Schachwetten in der Schweiz: Sporttip und Jouez Sport sind die einzigen Veranstalter
Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen stammen aus den veröffentlichten Bewilligungs- und Aufsichtsunterlagen der Gespa und aus den Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalterinnen.

Wer in der Schweiz eine Wette auf eine Schachpartie platzieren will, landet schneller auf einer ausländischen Seite als auf einer einheimischen. Das ist kein Zufall und auch keine böse Absicht der Suchmaschinen. Es ist die Folge einer Marktordnung, die Sportwetten zwei Veranstalterinnen vorbehält, und einer Liste erlaubter Sportarten, die man erst nachschlagen muss, um zu wissen, ob die eigene Sportart überhaupt dabei ist. Genau an dieser Stelle verlieren die meisten eine Wette, bevor sie sie abgegeben haben: nicht an der Quote, sondern an der Frage, ob das Angebot, das sie vor sich haben, in der Schweiz überhaupt veranstaltet werden darf.
Die kurze Antwort steht in jedem Rechtsratgeber, sie ist nur unbequem. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Jede der beiden bedient ihr eigenes Gebiet, und ein Onlinekonto bekommt nur, wer dort wohnt. Wer im Aargau sitzt, hat also faktisch einen Anbieter. Wer in Genf sitzt, hat den anderen. Wer ein Schachturnier im Kopf hat, das in Moskau, Chennai oder Singapur ausgetragen wird, hat beide nur, wenn es auf der Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten steht.
Was die Bewilligung für den einzelnen Wettschein bedeutet
Die Rechtslage ist keine Formalität am Rand, sie entscheidet über Betrag, Auszahlung und Rechtsschutz. Art. 4 BGS sagt in einem kurzen Satz, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Daraus folgt der ganze Rest dieses Abschnitts, und es lohnt sich, ihn einmal in Ruhe zu lesen, weil er das Angebot erklärt, das die beiden Schweizer Seiten zeigen — und das Angebot, das die Auslandsseiten bewusst nicht zeigen.

Zwei Veranstalterinnen, zwei Gebiete, zwei Konten
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das sind nicht ungefähr die Deutschschweizer Kantone, das ist eine abschliessende Aufzählung, und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt darin ist Registrierungsvoraussetzung.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zwei Zahlen, die man beim Lesen der Teilnahmebedingungen nicht erwartet, die aber einen Punkt machen: dieses Angebot ist im Land physisch verankert, mit Schaltern, Personal und einer Adresse, an die man sich wenden kann, wenn eine Auszahlung hakt.

Für die Registrierung selbst verlangt Swisslos mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist der Teil, an dem ein Auslandsanbieter scheitert, sobald man ihn fragt: er kann diese Prüfung nicht, weil er den Zugang zu diesen Verzeichnissen nicht hat und keine Schweizer Bewilligung besitzt.
Was gesperrt wird, was nicht
Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Sie führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Diese Liste wurde am 3. September 2019 erstmals publiziert und stand Ende 2025 bei 671 Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ausgetauscht, die Aufsicht spricht in diesem Zusammenhang von Domain-Hopping.
Ein Werkzeug gegen die Zahlung gibt es nicht. Weder Banken noch Kartenherausgeber blockieren Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten. Wer von einer ausländischen Seite eine Auszahlung erwartet, wartet also ohne Netz darunter.
Wohin das Geld der Schweizer Wetten fliesst
Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Unterschied von CHF 13 Mio. zwischen den beiden Jahren ist die eigentliche Nachricht des Abschnitts: hier verschiebt sich etwas spürbar, und es verschiebt sich weg von den Wetten. Wer den kantonalen Fonds und die Sportförderung für einen Preis hält, den man für saubere Quoten bezahlt, sollte diese CHF 109 Mio. neben die Limiten legen, die im Kapitel zum Spielerschutz stehen.
Die Liste der erlaubten Sportarten ist geschlossen
Erlaubt sind Sportwetten nur auf Sportanlässe. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind untersagt. Das eigentliche Tor ist die Liste der Gespa mit den zugelassenen Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten in der Version vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen darauf nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über den Podestplatz entscheidet, Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte erscheinen auf der Liste nicht, und einen Esport-Abschnitt hat sie nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Livewetten sind zulässig, vor und während des Anlasses, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert, es bleibt Merkmal des einzelnen Veranstalters.
Wo das Gesetz endet und die Hausordnung anfängt
Ein Punkt, an dem die meisten Angebote ungenau beschrieben werden: die Limiten von CHF 1 bis CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette sind keine Gesetzeszahlen, sondern Bedingungen von Sporttip. Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer CHF 1’500 auf eine einzelne Schachpartie setzen möchte, bekommt diesen Wettschein bei Sporttip nicht, und das unabhängig davon, ob die Partie auf der Liste steht.
Was das für den Spielverlauf heisst: die Sporttip-Regeln zur regulären Spielzeit zeigen, wie klein die Lücke zwischen einer guten Wette und keiner ist. Die reguläre Spielzeit ist die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für eine Schachpartie, die über Stunden läuft und im Tiebreak entschieden wird, ist die analoge Frage genau die, die man vorher im Wettprogramm nachliest und nicht danach in der Ergebnisliste.
Quoten- und Profitboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Sporttip-Livewette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Schweizer Eigenheit, sondern eine Regel, die jeden Live-Wettenden irgendwann trifft, und sie ist der Grund, warum ein Livewettschein auf ein Schachturnier mit Publikumsverkehr ein anderes Risiko trägt als ein Prematch-Wettschein.
Bewilligung, Scheinbewilligung, keine Bewilligung
Ausländische Bewilligungen — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — haben in der Schweiz keine Kraft. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Bestraft wird der Veranstalter, nicht die Spielerin oder der Spieler. Praktisch bedeutsam ist etwas anderes: in einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt keine Aufsicht, die ein faires Zustandekommen der Quote prüft.
