Badminton-Wetten in der Schweiz 2026: zwei Veranstalter, ein enger Preis

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026 — Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Angaben der Gespa und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Ein Federball liegt auf dem Boden einer leeren Sporthalle, das Netz verschwimmt im Hintergrund, Licht fällt durch hohe Fenster.
Beim Badminton wird auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte gespielt; ein Satz ist gewonnen, wenn eine Partei mindestens 21 Punkte mit mindestens 2 Punkten Vorsprung hat.

Wer in der Schweiz auf Badminton wetten will, stösst auf ein Angebot, das kleiner ist als das einer einzigen ausländischen Seite und trotzdem die härteste Rechnung im Schweizer Sportwettmarkt enthält: Zwei Veranstalter, ein Katalog erlaubter Sportarten, ein Kontingent an Märkten — und darin eine Quote, die einen Anteil des Einsatzes gar nicht erst auszahlt. Dieser Anteil heisst Marge und ist der eigentliche Preis des Produkts.

Der Preis lässt sich berechnen, bevor man einen Franken setzt. Bei einer Partie mit zwei möglichen Ausgängen und einer Quote von 1.90 auf beiden Seiten zahlt der Markt rechnerisch zwischen 95 und 96 Prozent der Einsätze zurück, die Marge liegt also bei rund 4 bis 5 Prozent. Das ist die Zahl, die man kennen muss, bevor man «faire Quoten» glaubt: Von jedem Hunderter, der auf einer solchen Partie liegt, bleiben dem Veranstalter im Schnitt vier bis fünf Franken, und diese vier bis fünf Franken sind unabhängig vom Ausgang der Partie bezahlt.

Dasselbe Geld fehlt an einer anderen Stelle: Badminton ist in der Schweiz kein Randprodukt mit schlechten Quoten, es ist ein Produkt mit einer Zulassungsschranke. Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen Sportwetten veranstalten, und nur auf das, was die behördliche Liste führt. Was das für den einzelnen Wettschein bedeutet, steht in den folgenden Abschnitten.

Spielerschutz: wer die Grenze zieht, ist man selbst

Die Limite, die einen beim Wetten tatsächlich bremst, setzt niemand von aussen. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip ihre Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage selbst wählen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Ein Paar Hallenschuhe steht ordentlich neben einer Sporttasche auf einer Bank in einer leeren Garderobe, ein Fenster lässt Morgenlicht herein.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Dieses Fenster von drei Tagen ist kein Formalismus. Wer am Sonntagabend nach einer verlorenen Kombiwette seine Limite erhöhen möchte, kann sie nicht erhöhen. Er kann sie am Montag auch nicht erhöhen. Er kann sie am Mittwoch erhöhen, wenn er es dann noch will. Nach Art. 87 VGS gilt von Gesetzes wegen eine Wartezeit von 24 Stunden für eine Erhöhung; Swisslos und Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden durch. Von den zwei Fristen ist die längere die, die einen trifft.

Zusätzlich ist bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist etwas anderes als eine Verlustlimite, und die Verwechslung kostet Geld: Die Verlustlimite begrenzt, wie viel man verlieren kann, die Einzahlungslimite nur, wie viel man einzahlt. Wer nach einer verlorenen Wette schnell überweist, ist von der zweiten Limite nicht geschützt.

«Nur ein kleines Randsport-Ergebnis» — der Satz, an dem man sich verrechnet

Badminton ist billig zu bespielen. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Kleine Einsätze auf eine Randsportart wirken deshalb wie ein Abendessen, das man sich nicht nennen muss. Nur sind Wetten keine Ausgaben mit einem Inhalt. Vierzig Wetten zu CHF 5 sind CHF 200, die nicht mehr auf dem Konto stehen, und bei der Marge aus dem ersten Abschnitt ist der erwartete Verlust davon ungefähr so hoch, wie es das Betragsfeld aussieht.

Limiten, Kontrolle und Pausen sind der Grund, warum der Schweizer Markt trotzdem eine andere Umgebung ist als eine ausländische Seite. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wichtiger als die Details ist die Richtung: Die Sperre bindet nicht nur das eine Produkt, sie bindet die Person.

