Neue Sportwettenanbieter in der Schweiz: zwei Bewilligungen, zehn Namen und der Preis dazwischen

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Bewilligungen und Veranstalterangaben geprüft gegen die Aufsicht der Gespa und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter.

Ein leerstehendes Ladenlokal mit grossen Schaufenstern und kahlen Regalen in einer ruhigen Strasse beim ersten Tageslicht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wer nach einem ganz neuen Sportwettenanbieter in der Schweiz sucht, sucht in Wahrheit nach einer Abkürzung: nach einem Konto, das schneller aufgeht, weniger Fragen stellt und mehr Quote zahlt als der Laden an der Ecke. Die Suche hat einen Haken, und er ist schweizerisch unspektakulär. Der Markt für Sportwetten ist hier auf zwei Veranstalter begrenzt, und was an neuen Namen trotzdem auftaucht, ist fast immer eine ausländische Seite, die in der Schweiz keine Bewilligung hat, keine Schweizer Aufsicht kennt und im Streitfall nichts zu bieten hat als ein Impressum in einer Steueroase. Die Frage ist damit nicht mehr, welcher Neue am besten ist. Die Frage ist, was ein Konto bei einem Neuling kostet und was es im Gegenzug liefert — und die Rechnung fällt je nach Konto völlig anders aus.

Spielerschutz zuerst: was ein Schweizer Anbieter verlangen muss und was ein Neuling gar nicht erst anbietet

Der Grund, warum diese Seite mit dem Schutz und nicht mit den Quoten beginnt, ist kein pädagogischer. Er ist der eigentliche Unterschied zwischen den beiden Gruppen. Wer bei einem bewilligten Veranstalter ein Konto eröffnet, bekommt eine Maschinerie mitgeliefert, die ihm vorher nicht sichtbar ist und die ihn im Alltag mehr Geld kostet als jede Quote je einbringt — im Guten wie im Schlechten.

Terrassierte Weinberge über einem See im Morgendunst, am Ufer liegt ein kleines Dorf.
Die Loterie Romande zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

Die Limite vor der ersten Wette

Bevor bei Sporttip überhaupt eine erste Sportwette möglich ist, müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage hinterlegen.

Man kann das als Gängelung lesen. Man kann es auch als das einzige Element im Schweizer Wettmarkt lesen, das einen schlechten Abend automatisch begrenzt, und zwar mit einer Frist von drei Tagen, in der die eigene Vernunft noch reden darf, bevor der nächste Ausrutscher bereits bezahlt ist. In der Schweiz setzt der Staat keine feste Einzahlungsobergrenze; er verlangt vom Veranstalter nur, dass er Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat von den Spielenden verlangt. Die Zahl kommt also vom Kunden selbst — was sie zu einer Schwelle macht, die man einmal klug setzt und später zu oft nach oben schiebt.

Sperren, die über das eigene Konto hinausgehen

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und diese Sperre trägt bis zum Fristablauf kein Aufhebungsgespräch. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem Register eingetragen, das schweizweit gilt — sie erfasst auch Casinos, einschliesslich Online-Casinos, und reicht bis ins Fürstentum Liechtenstein. Wer sich dort einträgt, sperrt sich also nicht aus einer App, sondern aus dem ganzen regulierten Glücksspiel.

Genau diese Konsequenz ist der Punkt, an dem ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung aus dem Vergleich fällt, und zwar sachlich, nicht moralisch. Keine ausländische Seite führt diese Eintragung ab. Ein Spieler, der sein eigenes Verhalten begrenzen will und glaubt, die Selbstsperre bei einem Veranstalter sei eine Formalie, merkt erst später, dass er nur eine Anmeldung gesperrt hat und nicht seinen Zugang zum Wetten.

Registrierung: der Aufwand, der sich rechnet

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Der Ertrag dieser Prozedur ist wenig romantisch, aber konkret: ein Konto, ein Mensch. Bei Sporttip gilt ausserdem, dass Wetten Personen ab 18 Jahren offenstehen und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, auf dieses Ereignis nicht wetten darf. Das ist die Sorte Regel, die Werbung nie erwähnt und die trotzdem der Grund ist, warum ein regulierter Markt überhaupt einen fairen Kern hat.

