MMA-Wetten in der Schweiz: zwei bewilligte Veranstalter, unzählige ausländische Angebote
Spielende in der Schweiz, die auf einen Kampfabend setzen wollen, treffen eine Vorentscheidung, bevor sie überhaupt eine Quote ansehen: Sie wetten entweder bei einem der zwei bewilligten Veranstalter und nehmen dessen Bedingungen in Kauf, oder sie gehen zu einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung und verlieren jeden Schweizer Schutz. Dazwischen gibt es nichts.

Datenstand 29. Oktober 2026, Bewilligungsangaben geprüft gegen die Gespa als Aufsichtsbehörde und gegen die publizierten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter.
Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung einzahlt, hat keinen Anspruch auf Rückforderung, keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister und – bei einem allfälligen Verfahren gegen den Veranstalter – keinen Schutz für Einsatz und Gewinn.
Die Bewilligung entscheidet, nicht die Sportart
Wetten auf Kampfsport sind in der Schweiz nicht verboten. Sie sind nur nicht überall erlaubt, und der Unterschied liegt nicht beim Sport, sondern beim Veranstalter: Wer keine Bewilligung hat, darf gar keine Sportwetten anbieten, egal auf welchen Wettkampf.

Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und stehen unter Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Wer die Begriffe sauber verwenden will, spricht in rechtlichen Zusammenhängen von der Veranstalterin und der Bewilligung, nicht von einer «Lizenz».
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist der ganze Markt.
Swisslos führt Sporttip durch. Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet ihre Spiele gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Diese Gebietsteilung ist keine Fussnote. Sie ist die erste Schranke, an die ein interessierter Spielender stösst: Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus – nach Art. 47 Abs. 3 VGS – und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht durch die Registrierung. Wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt; die Gespa publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Swisslos verteilte für 2025 CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Der Katalog der erlaubten Wettarten ist geschlossen
Was überhaupt angeboten werden darf, steht nicht im Ermessen des Veranstalters. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Wer auf einen Kampf setzen will, prüft zuerst, ob dieser Kampf und diese Wettart dort stehen.

Die Liste ist eng gefasst. Qualifikationsrunden sind nur bewilligt, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte erscheinen in der Liste nicht, und einen Esport-Abschnitt gibt es dort ebenfalls nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Kampf und während des Kampfes, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Das Gesetz schränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte ein.
Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und nichts, worauf ein Anspruch besteht.
Was eine Bewilligung nicht abdeckt
Drei Dinge folgen unmittelbar aus dem Bewilligungszwang, und sie sind der Kern dessen, was ein Spielender beim Wechsel ins Ausland aufgibt.
Erstens: Ein ausländischer Anschein von Erlaubnis hat in der Schweiz keine Kraft. Ob Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – wer über keine Schweizer Bewilligung verfügt, darf hier keine Sportwetten anbieten. Das Organisieren ohne Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Aber Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und einen Schutz- oder Fair-Play-Kontrollmechanismus gibt es nicht.
Zweitens: Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home; bet365 führt sie als auf der Liste stehend. Wer sich also auf ein Angebot ohne Bewilligung einlässt, verlässt sich auf eine Adresse, die morgen nicht mehr erreichbar sein muss.
Drittens, und das ist die unangenehmste Konsequenz: Ausländische Gewinne sind steuerlich nicht dasselbe wie inländische. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die kantonale Schwelle weicht ab, also je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Für einen typischen Wettereintrag liegt der Gewinn weit unter jeder Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen dagegen nicht der Verrechnungssteuer, und die kantonale Steuerpraxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist eine allgemeine Information und kein Steuerrat; im Zweifel fragt man einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Die ehrliche Gegenrechnung gehört dazu: Das bewilligte Angebot schützt umfassend, aber es sind zwei Veranstalter, mit einem geschlossenen Katalog an Sportarten und Märkten, einer Wohnsitzschranke und einer Identitätsprüfung. Das ausländische Angebot öffnet mehr, und es öffnet es ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsschutz und mit kantonal unterschiedlicher Steuerfolge. Keine der beiden Seiten ist die sichere Wahl von selbst.
