden, ein Gewinn muss über die Limiten hinausgehen, und das Ergebnis muss den Weg über die Auszahlung nehmen. Zwischen Guthaben und Kontostand liegen dabei mehrere Tage und gegebenenfalls die Kommission bei mehreren Auszahlungen.

Der dritte Punkt ist die Auszahlungsgrenze zwischen Wallet und Bank. Bei Swisslos schreibt das Haus Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Ein Betrag von CHF 20’000 auf einem Wettschein ist also nicht nur eine Frage der Quote, sondern eine mit Bearbeitungszeit.

Für die meisten Leserinnen und Leser bleibt der relevante Fall der kleinere. Ein Sporttip-Gewinn, für den die öffentliche Bekanntmachung der Wettauswertung mehr als 26 Wochen zurückliegt, verfällt zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein nicht abgeholter Gewinn ist kein Guthaben auf Vorrat, sondern irgendwann keiner mehr.

Die zehn Anbieter einzeln

Die Reihenfolge folgt der Rechtslage, nicht der Grösse der Werbeversprechen: erst die zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, dann die acht Marken ohne. Wer über einen neuen Wettbonus nachdenkt, sollte zuerst wissen, mit welcher Bewilligung er es zu tun hat.

Swisslos Sporttip: die zwei Bewilligungen hinter einem Konto

Sporttip ist eines von zwei Sportwetten-Angeboten, für die die Kantone überhaupt eine Veranstalterin zugelassen haben. Das Haus sitzt als SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft in Basel und veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 sowie auf die Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter der Aufsicht der Gespa. Das Konto gibt es für Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet — die deutschsprachige Schweiz mit den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Konto pro Person, Ausweisprüfung inklusive.

Die Aktionen dieses Hauses sind Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts, alle online gebunden und alle mit Bedingungen, die man lesen muss, bevor man den Wettschein abschickt. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn mit 5, 20, 40 und 100 % bei vier, sieben, zehn und fünfzehn Voraussagen. Die Boosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar. Wer im Voraus weiss, dass er nach zwanzig Minuten aussteigen will, sollte den Boost gar nicht erst aktivieren.

Beim Zahlen ist das Haus konventionell und transparent. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mindestens CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Der Weg über die App ist schneller als der Einzahlungsschein, aber er verbindet das Spielerkonto mit einem Bankkonto — was bei jemandem mit einer Einzahlungslimite ein bewusster Schritt sein sollte.

Auf der Auszahlungsseite stehen die zwei Gratisauszahlungen innerhalb von 365 Tagen, danach eine mögliche Kommission von 3 %, und die Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Für einen Leser, der gelegentlich kleinere Beträge abzieht, ist das ausreichend; für jemanden, der wöchentlich Geld hin und her schiebt, wird die dritte Überweisung im Jahr die erste, die etwas kostet.

Fazit: Die Bindung an eine bewilligte Veranstalterin ist hier kein Werbepunkt, sondern der eigentliche Inhalt des Angebots — dafür ist der Bonusmechanismus auf Kombinationen mit Mindestquote zugeschnitten, und wer diesen Kombinationstyp ohnehin spielt, bekommt aus dem Programm mehr als jemand, der einzelne Favoriten setzt.

Loterie Romande Jouez Sport: der Massstab liegt in der Westschweiz

Jouez Sport ist das Pendant für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, veranstaltet von der Société de la Loterie de la Suisse Romande. Das Haus nennt Lausanne als Sitz, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — Zahlen, die erklären, worum es hier geht: ein Vertriebsnetz mit Lotterielosen und Rubbellosen, dem das Sportwetten-Angebot angehängt ist. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei Sporttip: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter der Aufsicht der Gespa.

Die Schweizer Hürde für Gratisspielguthaben zeigt sich an diesem Haus am deutlichsten. Für die jährlichen Aktionen braucht es jeweils die Zustimmung der Gespa, und 2025 wurden der Loterie Romande 24 solcher Zustimmungen erteilt. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief, verteilte an 7 Aktionstagen je CHF 10 Spielguthaben an Kontoinhaber, die einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingaben. 7’000 Stück waren verfügbar, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Diese Aktion ist lehrreich, gerade weil sie so klein ist. Der Vertrieb lief über Papier in einem Stadion, die Einlösung über ein verifiziertes Online-Konto. Wer kein Saisonkartenpublikum ist, hat sie nie gesehen. Die Mechanik belohnt den treuesten Teil des Publikums und einen, der bereits digital registriert ist.

Am Konto gelten eigene Grössen. Einzahlungen sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Grenzen sind grosszügig im Vergleich zu dem, was ein Gelegenheitswetter bewegt; wirksam werden sie für jemanden, der über ein Wochenende mehrere Tausend Franken bewegt.

