Wettanbieter mit gratis Startguthaben 2026: Wer darf das eigentlich?

Updated Oktober 2026
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29. Oktober 2026 — Stand der Bewilligungen und Bedingungen; abgeglichen mit den veröffentlichten Bewilligungen und der Aufsicht der Gespa sowie den Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Eine einzelne Münze liegt auf einer glatten Marmorplatte im Seitenlicht, der Hintergrund ist weich unscharf.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Wer in der Schweiz nach einem Startguthaben sucht, findet auf den ersten Blick ein Überangebot: grosse Zahlen, die auf ausländischen Seiten prangen, und daneben zwei Schweizer Plattformen, die mit Angeboten dieser Art auffallend sparsam sind. Diese Schere ist kein Zufall und auch keine Werbeschwäche. Sie ist das Ergebnis einer Bewilligungspraxis, die Gratisspielguthaben ausdrücklich vorher prüfen lässt, und einer kantonalen Aufteilung, die schweizweit nur zwei Veranstalter zulässt.

Ein einziges Schweizer Gratisguthaben aus dem vergangenen Winter lässt sich bis auf den Franken genau nachrechnen. Die Loterie Romande legte zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an sieben Aktionstagen im Rahmen der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben auf verifizierte Konten, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der zugehörige Code wurde in den Stadien der National League verbreitet und musste innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden.

Das ist die ganze Grössenordnung des Schweizer Gratis-Startguthabens: ein Zehner, befristet, einem Vierteljahr zugeordnet, an eine Sportart und eine Liga gebunden. Wer mit einer anderen Erwartung an die Sache herangeht, hat sehr wahrscheinlich eine ausländische Seite vor sich, und dort wartet ein anderes Regelwerk.

Was in der Schweiz als Grossspiel gilt und wer es veranstalten darf

Der Rahmen ist der Rechtsbegriff, nicht die Grösse des Einsatzes: Online-Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) ein Grossspiel, und sie stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht die ESBK, die ausschliesslich Casinos kontrolliert. Wer das verwechselt, sucht seine Antworten an der falschen Stelle.

Zwei Bewilligungen, nicht eine

Ein Anbieter braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel. Diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz — sie öffnet ihm kein anderes Land, und kein anderes Land öffnet ihm über sie die Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist keine Marktkonzentration, die irgendwann aufbricht, sondern eine Festlegung. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter existiert nicht, weil es keine gibt. Die Gespa publiziert statt einer Anbieterliste nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Das Vertragsgebiet entscheidet, wer mitspielen darf

Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein aus; zusammen bilden sie das Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz und praktisch auch im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Ein Genfer kann also nicht zu Sporttip, ein Zürcher nicht zu Jouez Sport.

Der Veranstalter Swisslos sitzt in Basel und ist eine Genossenschaft; die Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Zwei Organisationen, zwei Sprachregionen, ein gemeinsames Aufsichtssystem.

Was überhaupt gewettet werden darf

Die Bewilligung deckt Sport — und nur Sport. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Der erlaubte Angebotsumfang ist eine geschlossene Liste, geführt von der Gespa, die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten erfasst und in der Fassung vom 10. September 2026 gilt. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie dort aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht, Eckball- und Kartenmärkte ebenfalls nicht, und eine Esport-Sektion fehlt auf der Liste. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und im Spiel, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Der Cash-Out ist dagegen nicht reguliert; er bleibt, was er bei jedem Anbieter ist — eine Funktion seiner eigenen Regeln.

Ein Konto, ein Name, keine Ausnahmen

Beim Online-Konto gilt: eine Person, eine Registrierung. Es braucht mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, und es darf keine Spielsperre bestehen. Die Ausweisdaten werden beim Hochladen ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Auszahlungen laufen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Kredite an Spielende sind untersagt.

Das ist der Punkt, an dem die Bequemlichkeit endet und die Nachprüfbarkeit beginnt. Wer seine Auszahlung auf ein fremdes Konto leiten will, wird bei keinem Schweizer Veranstalter Erfolg haben.

Sperrliste und Domain-Hopping

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Sie erscheint seit dem 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 671 Domains. Der Mechanismus greift schnell und unvollständig zugleich: Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa selbst als Domain-Hopping benennt. In diesem Zusammenhang nennt sie Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.

