VIP-Wetten gibt es hierzulande nicht – hohe Einsätze aber sehr wohl
Vor der ersten Sporttip-Nutzung müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen; Anpassungen nach unten greifen sofort, Erhöhungen werden nach 72 Stunden aktiv.

Stand: 29. Oktober 2026 · Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und die Bedingungen der beiden bewilligten Veranstalterinnen geprüft.
Wer «VIP-Wetten» eingibt, erwartet ein Programm: höhere Limiten, ein persönlicher Ansprechpartner, ein paar Prozent mehr auf den Gewinn. In der Schweiz existiert davon nichts, und der Grund ist keine Laune der Anbieter. Er steht im Gesetz. Zwei Veranstalterinnen dürfen überhaupt Sportwetten anbieten, und wie viel ein einzelner Wettschein kosten darf, ist in ihren Bedingungen festgeschrieben – bei Swisslos endet eine Einzelwette bei CHF 1’000. Wer diese Zahl für einen Druckfehler auf einer Marketingseite hält, hat das System noch nicht verstanden.
Die zweite Illusion betrifft den Bonus. Ein «100 %»-Angebot klingt nach Verdopplung des Guthabens; es ist eine Zustimmungspflicht, ein Umsatz und eine Frist. Der Satz, der auf dieser Seite am häufigsten wiederkehrt, ist deshalb kein Werbesatz, sondern ein Rechensatz: Was kostet ein hoher Einsatz in einem Markt, in dem jedem gesetzten Franken eine Marge eingebaut ist, die sich nicht wegdiskutieren lässt? Wer das einmal durchgerechnet hat, liest Bonusversprechen anders.
Spielerschutz als Preis: Was Verlustlimiten einem Grossspieler abverlangen
Das Geldspielgesetz (SR 935.51) und die Verordnung (VGS) verlangen von jeder Veranstalterin, dass sie von ihren Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangt – täglich, wöchentlich oder monatlich. Der Staat nennt keine Zahl. Die Zahl setzt der Spielende selbst. Genau hier trifft die erste VIP-Erwartung auf Widerstand: Es gibt in der Schweiz niemanden, der einem grossen Konto grosszügige Grenzen einräumt. Es gibt einen Regler, den man selbst bedient.

Bei Swisslos läuft das konkret so: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage hinterlegt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Reduktion ist umgehend wirksam, eine Anhebung erfordert 72 Stunden Wartezeit. Dazu kommt eine optionale Einzahlungslimite für einen Zeitraum von 30 Tagen.
Der Satz mit den 72 Stunden ist der wichtigste im Absatz. Wer an einem Freitagabend nach einem verlorenen Tag beschliesst, die eigene Limite anzuheben, wettet am Samstag noch mit dem alten Wert. Das Gesetz schreibt 24 Stunden vor; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese Frist ist also dreimal so lang wie das gesetzliche Minimum. Ob das fürsorglich oder gängelnd wirkt, hängt davon ab, auf welcher Seite des Kontos man sitzt. Für jemanden mit CHF 50 pro Wette ist sie bedeutungslos. Für jemanden, der heute CHF 5’000 setzen will, entscheidet sie, ob das heute passiert oder am Montag.
Die 30-Tage-Limite ist das eigentliche Budgetinstrument. Wer dort CHF 2’000 einträgt, kann in einem Monat nicht mehr als CHF 2’000 verlieren, egal wie hoch der Einzelhöchsteinsatz liegt. Die Grenze pro Wettschein ist die zweite, gröbere Bremse. Welche der beiden zuerst greift, hängt vom Spielstil ab: Ein Spielender mit wenigen grossen Wetten stösst an die Einsatzgrenze, einer mit vielen kleinen an die Verlustgrenze. Bei CHF 1’000 pro Wettschein sind acht verlorene Wetten genug, um eine Verlustlimite von CHF 8’000 auszuschöpfen. Acht Fussballabende, dann ist der Monat zu Ende.
Die selbst gewählte Auszeit ist keine Nebensache. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die freiwillige Sperre wird frühestens nach drei Monaten aufgehoben, unter Beteiligung einer Fachstelle; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer also nach dem Ausschöpfen einer Verlustlimite eine Woche Ruhe will, bekommt sie – und sie bleibt, bis die Frist abläuft.