Steuerfreibetrag, Sperrliste und Bewilligung: wann es greift
Wer die Konsequenzen ordnen will, kommt mit einer Reihenfolge weiter, die nicht die Reihenfolge der Werbung ist.
Zuerst steht die Bewilligung, denn sie entscheidet über alles Weitere: Sperrregister, Rechtsschutz, Steuerbehandlung. Danach kommt der Wohnsitz, weil er die Auswahl an Veranstaltern von zwei auf einen zusammenstreicht. Dann die Frage, ob der konkrete Kampf und der konkrete Markt in der Gespa-Liste stehen. Erst danach lohnt sich der Blick auf Quoten und auf die Frage, ob überhaupt eine Limite im Weg steht.
Bei einer Verletzung der Limiten nimmt Swisslos die Wette nicht an. Die Limiten selbst sind keine Garantie, sondern eine Obergrenze; sie liegen bei Sporttip für Einzel- und Kombinationswetten zwischen CHF 1 und CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.
Der Steuerfreibetrag spielt für einen normalen Wettereintrag keine Rolle. Wer CHF 50 einsetzt, gewinnt vielleicht CHF 90, und das bleibt unter jeder Schwelle. Die Steuerfrage wird erst bei grossen Einzelgewinnen scharf – und dann ist der Unterschied zwischen einem inländischen und einem ausländischen Veranstalter schon kein Detail mehr.
Verlustlimiten und Spielsperre: was vor der ersten Wette feststeht
Wer glaubt, die Limiten seien Verhandlungssache mit sich selbst, hat den Mechanismus noch nicht verstanden. Die Selbstbegrenzung ist in der Schweiz keine Empfehlung, sondern eine Einrichtung, die vor der ersten Wette stehen muss.
Die Limiten müssen vor dem ersten Einsatz gesetzt werden
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Das ist die entscheidende Eigenschaft: Die Verzögerung wirkt in beide Richtungen unterschiedlich. Wer seine Limite senkt, ist sofort geschützt. Wer sie erhöht, muss drei Tage auf sich warten lassen. In diesen drei Tagen passiert etwas Merkwürdiges – die Absicht kühlt ab, oder sie wird stärker, und in beiden Fällen sieht man sie sich an. Das ist die ganze Absicht des Mechanismus, und es ist der einzige Teil des Schweizer Systems, der sich selbst intelligent anfühlt.
Ein gesetzlicher Fixbetrag für die Einzahlung existiert in der Schweiz nicht. Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat; die Veranstalterin muss nach Art. 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Nach Gesetz wirkt eine Herabsetzung sofort und eine Erhöhung nach 24 Stunden – Swisslos und die Loterie Romande handhaben es in ihren eigenen Bedingungen mit 72 Stunden.
Bei Kampfwetten hat diese Reihenfolge ein besonderes Gewicht. Ein Kampf, der nach zwei Runden durch Knockout endet, lässt keine Zeit für die Vernunft, die sich ein Fussballspiel über 90 Minuten langsam erarbeitet. Die Entscheidung fällt in einem Moment, und der nächste Kampfabend kommt in einer Woche. Eine Verlustlimite über 30 Tage ist deshalb nicht die relevante Zahl, sondern die Tageslimite.
Die Spielsperre und das Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Der Spielsperre-Mechanismus ist gesetzlich verankert: Art. 80 bis 82 BGS regeln die Sperre überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, erfasst in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufheben, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, Art. 89 VGS. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn, Art. 45 BGS.
Wer sich sperrt, sperrt sich überall. Das ist der Punkt, an dem das Schweizer System stärker ist als sein Ruf: Die Sperre hängt nicht am einzelnen Anbieterkonto, sondern an einer Person und gilt über die Grenze zum Fürstentum Liechtenstein hinaus. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert dieser Hebel gar nicht, weil das Register dort nicht greift.