Es gibt eine Zahl, die dem Bild gerade noch rechtzeitig die Glanzfolie abzieht. Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft bekommen — das entspricht 47.5 % der Versuche. Fast die Hälfte. Wer sich also darauf verlässt, dass «reguliert» bedeutet, dass an jeder Kasse jemand nach dem Ausweis schaut, hat die Realität dieser Branche noch nicht gesehen. Die Sperrmechanismen greifen deutlich zuverlässiger im Online-Konto als in der Schlange eines Kiosks.

Wo die Schutzmechanismen bei einem Neuling fehlen

Bei einer ausländischen Seite gibt es diese Kette nicht. Es gibt keine Schweizer Sperre, die greift, kein Register, das den Zugang abschneidet, und keinen Ansprechpartner, der über eine Schweizer Aufsicht erreichbar wäre. Das Für und Wider sieht so aus: Ein Neuling ohne Bewilligung kann ein Konto ohne Ausweiskontrolle eröffnen, ohne Wohnsitznachweis und ohne Limite. Genau diese drei Bequemlichkeiten sind der Preis, den er nicht sichtbar macht. Wer nicht ausgeschlossen werden kann, kann auch nicht die Auszahlung eines nicht ausgeschlossenen Kontos erzwingen. Beides ist derselbe Mangel.

Boni und Gratiswetten: was eine «100 %»-Ansage nach den Bedingungen noch wert ist

Boni sind der Grund, warum die meisten überhaupt nach neuen Anbietern suchen. Sie sind gleichzeitig der Teil des Angebots, bei dem die Schere zwischen Anzeige und Kleingedrucktem am grössten ist.

In der Schweiz gilt zunächst eine Regel, die den ganzen Bonusmarkt anders aufzieht als in den Nachbarländern: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Eine Zahl, die diesen Mechanismus sichtbar macht: 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist keine Verteilungsübung unter Gleichen, und es ist auch keine Werbebremse ohne Inhalt. Es heisst schlicht, dass ein Gratisguthaben im Schweizer Markt kein spontaner Marketingentscheid ist.

Der Kombiboost und seine Bedingung

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und nur bei Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Diese Staffel ist eine der ehrlichsten Konstruktionen im Markt, weil sie ihre eigene Müdigkeit offenlegt. Der Sprung von vier auf fünfzehn Voraussagen bringt die volle Erhöhung — und eine Kombination aus fünfzehn Legs mit je mindestens 1.50 geht ungefähr so oft auf wie eine Wettervorhersage für den folgenden Monat. Der Boost belohnt nicht Treffsicherheit, er belohnt eine Bauchentscheidung für eine Wette, deren Einzelwahrscheinlichkeit man nicht mehr überschaut.

Quotenboosts und der verfallende Vorteil

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der letzte Halbsatz ist der teure. Wer den Boost mitnimmt und dann den Cash-Out zieht, zahlt den Boost zurück, ohne es zu sehen. Boost und Ausstieg sind im selben Angebot, aber nicht in derselben Logik.

Gratiswetten ohne Bewilligung: die Rechnung, die niemand aufmacht

Ausländische Seiten werben mit Gratisguthaben, Freiwetten und «Bonus ohne Einzahlung» in einer Grosszügigkeit, die im bewilligten Schweizer Markt nicht vorkommt. Der Mechanismus dahinter ist gut verständlich: Eine Gratiswette, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird, ist nicht der Betrag wert, der darauf steht, sondern nur der Nettogewinn-Anteil daran. Eine Freiwette über CHF 100 bei einer Quote von 2.00 bringt also im Gewinnfall nicht CHF 100 Gewinn, sondern CHF 100 minus Einsatz, der verfällt — die Hälfte der beworbenen Zahl ist weg, und das steht nie in der Anzeige.

Wo eine Gratiswette zusätzlich an eine Mindestquote, eine Frist oder eine Umsatzbedingung gebunden ist, kommt die Bedingung als zweiter Abzug dazu. Die Bedingung bleibt in jedem Fall die Bedingung des Anbieters, der sie aufstellt. Keine Schweizer Aufsicht prüft sie vorher, und keine Schweizer Stelle hilft nachher, wenn sie nicht eingehalten wurde. Das ist der Unterschied zwischen einer Bedingung, die man auch einklagen könnte, und einer, die lediglich in einer AGB-Zeile steht.

