Wettbonus in der Schweiz: kleine Aktionen, klare Grenzen

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Limiten wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa sowie gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip und der Loterie Romande geprüft.

Ein roter Luftballon schwebt an einer dünnen Schnur über einer Sommerwiese, der Himmel dahinter ist klar.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Die Schweizer Wettbonus-Landschaft ist keine Landschaft, sie ist ein Vorgarten. Zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und beide sind gesetzlich dazu angehalten, Gratisaktionen nur mit Zustimmung der Aufsicht aufzulegen. Wer mit der Erwartung anreist, die er von ausländischen Portalen kennt — ein vierstelliges Startpaket, dreissig Freiwetten, ein Rad, das sich dreht —, landet in einem Land, in dem ein Gratisguthaben von CHF 10 eine Meldung wert ist und eine Erhöhung des Nettogewinns um Prozentpunkte die eigentliche Attraktion darstellt.

Das ist kein Zufall und auch keine vorübergehende Zurückhaltung. Das Geldspielgesetz legt fest, was ein Grossspiel sein darf, und ein Bonus ist in diesem Rahmen kein Marketinginstrument, sondern ein bewilligungspflichtiger Vorgang. Was daraus folgt, wann es sich zeigt und was es den kostet, der es nutzt, ist der Gegenstand dieser Seite.

Vorweg die nüchterne Einordnung: Ein Wettbonus ist in der Schweiz ein Betrag oder ein Prozentaufschlag, der an eine Bedingung gebunden ist — an eine Mindestquote, eine Frist oder eine Zahl ausgewählter Voraussagen. Die Bedingung ist der Bonus. Ohne sie existiert er nicht.

Was die Rechtslage zulässt und was sie verbietet

Ein Blick in das Gesetz erklärt die Kargheit des Angebots besser als jede Beschreibung des Angebots selbst. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und unterstehen der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht der ESBK übrigens, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt — eine Verwechslung, die in Diskussionen über Schweizer Wettanbieter regelmässig auftaucht.

Ein Brunnen auf einem Altstadtplatz zwischen Sandsteinfassaden, nasses Kopfsteinpflaster nach einem Regenschauer.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10'000.

Eine Bewilligung ist zweistufig aufgebaut: Es braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Dieser kurze Satz entscheidet über mehr, als er zu versprechen scheint: Eine ausländische Konzession — Curaçao, Malta, Deutschland, gleich welche — entfaltet hier keine Wirkung. Sie ist kein kleineres Recht, sie ist gar keines.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Verzeichnis weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen.

Wer in welchem Gebiet überhaupt ein Konto eröffnen darf

Das ist der Punkt, an dem die Schweiz für viele Leser unangenehm konkret wird. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Swisslos bedient über Sporttip die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Ein Wohnsitz in Zürich nützt also nichts, wenn man Jouez Sport spielen will, und ein Wohnsitz in Genf nichts bei Sporttip. Der Wohnort entscheidet nicht über die Bequemlichkeit, sondern über die Zugangsberechtigung — und damit darüber, ob überhaupt eine der beiden Aktionen für einen erreichbar ist.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer sich hier anmeldet, tut das mit einem Dokument in der Hand und nicht mit einem Geburtsdatum, das er selbst eingetippt hat.

Die geschlossene Liste dessen, worauf überhaupt gewettet werden darf

Hier zeigt sich die zweite Konsequenz, die den Bonus betrifft, ohne ihn zu erwähnen. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Es ist eine geschlossene Aufzählung, keine Beispielsammlung.

Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergebens, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Und überhaupt: Nur Sportereignisse sind zugelassen — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen fallen weg.

Gewettet werden darf damit auf Ereignisse, aber nicht auf beliebige Eigenschaften dieser Ereignisse. Wer seinen Kombiboost mit Eckbällen auffüllen will, weil das die Zahl der Voraussagen hebt, findet sie auf der Schweizer Liste nicht. Der Bonus verlangt vier Voraussagen, das Regelwerk erlaubt vielleicht nicht die vier, die man im Kopf hatte. Genau so sieht eine Konsequenz aus, die sich erst beim Wetten zeigt.

Livewetten, Cash-Out und der ehrliche Umgang mit beidem

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht.