Wer sein Konto bei einem ausländischen Anbieter führt, findet keinen dieser Schalter. Keine Schweizer Verlustlimite, keine Spielsperre mit Registerwirkung, keine Schweizer Ombudsstelle. Das ist kein moralisches Argument gegen ausländische Seiten, sondern eine Frage der Werkzeuge: Der Schutz, der eine Schweizer Wette umgibt, hängt an der Bewilligung und nicht am Spiel.
Ein weiterer Befund gehört hierher, weil er die Vorstellung von der lückenlosen Kontrolle zurechtrückt. Ein Testkauf der Gespa im Jahr 2025 ergab, dass bei Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Wer sich darauf verlässt, dass die Kasse eines Verkaufsstellennetzes schon prüft, verlässt sich auf eine Zahl, die bei jeder zweiten Transaktion nicht hält. Elektronisch sieht es strenger aus: Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Wo die Limiten wirklich sitzen: Bewilligte Veranstalter im Einsatzgrenzen-Vergleich
Zwei Veranstalterinnen dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide werden von der Gespa beaufsichtigt. Das ist die wichtigste Zahl dieses Themas – nicht zehn Anbieter, nicht zwanzig, sondern zwei, und jede nur für ihr Gebiet.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz | Höchsteinsatz Einzelwette |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel | CHF 1’000 (Systemwette CHF 10’000) |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande | — |
| Fezbet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| HornetBet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| GG.BET | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| Betify | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| X3Bet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Drittquellen melden eine Lizenz aus Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| 20Bet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| Rollbit | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| HighFlyBet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz | — |
Bei Swisslos beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist die härteste Zahl auf dieser Seite. Wer einen fünfstelligen Betrag auf ein einzelnes Spiel setzen will, kann das bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter nicht – ausser über die Systemwette, deren Grenze zehnmal höher liegt. Die Spalte mit dem Höchsteinsatz steht bei acht Zeilen leer, und das ist kein Versehen: Eine Einsatzgrenze gehört in die Bedingungen einer Veranstalterin, und die gibt es für die anderen Marken in diesem Rechtsraum nicht. Wer wissen will, wie viel eine ausländische Marke annimmt, liest es in deren eigenen Bedingungen nach und nicht in einem Vergleich, der für Schweizer Anbieter geschrieben ist.
Für den Kombiboost bei Sporttip gilt: nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1,50, Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Hier zeigt sich, wie viel «Bonus» in einem bewilligten System bedeuten kann: Es ist ein Produktmerkmal mit Stufen, keine Statusfrage. Wer die fünfzehn Voraussagen schafft, bekommt die Verdopplung des Nettogewinns – gerechnet auf ein Limit, das Swisslos setzt.
Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Zahl der Verkaufsstellen zeigt die andere Seite des Modells: Die Westschweiz wird über ein dichtes Filialnetz bedient, nicht über ein Online-Wachstum um jeden Preis. Was dort als Höchsteinsatz gilt, steht in den Bedingungen von Loterie Romande und nicht in einem Drittvergleich.
Die beiden Vertragsgebiete schliessen einander aus. Wer in Zürich wohnt, kann bei Swisslos mitmachen und nicht bei Loterie Romande; wer in Genf wohnt, umgekehrt. Die Zahl der Wettenden, die in beiden Netzwerken gleichzeitig ein Online-Konto führen dürfen, ist null. Wer also «zur Konkurrenz» wechseln will, muss umziehen. Bei einem Markt mit zwei Anbietern, die je ein Gebiet bedienen, findet Wettbewerb über den Preis praktisch nicht statt – er findet über Produktdetails statt, und der Kombiboost ist das beste Beispiel dafür.
Zur Auszahlung gibt es einen Posten, den man kennen sollte: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Für jemanden, der zweimal im Jahr auszahlt, ist die Kommission unerheblich. Wer das Gratisspielguthaben als Teil des Einsatzes eingeplant hat, sollte es vorher aus der Rechnung nehmen.