Wo der Schutz dünn ist
Der Schutz vor Ort ist nicht streng, und es wäre unehrlich, so zu tun. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstellen als strenge Kontrolle darstellt, hat die Zahl nicht gelesen.
Online sieht es anders aus. Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität, so wollen es Art. 47 bis 52 VGS – an der Verkaufsstelle mit ihrem Papierformular ist dieselbe Kontrolle offenbar schwerer durchzuhalten als am Bildschirm.
Und wer selbst als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Eine Regel, die man beim Lesen der Bedingungen zur Kenntnis nimmt und danach nie wieder braucht.
Der Weg zu einer Kampfwette in der Schweiz
Die Reihenfolge, in der die Dinge tatsächlich passieren, sieht so aus: Zuerst prüft man, ob der Kampf in der Gespa-Liste steht und ob der gewünschte Markt dort auftaucht. Dann klärt man, welcher der beiden Veranstalter für den eigenen Wohnsitz zuständig ist. Erst danach folgt die Registrierung mit Ausweis, und unmittelbar danach – nicht später, wenn es gerade schlecht passt – das Setzen der Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Erst dann ist das Konto einsatzbereit.
Wer diese Reihenfolge umdreht und ein Konto eröffnet, um «schnell noch» auf einen Kampfabend zu setzen, landet im Dialog für die Limiten, während der erste Kampf bereits läuft. Das ist kein Systemfehler. Es ist der Zeitpunkt, an dem der Schutz greift, und er lässt sich nicht überspringen.
Wo die Kämpfe herkommen, auf die gewettet wird
Ein Kampfabend, ein Oktagon und ein Katalog von Gewichtsklassen – das ist der Rahmen, in dem sich die Märkte bewegen, die überhaupt angeboten werden dürfen.
Die Ultimate Fighting Championship wurde 1993 gegründet, die erste Veranstaltung fand am 12. November 1993 in Denver statt. Sitz der UFC ist Las Vegas in Nevada, Besitzerin ist die TKO Group Holdings. Wer heute von MMA spricht, meint in der Regel diese Organisation, und die Gespa-Liste entscheidet, welche ihrer Wettkämpfe und Wettarten in der Schweiz überhaupt bepreist werden dürfen.
Ein Detail, das in der Diskussion um Wetten immer wieder untergeht: Der Käfig ist kein Ring. Die UFC kämpft in einem Oktagon mit einem Durchmesser von 9,75 m, das statt Ringseilen von einem Maschendrahtzaun begrenzt wird. Für den Markt auf den Sieger ist das ohne Belang. Für die Art, wie ein Kampf endet, ist es nicht ohne Belang – wer gegen den Zaun gedrückt wird, findet schwerer zurück in die Distanz als aus den Seilen.
Die UFC kennt derzeit neun Gewichtsklassen, vom Strohgewicht über Fliegen-, Bantam-, Feder-, Leicht-, Welter-, Mittel- und Halbschwergewicht bis zum Schwergewicht. Die Super-Schwergewichtsklasse über 120 kg ist unbelegt. Die Gewichtsklasse ist kein Nebenschauplatz, sondern für einen Markt auf die Rundenzahl oft die wichtigere Information als die Rangliste: Sie sagt etwas darüber, wie viel Kraft in einem Treffer steckt und wie lange zwei Körper diesem Tempo standhalten.
Regeln, Runden und wie ein Kampf endet
Eine Runde im MMA dauert bei der UFC fünf Minuten, die Pause eine Minute. Ein normaler Kampf geht über drei Runden, ein Titelkampf über fünf. Wer auf die Rundenzahl setzt, setzt nicht auf ein Gefühl, sondern auf eine feste Struktur mit einer festen Zahl von Endpunkten.
Ein UFC-Kampf kann durch Aufgabe des Gegners, Knockout, technischen Knockout, Kampfrichterentscheidung, Disqualifikation des Gegners oder Forfeit – Nichtantreten – enden. Auch ein Unentschieden ist möglich. Diese Liste erklärt, warum es überhaupt eigene Märkte auf Siegart gibt: Der Weg zum Ausgang ist nicht derselbe Sieg, und das Ergebnis «Kampfrichterentscheidung» verhält sich zu «Knockout» wie ein Elfmeterschiessen zu einem 4:0.
