Sportwetten für Android: zwei bewilligte Veranstalter, klare Grenzen

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Stand: 29. Oktober 2026 · Bewilligungen abgeglichen mit der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und den veröffentlichten Veranstalter- und Spielbewilligungen der beiden Schweizer Anbieter.

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einem Holztisch neben einem Ladekabel und einer Kaffeetasse.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Wer auf dem Handy eine Sportwette platzieren will, stösst in der Schweiz auf eine Zahl, die klein ist: zwei. Nicht zwei Apps unter vielen, sondern zwei Veranstalter überhaupt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen Sportwetten anbieten, sonst niemand. Alles, was ein Android-Nutzer sonst noch im Play Store oder über eine heruntergeladene Datei erreicht, steht ausserhalb dieser Ordnung – mit Folgen, die man erst merkt, wenn sie eintreten: bei der Sperre, beim Gewinn, bei der Steuer.

Das ist keine Fussnote zur Mobilnutzung, sondern ihr Rahmen. Eine App ist nur die Oberfläche eines Angebots, und in der Schweiz entscheidet die Bewilligung, welche Oberflächen es überhaupt geben darf. Deshalb kann der handliche Vergleich der beiden Apps nur an zweiter Stelle stehen; zuerst kommt das, was für jeden Zugangsweg gleich gilt.

Die Bewilligung entscheidet, welche App es gibt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; die eidgenössische Spielbankenkommission ist für Spielbanken zuständig und hier nicht die richtige Adresse. Wer Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das ist der erste Punkt, an dem sich die Wege trennen, und er entscheidet über viel mehr als über die Frage, ob eine App im Store steht.

Ein Fussballschuh hängt an den Schnürsenkeln an einem Zaunpfosten neben einem Trainingsplatz im Abendlicht.
Bei Sporttip-Livewetten zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen und Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip; Rechtsgrundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Westschweiz. Es gibt keine dritte Bewilligung und keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, die man nur finden müsste – es gibt keine. Was die Aufsicht publiziert, ist die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, und am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf.

Die Folge für den Android-Nutzer zeigt sich in der Auswahl. Wer eine App sucht, sucht zwischen Sporttip und Jouez Sport – und dann ist die Sache für einen Teil der Schweiz schon wieder vorbei: Die beiden bedienen verschiedene Gebiete. Swisslos führt Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch; zusammen bildet das das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura da. Ein Konto online ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet zu haben.

Das ist die eigentliche Enttäuschung des Themas, und man sollte sie klar aussprechen: Für einen beträchtlichen Teil der Interessierten gibt es keine bewilligte Wahl. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht ins Konto, wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Die Rede von der «besten App» erledigt sich damit für viele von selbst; es bleibt eine einzige.

Was die Bewilligung dem Spielenden verspricht

An die Bewilligungspflicht ist alles geknüpft, was einen seriösen Zugang ausmacht. Eine Identität, die geprüft wird. Eine Sperre, die überall greift. Eine Auszahlung auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Ein Streit, der vor einer Stelle ausgetragen wird, die es auf dem Papier gibt.

Ein Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln liegt auf einem Holztresen in einem hellen Raum.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Dazu tritt der öffentliche Zweck. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.; CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Man muss diesen Rückgang nicht dramatisieren, aber er ist eine nüchterne Zahl in einer Debatte, in der gern mit Wachstum argumentiert wird. Wer beim bewilligten Veranstalter spielt, spielt in einer Ordnung, die einen Teil des Geldes wieder in die Kantone und in den Sport zurückführt.

Wo das Angebot abstoppt – die Folgen im Einzelnen

Eine bewilligte Veranstalterin darf nicht alles anbieten, was der Markt jenseits der Grenze zeigt. Der Sportwettenkatalog ist geschlossen: Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauen-Wettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen, Ecken- und Kartenmärkte fehlen, eine Esport-Sektion fehlt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Wer gestern Abend auf einem ausländischen Portal eine Wette auf eine gelbe Karte abgeschlossen hat, hat das nicht in einer Lücke getan, sondern ausserhalb des bewilligten Angebots.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern die Veranstalterin eine Entscheidung hat, die ihr das erlaubt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Das ist die gute Nachricht für jeden, der sein Handy als zweiten Bildschirm benutzt. Bei Sporttip gilt zudem: Die Livewette hängt nicht davon ab, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der zweite des Hauses beim Elfmeter im Livestream ist die Realität, auf die diese Regel antwortet.

Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt, und das heisst: Es ist eine Eigenschaft des jeweiligen Angebots, keine Zusage. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer eine halbe Position glattstellen will, stösst hier an eine Wand. Man kann das als Mangel lesen; man kann es auch als ehrliche Zurückhaltung eines Veranstalters lesen, der lieber nichts anbietet als etwas, dessen Preis sich täglich verschiebt. Ich neige zum ersten.

Was die Steuer angeht, hält sich hartnäckig eine Vorstellung, die nicht stimmt. Einen Steuersatz auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer bei einem Schweizer Grossspiel gewinnt, also auch bei einer Sportwette, zahlt bis zu einem Freibetrag keine Einkommenssteuer – der Bund setzt ihn ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 an. Darüber behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Für die allermeisten Wetten liegt der Gewinn weit unter dieser Schwelle. Und je nach Kanton sieht die Sache anders aus, sodass hier keine einzelne kantonale Zahl stehen soll.

Was zuerst passiert: Limiten vor dem ersten Wettschein

Dieser Abschnitt gehört an die zweite Stelle, nicht ans Ende, weil die Reihenfolge der Erlebnisse nicht verhandelbar ist. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Auf dem Handy ist das der erste Bildschirm, den ein neues Konto zwingend sieht, und genau darin liegt der schlechte Ruf des Vorgangs: Man will zwei Jahre Bundesliga, und die App fragt zuerst nach dem Taschengeld. Das ist lästig und richtig. Nach dem Geldspielgesetz muss die Veranstalterin Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen – nach Tag, Woche oder Monat. Die Senkung greift sofort, die Erhöhung nach 24 Stunden von Gesetzes wegen; Swisslos und die Loterie Romande handhaben 72 Stunden in ihren eigenen Bedingungen. Ein festgeschriebener Einzahlungsdeckel des Staates existiert in der Schweiz nicht.

Für den Android-Nutzer hat die Limite eine praktische Eigenschaft, die man kennen sollte, bevor man sie unterschätzt: Sie gilt für das Konto, nicht für das Gerät. Wer am Computer einsteigt und die App später dazunimmt, findet dort keine neue Freiheit vor, sondern dieselbe Zahl. Der Unterschied zwischen den beiden Wegen liegt in der Bequemlichkeit, nie in der Grenze.

Pausen und Sperre: der zweite Hebel, und wer ihn zieht

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos samt Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sein Sportwettenkonto sperren lässt, sperrt sich nicht für die Lotterie; wer sich unbefristet sperrt, sperrt sich weit über das Sportwettenangebot hinaus. Das ist eine bewusste Unbequemlichkeit mit einer klaren Richtung: Die kurze Sperre soll reichen, wenn man eine Bremse braucht, und die lange soll nicht am nächsten Tag per E-Mail zurückgenommen werden.

Nach dem Geldspielgesetz können eine freiwillige Spielsperre oder die Sperre einer überschuldeten oder suchtgefährdeten Person in einem gemeinsamen Register erfasst werden; aufgehoben wird eine freiwillige Sperre frühestens nach drei Monaten und nicht ohne Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss das Angebot ohnehin offenhalten. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn. Wer auf einer Website liest, dass man sich bei Problemen an den Kundenservice für eine Auszahlung wenden könne, liest dort eine für die Schweiz falsche Information.

Zahlen des Bundes halfen hier nicht beim Optimismus. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % der 200 Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Kontrolle am Schalter als streng beschreibt, hat die Probe nicht gesehen. Die Loterie Romande weist für die Westschweiz 2’350 Verkaufsstellen aus und 221 Mitarbeitende – eine Präsenz, die man nicht an einer Hand abzählen kann, und dieselbe Präsenz, die die Probe geprüft hat.

Geld hinein, Geld heraus

Auf dem Swisslos-Wallet lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos nimmt PostFinance Pay an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Kredit gibt es keinen: Ein Spiel auf Kredit ist nach dem Geldspielgesetz nicht zulässig.

Bei der Auszahlung gilt: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto der teilnehmenden Person.