Das Schweiz-spezifische Gegenstück fehlt dagegen völlig: Ein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unbewilligte Wettseiten sperren, existiert nicht. Wer auf einer ausländischen Seite einzahlt, wird von seinem Institut allein gelassen.

Die Rechtslage: warum Gratisguthaben selten und eng sind

Gratisspielguthaben oder Gratisspiele dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa angeboten werden. Das ist die eigentliche Ursache der Schweizer Zurückhaltung: Nicht die Anbieter sind geizig, sie dürfen ohne Zustimmung nicht grosszügig sein. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht Zustimmungen für einen Veranstalter mit einem deutschschweizerischen und Tessiner Einzugsgebiet, in einem ganzen Jahr.

Ein schweres Holztor mit eisernem Griff in einer alten Steinmauer, Efeu rankt an der Seite hoch.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Aktion der Loterie Romande passt exakt in dieses Muster: CHF 10, 30 Tage Gültigkeit, nicht auszahlbar, 7’000 Stück, sieben Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Kein Betrag, den man als Startkapital bezeichnen kann. Eher ein Anlass, ins Stadion zu gehen.

Was für ausländische Seiten gilt

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende. Das ist eine wichtige Unterscheidung, denn sie erklärt, warum das Risiko auf der Seite des Kontos liegt und nicht bei der Person davor.

Wer sein Geld über einen unbewilligten Anbieter laufen lässt, muss mit zwei Folgen rechnen: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt weder Schutzmechanismen noch eine Fair-Play-Kontrolle, auf die man sich berufen könnte. Der Spielende selbst wird nach der Haltung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Sein Guthaben kann trotzdem weg sein.

Ein Bewilligungszwang, der beide Seiten trifft

Die ehrliche Einordnung ist keine Werbebotschaft für den bewilligten Markt. Sie lautet: keine Schweizer Bewilligung bedeutet keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und eine Besteuerung ausländischer Gewinne nach kantonalem Recht. Bewilligt bedeutet vollständigen Schweizer Schutz — aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Wettmärkten, Wohnsitzzwang und Identitätsprüfung. Wer die Auswahl sucht, zahlt sie mit Schutzlosigkeit; wer den Schutz sucht, zahlt ihn mit Auswahl. Keine dieser beiden Antworten ist die sichere per Voreinstellung, und beide sind berechtigt, je nachdem, was man mit dem Konto vorhat.

Spielerschutz: was vor der ersten Wette passiert

Die Reihenfolge ist unbequem und lässt sich nicht umgehen. Bevor die erste Sporttip-Teilnahme möglich ist, müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind der eigentliche Mechanismus. Nicht die Limite selbst schützt, sondern die Wartezeit auf ihre Aufhebung: Genau dann, wenn jemand in einer Verlustserie die Limite hochsetzen will, steht ihm das nicht sofort zur Verfügung. Das ist unbequem für den impulsiven Spieler und genau deshalb eingebaut.

Limiten gelten auch für Aktionsguthaben

Die Limiten knüpfen an den Verlust oder den Einsatz an, nicht an die Herkunft des Geldes. Wer mit Gratisspielguthaben aus einer Aktion spielt, spielt innerhalb derselben Limiten. Ein Aktionsguthaben ist kein Freifeld ausserhalb des Schutzgerüsts, und es verlängert die Wartezeit auf eine Erhöhung nicht. Wer glaubt, mit beworbenem Guthaben unbegrenzt arbeiten zu können, verwechselt eine Werbemassnahme mit einem Kontozustand.

Die Spielsperre und das Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren — ohne Aufhebung vor Fristablauf, ein Detail von Gewicht. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle beteiligt ist. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Der Registereffekt ist der stärkste Teil des Schutzes und der einzige, der über die Wettplattform hinausreicht. Eine Sperre aus einem Sportwetten-Entscheid wirkt bis in die Casinos.

Wo der Schutz an den Verkaufsstellen endet

Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist hier dokumentiert. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, und an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Schutzmechanik als lückenlos darstellt, hat diesen Befund nicht gelesen. Der Schutz ist am stärksten dort, wo er digital durchgesetzt wird — im Konto — und am schwächsten an der Theke, wo eine Person entscheidet.

