Startguthaben beim Wetten: kleine Beträge, harte Bedingungen, zwei bewilligte Häuser

Updated Oktober 2026
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*Stand: 29. Oktober 2026. Bewilligungen, Spielerschutz-Register und Limiten wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.*

Wo das Startguthaben in der Schweiz zuerst auf eine Bewilligung trifft

Wer «Gratisguthaben» hört, denkt an ein Geschenk. Das Geldspielgesetz denkt an einen Verwaltungsakt. Wer in der Schweiz Onlinewetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und diese Bewilligungen gelten nur in der Schweiz. Das ist der erste Satz, den man zu diesem Thema kennen sollte, weil jeder weitere Satz von ihm abhängt.

Ein kleines Geschenk mit Schleife steht auf einem Holztisch neben einem Smartphone mit dunklem Display im Seitenlicht.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, unter dem Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig. Sie beaufsichtigt Casinos. Wer eine Beschwerde über Sportwetten bei der falschen Behörde einreicht, hat den ersten Arbeitsschritt schon verloren.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern eine Entscheidung: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher sucht man vergebens, und das liegt nicht an einer schlampig geführten Liste.

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Deshalb sind die Aktionen, die auf dem Schweizer Markt tatsächlich stattfinden, selten und klein. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind 32 Vorgänge, verteilt auf zwei Häuser. Aus dieser Zahl folgt alles, was im Abschnitt «Was das Gesetz aus einer Gratiswette macht» steht: kleine Nennwerte, kurze Fristen, offengelegte Bedingungen — und ein Promotionsguthaben, das nie auszahlbar ist.

Was das Gesetz aus einer Gratiswette macht

Gratisspielguthaben ist ein Begriff des Gesetzes, kein Werbewort

Ein Startguthaben in der Schweiz ist ein Gratisspielguthaben. Es entsteht, wenn ein Veranstalter eine Promotion führt, die die Aufsicht vorgängig bewilligt hat. Danach liegt es im Spielerkonto, es hängt an Bedingungen, und es lässt sich nicht auszahlen. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Aktionsseite anders.

Eine Eisfläche unter Flutlicht aus der Ferne gesehen, die Ränge sind leer und über dem Dach hängt die Dämmerung.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Der Unterschied zwischen einem Startguthaben und einem Gratisguthaben ohne Einzahlung verschwindet in der Praxis. Beide sind Promotionsguthaben, beide sind nicht auszahlbar, beide verfallen nach einer Frist. Ob zuerst eigenes Geld fliesst, entscheidet nicht über die Natur des Guthabens, sondern nur über die Eintrittsschwelle. Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande war es sogar umgekehrt zu dem, was man erwartet: Man musste nichts einzahlen, aber man musste ein verifiziertes Konto führen und einen Code eingeben, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde.

Was aus dem Guthaben wird, wenn man gewinnt

Ein Gewinn, der mit eigenem Geld erzielt wird, und ein Gewinn, der mit Promotionsguthaben erzielt wird, laufen nicht zwingend durch dasselbe Rohr. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Bei der Loterie Romande liegt die Grenze bei CHF 1’000 netto für die direkte Gutschrift ins Wallet, darüber geht der Betrag auf das Konto der angegebenen IBAN. Ob ein aus Promotionsguthaben erzielter Gewinn denselben Weg nimmt, steht in den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Aktion und nirgends sonst.

Ein Holzchalet mit Blumenkästen steht vor einer Bergkette im Abendlicht, davor führt ein leerer Feldweg durch eine Wiese.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Was ein Nennwert von zehn Franken wirklich ist

CHF 10 sind 10 Franken. Bei einer Quote von 2.10 klingt die Zahl in der Werbung nach mehr, als sie ist. Wer zum ersten Mal eine Wette abgibt, lernt an einem kleinen Betrag, wie ein Wettschein aussieht, wie die Quote den Ausgang bestimmt und wie sich das Konto verhält. Diese Lektion bekommt man nirgends billiger.