Boni sind kein Einkommen

Wer ein Angebot mit Bonus annimmt, sollte die Belastung auf der Habenseite suchen. Ein Bonus, der zusätzlich umgesetzt werden muss, verlängert die Lebensdauer eines Kontos, ob man will oder nicht. Der Preis dafür ist nicht in Franken ausgedrückt, sondern in Wetten, die man abgibt, weil eine Zahl im Konto steht. Die Staffelung des Kombiboosts zeigt es deutlich: Die volle Erhöhung liegt bei fünfzehn Voraussagen, nicht bei fünf. Die Grenze wird nicht durch das Angebot gezogen, sondern durch die Menge der Wetten, zu der eine Bedingung verleitet.

Zahlungswege und Auszahlungen: wo die Bequemlichkeit endet

Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Diese Grenzen sind keine Schikane, sie sind die Fassung, in die ein Markt ohne feste staatliche Einzahlungsobergrenze gegossen wurde: Der Veranstalter verlangt von den Spielenden, dass sie sich selbst einen Rahmen setzen, und baut dann eine technische Kappe ein, die als harter Anschlag wirkt, wenn die Selbstverpflichtung nachlässt. Das Wallet-Guthaben darf die Limite nie überschreiten — auch nicht mit dem letzten Kauf.

Auszahlung: zwei gratis, danach kostet es

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Zwei Auszahlungen im Jahr ohne Kosten sind knapp gerechnet für jemanden, der sein Guthaben lieber regelmässig räumt als liegen lässt. Wer monatlich abräumt, landet bei zehn Auszahlungen und zahlt ab der dritten die Kommission — bei CHF 500 wären das CHF 15, ein Betrag, der in der Anzeige «kostenlose Auszahlung» nicht vorkommt, weil er in einer anderen Zeile steht. Es lohnt sich, vor dem Konto zu überlegen, ob man ein Abräumer oder ein Stehenlasser ist. Der Stehenlasser zahlt weniger und hat mehr Guthaben, das er auch liegen lässt, wenn es gerade läuft.

Kleine Gewinne automatisch, grosse per Überweisung

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Der Weg des Geldes ist also direkt an die Identität des Kontoinhabers gekoppelt.

Das ist der Punkt, an dem der bequeme Weg bei einem Neuling endet. Winnings and balances are paid only to a payment account in the account holder’s name — in der Schweiz ist das keine Kulanz, sondern die Bedingung, an die die Aufsicht die Bewilligung knüpft. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Ein Neuling, der genau diese zwei Dinge bewirbt, bewirbt nicht einen Vorteil, sondern die Abwesenheit jeder Schweizer Aufsichtskette. Wer in dieser Struktur gewinnt, hat in der Regel keine Instanz, bei der er den Anspruch durchsetzen kann.

Fristen, die Geld kosten

Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

26 Wochen klingen nach viel. Sie sind es nicht, wenn man bedenkt, dass eine Auszahlung innert 5 bis 10 Arbeitstagen nach Kontierung erfolgt und dazwischen noch die Verifizierung einer Zahlungsverbindung stehen kann. Wer sein Konto einmal halbjährlich anschaut, verliert unter Umständen mehr als eine Quote es je ausgeglichen hätte. Und dass Einsprachen innert 10 Tagen per Einschreiben zu erfolgen haben — das ist die Art Frist, die man erst nach Fristablauf auch nur bemerkt.

Bei einem Neuling ohne Bewilligung gibt es keine zweite Instanz

Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten sperren. Wer dort einzahlt, tut das in eigener Verantwortung und ohne Rückgriff. Die schweizerische Aufsicht veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die schweizerische Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren; am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Geblockte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Das ist kein Randaspekt für die Auszahlungsfrage: Wer bei einer grossen Summe mit dem Betreiber streitet, hat in der Regel nur einen Schriftsatzweg, und die Alternative dazu ist die Beschwerde bei einer ausländischen Behörde, deren Regeln der schweizerische Spieler nicht kennt.

