Impressum – dreiwegwetten.com
dreiwegwetten.com erklärt Wettformen von der 1X2-Wette bis zum Systemschein für Leserinnen und Leser in der Schweiz. Dieses Impressum legt offen, wer die Website betreibt und unter welchen Bedingungen die Inhalte entstehen.
Angaben zur Anbieterin
Firma, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse für direkte Anfragen finden sich unter dreiwegwetten.com. Grundlage ist Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Er verlangt klare und vollständige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse, auch elektronisch erreichbar.
Worum es auf der Website geht
Die Website informiert über Sportwetten, mehr nicht. Sie nimmt keine Wetten an, führt keine Spielerkonten, nimmt kein Geld entgegen und stellt keine Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern her. Prognosen mit Gewinnzusage gibt es nicht.
Rechtlicher Rahmen in der Schweiz
Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) gilt seit dem 1. Januar 2019. Sportwetten im Internet zählen zu den Grossspielen und werden von der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern beaufsichtigt. Bewilligt sind zwei Veranstalterinnen, nämlich Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz gilt hierzulande nicht; Angebote ohne Schweizer Bewilligung stehen auf der Sperrliste der Gespa und werden per DNS gesperrt (Art. 86 BGS). Werbung für Geldspiele ohne Schweizer Bewilligung ist verboten (Art. 74 BGS). Teilnehmen dürfen nur Personen ab 18 Jahren.
Verantwortung für Inhalte
Die Beiträge werden sorgfältig erarbeitet und regelmässig geprüft. Da sich Quoten, Wettprogramme und Teilnahmebedingungen laufend ändern, zählen immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin. Für Entscheidungen auf Grundlage dieser Inhalte haftet dreiwegwetten.com nicht.
Verantwortung für Verweise
Die Verweise auf andere Websites waren beim Setzen geprüft. Auf spätere Inhalte dort besteht kein Einfluss, verantwortlich bleibt die jeweilige Betreiberin. Wird ein rechtswidriger Inhalt bekannt, entfällt der Verweis.
Urheberrecht
Texte, Tabellen und Grafiken stehen unter dem Schutz des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG). Wer sie über das gesetzliche Zitatrecht hinaus nutzen will, braucht die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion.
Hilfe bei Spielsucht
Sportwetten bergen ein Suchtrisiko. Anzeichen für übermässiges Geldspiel bei sich oder bei Angehörigen lassen sich vertraulich und kostenlos mit den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht besprechen. Bei den bewilligten Veranstalterinnen können Limiten gesetzt und eine Spielsperre beantragt werden.
Stand: 29. Oktober 2026.
Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»
