Freiwetten Neukunde 2026: Die zwei Schweizer Veranstalter und was ihre Neukundenaktionen wirklich wert sind
Der Schweizer Sportwettenmarkt für Neukunden sieht auf den ersten Blick leer aus, und das ist kein Zufall: Für Gratisspielguthaben braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa, und im Jahr 2025 gab es davon 24 für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Wer als Neukunde eine Freiwette erwartet, die er aus dem Ausland kennt, sucht an der falschen Stelle.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben dieser Übersicht wurden gegen die Informationen der Gespa und des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) geprüft.
Rechtslage: Warum das Neukundenangebot in der Schweiz klein bleibt
Zweiundzwanzig Jahre lang war die Schweizer Sportwette ein Nebenschauplatz der Lotterien. Seit dem 1. Januar 2019 hat sie einen eigenen gesetzlichen Rahmen, und der ist eng: Online-Sportwetten gelten als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, mit dem Produkt Sporttip, und die Loterie Romande, mit dem Produkt Jouez Sport. Mehr gibt es nicht, und es gibt auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt — die Gespa publiziert lediglich die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains.

Was daraus für einen Neukunden folgt, ist mehr als eine Formalie. Wo sonst zehn Anbieter um dieselbe Ersteinzahlung buhlen, konkurrieren hier zwei Veranstalter, die sich geografisch nicht einmal überschneiden. Ein Wettbewerb um Willkommensboni findet praktisch nicht statt, und genau deshalb sind die Aktionen klein: Nicht weil die Veranstalter knausern, sondern weil niemand da ist, gegen den sie sich überbieten müssten.
Die Gespa zieht die Grenze, nicht der Markt
Gratisguthaben und Gratisspiele sind nach Art. 75 Abs. 2 BGS zustimmungspflichtig. Die Gespa erteilt diese Zustimmung im Voraus und einzeln; die 24 Bewilligungen für die Loterie Romande und die 8 für Swisslos aus dem Jahr 2025 sind der gesamte zugelassene Aktionsrahmen eines ganzen Jahres. Ein Veranstalter kann also nicht einfach eine Freiwette ausschreiben, wenn ihm danach ist. Er muss vorher fragen.

Das erklärt eine Eigenheit, die Neukunden aus dem Ausland irritiert: Die Schweizer Aktionen sind oft an einen Anlass gebunden, an eine Aktion, an ein Zeitfenster, an eine Verkaufsstelle. Eine Aktionswoche im National-League-Stadion ist rechtlich etwas anderes als ein dauerhaft beworbenes Willkommenspaket.
Das Vertragsgebiet entscheidet, ob ein Konto überhaupt möglich ist
Ein Online-Konto setzt nach Art. 47 Abs. 3 VGS Wohnsitz in der Schweiz voraus, und in der Praxis kommt der Wohnsitz im jeweiligen Veranstaltungsgebiet hinzu. Swisslos bedient das Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Zwei Gebiete, ein Grenzverlauf, und dazwischen liegt die erste echte Entscheidung, die einem Neukunden niemand abnimmt. Wer in Zürich wohnt, hat bei der Loterie Romande ohnehin kein Konto. Wer in Genf wohnt, hat bei Sporttip keines. Die Wahl ist in Wahrheit meist keine Wahl, sondern eine Tatsache der Adresse — und das ist der erste Punkt, an dem die Werbung ausländischer Seiten ins Bild kommt. Sie verspricht Wahlfreiheit, die es innerhalb des bewilligten Systems nicht gibt.
Was in der Schweiz bewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste
Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer eigenen Liste (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie genannt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder auf das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Eckball- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt. Gewettet wird auf Sportereignisse — nicht auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt; es ist eine Funktion jedes Veranstalters und wird hier auch nur als solche beschrieben. Zu virtuellen Sportarten ist nichts festgestellt, dazu steht hier nichts. Wer ein Neukundenkonto eröffnet und dort nach einem Kartentipp oder einem Esport-Markt sucht, findet ihn womöglich nicht, und das ist keine Störung, sondern der Rahmen.
Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz
Die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach Art. 21 bis 25 BGS gelten nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist nach Art. 130 BGS strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende selbst wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Doch Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.