Und weil der Betrag klein ist, ist auch der mögliche Verlust klein. Das ist der eigentliche Vorteil eines Promotionsguthabens. CHF 10 Gratisguthaben zu verspielen kostet CHF 10 und keinen Rappen mehr. Nur ist ein Gratisspielguthaben kein Ersatz für eine Verlustlimite, weil es die Marge in den Quoten nicht senkt. Wer nach dem Guthaben weiterklickt, spielt mit eigenem Geld zu denselben Quoten wie jemand ohne Promotion. Das Guthaben verschwindet aus dem Konto. Die Quoten bleiben.

Der Weg von der Zustimmung bis zum Guthaben im Konto

Am Anfang steht die Zustimmung der Gespa zu Promotionsspielen und Gratisguthaben. Danach kommt die Teilnahmeberechtigung des Spielers, die bei beiden Häusern an Alter und Wohnsitz hängt. Dann die Bedingungen der konkreten Aktion: Frist, Verifikation, Code, Gültigkeitsdauer des Guthabens. Erst am Ende steht das Guthaben im Konto.

Zwei Stellen stauen sich in dieser Kette. Die erste ist die Verifikation. Solange die Identität nicht geprüft ist, lässt sich das Guthaben nicht einsetzen, und bei einer Aktion mit siebentägiger Frist können diese sieben Tage bereits zur Hälfte verbraucht sein, bevor der Ausweis hochgeladen ist. Die zweite Stelle ist die Gültigkeit des Guthabens selbst. Ein Gratisspielguthaben, das nach Ablauf der Frist noch im Konto steht, ist kein Guthaben mehr.

Was danach passiert, hängt nicht mehr am Guthaben. Bei Swisslos sind die ersten zwei Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Wer den Gewinn aus der Gratiswette auszahlen will, muss also ein Konto auf den eigenen Namen besitzen — ein Konto bei einer dritten Person funktioniert nicht.

Was die Verlustlimite mit dem Startguthaben zu tun hat

Die Limite steht vor der ersten Wette, nicht danach

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Reihenfolge ist der aufdringlichste Spielerschutz-Moment, den das Schweizer System kennt. Wer das Startguthaben nutzen will, muss zuerst festlegen, wie viel eigenes Geld danach überhaupt im Monat ins Spiel gehen kann. Man kann die Limite nicht später dorthin schieben, wo sie nicht mehr stört.

Warum 72 Stunden die eigentliche Zahl sind

Das Gesetz verlangt, dass eine Erhöhung der Limite erst nach 24 Stunden wirkt. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese drei Tage sind der Abstand zwischen dem, was ein Spieler in einem schlechten Moment will, und dem, was dann tatsächlich passiert.

Für einen Spieler, der sein Guthaben in Ruhe verspielt, ist die Zahl bedeutungslos. Für einen, der an einem langen Turnierabend mehr einsetzen möchte, ist sie bindend. Wer an der Limite ankommt, findet keine Ausnahme, keine Bestätigung per Klick und keinen Notausgang. Nur die Frist.

Worauf die Verlustlimite bei der Loterie Romande zielt

Bei der Loterie Romande liegt der Akzent auf dem Kontostand: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Das sind Regeln über das Guthaben im Konto, nicht über die Verlustposition.

Für ein Startguthaben von CHF 10 sind beide Zahlen ohne Bedeutung. Sie werden relevant, sobald jemand nach dem Guthaben eigenes Geld nachlegt und über Wochen im Konto stehen lässt. Die Verlustlimite bei Swisslos begrenzt die Verlustposition, die Einzahlungs- und Wallet-Regel bei der Loterie Romande begrenzt die Menge, die überhaupt ins Spiel gelangen kann.

Pausen, die man nicht nachträglich verkürzen kann

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Wer während einer Promotion eine Pause einlegt, verliert das Guthaben mit der Frist — und die Pause läuft weiter. Auf der anderen Seite steht der Umfang des Registers. Eine dort eingetragene Sperre greift nicht nur bei dem Haus, das sie eingetragen hat.

Was 32 Zustimmungen bedeuten und was nicht

Die 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und die 8 an Swisslos aus dem Jahr 2025 sagen nichts darüber, wie grosszügig eine einzelne Aktion ausfällt. Sie sagen, dass die Aufsicht mitgezählt hat und dass eine Aktion ohne diese Zustimmung nicht stattfinden darf.