Die 3 % auf die dritte Auszahlung sind der kleinste Posten in diesem Abschnitt und der, über den ich mich am lautesten ärgere. Wer die App als Kontoersatz benutzt, zahlt für die Bequemlichkeit am Ende eine Gebühr, die keine Bank verlangt. Die Regel, dass nur auf ein Konto im eigenen Namen ausbezahlt wird, ist dagegen kein Schikane-Paragraph, sondern die Grundlage dafür, dass anonyme Auszahlungen in der Schweiz nicht existieren: kein Krypto-Auszahlungsweg, kein fremdes Konto, kein Bargeld. Bei einem ausländischen Anbieter fällt beides weg – Gebühr und Schutz.

Auf einem Android-Gerät: Berühren, eintippen, Grenzen sehen

Der Touchscreen verändert nicht, was eine Wette ist, sondern wie schnell man sie abschickt. Der Wettschein, den man am Rechner in Ruhe prüft, wird auf dem Handy zwischen zwei Bahnfahrten zusammengesetzt, und die Frage, ob eine Kombination noch steht, entscheidet sich mit dem Daumen. Deshalb lohnt es, die Mechanik dort anzuschauen, wo das kleine Display sie berührt: bei der Eingabe, beim Live-Spiel und beim Konto.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer den Wettschein in der App zusammenstellt, sieht also keine geschätzte Zahl, sondern eine, die nach einer festen Regel entsteht. Wer eine Kombination am lebenden Objekt um eine Voraussage erweitert, sieht dieselbe Rechnung mit einer weiteren Quote im Produkt.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt bei Sporttip CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer 1’100 Franken auf ein Einzelspiel setzen will, bekommt keine Warnung, sondern einen abgelehnten Wettschein – auf dem Handy ein kurzer roter Hinweis, den man gern für einen Anzeigefehler hält.

Kombinieren, was sich kombinieren lässt

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Android-Nutzer bedeutet das: Eine Kombination, die man auf einem Marktplatz zweiter Hand zusammengestellt hat, gehört nicht auf den Wettschein. Die Sperre ist keine Eigenheit von Sporttip, sondern Standard bei Schweizer Angeboten, und sie erklärt, warum manche Kombination, die ausländische Portale erlauben, hier gar nicht klickbar ist.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung von vier auf sieben Voraussagen bringt das Vierfache an Bonus und ein Vielfaches an Risiko. Wer den Boost als Grund nimmt, noch drei Spiele anzuhängen, hat die Rechnung des Hauses übernommen, ohne sie zu prüfen.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende oder Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das letzte Detail ist das, das auf dem Handy am ehesten zwickt: Wer den Boost mitnimmt und die Wette hinterher glattstellen will, verliert den Vorteil. Das Wort «Boost» klingt nach einem Geschenk; es ist ein Vertrag mit einer Kündigungsklausel im Kleingedruckten.

Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer – etwa 90 Minuten beim Fussball – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Am Handy wird dieser Unterschied selten gelesen und häufig teuer: Ein «Bayerische» auf den Sieger nach 90 Minuten, bei dem der Auserwählte erst in der Verlängerung trifft, ist verloren, und zwar korrekt.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer diese Regel kennt, versteht plötzlich, warum eine Kombination nicht einfach verstummt, sondern mit reduziertem Inhalt weiterläuft. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr ist keine Frist, die man aus den Augen verlieren sollte, und zehn Tage für eine Einsprache sind kurz.

Die Installation und das Konto, Schritt für Schritt

Die Sporttip App gibt es für iOS und Android, und Wetten lassen sich online über Sporttip oder über die App abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist der Übergang, den man in keiner Marketingbotschaft findet und der im Alltag mehr wert ist als die Farbwahl des Buttons: Wer unterwegs den Wettschein vorbereitet und auf dem Nachhauseweg an der Verkaufsstelle vorbeikommt, muss nichts neu eintippen. Wer dagegen eine Android-Applikation über eine Datei aus dem Netz nachinstalliert, öffnet sein Gerät für etwas, dessen Absender er nicht kennt, und spielt bei einem Veranstalter, der hier keine Bewilligung hat. Beides ist keine Frage von Einstellungen im Betriebssystem, sondern eine Frage der Quelle.

