Wettanbieter Quotenvergleich 2026 – nur zwei Anbieter, aber ein Rechenweg, der jede Quote erklärt
Stand: 29. Oktober 2026 · Bewilligungsangaben geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsübersicht und die Angaben der beiden Schweizer Veranstalter Swisslos und Loterie Romande.

Rechtslage: Zwei Veranstalter, ein geschlossenes Sortiment und eine Sperrliste
Wer in der Schweiz Quoten vergleichen will, hat zuerst ein Auswahlproblem und erst danach ein Preisproblem. Der bewilligte Markt besteht aus zwei Namen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Mehr Veranstalter gibt es nicht, und das ist keine Marktlage, sondern eine Entscheidung der Kantone.
Die Grundlage ist das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019). Online-Sportwetten gelten darin als Grossspiel. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern – nicht bei der ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt. Wer eine Bewilligung erhält, braucht zwei Teile davon: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, entfaltet hier keine Wirkung.

Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), und ihr Sportwettenangebot läuft unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne.
Weil der Nettoerlös in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen fliesst (Art. 125 BGS), ist das Duopol kein Versehen, sondern der Zweck des Arrangements. Wer hier Quoten vergleicht, vergleicht nicht konkurrierende Preise, sondern zwei Gebietskörperschaften mit demselben Auftrag.
Zwei Vertragsgebiete, zwei Kundschaften
Der Wohnkanton entscheidet mit, welche Quoten überhaupt erreichbar sind. Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis einen Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet.
| Veranstalter | Produkt | Vertragsgebiet | Sitz |
|---|---|---|---|
| Swisslos | Sporttip | AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH sowie Tessin und Fürstentum Liechtenstein | Basel |
| Loterie Romande | Jouez Sport | FR, GE, JU, NE, VD, VS | Lausanne |
Für jemanden in Zürich ist Jouez Sport nicht zugänglich, für jemanden in Genf nicht Sporttip. Der praktische Quotenvergleich schrumpft damit auf einen schmalen Fall: Wer im Grenzbereich der beiden Gebiete wohnt, kann tatsächlich beide Konten führen und dieselbe Begegnung bei zwei Veranstaltern nebeneinanderlegen. Alle anderen vergleichen Märkte innerhalb eines Anbieters.
Die Loterie Romande nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das ist eine Lotterievertriebsstruktur, in der Sportwetten ein Zusatzangebot sind – ein Umstand, der später bei den Einsatzgrenzen wieder auftaucht.
Was überhaupt gewettet werden darf
Die bewilligte Palette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen darin nur, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen, Corner- und Kartenmärkte fehlen, und ein Esport-Abschnitt existiert nicht.
Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter die entsprechende Entscheidung besitzt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt ein Merkmal des jeweiligen Anbieters. Über die Zulässigkeit virtueller Sportarten sagt das Gesetz nichts.
Das ist die Konsequenz, die ein Quotenvergleich in der Schweiz tragen muss: Man vergleicht Preise in einem Sortiment, das nicht wachsen kann, wenn ein Bedürfnis wächst. Fehlt ein Markt hier, fehlt er nicht wegen eines Anbieters, sondern wegen der Liste.
Der Preis der ausländischen Quote
Acht Marken in der Rangliste tragen den Vermerk ohne Schweizer Bewilligung. Sie sind hier, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen, nicht weil sie am Schweizer Markt teilnehmen dürften. Ausländische Lizenz hin oder her – nach Art. 4 BGS hat sie hier keine Kraft.
Daraus folgt ein Bündel, das sich nicht in eine Quote umrechnen lässt: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Wer dort gewinnt, hat keinen Schweizer Anspruch, den er durchsetzen könnte.
Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Wettende selbst wird nicht bestraft. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse bis CHF 500’000 bewehrt (Art. 131 BGS) – deshalb steht hier eine Beschreibung und keine Empfehlung.
Die Gespa veröffentlicht zudem eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockiert wird die Adresse, nicht das Unternehmen. Die Gespa nennt das Domain-Hopping selbst und weiss, dass gesperrte Domains innerhalb von Stunden ersetzt werden – ein Mechanismus, der Adressen verschiebt und die Lage darunter nicht ändert.