Grundlagen: wie ein Startguthaben in der Schweiz aussieht

Ein Gratisspielguthaben im bewilligten Schweizer Markt ist Spielguthaben mit Bedingungen. Es lässt sich nicht auszahlen. Genau das unterscheidet es von einem Bargeschenk, und genau darüber wird am häufigsten hinweggelesen.

Ein Fernglas liegt auf dem Geländer einer Aussichtsplattform über einem See, dahinter flache Hügel im Dunst.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Frist und Gültigkeit

Das Guthaben der Loterie-Romande-Aktion war 30 Tage gültig. Wer es nicht einsetzte, verlor es. Eine Frist ist der erste Hebel, den ein Werbetext klein hält: Ein Guthaben ohne Frist liest sich besser als eines, das nach vier Wochen verfällt.

Nicht auszahlbar, auf beiden Seiten

Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Zwei Veranstalter, zwei Reglements, eine übereinstimmende Konsequenz. Der reguläre Weg ist ein anderer: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind grosszügig für ein lizenziertes Angebot — und ein weiterer Grund, weshalb Gratisguthaben gar nicht erst in die Auszahlung gelangen soll.

Was ein Guthaben kostet, bevor es etwas wert ist

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber hinaus wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut und überweist alles darüber auf die angegebene IBAN. Die Grenze liegt bei beiden bei CHF 1’000 — und sie ist die Grenze, an der ein Guthaben aufhört, bequem zu sein.

Wo das Guthaben herkommt

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ebenfalls bei höchstens CHF 10’000.

Die Loterie Romande nennt zudem 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz — viele Wege zum selben Wallet, und ein Aktionstag im Stadion ist nur einer davon.

Was Gratisguthaben wirklich wert sind

Ein Gratisspielguthaben ist ein Gutschein mit Laufzeit. Sein Wert steht nicht auf dem Plakat. Er hängt von drei Dingen ab: ob der Einsatz zurückfliesst, ob eine Mindestquote gilt, und wie viel Zeit bleibt. Deshalb lohnt es sich, einen Rechenweg offenzulegen, statt eine Zahl zu behaupten.

Die Aktion der Loterie Romande gab CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar. Nehmen wir den günstigsten realistischen Fall und ein illustratives Zwei-Weg-Modell mit Quoten von je 1.90 — ein Beispiel, kein quotierter Preis. Die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt dann bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also gerundet 95 %, die Marge bei 5 %. Ein Gratisguthaben, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, ist der Wert des Guthabens mal (Quote − 1) geteilt durch die Quote, multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes. Bei CHF 10 und Quote 1.90 ergibt das einen durchschnittlichen Wert von rund CHF 4.25. Die Bandbreite liegt dabei je nach Markt und angenommener Marge etwa zwischen CHF 4 und CHF 4.50.

Das ist eine statistische Schätzung, der Erwartungswert über viele Wetten unter der Annahme, dass nur das Gratisguthaben gesetzt wird. Sie sagt, was das Angebot im Mittel wert ist — nicht, was es gewinnt. Wer mit dem Zehner auf eine Quote 1.20 geht, weil er sicher sein will, holt deutlich weniger heraus; wer auf eine Quote 5.00 geht, erhöht den rechnerischen Wert und die Wahrscheinlichkeit, am Ende nichts zu haben, gleichzeitig. Wer einen Fünfzehn-Kombi daraus baut, hat die Marge fünfzehnmal bezahlt.

Genau hier liegt die Verschiebung, die jedes «10 Franken Gratisguthaben» auf dem Werbebanner verschweigt: Auf dem Konto stehen CHF 10, im Erwartungswert rund CHF 4.25. Die Differenz ist die Marge — die Summe, die ein Markt von jedem eingesetzten Franken einbehält und die auch ein Gratisguthaben nicht umgeht.