Ohne Schweizer Bewilligung fallen zugleich die drei Dinge weg, die ein Neukunde am wenigsten vermisst und am meisten braucht: der Anschluss an das schweizerische Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und die Aufsicht. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren (Art. 86 bis 93 BGS); die erste Liste stammt vom 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.
Nüchtern betrachtet bleibt eine Wahl zwischen zwei unbefriedigenden Enden. Die bewilligte Seite bietet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Die ausländische Seite bietet das Gegenteil davon — und keine davon ist von Haus aus «die sichere Wahl».
Verlustlimiten: Was Neukunden vor der ersten Wette selbst festlegen müssen
Wer bei Swisslos ein Konto eröffnet, stösst auf eine Schranke, die es in den meisten anderen Märkten in dieser Form nicht gibt. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese Reihenfolge ist keine Nebensache, sondern die eigentliche Mechanik des Spielerschutzes. Der Gesetzgeber verlangt nach Art. 87 VGS, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangt; die Heraufsetzung wirkt nach Gesetz nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die Verzögerung ist der Punkt. Wer im Verlauf eines Abends beschliesst, sein Limit sei zu niedrig, bekommt diesen Beschluss nicht in derselben Nacht wirksam. Wer beschliesst, sein Limit sei zu hoch, bekommt die Senkung sofort.
Limiten senken ist einfach, erhöhen dauert
Für einen Neukunden heisst das: Die erste Einstellung ist die wichtigere. Sie ist nicht als Zugangshürde gedacht, sondern als Bremse, die man einmal einbaut und dann erst nach drei Tagen wieder herausnehmen kann. Wer die Limite in der ersten Sitzung aus Unkenntnis sehr niedrig setzt, merkt das beim ersten grösseren Wunsch und wartet dann — das sind keine verlorenen drei Tage, das ist die Zeit, in der sich der Wunsch sortieren kann.
Eine Limite, die bei CHF 9’999 für 30 Tage liegt, ist für einen Freizeitwettenden rechnerisch weit entfernt. Sie fängt erst dort an, für einen bestimmten Fall relevant zu werden: jemand mit einem aussergewöhnlich hohen Einsatzvolumen. Für alle anderen ist die freiwillige Einzahlungslimite das schärfere Werkzeug, weil sie auf das Geld zielt, das tatsächlich auf das Spielerkonto fliesst, und nicht auf den Verlust am Ende. Ob eine Einzahlungslimite für eine konkrete Person ausreicht, hängt davon ab, wie der Einzelne mit einem aufgeladenen Guthaben umgeht — es liegt dort bereits auf dem Konto, und dort bleibt es, bis es gesetzt oder ausgezahlt wird.
Zahlungen laufen nur auf den eigenen Namen
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht. Eine Kreditgewährung an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS verboten.
Bei Swisslos konkretisiert sich das so: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen.
Die dritte Auszahlung ist der Moment, in dem einige Neukunden zum ersten Mal die Stirn runzeln. Zweimal gratis, danach bis zu 3 %. Wer sein Guthaben in kleinen Scheiben abzieht statt einmal, zahlt die Kommission unter Umständen früher als nötig. Wer die Auszahlung sammelt und einmal ausführt, zahlt sie später.
Gratisspielguthaben und Freiwetten: Die Schweizer Neukundenaktionen im Detail
Kommen wir zum Kern: Was bekommt ein Neukunde in der Schweiz tatsächlich, und unter welchen Bedingungen? Die klarste Antwort liefert die Aktion, die die Loterie Romande zuletzt durchgeführt hat — sie zeigt, wie eine Schweizer Neukundenaktion aussieht, wenn sie einmal genehmigt ist.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»
Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Zehn Franken. Drei Bedingungen, die den Wert weiter zusammenschmelzen: der Code, die Sieben-Tage-Frist, die Dreissig-Tage-Gültigkeit. Und ein Konto muss vorher verifiziert sein — wer sich erst am Aktionstag anmeldet, wartet auf die Prüfung, während die Frist läuft.
Was diese Konstruktion über den Schweizer Markt verrät, ist wichtiger als ihre Höhe. Der Code zirkulierte im Stadion, nicht auf einer Bonus-Landingpage. Die Aktion war örtlich und zeitlich gebunden, weil sie nach Art. 75 Abs. 2 BGS vorgängig genehmigt werden musste und die Genehmigung offensichtlich an einen konkreten Anlass geknüpft war. Ein Neukunde, der heute auf der Suche nach einer Freiwette im Netz unterwegs ist, findet diese Aktion deshalb nicht mehr. Er findet die Aktion daneben: dieselbe Logik, andere Anlässe.