Sportarten, Märkte und die geschlossene Liste

Das Wettprogramm eines bewilligten Schweizer Veranstalters ist keine Auswahl, die sich nach Publikumsgeschmack richtet. Es richtet sich nach einer Liste.

Angeboten werden darf nur, was auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten steht — in der Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur möglich, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über den Podestplatz entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- oder Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, und auch kein Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ohnehin nicht zugelassen; das schweizerische Recht kennt nur Sportwetten als Wette.

Wie die Liste wirkt

Eine geschlossene Liste klingt nach wenig. Sie ist tatsächlich eine der schärfsten Begrenzungen des Angebots, weil sie die Sorte Märkte ausschliesst, mit der sich viele Wetten optisch attraktiv machen: die Kartenwette, die Cornerwette, die exotische Nebenwette, die im Livebetrieb ständig neu bepreist wird. Wer sich für Fussball als Sport interessiert, wird das nicht als Verlust empfinden — 1X2, Handicaps und Totalen gibt es. Wer vorhat, auf Details zu spekulieren, für die es in Zürich keine Wettart gibt, merkt hier das erste Mal wirklich, dass ein regulierter Anbieter nicht dasselbe Produkt anbietet wie eine ausländische Seite.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Diese Regel ist eine der wenigen, die im Livebetrieb dazu führt, dass ein besserer Ausgang für den Buchmacher nicht zwingend auch bedeutet, dass der Spieler verliert; ein Einsatz auf Quote 1.00 ist eine Rückgabe und kein Verlust. Wer live wettet, sollte allerdings davon ausgehen, dass er den Ball nur einmal sieht: Der Ausgang zählt, nicht was während des Tors passiert ist.

Die Spielzeit ist die reguläre Spielzeit

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten im Fussball — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei den Spiel- und Kombinationsgrenzen liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Diese Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Block von CHF 1 bis CHF 1’000 ist breit genug für Alltag und zu eng für Überzeugung. Wer in einem Spiel eine ausgeprägte Meinung hat, kann sie in einem Konto nicht durch ein Gewicht ausdrücken. Und wer über der Limite bleibt — bei einer Systemwette sind es CHF 10’000 — bekommt nicht etwa einen reduzierten Einsatz, sondern gar keine Wette.

Cash-Out: jederzeit änderbar

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Es funktioniert nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Der Satz über den tieferen Betrag ist der ehrlichste der ganzen Bedingungen: Der Ausstieg kostet systematisch Geld, immer, in jedem Markt, in dem er angeboten wird. Nicht weil hier ein Trick steckt, sondern weil der Betrag während des Spiels neu berechnet wird, und in dieser Neuberechnung liegen sowohl die Marge als auch das Risiko auf der anderen Seite. Wer häufig aussteigt, verliert die Differenz nicht bei einem einzigen Ausrutscher, sondern kontinuierlich, in kleinen, nie auffälligen Beträgen.

Wenn ein Ereignis ausfällt

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für eine Kombination ist das die freundliche Variante eines Ausfalls; die Wette stürzt nicht mit, sie verliert nur eine Stufe.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer eine Kombination aus «Sieger» und «Gesamttore» desselben Spiels baut, sollte also prüfen, ob der Wettschein ihn überhaupt zulässt; wird die Wette storniert, ist der Einsatz zurück, die Wette aber weg. Was die Verbindung dann zurückzahlt, berechnet sich nach der üblichen Formel: Gewinn = Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Ist das noch ein neuer Anbieter, oder nur ein neuer Name für etwas Altes?

Der Begriff «neu» ist in dieser Branche mit Abstand am schlechtesten definiert. Er sagt nichts über Bewilligung, nichts über Quotenmarge und nichts über die Zuverlässigkeit einer Auszahlung. Er sagt nur, wie jung die Domain ist.

Ein Markteintritt braucht eine Bewilligung

In der Schweiz braucht ein Sportwettenangebot eine interkantonale Bewilligung — Veranstalterbewilligung und Bewilligung pro Spiel. Diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz und wird von der Aufsicht erteilt, die für Geldspiele zuständig ist. Faktisch heisst das: Ein echter neuer Schweizer Anbieter müsste zuerst durch dieses Verfahren, und das Verfahren hat am Ende zwei Zulassungen als Sportwetten-Veranstalter ergeben, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben.