Ehrlich bleibt: Ein ausländisches Angebot ist nicht per se unseriös und ein bewilligtes nicht per se günstig. Es sind zwei verschiedene Rechtsrahmen mit zwei verschiedenen Preislisten.
Spielerschutz: Limiten zuerst, Quoten danach
Jede Wette hat einen Erwartungswert, und der ist negativ. Der Quotenvergleich sucht den kleinsten negativen Wert, nicht einen positiven. Wer das verinnerlicht, versteht, warum die Limiten vor der Quotenjagd stehen und nicht daneben.
Verlustlimiten vor der ersten Wette
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind die eigentlich wirksame Zahl. Eine Limite, die man nach Belieben anheben kann, ist eine Absichtserklärung; eine mit Wartefrist ist eine Bremse. Wer an einem Abend über seine Grenze hinaus will, kommt an dieser Frist nicht vorbei.
Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Die Spielsperre reicht weiter als ein einzelner Anbieter
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich dauerhaft sperrt, sperrt sich damit nicht nur aus der Sportwette aus.
Das ist der stärkste Mechanismus im Schweizer System – und zugleich der Punkt, an dem die acht Marken ohne Bewilligung aussen vor bleiben. Ein Sperrregister wirkt nur über die Veranstalter, die daran teilnehmen. Ausländische Anbieter sind nicht angeschlossen, und entsprechend erreicht die Sperre sie nicht.
Kontrolle ist nicht gleich Kontrolle
Die Gespa prüft mit Testkäufen nach. Bei den Testkäufen 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an einen Minderjährigen verkauft. Diese Zahl steht hier ohne Kommentar zur Quote, weil sie keinen betrifft: Sie zeigt, dass eine Bewilligung den Rahmen sichert und nicht jeden Verkauf.
Für die Loterie Romande mit ihren 2’350 Verkaufsstellen ist das eine unbequeme Grösse. Wer im Laden wettet, sollte sich auf sein eigenes Limit verlassen, nicht auf die Kontrolle am Schalter.
Wo die Limiten den Quotenvergleich berühren
Limiten sind keine Randnotiz, sie bestimmen, welche Wette man überhaupt abgeben kann. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.
Für jemanden, der CHF 5 pro Wette setzt, ist der Abstand zwischen CHF 1 und CHF 2 gleichgültig. Für jemanden, der CHF 800 auf eine Einzelwette legen will, ist er entscheidend: Bei Jouez Sport geht das nicht. Und der Höchsteinsatz ist keine Kleinigkeit, wenn sich über einen Abend mehrere Wetten summieren – die Verlustlimite greift über den Tag, die Einsatzlimite über die einzelne Wette.
Wettarten und Quoten: Woher die Zahl auf dem Wettschein kommt
Die Quote ist ein Preis und keine Vorhersage. Sie beantwortet die Frage, wie viel ein Treffer zurückbringt, und sie tut das nur in Verbindung mit der zweiten Zahl eines Marktes, der Marge. Wer nur die erste liest, vergleicht Preisschilder und übersieht das Preissystem.
Feste Quote, variable Quote: zwei verschiedene Spiele
Bei festen Quoten setzt der Buchmacher die Quote fest und tritt als Gegner des Wettenden auf; die Quote gilt ab Wettabschluss und lässt sich nachträglich nicht ändern. Daraus wird ein Quotenvergleich erst möglich: Ein festgeschriebener Preis lässt sich festhalten und mit einem anderen vergleichen.
Bei variablen Quoten, dem Totalisator, setzen die Wettenden untereinander, und die Quote steht erst nach dem Ereignis fest. Der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 % und bei Pferderennen bis etwa 85 %.
Die Differenz ist keine Feinheit. Weniger als die Hälfte des Einsatzes zurückzubekommen, bedeutet, dass der grösste Teil dessen, was eingezahlt wurde, nie wieder bei den Wettenden ankommt – das ist der teuerste Preis auf dieser Seite, und er wird nicht als Quote sichtbar, weil es vor dem Rennen keine gibt.