Der Kombiboost und die Quote, die ein Faktor ist

Sporttip bietet einen Kombiboost, der nur online greift — Prematch, Live und Systemwetten — und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Der Sprung von 40 % auf 100 % sieht grosszügig aus. Der Preis ist die Anzahl der Legs. Jede zusätzliche Voraussage multipliziert die Marge in die Kombinationsquote hinein: Der 100-Prozent-Bonus gilt auf einen Nettogewinn, der mit fünfzehnfach gestiegener Marge zustande kommt. Das ist kein Argument gegen den Boost. Es ist ein Argument dafür, ihn an der Zahl der Legs zu messen und nicht an der Prozentzahl. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Quotenboost, Profitboost und der Cash-Out, der ihn killt

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wer einen Cash-Out ausführt, verliert den Boost.

Dieser letzte Satz ist der teure. Ein Cash-Out bei Sporttip ist verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer den Boost hält und den Cash-Out zieht, tauscht eine Erhöhung gegen eine Ausstiegsmöglichkeit zu einem Preis, den Swisslos festlegt. Der Cash-Out ist ein Werkzeug, kein Recht.

Was die Aktionslogik an Grenzen berührt

Sporttip setzt Mindesteinsätze und Höchsteinsätze als eigene Bedingungen: CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette als Minimum, CHF 1’000 als Maximum, bei einer Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Gratisguthaben von CHF 10 liegt weit unter allem, was hier ins Gewicht fällt — aber wer Aktionsguthaben mit eigenem Geld nebenher einsetzt, merkt die Obergrenze schnell.

Gestrichen ist ebenfalls vorgespurt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Und die Frist, die keine Aktion braucht, um zu beissen: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Der Vergleich: woran sich Aktionen messen lassen müssen

Ein Verlustlimit, ein Einzahlungsrahmen, eine Kommission und eine Frist — das sind die Grössen, an denen sich bewerben oder nicht bewerben entscheidet. Eine beworbene Summe steht am Ende der Betrachtung, nicht am Anfang.

Was die Aktionslandschaft zusammenhält

Zwei Dinge unterscheiden den Schweizer Markt von dem, was ausländische Seiten zeigen. Erstens braucht jedes Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa. Zweitens ist die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Ein Anbieter, der ohne Bewilligung wirbt, trägt kein solches Verfahren — und genau deshalb darf seine Zahl grösser sein. Die Grösse der Zahl ist kein Qualitätsmerkmal, sondern ein Hinweis auf den Aufwand, den jemand nicht betrieben hat.

Die Anbieter im Vergleich

Die folgende Übersicht ordnet die Plattformen nach Bewilligungsstatus und der Stelle, die die Bewilligung erteilt oder die Nichtbewilligung bedeutet.

Plattform Schweizer Bewilligung Bewilligungsinstanz oder Grundlage
Loterie Romande – Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51) Aufsicht: Gespa; eine von zwei Veranstalterinnen nach interkantonalem Recht; Produkt für FR, GE, JU, NE, VD, VS
Swisslos – Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51) Aufsicht: Gespa; einer von zwei Veranstaltern nach interkantonalem Recht; Produkt für die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein
Betclic ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
IviBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Unibet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BillyBets ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Die Spalte, die am meisten über die erste Gruppe sagt, ist die letzte. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern steht dort eine Aufsichtsbehörde, ein Rechtsrahmen und ein definiertes Einzugsgebiet. Bei den acht ausländischen Marken steht, dass ihre gemeldete Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung hat — Art. 4 BGS, eine Zeile, die jede ausländische Erlaubnis auf null setzt. Was in Curaçao oder Malta gilt, gilt am Zürichsee nicht.

Die zweite Beobachtung betrifft die Zahl der Anbieter. Acht ausländische Marken stehen hier, und alle acht teilen denselben Eintrag in der zweiten Spalte. Das ist keine Redundanz, sondern der Befund selbst: Zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern und der Gruppe dahinter liegt ein Rechtsstatus, kein Gradunterschied.

Was die Tabelle nicht kann

Sie sagt nichts über die Angebote der acht ausländischen Marken, und das hat einen Grund. Für diese Plattformen trägt die Schweiz keine Aufsicht, kein Sperrregister und keinen Rechtsweg. Was ein Gratisguthaben auf einer dieser Seiten wert ist, lässt sich nicht gegen eine Schweizer Instanz durchsetzen. Wer eine grössere Zahl will, kauft sie mit dem Fehlen jeder Instanz, an die er sich wenden könnte.