Damit hat die Frage «darf ich hier wetten» zwei verschiedene Antworten, je nachdem, wen man fragt. Auf einer Schweizer Seite: ja, wenn Wohnsitz, Alter und Ereignis stimmen. Auf einer ausländischen Seite: die Seite nimmt die Wette an, aber die Schweiz erkennt sie nicht an, und aus der Sperrliste wird innerhalb von Stunden eine nicht erreichbare Domain. Beides ist etwas anderes als «sicher» oder «unsicher», und keine der beiden Seiten ist per se die richtige Wahl. Die Bewilligung entscheidet darüber, was im Streitfall passiert — und Streitfälle sind bei Quoten häufiger, als die Werbung zugeben möchte.
Verlustlimite und Spielsperre: was vor der ersten Wette stehen muss
Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer bei Swisslos online ein Konto eröffnet, muss Verlustlimiten setzen, bevor er zum ersten Mal an einer Sportwette teilnimmt. Nicht danach, nicht optional, nicht als Empfehlung in einem Infoblatt.
Drei Fristen, eine Oberlimite, ein Sicherheitsnetz
Die Limiten gelten für 1, 7 und 30 Tage und haben eine Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Gesetzgeber sieht für eine Erhöhung 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande legen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden fest. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Ein staatlich festgelegter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht — wer einen sucht, findet ihn nicht, und wer einen in einem Werbetext sieht, liest eine Hausregel.
Die 72 Stunden sind der Teil, über den am wenigsten gesprochen wird und der am meisten bewirkt. Wer nach drei verlorenen Wetten an einem Sonntagabend seine Limite verdoppeln möchte, kann das anklicken und muss dann bis Mittwoch warten. Das ist keine Erziehungsmassnahme, das ist eine Sperrfrist in der Software, und sie arbeitet genau gegen den Moment, in dem sie gebraucht wird.
Die Spielsperre und was sie ausschliesst
Swisslos lässt den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Ausgenommen oder unter 18-jährige Personen haben also nicht nur keinen Zugang, sondern auch kein Guthaben, auf das sie klagen könnten.
Ob das Schutzversprechen an der Verkaufsstelle trägt, ist eine separate Frage, und die Antwort ist unbequem. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Ein Wert knapp unter der Hälfte. Wer das jetzt als Argument für den Onlinekanal liest, hat den Punkt halb verstanden — die Zahl sagt etwas über die Verkaufsstelle, nicht über das Konto, und ein Konto mit Ausweisprüfung und Adressabgleich hat genau diesen Schritt zusätzlich eingebaut. Als beruhigende Nachricht über den Jugendschutz in der Schweiz taugt die Zahl trotzdem nicht.
Steuern, Auszahlung, Anonymität
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gibt es hier keine einzelne Kantonszahl zu nennen. Oberhalb des Betrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette liegt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie erfassen — die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Für beides gehört eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung ins Gespräch, nicht dieser Text.
Auszahlungen und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt. Wer zum ersten Mal auf einer Schweizer Wettseite eine Auszahlung beantragt und sich über den Namensabgleich wundert, hat die Regel gefunden, die den Missbrauch von Konten verhindert, und sie ist der Grund, warum das Konto am Anfang so genau geprüft wurde.
Die Werbung selbst ist ebenfalls geregelt. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, die 2025 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt hat. Ein Werbeverbot nach Tageszeit gibt es nicht — wer abends eine Wettwerbung sieht, sieht keine Regelverletzung, sondern ein Angebot, das die Aufsicht vorher genehmigt hat.
Der Spielplan entscheidet, ob es überhaupt eine Quote gibt
Ein Schachturnier im Kalender ist noch kein Wettangebot. Zwischen dem Turnier und einem Wettschein auf Swisslos steht die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa. Wer das verwechselt, sucht an einem Samstagabend nach einem Markt, den es nicht gibt, und schliesst daraus auf ein unvollständiges Wettprogramm.
Welche Turniere in Frage kommen
Die Schachweltmeisterschaft wird als Zweikampf zwischen dem Titelträger und einem Herausforderer ausgetragen, der sich in der Regel über das Kandidatenturnier qualifiziert. 1948 und 2007 wurde sie als Turnier ausgespielt, sonst immer als Duell. Aus einem Zweikampf entstehen wenige, klar benannte Märkte: Sieger des Duells, Ausgang einer einzelnen Partie, Remis einer einzelnen Partie, Punktestand. Ein Kandidatenturnier mit acht Teilnehmenden und Rundensystem erzeugt dagegen eine ganze Kette von Einzelpartien, und jede davon ist ein eigener Anlass mit eigener Quote. Der Unterschied für den Wettenden ist praktisch: der Zweikampf liefert wenige Märkte mit langer Laufzeit, das Kandidatenturnier viele Märkte mit kurzer Laufzeit.
Die Zahl der möglichen Ausgänge ist der zweite Faktor. Eine einzelne Schachpartie hat drei: Sieg Weiss, Remis, Sieg Schwarz. Ein Duell über 14 Partien hat deutlich mehr Kombinationen, denn jedes Remis zählt einen halben Punkt für beide Seiten. Wie stark das die Quoten auseinanderzieht, sieht man erst, wenn man sich die Grössenordnung der Remisquote ansieht.
Der Weltschachbund FIDE wurde 1924 in Paris gegründet und vergibt seit 1948 den Titel des Schachweltmeisters. Der erste Titelträger war Wilhelm Steinitz, der 1886 den Zweikampf gegen Johannes Hermann Zukertort mit 12,5:7,5 gewann. Diese Jahreszahlen stehen hier nicht als Schachgeschichte, sondern als Hinweis auf etwas Praktisches: das Format Weltmeisterschaft ist über mehr als ein Jahrhundert stabil geblieben, die Regeln, nach denen eine Partie remis endet, ebenfalls. Was sich ständig ändert, sind die Livequoten.