Die Registrierung selbst verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Beschleunigen lässt sich daran nichts. Der Ausweis muss beim ersten Anlauf lesbar fotografiert werden – dieser eine Schritt kostet die meisten Anläufe, und kein Support-Ticket bringt ihn zurück.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Der letzte Satz ist der kleinste im Regelwerk und der, der im Amateurfussball am häufigsten gebrochen wird – von Spielern, die auf ihr eigenes Team setzen, ohne zu ahnen, dass sie damit ihre Wette und womöglich mehr riskieren. Wer als Aktiver im Wettprogramm auftaucht, sollte den Wettschein auf ein anderes Spiel richten.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete: der Zugang nebeneinander

Wer die Wahl hat, hat sie nur innerhalb eines Gebiets, und die Wahl fällt dann zwischen Anwendung, mobiler Webseite und Verkaufsstelle – drei Zugangswegen, die dieselbe Wette zu unterschiedlichen Bedingungen im Alltag erreichbar machen. Für einen Android-Nutzer schrumpft das auf zwei, weil der Store und der Browser auf dem Handy nebeneinander liegen und der Schalter nur manchmal in Reichweite ist.

Die Tabelle ordnet die zehn Plattformen, die auf dieser Seite besprochen werden, nach ihrer bewilligungsrechtlichen Stellung. Sie ist bewusst nüchtern gehalten: Ein Häkchen bei der Schweizer Bewilligung ist keine Aussage über Quoten, Bedienung oder Auszahlungstempo, und das Fehlen eines Häkchens ist keine Aussage über die technische Qualität einer App. Genau diese beiden Dinge werden in Portalen gern durcheinandergebracht.

Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
Betscore Nein – ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung: nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung
Funbet Nein – ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung: nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung
WirWetten Nein – ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung: nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung
Unibet Nein – ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung: nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung
Cloudbet Nein – ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung: nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung
ZotaBet Nein – ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung: nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung
BetFury Nein – ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung: nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung
GG.BET Nein – ohne Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung: nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung

Die Struktur hinter den ersten beiden Zeilen ist die ganze Geschichte. Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz und nur für die beiden Veranstalter, die die Kantone zugelassen haben. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land entfaltet hier keine Wirkung; sie ist kein Qualitätsmangel und kein Verbrechen, sondern schlicht ein Papier ohne Geltung im Inland. Was sie mitbringt, ist die Frage, wer bei einem Streit entscheidet – und die Antwort darauf ist für einen Schweizer nicht beruhigend.

Beim Zugang über die Verkaufsstelle wirkt die Bewilligung sichtbar: Jede Sporttip-Wette, die online oder in der App zusammengestellt wird, lässt sich per QR-Code an der Verkaufsstelle einlösen. Der umgekehrte Weg ist nicht möglich, und das ist die Einschränkung, die man am Handy merkt. Wer auf dem Weg zur Arbeit eine Livewette platzieren will, braucht die App; wer anonym bleiben möchte, braucht den Schalter – und kann dort weder live noch am Sonntagabend wetten.

Was eine Android-App leistet und was nicht

Eine App ist ein Fenster, kein Anbieter. Wer die App löscht, löscht das Konto nicht; wer die App auf einem zweiten Gerät installiert, bekommt kein zweites Konto; wer glaubt, das Handy sei eine private Zone, irrt, denn die Identitätsprüfung hängt an der Person und nicht am Bildschirm. Diese drei Verwechslungen produzieren mehr Enttäuschung als jede Quote, und sie fassen die Grundlagen dieses Themas zusammen.

Umgekehrt wird einer App oft zugeschrieben, was sie nicht kann. Sie kann keine Wette «risikofrei» machen, keine Limite aushebeln, keine Einzahlung anonymisieren. Was sie kann: einen Wettschein vorbereiten, der später an der Verkaufsstelle per QR-Code eingescannt wird, einen Livekurs aktualisieren, eine Quote mit dem Daumen annehmen und einen Ausweis beim ersten Anmelden durchreichen. Der Rest ist Verpackung.

Die Dauer der Auszahlung ist ein gutes Beispiel dafür, worüber die App nichts bestimmt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung landen automatisch im Wallet, grössere Beträge gehen innert 3 Arbeitstagen auf das Konto; Auszahlungen können innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis erfolgen, ab der dritten ist eine Kommission von 3 % möglich. Ob man das an einem Sonntagabend anstösst oder an einem Mittwochmorgen, ändert an diesen Fristen nichts. Die App macht den Antrag schneller und die Bearbeitung nicht.

Auf dem kleinen Display verschieben sich nur die Proportionen. Der Wettschein rückt zusammen, die Quoten stehen enger, das Limitformular liegt zwei Wischer unter der Oberfläche, und der Hinweis auf die reguläre Spielzeit verschwindet gern unterhalb des sichtbaren Bereichs. Ein Nutzer, der die Kontoeinstellungen einmal am Rechner durchgeht, hat danach auf dem Handy weniger Überraschungen – nicht, weil die Regeln andere wären, sondern weil er sie einmal in Ruhe gelesen hat.