Der Kehrwert der Quote
Bei festen Dezimalquoten entspricht die implizite Wahrscheinlichkeit dem Kehrwert der Quote: Die Quote 1,01 entspricht 99,01 %, die Quote 2,00 entspricht 50,00 % und die Quote 4,00 entspricht 25,00 %. Die Rechnung ist trivial, ihre Folge nicht. Eine Quote von 1,90 entspricht 52,63 %, eine von 2,10 entspricht 47,62 %.
Zwei Zeilen, und schon sieht man, warum ein Markt mit 1,90 / 1,90 nicht aufgeht: Beide Ausgänge tragen eine implizite Wahrscheinlichkeit von 52,63 %, zusammen 105,26 %. Zwei Ereignisse, von denen eines eintreten muss, können nicht gemeinsam über 100 % liegen.
Warum der Buchmacher beide Seiten über 50 % setzt
Die Differenz ist der Verdienst. Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben; der Überschuss heisst Overround und ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch.
Bei der Quote 1,95 auf beiden Seiten einer Zweiwegwette beträgt die Ausschüttungsquote etwa 97,5 % und die Marge etwa 2,5 %. Bei der Quote 1,80 auf beiden Seiten liegt die Marge bei etwa 10 %.
Das ist der ganze Spielraum, um den ein Quotenvergleich kreist: ein Faktor vier zwischen der günstigsten und der ungünstigsten dieser beiden Konstellationen. Wer eine 1,80 nimmt, wo eine 1,95 möglich wäre, verliert nicht ein Zehntel, sondern das Vierfache an Marge.
Zwei Ausgänge gegen drei
Die Zahl der Ausgänge verändert die Ausschüttung. Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei drei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Fussball.
Der Grund sitzt in der Preissetzung, nicht im Sport. Je mehr Ausgänge, desto mehr Kehrwerte muss der Buchmacher unter einen Hut bringen, und desto mehr Sicherheitsabstand legt er auf jeden einzelnen. Die Summe wächst mit der Zahl der Ausgänge, die Ausschüttung fällt entsprechend.
Wer zwischen einem Zweiwegmarkt und einem 1X2-Markt schwankt, kauft bei gleicher Treffererwartung im kleineren Markt billiger ein. Der Preis für die grössere Auswahl ist eine niedrigere Ausschüttung.
Ein Markt, drei Quoten, eine Aussage
Der Quotenschlüssel eines Marktes – die Auszahlungsquote – entsteht aus der Summe der Kehrwerte aller Ausgänge. Bei den Quoten 1,25 / 5,00 / 10,00 ergibt das rund 90,91 %.
Ein solcher Markt ist ein gutes Beispiel dafür, dass eine hohe Favoritenquote nichts über die Güte des Angebots sagt. Der Buchmacher trägt hier wenig Risiko und kann sich dennoch einen Aufschlag von knapp 9 % leisten. Wer nur die 1,25 sieht und sie für attraktiv hält, hat den Markt nicht gelesen.
Quotenvergleich der zehn Anbieter: Rang und Einordnung
Die folgende Übersicht ordnet die zehn Marken nach ihrem Schweizer Status und nach der Angabe zum jeweiligen Veranstalter. Es ist eine Einordnung, keine Kaufempfehlung.
| # | Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|---|
| 1 | Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| 2 | Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| 3 | AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz feststellbar |
| 4 | Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz feststellbar |
| 5 | Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz feststellbar |
| 6 | Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz feststellbar |
| 7 | BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz feststellbar |
| 8 | Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz feststellbar |
| 9 | Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz feststellbar |
| 10 | HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz feststellbar |
Die entscheidende Trennlinie liegt nach Platz zwei, und sie ist keine Rangfrage, sondern eine Rechtsfrage. Von den acht Marken darunter hat keine eine Bewilligung, die in der Schweiz etwas wert wäre, und eine gemeldete Lizenz lässt sich für keine von ihnen feststellen. Was eine solche Lizenz im Ausland erlaubt, ist hier ohne Belang – nach Art. 4 BGS gilt sie nur dort, wo sie erteilt wurde.