Remis ist keine Randnotiz, sondern das halbe Feld
Im Schach erzielt Weiss im Mittel etwa 54 % der möglichen Punkte; bei Schachmeistern liegt die Remisquote bei etwa 43 %. Knapp die Hälfte aller Partien in der Spitze endet also unentschieden. Bei zwei ausgeglichenen Gegnern auf höchstem Niveau liegt der tatsächliche Ausgang damit deutlich näher an der Mitte, als es die Vorstellung von «einer gewinnt schon» nahelegt.
Eine Partie endet remis unter anderem durch Patt — der Spieler am Zug hat keinen legalen Zug und steht nicht im Schach —, durch Einigung, durch dreifache Stellungswiederholung, die nur auf Antrag geltend gemacht wird, und durch die 50-Züge-Regel, ebenfalls auf Antrag. Automatisch remis ist eine Partie bei fünffacher Stellungswiederholung und nach 75 Zügen ohne Bauernzug und ohne Schlagfall; dazu bei toter Stellung, in der kein Spieler mehr mattsetzen kann. Zwei Wege, eine Partie zu beenden, ohne dass jemand gewinnt — einer auf Antrag, einer von selbst — und beide wirken sich auf die Frage aus, ab wann ein Markt «Partie entschieden» in der Livewette sinnvoll ist.
Für den Wettschein heisst das: bei einem Dreiwegemarkt mit den Ausgängen Sieg, Remis, Niederlage liegt ein beträchtlicher Teil der Wahrscheinlichkeitsmasse auf dem Ausgang, den die meisten Wettenden nicht spielen. Wer «Sieg Weiss» setzt, setzt gegen die 43 % Remis mit. Das ist kein Argument gegen die Wette. Es ist das Argument dafür, die Quote auf Weiss nicht mit der Quote auf eine Fussballmannschaft zu vergleichen, die unentschieden spielen kann oder nicht, sondern mit einem Markt, in dem der mittlere Ausgang fast die Hälfte der Fälle abdeckt. Und es ist der Grund, warum die Quote auf den Favoriten im Schach höher ausfällt, als man es von einem Favoriten gewohnt ist.
Die Wertung im Zweikampf verstärkt den Effekt. 2024 wurde die Weltmeisterschaft vom 25. November bis 12. Dezember 2024 in Singapur ausgetragen, im Modus Best of 14 klassische Partien, und für den Sieg waren mindestens 7½ Punkte nötig. Dommaraju Gukesh gewann mit 7½:6½ gegen Ding Liren, bei 3 Siegen, 2 Niederlagen und 9 Remis. Neun von vierzehn Partien remis. Ein Tiebreak war nicht nötig. Bei Gleichstand nach 14 Partien wäre die Entscheidung in einer gestaffelten Folge gefallen: zuerst Schnellschachpartien, dann ein Schnellschach-Minimatch, dann Blitzpartien, zuletzt Blitz mit plötzlichem Tod.
Diese Staffelung ist für einen Wettenden wichtiger, als sie aussieht. Wer auf den Sieger des Duells setzt, setzt nicht nur auf 14 klassische Partien, sondern auf ein Ereignis, das sich bei Gleichstand in ein anderes Format verlagert — mit Zeitkontrollen, in denen derselbe Spieler ein anderer ist. Ob der angebotene Markt diese Verlagerung einschliesst, steht nicht in der Überschrift der Wette, sondern im Wettprogramm.
Wo die Liste aufhört
Esport erscheint auf der Gespa-Liste nicht. Wer nach Schach als Esport-Wettmarkt sucht, sucht einen Markt, der in der Schweiz nicht bewilligt ist. Corner- und Kartenmärkte, die man aus Fussball kennt, erscheinen auf der Liste ebenfalls nicht. Ein Ranglistenmarkt ist nur zulässig, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über den Podestplatz entscheidet; Schach hat solche Ranglisten, und die FIDE-Weltrangliste ist genau deshalb der Punkt, an dem eine solche Wette auf der Liste stehen kann oder eben nicht. Qualifikationsrunden und Frauenwettkämpfe zählen nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind.
Wer heute prüfen will, ob eine konkrete Schachveranstaltung wettbar ist, geht über die Liste selbst: Version, Datum und der Eintrag zur Sportart. Was nicht auf der Liste steht, wird nicht angeboten — und die Liste ist das Dokument, das man vor dem Einsatz liest, nicht die Überschrift einer Suchtrefferliste.
Zehn Namen im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne
Die Einordnung, die man sich bei Schweizer Wettvergleichen zuerst angewöhnen sollte: die Zahl der Spalten in der Tabelle sagt nichts über die Zahl der legalen Optionen. Ein Vergleich mit zehn Namen, von denen acht nicht bewilligt sind, ist kein Vergleich zwischen zehn gleichwertigen Wahlmöglichkeiten. Er ist die Beschreibung eines Marktes mit zwei Anbietern und einer Reihe von Adressen, denen man begegnet, obwohl die Schweiz sie nicht anerkennt.