Beim Aufladen gibt es eine eigene Grenze: Spielguthaben kann per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos zur Verfügung; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ein besonders grosser Einsatz lässt sich also nicht über ein beliebig aufgeladenes Konto finanzieren. Die 30-Tage-Grenze von CHF 10’000 liegt ohnehin in derselben Grössenordnung wie das, was der spielende Mensch sich selbst als Verlustlimite setzen kann.
Drei Fristen gehören zusammen genannt, weil sie über Geld entscheiden. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Und beim Wettkampf gilt: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die erste Frist kostet Geld, die zweite kostet den Rechtsweg, die dritte kostet den Sportlern die Möglichkeit, auf sich selbst zu setzen.
Der Kombiboost hängt am Kanal. Wetten lassen sich online über die Website oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Wer den Boost will, muss die Wette online platzieren – der QR-Weg führt zwar in die Filiale, aber nicht in die Boost-Logik. Der Schalterbesuch ist damit teurer als er aussieht, nicht auf dem Wettschein, sondern in der Rendite.
Die beiden Veranstalterinnen führen ihre Erträge öffentlichen Zwecken zu. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Sportwetten sind also nicht das grosse Geschäft der Swisslos, sondern der kleinere Teil des Grossspiels. Wer von einem «VIP»-Programm grosszügige Zuwendungen erwartet, verwechselt das Interesse eines Veranstalters am Gesamtumsatz mit dem, was er einem einzelnen Konto anbietet.
Was unter «VIP-Wetten» in der Schweiz tatsächlich möglich ist
Der Suchbegriff führt zu einem Markt, den es in dieser Form nicht gibt. Ein klassisches VIP-Programm besteht aus Stufen, aus Rabatten, aus höheren Limits, aus einem eigenen Ansprechpartner. Das alles setzt einen Veranstalter voraus, der einen einzelnen Spielenden anders behandelt als den nächsten. Genau das tun Schweizer Veranstalter nicht, und der Grund liegt im Bewilligungssystem und nicht in der Zurückhaltung der Anbieter.
Swisslos ist als SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel eine Genossenschaft, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) betreibt; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Zwei Gebiete, zwei Veranstalterinnen, ein Land. Der Markt ist geteilt und nicht offen. Daraus folgt fast alles, was ein Sonderprogramm für Vielspieler hier leisten kann und was nicht.
Was es gibt, hängt am Produkt und nicht an der Person. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt ebenfalls nur online. Ein Status, der einem Spielenden zusätzliche Prozente bringt, lässt sich daraus nicht ableiten – die Prozente hängen an der Zahl der Voraussagen und an deren Mindestquote, nicht an der Person.
An der Person hängt hingegen der Cash-Out. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Die Differenz zwischen dem vorzeitigen Betrag und dem möglichen Gewinn ist der Preis der Sicherheit, und sie steht nirgends als Zahl. Sie hängt vom Spielstand ab und wird erst im Klick sichtbar. Wer «Cash-Out» als Bequemlichkeit liest, liest eine Kostenzeile.
Ein zweiter Mechanismus, der bei grossen Wettscheinen zu denken gibt: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz kommt also zurück – der Rest des Wettscheins nicht.
Und die Auszahlungsregel selbst: Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung wirkt erst bei grossen Beträgen spürbar. Bei CHF 1’000 Einsatz und einer Gesamtquote von 15 sind es ein paar Franken – kein Skandal, aber ein Detail, das man kennen sollte, bevor man diese Grösse setzt.
Scharf wird die Frage bei einem abgesagten Ereignis: Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig – Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1,00. Eine abgesagte Partie reisst also nicht nur sich selbst aus dem Wettschein, sondern zieht die Gesamtquote herunter. Genau das ist der stille Kostentreiber einer grossen Kombination.