Warum Gratisspielguthaben kein Geld ist
Der entscheidende Satz in den Bedingungen lautet: nicht auszahlbar. Das gilt bei der Loterie Romande, und es gilt bei Swisslos ebenso — Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Ein Aktionsguthaben von CHF 10 ist damit kein Geschenk über CHF 10, sondern ein bedingter Anspruch auf einen möglichen Gewinn, der auf dem Spielerkonto liegen bleibt, bis er verspielt oder als Gewinn ausgezahlt wird.
An dieser Stelle lohnt die Rechnung, und sie ist unangenehm für jeden, der eine Freiwette für ein Geschenk hält. Nehmen wir das Gratisspielguthaben der Loterie Romande von CHF 10 — die Aktion ist vorbei, die Bedingungen sind aber der einzige vollständig dokumentierte Fall seiner Art, und sie taugen als Muster. Nehmen wir weiter einen illustrativen Zwei-Weg-Markt zu Quoten von je 1.90 — ein Beispiel, keine ausgeschriebene Quote. Der Quotenschlüssel eines solchen Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei 95 %. Die Marge des Buchmachers ist der Rest, 5 %. Bei Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht zurückgezahlt wird, beträgt der durchschnittliche Wert 10 CHF × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0,95. Das ergibt gerundet zwischen CHF 4.40 und CHF 4.60. Der Wert eines ausbezahlbaren Guthabens derselben Höhe zu denselben Quoten läge bei 10 CHF × 0,95, also rund CHF 9.50.
Der Unterschied ist die eigentliche Aussage. Ein Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht mitausgezahlt wird, ist im Durchschnitt weniger als die Hälfte seines Nominalwerts wert. Das ist kein Vorwurf an die Loterie Romande, sondern eine Eigenschaft dieser Art von Guthaben — und sie bleibt gültig, solange die Quote 1.90 bleibt. Fällt die Quote auf 1.50, sinkt der Wert weiter; steigt sie auf 3.00, nähert er sich mit etwa CHF 6.30 dem Nominalwert an, weil der einbehaltene Einsatz weniger wiegt. Der Wert der Freiwette hängt also an der Quote des Marktes, auf den man sie setzt — und der Leser sollte wissen, dass er mit dieser Wahl über rund ein Drittel des Werts mitentscheidet. Das ist eine statistische Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass nur das Guthaben selbst gesetzt wird, kein Ergebnis für eine einzelne Wette.
Fünf Franken Freiwette ohne Einzahlung: Was es in der Schweiz nicht gibt
Die Suchanfragen nach einer «5 Euro Freiwette ohne Einzahlung» oder nach einer Freiwette bei der Registrierung zielen auf ein Produkt, das es im bewilligten Schweizer Markt nicht gibt. Es gibt keine Freiwette ohne Einzahlung bei Swisslos, und es gibt keine bei der Loterie Romande. Beide müssen vor der ersten Wette ohnehin eine Limite setzen; ein Gratisguthaben ohne vorherige Kontoeröffnung, ohne Identitätsprüfung nach Art. 47 bis 52 VGS, ohne Einzahlung — diese Kombination ist im Bewilligungsrahmen nicht vorgesehen.
Nichts spricht gegen den Wunsch. Wer ohne eigenes Geld einsteigen will, will genau das, was der Schweizer Markt nicht liefert. Die Frage ist nur, wohin er dann geht. Und genau hier schlägt die Stunde der ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung: Sie bedienen die Nachfrage, die das bewilligte System offenlässt — ohne Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, ohne vorgängige Genehmigung.
Den Anbieter, nicht den Bonus vergleichen
Bei einem Vergleich für Neukunden zählen Limiten, Zahlungswege und Auszahlungsregeln stärker als die Höhe eines Startguthabens. Das klingt nach einer Beruhigungsformel für Leser, die den grossen Bonus nicht bekommen. Es ist aber der praktische Massstab im Schweizer Kontext.