Die folgende Übersicht ordnet die Namen nach dem Punkt, der alles Weitere bestimmt: ob eine Bewilligung nach BGS vorliegt oder nicht.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung | Produkt |
|---|---|---|---|
| Swisslos | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Sporttip |
| Loterie Romande | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Kontaktadresse Lausanne | Jouez Sport |
| Donbet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; keine gemeldete ausländische Bewilligung, die in der Schweiz Kraft hätte | — |
| Sportuna | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; keine gemeldete ausländische Bewilligung, die in der Schweiz Kraft hätte | — |
| AmunRa | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; keine gemeldete ausländische Bewilligung, die in der Schweiz Kraft hätte | — |
| myBet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; keine gemeldete ausländische Bewilligung, die in der Schweiz Kraft hätte | — |
| Betscore | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; keine gemeldete ausländische Bewilligung, die in der Schweiz Kraft hätte | — |
| Gamdom | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; keine gemeldete ausländische Bewilligung, die in der Schweiz Kraft hätte | — |
| MyStake | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; keine gemeldete ausländische Bewilligung, die in der Schweiz Kraft hätte | — |
| Jackbit | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; keine gemeldete ausländische Bewilligung, die in der Schweiz Kraft hätte | — |
Warum die zweite Hälfte der Tabelle so leer aussieht: fehlende Zeilen wären hier die irreführende Variante. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Kraft. Sie kann also nicht in die Spalte «Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung» als gleichwertiger Eintrag neben die beiden Schweizer Bewilligungen gerückt werden. Was übrig bleibt, ist die Feststellung, dass keine in der Schweiz wirksame Bewilligung vorliegt. Keine der acht Adressen ist damit in der Schweiz legal, keine ist sicher, und die Aufnahme in diese Übersicht ist eine Beschreibung, keine Empfehlung.
Was die acht ausserdem teilen und was nur einmal gesagt werden muss: sie sind nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Die Sperrliste steht am Ende 2025 bei 671 Domains; die Aufsicht nennt im Zusammenhang mit dem Nachrücken blockierter Adressen Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste stehend.
Die Limitenzeile neben der Bewilligungszeile ist der zweite Unterschied, der einen Wettschein verändert. Bei Sporttip beginnt eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1 und endet bei CHF 1’000, eine Systemwette bei CHF 10’000. Der Mindesteinsatz ist damit so niedrig, dass eine Wette auf eine einzelne Partie für CHF 5 kein Problem ist, und der Höchsteinsatz so niedrig, dass ein Einsatz in Höhe einer Miete nicht angenommen wird.
Was eine Quote wirklich enthält
Vier Zahlen, die man einmal auseinandernimmt, und danach liest man jede Wettseite anders. Die erste ist die Quote selbst. Die zweite ist der Betrag, den sie bei einem Treffer zurückgibt. Die dritte ist die Marge, die im Preis steckt. Die vierte ist der Remisanteil, der im Schach einen ganzen Ausgang belegt — die Zahl aus dem Spielplan-Kapitel, die hier ihre zweite Wirkung entfaltet.
Die zwei Wege durch dieselbe Quote
Der Rückzahlungsbetrag einer Wette ist der Einsatz mal der Quote. Aus einem Einsatz von CHF 100 zu Quote 1.90 werden bei einem Treffer CHF 190 zurück — CHF 100 Einsatz und CHF 90 Gewinn. Der Nettogewinn ist der Einsatz mal der Quote minus eins, in diesem Beispiel also CHF 90. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Wetten zu einem Preis. Zwei Teile zu je 1.90 ergeben 3.61; drei Teile ergeben 6’859 — und weil die Marge in jedem einzelnen Teil steckt, steckt sie in der Kombination dreimal. Aus CHF 100 Einsatz werden bei drei Treffern zu je 1.90 also CHF 685.90 zurück, mit einem Nettogewinn von CHF 585.90. Das ist die Rechnung, die in einer Kombiwette jeden zusätzlichen Teil teurer macht, als er in der Anzeige aussieht: jeder Teil bringt eine eigene Marge mit, und der Einsatz muss alle auf einmal treffen.
Für einen Wettschein heisst das in der Praxis: eine Kombination aus drei Schachmärkten mit je einem Dreiwegemarkt ist am Ende eine Wette auf neun Ausgänge gleichzeitig. Wer die Remisquote von rund 43 % auf Meisterniveau im Kopf behält, ahnt, warum die Kombination über mehrere Partien ein anderes Produkt ist als eine einzelne Dreiwegwette.
Die Marge: der Anteil, den niemand auf dem Wettschein sieht
Die Auszahlungsquote eines Marktes ist eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes, und die Marge ist 100 % minus der Auszahlungsquote. Der Kehrwert einer Quote ist die Wahrscheinlichkeit, die der Buchmacher ihr zuschreibt, bevor seine eigene Marge dazukommt — eins geteilt durch 1.90 ergibt 0.5263.
Rechnet man das für einen illustrativen Zweiwegemarkt zu 1.90 und 1.90 durch, also für ein Beispiel und nicht für eine gestellte Quote, kommt man auf eine Auszahlungsquote von 95,0 % und damit auf eine Marge von 5,0 %. Bei drei Ausgängen fällt die Marge anders aus: für die drei Quoten 2.50, 3.20 und 3.20 beträgt die Auszahlungsquote 87,5 % und die Marge 12,5 %, bei 2.50, 3.00 und 3.00 sind es 77,6 % zu 22,4 %, bei 2.40, 3.30 und 3.20 noch 60,6 % zu 39,4 %. Diese Beispiele machen einen Mechanismus sichtbar, der sonst im Kleingedruckten verschwindet: derselbe Veranstalter kann an einem Zweiwegemarkt nahe an der Fairness liegen und an einem Dreiwegemarkt einen sehr viel grösseren Anteil abziehen, ohne dass sich sein Logo ändert.
Was folgt daraus und wann zeigt es sich? Die Marge wirkt nicht bei der einzelnen Wette, sondern im Verlauf. Wer regelmässig Quoten um einen Punkt unter der fairen Linie annimmt, zahlt über hundert Wetten hinweg einen Betrag, den er nie als Position auf seinem Konto sieht, weil er nie als Position auftaucht — er steckt verteilt in den Quoten und ist deshalb die unsichtbarste Kostenposition im ganzen Angebot. Deshalb ist die richtige Antwort nicht «die niedrigste Marge gewinnt», sondern «vergleiche die Marge der Sportart, die du tatsächlich spielst». Eine Seite mit wettbewerbsfähigen Fussballquoten kann bei einer Randsportart deutlich teurer sein.