Live-Wetten verdienen einen eigenen Satz, weil sie bei hohen Einsätzen eine andere Dynamik haben. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1,00; in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1,00 werten. Das ist eine Regel gegen Nachzügler, und sie ist bei einem Markt, der sich in Sekunden dreht, die schärfste im Regelwerk. Zur regulären Spielzeit gehört übrigens die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Zur Kernfrage des Suchbegriffs bleibt damit wenig übrig. Was ein VIP-Programm üblicherweise verspricht – höhere Limits für ausgewählte Kunden, persönliche Betreuung, Boni im Bereich von Gratiswetten –, davon existiert hier nur der Bonusmechanismus, und der gilt nur online und für definierte Produkte. Ein Sonderprogramm mit anderen Limits gibt es nicht. Die Alternative wäre eine ausländische Seite, deren Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung entfaltet und deren Bedingungen nicht Teil des Schweizer Angebots sind.
Die Rechtslage: Warum Schweizer Wetten keine ausländischen VIP-Programme kennen
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit 1.1.2021 in Kraft. Die Gespa ist nicht die ESBK – diese beaufsichtigt nur Casinos. Wer bei einer Beschwerde an die falsche Stelle schreibt, verliert Zeit.

Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Damit ist die vielzitierte «Suche nach dem besten Anbieter» in der Schweiz ein leeres Feld: Was eine Suchmaschine einem Schweizer Nutzer unter diesem Begriff ausspielt, ist zum grössten Teil nicht bewilligt. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Diese Seite beschreibt ausländische Marken; sie empfiehlt sie nicht.
Der Rahmen grenzt auch ein, worauf überhaupt gewettet werden darf: nur auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Was erlaubt ist, steht in der Liste der von der Gespa zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Trainingsläufe fehlen. Corner- und Kartenmärkte fehlen. E-Sport erscheint in der Liste nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt Funktion des jeweiligen Veranstalters.
Für einen Spielenden heisst das: Der Schweizer Markt ist ein geschlossener Katalog. Wer auf ein Ereignis setzen will, das nicht auf der Liste steht, findet es bei den bewilligten Veranstaltern nicht – und wer es trotzdem tut, tut es ohne Schweizer Rechtsschutz. Das ist eine Wahl, keine bequeme.
Bei den Konten gibt es keine Grauzone: Jede Person darf sich bei Swisslos nur einmal registrieren, es darf keine Spielsperre bestehen, und die Identität wird gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein zweites Konto unter anderem Namen ist kein Schlupfloch, sondern ein Verstoss gegen die Bedingungen. Der Grund für diese Strenge liegt in der Verknüpfung mit dem Sperrregister: Wer ausgeschlossen ist, soll sich nicht über ein zweites Konto wieder Zugang verschaffen.
Zu den Zahlungswegen gilt eine Regel für alle bewilligten Veranstalter: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer ein Konto auf den Namen eines Dritten erwartet, findet niemanden, der das mitmacht.
Es gibt in der Schweiz ausserdem kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Ein blockiertes Kartennetzwerk ist kein Schutz, auf den man bauen kann. Was existiert, ist die Sperrliste: Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt das Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home; bet365 führt sie ebenfalls auf der Liste. Der Mechanismus ist eine Hürde, keine Mauer.
Die Steuer gehört an diese Stelle, weil sie die Wahl zwischen den Rechtsräumen verschiebt. Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; die Bundesgrenze liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), die kantonale Grenze weicht davon ab und ist deshalb nicht mit einer Zahl zu nennen. Oberhalb der Grenze behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man mit der Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Spielender gewinnt weit darunter und zahlt auf den Gewinn weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer. Ausländische Gewinne sind nicht Gegenstand der Verrechnungssteuer, doch die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer seine Situation klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Was ein Bonus-Programm einem Schweizer Spielenden bringen kann
Öffentliche Informationen zu Boni sind rar, weil sie gesetzlich gebremst werden. Gratisspiele oder Gratisguthaben benötigen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Auch die Werbung ist beschränkt: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder ausgeschlossene Personen gerichtet werden (Art. 74 BGS); ein Verbot der Werbung zu bestimmten Tageszeiten existiert nicht. Bonusbeträge und -bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Aus diesen 24 und 8 Zustimmungen folgt der eigentliche Punkt: Solche Angebote sind nicht frei verfügbar, sondern bewilligungspflichtig. Wer seine Anbieterwahl von Bonusprogrammen abhängig macht, sollte wissen, dass der Schweizer Spielraum dafür eng ist. Der Vergleich mit dem Ausland ist ein Vergleich von Regimen und nicht von Kundenservice.