Ein Startguthaben von CHF 10 verschwindet nach 30 Tagen. Eine Verlustlimite, einmal niedrig gesetzt, wirkt über Jahre, und eine Erhöhung braucht 72 Stunden. Eine Zahlung, die nur auf ein Konto auf den eigenen Namen geht, verhindert eine ganze Kategorie von Ärger. Die zweimal kostenlose Auszahlung und die Kommission ab der dritten beantworten die Frage, was das Abziehen des Geldes kostet. Und die Gültigkeitsdauer des Guthabens beantwortet die Frage, ob man überhaupt zum Setzen kommt. Keine dieser Grössen erscheint in der Werbung für eine Freiwette. Austauschbar sind sie deshalb nicht.
Kombiboost, Quotenboost, Profitboost: die Swisslos-Aktionen ausserhalb der Neukundenboni
Swisslos arbeitet zusätzlich mit Bonusmechanismen, die keine Neukundenaktion sind, sondern das laufende Wettangebot betreffen. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die Mindestquote von 1.50 im Kombiboost ist die eigentliche Hürde, nicht die Zahl der Voraussagen. Sie zwingt zu Aussenseitern, und je mehr Aussenseiter in einer Kombination stecken, desto geringer die Trefferwahrscheinlichkeit. Der Lockvogel ist der Satz «100 % bei fünfzehn Voraussagen»; die Bedingung, die ihn einlöst, ist die schwerste im ganzen Dokument. Der Boost verfällt beim Cash-Out — wer also vor dem Ende der Kombination aussteigt, verliert sowohl den Boost als auch die Zeit davor.
Die zehn Anbieter im Vergleich für Neukunden
Die Rangfolge dieser Übersicht ist mit Vorsicht zu lesen. Die ersten zwei Einträge sind bewilligte Schweizer Veranstalter. Die acht folgenden haben keine Schweizer Bewilligung und stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen — beschrieben und bewertet, nicht empfohlen. Die Gespa sperrt solche Domains per DNS über die Sperrliste; das ist die einzige Handhabe, die der Schweizer Staat gegen sie hat. Eine Website-Adresse zu verbreiten wäre nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und würde mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet; deshalb trägt jeder Eintrag den Namen, nicht den Link.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung | Produkt und Gebiet |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Sporttip; Deutschschweizer Kantone, Tessin und Fürstentum Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande | Jouez Sport; Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) | — |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) | — |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) | — |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) | — |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) | — |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) | — |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) | — |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach Angaben Dritter: Tobique (Kanada), in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) | — |
Die Spalte zur Bewilligung ist für acht von zehn Zeilen dieselbe Negativaussage. Das ist kein Datenloch, sondern das Ergebnis. Ein Schweizer Sportwettenmarkt mit zwei Veranstaltern hat keine dritte Bewilligung zu vergeben, und die Regel gilt für alle acht ausländischen Anbieter gleich: Es gibt keine Schweizer Bewilligung, es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen. Einziger Unterschied in der Reihe ist X3Bet, wo eine Bewilligung aus Tobique in Kanada gemeldet wird — ein Papier, das in der Schweiz nichts bewirkt.
Was die Tabelle nicht zeigen kann: Für die sechs Schweizer Kantone und die Deutschschweizer Kantone samt Tessin und Liechtenstein sind die beiden oberen Zeilen auch geografisch getrennt. Wer in Bern wohnt, hat kein Konto in Lausanne. Die bewusste Wahl zwischen beiden findet nicht statt.
Die Schweizer Veranstalter und die ausländischen Anbieter im Einzelnen
Sporttip von Swisslos: Das umfangreichste Spielerschutz-Werkzeug der Schweiz
Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Das Konto ist ein geschlossenes System mit klaren Grenzen. Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Beim Wetten selbst liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Aufgeladen wird das Spielkonto per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay wird als Zahlungsart angeboten, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Die Wettarten sind breit dokumentiert. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Zu den Fristen, die einen Neukunden am ehesten treffen: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig — Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Der Spielerschutz ist das stärkste Argument für dieses Konto. Eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage ist möglich, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine Sperre kann jederzeit verlangt werden; eine freiwillige Sperre ist erst nach drei Monaten wieder aufhebbar, und ein Fachgremium ist daran beteiligt, während ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten angeboten werden muss. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Ein Hinweis, der bei den Verkaufsstellen hängt und nicht auf der Plattform: Die Gespa hat 2025 in 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstellen als strengen Schutzwall versteht, versteht sie falsch. Die Online-Sperre dagegen ist ein Register, und ein Register verteilt sich nicht auf Schichten und Öffnungszeiten.