«Ganz neue Sportwettenanbieter» in der engeren Bedeutung existieren deshalb nicht. Was existiert, sind neue Produkte der beiden bestehenden Veranstalter, neue Aktionen derselben, und daneben eine grosse Zahl ausländischer Seiten, die sich mit einer Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land zeigen, die in der Schweiz aber keine Wirkung hat. Es ist ein Katalog ohne Bewilligung, sauber beschriftet, wenn man die Beschriftung liest.

Was «ohne Bewilligung» konkret heisst

Wer bei einem ausländischen Anbieter ein Konto führt, hat keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel und keine Aufsicht, die sich um eine Streitigkeit kümmert. Die Domains können auf die Liste der blockierten Seiten gesetzt werden, die die schweizerischen Telekommunikationsanbieter per Namensauflösung sperren. Die Liste wurde erstmals am 3. September 2019 veröffentlicht und umfasste Ende 2025 671 Domains; gesperrte Adressen werden innert Stunden durch neue ersetzt. Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Das Domain-Hopping erklärt, warum das Blockieren für den einzelnen Anbieter selten existenzbedrohend wirkt: Es kostet den Betreiber eine neue Domain und den Spieler eine neue Lesezeichenzeile.

Dazu kommt die steuerliche Nebenwirkung, die im Marketing der Neulinge garantiert nicht auftaucht. Gewinne aus schweizerisch erlaubten Grossspielen — die Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025 waren es CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich, also je nach Kanton zu prüfen. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Für steuerliche Fragen gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht, und wer eine behauptet, erfindet sie.

Die Bewilligung als Kostenfrage

Die Bewilligung ist kein Gütesiegel, das man einmal bekommt und dann vergisst. Sie zieht einen ganzen Apparat nach: Registrierung mit Wohnsitznachweis, Verifizierung, Limiten, Sperrmöglichkeiten, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen, Bedingungen dazu, wer überhaupt wetten darf. Jeder dieser Punkte entfernt ein Stück Bequemlichkeit. In Summe ist das der Preis eines regulierten Kontos — und er ist im Vergleich zu den Nachbarländern nicht klein.

Was ein ausländischer Neuling im Gegenzug bietet

Die Gegenliste ist kurz und verlockend: kein Ausweis, keine Wohnsitzgrenze, keine selbst gesetzte Limite, Zugang aus jedem Kanton und oft ein breiteres Wettprogramm, weil die geschlossene Schweizer Liste nicht gilt. Wer diese Bequemlichkeit annimmt, tauscht sie gegen drei Risiken. Er hat keinen Schweizer Rechtsschutz. Er kann im Streitfall auf die Aufsicht nicht zurückgreifen. Und er wettet in einem Rahmen, in dem die Regeln, die ein bewilligter Anbieter zwingend anwenden muss, freiwillig sind — bis zu dem Punkt, an dem der Betreiber sie nicht mehr anwenden will.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die Gegenüberstellung folgt derselben Ordnung: zuerst die beiden Veranstalter mit Bewilligung, danach die ausländischen Namen, die Spielerinnen und Spieler in der Schweiz antreffen, für den Vergleich gelistet und ohne Schweizer Bewilligung geführt. Wird der Vergleich so gelesen, verändert sich sein Ergebnis. Die beiden Schweizer Häuser verlieren Punkte, wo sie Freiheit einschränken. Die acht übrigen verlieren Punkte dort, wo die Freiheit keinen Empfänger hat: an der Stelle, an der ein Anspruch durchgesetzt werden müsste.

panorami

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos (Sporttip) Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande (Jouez Sport) Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
BetAlright Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ausserhalb der Schweiz ohne Wirkung
Rabona Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ausserhalb der Schweiz ohne Wirkung
20Bet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ausserhalb der Schweiz ohne Wirkung
MyStake Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ausserhalb der Schweiz ohne Wirkung
MrXbet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ausserhalb der Schweiz ohne Wirkung
Betscore Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ausserhalb der Schweiz ohne Wirkung
HornetBet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ausserhalb der Schweiz ohne Wirkung
BC.Game Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ausserhalb der Schweiz ohne Wirkung

Was in der Tabelle fehlt, ist die Spalte, die der Leser am liebsten hätte: die Rendite. Nur bei zwei der zehn Zeilen liesse sich überhaupt eine Quote mit einer Schweizer Adresse und einer Schweizer Adresse vergleichen. Bei den acht übrigen vergleicht man eine Quote ohne Schweizer Rechtsschutz mit einer Quote mit Schweizer Rechtsschutz, und das sind zwei verschiedene Produkte.