Hinzu tritt eine Regel, die für den ganzen Markt gilt: Werbung darf nicht in der Schweiz nicht erlaubte Glücksspiele bewirben. Dass eine Bonusseite für Schweizer Nutzer erreichbar ist, sagt nicht, dass die dahinterstehende Marke hier anbieten darf.
Was eine Marge mit einem hohen Einsatz macht
Wer gross setzt, kauft bei jeder Wette dieselbe Dienstleistung: eine Quote. In dieser Quote steckt der Preis des Buchmachers. Wie teuer das Produkt wirklich ist, lässt sich über alle Ausgänge eines Marktes hinweg messen.
Ein Beispiel: ein Zwei-Wege-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90. Aus den Gegenwahrscheinlichkeiten 1/1.90 und 1/1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95 %; die Marge beträgt damit rund 5 %. Das ist keine ausgewiesene Quote eines Anbieters, sondern eine Beispielrechnung, und das Ergebnis ist eine Bandbreite, keine feste Zahl: In der Praxis hängt sie vom gewählten Markt und von der Quotenkonstellation ab und liegt in Schweizer Märkten je nach Wettart im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich. Wer aus zwei Beispielquoten eine feste Hausmarge ableitet, macht aus einer Faustregel eine Behauptung.
Der Bezug zum Spielverhalten ist der wunde Punkt. Bei einem Einsatz von CHF 1’000 und einer Einbettung von 5 % liegt der erwartete Rückfluss bei etwa CHF 950 – statistisch, über viele Wetten hinweg, nicht bei jeder einzelnen. Auf ein Monatsvolumen von CHF 30’000 gerechnet entspricht diese Marge einem Erwartungswert von rund CHF 1’500, der dem Spielenden entzogen wird, bevor ein einziges Ergebnis eine Rolle spielt. Genau deshalb ist «je höher der Einsatz, desto besser das Angebot» eine falsche Prämisse: Der Einsatz skaliert die Kosten mit, nicht den Vorteil.
Und der Bonus hebelt das nicht aus. Ein Bonus, dessen Freispiel-Umsatz die Spielenden selbst finanzieren, trägt auf jeden geforderten Franken dieselbe Marge. Bei einem Bonus von CHF 100 und einem Umsatz von 10-mal dem Bonus gegen eine Marge von 5 % entsteht daraus ein zu erwartender Kostenfaktor von rund CHF 50 – bei einem Bonus von CHF 100, der noch nicht ausgezahlt ist. Diese Schätzung ist ein Durchschnitt über viele Verläufe und kein Versprechen über den einzelnen. Sie zeigt nur, was ein Umsatz für eine Rechnung nach sich zieht.
Wer also hoch setzt, muss die Marge auf sein eigenes Volumen beziehen. Ist das nicht der Fall, wird aus einem Vorteil in der Werbung eine Kostenzeile im Wallet.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Die Liste umfasst zwei Gruppen: die beiden bewilligten Schweizer Veranstalterinnen und acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die ausländischen Marken sind aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen; bewertet werden sie nach demselben Massstab, und sie sind nicht Teil des Schweizer Angebots. Ihre Werbung ist in der Schweiz nicht erlaubt.
Die folgende Einordnung vergleicht die Marken in dem Punkt, der für alle zehn durchgehend belegt ist: ob eine Schweizer Bewilligung vorliegt und ob eine ausländische Lizenz gemeldet wird. Zu Funktionen, Zahlungsarten, Limits oder Bedingungen der ausländischen Marken wird an dieser Stelle nichts ausgesagt – dazu müsste man deren eigene Bedingungen lesen, und niemand sollte eine Zahl aus einem Vergleich mitnehmen, der für Schweizer Veranstalter geschrieben ist.
Swisslos Sporttip: Umfassende Bewilligung, niedrige Obergrenze für Einzelwetten
Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa; der Sitz der Genossenschaft liegt in Basel. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen – den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein.