Eine freiwillige Sperre kann nach 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und zwar über eine Fachstelle; ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss möglich sein (Art. 89 VGS). Wer die längere Frist wählt, sperrt sich sachlich für ein halbes Jahr. Das ist die richtige Wahl für jemanden, der weiss, dass ein Rückfall kein Moment ist, sondern ein Abend.

Wer gesperrt ist oder unter 18 Jahren ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die empfindlichste der Regeln im ganzen Regelwerk, und ihr Gesicht ist ungewöhnlich: Nicht die Seite verliert den Anspruch, die Person verliert ihn. Ein durchgespielter Wettschein einer gesperrten Person wird weder ausgezahlt noch rückerstattet.

Theorie und Praxis liegen bei Sportwetten in der Schweiz jedoch weiter auseinander, als die Regeln vermuten lassen. Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer darauf vertraut, dass die Schutzmechanismen an der Theke greifen, sollte sich den Abend lieber anders einrichten.

Was die Prüfung vor dem ersten Wettschein verlangt

Bevor ein Konto läuft, muss die Person stehen: Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Regel ist im Schweizer Recht ausdrücklich, und sie trifft mehr Leute als die Profis: auch den Spielleiter einer Badminton-Runde, den Trainer einer Juniorenmannschaft. Wer einmal auf sein eigenes Spiel gesetzt hat, hat nicht nur den Einsatz riskiert, sondern den Anspruch auf den Gewinn.

Ein Konto, einen Inhaber, ein Ausweis. Ausgezahlt wird nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettmarkt nicht, und Kredit an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Das schliesst einen ganzen Markt mechanisch aus — und es schliesst auch die Verlockung aus, mit geliehenem Geld auf einen Satz von 21 zu wetten.

Badminton-Wetten in der Schweiz: Veranstalter, Limiten und was dahinter steht

Ein Vergleich von Schweizer Badminton-Wettangeboten ist kein Vergleich von zehn Preisen. Es ist die Einordnung weniger Anbieter in einen Markt, den nur zwei Namen betreten dürfen. Die folgende Übersicht ordnet sie nach dem, was überprüfbar ist: die Bewilligungslage.

Veranstalter Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin / gemeldete Lizenz
Swisslos (Sporttip) Bewilligung als Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) Bewilligung als Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung keine anerkannte Bewilligung; eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung keine anerkannte Bewilligung; eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz
BetFury ohne Schweizer Bewilligung keine anerkannte Bewilligung; eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz
Unibet ohne Schweizer Bewilligung keine anerkannte Bewilligung; eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz
Rabona ohne Schweizer Bewilligung keine anerkannte Bewilligung; eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung keine anerkannte Bewilligung; eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz
Betovo ohne Schweizer Bewilligung keine anerkannte Bewilligung; eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung keine anerkannte Bewilligung; eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz

Die zwei oberen Zeilen sind nicht dasselbe Produkt mit zwei Logos. Sie sind zwei Gebiete. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto führen; wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS), und die Praxis hängt die Kontoführung daran, wo man gemeldet ist.

Die unteren acht Zeilen sehen dagegen alle gleich aus, weil die Rechtslage sie alle gleich macht. Ein ausländischer Anbieter braucht keine Schweizer Bewilligung, um erreichbar zu sein, aber seine Lizenz — gleich aus welchem Land — hat nach Art. 4 BGS keine Kraft in der Schweiz. Er hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende von 2025 führte sie 671 Domains; geblockte Domains werden von den Anbietern innert Stunden ersetzt, die Gespa nennt dieses Domain-Hopping beim Namen.

Was die Tabelle nicht zeigt und was für den Preis wichtiger ist als jede Lizenzzeile: Der bewilligte Markt ist ein geschlossener Katalog. Die Gespa führt in der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) auf, was überhaupt bespielbar ist. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte erscheinen nicht in der Liste, und eine Esport-Sektion gibt es dort nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Das ist keine Einschränkung, die man wegdiskutieren kann, und es ist auch keine, die sich mit gutem Willen umgehen lässt. Der Katalog entscheidet, welche Badminton-Märkte überhaupt existieren dürfen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt Sache des einzelnen Veranstalters.