Die gesetzliche Seite bleibt davon unberührt. Die Bewilligungspflicht gilt unabhängig vom Gerät, und eine Anwendung ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Die Domains solcher Anbieter können auf die Sperrliste der Gespa kommen und werden dann per DNS blockiert; blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Aufsicht bezeichnet dieses Nachziehen als Domain-Hopping und nennt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste stehend. Ein Nutzer, der eine eben noch funktionierende Seite plötzlich nicht mehr erreicht, erlebt diesen Mechanismus live. Wer seine Wette in einem Land platziert, in dem der Anbieter nicht zugelassen ist, verliert nicht nur die Bequemlichkeit, sondern die Grundlage, auf der er bei Auseinandersetzungen steht.

Wohin das Geld fliesst und was davon beim Spielenden bleibt

Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter ist der Kreislauf geschlossen. Einsätze werden dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne werden versteuert oder nicht versteuert, je nach Schwellenwert und Kanton, und ein Teil des Reingewinns geht an die Kantone und an den Sport. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist derselbe Kreislauf offen: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die kantonale Steuerpraxis kann ausländische Gewinne erfassen – die Praxis des Kantons Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer auf einem ausländischen Portal gewinnt, sollte nicht davon ausgehen, dass derselbe Freibetrag greift.

Eine Wette ist keine Investition, und die Zahlen dieses Abschnitts machen das sehr konkret. Wenn ein Einsatz in Höhe der Mindestlimite von CHF 1 auf eine Quote von 2.00 gesetzt wird, stehen einem Verlustrisiko von CHF 1 genau CHF 1 möglicher Nettogewinn gegenüber; die Chance auf diesen Gewinn steht nicht auf dem Wettschein, und sie ist bei einer ausgeglichenen Begegnung nicht die Hälfte, sondern weniger. Die Differenz zwischen der Summe der fairen Chancen und der Summe der angebotenen Quoten ist der Quotenschlüssel des Marktes, und der Rest davon bleibt beim Veranstalter. Genau dieser Rest ist es, der die CHF 562 Mio. Reingewinn mitfinanziert, von denen CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds gingen. Daran ist nichts Skandalöses – es ist die Rechnung der Lotterie, und die kennt man seit Jahrhunderten. Wer sie kennt, setzt anders.

Ich halte es für redlich, den öffentlichen Zweck nicht als Werbebotschaft zu verkaufen. Wer für den Sport spendet, weil er gewinnt, und wer auf eine Wette setzt, weil er die Spende will, sind zwei verschiedene Motive, und beide führen nicht zuverlässig zum Ausgang, den man sich vorstellt. Das Einzige, was der Spielende zuverlässig beeinflussen kann, sind Einsatz, Anzahl der Wetten und Limite – nicht das Ergebnis.

Die geprüften Plattformen im Einzelnen

Die Reihenfolge ist die der Bewilligung: zuerst die beiden Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, dann die ausländischen Plattformen, die aufgeführt werden, weil Schweizer Spielende sie antreffen. Die ausländischen Häuser sind nicht für die Schweiz zugelassen, tragen kein Schweizer Gütesiegel und stehen in keinem Vergleich mit den beiden Bewilligten auf Augenhöhe – der Unterschied liegt in der Bewilligung, nicht in der Domainendung. Wo unten eine Angabe fehlt, heisst das: Für diese Plattform ist der Punkt hier nicht belegt, und ein Wettschein darauf wird damit nicht empfehlenswerter.

Swisslos Sporttip – der Veranstalter mit dem Vertragsgebiet und dem QR-Code

Swisslos betreibt Sporttip als Grossspiel auf Basis der Interkantonalen Vereinbarung vom 20. Mai 2019, mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und unter der Aufsicht der Gespa. Die Sporttip App gibt es für iOS und Android; Wetten lassen sich über Sporttip oder die App abgeben, und in der App vorbereitete Wettscheine können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten, also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Vor der ersten Teilnahme stehen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren von CHF 1’000; Senkungen greifen sofort, Erhöhungen nach 72 Stunden. Wer sein Konto für 1 bis 180 Tage sperrt, kann die Sperre vorher nicht aufheben; eine unbefristete Spielsperre steht im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos. Das Mindesteinsatz- und Höchsteinsatzgefüge ist eng: CHF 1 bis CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für eine Systemwette, ändbar ohne Angabe von Gründen.