Bei einer Entscheidung nach Punkten vergeben im MMA nach den Unified Rules drei Kampfrichter pro Runde 10 Punkte an den Rundengewinner und 9 oder weniger an den Verlierer; sieht ein Kampfrichter keinen Rundengewinner, darf er beiden Kämpfern 10 Punkte geben. Die Unified Rules of Mixed Martial Arts wurden vom New Jersey Athletic Control Board aufgestellt und werden von vielen US-Bundesstaaten und Veranstaltern akzeptiert.
Diese 10-Punkte-Skala hat eine praktische Folge für das Wettschein-Denken: Punktrichterentscheidungen sind nicht selten, und sie sind die einzige Kampfendung, bei der drei Personen am Rand im Nachhinein festlegen, wem der Kampf gehört hat. Wer einen Markt auf den Sieg nach Punkten prüft, sollte wissen, dass er damit auf eine Bewertung setzt und nicht auf ein Ereignis. Der Kampf kann objektiv anders ausgesehen haben als der Zettel, der ihn entscheidet.
Gewichtsklassen, Kartenplätze und die Frage, was ein Kampf wert ist
Der Spielplan der Veranstaltungen ist mehr als eine Terminliste. Er ordnet Kämpfe nach Kartenplätzen, und diese Ordnung bestimmt, welche Kämpfe überhaupt für Wetten in Frage kommen.
Ganz oben stehen Titelkämpfe über fünf Runden. Sie sind die Kämpfe, an denen die Marge am wenigsten weh tut, weil das Angebot dort am genauesten bepreist ist und am meisten Information in der Quote steckt. In der Mitte stehen Kämpfe über drei Runden zwischen Kämpfern mit klarer Position im Ranking. Unten auf der Karte stehen Kämpfe zwischen Namen, die noch keine Bilanz und keine Position im Ranking aufweisen, und bei denen die Quote deshalb am wenigsten trägt.
Wer einen Kampfabend in einer bestimmten Gewichtsklasse verfolgt, weiss, dass die Kämpfer dieser Klasse nur einige Male im Jahr antreten. Zwischen zwei Karten liegen Monate, und in diesen Monaten gibt es keine neuen Informationen über die Beteiligten. Eine Quote auf einen Kampf, der in acht Wochen stattfindet, ist deshalb keine Prognose, sondern ein Preis, der sich noch bewegt. Wer früh einsteigt, bekommt die Bewegung mit; wer wartet, bekommt die genauere Information und den schlechteren Preis. Wahlfrei ist nur die Reihenfolge, nicht der Kompromiss.
Und die Wohnsitzschranke der beiden Schweizer Veranstalter kollidiert nicht mit der Sportart, sondern mit dem geografischen Zufall: Kampfsportgrossveranstaltungen sind international, die Westschweizer und die Deutschschweizer Zuschauergruppen eines solchen Abends aber nicht. Wer auf einen Kampf setzen will, kann das nur dort, wo er wohnt.
Der Vergleich der Veranstalter nach Limiten, Wettarten und Auszahlungsregeln
Die naheliegende Rangfolge «wer die beste Quote hat» ist bei dieser Sportart kaum zu bilden. In der Schweiz gibt es zwei bewilligte Veranstalter, und ausländische Anbieter sind keine Alternative, sondern eine andere Kategorie mit anderen Regeln – ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsschutz. Eine Rangfolge nach vermeintlichen Gewinnchancen wäre deshalb ohnehin unseriös. Was sich vergleichen lässt, sind Limiten, Wettarten und Auszahlungsregeln, und genau das folgt.
Was die Marge mit dem Wettgedeck zu tun hat
Die Marge steckt in jedem Quotenpaar und lässt sich selbst dann ausrechnen, wenn kein einziges echtes Quotenangebot vorliegt. Nehmen wir als Illustration einen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 – ein Rechenbeispiel, kein zitiertes Angebot, und gewiss nicht der ausgeglichene Kampf, den es in Wirklichkeit gibt.