Wer ein Startguthaben sucht und dabei auf ein Angebot ohne Bedingungen stösst, hat bereits eine Information. Eine bewilligte Schweizer Promotion nennt ihre Bedingungen, weil sie sie nennen muss. Das ist eines der wenigen Merkmale, an denen sich ein bewilligtes Angebot von einem beworbenen unterscheiden lässt, ohne dass man Jurist sein muss.

Was eine fehlende Schweizer Bewilligung kostet

Eine ausländische Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder welchem Land auch immer hat in der Schweiz keine Kraft. Das ist keine Marktmeinung, sondern Gesetzeslage. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar — bei gewerbsmässigem Betrieb mit einem höheren Strafmass. Der Spieler selbst wird nicht bestraft. Genau diese Unterscheidung ist die teure: Der Spieler trägt kein Strafurteil, aber er trägt ein anderes Risiko. Es fehlt die Anlaufstelle.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wessen Wohnsitz ausserhalb beider Gebiete liegt, eröffnet bei keinem Schweizer Veranstalter ein Onlinekonto.

Warum ein ausländisches Konto trotzdem zustande kommt

Ausländische Anbieter nehmen Spieler mit Schweizer Wohnsitz auf. Sie sind nicht an Schweizer Limiten gebunden, nicht an das Schweizer Sperrregister und nicht an Schweizer Rechtswege. Der Verlust zeigt sich nicht bei der Anmeldung, sondern an dem Punkt, an dem man zum ersten Mal ernsthaft Hilfe braucht — bei einer Sperre, bei einer Beschwerde, bei einem Guthaben, das nicht ankommt.

Die Gespa veröffentlicht zusätzlich eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, per Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht selbst als Domain-Hopping bezeichnet und mit markanten Namen verbindet. Eine Domain auf der Liste zu suchen ist der schnellste Weg, sich zu vergewissern, worauf man sich einlässt.

Was ein ausländischer Anbieter dem Spieler entzieht

Es fehlen der Schutz einer Schweizer Bewilligung, die Sperrliste, der Anschluss an das schweizerische Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg und die Beschränkung auf eine definierte Liste bewilligter Sportarten und Märkte. Was bleibt, ist der Reiz eines Angebots, das unter Schweizer Regeln nicht möglich wäre.

Wer das Startguthaben eines ausländischen Anbieters für Zeitvertreib hält, wird selten enttäuscht. Wer es für eine Einstellung ohne Risiko hält, hat ohne die fehlende Anlaufstelle gerechnet. Und wer sein Geld zurückhaben will, während auf der anderen Seite kein Schweizer Gericht steht, verliert nicht nur das Geld, sondern auch die Geduld.

Wie das Startguthaben auf den Sporttip-Alltag trifft

Der Promotionsbetrieb der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben in den Stadien ist der Ausgangspunkt. Der Sporttip-Kombiboost ist der zweite Punkt, an dem Promotionslogik und Schweizer Regeln sich berühren. Er funktioniert wie oben beschrieben online für Prematch-, Live- und Systemwetten. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Auf der einen Seite stehen fünfzehn Voraussagen mit 100 % Bonus, auf der anderen vier mit 5 %. Zwischen diesen Enden liegt die Bedingung, die man am häufigsten überliest: Jede der Voraussagen muss einzeln über der Mindestquote von 1.50 liegen. Ein Bonus auf den Nettogewinn macht den Gewinn grösser. Er macht nicht mehr Treffer.

Dazu kommt der Wiederholungscharakter der Sporttip-Promotionen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer einen Boost gesetzt hat und dann auscasht, tauscht die Erhöhung gegen Sicherheit — und bekommt die Erhöhung nicht zurück.

Was ein Gratisguthaben über die Gültigkeitsdauer hinaus mitbringt

Ein Startguthaben bringt eine Frist mit. Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» waren es 30 Tage Gültigkeit, dazu eine Eingabefrist von 7 Tagen nach dem jeweiligen Aktionstag. Wer die Wette nicht innerhalb der Frist setzt, verliert das Guthaben ohne Auszahlung und ohne Verlust.