Cash-Out dagegen ist nicht reguliert. Er ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters und nichts, worauf ein Anspruch bestünde. Das ist der Unterschied, der zählt, wenn jemand glaubt, er könne eine Wette jederzeit aussteigen lassen: Es gibt keine Aufsichtsnorm, die das garantiert, und eine Garantie für jeden Markt besteht auch nach den Bedingungen nicht.

Virtuelle Sportarten: dazu ist nichts festgestellt, also steht dazu hier nichts. Das ist keine Lücke in diesem Text, sondern die einzige vertretbare Antwort auf eine Frage, die niemand beantworten kann, ohne zu raten.

Limiten und Spielerschutz: was ein Bonus nicht aufhebt

Aktionen sind davon nicht betroffen, weil sie selbst Sportwetten sind. Wer bei Sporttip erstmals teilnimmt, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen.

Der Mechanismus ist psychologisch besser durchdacht als die meisten Werbetexte der Branche. Herunter geht es mit einem Klick, hinauf mit einer Wartezeit. Genau so muss ein Bremsweg gebaut sein. Das Gesetz verlangt im Übrigen vom Veranstalter, einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat zu verlangen (Art. 87 VGS). Die Limite setzt der Spielende, nicht der Staat. Gesenkt wird gesetzlich sofort, erhöht nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer also seinen Verlustdeckel anheben will, weil gerade eine Aktion lockt, sitzt drei Tage auf der alten Zahl. Die Aktion ist dann vorbei, die Limite bleibt.

Eine feste Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Das ist wichtig, weil in Deutschland und anderswo gern mit einer solchen Limite argumentiert wird; hier gibt es sie nicht, und wer sie in einem Vergleich mit ausländischen Anbietern unterstellt, erzählt die Rechtslage falsch.

Die Spielsperre und das Register, das sie mitdenkt

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register der gesperrten Personen eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das ist die stärkste Konsequenz im ganzen System — und die einzige, die auch dann noch wirkt, wenn man längst nicht mehr an der Seite ist, an der man sie gesetzt hat. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Für Aktionen heisst das: Ein Bonusguthaben, das während einer laufenden Sperre auf dem Konto liegt, nützt niemandem, und ein Gewinn daraus lässt sich nicht einklagen.

Der Test der Aufsicht ist nebenbei ein Argument gegen allzu viel Vertrauen in den Verkaufspunkt: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer annimmt, die Kontrolle am Kiosk sei wasserdicht, sollte diese Zahl kennen.

Identität, Auszahlung und der Grund, warum es hier keine Krypto-Wallets gibt

Verifizierte Identität, ein Konto pro Person (Art. 47–52 VGS), und Auszahlungen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettangebot nicht. Kredite an Spielende ebenfalls nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Und: Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Zahlungen an unerlaubte Wettseiten gesperrt würden. Wer behauptet, Banken oder Kartensysteme blockierten solche Zahlungen, behauptet etwas, das es hier nicht gibt. Die Sperrliste arbeitet über DNS-Blockierung durch die Telekom-Anbieter, nicht über den Zahlungsverkehr.

Grundlagen, die jede Aktion tragen

Was einen Bonus in der Schweiz von einem Bonus auf einem ausländischen Portal unterscheidet, lässt sich in wenigen Zeilen zusammenfassen: Er ist kleiner, er ist befristet, und er ist an Bedingungen gebunden, die im Verhältnis zu seinem Wert grosszügig klingen, es aber nicht sind.

Ein Stapel flacher Kieselsteine liegt am Seeufer in der Morgendämmerung, das Wasser ist spiegelglatt.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Die beiden bewilligten Veranstalter sind Genossenschaft beziehungsweise Lotterie mit öffentlichem Auftrag, nicht Unternehmen, die ihr Wachstum über Neukundenpakete finanzieren müssten. Swisslos mit Sitz in Basel veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande zählt für ihre Westschweizer Kantone 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende, mit Kontaktadresse in Lausanne.

Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Ein hoher Marketinganteil für Startguthaben wäre in dieser Konstruktion eine Umleitung von Mitteln, für die es einen anderen vorgesehenen Verwendungszweck gibt. Deshalb ist der kleine Bonus kein Ausdruck von Knausrigkeit, sondern eine Rechnung: Jeder Franken, der als Gratisspielguthaben ausgeschüttet wird, ist ein Franken, der nicht in die Zweckverwendung fliesst.