Die Auszahlungsquote dieses Marktes ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten: 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90). Der Markt zahlt also knapp 95 % der Einsätze zurück, und die Marge liegt entsprechend knapp über 5 %. Das ist die Spanne, die der Veranstalter von jedem gesetzten Franken einbehält, und sie ist rund fünfmal grösser als die Schwankungsbreite, die viele Spielende bei einem Quotensprung von 1.90 auf 1.92 für entscheidend halten. Bei ungleichen Quoten fällt die Marge in der Regel höher aus, weil das Buch gegen ausbezahlt wird und die Balance fehlt; bei einem sehr breiten Feld steigt sie weiter. Beim Quotenschlüssel liegt der Schweizer Kampfsportmarkt damit in einer Grössenordnung, die über den Werten grosser Fussballmärkte liegt – der Vergleich mit dem Quotenschlüssel eines 1X2-Marktes zeigt, wie viel teurer ein Kampfsportmarkt für den Spielenden ist. Was ein Gewinn zurückzahlt, folgt aus Einsatz mal Quote. Diese Marge zu kennen, verändert keinen Ausgang. Sie verändert die Geschwindigkeit, mit der ein Konto leer wird.
Was sich bei den Anbietern tatsächlich vergleichen lässt
Die folgende Übersicht ordnet die zehn Anbieter nach dem, was über sie bekannt ist: der Bewilligungsstatus und die Veranstalterin. Markt- und Quotenangaben stehen nicht in den Spalten, weil sie für die meisten Anbieter nicht vorliegen – und ein Feld mit einem Strich ist keine Information, sondern eine leere Zeile.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Betscore | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar |
| Duelbits | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar |
Die Spalte mit den Quoten fehlt, und ihr Fehlen ist selbst ein Befund: Über die tatsächlichen Wettprogramme der ausländischen Anbieter ist auf dieser Grundlage nichts auszusagen, und wer dort ein Konto hält, vergleicht also nicht ein Angebot, sondern zwei Rechtsräume. Die zwei Schweizer Veranstalter unterscheiden sich in dieser Übersicht nicht durch ihren Status, sondern durch ihr Gebiet: Wer in einem Deutschschweizer Kanton, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt zu Sporttip, wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, zu Jouez Sport. Die Auswahl ist keine Wahl, sondern eine Zuordnung.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge stellt die zwei bewilligten Veranstalter voran und listet danach die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen. Sie werden an denselben Kriterien gemessen und sind alle als «ohne Schweizer Bewilligung» gekennzeichnet. Ein solches Angebot ohne Schweizer Bewilligung ist keine Grauzone mit kleinen Abweichungen: Werbung dafür ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Deshalb folgt hier eine Beschreibung und Bewertung und keine Empfehlung.
Swisslos Sporttip – der Veranstalter mit Limiten, Sperre und Steuerfreibetrag im Rücken
Sporttip ist einer der zwei Veranstalter, die nach interkantonalem Recht in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Der Zugang ist auf das Vertragsgebiet begrenzt: die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, kommt durch die Registrierung nicht hindurch.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und Swisslos kann die Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Diese Limiten sind Veranstalterbedingungen, keine gesetzlichen Werte – es gibt in der Schweiz keinen gesetzlichen Fixbetrag, weder für den Einsatz noch für die Einzahlung.
Die Verlustlimiten sind der eigentliche Kern dieses Angebots: 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden, zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Bei den Auszahlungsregeln folgt Sporttip dem Muster der bewilligten Spiele: Gewinne und Salden gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredite an Spielende sind nach Art. 75 Abs. 1 BGS ausgeschlossen.