Warum die Bewilligung wiegt

Die beiden Schweizer Häuser teilen sich das Land geographisch, und das ist keine Marktaufteilung, die man umgehen könnte. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ein Konto ist jeweils nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im eigenen Gebiet zu haben.

Damit hat der Schweizer Wettmarkt einen geographischen Bündelungseffekt: Für Aargauer und Zürcher gibt es genau ein Onlineangebot, für Genfer ebenfalls eines, und für einen Teil der Bevölkerung ändert sich die Wahl schon durch einen Umzug. Wer zwischen den beiden vergleichen will — der eine ist nicht der anderen Alternative, weil man selten in beiden Gebieten wohnhaft ist. Was vergleichbar bleibt, sind Quoten, Limiten und Bedingungen des eigenen Veranstalters gegenüber den Angeboten ohne Bewilligung.

Der wirtschaftliche Rahmen

Der Reingewinn aus den übrigen Spielen — ohne Lose — wird nach der Interkantonalen Vereinbarung zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten und lag 2025 bei CHF 3’863’790. Das ist der strukturelle Unterschied zum ausländischen Anbieter: Bei einem bewilligten Veranstalter fliesst ein Teil des Ergebnisses in die Kantone und ein Teil in die Suchtprävention. Bei einem Neuling ohne Bewilligung fliesst das gespielte Geld dorthin, wo die Firma sitzt.

Die Veranstalter mit Schweizer Bewilligung

Swisslos Sporttip: das Haus mit der geschlossenen Liste — solide, streng, in Franken gerechnet

Swisslos hat seinen Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Angeboten wird Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; nur wer dort wohnt, bekommt ein Online-Konto.

Der praktische Zugang verläuft über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Das ist mehr als eine Fussnote, weil es den einzigen Weg im Schweizer Markt beschreibt, auf dem ein online gebauter Wettschein und ein Papierkanal dieselbe Wette sind.

Worin dieses Haus unschlagbar ist, ist die Überschaubarkeit. Wer sein Konto kennt, kennt seine Kosten. Es gibt keine Auszahlung an eine anonyme Adresse, keine Ausnahme vom Ausweiszwang, keinen Bonus, der ohne die Zustimmung der Aufsicht auskommt. Die Strenge hat eine Kehrseite: Die Limiten reichen von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bis CHF 10’000 pro Systemwette, und sie sind jederzeit ohne Begründung änderbar. Wetten über der Limite werden gar nicht erst angenommen. Wer mit grossen Einsätzen denkt, wird nicht abgewiesen, weil er zu viel riskiert, sondern weil der Anbieter es so vorsieht. Wer klein spielt, findet hier den saubersten Rahmen des Landes; wer Grosswetten als Teil seiner Strategie sieht, wird diesen Provinzgeschmack vielleicht belustigend, aber nicht verhandelbar finden.

Loterie Romande Jouez Sport: 2’350 Verkaufsstellen und ein Einzugsgebiet, das niemand wählen kann

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und nennt als Sitz die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung entspricht der Struktur bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa, und ein Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Westschweiz.

Die 2’350 Verkaufsstellen sind die Zahl, die diesen Anbieter definiert. In der Westschweiz heisst Sportwetten nicht nur App, sondern Kiosk, Kneipe und Quartierladen. Für jemanden, der nicht regelmässig online einzahlt, sondern gelegentlich bar einen Wettschein kauft, ist das ein anderes Produkt als alles, was ein internationaler Anbieter bauen kann. Und es ist der Weg mit dem geringsten Kontozwang überhaupt.