Auf der Seite des Spielers steht dem ein System gegenüber, das jeden Werbesatz der Branche abräumt. Ein Spielguthaben ist Gratisspielguthaben und nicht auszahlbar. Ein Prozentaufschlag auf den Nettogewinn verändert den Einsatz nicht, er verändert nur die Auszahlung — und auch die nur, wenn die Voraussagen aufgehen. Und jede Quote trägt den Anteil, den das Buch einbehält, in sich. Kein Bonus entfernt ihn.

Was ein Anbieterwechsel in der Schweiz tatsächlich bedeutet

Weniger drastisch, als es klingt. Ein zweites Konto bei einem zweiten Schweizer Veranstalter ist für die meisten Leser gar nicht erreichbar, weil der Wohnort das entscheidet. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet lebt, hat formal den einen bewilligten Zugang, den er nutzen kann. Wer in der Westschweiz lebt, den anderen.

Diese Einengung ist der eigentliche Grund, warum Vergleiche sich hier anders lesen müssen als auf einem deutschen Portal. Es gibt keine Wahl zwischen fünf gleichwertigen Angeboten. Es gibt einen Zugang, der in Frage kommt, und daneben eine Reihe ausländischer Seiten, über die man sprechen kann, aber mit denen man nicht in einem Atemzug argumentieren sollte.

Die Bedingungen der Schweizer Aktionen im Detail

Jetzt wird es konkret — und konkret heisst hier: an einer Aktion, die sich rechnen lässt.

Der Kombiboost von Sporttip gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier solchen Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Jede dieser Zahlen ist eine Bedingung, keine Zierde. Die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage ist der Riegel, der Kombinationen aus lauter Favoriten im Bereich von 1.10 oder 1.20 ausschliesst — jene Kombinationen, die eine hohe Trefferwahrscheinlichkeit mit einem winzigen Aufschlag verkaufen. Wer vier solche Voraussagen zusammenstellt, hat sich nicht vier Mal die Wahrscheinlichkeit erkauft, sondern vier Mal die Quote. Das ist ein Unterschied in der Sache und nicht in der Formulierung.

Die Staffelung nach der Zahl der Voraussagen belohnt das Risiko. Vier Voraussagen bringen 5 %, sieben bringen 20 %, zehn bringen 40 %, fünfzehn bringen 100 %. Wer die 100 % will, muss fünfzehn Ereignisse richtig haben. Die Zahl davor ist die, die den Aufschlag trägt.

Bei den Quotenboosts verhält es sich ähnlich streng: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentwert. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und wer während eines Boosts die Wette per Cash-Out auflöst, verliert den Boost. Der Ausstieg kostet also nicht nur die Differenz zum möglichen Gewinn, sondern den Aufschlag gleich mit.

Das gehört auf den Tisch, weil es die Kalkulation verändert. Ein Boost, den man vorhat zu verkaufen, ist kein Boost.

Was der Aufschlag in Franken ausmacht

Rechnen wir es an einem Beispiel durch, ausdrücklich als Beispiel und nicht als irgendwo notierte Quote. Angenommen, jemand hat vier Voraussagen auf dem Wettschein, jede mit einer Quote von mindestens 1.50, der Einsatz beträgt CHF 10.

Fallen die Quoten mit 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 aus, multiplizieren sie sich zu einer Gesamtquote von 9’792. Aus CHF 10 werden also CHF 97.92 zurück, der Nettogewinn liegt bei CHF 87.92. Der Boost von 5 % auf diesen Nettogewinn ergibt CHF 4.40, womit der Bonusgewinn auf CHF 92.32 steigt. Bei einem bescheideneren Schein mit vier Quoten von je 1.50 sinkt die Gesamtquote auf 5.0625, der Nettogewinn auf CHF 40.63 und der Aufschlag auf CHF 2.03 — die Auszahlung kommt auf CHF 42.66.

Sind sieben Voraussagen richtig, steigt der Bonus auf den Nettogewinn auf 20 %. Bei Quoten von 1.60, 1.70, 1.80, 2.00, 1.60, 1.65 und 1.70 ergibt das eine Gesamtquote von rund 92.62, einen Nettogewinn von CHF 916.20 und damit eine Erhöhung von CHF 183.24 auf CHF 1’099.44. Bei zehn richtig getippten Voraussagen mit 40 % liegt der Aufschlag auf einen Nettogewinn von CHF 2’968.15 bei CHF 1’187.26, die Auszahlung bei CHF 4’155.41. Bei fünfzehn Voraussagen mit Quoten von je 1.60 beträgt die Gesamtquote rund 1’152.92, der Nettogewinn CHF 11’519.20, der Aufschlag darauf CHF 11’519.20 und die Auszahlung CHF 23’038.40.