Das Urteil: Sporttip ist die technisch vollständigste Adresse im Schweizer Sportwettenmarkt, und der Preis dafür ist ein geschlossenes Produkt. Wer das Angebot für einen kleinen Markt hält, hat recht — die geschlossene Liste der Sportarten und Wettarten sorgt dafür, dass jeder, der einen exotischen Markt sucht, hier scheitert. Wer dagegen ein Konto will, das ihn bremst, bevor er sich bremsen muss, findet hier das umfangreichste Werkzeug der Schweiz und ein Gratisspielguthaben, das nur aus einer genehmigten Aktion stammt — nicht aus einer Rabattschlacht, die es hier nicht gibt.
Jouez Sport von der Loterie Romande: Klare Zahlen, schmale Aktionsschienen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die Kontoregeln folgen demselben Muster wie bei Swisslos: Die Bewilligung gilt als Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa, und ein Online-Konto setzt Wohnsitz im Gebiet voraus — hier in einem der sechs französischsprachigen Kantone.
Bei den Einzahlungen und Auszahlungen ist das Bild griffig: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Die beiden Zahlengrenzen von CHF 10’000 liegen übereinstimmen auf derselben Grössenordnung wie bei Swisslos. Wer sie als Spielraum missversteht, verwechselt eine Obergrenze mit einem Rat. Eine Einzahlung von CHF 10’000 in 30 Tagen ist für einen Neukunden kein realistischer Betrag, und die Grenze wird für ihn nur dann sichtbar, wenn er sich ihr von unten nähert.
Und dann ist da die Aktion, die das Gesicht der Schweizer Neukundenförderung ist: «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen, mit CHF 10 Spielguthaben für 7’000 Eingaben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar, Code aus den National-League-Stadien. Eine Freiwette, die den Namen Freiwette kaum verdient, aber genau das ist, was der Bewilligungsrahmen hergibt. Wer als Neukunde etwas Grösseres erwartet, wird auf die nächste Aktion derselben Machart warten müssen.
Das Urteil: Jouez Sport ist das Westschweizer Gegenstück mit einfacheren, härteren Linien — zwei Zahlengrenzen von CHF 10’000, eine Aktionsschiene, die an Stadien gebunden ist. Der Reiz liegt weniger im Bonus als in der Klarheit: Wer in Genf, Lausanne oder Sitten wohnt, weiss nach fünf Minuten, was sein Konto kann und was nicht — und dass die Aktion kein Ersatz für ein Wettbudget ist.
FortuneJack: Keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg
FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; für FortuneJack ist keine Bewilligung festgestellt, und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS gesperrt werden.
Mehr über FortuneJack lässt sich auf dieser Grundlage nicht sagen, und das ist selbst eine Information. Kein Schweizer Konto, keine Schweizer Verlustlimite, keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Gerichtsstand. Was der Anbieter an Boni oder Zahlungswegen führt, entzieht sich der Schweizer Aufsicht vollständig und wird hier deshalb nicht bewertet.
Das Urteil: Der Eintrag ist ein Platzhalter für eine ganze Kategorie, denn die drei Sätze zu Bewilligung, Sperrregister und Rechtsweg gelten hier genauso wie bei jeder der folgenden sieben Adressen. Wer ihn liest, sollte die Frage im Kopf behalten, die er nicht beantwortet: Wen rufe ich an, wenn das Guthaben weg ist?
Pribet: Werbung ohne Deckung im Schweizer Recht
Pribet hat keine Schweizer Bewilligung. Für Pribet ist keine Bewilligung festgestellt, und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Nicht an das Sperrregister angeschlossen, kein Schweizer Rechtsweg, sperrbare Domain.
Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung darf in der Schweiz nicht beworben werden; die Gespa kann seine Domain auf die Sperrliste setzen, und Schweizer Telekommunikationsanbieter sperren sie dann per DNS. Die praktische Folge für einen Neukunden ist unangenehm konkret: Die Seite kann von einem Tag auf den anderen unerreichbar sein, ohne dass jemand Anspruch auf Auszahlung hätte.
Das Urteil: Der einzige belastbare Vergleichspunkt bleibt das Fehlen jeder Schweizer Schutzfunktion. Pribet unterscheidet sich darin nicht von den anderen sieben ausländischen Einträgen — und dieser Umstand ist die Bewertung.