Warum die beiden Schweizer nicht gegeneinander antreten
Sporttip und Jouez Sport sind keine Konkurrenten um dieselbe Kundschaft. Sie bedienen getrennte Gebiete, und ein Konto setzt den Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus. Ein Quotenunterschied zwischen ihnen ist für die meisten Wettenden deshalb eine Zahl ohne Konsequenz.
Beide unterliegen derselben Aufsicht, demselben Gesetz und derselben geschlossenen Liste zugelassener Sportarten und Wettarten. Unterschiede entstehen dort, wo der eine Veranstalter andere Hausregeln setzt: bei den Einsatzgrenzen, beim Umgang mit abgesagten Ereignissen, bei den Boosts.
Wo der Vergleich in Bewegung ist
Quoten ändern sich laufend, und in der Schweiz ändert sich mit ihnen nicht nur der Preis, sondern auch die Palette. Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten ist eine Momentaufnahme (Version 10.09.2026). Wer heute einen Markt vorfindet, findet ihn morgen vielleicht nicht mehr.
Ein zweiter Punkt gehört dazu: Die Schweizer Bewilligung ist keine Zusage über die Höhe der Marge. Sie sagt, unter welchen Regeln gewettet wird. Zwei bewilligte Veranstalter können unterschiedlich hohe Aufschläge kalkulieren, und ein ausländischer kann im Einzelfall billiger sein – nur eben ohne den Rahmen.
Was die Rangfolge kostet
Wer die beiden oberen Plätze nutzt, zahlt den Preis eines schmalen Angebots: nur die gelisteten Sportarten und Wettarten, kein Corner-Markt, kein Kartenmarkt, kein Esport, eine Wohnsitzbindung und eine Identitätsprüfung. Dafür greifen Limitenpflicht, Sperrregister und Schweizer Rechtsweg. Wer nach unten schaut, findet mehr Auswahl und weniger Schutz. Beides ist ein Tausch, und beide Richtungen haben einen Preis. Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt und dennoch bei Sporttip spielen will, findet dort kein Konto.
Grundlagen des Quotenvergleichs: Marge, Ausschüttung, Wahrscheinlichkeit
Die Grundrechnung in drei Schritten
Der Quotenschlüssel eines Marktes folgt einer festen Formel: Man addiert die Kehrwerte aller Quoten des Marktes, ihr Kehrwert ist die Ausschüttung, und die Marge ist 100 % minus diese Ausschüttung.

Ein durchgerechnetes Beispiel mit der Quote 1,95 auf beiden Seiten einer Zweiwegwette: 1/1,95 + 1/1,95 = 0,5128 + 0,5128 = 1,0256. Das ergibt einen Overround von 102,56 %, eine Ausschüttung von etwa 97,5 % und eine Marge von etwa 2,5 %. Bei 1,80 auf beiden Seiten steht am Ende eine Ausschüttung von 90 % und eine Marge von etwa 10 %.
Die Auszahlungsquote gibt an, welcher Anteil der Einsätze in Form von Gewinnen an die Spielenden ausgeschüttet wird. Sie beschreibt einen Markt und nicht einen einzelnen Ausgang – deshalb lässt sie sich nur über alle Quoten eines Marktes lesen.
Das verlangte Rechenbeispiel: 1,90 gegen 1,90
Angenommen, ein Zweiwegmarkt steht bei 1,90 auf beiden Seiten. Diese Zahl ist ein Rechenbeispiel, kein gelisteter Preis.
Eine Wette über CHF 100 auf den einen Ausgang bringt im Gewinnfall 100 × 1,90 = CHF 190 zurück, also CHF 90 Nettogewinn. Eine Wette über CHF 100 auf den anderen Ausgang bringt im Gewinnfall dieselben CHF 190.
Der Markt selbst: 1/1,90 + 1/1,90 = 1,0526. Die Ausschüttung liegt damit bei 1 ÷ 1,0526 ≈ 95,0 %, die Marge bei rund 5 %. Über beide Ausgänge setzt man CHF 200 ein und erhält CHF 190 zurück – die Differenz von CHF 10 ist der Preis des Marktes und nicht das Ergebnis eines Spiels, denn sie bleibt bei jedem Ausgang gleich.