Grundlagen: wie ein Badminton-Match gezählt wird und was davon auf dem Wettschein steht

Beim Badminton wird auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte gespielt; ein Satz ist gewonnen, wenn eine Partei mindestens 21 Punkte mit mindestens 2 Punkten Vorsprung hat. Bei 20:20 wird verlängert, bis ein Vorsprung von 2 Punkten besteht oder 30 Punkte erreicht sind. Ein Satzergebnis von 30:29 ist daher möglich und kommt im Spitzenbereich vor.

Dieser eine Satz Regeln entscheidet, welche Wetten überhaupt Sinn ergeben. Ein Match ist keine feste Länge. Es sind zwei bis drei Sätze, und nur der längste davon ist auf 30 Punkte gedeckelt. In einem einzigen Satz sind bis zu 59 Ballwechsel möglich, das sind mehr als doppelt so viele wie in einem Spiel, das 21:15 ausgeht — und der Zuschauer sieht in beiden Fällen denselben Satz auf dem Bildschirm, nur mit anderer Dauer und anderer Ermüdung. Wer auf ein Satzergebnis wettet, wettet auf einen Ausgang, der über eine Spanne von 21:5 bis 30:29 laufen kann.

Es kommt hinzu, dass Badminton seit dem 6. Mai 2006 weltweit nach der Rallypoint-Zählweise gespielt wird: Jeder Ballwechsel gibt einen Punkt, die aufschlagende Partei muss den Aufschlag dafür nicht halten. Zuvor konnte nur die aufschlagende Partei punkten. Der Wechsel hat die Sätze kürzer und den Aufschlag weniger wertvoll gemacht — die entscheidende Konsequenz für den Markt ist, dass Favoriten seither weniger Gelegenheiten verlieren, einen Vorsprung zu verspielen. Ein Satz kann kippen, aber er kippt in wenigen Punkten.

«Beste Quoten» ist ein Superlativ mit einer festen Obergrenze

Der Markt, in dem alle diese Regeln am Ende landen, hat Platz für zwei oder drei Ausgänge: Sieg Partei A, Sieg Partei B, bei einem einzigen Satz dieselbe Struktur, bei Gesamtsätzen 2:0 und 2:1. Stehen auf beiden Seiten eines Zweiwegemarktes 1.90, dann liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 bis 96 Prozent und die Marge bei rund 4 bis 5 Prozent. Das bleibt so, egal wie die Werbung klingt. Bei einem Schweizer Zweiparteienmarkt mit Quoten um 1.90 ist der einbehaltene Anteil praktisch immer im Bereich von knapp unter 5 Prozent.

Dass die Marge für jede Person gleich wirkt, ist der Punkt. Wer CHF 20 auf einen Satz setzt, trägt denselben Prozentsatz wie jemand mit CHF 500 auf dem Wettschein. Die Marge ist keine Gebühr, die man ab einem bestimmten Einsatz nicht mehr zahlt; sie ist im Preis enthalten. Der Unterschied zwischen einem CHF-1-Einsatz und einem CHF-1’000-Einsatz beginnt erst bei den Limiten und hört bei denselben vier bis fünf Prozent nicht auf.

Deshalb ist der nützlichste Trick beim Quotenvergleich nicht der Blick auf den maximalen Gewinn, sondern auf die Summe der umgekehrten Quoten. Bei 1.90 und 1.90 ergibt 1/1.90 + 1/1.90 etwa 1.0526; das entspricht einer Auszahlungsquote um die 95 Prozent und einer Marge um 4,7 Prozent. Bei 1.85 und 1.85 beträgt der einbehaltene Anteil bereits deutlich mehr als fünf Prozent. Zwei Zehntelpunkte auf beiden Seiten sind also keine Kleinigkeit auf dem Wettschein — sie sind der Unterschied zwischen einem knappen und einem deutlichen Abzug.

Was die Rechnung nicht sagt, ist etwas anderes. Die Marge beschreibt, wie viel von allen Einsätzen auf diesem Markt zurückfliesst, nicht, ob das Spiel ausgeht wie erwartet. Ein Markt mit einer kleinen Marge ist nicht ein Markt mit einem guten Tipp. Und der Vergleich hat eine Grenze: Solange eine Quote die Regel ist und nicht der Ausnahmefall, geht es nicht um Glück, sondern um denselben Pauschalabzug. Wer heute mit einer Marge von 4,7 Prozent spielt und nächste Woche mit 5,5 Prozent, hat zweimal gespielt, nicht einmal gut und einmal schlecht.