Rabona: Der gesperrte Zugang ist das eigentliche Risiko
Rabona hat keine Schweizer Bewilligung, keine festgestellte Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz, keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen und per DNS gesperrt werden.
Wer auf einer gesperrten Domain ein Guthaben liegen hat, hat ein Problem, für das es keinen Schweizer Adressaten gibt. Die Sperrung selbst ist kein Schönheitsfehler, sondern das Ziel der Massnahme — die Gespa führt die Sperrliste gerade deshalb, und die Zahl der Domains darauf ist in den Jahren seit der ersten Liste vom September 2019 auf 671 Ende 2025 gewachsen.
Das Urteil: Der Nachteil wiegt hier schwerer als bei einem kleineren Anbieter, weil ein grosser Name nichts daran ändert, dass die Sperrung eine Schweizer Domain, nicht eine Schweizer Firma trifft. Zwei Adressen mit demselben Namen machen die Sache nicht besser.
WirWetten: Kein Schweizer Konto, keine Schweizer Limite
WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung. Keine Bewilligung festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, sperrbare Domain.
Die Verlustlimiten, die ein Neukunde bei Swisslos setzen muss, sind eine Schweizer Bewilligungsauflage. Bei einem Anbieter ohne diese Bewilligung gibt es sie nicht. Wer von einem Schweizer Konto gewohnt ist, dass die Erhöhung einer Limite 72 Stunden dauert, findet hier möglicherweise gar keine Limite vor.
Das Urteil: Der Punkt, der die Bewertung trägt, ist die Limite, die fehlt. Das eigene Spielverhalten bremsen zu können, ist woanders eine Frage von Minuten. Wer ein Konto ohne eingebaute Bremse will, findet sie hier zuverlässig nicht.
BetOnRed: Ein Konto ohne Anschluss an das Sperrregister
BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung, keine festgestellte Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Die unbefristete Spielsperre, die bei Swisslos in einem schweizweiten Register eingetragen wird und auch für Casinos und Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein gilt, existiert in dieser Form nur innerhalb des bewilligten Systems. Ein ausländischer Anbieter ist daran nicht gebunden. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, nimmt damit nicht automatisch ein Konto bei BetOnRed aus dem Spiel. Die Sperre ist ein Register, kein Zaun.
Das Urteil: Das Argument gegen diesen Eintrag ist der Mechanismus, nicht die Höhe irgendeiner Zahl. Ein Neukunde, der Selbstkontrolle sucht, sucht die Sperre, die ihn auch dann noch hält, wenn er sie später nicht mehr will — und die gibt es hier nicht.
Fezbet: Keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung
Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung, keine festgestellte Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz, keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, sperrbare Domain.
Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter laufen Gewinne über ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, und grosse Gewinne innerhalb von drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Diese Mechanik ist eine Folge der Bewilligung. Ohne Bewilligung fehlt sie samt dem geldwäschereirechtlichen Hintergrund; Zahlungswege und Auszahlungsfristen sind Sache des Anbieters.
Das Urteil: Wer eine Auszahlung plant, plant hier gegen einen unbekannten Zeitplan. Diese Unsicherheit lässt sich nicht mit einer Zahl auflösen; sie folgt aus der fehlenden Bewilligung und wird durch Häufigkeit nicht kleiner.
22Bet: Livewetten und Cash-Out ohne Schweizer Garantie
22Bet hat ebenfalls keine Schweizer Bewilligung und keinen Schweizer Rechtsweg; auch hier kann die Domain gesperrt werden.
Livewetten und Cash-Out sind im bewilligten System geregelt: Swisslos wertet Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00 und kann in spielentscheidenden Situationen Wetten mit Quote 1.00 bewerten. Solche Regeln sind Bedingungen eines bewilligten Veranstalters. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entscheidet seine eigene Regel — und dagegen steht kein Schweizer Instanzenzug offen.
Das Urteil: Der Vergleich der Live-Abwicklung ist hier der einzig belastbare Massstab, weil er zeigt, was Schutz konkret ausmacht — eine Regel, die dem Wettenden in einer knappen Situation zugutekommt, und ein Ort, an dem er sie durchsetzen kann.