Und im Schach zeigt sich eine ungewöhnliche Konstellation. Die Marge wird auf alle Ausgänge eines Marktes verteilt. Bei einem Dreiwegemarkt mit 43 % Remisanteil liegt mehr Masse auf dem unmöglichen Ausgang als in den meisten anderen Sportarten, und das verändert die Quoten, die ein Betreiber setzen kann, ohne die Auszahlungsquote anzufassen. Wer die 87,5 % aus dem Abschnitt über die Marge als Vergleichsmassstab nimmt und dann auf eine Schachpartie mit drei Ausgängen schaut, sieht ein anderes Bild als bei einem Zweiwegemarkt — und wer nur die nackte Quote auf den Favoriten vergleicht, sieht gar nichts.
Warum die Quote nicht die Chance ist
Eine Quote sagt, was ein Treffer zurückgibt, nicht wie wahrscheinlich der Treffer ist. Der Kehrwert ist die vom Buchmacher angesetzte Wahrscheinlichkeit, und sie steht nicht auf dem Wettschein. Bei 1.90 und einer fairen Quote von 2.00 im Zweiwegemarkt ist der Unterschied ein halber Schritt — der Wettende merkt ihn nicht, der Veranstalter rechnet ihn tausendmal am Abend. Rechengrösse bleibt trotzdem bescheiden und ehrlich: Dies sind statistische Mittel über viele Wetten unter der genannten Annahme, keine Zusage für einen einzelnen Wettschein. Wer zehn Wetten auf denselben Markt platziert, bekommt nicht zehnmal den Erwartungswert auf seinem Konto, sondern ein Ergebnis, das weit danebenliegen darf.
Wer die Marge eines konkreten Marktes prüfen will, hat sie auf jeder Seite selbst in der Hand: die Quoten aller Ausgänge des Marktes notieren, die Kehrwerte addieren, eins durch die Summe teilen. Auf der Wettseite selbst steht das nicht — die Rechnung ist kostenlos und dauert zwei Minuten.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge folgt der Einordnung aus der Übersicht: die beiden bewilligten Veranstalterinnen zuerst, danach die acht ausländischen Adressen in der Reihenfolge, in der sie in einem Vergleich üblicherweise auftauchen.
Swisslos Sporttip: die Bewilligung ist das Angebot und die Grenze
Sporttip ist das Produkt der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa, und damit ist Sporttip eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Das Konto steht Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten: den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dem Kanton Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein.
Von aussen betrachtet ist die Liste der Kantone die wichtigste Zeile des Angebots, und sie wird in Werbetexten selten vorne genannt. Wer ausserhalb wohnt, kann sich nicht registrieren, und dabei bleibt es. Die zweite Schranke ist die Aufnahme: nur Sportanlässe, und innerhalb davon nur die Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa-Liste in der Version vom 10. September 2026. Ob Schach im konkreten Fall dabei ist, hängt am Eintrag, nicht am Sportprogramm.
Die Bedingungen im Innern sind es wert, getrennt betrachtet zu werden. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und die Limiten kann Swisslos jederzeit ändern. Diese letzte Befugnis ist die unbequeme Zeile. Eine Grenze, die der Anbieter einseitig verschieben kann, ist keine Zusage an den Wettenden, sondern eine Hausordnung — und sie steht neben einem Angebot, das über die Bewilligung gerade deshalb verlässlich wirkt, weil die Bewilligung nicht verhandelbar ist.
Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos Cash-Out nicht für alle Wetten.
Das ist die zweite Stelle, an der das Marketing im eigenen Text widerlegt wird: die Option heisst Cash-Out und klingt nach Kontrolle. Die Zahl, die man bekommt, liegt unter dem möglichen Gewinn, und der Anbieter kann sie jederzeit anpassen und den ganzen Markt davon ausnehmen. Wer die Option einplant, plant mit einer Grösse, die er nicht festhält. Für einen Schachwettenden mit einer Wette auf ein Turnier, das über zwei Wochen läuft, ist der Mechanismus der einzige Ausweg aus einer Wette, die sich schon nach drei Partien falsch anfühlt — und genau deshalb der Teil des Angebots, der vor dem Einsatz gelesen gehört.
Für den Spielerschutz ist Sporttip die Stelle mit den klarsten Regeln überhaupt. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register geführt und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein.
Das Fazit zu Sporttip fällt nicht über die Marktvielfalt aus, denn darin ist das Angebot durch die Bewilligung von vornherein begrenzt, und es fällt auch nicht über die Quote aus, denn dazu gibt es für konkrete Schachmärkte keine Zahl. Es fällt über die Reihenfolge der Schranken: Ausweisprüfung, Gebietsprüfung, Verlustlimiten vor der ersten Wette. Drei Kontrollen, bevor ein Wettschein überhaupt existiert. Wer das als Gängelung liest, hat recht und sollte die Auslandsadressen trotzdem mit der 72-Stunden-Regel im Kopf vergleichen — der Anbieter ohne Ausweisabgleich ist derselbe Anbieter, bei dem niemand nachfragt, wenn ein Konto leerläuft.