Dass in diesem letzten Rechengang die Erhöhung genau so hoch ausfällt wie der Gewinn, ist der Grund, warum die 100-Prozent-Stufe so gut klingt und so selten erreicht wird. Fünfzehn Ereignisse mit mindestens 1.50 — das ist der Punkt, an dem der Marketingtext gewinnt und der Wettschein verliert.

Das Beispiel rechnet bewusst ohne Zwischenrundungen und mit der Annahme, dass der Bonus lediglich auf den Nettogewinn der Kombination angewendet wird, so wie die Bedingungen es vorsehen. Es ist eine Beispielrechnung und keine zugesicherte Auszahlung: Sie beschreibt, was ein gewinnender Wettschein einbringt, und sagt nichts darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass er gewinnt. Genau das tut keine Quote, und kein Bonus.

Und dann ist da noch die Klammer um die ganze Rechnung: Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wo die Obergrenze liegt, steht in den Bedingungen und nicht in der Werbung. Wer die fünfzehn Voraussagen zusammenbringt und dabei annimmt, die Rechnung laufe proportional weiter, sollte vorher nachsehen, wo sie aufhört. Das ist keine Kleinigkeit, sondern der Unterschied zwischen einer Zahl, die man ausrechnet, und einer, die man ausbezahlt bekommt.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei Sporttip bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Sporttip-Wettschein über CHF 1’000 existiert also nicht einfach in einer anderen Grössenordnung; er wird beim Anlegen abgelehnt.

Die Westschweizer Promoaktion als Muster

Die Loterie Romande zeigt in ihren Bedingungen sehr klar, wie eine Schweizer Gratisaktion aussehen kann. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer innert 7 Tagen einen Code eingab, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Dreissig Tage Gültigkeit und keine Auszahlbarkeit: Zwei Bedingungen, die zusammengenommen den Wert des Gutscheins deutlich unter CHF 10 drücken, wenn man nicht innerhalb eines Monats zum Wetten kommt. Und «insgesamt 7’000 Stück» heisst, dass die Aktion irgendwann zu Ende ist, unabhängig vom Kalender.

Dass die Aktion zudem an eine verifizierte Kontoeröffnung gebunden war, ist die zweite Hürde: Gratisspielguthaben setzt ein Konto voraus, ein Konto setzt Verifizierung voraus, und Verifizierung setzt Wohnsitz im richtigen Gebiet voraus. Die Kette ist vollständig, und sie beginnt nicht bei der Aktion.

Die Schweizer Anbieter in der Rangfolge

Die Rangfolge unten gewichtet Aktionen nach der Transparenz ihrer Bedingungen und nach der Dauer, für die sie gelten — nicht nach dem beworbenen Betrag. Ein beworbener Betrag ist die Grösse, die am wenigsten über den Wert einer Aktion aussagt. Die Bedingung ist die Grösse, die am meisten über ihn aussagt.

Ausländische Seiten werden im zweiten Block nüchtern und ohne Empfehlung beschrieben, weil sie hier keine Bewilligung haben und weil eine Beschreibung keine Einladung ist.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. Bewilligung nach eigener Angabe
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Veranstalterin SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; Sportwetten unter dem Namen Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Veranstalterin Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport
Bettilt keine Bewilligung in der Schweiz Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar; eine solche entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
FortuneJack keine Bewilligung in der Schweiz Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar; eine solche entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Cloudbet keine Bewilligung in der Schweiz Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar; eine solche entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
MrXbet keine Bewilligung in der Schweiz Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar; eine solche entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
HornetBet keine Bewilligung in der Schweiz Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar; eine solche entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Sportuna keine Bewilligung in der Schweiz Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar; eine solche entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
BDMBet keine Bewilligung in der Schweiz Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar; eine solche entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Interwetten keine Bewilligung in der Schweiz Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar; eine solche entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)

Die Spalte mit der Bewilligung ist die einzige, die eine Reihenfolge begründet. Alles andere an einer Aktion ist mit einem Blick auf die Bedingungen zu klären, und deshalb steht sie vorn: Wer eine Aktion bewertet, ohne ihre Bedingung zu lesen, bewertet einen Satz aus der Werbung.