Der entscheidende Satz zur Einordnung: Bei einem so ausgelegten Markt zahlt der Buchmacher im Mittel rund 95 Rappen je eingesetztem Franken aus, und die fünf Rappen Differenz sind der Preis für das Recht, überhaupt auf den Ausgang zu setzen. Diese 95,0 % gelten unter der Annahme eines ausgeglichenen Buchs, also gleich hoher Einsätze auf beide Seiten; verteilen sich die Einsätze einseitig, verschiebt sich das Bild für den Anbieter. Der Wert beschreibt die Auszahlung eines Marktes im Mittel über viele Wetten, nicht das Ergebnis einer einzelnen.
Was diese 5 % praktisch bedeuten: Wer über einen Abend zehn Einzelwetten über je CHF 20 setzt, hat CHF 200 bewegt und trägt bei diesem Quotenniveau einen erwarteten Verlust von rund CHF 10 – nicht weil ein Spiel schiefgeht, sondern weil jeder einzelne Franken durch einen Markt läuft, der 95 Rappen zurückgibt. Wer stattdessen einen Markt mit 1,95 / 1,95 vorfindet, halbiert diesen Preis; bei 1,80 / 1,80 verdoppelt er ihn auf rund 10 %. Zwischen sechs und zehn Prozent liegt die ganze Bandbreite dessen, was ein Quotenvergleich an einem Abend ausmacht.
Der Vergleich mit dem Overround rundet das Bild: Bei 1,90 / 1,90 liegen die impliziten Wahrscheinlichkeiten bei je 52,63 % und zusammen bei 105,26 %. Wer den Markt als Summe liest, sieht, dass er 5,26 % mehr Wahrscheinlichkeit bezahlt, als es überhaupt gibt.
Zwei Ausgänge, drei Ausgänge und die Mitte dazwischen
Die Ausschüttung fällt mit der Zahl der Ausgänge: etwa 90 % bei zwei Ausgängen, etwa 85 % bei drei Ausgängen.
Es sind Orientierungswerte, keine Naturgesetze. Der 1X2-Markt mit den Quoten 1,25 / 5,00 / 10,00 liegt mit rund 90,91 % über der 85-Prozent-Grössenordnung – ein klarer Favorit senkt den Aufschlag, weil der Buchmacher kaum Risiko trägt. Der Bereich zwischen 90 % und 95 % ist bei Zweiwegmärkten der Normalfall.
Für einen Wettenden heisst das: Bei gleicher Treffererwartung ist der Markt mit weniger Ausgängen billiger. Und bei gleicher Quote ist die Erwartung in einem Markt mit höherer Ausschüttung besser, auch wenn die Quote optisch identisch aussieht. Eine Quote von 2,10 in einem Markt mit 7 % Aufschlag kann schlechter sein als eine von 2,05 in einem Markt mit 2,5 % Aufschlag.
Wie sich zwei Quoten eines Marktes prüfen lassen
Wenn man nur zwei Quoten sieht, ist die Marge bereits bestimmbar. Man bildet die Kehrwerte und schaut, wie weit sie über 1 liegen.
Bei 1,90 / 1,90 sind das 5,26 Prozentpunkte. Bei 1,95 / 1,95 sind es 2,5 Prozentpunkte. Bei 1,80 / 1,80 sind es 11,11 Prozentpunkte. Dieser Überschuss ist der einzige Vergleichsmassstab, der zwischen zwei Anbietern trägt, weil er unabhängig davon funktioniert, welcher Ausgang stärker eingeschätzt wird.
Wer beide Seiten desselben Marktes auf dem Wettschein hat, kann den Aufschlag mit einer Addition überschlagen. Das ist keine Spielerei: Es ist die einzige Prüfung, die ohne Zusatzinformation auskommt.
Was in der Schweiz vom Preis übrig bleibt
Beim Schweizer Veranstalter kommen zwei Hausregeln hinzu, die den Preis beeinflussen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird jedoch zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet (Sporttip).