Fazit: Die zwei Grenzen von je CHF 10’000 sind weit gesetzt, aber sie existieren als Deckel auf dem Konto — und in der Westschweiz entscheidet die kleine Aktion mit gefordertem Code über den Wert, nicht ein beworbener Betrag.

Bahigo: erreichbar, aber ohne Schweizer Bewilligung

Die Bewilligungslage ist bei diesem Anbieter die ganze Nachricht: keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Das Haus ist damit weder an das Sperrregister angeschlossen noch über ein Schweizer Verfahren greifbar.

Die Schweizer Sperrliste macht daraus keine abstrakte Warnung. Sie zählt die Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren; blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Wer heute ein Konto bei einem solchen Anbieter unterhält, kann morgen eine Domain vorfinden, die nicht mehr lädt — und dann ist die Frage nach einer Auszahlung eine ohne zuständiges Gericht.

Fazit: Der Vergleich mit den beiden bewilligten Häusern fällt nicht über das Wettprogramm, sondern über den Rechtsweg — und dort verläuft die Grenze nicht zuungunsten dieses Anbieters, sondern exakt dort.

HighFlyBet: was eine Sperrliste praktisch bedeutet

Auch hier steht keine Schweizer Bewilligung im Raum. Das Haus darf in der Schweiz nicht werben, und Schweizer Spielende, die sich dort registrieren, haben keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Für einen Leser, der sich über die Domain-Hopping-Praxis informiert hat, verschiebt sich die Frage. Es geht nicht darum, ob das Angebot heute erreichbar ist, sondern darum, was passiert, wenn es morgen nicht mehr erreichbar ist und Geld auf dem Konto liegt.

Fazit: Erreichbarkeit heute ist kein Merkmal eines Geschäftsverhältnisses; bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist sie eine Momentaufnahme.

Betwinner: die Bonusfrage ohne Schweizer Bezug

Keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer allfälligen ausländischen im Inland, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Damit fällt das Haus aus dem Geltungsbereich der Schweizer Bonusregeln heraus.

Das ist die konsequenzreiche Unterscheidung dieses Vergleichs. Ein Gratisspielguthaben bei einem bewilligten Veranstalter braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Ausserhalb dieser Ordnung gibt es keine solche Voraussetzung — und genau deshalb können die beworbenen Summen dort grösser sein. Grösser heisst hier nicht grosszügiger, sondern ausserhalb der Regel.

Fazit: Ein ausländischer Bonus füllt keine Schweizer Lücke, er umgeht die Regel, die diese Lücke erzeugt.

bet-at-home: ein Name, der schon auf der Liste stand

Dieser Anbieter trägt keine Schweizer Bewilligung; nur die zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten. In der Praxis der Aufsicht ist dieser Name ausserdem im Zusammenhang mit der Sperrliste genannt worden, und bet365 steht auf der Liste.

Für Schweizer Leser ist das der aufschlussreichste Punkt dieses Vergleichs: Marken, die man vor Jahren ohne Weiteres aufrief, sind heute nur noch über wechselnde Adressen zu erreichen. Eine Bewilligung, die nie erteilt wurde, verschwindet nicht durch langes Bestehen.

Fazit: Dauerhafte Verfügbarkeit ist in dieser Gruppe nicht selbstverständlich, sondern eine Ausnahme, die man nicht einplanen kann.

BetOnRed: wo der Unterschied nicht liegt

Keine Schweizer Bewilligung. Das ist bei diesem Anbieter dieselbe Ausgangslage wie bei den anderen sechs in dieser Gruppe: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domainpotenzial für die Sperrliste.

Damit verschiebt sich die Frage, woran sich die acht untereinander überhaupt unterscheiden. Die Schweizer Grenze unterscheidet sie nicht — die verläuft zwischen zwei und acht. Was bleibt, ist ein Vergleich ohne schweizerische Vergleichsgrundlage, und genau deshalb steht in der Übersicht die Bewilligungsspalte im Mittelpunkt.

Fazit: Innerhalb der Gruppe ohne Bewilligung trennt die Schweiz nichts; das ist kein Argument für einen der acht, sondern der Grund, weshalb die Wahl zwischen ihnen keine Schweizer Wahl ist.

Bruce Bet: Bonus ohne Schweizer Anspruch

Keine Schweizer Bewilligung, damit auch kein Anspruch aus der Schweizer Schutzordnung. Die Nummerierung dieses Vergleichs ist hier nicht Ordnung, sondern Reihenfolge.