X3Bet: Gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz
X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Nach Angaben Dritter wird eine Bewilligung aus Tobique in Kanada gemeldet; in der Schweiz hat sie nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Nicht an das Sperrregister angeschlossen, kein Schweizer Rechtsweg, sperrbare Domain.
Tobique — ein Papier aus einer kanadischen Region, kein Schweizer Titel. Die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach Art. 21 bis 25 BGS sind das, was ein Konto in der Schweiz trägt; eine davon abweichende Aufsicht ist für einen Schweizer Neukunden ohne Belang.
Das Urteil: Eine fremde Aufsicht ist keine schwächere Aufsicht, sondern gar keine gegenüber der Schweiz — dieses Missverständnis ist der eigentliche Nachteil des Eintrags. Wer die gemeldete Bewilligung für einen Schweizer Ersatz hält, täuscht sich an einer Stelle, die kein Formfehler ist: Das Veranstalten ohne Schweizer Bewilligung ist nach Art. 130 BGS strafbar.
Steuern auf Gewinne: Der Freibetrag, den ein Neukunde nie erreicht
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, für 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton», nie ein einzelner Kantonsbetrag. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht — wer eine solche in einem Vergleich liest, liest über ein anderes Land.
Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort wohnt, zahlt auf einen Gewinn bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung unter Umständen Steuern, die auf denselben Gewinn bei Swisslos nicht anfielen. Für konkrete Fälle bleibt nur der Gang zum Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung.
Wo Schweizer Spielende Hilfe finden
Wer merkt, dass sich das Spiel verselbstständigt, findet in der Schweiz mehrere Wege, und die meisten sind kostenlos. Beim bewilligten Veranstalter lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Art. 80 bis 82 BGS regeln den Ausschluss überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre; ein Ausschluss kann nur nach drei Monaten und unter Beteiligung eines Fachgremiums wieder aufgehoben werden.
Daneben stehen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die jeder Schweizer Veranstalter vor der ersten Wette verlangt, und die freiwillige Einzahlungslimite über jeweils 30 Tage. Die Senkung wirkt sofort. Wer eine Sperre für einen Zeitraum bis zu sechs Monaten will, kann sie verlangen; ein solcher Unterbruch muss angeboten werden. Und wer sich prophylaktisch sperren lassen will, bevor er sich für ein Konto anmeldet, kann das tun — eine bestehende Spielsperre hindert die Registrierung.
Der Hinweis gehört hierher, weil er sonst nirgends steht: Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die härteste Konsequenz des ganzen Systems, und sie richtet sich nicht gegen den Anbieter.
Häufige Fragen zu Freiwetten für Neukunden in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz Freiwetten für Neukunden, und wer bietet sie an?
Ja, sie sind nur dünn gesät. Sporttip von Swisslos und Jouez Sport von der Loterie Romande dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa ausschreiben. 2025 wurden 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Eine dauerhafte Neukundenprämie gibt es deshalb nicht.
Welche Aktion der Loterie Romande lief zuletzt, und was galt für das Guthaben?
«JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück. Das Guthaben galt 30 Tage und war nicht auszahlbar.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist ein Neukundenkonto möglich?
Mindestens 18 Jahre, und der Wohnsitz muss im Gebiet des Veranstalters liegen: die Deutschschweizer Kantone, Tessin und das Fürstentum Liechtenstein bei Swisslos, die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis bei der Loterie Romande. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus.
Ist eine Freiwette für Neukunden in der Schweiz an eine Einzahlung gebunden?
Nicht zwingend, aber Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Swisslos verlangt für den Kauf von Spielguthaben einen Mindestbetrag von CHF 20, die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage. Ob eine Aktion eine Einzahlung voraussetzt, steht in den jeweiligen Teilnahmebedingungen.
Was bedeutet die vorgängige Zustimmung der Gespa für Neukundenboni?
Gratisguthaben und Gratisspiele sind nach Art. 75 Abs. 2 BGS zustimmungspflichtig. Die Gespa muss eine Aktion vorab genehmigen, weshalb Schweizer Aktionen an konkrete Anlässe und Zeitfenster gebunden sind. Die Zahl der Bewilligungen pro Jahr ist klein, und ein Veranstalter kann keine Aktion ohne diese Zustimmung ausschreiben.
Wie unterscheiden sich Angebote ausländischer Seiten bei Schutz und Rechtsweg?
Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen und per DNS gesperrt werden. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung.
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