Ein Startguthaben bringt eine Quotenanforderung mit, wenn der Veranstalter eine Mindestquote vorschreibt. Wer auf niedrige Quoten setzt, um sicher durchzukommen, hat den Anreiz des Veranstalters verstanden. Wer auf hohe Quoten setzt, verlängert die Lebensdauer des Einsatzes, nicht aber die Wahrscheinlichkeit, auszahlen zu können.

Ein Startguthaben bringt eine Obergrenze mit. Bei der Loterie Romande war der gesamte Promotionsrahmen auf 7’000 Stück begrenzt. Eine Aktion dieser Grösse wartet nicht auf alle, sie wartet auf die ersten.

Ein Startguthaben bringt keinen Anspruch mit. Wer ein Guthaben verfallen lässt, hat später keinen Ersatzanspruch. Wer dagegen eine reguläre Auszahlung verlangt und keine erhält, muss sich an Fristen halten: Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer einen Wettschein über Monate nicht anschaut, verliert ihn nicht durch Untätigkeit allein — aber er verliert ihn.

Was bei der Einordnung zählt: Bewilligung vor Bonus

Eine Vergleichstabelle zu Startguthaben braucht keine Angaben über Bonusvarianten. Sie braucht zwei Zustände, und die stehen in den ersten beiden Spalten.

Brand Bewilligungsstatus Veranstalterin oder berichtete Bewilligung
1 Swisslos Sporttip Bewilligung vorhanden (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, Produkt Sporttip
2 Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung vorhanden (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Gesellschaft der Loterie de la Suisse Romande)
3 Coolzino Ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar; keine Kraft in der Schweiz
4 MrXbet Ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar; keine Kraft in der Schweiz
5 Sportuna Ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar; keine Kraft in der Schweiz
6 20Bet Ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar; keine Kraft in der Schweiz
7 Rollbit Ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar; keine Kraft in der Schweiz
8 Wettigo Ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar; keine Kraft in der Schweiz
9 BetLabel Ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar; keine Kraft in der Schweiz
10 Funbet Ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar; keine Kraft in der Schweiz

Die Spanne dieser Liste liegt nicht in Prozenten, sondern zwischen zwei Zuständen. Oben stehen zwei Veranstalterinnen mit Sitz, Aufsicht und einer Adresse, an die man sich wenden kann. Unten steht eine Reihe von Domains ohne Schweizer Anbindung. Eine Zwischenform gibt es nicht, und wer in der zweiten Gruppe nach dem grössten Startguthaben sucht, sucht in der falschen Spalte.

Was die vier Spalten nicht ausdrücken, ist die räumliche Bedingung. Jede Bewilligung ist an ein Gebiet gebunden, und beide Häuser halten ihre Konten in ihrem Gebiet. Aus dem Anschluss an die Schweizer Aufsicht folgt also nicht, dass jeder Schweizer ein Konto bekommt. Es folgt, dass nur ein bestimmter Kreis überhaupt eines bekommt. Das ist die unangenehme Seite derselben Regel, die den Schutz begründet.

Warum die Höhe des Startguthabens das am wenigsten aussagekräftige Merkmal ist

Die Höhe eines Startguthabens ist die einfachste Zahl, die man vergleichen kann, und die einzige, die über die Verlässlichkeit einer Auszahlung nichts aussagt.

Ein grösserer Betrag sagt nichts darüber, ob eine Auszahlung durchläuft. Ein grösserer Betrag sagt nichts darüber, ob bei einer Beschwerde jemand antwortet. Und ein grösserer Betrag sagt vor allem nichts darüber, ob das Guthaben überhaupt Geld wird: Ein Gratisspielguthaben ist nach den Bedingungen der Häuser nicht auszahlbar. Je grösser die Zahl auf der Aktionsseite, desto mehr ist sie Marketing und desto weniger ist sie Kontostand.

Die Aufsicht führt andere Verzeichnisse. Sie zählt die Zustimmungen zu Gratisspielen — 2025 genau 24 für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Sie führt das Sperrregister. Sie veröffentlicht die Sperrliste der blockierten Domains mit 671 Einträgen per Ende 2025. Was in diesen Verzeichnissen nicht vorkommt, ist eine Angabe ohne Prüfung.