Loterie Romande: Jouez Sport als Angebot einer Genossenschaft mit Verkaufsstellen
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande. Die Bewilligung ist dieselbe Art von Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Gespa-Aufsicht, und Jouez Sport ist damit die zweite der beiden zugelassenen Veranstalterinnen. Das Gebiet sind die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt die Loterie Romande Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Die Grössenordnung des Apparats hinter diesem Produkt: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Beide Zahlen beziehen sich auf das Gesamtgeschäft und nicht allein auf Sportwetten, und genau so gehören sie gelesen. Wer in Freiburg oder Neuenburg wohnt, hat damit jedenfalls eine der beiden Veranstalterinnen in Reichweite, und wenn er nach dem Sporttip-Vertragsgebiet sucht, sucht er am falschen Ort — die Aufteilung ist kantonal, nicht sprachregional im Alltagssinn, und wer in Freiburg wohnt und sich bei Sporttip registrieren will, kommt an der Gebietsgrenze nicht vorbei.
Die Loterie Romande ist zudem die Adresse, die 2025 24 der insgesamt 32 Gespa-Zustimmungen für Gratisspiele oder Gratisguthaben erhalten hat, gegenüber 8 an Swisslos. Wer also über die Häufigkeit von Gratisangeboten im Schweizer Markt spricht, spricht über eine Zahl, die an zwei Stellen entsteht und überwiegend bei einer davon.
Für das Sportwettenangebot selbst bleibt die Feststellung, die für beide Schweizer Veranstalterinnen gilt: es ist an die geschlossene Liste der Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten gebunden, und die Verlustlimiten und die 72-Stunden-Regel für Erhöhungen stammen aus den eigenen Bedingungen.
Das Fazit zu Jouez Sport betrifft weniger das Produkt als die Reichweite: dasselbe Bewilligungsregime, dasselbe Limitensystem, aber ein Vertragsgebiet, das den grössten Teil der Deutschschweizer Wohnbevölkerung ausschliesst. Wer drin wohnt, hat zwei komplette Marktalternativen und kann den Vergleich nach Quoten, Cash-Out-Verfügbarkeit und Bedienung führen. Wer draussen wohnt, hat diesen Vergleich nicht, und das ist die unangenehmste Eigenschaft eines Zwei-Anbieter-Marktes: die Wahlfreiheit hängt an der Postleitzahl.
Donbet: bewilligungsfrei heisst nicht regelbefreit
Donbet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das ist keine Feinheit am Rand, sondern die einzige Angabe, die bei diesem Namen mit Sicherheit auf der Seite stehen kann: nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und Donbet gehört nicht dazu. Eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Kraft.
Damit ist der ganze Abschnitt eigentlich zu Ende, und genau das ist der Punkt. Donbet ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen: wer dort eine unbefristete Spielsperre eingetragen hat, ist bei Donbet nicht gesperrt. Donbet hat keine Schweizer Adresse, an die man sich bei einer strittigen Auszahlung wenden könnte, und es gibt keine Schweizer Aufsicht, die eine Quote prüft. Die Domain kann ausserdem auf die Sperrliste der Gespa kommen und dann für Schweizer Anschlüsse unerreichbar werden, innerhalb von Stunden, ohne Ankündigung und ohne dass ein dort liegendes Guthaben vorher ausgezahlt wird.
Das ist die Konsequenz, die für diesen und jeden weiteren Eintrag der zweiten Hälfte gilt und die deshalb nur einmal hier steht: der Zugang kann verschwinden, das Guthaben geht mit, und der Weg zurück führt über keine Schweizer Stelle. Wer auf einer solchen Seite ein Schachturnier findet, das auf der Gespa-Liste fehlt, findet es nicht, weil das Angebot besser ist, sondern weil die Liste dort nicht gilt.
Was der Anbieter in der Schweiz anbietet, wie hoch seine Limiten sind und welche Zahlungswege er führt, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor, und geraten wird dazu nicht. Wer prüfen will, liest das Wettprogramm und die Auszahlungsbedingungen der Seite selbst — und legt sie neben die Frage, was bei einem Streit passiert.
Sportuna: die fehlende Anlaufstelle ist der eigentliche Kostenpunkt
Sportuna führt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten veranstalten; Sportuna wird als ausländische Adresse geführt, und die bei ihr genannte Bewilligung, soweit eine genannt wird, hat in der Schweiz keine Wirkung.
Der praktische Unterschied zu Donbet liegt nicht in der Bewilligungszeile, die für beide gleich lautet, sondern in der Frage, wer im Fall einer Gewinnstreitigkeit ansprechbar ist. Bei einem Schweizer Veranstalter steht am Ende der Kette eine Aufsichtsbehörde mit Sitz in Bern, eine Genossenschaft mit einer Adresse in Basel oder Lausanne, und ein Rechtsrahmen, der die Auszahlung von Guthaben auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers vorschreibt. Bei Sportuna endet die Kette im Ausland, und dieselbe Vorschrift existiert dort nicht.
Ein zweiter Gesichtspunkt betrifft die Sperrliste. Die Aufsicht blockiert ausländische Domains und nennt den Vorgang Domain-Hopping: eine blockierte Adresse wird innerhalb von Stunden durch eine neue ersetzt. Wer heute eine Empfehlung für eine bestimmte Adresse liest, liest eine Empfehlung für ein Ziel, das sich ändern kann. Für einen Wettenden heisst das, sich nicht an einen Domainnamen zu gewöhnen, sondern an die Frage, ob eine Schweizer Bewilligung besteht.
Zu Limiten, Märkten und Auszahlungswegen von Sportuna ist den Angaben nichts zu entnehmen, und es wird hier auch nichts unterstellt. Wer auf der Seite ein Schachangebot vermutet, prüft das Wettprogramm und die Teilnahmebedingungen selbst, vor dem Einsatz.
AmunRa: der Name trägt keine Aufsicht
AmunRa ist ohne Schweizer Bewilligung gelistet. Es gilt der nämliche Satz wie für die übrigen ausländischen Einträge: nur die zwei bewilligten Veranstalterinnen dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, und eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Kraft nach Art. 4 BGS.