Was die Preisangabe auf dem Wettschein noch verschweigt

Die Auszahlung selbst kennt zwei Rundungen. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beide Schritte gehen zuungunsten des Wettscheins, der zweite stärker als der erste.

Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Im Badminton ist das die Frage, wer ein Turnier gewinnt und ob die Sätze zur Wertung gehören — ein Detail, das selten in der Überschrift steht. Wer eine Turniersiegerwette abgibt und die Auszahlung vor dem Finale erwartet, versteht den Markt nicht.

Die Disziplinen sind ebenfalls Teil der Grundlage. Das Badmintonfeld ist 13,40 m lang und 6,10 m breit, im Einzel 5,18 m breit; gespielt wird in fünf Disziplinen: Dameneinzel, Herreneinzel, Damendoppel, Herrendoppel und Mixed. Für den Wettschein heisst das, dass ein Turnier nicht ein Ereignis ist, sondern mindestens fünf. Wer auf ein Doppel setzt, setzt auf zwei Personen mit einem gemeinsamen Ergebnis; eine Aufgabe oder eine Verletzung eines Partners trifft die Wette wie eine Niederlage.

Auf der grossen Bühne sind die Namen alt. Der Thomas Cup für Herren-Nationalteams wird seit 1949 ausgetragen, der Uber Cup für Damen-Nationalteams seit 1957, der Sudirman Cup für gemischte Teams seit 1989. Die All England Championships laufen seit 1899 und gehören heute zur Kategorie BWF World Tour Super 1000, zusammen mit den China Open, den Malaysia Open und den Indonesia Open. Der Weltverband heisst seit 2006 BWF (Badminton World Federation), hervorgegangen aus der 1934 gegründeten International Badminton Federation.

Die Regeln selbst bewegen sich. Ab 2027 sollen auf der BWF World Tour Sätze bis 15 Punkte gespielt werden, mit Verlängerung bis 21; die Generalversammlung 2025 beschloss das mit 82 Prozent Zustimmung. Für den Wettschein ist das kein Detail am Rand. Wer eine Langzeitwette auf ein Turnier aus dem Jahr 2027 abschliesst, sollte vorher klären, nach welchem Satzformat dort gespielt wird — in jedem Fall nach dem Format des Veranstalters, nicht nach dem des Wettscheins.

Rechtslage in der Schweiz: die Bewilligung gilt nur hier

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021. Die ESBK ist nicht zuständig: Sie beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht es zweimal, als Veranstalterbewilligung und als Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Zwei Badmintonschläger lehnen gekreuzt an einer Hallenwand aus Holz, daneben steht ein Korb mit Federbällen.
Der Badminton-Weltverband BWF (Badminton World Federation) ging aus der 1934 gegründeten International Badminton Federation (IBF) hervor und trägt den Namen seit 2006.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Mehr gibt es nicht, und deshalb gibt es auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Für Badminton heisst das: Gewettet werden darf nur auf Sportwettkämpfe, und nur auf die, die die erwähnte Liste der Gespa führt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Eine Sportart, die in der Fassung vom 10.09.2026 nicht als bewilligt aufgeführt ist, ist nicht bewilligt, unabhängig davon, ob eine ausländische Seite sie anbietet. Und wenn ein bewilligter Veranstalter sie führt, tut er das innerhalb der bewilligten Wettarten und nicht darüber hinaus.

Der Irrtum, der am meisten Geld kostet

Die verbreitetste Annahme lautet, dass eine ausländische Lizenz irgendetwas bedeute. Sie bedeutet in der Schweiz nichts: Das BGS bestimmt ausdrücklich, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt, und das heisst im Umkehrschluss, dass eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat hier keine Kraft hat (Art. 4 BGS). Wer bei einer ausländischen Seite ein Konto führt, nutzt kein bewilligtes Schweizer Angebot. Er nutzt ein ausländisches.

Das Verhalten der Veranstalter selbst ist strafbar. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nach Auskunft des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle. Ein Gewinn, der eingezogen werden kann, ist kein Guthaben, sondern eine offene Position.

Praktisch sichtbar wird die Rechtslage an einer Liste. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 führt sie als auf der Liste stehend. Wer eine Seite plötzlich nicht mehr erreicht, weiss damit, was passiert ist.