Die Anbieter und ihre Aktionen

Swisslos Sporttip: Kombiboost mit Mindestquote und eigener Limite

Swisslos betreibt Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) und hält die Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto erhalten Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet, das die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein umfasst.

Die Aktionen dieses Anbieters sind an die Online-Schiene gebunden. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote; die Staffelung reicht von 5 % bei vier über 20 % bei sieben und 40 % bei zehn bis 100 % bei fünfzehn, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Zum Aufladen des Spielkontos bietet Swisslos PostFinance Pay an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Spielguthaben lässt sich auch per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen von Spielguthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto möglich; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Beim Auszahlungsweg zeigt sich die Konsequenz der Promotionslogik am deutlichsten: Ein Kombiboost erhöht den Gewinn, aber er macht aus Gewinn kein ausgezahltes Guthaben, wenn das Guthaben aus einer Promotion stammt. Der Unterschied zwischen Spielguthaben und Gratisspielguthaben entscheidet darüber, ob die Erhöhung jemals die Plattform verlässt.

Das Regelwerk der Wetten ist eng gefasst, und einige Klauseln betreffen Kombinationen unmittelbar. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also zwei Märkte desselben Spiels in einen Boost-Schein packt, riskiert nicht nur die Wette, sondern die Grundlage des Aufschlags. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00 — was bei einem Kombiboost die Zahl der Voraussagen unter die Schwelle drücken kann.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos Cash-Out nicht für alle Wetten.

Der Kombiboost ist die einzige Schweizer Aktion, die sich in einer Staffel wirklich aufblättert — vier Stufen, eine Mindestquote und ein Online-Vorbehalt. Wer ohnehin Kombinationen mit Quoten über 1.50 spielt und nicht vorhat, den Schein vorzeitig zu verkaufen, bekommt hier einen Aufschlag, den er sonst nirgends bekommt. Der Vorbehalt ist die 100-Prozent-Stufe: Sie steht in jedem Werbetext und verlangt fünfzehn richtige Voraussagen, was aus einem Bonus ein Versprechen macht, dessen Einlösung kaum je stattfindet.

Loterie Romande Jouez Sport: Gratisspielguthaben mit knapper Frist

Die Loterie Romande hält dieselbe Art Bewilligung wie Swisslos und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende.

Die Promotionspraxis lässt sich an «JouezSport – Patinoires et Stades» ablesen, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Auf das Spielerkonto sind Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, und das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Auch hier ist die Auszahlungsgrenze die eigentliche Pointe der Aktion: Der Gutschein landet in einem Wallet, aus dem er nicht auf ein Bankkonto wandern kann, und die 30 Tage gelten ab Zuteilung und nicht ab dem Zeitpunkt, an dem man sich an die Sache erinnert. Ein Guthaben, das verfällt, ist kein Guthaben, sondern eine Frist.

Diese Aktion richtet sich an ein Publikum, das ohnehin im Stadion ist. Die Hürde besteht nicht im Codewort, sondern im verifizierten Konto, und wer sie überwindet, bekommt für CHF 10 Gratisspielguthaben eine Frist von 30 Tagen aufgebrummt. Wer sein Spielerkonto noch nicht hat, sollte den Aufwand der Verifizierung nicht mit dem Wert des Gutscheins verrechnen — sie dient dem Konto, nicht der Aktion.

Bettilt: beworbenes Paket ohne Schweizer Bewilligung

Bettilt hält keine Bewilligung in der Schweiz. Das ist keine Einschätzung, sondern die Folge des Rechtsrahmens: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Eine bewilligte Erlaubnis existiert hier nicht, und eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Angebot ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und es besteht kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und damit über DNS blockiert werden.

Ein beworbenes Paket mit grosser Zahl vorneweg ändert an dieser Einordnung nichts. Weil die Schweiz keine Zahlungssperre gegen unerlaubte Wettseiten kennt, ist das Konto schnell eröffnet — und genauso schnell wieder unerreichbar, wenn die Domäne auf der Liste landet.