Für einen Spieler ergibt das eine Reihenfolge: erst prüfen, ob der Anbieter veranstalten darf. Dann lesen, an welche Bedingungen die Gutschrift gebunden ist. Dann die Verlustlimiten setzen, bevor der erste Einsatz fällt. Und dann entscheiden, ob die Grösse des Guthabens noch eine Rolle spielt. Nach dem ersten und zweiten Schritt tut sie es nicht mehr.

Was ein Gratisguthaben wirklich wert ist: nachgerechnet

Rechnet man nicht mit dem beworbenen Betrag, sondern mit dem, was am Ende übrig bleibt, ist die Zahl kleiner als der Nennwert. Drei Angaben genügen: die Höhe des Gratisguthabens, eine Quote und die Auszahlungsquote des Marktes.

Die Loterie Romande stattete ihre Aktion mit CHF 10 Spielguthaben aus. Unterstellt man einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90, beträgt die Auszahlungsquote dieses Marktes 95 %. Die Marge des Veranstalters sind die restlichen 5 % der Einsätze.

Der erwartete Wert dieses Gratisguthabens liegt dann bei rund 4.50 bis 4.75 Franken, unter der Annahme, dass nur der Gratisbetrag gesetzt wird und sein Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückfliesst. Die Bandbreite ist kein Rechenfehler. Sie entsteht daraus, an welcher Stelle man den nicht zurückgezahlten Einsatz abzieht: Rechnet man den mittleren Nettogewinn der Wette, landet man am oberen Rand. Rechnet man den mittleren Bruttoertrag und zieht danach den einbehaltenen Einsatz ab, landet man am unteren. Zwei Wege, dieselbe Wette, 25 Rappen Differenz.

Der mittlere Nettogewinn ergibt sich aus dem Produkt von Guthaben, Quote minus eins und Auszahlungsquote, geteilt durch die Quote. Mit 10 Franken, 0.90 und 0.95 über einer Quote von 1.90 sind das 4.50 Franken. Der Weg über den Bruttogewinn führt auf etwa 4.75 Franken. Wer die Bandbreite als Unsicherheit liest, liest richtig.

Was diese Rechnung nicht behauptet: Sie sagt nicht, was eine einzelne Wette gewinnt. Sie beschreibt einen Durchschnitt über viele gleichartige Wetten unter der genannten Annahme. Ein einzelner Einsatz gewinnt oder verliert; ein Guthaben von CHF 10 verliert in vier von fünf Fällen nicht alles, aber in den meisten Fällen seinen Nennwert. Das ist der ganze Unterschied zwischen dem, was die Aktion verspricht, und dem, was sie wert ist.

Was Quoten mit dem Startguthaben zu tun haben

Der Gratisbetrag steht in der Aktion. Die Quote steht auf dem Wettschein. Zwischen beiden liegt die Marge, und die Marge liegt immer beim Spieler.

Die Auszahlungsquote als Gegenrechnung zum Gratisbetrag

Die Auszahlungsquote ist der Anteil, den ein Markt von den Einsätzen zurückzahlt. Bei Quoten von 1.90 und 1.90 in einem Markt mit zwei Ausgängen sind es 95 %, die Marge beträgt 5 %. Diese Zahlen sind keine Nebenbemerkung. Sie sind der Grund, warum ein Gratisguthaben von CHF 10 weniger als CHF 10 wert ist.

Der Quotenschlüssel ist die einzige Zahl, die man selbst nachrechnen kann, ohne ein Konto zu haben: die Kehrwerte der Quoten eines Marktes addieren, davon den Kehrwert nehmen, den Rest als Marge lesen. Wer diesen Satz einmal verstanden hat, sieht jede Aktionsseite mit anderen Augen.

Warum der Kombiboost die Marge nicht senkt

Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Je mehr Beine, desto höher der Bonus und desto kleiner die Trefferwahrscheinlichkeit der Kombination. Der Bonus wächst also mit dem Merkmal, das die Wette schwerer gewinnbar macht.