Was die bewilligte Seite leistet, ist ebenso klar wie ihre Grenzen. Der bewilligte Markt bietet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, einen geschlossenen Katalog an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Ausweiskontrolle. Die ausländische Seite bietet die Sportarten, die der Katalog ausschliesst, dafür keinen Schweizer Schutz. Keine der beiden Varianten ist von sich aus «die sichere Wahl».

Wo der Fiskus hinschaut und wo nicht

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette bleibt weit darunter: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.

Die kantonale Schwelle weicht ab, und deshalb steht hier «je nach Kanton». Wer eine kantonale Zahl nennt, nennt eine Zahl für einen Kanton. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an; die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Das ist eine Einordnung, keine Steuerberatung — für den eigenen Fall bleibt der Weg über einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Ein Punkt, der auf dieser Seite nicht fehlen darf und der am meisten missverstanden wird: Ob und wie Cash-Out, Gratiswetten oder Boni besteuert oder eingeschränkt werden, ist von der Bewilligung des einzelnen Veranstalters abhängig; für Sportwetten in der Schweiz wird kein Werbezeitfenster am Tag reguliert. Werbeaussagen von Anbietern sind keine Steuerauskunft.

Wie diese zehn Anbieter zu bewerten sind — und wem jede Bewertung nützt

Die Reihenfolge unten folgt nicht der Grösse des Werbebudgets, sondern der Bewilligungslage und dem, was über die einzelnen Häuser tatsächlich verbürgt ist. Zuerst die zwei Schweizer Veranstalter, dann die acht ausländischen Marken, die Spielerinnen und Spieler in der Schweiz antreffen. Sie stehen hier als Referenz, weil man ihnen begegnet, und damit man vergleichen kann. Beworben wird keine von ihnen.

Die acht ausländischen Marken tragen alle denselben Status, und das ist nicht Bequemlichkeit, sondern die Aussage: Sie haben keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz, sie hängen nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden. Was sich zwischen ihnen unterscheidet, ist nicht die Rechtslage, sondern das, was der einzelne Anbieter auf seiner eigenen Seite zusagt — und das ist eine Zusage, die in der Schweiz nicht eingeklagt werden kann.

1. Swisslos Sporttip — der einzige, dessen Limiten im Gesetz stehen

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich.

Die Limiten sind der Teil, den man nicht kopieren kann: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Verlustlimiten setzen die Spielenden selbst, mit Oberlimiten von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren.

Bei den Funktionen ist der Katalog eng. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Zwei Regelungen kosten mehr, als sie aussehen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden ausschliesslich über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein vermeintlicher Quotenfund wird auf diese Weise zu einer Rückerstattung auf einen Wettschein, der nie einer war. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für Badminton heisst das vor allem eines: eine Livewette auf einen Punkt, die man in dem Moment des entscheidenden Netzballs platziert, kann zum Einsatz zurückkommen statt Gewinn zu bringen.

Die Bewertung, die sich aus alledem ergibt, betrifft weniger das Angebot als seine Form. Sporttip hat die tiefsten und die höchsten Einsätze in einem System, das nie einen freien Markt gesehen hat: CHF 1 unten, CHF 1’000 oben, die Verlustlimiten am Anfang. Ein Produkt mit einer Marge von knapp unter fünf Prozent und einem Mindesteinsatz von einem Franken ist kein Produkt für den, der den grössten Preisnachlass sucht. Es ist das Produkt für den, der auf Schweizer Rechtsweg, auf eine Auszahlung auf sein eigenes Konto und auf eine Limite zählt, die er selbst gesetzt hat.

2. Loterie Romande Jouez Sport — dasselbe Recht, ein anderes Gebiet

Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist wie bei Swisslos eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht Gespa.

Das Kontingent an Bedingungen ist dasselbe wie in der Deutschschweiz, und es ist nicht die Kopie eines Schweizer Standards, sondern das Gesetz. Es gibt in der Schweiz nur zwei Veranstalter mit einer Bewilligung, und die Bedingungen, die für beide gelten — Mindestalter 18, Wohnsitz im Gebiet, ein Konto pro Person, Auszahlung auf das eigene Konto, selbst gewählte Verlustlimiten —, sind den beiden gemeinsam. Was sie unterscheidet, ist der geografische Raum und die Sprache.