Auszahlung, Steuern und was am Ende bleibt

Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, wirft die Frage auf, was mit dem Gewinn daraus passiert. Die Antwort hängt daran, wo der Gewinn entsteht.

Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar; die Loterie Romande regelt es gleich. Gewinne aus regelmässigem Spiel folgen bei Swisslos der Schwelle von CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung, darüber wird innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen. Die zwei kostenlosen Auszahlungen pro 365 Tage und die mögliche Kommission von 3 % ab der dritten zeigen, wo Swisslos den Unterschied zwischen Kundengewinn und Betriebskosten zieht. Bei der Loterie Romande liegt dieselbe Grenze bei CHF 1’000 netto für die Wallet-Gutschrift.

Steuerlich gilt: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesbetrag bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400. Je nach Kanton ist die Schwelle anders. Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette liegt weit darunter — dann fallen weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.

Ausländische Anbieter stehen ausserhalb der Verrechnungssteuer, aber nicht ausserhalb des Fiskus: Die kantonale Praxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Für die eigene Situation hilft nur der Weg zur Steuerberaterin oder zur kantonalen Steuerverwaltung. Wer die Steuerfrage als Nebensache abtut, verwechselt das Fehlen einer Quellensteuer mit dem Fehlen einer Steuerpflicht.

Die zehn Plattformen im Einzelnen

Die beiden Schweizer Veranstalter zuerst, dann die acht ausländischen Marken, alle nach denselben Kriterien beurteilt und alle mit dem Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung». Die Reihenfolge ist keine Rangfolge nach Grösse des beworbenen Betrags.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter, der das ganze Kontogerüst mitliefert

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und führt Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Veranstalter- und die Spielbewilligung unterstehen der Aufsicht der Gespa. Das Einzugsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Wer hier ein Konto will, setzt vorher Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage — Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000 — und akzeptiert, dass eine Erhöhung 72 Stunden braucht. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Einzahlungen laufen über Online-Zahlungsmöglichkeiten oder einen Einzahlungsschein, mindestens CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt; PostFinance Pay steht zur Verfügung, bestätigt direkt in der App. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000, ändbar jederzeit ohne Angabe von Gründen. Ausgezahlt wird zweimal pro 365 Tage gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Konto.

Zum Wettprogramm gehören Livewetten vor und im Spiel, ein Kombiboost mit gestaffelten Prozenten ab vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, Quoten- und Profitboosts, ein Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten und die Bet-Builder-Funktion für abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung. Cash-Out gibt es nur online und nur vollständig; der Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn und ist jederzeit änderbar.

Wer sein Konto ohnehin in der Schweiz führen will und die Limitenmechanik nicht als Bevormundung liest, bekommt hier die vollständige Aufsicht, ein definiertes Einzugsgebiet und ein Wettprogramm, das sich an eine geschlossene Liste hält. Der Preis ist derselbe Vertrag, den man unterschreibt: keine Gratisguthaben ohne Zustimmung der Gespa, keine Krypto-Auszahlung, keine fremden Konten, kein anonymes Spiel. Ein Veranstalter, der mehr Kontrolle abgibt, ist dieser nicht.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Veranstalterin mit dem einzigen nachrechenbaren Gratisguthaben

Die Loterie Romande ist eine von zwei Veranstalterinnen nach interkantonalem Recht und betreibt Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungen unterstehen derselben Aufsicht wie bei Swisslos.

Ihr bemerkenswertestes Angebot bleibt die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen lief. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer die 7’000 Stück auf die Westschweizer Bevölkerung umrechnet, sieht sofort, dass es sich um eine Aktion im Wortsinn handelt.

Beim Geld ist die Loterie Romande grosszügig im Rahmen und streng an der Grenze: Einzahlungen auf das Spielerkonto bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, ein Wallet-Guthaben bis höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, alles darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — die Regel, die den Zehner aus dem Stadion zu Spielguthaben und nicht zu Geld macht.

Diese Aktion ist das ehrlichste Fenster in den Schweizer Aktionsmarkt, das es derzeit gibt. Wer verstehen will, was ein Gratisguthaben hier bedeutet, muss nur zwei Zahlen nebeneinanderlegen: CHF 10 und 7’000 Stück, dazu 30 Tage Gültigkeit. Alles, was danach an grossen Zahlen auf den Bildschirm kommt, stammt von einer Seite, die in diesem Rechtsrahmen nicht tätig sein darf.