Für die Auszahlung gelten klare Wege: zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto auf den eigenen Namen, danach eine mögliche Kommission von 3 %, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen; Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen automatisch ins Wallet, grössere innert 3 Arbeitstagen aufs Konto. Aufgeladen wird über Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein ab CHF 20, mit höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen; PostFinance Pay wird angenommen und in der PostFinance App bestätigt.

Das enge Korsett ist die Bewertung dieser Plattform und zugleich ihre Werbung. Wer Sporttip auf dem Handy nutzt, nutzt das einzige Angebot, das im Swisslos-Gebiet überhaupt zur Verfügung steht, und sollte deshalb nicht fragen, ob es das beste ist, sondern ob es genügt: Es genügt für Einzel- und Kombinationswetten mit klarer Auszahlungslogik, für Livewetten mit der Quote-1.00-Regel bei verspäteter Annahme und für den vorbereiteten Wettschein, der an der Verkaufsstelle gespielt wird. Es genügt nicht für Teil-Cash-Out, für Live-Streaming und für Ecken- oder Kartenmärkte. Wer eines davon als Bedingung ansieht, findet im Gebiet keine Alternative – und ausserhalb des Gebiets nur Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen, die im Abschnitt zur Bewilligung stehen.

Loterie Romande Jouez Sport – die Westschweiz und ihre 2’350 Verkaufsstellen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, ebenfalls mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und unter der Aufsicht der Gespa. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Konto steht Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem dieser sechs Kantone offen; die Regelungen zu Limiten, Sperren und Auszahlungen folgen demselben gesetzlichen Rahmen wie bei Swisslos, mit 72 Stunden für eine Erhöhung in den eigenen Bedingungen.

Die Bewertung fällt hier fast ausschliesslich über die geografische Grenze – und die ist keine Kleinigkeit, sondern der härteste Filter des Themas. Wer im Kanton Waadt wohnt, hat mit Jouez Sport den bewilligten Zugang, und Swisslos steht ihm nicht offen. Wer im Kanton Bern wohnt, hat Swisslos und nicht Jouez Sport. Für einen Spielenden in Freiburg, Genf oder Neuenburg gibt es also keine Wahl, sondern eine einzige Tür, und der Vergleich mit Swisslos ist für ihn eine theoretische Übung. Die 2’350 Verkaufsstellen sind dabei der eigentliche Trumpf dieses Angebots: Wer den Schalter bevorzugt, weil dort kein Konto und kein Ausweis-Upload nötig ist, muss warten können – und weiss dafür, dass am Schalter auch die Limitenfrage gestellt wird.

Betscore – ohne Schweizer Bewilligung, ausserhalb des Sperrregisters

Betscore tritt auf dieser Seite als ausländische Plattform auf, die Schweizer Spielende antreffen. Eine Schweizer Bewilligung hat sie nicht; das Geldspielgesetz lässt Sportwetten ausschliesslich für Swisslos und die Loterie Romande zu, und eine Bewilligung aus einem anderen Land gilt hier nicht. Eine berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt. Damit gelten die Folgen für Schweizer Nutzer: Die Plattform ist nicht an das Sperrregister angebunden, im Streitfall besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was das im Alltag heisst, lässt sich an einer Reihenfolge zeigen. Erstens: Der Kontozugang hängt an den Hausregeln eines Unternehmens, über das eine Schweizer Aufsicht nicht wacht. Zweitens: Wer sich eine Pause oder Sperre über das schweizweite Register gesetzt hat, wird hier nicht daran gehindert. Drittens: Wer im Streit um eine Auszahlung Recht bekommen will, braucht eine Stelle, die zuständig ist – und die sitzt nicht in Bern. Wer trotzdem bei Betscore spielt, sollte den Ausweis-Upload, die Auszahlungsdauer und die Bedingungen im eigenen Konto prüfen, bevor Geld auf dem Tisch liegt, und nicht danach.

Funbet – ohne Schweizer Bewilligung, mit eigenem Regelwerk

Funbet ist hier als ausländische Plattform geführt, die Schweizer Spielende antreffen. Auch sie hat keine Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und die Bewilligung eines anderen Landes ist in der Schweiz ohne Wirkung. Eine berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt. Die Folgen sind die nämlichen: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste und DNS-Blockade als Möglichkeit.