Die Verkaufsstellen sind der eigentliche Unterschied in der Praxis. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen sind ein Vertriebsnetz, das Zürich oder Bern nicht haben. Wer in Lausanne einen Wettschein am Schalter abgeben will und daneben eine Frage klären möchte, steht dort an einem Ort, den es in der Deutschschweiz in dieser Form nicht gibt. Für die Online-Seite spielt das keine Rolle; für den Weg vom ersten Wettschein zum eingespielten Vorgang durchaus.

Die Bewertung liegt damit im Gebiet und in seinem Preis. Jouez Sport ist nicht die bessere oder schlechtere Adresse als Sporttip — sie ist die andere. Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, hat genau eine bewilligte Online-Adresse für Sportwetten zur Verfügung; wer in Zürich wohnt, hat ebenfalls genau eine, und es ist die andere. Die Wahlfreiheit, die eine Vergleichsseite normalerweise herstellt, existiert in der Schweiz nicht.

3. Rollbit — ohne Schweizer Bewilligung

Rollbit hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Der Anbieter hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was hier zu beurteilen ist, ist deshalb nicht Produktqualität, sondern Reichweite. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann Schweizer Spielenden keine Schweizer Schutzmechanismen anbieten — nicht die selbst gesetzten Verlustlimiten, die im Schweizer Wettsystem stehen, nicht die Auszahlung ausschliesslich auf das eigene Konto, nicht den Schweizer Rechtsweg. Das ist kein Vorwurf an eine Marke; es ist die Beschreibung dessen, was eine Schweizer Bewilligung mitbringt und was ohne sie fehlt.

Wer eine ausländische Seite dennoch nutzt, sollte sich über eines im Klaren sein: Spielende werden nach Auskunft des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Ein Guthaben auf einer nicht bewilligten Seite ist deshalb keine gesicherte Forderung. Diese Position zu kennen, ist die einzige Entscheidungsgrundlage, die diese Karte hergibt.

4. BDMBet — ohne Schweizer Bewilligung

BDMBet hat keine Schweizer Bewilligung und untersteht damit der üblichen Rechtsfolge für ausländische Anbieter: Die Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, die Marke führt keinen Eintrag im Sperrregister der Gespa, der Schweizer Rechtsweg ist ausgeschlossen, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Die Bewilligungslage ist bei diesem Anbieter die einzige Grösse, die ein Schweizer Wettender sicher kennt. Alles andere — Limiten, Quoten, Auszahlungsfristen, Bonusbedingungen — steht in den Bedingungen der Seite selbst und wird nicht von einer Schweizer Behörde geprüft. Wer dort spielt, prüft nicht die Regeln eines Schweizer Bewilligungsinhabers, sondern die AGB eines Unternehmens mit Sitz ausserhalb der Schweiz.

Für Spielende in der Schweiz heisst das: Die Wahl ist keine Wahl zwischen zwei Schutzsystemen, sondern zwischen einem Schutzsystem und keiner Kontrolle. Wer Wert auf die selbst gesetzte Verlustlimite und auf die Auszahlung auf sein eigenes Konto legt, findet diese Punkte nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern.

5. BetFury — ohne Schweizer Bewilligung

BetFury hat keine Bewilligung in der Schweiz. Für Schweizer Sportwetten gilt: Eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS), eine ausländische Lizenz entfaltet hier keine Wirkung, und der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Eine Blockierung der Domains über die Sperrliste der Gespa ist möglich.

Der praktische Unterschied zu einem bewilligten Veranstalter liegt an drei Stellen: der Erreichbarkeit, der Auszahlung und dem Weg bei einem Streit. Die bewilligte Seite zahlt nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers aus (Art. 50 Abs. 2 VGS) und gewährt keinen Kredit (Art. 75 Abs. 1 BGS); ein ausländisches Angebot kann andere Wege vorsehen. Bei einem Streit gibt es in der Schweiz keinen Anspruch gegen den Anbieter.

Damit ist auch die Bewertung gesetzt: In einem Markt, der zwei bewilligte Veranstalter kennt, ist jedes weitere Angebot ein Angebot ohne Schweizer Zulassung. Das ist kein Qualitätsurteil über das Haus, sondern die gesamte Informationsmenge, die eine Schweizer Perspektive über es hervorbringt.

