Datenschutzerklärung – dreiwegwetten.com

Auf dreiwegwetten.com geht es um die Erklärung von Wettformen wie der 1X2-Wette, und dafür fallen nur wenige Personendaten an. Massgebend ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) mit der zugehörigen Verordnung, in der seit dem 1. September 2023 geltenden Fassung. Die vorliegende Erklärung kommt der Informationspflicht nach Art. 19 revDSG nach.

Wer verantwortlich ist

Für die Bearbeitung zuständig ist die Betreiberin von dreiwegwetten.com. Firma, Adresse und E-Mail stehen im Impressum auf dreiwegwetten.com; dorthin gehen auch sämtliche Datenschutzanfragen.

Daten, die anfallen

Jeder Seitenaufruf wird im Server-Protokoll festgehalten: IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, angeforderte Adresse, Datenmenge, Herkunftsseite und Browsertyp. Das dient dem Betrieb und der Abwehr von Angriffen; nach spätestens 90 Tagen werden die Einträge gelöscht oder so gekürzt, dass der Personenbezug entfällt. Wer eine Nachricht per E-Mail oder Formular schickt, gibt zusätzlich Namen, Adresse und Text bekannt, die nur zur Antwort genutzt werden. Konto, Einzahlung oder Wette gibt es auf dreiwegwetten.com nicht; Zahlungs- und Ausweisdaten werden daher gar nicht erst erhoben.

Grundsätze

Die Bearbeitung erfolgt rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig. Sie bleibt an den Zweck gebunden, der bei der Beschaffung erkennbar war, und die Daten werden nicht länger als nötig aufbewahrt (Art. 6 revDSG). Technische und organisatorische Massnahmen sichern sie angemessen ab. Automatisierte Einzelentscheide oder Profiling finden nicht statt.

Cookies und Reichweitenmessung

Cookies ohne technische Notwendigkeit und die Reichweitenmessung laufen nur, wenn sie im Cookie-Banner gewählt wurden. Näheres regelt die Cookie-Richtlinie; die Wahl kann jederzeit geändert werden.

Weitergabe an Dritte und ins Ausland

Ein Verkauf von Personendaten findet nicht statt. Daten erhalten Auftragsbearbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die vertraglich gebunden sind (Art. 9 revDSG), und Behörden, soweit ein Gesetz es verlangt. Geht eine Bekanntgabe ins Ausland, dann nur in Staaten mit angemessenem Datenschutz oder mit geeigneten Garantien wie Standarddatenschutzklauseln (Art. 16 revDSG).

Ihre Rechte

Wer wissen will, ob und welche Daten über ihn bearbeitet werden, kann Auskunft verlangen (Art. 25 revDSG); sie kommt in der Regel kostenlos und innert 30 Tagen. Daneben bestehen Ansprüche auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung, auf Herausgabe oder Übertragung der eigenen Daten (Art. 28 revDSG) und auf Widerspruch. Aus der Europäischen Union kommende Personen können sich zusätzlich auf die DSGVO berufen, wenn sie anwendbar ist.

Aufsichtsbehörde

Die Aufsicht liegt beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in Bern. Ihm kann eine Anzeige erstattet werden, wenn eine Bearbeitung gegen Datenschutzrecht verstösst.

Stand: 29. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»