Die Limiten sind der harte Teil dieser Bewertung. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine solche Wette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einer Einzelwette einen fünfstelligen Betrag platzieren will, kann das nicht. Der einzige Weg an dieser Grenze vorbei führt über die Systemwette. Im Vergleich zu dem, was ein Konto ausserhalb der Schweiz annehmen könnte, ist das eine enge Grenze – und sie ist eine Bewilligungsbedingung, keine Konfigurationseinstellung.
Dazu kommen die Verlustlimiten, die vor der ersten Teilnahme definiert werden müssen: für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 bzw. CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung benötigt 72 Stunden. Eine optionale Einzahlungslimite für 30 Tage ist möglich. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne vorzeitige Aufhebung; eine unbefristete Spielsperre gilt schweizweit und auch in Liechtenstein.
Zur Logik dieser Zahlen: Wer in einem einzigen Wettschein CHF 1’000 setzt, kann mit acht verlorenen Wetten an eine 30-Tage-Verlustlimite von CHF 8’000 stossen. Ein grosser Wettschein treibt also schneller an die Verlustgrenze als kleine. Genau das ist gewollt: Es gibt keinen Weg, die Konto-Limite und die Einsatzgrenze unabhängig voneinander zu umgehen, weil die tiefere der beiden gewinnt.
Als erste Wahl bleibt Sporttip für diejenigen, die der Rechtssicherheit alles andere unterordnen; das ist eine Eigenschaft des Systems und kein Verkaufsargument.
Loterie Romande Jouez Sport: Bewilligung mit einer geografischen Grenze
Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin und betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung umfasst dieselben zwei Ebenen wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, beaufsichtigt von der Gespa.
Der geografische Punkt ist hier der teure. Der Wohnsitz entscheidet über den Zugang, nicht die Vorliebe, und die Grenze lässt sich nicht durch einen zweiten Klick auf eine andere Seite verschieben. Wer zwischen beiden vergleichen will, muss seinen Wohnsitz kennen, bevor er die Konditionen prüft.
Zu den Online-Limiten, den Zahlungsarten, den Aktionen und den Auszahlungsfristen von Jouez Sport wird an dieser Stelle keine Zahl genannt. Was am Wohnsitz hängt, steht in den Bedingungen von Loterie Romande und wird beim Kundendienst oder in den eigenen Spielregeln nachgelesen – wer die tatsächliche Einsatzgrenze braucht, muss sie dort nennen lassen und nicht aus einem Vergleich ableiten, der die Westschweiz nur als zweite Zeile führt.
Fezbet: Ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten, und eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Eine Schweizer Aufsicht besteht nicht, eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister fehlt, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Was daraus folgt, ist keine Kleinigkeit: Der Zugang kann jederzeit verschwinden. Die Sperrliste umfasste Ende 2025 bereits 671 Domains, und blockierte Namen tauchen innerhalb von Stunden unter neuen Adressen wieder auf. Wer dort Guthaben liegen hat, hat keinen Schweizer Anspruch, wenn die Seite weg ist, und keine Adresse, bei der er sich beschweren könnte.
Zwei Risiken liegen übereinander: die normalen Unsicherheiten eines Wetttickets und die Unsicherheit der Rechtsposition. Das zweite lässt sich nicht durch eine kluge Wette reduzieren.
HornetBet: Keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rekurs
HornetBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz ist hier ohne Wirkung und untersteht keiner nationalen Aufsicht; das Sperrregister findet keine Anwendung, und die Domains unterliegen der DNS-Sperre der Gespa.
Diese Position ist mit jener der anderen ausländischen Marken identisch, und das ist der Punkt: Aus Schweizer Sicht unterscheiden sie sich an der Stelle nicht, an der es um Ansprüche geht. Wer bei HornetBet spielt, spielt in einem anderen Rechtsraum und trägt dessen Risiken mit. Das ist ein Kriterium, das keine Quote aufwiegt.
GG.BET: Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsschutz
GG.BET verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da die Schweiz für private Anbieter ausser Swisslos und Loterie Romande keine Zulassung vorsieht, ist eine ausländische Lizenz rechtlich wirkungslos (Art. 4 BGS). Es gibt keine Schweizer Aufsicht, und auch diese Marke ist auf der Sperrliste der Gespa zu finden.