Die Abrundung auf fünf Rappen klingt nach nichts, und sie ist bei einer einzelnen Wette fast nichts. Bei einer Reihe kleiner Wetten summiert sich der Effekt, und er läuft immer in dieselbe Richtung: gegen den Wettenden. Es ist kein Skandal, aber es ist eine Hausregel, die man kennen sollte, wenn man Erwartungswerte auf den Rappen genau berechnet.
Dazu kommt der Umgang mit abgesagten Ereignissen: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Ein verschobenes Spiel kann damit eine Kombination entwerten, ohne dass ein Einsatz verloren geht.
Steuern: der Punkt, an dem die Quotenherkunft zählt
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, er gilt je nach Kanton unterschiedlich – eine einzige kantonale Zahl wäre hier falsch. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für den typischen Wettenden heisst das: Der Gewinn bleibt steuerfrei, solange er unter dem Freibetrag liegt, und das wird er bei einzelnen Sportwetten praktisch immer. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Anders liegt der Fall bei Gewinnen von ausländischen Anbietern. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer dort gewinnt, kann den Gewinn also versteuern müssen, wo der Schweizer Anbieter nichts abgezogen hätte. Das ist eine Frage für die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung, nicht für eine Wettseite.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip – der einzige Anbieter mit Schweizer Bewilligung und vollständiger Produktpalette
Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), und ihre Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung stützen sich auf das BGS (SR 935.51), die Aufsicht führt die Gespa.
Ein Online-Konto ist Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet vorbehalten: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 beziehungsweise CHF 1’000 für unter 21-Jährige; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Beim Auszahlen wird es konkret: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer eine Wette nur halb absichern will, findet hier kein Werkzeug dafür – entweder ganz raus oder gar nicht, und wenn der Markt gerade nicht im Cash-Out-Angebot steht, bleibt man in der Wette.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1,50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der Kombiboost verdient eine ehrliche Einordnung: Der Sprung von 5 % auf 100 % sieht grosszügig aus, aber die Bedingungen schrauben ihn zusammen. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1,50 sind ein Konstrukt, das die wenigsten Wettenden regelmässig treffen. Realistisch bleibt der Bereich bei vier Voraussagen mit 5 %. Wer den Boost als Grund für längere Kombinationen nimmt, tauscht einen kleinen Bonus gegen eine deutlich kleinere Trefferwahrscheinlichkeit – und bezahlt die Differenz mit der Ausschüttung jedes einzelnen Marktes, der in die Kombination eingeht.
Auf der Habenseite steht die Systemwette mit einem Höchsteinsatz von CHF 10’000, den kein anderer Schweizer Anbieter in dieser Höhe führt. Ein Konto, eine Identitätsprüfung, ein Sperrregister, das auch Casinos erfasst: Der Rahmen ist straff und für jemanden, der ihn nutzen will, verlässlich.
Loterie Romande Jouez Sport – das Westschweizer Pendant mit den engeren Einsatzgrenzen
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande). Sie veranstaltet es für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Auch hier stützen sich Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung auf das BGS (SR 935.51), die Aufsicht führt die Gespa. Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz im Vertragsgebiet voraus.
Der Mindesteinsatz beträgt online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.
Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Diese Gesamtquote von höchstens 100’000 ist die eigentliche Eigenheit des Angebots. Wer lange Kombinationen mit sehr hohen Quoten sucht, stösst hier auf eine Decke, die bei Sporttip in dieser Form nicht steht. Umgekehrt schliesst die Mindestquote von 1.10 Wetten auf sehr günstige Favoriten aus, die anderswo möglich wären – ein Detail, das bei Quotenvergleichen gern unterschlagen wird, weil es nach unten zeigt.
Die Struktur ist die eines Lotterieunternehmens mit Sportwettenangebot. Das zeigt sich weniger in den Quoten als in der Verkaufsstellenlogik: Ein erheblicher Teil des Zugangs läuft über Orte, an denen man ohnehin einen Lottoschein kauft. Der Mindesteinsatz in der Verkaufsstelle liegt mit CHF 3 über dem Online-Wert, was den physischen Weg verteuert.