FortuneJack: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Durchsetzung

FortuneJack hält keine Bewilligung in der Schweiz. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine nach eigener Angabe geführte Bewilligung ist nicht feststellbar und hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz; die Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Wer dort spielt, tut es ausserhalb des Schweizer Schutzsystems. Die Konsequenz tritt nicht bei der Registrierung ein, sondern im Streitfall: Es gibt keine Aufsichtsbehörde, an die man sich wenden könnte, und keine Fachstelle, die eine Selbstsperre für alle Anbieter gleichzeitig durchsetzt.

Cloudbet: Kontokonto ohne Schweizer Anspruch

Cloudbet hält keine Bewilligung in der Schweiz, und nur die beiden bewilligten Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten. Hier liegt keine bewilligte Veranstaltererlaubnis vor; sie entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domänen können auf der Sperrliste der Gespa landen und über DNS blockiert werden.

Dass das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung strafbar ist — bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS) —, trifft den Anbieter und nicht den Spielenden. Das ist der Grund, warum die Schweiz den Zahlungsweg nicht sperrt: Sie richtet sich gegen den Veranstalter, nicht gegen dessen Kunden.

MrXbet: Promotionssprache ohne Schweizer Gegenstück

MrXbet hält keine Bewilligung in der Schweiz. Neben Swisslos und der Loterie Romande darf hier niemand Sportwetten anbieten; eine nach eigener Angabe bestehende Bewilligung ist nicht feststellbar und in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Das Angebot ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und die Domänen können über die Sperrliste der Gespa blockiert werden.

Der Kontrast zu den beiden Schweizer Anbietern ist nirgends so deutlich wie bei den Werbebedingungen. Wo Swisslos eine Mindestquote von 1.50, eine begrenzte Erhöhung und einen Online-Vorbehalt festschreibt, stehen hier Versprechen ohne prüfbare Grundlage. Prüfbar ist in der Schweiz nur eine Sache: die Bewilligung, und die fehlt.

HornetBet: Domäne ohne Schweizer Zulassung

HornetBet hält keine Bewilligung in der Schweiz, weil hier nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten dürfen. Eine Bewilligung nach eigener Angabe ist nicht feststellbar und entfaltet in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste und DNS-Blockierung durch die Telekom-Anbieter möglich.

Die Sperrliste der Gespa umfasste Ende 2025 671 Domänen. Blockierte Domänen werden innert Stunden ersetzt — ein Domain-Hopping, das die Aufsicht selbst benennt. Wer sich auf eine solche Adresse einlässt, sollte wissen, dass die Erreichbarkeit kein Qualitätsmerkmal ist.

Sportuna: Willkommenspaket ausserhalb des Schweizer Rahmens

Sportuna hält keine Bewilligung in der Schweiz. Nur die beiden bewilligten Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten; über eine bewilligte Erlaubnis verfügt dieser Anbieter nicht und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domänen können auf der Sperrliste der Gespa erscheinen.

Ein Willkommenspaket, das sich über mehrere Einzahlungen streckt, ist hier deshalb kein Vorteil gegenüber der Schweizer Promotionspraxis, sondern ein anderer Rechtsrahmen. Die Bedingungen, auf die man sich beruft, sind nicht in einem Schweizer Verfahren überprüfbar.

BDMBet: Aktionen ohne Schweizer Spur

BDMBet hält keine Bewilligung in der Schweiz, da allein Swisslos und die Loterie Romande hier Sportwetten veranstalten dürfen. Eine nach eigener Angabe geführte Bewilligung ist nicht feststellbar und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Blockierung über die Sperrliste der Gespa möglich.

Bemerkenswert ist weniger das Angebot als die Mühelosigkeit, mit der sich hier ein Konto unterhalten lässt — solange die Domäne erreichbar ist. Diese Erreichbarkeit liegt ausserhalb jeder Zusage, die ein Leser einem Anbieter entnehmen könnte.

Interwetten: grosse Reichweite, keine Schweizer Zulassung

Interwetten hält keine Bewilligung in der Schweiz. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; eine entsprechende Bewilligung ist hier nicht vorhanden und in der Schweiz wirkungslos (Art. 4 BGS). Das Angebot ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Bekanntheit ist hier kein Kriterium. Ein Name, den viele Schweizer kennen, steht auf der Sperrliste, wenn die Aufsicht ihn darauf setzt — die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home ausdrücklich im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping und führt bet365 als Listeintrag. Ein bekannter Name beschleunigt den Wechsel der Adresse eher, als er ihn verhindert.