Wer die Chance auf den Bonus maximieren will, sucht Kombinationen mit vielen Beinen. Wer die Chance auf einen Gewinn maximieren will, sucht Einzelwetten. Beides gleichzeitig geht nicht, und ein Guthaben von CHF 10 gibt diesem Konflikt kaum Raum. Bei höheren Einsätzen wird er teuer.

Was der bekannteste Irrtum über Startguthaben ist

Der häufigste Irrtum ist die Gleichsetzung von Nennwert und Wert. Ein Guthaben von CHF 10, dessen Einsatz nicht ausbezahlt wird, ist keine CHF 10 wert. Es ist so viel wert wie das, was nach Quote und Marge davon übrig bleibt.

Der zweite Irrtum ist die Annahme, ein Guthaben sei eine Verlustversicherung. Ein Guthaben ist ein einmaliger Betrag, der mit dem ersten verlorenen Einsatz verschwindet. Eine Verlustlimite begrenzt dagegen jeden weiteren Einsatz. Die eine Zahl ersetzt die andere nicht.

Der dritte Irrtum ist der Umgang mit der Limite als Formalität. Wer sie bei der Registrierung auf das Maximum setzt und danach nie anschaut, hat sie nicht genutzt. Der vierte ist die Erwartung, das Startguthaben sei der Anfang eines Plans. Es ist ein Anfang, wenn man es als solchen behandelt: eine Wette, ein kontrollierter Verlauf, eine Entscheidung über den nächsten Schritt. Wer es als Einstieg in eine Serie versteht, übersieht die Stelle, an der das erste eigene Geld auf dem Spiel steht.

Wann welche Wahl die richtige ist

Die Wahl zwischen den beiden bewilligten Häusern hat mit dem Wohnsitz zu tun, nicht mit dem Bonus. Nur wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, kann dort ein Konto führen; nur wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, kommt bei der Loterie Romande in Frage. Wer in beiden Gebieten nicht wohnt, hat zwischen den beiden gar keine Wahl.

Innerhalb des eigenen Gebiets bleibt eine sinnvolle Aufteilung. Wer eine Aktion mit kleinem Nennwert in kurzer Frist sucht, ist beim Westschweizer Haus richtig, weil dort tatsächlich Gutschriften ausgegeben wurden. Wer dagegen einen strukturellen Anreiz über mehrere Wetten sucht und die Disziplin für eine Staffel bis fünfzehn Voraussagen aufbringt, findet bei Sporttip das passendere Instrument.

Wer nach dem Startguthaben weiterspielen will, sollte vorher wissen, wie das Geld zurückkommt. Die Auszahlungsregeln sind bei Swisslos vollständig dokumentiert, bei der Loterie Romande nur unvollständig, und wer den Nennwert der Aktion für den eigentlichen Wert hält, wird von beiden Häusern gleich behandelt: gar nicht.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip — der Bewilligungsrahmen als Produkt

Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die die interkantonale Gesetzgebung für Lotterien und Sportwetten zulässt. Die Gesellschaft sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Ein Onlinekonto ist nur für Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen.

Der Kombiboost ist der Angelpunkt des sportlichen Angebots: mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, mit begrenztem Einsatz und begrenzter Gewinnerhöhung. Wer den Bonus als Ertragsgarantie liest, wird von der Staffelung eines Schlechteren belehrt: Je höher die Prozentzahl, desto unwahrscheinlicher die Kombination, die sie auslöst.

Bei den Wetten selbst ist der Rahmen eng gesteckt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer die Systemwette als Instrument entdeckt, zahlt schnell einen vierstelligen Betrag ein; die Obergrenze von CHF 10’000 je Systemwette sagt mehr über ihre Zielgruppe als jede Werbeseite.

Das Cash-Out-Angebot ist breiter, als die Limiten vermuten lassen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann jederzeit geändert werden.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer in der 89. Minute auf ein Tor setzt, ohne diese Regel zu kennen, streitet später über einen Wettschein, der nach Regelwerk korrekt ist.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Rückerstattungsweg ist bei Swisslos ausdrücklich geregelt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig, Einzelwetten werden zurückbezahlt, und in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Beim Geld ist der Weg klar. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mindestens CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos steht PostFinance Pay bereit; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Das Urteil: Eine Plattform, deren Stärke nicht in der Grosszügigkeit der Aktionen liegt, sondern in der Vorhersagbarkeit der Regeln — wer das Cash-Out für eine Garantie hält, streitet mit dem Kleingedruckten.