Wer in einem der sechs Kantone wohnt und mit kleinen Beträgen arbeitet, kommt bei einem Online-Mindesteinsatz von CHF 2 zurecht. Wer eine Einzelwette über CHF 500 platzieren will, kommt hier nicht zum Zug. Und wer eine Kombination mit mehr als zehn Voraussagen plant, findet bei Jouez Sport ebenfalls keine Möglichkeit. Der Vergleich mit Sporttip fällt in diesen Punkten gegen die Westschweizer Veranstalterin aus, in keinem für sie.
AmunRa – ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa ist eine der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Lizenz lässt sich nicht feststellen; eine ausländische Lizenz hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Wer dort wettet, verzichtet auf den Anschluss an das Schweizer Sperrregister, auf Schweizer Aufsicht und auf einen Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Das Bündel gilt für alle acht Marken dieser Gruppe gleich und wird hier nicht wiederholt.
Bei dieser Marke trägt kein Punkt des Vergleichs, weil nichts vergleichbar ist: keine Schweizer Bewilligung, keine feststellbare Lizenz, keine geprüfte Angabe zu Limiten oder Märkten. Wer trotzdem prüft, prüft ohne Netz – und sollte die eigenen Bedingungen des Anbieters lesen, weil es keine Schweizer Instanz gibt, die das für ihn tut.
Boomerang Bet – ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet steht an vierter Stelle der Rangliste und hat keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Lizenz lässt sich nicht feststellen; nach Art. 4 BGS hätte sie in der Schweiz keine Kraft.
Es gilt das Bündel der ausländischen Marken: kein Sperrregister, keine Aufsicht, kein Rechtsweg, dafür die Möglichkeit der DNS-Blockade über die Sperrliste. Belastbare Angaben zu Einsätzen, Auszahlungen oder Märkten liegen für einen Vergleich nicht vor.
Der Unterschied zu den beiden bewilligten Veranstaltern liegt nicht in der Höhe einer Quote, sondern darin, dass niemand die Quote prüft. Wer hier einsteigt, sollte das als das lesen, was es ist: ein Geschäft ohne Schweizer Rückhalt.
Wettigo – ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo ist ohne Schweizer Bewilligung gelistet. Eine gemeldete Lizenz lässt sich nicht feststellen; in der Schweiz entfaltet eine ausländische Lizenz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Für diese Marke gilt das Bündel der ausländischen Anbieter. Zahlen zu Limiten, Märkten oder Auszahlungszeiten, die sich vergleichen liessen, liegen nicht vor.
Vergleichbar ist an dieser Marke nur der Rechtsstatus – und der unterscheidet sich nicht von dem der übrigen sieben ohne Bewilligung.
Rainbet – ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet ist die sechste Position der Rangliste, ohne Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Lizenz lässt sich nicht feststellen.
Es gilt das Bündel der ausländischen Marken. Für einen Quotenvergleich trägt diese Marke nur insofern bei, als sie die Liste der erreichbaren ausländischen Domains verlängert – mit denselben Folgen für Sperrregister, Aufsicht und Rechtsweg.
Wer bei Rainbet die günstigste Quote findet, findet sie in einem Rahmen, den die Schweiz nicht kontrolliert. Das ist keine moralische, sondern eine praktische Feststellung.
BassBet – ohne Schweizer Bewilligung
BassBet ist ohne Schweizer Bewilligung gelistet. Eine ausländische Lizenz hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und eine gemeldete Lizenz lässt sich nicht feststellen.
Es gilt das Bündel der ausländischen Marken: kein Zugang zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Weitergehende Angaben liegen für diese Marke nicht vor.
Damit bleibt als Bewertung nur der Rahmen – und der ist offen.
Pribet – ohne Schweizer Bewilligung
Pribet steht an achter Stelle, ohne Schweizer Bewilligung, mit nicht feststellbarer gemeldeter Lizenz.