Bei den Wettarten gibt es Dinge, die man vorher wissen sollte. Quotenboosts und Profitboosts sind pro wettende Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen – online, prematch, live und für Systemwetten, mit limitiertem Einsatz und limitierter Gewinnerhöhung. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Dazu kommen Regeln, die in jedem Bedingungenwerk stehen und trotzdem Folgen haben. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Dass die Bewilligung an das gesetzliche Steuerregime gekoppelt ist, kommt erst am Schluss zum Tragen: Gewinne bis zum Steuerfreibetrag bleiben einkommenssteuerfrei, und für die grosse Mehrheit der Wetten ist das irrelevant, weil der Einzelgewinn weit darunter liegt. Genau das ist der Vorteil, der sich nicht in einer Quote zeigt. Sporttip gewinnt den Vergleich nicht wegen eines Preises, sondern weil die Konsequenzen eines Gewinns hier dieselben bleiben, egal welcher Kanton die Steuererklärung liest.
Loterie Romande Jouez Sport – dieselbe Bewilligung, ein anderes Vertragsgebiet
Jouez Sport ist der zweite bewilligte Veranstalter, mit derselben Art von Bewilligung nach dem BGS und unter derselben Aufsicht, aber für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für einen Spielenden in der Schweiz ändert das weniger am Produkt als am Zugang: Wer in der Westschweiz wohnt, findet hier das bewilligte Angebot, und wer in der Deutschschweiz wohnt, findet es hier nicht. Die beiden Veranstalter teilen sich das Land, nicht den Markt. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und ein Online-Konto setzt Wohnsitz im Zuständigkeitsgebiet voraus.
Die Bewertung fällt entsprechend anders aus als bei Sporttip. Nicht «besser» oder «schlechter», sondern: Für die sechs Kantone ist Jouez Sport die einzige bewilligte Adresse, und damit ist die Vergleichsfrage nicht, welche Quote höher ist, sondern ob man den Weg über die Verkaufsstellen oder über das Online-Konto nimmt. Wer die Verkaufsstellen frequentiert, sollte die Gespa-Testkäufe von 2025 im Kopf behalten, bei denen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde – der Schutz am Schalter ist eine Tatsache auf dem Papier, nicht in der Praxis.
Betscore – ohne Schweizer Bewilligung: keine Sperre, kein Rechtsschutz
Betscore tritt unter einer Domain auf, die nicht zu den Schweizer Veranstaltern gehört, und verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat hier keine Kraft, Art. 4 BGS. Das praktische Ergebnis: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Für einen Spielenden in der Schweiz heisst das konkret, dass die Frage, ob ein Kampf oder ein Markt angeboten werden darf, hier nicht gestellt und nicht beantwortet wird. Es gibt keinen Katalog, an dem man sich entlanghangeln könnte. Wer bei Betscore einen Kampfabend verfolgt, hat keinen Anspruch darauf, dass eine Wertung nach Schweizer Regeln erfolgt – und wenn es Streit gibt, führt der Weg nicht zu einer Schweizer Aufsichtsbehörde.
Betwinner – ohne Schweizer Bewilligung: dasselbe Risiko, andere Marke
Für Betwinner gilt dieselbe Ausgangslage: keine Schweizer Bewilligung, eine im Ausland gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste kommen und blockiert werden.
Was bleibt, ist die nüchterne Frage, was man für den Zugang bezahlt. Der Zugang ist der Preis, der Verzicht ist der Einsatz. Wer hier einen Kampfabend mitverfolgt, verlagert die Bewertung eines Streitfalls von einem Schweizer Verfahren in ein Verfahren, dessen Ort er nicht kennt. Dass ein Konto dort erreichbar ist, sagt nichts über die Erreichbarkeit im Streitfall.
HornetBet – ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Schiedsweg
HornetBet ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt das Nämliche: nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz, das Sperrregister greift nicht, und ein Schweizer Rechtsweg steht nicht zur Verfügung. Eine Aufnahme der Domain in die Sperrliste ist möglich.
Der Unterschied zu den anderen ausländischen Marken liegt nicht in der Bewilligungslage, sondern in dem, was man prüfen kann, bevor man zahlt: ob das Angebot den Kampf und den Markt überhaupt kennt, den man setzen will, und ob die eigenen Bedingungen verständlich auf der Seite stehen. Prüfpunkte wie diese sind bei jedem Anbieter ohne Bewilligung die einzige Vorabkontrolle, die man selbst in der Hand hat.