Loterie Romande Jouez Sport — die Promotion mit Verteilnetz

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Onlinekonto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet offen.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, sie waren 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Rechnet man das durch, standen CHF 70’000 an Promotionsguthaben bereit, verteilt über 7 Tage und 7’000 Konten. Der Code kam also nicht über eine Website, sondern über ein Stadion — und wer an einem Aktionstag nicht vor Ort war, konnte den Code nicht später besorgen.

Die Auszahlung von Guthaben ist knapp geregelt. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Quoten, Mindesteinsätze und Cash-Out-Regeln sind für dieses Haus in den verfügbaren Unterlagen nicht enthalten. Wer sie braucht, liest die Bedingungen der jeweiligen Aktion und die allgemeinen Teilnahmebedingungen.

Das Urteil: Das Angebot mit dem sichtbarsten Promotionsbetrieb der beiden Häuser ist das, dessen Spielregeln am wenigsten öffentlich sind — die Aktion ist bis auf den Franken dokumentiert, das laufende Wettangebot nicht.

Coolzino — beworben, aber ohne Schweizer Bewilligung

Coolzino führt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und eine berichtete Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Kraft. Das Haus ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden.

Für einen Spieler, der in der Schweiz wohnt, bedeutet das: kein Regress, kein Schutz, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit über ein Guthaben. Wer das Angebot dennoch nutzen will, sollte es als Vertrag mit einem ausländischen Anbieter ohne hiesige Durchsetzung verstehen und die Höhe des eingesetzten Geldes entsprechend wählen.

Das Urteil: Ein Angebot, das sich nur über den Reiz eines Aktionsbetrags verkauft, weil es über die Bewilligung nichts zu verkaufen hat.

MrXbet — ohne Bewilligung, ohne Schweizer Regress

MrXbet führt keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, und die Schweiz kennt nur die beiden Veranstalter der interkantonalen Ordnung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gelangen.

Wer sein Konto dort führt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzsystems. Bei einer Sperre, bei einer Beschwerde oder bei einem nicht ankommenden Guthaben gibt es in der Schweiz niemanden, der tätig wird.

Das Urteil: Der fehlende Anschluss an das Sperrregister wiegt schwerer als jeder Bonus, weil er in dem Moment greift, in dem man ihn braucht.

Sportuna — kein Schweizer Veranstalterstatus

Sportuna führt keine Schweizer Bewilligung, obwohl nur Swisslos und die Loterie Romande in der Schweiz Sportwetten veranstalten dürfen. Eine berichtete Bewilligung aus einem anderen Rechtsraum hat in der Schweiz keine Kraft. Das Haus ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es fehlt der Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann per DNS blockiert werden.

Wer dort ein Startguthaben in Anspruch nimmt, nimmt es ohne Schweizer Aufsicht in Anspruch. Die Regeln, die gelten, sind die des Anbieters, und die Prüfung dieser Regeln liegt beim Spieler.

Das Urteil: Ein Konto ohne Schweizer Bewilligung lässt sich eröffnen, aber nicht mit Schweizer Massstäben prüfen — wer das akzeptiert, akzeptiert den ganzen Rest mit.

20Bet — ausländisches Angebot ohne hiesige Bewilligung

20Bet führt keine Schweizer Bewilligung. Die interkantonale Ordnung kennt nur zwei Veranstalter für Sportwetten, und das Haus gehört nicht dazu. Es ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Ein Startguthaben, das über einen solchen Anbieter läuft, bleibt ein ausländisches Versprechen. Wer Wert auf Schweizer Schutz legt, findet ihn hier nicht, und jede Aktion dieser Art ist auf ihre eigenen Bedingungen zu prüfen.

Das Urteil: Ein Aktionsbetrag, der über die fehlende Bewilligung hinwegtäuschen soll, ändert an der Bewilligung nichts.