Betclic: prominent beworben, in der Schweiz ohne Wirkung

Betclic tritt mit dem Anspruch einer grossen internationalen Marke auf, hat aber keine Schweizer Bewilligung — nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar und hätte hier ohnehin keine Wirkung. Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was das für den Alltag heisst: Ein Konto existiert, solange der Anbieter es duldet, und ein Streitfall landet nicht bei einer Schweizer Instanz. Die Rechnung ist nüchtern — wer hier spielt, spielt auf Regeln, die niemand in der Schweiz nachprüft.

Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Instanz

Auch Jackbit fällt in die Gruppe der Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar und in der Schweiz ohne Wirkung; das Sperrregister erfasst das Konto nicht, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Eine Aufnahme in die DNS-Sperrliste bleibt möglich.

Ein beworbenes Startguthaben, das auf einer solchen Grundlage steht, ist nur so viel wert wie die Absicht des Anbieters, es auszuzahlen. Der Unterschied zum bewilligten Markt liegt nicht im Kleingedruckten, sondern im Fehlen jeder durchsetzbaren Grundlage.

IviBet: eine Marke, die in der Schweiz keinen Anspruch begründet

Bei IviBet wiederholt sich dasselbe Bild: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung nicht feststellbar ohne Wirkung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko. Die Plattform mag ihre eigenen Hausregeln für Aktionen haben und mag sie einhalten; nachprüfbar sind sie in der Schweiz nicht.

Wer eine dieser Seiten nutzt, sollte das als bewusste Entscheidung gegen den Schweizer Schutzrahmen lesen und nicht als Abkürzung zu einem grösseren Startguthaben. Der Einsatz ist nicht nur das Geld, sondern die Möglichkeit, sich zu beschweren.

HornetBet: Krypto-orientiert, was hier nichts ändert

HornetBet tritt als Plattform mit digitalem Profil auf; an der rechtlichen Ausgangslage ändert das nichts. Keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung nicht feststellbar und ohne Wirkung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Eine DNS-Blockade ist möglich.

Bemerkenswert ist eher das Gegenteil: Im bewilligten Schweizer Markt sind anonyme oder Krypto-Auszahlungen ausgeschlossen, weil Auszahlungen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers laufen. Ein Anbieter, der ohne Bewilligung mit Krypto-Kanälen wirbt, wirbt genau mit dem, was hier ausgeschlossen ist — und das ist kein Vorteil, sondern der Hinweis darauf, wo der Schutz nicht greift.

Unibet: eine bekannte Marke ohne Schweizer Bewilligung

Unibet gehört zu den Namen, die vielen geläufig sind. In der Schweiz ist Geläufigkeit kein Bewilligungsersatz: Die Plattform hat keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar und in der Schweiz ohne Wirkung, das Sperrregister kennt das Konto nicht, und ein Schweizer Rechtsweg fehlt. Das Sperrlisten-Risiko besteht auch hier.

Bekanntheit ist die Grösse, die bei solchen Marken am stärksten mit Bewilligung verwechselt wird. Sie sagt, wer am längsten wirbt, nicht wer in der Schweiz etwas darf.

BDMBet: eine weitere Domain ohne Bewilligung

Bei BDMBet ist die Ausgangslage unverändert: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung nicht feststellbar und ohne Wirkung, kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Blockade. Ein Startguthaben auf dieser Grundlage lässt sich auch dann nicht durchsetzen, wenn es im Konto erscheint.

Wer seine Konten sortiert, sollte die Zahl der Domains ohne Bewilligung nicht als Auswahl lesen. Es sind acht verschiedene Namen in derselben rechtlichen Lage — die Wahl zwischen ihnen ist keine zwischen Schutzgraden.

DirectionBet: gleiche Lage, gleiche Folgen

DirectionBet teilt den Status: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Bewilligung nicht feststellbar und in der Schweiz wirkungslos, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

Der Unterschied zwischen dieser Plattform und den vorherigen liegt nicht im Schweizer Status, sondern allein darin, wie der Veranstalter seine eigenen Aktionen ausgestaltet — und darauf hat ein Spielender keinen durchsetzbaren Anspruch.