Warum sich ein eigener Blick auf AmunRa trotzdem lohnt: der Auftritt solcher Seiten ist in der Regel auf Vollständigkeit angelegt, nicht auf die Frage, welche Märkte in der Schweiz erlaubt wären. Ein Angebot mit einer Sportartensektion, die mehr enthält, als die Gespa-Liste kennt, ist kein Zeichen für ein besseres Produkt, sondern ein Zeichen dafür, dass die Liste nicht der Massstab ist. Wer die Liste kennt, liest solche Auftritte schneller.
Die Aufsichtslage ist unverändert: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Sperrung der Domain. Zum Wettprogramm, zu den Limiten und zu den Auszahlungswegen von AmunRa tragen die Angaben nichts bei, und der Text erfindet hier nichts hinzu. Wer ein konkretes Schachangebot sucht, liest es auf der Seite selbst nach und vergleicht es mit dem, was in der Schweiz bewilligt ist.
myBet: ein bekannter Name schützt nicht vor der Sperrliste
myBet wird ohne Schweizer Bewilligung geführt. Bekanntheit ist in diesem Markt kein Kriterium, und die Rechtsfolge ist bei einem vertrauten Namen dieselbe wie bei einem unbekannten: nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten, eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, und ein Eintrag auf der Sperrliste der Gespa macht die Domain für Schweizer Anschlüsse unerreichbar.
Interessant ist der Mechanismus dahinter. Die Sperrliste der Gespa ist keine Momentaufnahme; die Aufsicht nennt im Zusammenhang mit dem Ausweichen auf neue Adressen Domain-Hopping und führt bet365 als auf der Liste stehend. Ein Name kann also über Jahre präsent sein und trotzdem von einem Tag auf den anderen aus der Erreichbarkeit fallen. Für einen Wettenden, der sein Guthaben nicht dauerhaft vorhält, ist das kein Problem. Für einen, der einen Gewinn liegen lässt, ist es einer.
Was myBet an Märkten, Limiten und Auszahlungswegen anbietet, ist aus den Angaben nicht ersichtlich; wer dort ein Schachangebot sucht, prüft das Wettprogramm direkt. Für die Einordnung auf dieser Seite bleibt es bei der Bewilligungszeile, und die ist eindeutig.
Betscore: was der Anbieter für die Schweiz nicht leisten kann
Betscore gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Folgen sind die schon beschriebenen: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Instanzenweg, mögliche Aufnahme der Domains in die Sperrliste mit DNS-Blockierung durch Schweizer Telekommunikationsanbieter.
Ein Gesichtspunkt, der bei solchen Adressen häufig übersehen wird: Das schweizerische System verlangt ein Konto pro Person mit geprüfter Identität und Auszahlungen nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers. Wer ausländische Angebote unter anderem deshalb wählt, weil dort weniger geprüft wird, tauscht einen Nachweis gegen den Verlust des Rechtswegs. Das ist ein Tausch, den man bewusst eingehen kann — aber die Bedingungen sind beim hiesigen Anbieter wenigstens nachlesbar, und sie sind beim ausländischen nicht an eine Schweizer Norm gebunden.
Zu Märkten, Limiten und Auszahlungen von Betscore ist den Angaben nichts zu entnehmen. Wer ein Schachangebot erwartet, prüft es auf der Seite selbst, und wer dort etwas findet, das auf der Gespa-Liste nicht vorkommt, hat den Grund gefunden, warum er es hier nicht findet.
Gamdom: die Sperrliste arbeitet schneller als jede Empfehlung
Gamdom steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Übersicht, und die Konsequenz deckt sich mit der der übrigen ausländischen Einträge: die Schweiz erkennt nur die zwei bewilligten Veranstalterinnen an, ausländische Bewilligungen haben nach Art. 4 BGS keine Kraft, und die Aufsicht kann Domains auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.
Der Zeitfaktor ist bei Gamdom dasselbe Argument wie bei den vorherigen Einträgen und dennoch der wichtigste Satz dieses Absatzes: blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Das ist aus Sicht des Anbieters Reaktionsfähigkeit und aus Sicht der Aufsicht ein Katz-und-Maus-Spiel, aber für den Wettenden ist es schlicht die Information, dass die Adresse, die heute funktioniert, nicht die Adresse ist, die in drei Monaten funktioniert. Ein Guthaben ist ortsgebunden; die Domain nicht.
Zum Schachangebot, zu den Limiten und zu den Auszahlungswegen von Gamdom tragen die Angaben nichts bei. Wer prüfen will, ob dort überhaupt auf Partien gewettet werden kann, liest das Wettprogramm und die Regeln der Seite, bevor er Geld einzahlt.
MyStake: ein Konto ohne Schweizer Adresse dahinter
MyStake führt keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt auch hier, dass nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz veranstalten dürfen, dass eine ausländische Bewilligung nach Art. 4 BGS keine Kraft entfaltet, dass keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister besteht und die Domains auf die Sperrliste der Gespa kommen können.
Was bei einem Anbieter ohne Schweizer Niederlassung regelmässig unterschätzt wird, ist die Steuerfrage. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie erfassen; die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer bei einem Schweizer Veranstalter gewinnt, liegt mit einem typischen Betrag unter dem Steuerfreibetrag und hat damit weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Der Wechsel ins Ausland kann also eine Steuerrechnung erzeugen, wo vorher keine war — je nach Kanton, und deshalb ohne eine einzelne Kantonszahl, die für alle gälte.
Zu Märkten, Limiten und Auszahlungen von MyStake ist den Angaben nichts zu entnehmen. Wer ein Schachangebot sucht, prüft es im Wettprogramm der Seite selbst, und die Einordnung auf dieser Seite bleibt bei der Bewilligungszeile.