Wer hier ein Konto eröffnet, tut das ausserhalb des Schweizer Rahmens und damit auch ausserhalb der Regeln, die an ein Guthaben hierzulande gebunden sind.

Fazit: Ohne Bewilligung fehlt jeder Schweizer Anknüpfungspunkt, an dem sich ein Guthaben festmachen liesse; das ist keine Aussage über das Produkt, sondern über die Rechtsbeziehung.

Sportaza: die Grenze, an der ein Vergleich endet

Keine Schweizer Bewilligung — diese Zeile sagt bei diesem Anbieter alles, was sich über die Schweizer Seite sagen lässt. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.

Das ist die Grenze, an der jeder Bonusvergleich an Substanz verliert, sobald er nur noch Provisionshöhen vergleicht. Zwei Häuser, die eine Bewilligung haben, und acht, die keine haben — dazwischen liegt kein Ranking, sondern eine Rechtsgrenze.

Fazit: Bei diesem Anbieter trägt die Schweizer Bewertung nur ein Merkmal, und dieses Merkmal ist abschliessend.

bet365: bekannter Name, gleiche Ausgangslage

Die Bewilligung fehlt. Der Name bet365 steht nach Angaben der Aufsicht auf der Sperrliste; die Aufsicht nennt die Praxis des Domain-Hoppings und in diesem Zusammenhang weitere bekannte Marken. Das Haus ist deshalb für Schweizer Nutzer kein Anbieter, sondern ein Beispiel bei der Sperrliste.

Ein grosser internationaler Name verändert nichts an der Rechtslage. Die Schweizer Regel kennt zwei bewilligte Veranstalter, und jede weitere Marke steht ausserhalb.

Fazit: Auf der Schweizer Seite bleibt von diesem Anbieter der Eintrag auf der Sperrliste — das ist das einzige Merkmal, das hier zu vergeben war.

Steuern, Fristen, Plausibilitätsprüfung

Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt: je nach Kanton.

Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Für einen typischen Wettenden mit einem Gewinn aus einer Kombination liegt die Grenze weit ausserhalb der Reichweite; auf den Gewinn fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an.

Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür kann die kantonale Praxis ganz anders aussehen. Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Das ist allgemeine Information; für den eigenen Fall ist die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.

Auch bei der Auszahlung lohnt eine Plausibilitätsprüfung mit den Zahlen der Anbieter. Bei Swisslos stehen CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung als Grenze zwischen automatischer Gutschrift ins Wallet und Überweisung innert 3 Arbeitstagen; bei der Loterie Romande dieselbe Grenze zwischen Wallet und IBAN-Überweisung. Wer im Kopf eine Kombination zu einer Quote von 9’792 und einem Einsatz von CHF 10 durchrechnet, landet bei CHF 97.92 — weit unter beiden Grenzen.

Wer sein Guthaben später abzieht, sollte an die zwei Gratisauszahlungen innerhalb von 365 Tagen bei Swisslos denken und an die mögliche Kommission von 3 % ab der dritten. Ein Abzug, der auf sich warten kann, ist billiger als drei kleine.

Häufige Fragen zum neuen Wettbonus in der Schweiz

Welche Aktionen dürfen die beiden Schweizer Veranstalter für Sportwetten überhaupt anbieten?

Solche mit vorgängiger Zustimmung der Gespa. 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt, über alle Produkte hinweg. Die Aktionen fallen entsprechend klein aus: Gratisspielguthaben, Kombi- und Quotenboosts, oft an Aktionstage und eine kurze Gültigkeit gebunden.

Weshalb braucht Gratisspielguthaben in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Aufsicht?

Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt sie ausdrücklich und zwar vorgängig, nicht als Meldung im Nachhinein. Der Gesetzgeber behandelt Gratisspiel und Gratisguthaben wie die beworbene Tätigkeit selbst — die Aufsicht prüft also vorab, was angeboten werden darf, und begrenzt so das Volumen.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurückgezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Wer CHF 10 Gratisguthaben auf eine Quote von 2.00 setzt, erhält bei einem Treffer CHF 20 gutgeschrieben — davon stammen CHF 10 aus dem Guthaben, das ohne Gewinn verloren wäre. Der eigene Einsatz kommt nicht zusätzlich zurück.

Was ist ein Kombiboost, und welche Mindestquote verlangt er?

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Er erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Ab welchem Betrag lässt sich Spielguthaben aufladen, und welche Grenzen gelten pro 30 Tage?

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage.

Müssen Gewinne aus einer Gratiswette versteuert werden, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei — ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 auf Bundesebene. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb je nach Kanton: Eine Gratiswette liegt für einen normalen Wettenden weit darunter, also steuerfrei.

Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»