BillyBets: ohne Bewilligung, mit denselben Leerstellen

BillyBets schliesst die Reihe mit identischem Befund: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung nicht feststellbar und ohne Wirkung in der Schweiz, kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsweg, DNS-Blockade möglich.

Wer hier ein Startguthaben annimmt, nimmt es von einem Veranstalter an, gegen den sich in der Schweiz niemand auf eine Instanz berufen kann. Das ist die ganze Information, die man vor der Einzahlung braucht — und sie ist nicht im Kleingedruckten versteckt.

Wo die Rechnung hingeht und was nach dem Willkommen bleibt

Wer die Folgekosten eines Aktionsguthabens kennen will, muss den Ablauf einmal durchspielen. Das Konto wird verifiziert, die Limiten werden gesetzt, das Guthaben erscheint, die Frist läuft. Danach entscheidet nicht das Guthaben, sondern die Quote, auf die es gesetzt wird. Bei CHF 10 und einem illustrativen Markt mit 1.90 auf beiden Seiten liegt der durchschnittliche Wert bei rund CHF 4.25 — ein Wert, der mit der Quote steigt und mit jeder zusätzlichen Kombination sinkt, weil die Marge dann mehrfach wirkt.

Der zweite Kostenfaktor sind die Wege nach draussen. Zweimal pro 365 Tage gratis auszahlen, ab der dritten Auszahlung möglicherweise 3 % Kommission, Gewinne über CHF 1’000 auf das eigene Konto, Gratisspielguthaben gar nicht. Wer den Zehner aus der Stadionaktion als Geld behandelt, wird an dieser Stelle enttäuscht. Wer ihn als Spielguthaben behandelt, an dessen Ende der normale Auszahlungsweg steht, kommt genau dort an, wo Swisslos das Geschäft erwartet.

Ausländische Seiten umgehen diese Struktur vollständig — und mit ihr die Aufsicht, das Sperrregister und jeden Rechtsweg. Der grössere beworbene Betrag ist also kein Preis, den man gewinnt. Es ist der Preis, den man nicht bezahlt, und der Gegenwert ist der Schutz, den es in diesem Land nur bei zwei Veranstaltern gibt.

Kantonal wird es am Schluss noch einmal konkret: Wer über einem Anbieter ohne Bewilligung gewinnt, findet in der Praxis von Thurgau ein vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Der grössere beworbene Betrag rechnet sich auch hier nicht von selbst heraus.

Häufige Fragen zum Gratis-Startguthaben in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben für neue Wettkonten?

Ja, aber nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa und nur befristet. Die Loterie Romande gab in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 solche Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Warum bleiben Gratisspielguthaben bei Swisslos und Loterie Romande eine Ausnahme?

Weil Gratisspiele und Gratisguthaben ohne vorherige Zustimmung der Aufsicht nicht angeboten werden dürfen. Dazu kommt, dass nur zwei Veranstalter zugelassen sind und jeder ein eigenes Einzugsgebiet bedient. Die 8 Zustimmungen an Swisslos in einem vollen Jahr zeigen, wie eng dieser Rahmen ist.

Lässt sich ein Startguthaben auszahlen, oder ist es Spielguthaben mit Bedingungen?

Es ist Spielguthaben mit Bedingungen und nicht auszahlbar — bei Swisslos wie bei der Loterie Romande. Reguläres Spielguthaben ist davon zu trennen: Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein eigenes Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen.

Wird bei einer gewonnenen Wette mit Gratisguthaben der Einsatz mit ausbezahlt?

Der Einsatz fliesst nicht zurück, weil die Wette aus Gratisspielguthaben gesetzt wurde und das Guthaben selbst nicht auszahlbar ist. Ausgezahlt wird der Gewinn aus regulärem Guthaben — bei Swisslos bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen: Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich, und die Limiten gelten auch für Aktionsguthaben.

Was ist von ausländischen Seiten mit Gratis-Startguthaben ohne Schweizer Bewilligung zu halten?

Ihre gemeldete Bewilligung ist in der Schweiz ohne Wirkung; sie sind nicht an das Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können per DNS blockiert werden. Gewinne daraus behandelt die kantonale Praxis von Thurgau als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.

Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»