6. Unibet — ohne Schweizer Bewilligung

Unibet hat keine Bewilligung in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz hat hier nach Art. 4 BGS keine Kraft, der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und der Zugang kann über die Sperrliste eingeschränkt werden.

Das ist keine juristische Feinheit, sondern eine Frage der Durchsetzbarkeit. Wenn ein ausländischer Veranstalter eine Quote falsch abrechnet, einen Auszahlungsantrag verzögert oder eine Wette nachträglich für ungültig erklärt, steht dem Schweizer Wettenden kein Schweizer Verfahren zur Verfügung. Bei den zwei bewilligten Veranstaltern ist die Aufsicht die Gespa, und die Bewilligung beruht auf einem Gesetz, dessen Bestimmungen bis in die Auszahlungswege hineinreichen.

Wer eine dieser Marken dennoch in Betracht zieht, sollte wenigstens vorher die eigenen Bedingungen lesen: Limiten, Auszahlungsfristen, Regeln zum Cash-Out und zur Ungültigerklärung von Wetten. Diese Bedingungen sind bei einem nicht bewilligten Anbieter die einzige Grundlage, und sie sind es, die man im Streitfall in der Hand hält — oder eben nicht.

7. Rabona — ohne Schweizer Bewilligung

Rabona hat keine Schweizer Bewilligung; die Rechtsfolgen sind dieselben wie bei jeder ausländischen Adresse: keine Schweizer Wirkung der Lizenz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

Was sich zwischen den ausländischen Marken wirklich unterscheidet, ist für die Schweiz wenig: die Sprache der Seite, die Zahlungswege, die Bandbreite der Sportarten. Keiner dieser Punkte wird von einer Schweizer Behörde geprüft. Was für alle Marken gleich ist, ist die Tatsache, dass Wetten auf Sportarten und Wettarten möglich sind, die die Gespa-Liste nicht führt — und das ist zugleich der Grund, aus dem ein Schweizer Wettender überhaupt auf eine solche Seite stösst.

Die Entscheidung reduziert sich damit auf die Frage, ob der Zugang zu einem breiteren Katalog das Fehlen jeder Schweizer Kontrolle aufwiegt. Diese Abwägung kann niemandem abgenommen werden, und sie ist die einzige, die bei dieser Marke ansteht.

8. BetOnRed — ohne Schweizer Bewilligung

BetOnRed hat keine Bewilligung in der Schweiz. Die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS), weshalb eine ausländische Erlaubnis hier nichts bewirkt; der Anbieter ist nicht am Schweizer Sperrregister beteiligt, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und die Gespa kann die Domains sperren lassen.

Die Folge, die ein Schweizer Wettender am ehesten zu spüren bekommt, ist keine juristische. Sie ist die Auszahlung. Der bewilligte Schweizer Markt zahlt ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers aus (Art. 50 Abs. 2 VGS). Wo ein Anbieter Auszahlungen anders abwickelt, entsteht ein zusätzlicher Prüfschritt zwischen Gewinn und Gutschrift, und dieser Schritt ist keine Schweizer Aufsichtsfrage, sondern eine des jeweiligen Hauses.

Für die Schweiz bleibt in dieser Karte nur eines festzuhalten: eine Bewilligungslage, die alles Weitere zur Sache des Anbieters macht. Wer den Schweizer Schutz sucht, sucht ihn bei den zwei Veranstaltern, die ihn tragen. Für Badminton heisst das konkret, im Wettprogramm eines bewilligten Anbieters zu prüfen, ob die Sportart und der gewünschte Markt überhaupt geführt werden dürfen.

9. Betovo — ohne Schweizer Bewilligung

Betovo hat keine Bewilligung in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung, der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.

Die einzige belastbare Tatsache über diesen Anbieter aus Schweizer Sicht ist diese Bewilligungslücke — und sie ist keine Formalität. Die Schweizer Regeln, die den Spielerschutz ausmachen, sind an die Bewilligung geknüpft: die selbst gesetzten Verlustlimiten nach Art. 87 VGS, die Sperre nach Art. 80–82 BGS und die Auszahlung auf das eigene Konto. Keine dieser Regeln greift bei einem Anbieter ohne Bewilligung, weil sie sich an die bewilligten Veranstalter richten.