Fezbet – ohne Schweizer Bewilligung, mit der vollen Verlagerung ins Ausland
Auch Fezbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung, und die Folgen sind mit denen der übrigen ausländischen Marken identisch: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Sperrung über die Gespa-Sperrliste.
Bemerkenswert ist hier weniger die Marke als die Mechanik, die sie für einen Schweizer Spielenden auslöst. Die Sperre, die bei Swisslos eine Person über die Grenze zum Fürstentum Liechtenstein hinaus bindet, existiert bei Fezbet nicht. Wer sich bei einem Schweizer Veranstalter sperren liess, kann bei einem Anbieter ohne Bewilligung technisch weiter spielen, ohne dass ein Register das verhindert. Das ist der teuerste Teil des Auslandsangebots, und er zeigt sich nicht beim Einzahlen, sondern in dem Moment, in dem die eigene Vorsieht nicht mehr trägt.
22Bet – ohne Schweizer Bewilligung und mit derselben Kette an Folgen
Bei 22Bet fehlt die Schweizer Bewilligung, und damit fehlen alle drei Schutzmechanismen gleichzeitig: die Aufsicht, das Sperrregister und der inländische Rechtsschutz. Die Aufnahme in die Sperrliste der Gespa ist möglich.
Wer diese Marke prüft, prüft am besten die Bedingungen, die die Auszahlung betreffen: Wann gilt ein Kampf als gewertet, was passiert bei einer nachträglichen Änderung des Ergebnisses, und wie wird eine Wette behandelt, die während eines laufenden Kampfes platziert wurde. Solche Regeln sind kein Kleingedrucktes; bei einem Kampfsportmarkt sind sie der eigentliche Vertrag.
BetFury – ohne Schweizer Bewilligung
BetFury tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die Bewilligung, auf die sich die Seite allenfalls beruft, hat in der Schweiz keine Geltung, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden. Ein Anschluss an das Schweizer Sperrsystem besteht nicht.
Die Bewertung ist die einer Marke, die man nicht vergleichen kann, sondern nur prüfen: Ein Kampfsportmarkt ohne Aufsicht nach Schweizer Regeln ist eine Wette auf die Richtigkeit einer ausländischen Buchführung. Das ist keine Behauptung über Betrug; es ist die Feststellung, dass es keine Stelle gibt, an die man sich wenden könnte.
Duelbits – ohne Schweizer Bewilligung mit demselben Ausgangspunkt
Für Duelbits gilt: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz und die Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste.
Was einen Spielenden hier trägt, ist die eigene Disziplin, und das ist wenig. Immerhin lässt sich vorab prüfen, ob ein Kampf überhaupt angeboten wird und in welchem Umfang; wer weiss, was er sucht, erkennt schneller, dass ein Katalog nicht zu ihm passt. Das ersetzt keinen Schutz, aber es verhindert die zweitbeste Lösung.
bet-at-home – ohne Schweizer Bewilligung, mit einer Domain auf der Sperrliste
bet-at-home ist eine der Marken, die die Gespa im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping namentlich nennt, und sie verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Es gilt die bekannte Folge: keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, blockierbare Domain.
Der praktische Hinweis, der daraus folgt, ist der konkreteste auf dieser Seite: Eine blockierte Domain verschwindet nicht, sie zieht um. Wer sich auf eine Adresse einlässt, die auf einer öffentlichen Sperrliste steht, verabredet sich mit einem Umzug, den er nicht kontrolliert. Das ist kein Grund zur Panik, aber es ist ein guter Grund, bei einem bewilligten Veranstalter zu bleiben, wenn der Wohnsitz das hergibt.
Wie die Entscheidung in der Praxis aussieht
§3-Abdeckung in der Reihenfolge: Bewilligung, Spielerschutz, Sportarten und Wettarten.