Bei einem Anbieter dieser Gruppe ist die Prüfung des eigenen Zugangsweges wichtiger als die Frage nach der App-Optik, und beides geschieht am besten vor der ersten Einzahlung. Die drei Dinge, die man in eigenen Konto und in den Bedingungen kontrollieren kann und die im Ausland nicht durch Schweizer Recht garantiert werden: ob die Auszahlung ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen läuft, ob es eine Obergrenze für Einzahlungen gibt, die man selbst setzt, und wie eine Streitigkeit entschieden wird. Wie diese drei Punkte bei Funbet geregelt sind, steht in den Bedingungen des Anbieters und nirgends sonst. Wer darauf baut, dass eine Schweizer Stelle für ihn einspringt, baut auf nichts.

WirWetten – ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsschutz

WirWetten wird hier als ausländische Plattform aufgeführt, die Schweizer Spielende kennen. Eine Schweizer Bewilligung fehlt; das Geldspielgesetz lässt Sportwetten nur für die beiden Veranstalter zu, und eine fremde Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Eine berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt, weshalb für Schweizer Nutzer weder ein Anschluss an das Sperrregister noch ein Schweizer Rechtsschutz besteht und die Domain auf die Sperrliste gelangen und blockiert werden kann.

Der Name ist der interessanteste Teil dieser Zeile. Wer eine Plattform so nennt, verspricht das Gegenteil eines anonymen Offshore-Angebots, und die inhaltliche Prüfung dieses Versprechens ist genau das, was von aussen nicht zu leisten ist: Eine Schweizer Bewilligung hat das Haus jedenfalls nicht. Ob hinter dem Namen ein Betreiber mit eigener Regulierung in einem anderen Land steht, ist von hier aus nicht zu belegen. Wer spielt, tut es auf sein eigenes Risiko und sollte sich beim eigenen Konto und in den Bedingungen vergewissern, wie Auszahlungen laufen und welche Mittel zur Selbstbegrenzung es gibt.

Unibet – ohne Schweizer Bewilligung, kein Rechtsschutz im Inland

Unibet zählt zu den grossen Namen, die Schweizer Spielende mit Sitz im Ausland verbinden. Auch dieser Anbieter hat keine Schweizer Bewilligung; bewilligt sind ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande, und eine Bewilligung aus einem anderen Land gilt hier nicht. Eine berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt. Damit fehlen die Anbindung an das schweizerische Sperrregister und der Schweizer Rechtsschutz, während die Domain auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden kann.

Was auf dieser Seite belastbar ist, ist deshalb nur die Einordnung und nicht das Produkt. Wer sich für eine Plattform dieses Namens interessiert, prüft die Bedingungen des Anbieters selbst: wo er sitzt, welche Bewilligung er nennt und welche Stelle die Aufsicht führt. Die Feststellung «ohne Schweizer Bewilligung» ist keine Aussage über die technische Qualität einer App, sondern über die Rechtslage und die daraus folgenden Möglichkeiten, sich am Schweizer Schutz- und Sperrsystem zu beteiligen. Nur der Unterschied ist im Streitfall alles, was zählt.

Cloudbet – ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperranbindung

Cloudbet tritt hier als ausländische Plattform auf, die Schweizer Spielende antreffen. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht; nur die beiden Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung. Eine berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt, sodass weder eine Anbindung an das Sperrregister noch Schweizer Rechtsschutz besteht und die Domain über die Sperrliste blockiert werden kann.

Für einen Spielenden heisst das konkret: Es gibt keine Schweizer Stelle, die eine Kontosperre erteilt, keine Schweizer Aufsicht, die den Geschäftsgang kontrolliert, und keine Konto-im-eigenen-Namen-Regel, die sich aus Schweizer Recht durchsetzt. Wer auf diesem Weg spielt, entscheidet jedes dieser drei Themen für sich – und trägt die Folgen selbst. Die Bedingungen des Anbieters sind dabei die einzige Grundlage, und dort nachzulesen, wie Auszahlungen laufen und welche Begrenzungen man selbst setzen kann, ist kein Misstrauen, sondern Vorbereitung.