Es gilt das Bündel der ausländischen Marken. Ein Quotenvergleich mit den beiden bewilligten Veranstaltern findet hier nur auf der Ebene des Rechtsstatus statt, und der ist eindeutig.
Wer diese Marke in Betracht zieht, sollte die konkreten Konditionen selbst einsehen; die Schweiz prüft sie nicht.
Coolzino – ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino ist die neunte Position, ohne Schweizer Bewilligung, mit nicht feststellbarer gemeldeter Lizenz.
Es gilt das Bündel der ausländischen Marken. Eine belastbare Vergleichsgrundlage für Limiten, Märkte oder Auszahlungen gibt es für diese Marke nicht.
Sie bleibt damit eine Adresse unter vielen ohne Schweizer Bewilligung.
HighFlyBet – ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet schliesst die Rangliste, ohne Schweizer Bewilligung, mit nicht feststellbarer gemeldeter Lizenz.
Es gilt das Bündel der ausländischen Marken. Für einen Quotenvergleich liefert diese Marke keine prüfbaren Angaben.
Wer bis hierher gelesen hat, hat das Muster gesehen: Die letzten acht Einträge unterscheiden sich in diesem Vergleich nicht durch Daten, sondern nur durch Namen. Das ist das eigentliche Ergebnis der Rangliste, und es ist unbequemer als jede Quote.
Häufige Fragen
Wie lässt sich die Marge eines Buchmachers aus den Quoten eines Spiels berechnen?
Man bildet den Kehrwert jeder Quote des Marktes und addiert sie. Bei 1,95 auf beiden Seiten ergibt das 0,5128 + 0,5128 = 1,0256. Die Ausschüttung ist der Kehrwert der Summe, hier 97,5 %, die Marge der Überschuss über 1, hier etwa 2,5 %. Bei 1,80 auf beiden Seiten liegt die Marge bei etwa 10 %.
Unterscheiden sich die Quoten von Sporttip und Jouez Sport für dasselbe Spiel?
Möglich, aber für die meisten Wettenden nicht überprüfbar. Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus. Nur wer in beiden Gebieten ein Konto führen kann, vergleicht direkt; und Quoten ändern sich laufend.
Was ist der Overround, und was sagt er über den Gewinn des Buchmachers aus?
Der Overround ist die Summe der impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge eines Marktes und liegt über 100 %. Der Überschuss über 100 % ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch. Bei 1,90 auf beiden Seiten beträgt er 5,26 %. Er beschreibt den Preisaufschlag des Marktes, nicht den tatsächlichen Gewinn eines einzelnen Spiels.
Wie wird aus einer Dezimalquote die implizite Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs?
Bei festen Dezimalquoten ist die implizite Wahrscheinlichkeit der Kehrwert der Quote. Die Quote 1,01 entspricht 99,01 %, die Quote 2,00 entspricht 50,00 %, die Quote 4,00 entspricht 25,00 % und die Quote 1,90 entspricht 52,63 %. Die Summe dieser Werte über alle Ausgänge ergibt den Overround des Marktes.
Warum liegt die typische Ausschüttung bei Wetten mit zwei Ausgängen höher als bei Wetten mit drei Ausgängen?
Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei zwei möglichen Ausgängen, etwa Tennis, und etwa 85 % bei drei möglichen Ausgängen, etwa Fussball. Mehr Ausgänge bedeuten mehr Quoten, auf die der Buchmacher seinen Aufschlag verteilt. Die Summe der Kehrwerte steigt mit deren Zahl, die Ausschüttung sinkt entsprechend.
Lohnt der Vergleich mit ausländischen Seiten, obwohl diese keinen Schweizer Schutz bieten?
Für die reine Quote kann er sich lohnen. Der Preis dafür ist strukturell: keine Schweizer Bewilligung nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und kein Schweizer Rechtsweg; Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden je nach Kanton anders behandelt. Damit geht es um den Rechtsrahmen, nicht nur um den Preis.
Welche Limiten gelten bei Sporttip und Jouez Sport?
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Bei Jouez Sport beginnt der Online-Mindesteinsatz bei CHF 2, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.
Quoten – dreiwegwetten.com
Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»