Wer dort spielt, verliert nicht automatisch Geld – aber die Möglichkeit, sich zu beschweren, fehlt. Bei einem grossen Konto und einer strittigen Auszahlung ist das ein reales Risiko und nicht bloss ein regulatorisches Detail. Die Marke bleibt in dieser Aufstellung aus einem einzigen Grund: Sie ist ein Beispiel für einen klaren Schweizer Bewilligungsstatus – keinen.
Betify: Keine Schweizer Bewilligung und ein kurzer Weg auf die Sperrliste
Betify hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, eine Verbindung zum Sperrregister fehlt, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Interessant an diesem Eintrag ist die Sichtbarkeit: Marken, die Schweizer Spielende aktiv bewerben, geraten schneller in die Sperrlistenpflege. Die Kehrseite ist ein Zugang, der nicht garantiert ist, und ein Rekurs, der in der Schweiz keinen Ort hat. Ob die Marke auf bestimmten Gebieten etwas anbietet, wird hier nicht behauptet.
X3Bet: Keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Lizenz in Kanada
X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Drittquellen erwähnen eine Lizenz aus Tobique in Kanada, die in der Schweiz keine rechtliche Relevanz besitzt (Art. 4 BGS). Eine hiesige Aufsicht existiert nicht, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, und die Internetadressen sind durch DNS-Massnahmen blockiert.
Die gemeldete Lizenz ändert an der Position des Spielenden nichts. Sie beschreibt einen ausländischen Rechtsraum und nicht einen Schweizer Anspruch. Wer die Angabe auf der Website für einen Ersatz für eine Bewilligung hält, verwechselt zwei Dinge, die rechtlich nicht zusammenhängen.
20Bet: Keine Schweizer Bewilligung, nur ausländischer Rechtsraum
20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung, eine Schweizer Aufsicht besteht nicht, und eine Verbindung zum Sperrregister gibt es nicht.
Praktisch heisst das: Bei Problemen bleibt nur der Weg über die ausländische Rechtsordnung, und der Aufwand hängt vom Sitz des Anbieters ab. Für einen Spielenden, der seine Wahl nach Bequemlichkeit trifft, ist das die Rechnung, die er erst stellt, wenn es zu spät ist.
Rollbit: Keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Anspruch
Rollbit besitzt keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz bedeutungslos, ein Zugriff auf das Sperrregister findet nicht statt, und die Domains werden durch die Gespa blockiert.
Der Name taucht in Suchen nach grosszügigen Wettangeboten auf, begründet im Schweizer Recht aber keinen Anspruch. Wer dort spielt, spielt woanders – auch wenn die Seite auf Deutsch erscheint und in Franken abrechnet. Die Sprache der Oberfläche ist kein Indiz für die Rechtslage.
HighFlyBet: Keine Schweizer Bewilligung, ein Name mit Signalwirkung
HighFlyBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Konzession ist in der Schweiz wirkungslos, es gibt keine hiesige Aufsicht, und der Anbieter wird durch DNS-Sperren der Gespa gefiltert.
Der Name verspricht Höhe, die Bewilligungslage liefert keine. Für Schweizer Spielende bleibt es beim gleichen Punkt wie bei den übrigen Marken ohne Bewilligung: kein Rekurs, kein Anspruch auf Schweizer Schutz, keine Adresse im Land. Wer das nicht braucht, soll es bewusst nicht brauchen.
Was die Liste über den Markt sagt
Zehn Zeilen, zwei mit Schweizer Bewilligung, acht ohne. Diese Verteilung ist die Aussage über den Markt, den der Suchbegriff eröffnet. Wer die Wahl nach der Bewilligung trifft, hat genau zwei Kandidaten. Wer sie nach den Konditionen trifft, hat mehr Kandidaten, aber keinen Schweizer Rechtsweg. Die Reihenfolge dieser Liste ist keine Rangfolge des Angebots; sie beschreibt die Position im Schweizer Recht.