Rollbit — ohne Schweizer Bewilligung

Rollbit führt keine Schweizer Bewilligung, und eine Bewilligung aus einem anderen Land begründet in der Schweiz keine Berechtigung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und seine Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.

Wer dort spielt, spielt nach den Regeln des Anbieters. Das kann funktionieren, solange nichts schiefgeht.

Das Urteil: Ein Guthaben ohne Schweizer Regress bleibt ein Guthaben auf Widerruf — wer die Domain auf der Sperrliste findet, weiss danach mehr als vorher.

Wettigo — kein Anschluss an das Schweizer Schutzsystem

Wettigo führt keine Schweizer Bewilligung und ist damit kein zulässiger Veranstalter für den Schweizer Markt. Es fehlt der Anschluss an das Schweizer Sperrregister, es fehlt der Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann von Schweizer Telekommunikationsanbietern blockiert werden.

Wer ein Guthaben dort einsetzt, tut das ohne Schweizer Aufsicht. Die Höhe einer Aktion ersetzt diese Aufsicht nicht, und keine Aktionsseite tut das.

Das Urteil: Ohne Adresse in der Schweiz keine Anlaufstelle in der Schweiz — das ist der ganze Unterschied zu den zwei Häusern oben.

BetLabel — beworben ohne Schweizer Bewilligung

BetLabel führt keine Schweizer Bewilligung. Nur die beiden Veranstalter der interkantonalen Ordnung dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und das Haus zählt nicht dazu. Es ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.

Ein Startguthaben ist hier an die Bedingungen des Anbieters gebunden und an keinen Schweizer Massstab. Wer das Angebot prüfen will, prüft es in den eigenen Bedingungen.

Das Urteil: Wer eine Aktion nicht kennt, kennt sie nicht — bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bleibt das ganze Risiko beim Spieler.

Funbet — ausländisch ohne Schweizer Bewilligung

Funbet führt keine Schweizer Bewilligung und fällt damit nicht unter die Schweizer Aufsicht. Es fehlt der Anschluss an das Schweizer Sperrregister, es fehlt der Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Wer dort ein Startguthaben sieht, sieht ein Angebot ohne Schweizer Prüfung. Die Entscheidung, ob die Bedingungen taugen, trägt der Spieler allein.

Das Urteil: Bei einem Startguthaben ohne Schweizer Bewilligung ist der beworbene Betrag nicht das Risiko — das Risiko ist die fehlende Anlaufstelle, und sie zeigt sich erst im Streitfall.

Häufige Fragen zu Startguthaben bei Online-Wetten

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Startguthaben für neue Spielerkonten?

Ein generelles Startguthaben bei der Registrierung führen beide Häuser nicht. Sie veranstalten nur vereinzelte, bewilligte Promotionsaktionen, und Promotionsguthaben ist an Bedingungen geknüpft und nicht auszahlbar. Die Einzelheiten stehen in den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Aktion.

Warum brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa?

Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Bewilligungspflicht erklärt, warum der Schweizer Markt nur wenige und kleine Aktionen kennt.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande mit dem CHF 10 Spielguthaben in den National-League-Stadien?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Lässt sich Promotionsguthaben auszahlen, oder nur ein daraus erzielter Gewinn?

Promotionsguthaben ist nicht auszahlbar, es gilt nur für Wetten im Spielerkonto; beide Häuser schliessen die Auszahlung von Gratisspielguthaben ausdrücklich aus. Ein daraus erzielter Gewinn folgt den regulären Auszahlungsregeln des jeweiligen Veranstalters, bei Swisslos bis CHF 1’000 pro Quittung automatisch über das Wallet.

Was verlangt der Sporttip-Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?

Der Kombiboost ist online bei allen Wettarten wie Prematch, Live oder Systemwetten verfügbar und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je 1.50 Quote. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Welche Risiken bestehen bei Gratis-Startguthaben von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bietet keinen Schweizer Rechtsweg. Bei Streitigkeiten fehlt die Anlaufstelle. Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains mit 671 Einträgen per Ende 2025, und jede solche Domain kann dort landen.

Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»