Für einen Spielenden mit einem kleinen Budget ist die Sache erstaunlich einfach. Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1, und die Verlustlimiten – 1, 7 und 30 Tage, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden – sind die einzigen Werkzeuge, die ein kleines Konto wirksam begrenzen. Wer CHF 20 im Monat zur Verfügung hat, setzt am besten die 30-Tage-Limite auf genau diesen Betrag und lässt sie stehen. Beim Auslandsanbieter gibt es diesen Mechanismus nicht; es gibt dort auch keine Sperre, die in einem Register steht und eine Person bindet.
Für einen Spielenden mit einem grösseren Budget verschiebt sich die Frage. Die Einsatzgrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette setzt dem Volumen eine Obergrenze, die Swisslos jederzeit ändern kann. Bei einer Wette über der Limite wird sie gar nicht angenommen. Wer grössere Volumen bewegen will, findet im bewilligten Schweizer Angebot keine Tür, und das ist beabsichtigt.
Wer gelegentlich auf einen UFC-Kampfabend setzen will und in der Deutschschweiz wohnt, hat genau eine bewilligte Adresse. Wer in der Westschweiz wohnt, ebenfalls genau eine. Wer das Angebot mit dem grösseren Sortiment sucht, findet es nur ohne Schweizer Bewilligung – mit dem Preis, der oben in voller Länge steht.
Der Vergleich mit dem Quotenschlüssel schliesst die Kalkulation ab. In einem bewilligten Schweizer Wettangebot sind Gewinne bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Vorjahr, und die kantonale Schwelle weicht ab, also je nach Kanton. Oberhalb behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration zurückgeholt wird. Bei einem typischen Kampfwettgewinn von CHF 90 liegt man weit unter jeder Schwelle, und ausländische Gewinne unterliegen – je nach Kanton – einer anderen steuerlichen Behandlung. Das ist der Fall, in dem die Wahl des Veranstalters und die Wahl des Wohnkantons dasselbe Ergebnis produzieren.
Häufige Fragen zu MMA-Wetten in der Schweiz
Wo lassen sich in der Schweiz Wetten auf MMA abschliessen?
Bei Swisslos, Produkt Sporttip, und bei der Loterie Romande, Produkt Jouez Sport – das sind die einzigen zwei Veranstalter, die nach interkantonalem Recht Sportwetten anbieten dürfen. Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein, Jouez Sport die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto verlangt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet.
Sind MMA-Wetten in der Schweiz verboten oder nur eingeschränkt?
Nicht verboten, aber an eine Liste gebunden. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden und Frauenwettkämpfe sind nur bewilligt, wenn sie darin aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur bei Entscheid über Teilnahme oder Podest, Trainingsläufe nie. Corner-, Karten- und Esport-Märkte fehlen in der Liste.
Wie prüft man, ob ein Kampf und die gewünschte Wettart in der Gespa-Liste stehen?
Indem man die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in ihrer jeweils geltenden Fassung aufruft und dort den Veranstalter, die Wettkampfserie und den Markt sucht. Steht der Kampf oder der Markt nicht darin, darf ihn auch ein bewilligter Veranstalter nicht anbieten – das Nachfragen beim Support ist dann der zweite Schritt.
Was ist von Anbietern zu halten, die MMA-Wetten mit Bitcoin ohne Schweizer Bewilligung anbieten?
Sie bieten ohne Bewilligung an, und damit fehlen Aufsicht, Sperrregister und Schweizer Rechtsschutz; die Domain kann über die Gespa-Sperrliste blockiert werden. Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, weil Gewinne nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers gehen. Ausländische Gewinne sind zudem kantonal unterschiedlich steuerbar.
Wie werden aus Einsatz und Quote der Gewinn und die Marge berechnet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten; die Marge ist der Teil, den der Veranstalter einbehält. Bei zwei Wegen mit je 1.90 liegen Quotenschlüssel und Marge je nach Rundung bei rund 95 % und gut 5 % – pro Markt unterschiedlich, nie ein fester Wert.
Sportarten – dreiwegwetten.com
Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»