Jackbit: der letzte Eintrag, dieselbe Bewilligungszeile
Jackbit steht ohne Schweizer Bewilligung in der Übersicht. Die Rechtsfolge ist mit der der vorangehenden Einträge identisch und muss deshalb nicht erneut aufgefächert werden: Swisslos und die Loterie Romande sind die beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt, ausländische Bewilligungen haben in der Schweiz keine Wirkung, das Sperrregister erreicht solche Konten nicht, und die Aufsicht kann die Domains sperren lassen.
Erwähnenswert ist an dieser Stelle nur noch eine Zahl, die den marktweiten Rahmen setzt: die Sperrliste stand Ende 2025 bei 671 Domains, seit der ersten Publikation am 3. September 2019. Diese Liste ist das einzige Verzeichnis, das die Aufsicht zu ausländischen Wettangeboten führt — es gibt keine Liste bewilligter ausländischer Anbieter, weil keiner in der Schweiz bewilligt ist.
Zum Wettprogramm, zu Limiten und Auszahlungen von Jackbit ist den Angaben nichts zu entnehmen. Wer dort nach einem Schachmarkt sucht, liest die Regeln der Seite; wer einen bewilligten Markt sucht, liest die Liste der Gespa.
Wann sich was zeigt: eine Einordnung nach Zeitpunkten
Die nützlichste Zusammenfassung dieses Marktes ist keine Rangliste, sondern eine Reihenfolge. Die Dinge, die einen Wettenden in der Schweiz betreffen, treten zu sehr verschiedenen Zeitpunkten auf, und die meisten davon lange nach der Registrierung.
Am Tag der Registrierung. Die Prüfung von Alter, Wohnsitz und Identität, die Limiten für 1, 7 und 30 Tage und die Entscheidung, ob eine freiwillige Einzahlungslimite gesetzt wird. Wer hier nachlässig ist, korrigiert das später nur mit Wartezeit: eine Erhöhung der Verlustlimite wirkt erst nach 72 Stunden.
Vor dem Einsatz. Die Frage, ob die Sportart und der Wettkampf auf der Gespa-Liste in der Version vom 10. September 2026 stehen, und ob der Markt, den man im Kopf hat, zu den bewilligten Wettarten gehört. Qualifikationsrunden und Frauenwettkämpfe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur bei Entscheidung über Teilnahme oder Podest, Trainingsläufe nie.
Während der Wette. Bei einem Live-Wettschein die Regel, dass nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platzierte Wetten mit Quote 1.00 zählen und Swisslos in spielentscheidenden Situationen mit Quote 1.00 werten kann. Bei einer Wette auf ein Turnier über zwei Wochen die Frage nach dem Cash-Out, der tiefer ausfällt als der mögliche Gewinn und jederzeit geändert werden kann.
Bei der Auszahlung. Der Namensabgleich des Zahlungskontos und die Steuerfrage. Wer unter dem Freibetrag liegt, zahlt auf den Gewinn nichts; wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, kann je nach Kanton voll steuerpflichtig sein.
Wenn es schiefgeht. Bei einem Schweizer Veranstalter: Beschwerdeweg über eine Stelle mit Sitz im Land, verbunden mit der Aufsicht. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung: kein Schweizer Instanzenweg, kein Anschluss an das Sperrregister, und die Möglichkeit, dass die Domain vor der Auszahlung aus der Erreichbarkeit fällt.
Diese Reihenfolge ist der eigentliche Inhalt dieses Themas. Sie erklärt, warum zwei bewilligte Veranstalterinnen keine magere Auswahl sind, sondern der vollständige Rahmen: innerhalb dieses Rahmens gibt es Aufsicht, Sperrregister, Limiten, Steuerfreibetrag und einen Rechtsweg; ausserhalb gibt es eine Quote und sonst wenig, auf das man sich berufen könnte.
Häufige Fragen zu Schachwetten in der Schweiz
Darf man in der Schweiz überhaupt auf Schachpartien wetten, und bei wem?
Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Ob Schach im konkreten Fall dabei ist, hängt davon ab, ob die Sportart und der Wettkampf in der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten stehen. Wettende brauchen ein Konto im jeweiligen Vertragsgebiet.
Wie prüft man, ob ein Schachturnier in der Gespa-Liste der zugelassenen Wettarten steht?
Über die Liste selbst, in der Fassung vom 10. September 2026, einsehbar bei der Gespa. Massgebend ist der Eintrag zur Sportart und zum Wettkampf, nicht die Ankündigung eines Veranstalters. Qualifikationsrunden und Frauenwettkämpfe zählen nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur bei Entscheidung über Teilnahme oder Podestplatz.
Warum ist die Remisquote für Schachwetten und Quoten so wichtig?
Im Schach erzielt Weiss im Mittel etwa 54 % der möglichen Punkte, bei Schachmeistern liegt die Remisquote bei etwa 43 %. Bei einem Markt mit Sieg, Remis und Niederlage belegt ein Ausgang damit fast die Hälfte der Fälle. Die Quote auf den Favoriten fällt deshalb höher aus als in Sportarten mit seltenerem Unentschieden.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?
Der Rückzahlungsbetrag ist Einsatz mal Quote, der Nettogewinn Einsatz mal Quote minus eins. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten, die Marge ist 100 % minus dieser Wert. Für einen illustrativen Zweiwegemarkt zu 1.90 und 1.90 liegt sie bei rund 5 %.
Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette, und was bewirkt die Spielsperre?
Bei Swisslos müssen Wettende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre steht im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos.
Was fehlt Wettenden bei Auslandsseiten ohne Schweizer Bewilligung an Schutz?
Eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Kraft. Es fehlen: der Anschluss an das schweizerische Sperrregister, der Schweizer Rechtsschutz bei strittigen Auszahlungen und die Bindung an Schweizer Regeln wie die Auszahlung nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers. Die Domains können auf die Sperrliste kommen.
Sportarten – dreiwegwetten.com
Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»