ZotaBet – ohne Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht

ZotaBet wird auf dieser Seite als ausländische Plattform geführt, die Schweizer Spielende kennen. Eine Schweizer Bewilligung fehlt; bewilligt sind nur Swisslos und die Loterie Romande, und eine Bewilligung aus dem Ausland verliert hier jede Wirkung. Eine berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt, weshalb für Schweizer Nutzer kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz besteht und die Domain auf die Sperrliste gelangen kann.

Zwei Dinge sind bei Anbietern dieser Gruppe praktisch zu trennen: die Existenz einer Bewilligung irgendwo und die Wirkung dieser Bewilligung in der Schweiz. Die zweite ist die einzige, die einem Spielenden hier nützt. Ein Schweizer Konto bei einem ausländischen Haus bringt keinen Zugang zum schweizerischen Sperrsystem, und wer sich selbst eine Pause verordnet hat, wird daran von der Plattform nicht gehindert. Wer bei ZotaBet spielt, sollte deshalb die Grenzen, die er selbst will, im eigenen Konto setzen und sich nicht darauf verlassen, dass eine Behörde sie für ihn setzt.

BetFury – ohne Schweizer Bewilligung, sicherheitstechnisch ohne Schweizer Seite

BetFury erscheint hier als ausländische Plattform, die Schweizer Spielende antreffen. Eine Schweizer Bewilligung hat sie nicht; das Geldspielgesetz lässt Sportwetten allein für die beiden bewilligten Veranstalter zu, und eine Bewilligung eines anderen Landes gilt in der Schweiz nicht. Eine berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt. Es besteht keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen.

Wer diese Zeile liest, sollte sie nicht als Verdikt über eine App verstehen, sondern als Hinweis auf das, was von hier aus prüfbar ist: nichts, was die Plattform selbst betrifft. Die einzige belastbare Feststellung ist die Stellung im Schweizer Recht, und sie hat Konsequenzen, die sich im Alltag an genau drei Stellen zeigen – bei der Auszahlung, bei der Steuer und bei der Sperre. Wer dennoch dort spielt, sollte die Auszahlungsmodalitäten vor der ersten Einzahlung lesen und eine Einzahlungsgrenze setzen, die auch dann hält, wenn es emotional eng wird.

GG.BET – ohne Schweizer Bewilligung, blockierbar per DNS

GG.BET schliesst die Liste der ausländischen Plattformen, die Schweizer Spielende antreffen. Eine Schweizer Bewilligung fehlt; Sportwetten sind hierzulande nur für Swisslos und die Loterie Romande zulässig, und eine Bewilligung aus einem anderen Land ist in der Schweiz ohne Wirkung. Eine berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt, weshalb weder ein Anschluss an das Sperrregister noch Schweizer Rechtsschutz besteht und die Domain per DNS blockiert werden kann.

Das praktische Problem dieser Gruppe lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Man kann bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielen, aber nicht gegenüber einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung reklamieren. Wer einen Streit über eine Wette oder eine Auszahlung führt, braucht eine zuständige Stelle, und die Schweiz stellt sie für dieses Angebot nicht. Was bleibt, ist die Prüfung im eigenen Konto – Auszahlungsweg, Auszahlungsdauer, Grenzen und Sperrmöglichkeiten – und die Einsicht, dass die Regeln, die man dort findet, vom Anbieter stammen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Sportwetten-Anwendungen für Android dürfen in der Schweiz überhaupt angeboten werden?

Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen hier Sportwetten anbieten, mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und unter Aufsicht der Gespa. Anwendungen ausländischer Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung und damit in der Schweiz keine Geltung; ihre Domains können auf die Sperrliste kommen.

Gelten auf dem Handy dieselben Verlustlimiten wie am Computer?

Ja. Limiten hängen am Spielerkonto, nicht am Gerät. Bei Swisslos sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden.

Was riskiert man bei einer Wett-Anwendung ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?

Keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann blockiert werden. Ausländische Gewinne behandelt die kantonale Steuerpraxis unterschiedlich; im Kanton Thurgau gelten Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Beschränkungen setzt allein der Anbieter.

Wie wird der Gewinn einer mobil platzierten Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei Einzel- und Kombinationswetten liegt der Einsatz zwischen CHF 1 und CHF 1’000.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist die Registrierung möglich?

Mindestens 18 Jahre sind Voraussetzung, ebenso Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters – bei Swisslos den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie Tessin und Liechtenstein, bei der Loterie Romande FR, GE, JU, NE, VD und VS. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»