Was Spielende an ausländischen Marken erwartet
Wer ausweicht, sollte wenigstens wissen, worauf. Der wichtigste Posten ist die Steuer, und er ist oft unsichtbar: Die Schweiz erhebt bei ausländischen Anbietern keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn, doch die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wie andere Kantone es handhaben, steht hier nicht zur Debatte; wer sich darauf beruft, sollte seine kantonale Steuerverwaltung fragen.
Bei den Zahlungswegen gilt: Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in dessen eigenen Bedingungen. Bei Swisslos ist PostFinance Pay eine Möglichkeit, das Spielkonto aufzuladen, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Für bewilligte Schweizer Veranstalter gilt zusätzlich, dass Auszahlungen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers gehen (Art. 50 Abs. 2 VGS) und dass eine Kreditgewährung an Spielende verboten ist (Art. 75 Abs. 1 BGS). Anonyme Auszahlungen sind damit keine Frage der Kulanz, sondern ausgeschlossen.
Wer sein Konto ausserhalb der Schweiz führt, hat auch den Auszahlungsweg ausserhalb der Schweiz – und mit ihm die Frage, welches Recht auf eine strittige Überweisung anwendbar ist.
Was die Wahl entscheidet
Am Anfang steht keine Quote, sondern eine Frage: Welche Rechte will ich, wenn etwas schiefgeht? Wer diese Frage mit «Schweizer Recht» beantwortet, hat zwei Kandidaten und muss die enge Einzelgrenze von CHF 1’000 bei Swisslos akzeptieren. Wer sie mit «die besten Konditionen» beantwortet, bekommt mehr Marken und weniger Rückhalt. Beides ist eine Entscheidung; nur eine davon lässt sich später korrigieren.
Wer bei einem bewilligten Veranstalter bleibt, sollte die eigene Verlustlimite nicht als lästige Pflicht sehen, sondern als die Zahl, die tatsächlich über den Monat entscheidet – nicht der Höchsteinsatz. Wer CHF 1’000 pro Wettschein setzt und eine 30-Tage-Limite von CHF 5’000 gewählt hat, hat sich nach fünf verlorenen Wetten selbst gestoppt. Das ist der wirksamste «VIP-Schutz», den es hier gibt, und er kostet nichts.
Häufig gestellte Fragen
Was sind VIP-Wetten, und welche Sonderkonditionen gibt es bei zugelassenen Schweizer Veranstaltern überhaupt?
Der Begriff meint üblicherweise höhere Limits, persönliche Betreuung und Sonderboni. Bei den beiden bewilligten Schweizer Veranstaltern sind die Einsatzgrenzen festgeschrieben; ein kontoabhängiges Limit gibt es nicht. Sonderkonditionen bestehen dort, wo das Produkt sie vorsieht – etwa der Kombiboost bei Sporttip, der nur online ab vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1,50 gilt.
Warum fallen Aktionen und Gratisguthaben bei Swisslos und Loterie Romande klein aus?
Weil das Geldspielgesetz sie an eine vorherige Bewilligung bindet: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die Zustimmung der Gespa, und im Jahr 2025 wurden 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Dazu kommen Werbeschranken nach Art. 74 BGS. Der Spielraum für grosse Aktionen ist damit von vornherein eng.
Wie hoch sind die Höchsteinsätze bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Systemwetten?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Was ist bei VIP-Programmen ausländischer Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung zu beachten?
Ein ausländischer Anbieter unterliegt keiner Schweizer Aufsicht, und seine Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden, und einen Schweizer Rekurs gibt es nicht. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind zudem nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau voll steuerbar.
Welche Verlustlimiten gelten auch bei hohen Einsätzen, und wann wird eine Erhöhung wirksam?
Bei Swisslos müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme gesetzt werden; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Gesetz verlangt 24 Stunden, beide Veranstalter wenden 72 Stunden an.
Welche Angebote zur Spielsperre und zu Pausen stehen bei einem hohen Einsatzvolumen zur Verfügung?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre wird frühestens nach drei Monaten aufgehoben, unter Beteiligung einer Fachstelle.
Bonus – dreiwegwetten.com
Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»