Wer trotzdem dort spielt, spielt zu den Bedingungen des Hauses. Das ist keine Warnung, sondern eine Beschreibung der Rechtslage, und sie ist der einzige Satz, der für diesen Anbieter aus Schweizer Sicht Bestand hat.

10. HornetBet — ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet hat keine Bewilligung in der Schweiz, und damit gilt für diese Marke dasselbe wie für alle ausländischen Adressen: keine Schweizer Wirkung der Lizenz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Sperre über die Sperrliste.

Ein Wettschein bei einem solchen Anbieter ist ein Vertrag mit einem Unternehmen, das in der Schweiz nicht organisiert und nicht beaufsichtigt ist. Auch die steuerliche Seite folgt dieser Trennung: Auf Gewinne aus ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, die kantonale Praxis kann sie dagegen anders behandeln als einen Schweizer Gewinn. Wer die Grenze zwischen bewilligtem und nicht bewilligtem Markt einmal verstanden hat, hat die wichtigste Einordnung dieser Seite gelernt.

Was am Ende der praktische Preis ist

Die zwei bewilligten Veranstalter kennen kein Bonuskrieg. Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer erwartet, dass eine Schweizer Seite mit einer Einzahlung um die Ecke kommt, wartet auf etwas, das in dieser Dichte nicht existiert.

Bei Sporttip gibt es Rabatte in einer anderen Form, und ihre Bedingungen sind der Preis. Der Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und bei Systemwetten, und erst ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote. Der Bonus beträgt 5 Prozent auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Wer nachrechnet, sieht die Schwelle: Für den vollen Bonus braucht es fünfzehn Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50, und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert. Fünfzehn Voraussagen mit einer Quote von mindestens 1.50 sind fünfzehn Wetten, die jeweils eine Marge tragen.

Quotenboosts und Profitboosts sind nicht kumulierbar gedacht: Beide gelten pro Wettenden nur einmal, sind in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Marketingformel «erhöhte Quote» meint also eine einmalige, gedeckelte Erhöhung auf einen begrenzten Einsatz, bei der eine vorzeitige Auszahlung den Vorteil wieder auslöscht. Das ist kein Geschenk, das ist eine Wette auf das richtige Verhalten der Spielenden.

Für den Badminton-Spielenden, der klein anfängt, ergibt sich daraus eine klare Rechnung. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, die reguläre Quote eines zweigeteilten Marktes trägt eine Marge von knapp unter fünf Prozent, und die Verlustlimiten setzt man vor der ersten Wette selbst. Wer die drei Grössen zusammen nimmt, weiss, dass die kleine Wette auf den Satz 21:15 nicht billiger ist als die grosse — nur kleiner.

Häufige Fragen

Darf man in der Schweiz auf Badminton wetten, und bei welchem Veranstalter?

Erlaubt ist es nur, wenn die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten die Sportart führt und ein bewilligter Veranstalter sie anbietet. In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten veranstalten, und jedes Angebot setzt die Bewilligung voraus.

Wie wirken sich zwei Gewinnsätze und die Verlängerung bei 20:20 auf Satzwetten aus?

Ein Match dauert zwei bis drei Sätze. Bei 20:20 wird verlängert, bis zwei Punkte Vorsprung bestehen oder 30 Punkte erreicht sind; ein Satz kann also 30:29 ausgehen. Satzwetten können sich deshalb über eine Spanne von 21:5 bis 30:29 erstrecken, und der längste Satz ist auf 30 Punkte gedeckelt.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beide Rundungen gehen zulasten des Wettscheins, die zweite stärker als die erste.

Was ist die Marge im Wettmarkt, und wie lässt sie sich an einer Quote erkennen?

Die Marge ist der Anteil, den ein Markt nicht auszahlt. Sie ergibt sich aus der Summe der umgekehrten Quoten: Bei 1.90 auf beiden Seiten eines Zweiwegemarktes liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 bis 96 Prozent, die Marge bei rund 4 bis 5 Prozent. Ein Markt mit Quoten um 1.85 behält dagegen spürbar mehr ein.

Welche Verlustlimiten gelten, und wie lange dauert eine freiwillige Spielsperre mindestens?

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Spielsperre kann nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden.

Sind Wettgewinne steuerfrei, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; der Bundesbetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb «je nach Kanton».

Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»