Wo ausländische Gewinne anders behandelt werden

Wer über eine Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, verlässt nicht nur den Geltungsbereich des BGS, sondern auch den steuerlichen Rahmen, den dieser für Gewinne vorsieht. Das ist die Konsequenz, die am spätesten sichtbar wird, und die einzige, die einen noch ein Jahr später einholt.

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die ESTV nennt die Sportwetten ausdrücklich — sind bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Oberhalb dieses Betrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Der kantonale Freibetrag weicht davon ab. Deshalb steht hier «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl — wer eine solche liest, liest die Praxis eines Kantons für einen Wohnsitz in einem anderen. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter der Schwelle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an. Dafür behandelt die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen je nach Kanton als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe — Thurgau folgt dieser Linie ausdrücklich. Der steuerfreie Freibetrag, den Schweizer Anbieter geniessen, gilt dort nicht.

Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht. Diese Behauptung taucht regelmässig auf und ist falsch. Wer seinen Einzelfall klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Wann welche Seite in Frage kommt

Die Auswahl ist kleiner, als die Zahl der Anbieter im ersten Block vermuten lässt, und sie entscheidet sich nicht an Bonusbeträgen.

Wer im Swisslos-Vertragsgebiet lebt, kann dort ein verifiziertes Konto eröffnen und den Kombiboost nutzen. Wer in der Westschweiz lebt, hat Zugang zu Jouez Sport und zu Aktionen wie der Promo mit Gratisspielguthaben. Wer ausserhalb der beiden Gebiete wohnt, hat hier keinen Zugang zu einem bewilligten Sportwettkonto — das ist der härteste Ausschluss im System und der, über den am wenigsten gesprochen wird.

Ausländische Seiten sind in jeder Compare-Liste zu finden, in dieser aber ohne Empfehlung. Es gibt keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domänen können blockiert werden. Der Spielende wird nicht bestraft — der Bundesrat hat das klargestellt —, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Das ist keine Entscheidung zwischen einem guten und einem schlechten Angebot. Es ist eine Entscheidung zwischen einem kleinen, streng geregelten und einem grossen, ungeregelten.

Häufige Fragen zu Wettbonus und Wettanbietern in der Schweiz

Welche Wettboni bieten Swisslos und Loterie Romande?

Swisslos betreibt unter dem Namen Sporttip einen Kombiboost, der nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten gilt und mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote verlangt; der Bonus auf den Nettogewinn steigt von 5 % bei vier auf 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Die Loterie Romande wies in einer Promoaktion CHF 10 Spielguthaben zu, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip, und ab welcher Mindestquote greift er?

Er erhöht den Nettogewinn einer Kombination, nicht den Einsatz. Verlangt sind mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; die Staffel reicht über 5 % bei vier, 20 % bei sieben und 40 % bei zehn bis 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Warum gibt es in der Schweiz weniger und kleinere Wettboni als bei ausländischen Seiten?

Free games und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) — 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Dazu dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten, und der Reinertrag ist gemeinnützig gebunden (Art. 125 BGS). Werbung ist zudem nur eingeschränkt zulässig (Art. 74 BGS).

Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn mit ausbezahlt?

Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht zusammen mit dem Gewinn zurückgezahlt. Auf Schweizer Plattformen kommt hinzu, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen generell nicht auszahlbar ist: Es lässt sich verwetten, aber nicht auf ein Bankkonto übertragen. Gewinne daraus unterliegen damit eigenen Bedingungen.

Verändert ein Bonus die Marge, die in jeder Quote steckt?

Nein. Die Marge steckt in der Quote selbst, und der Quotenschlüssel einer Sparte ist der Anteil aller Einsätze, den diese zurückzahlt — 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ); die Marge ist 100 % minus diesem Schlüssel. Ein Bonus erhöht im Gewinnfall die Auszahlung, aber er verändert die Quoten nicht, aus denen die Marge berechnet wird.

Sind Gewinne aus einer Bonuswette steuerpflichtig, und was gilt für den Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei — ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 beim Bund. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag weicht ab. Ausländische Anbieter: keine Verrechnungssteuer, aber je nach Kanton voll steuerbar. Im Zweifel hilft die kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»