Der Preis liegt in der früher beschriebenen Lockerheit an den Kassen. Wer dort wettet, verlässt sich auf das Personal, und das Personal hat 2025 in knapp der Hälfte der 200 Testkäufe der Aufsicht eine Wette an eine minderjährige Person verkauft. Wer diese Zahl kennt, wird die Eigenkontrolle nicht an der Person am Schalter abgeben.

Die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Alle acht folgenden Namen teilen denselben Rechtsstatus: keine Schweizer Bewilligung, weil nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz veranstalten dürfen. Eine gemeldete ausländische Bewilligung ist in der Schweiz ohne Wirkung. Keiner dieser Anbieter ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsmittelweg, und die Domains können auf die Gespa-Liste gesetzt und per DNS blockiert werden. Jeder ist hier für den Vergleich gelistet, nicht zur Empfehlung. Für konkrete Bedingungen zu Boni, Zahlungsarten und Auszahlungszeiten gilt jeweils, was der Anbieter selbst in seinen Teilnahmebedingungen festhält.

BetAlright: der Name verspricht, was die Domain nicht belegen kann

BetAlright gehört zur ersten Gruppe der ausländischen Seiten im Vergleich. Der Rechtsstatus ist derselbe wie bei allen acht: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel. Wer sich bei BetAlright registriert, erhält kein Konto im Sinne des Schweizer Rechts, sondern ein Vertragsverhältnis mit einer Gesellschaft, deren Sitz nicht in der Schweiz liegt und deren Regeln nicht auf Schweizer Recht gestützt sind. Der Name des Anbieters — «alles richtig» — beschreibt eine Haltung, keine Aufsichtsstruktur. Ein Konto, das keine Schweizer Aufsicht kennt, kann auch keinen Schweizer Anspruch erzeugen.

Rabona: ein weiterer Name im gleichen Rechtsstatus

Rabona reiht sich in die Gruppe ohne Schweizer Bewilligung ein. Die Angaben zur ausländischen Lizenz sind nicht festgestellt; eine solche Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Aus Schweizer Sicht ist die Lage identisch mit der jedes anderen Anbieters ohne Bewilligung: keine Aufsicht, kein Register, kein Rechtsweg. Was einen Vergleich zwischen Rabona und der Schweizer Bewilligung angeht, so endet er an der Stelle, an der man nach dem Ansprechpartner im Streitfall fragt. Bei Rabona wie bei den übrigen sechs ist der Ansprechpartner nicht die Aufsicht eines Kantons.

20Bet: breites Programm, dünne Absicherung

Auch 20Bet führt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt: keine Verbindung zum Sperrregister der Gespa, keine Schweizer Rechtsmittel, Sperrung der Domain möglich. Die Abwägung unterscheidet sich nicht von der der anderen Neulinge — wer ein breites Wettprogramm will, das über die Schweizer Liste hinausgeht, findet es bei solchen Anbietern reichlich, aber er findet dazu keinen Schweizer Schutz. Für einen Schweizer Leser ist das die zentrale Rechnung: mehr Märkte auf der eine Seite, keine durchsetzbare Forderung auf der anderen.

MyStake: der Name, der am wenigsten über sich verrät

MyStake ist ohne Schweizer Bewilligung geführt. Der Anbieter unterliegt keiner Schweizer Aufsicht, die Angaben zur ausländischen Lizenz sind nicht festgestellt, und die Domain kann blockiert werden. Anders als bei den beiden Schweizer Häusern existiert keine Schweizer Stelle, die die Bedingungen dieser Seite kontrolliert hätte. Wer auf MyStake setzen will, muss die Bedingungen des Anbieters selbst lesen und selbst beurteilen, was sie im Streitfall wert sind.

MrXbet: ohne Bewilligung wie die übrigen, mit demselben Problem

MrXbet ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung gelistet. Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und die Möglichkeit der DNS-Sperre. Hier wie dort gilt: Die Begriffe «Bewilligung» und «Lizenz» sind nicht deckungsgleich. Eine Bewilligung nach Schweizer Recht hat nur, wer von der Aufsicht eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung erhalten hat, und das sind zwei Veranstalter. Eine Lizenz aus einem anderen Land ist rechtlich eine andere Sache — und in der Schweiz ohne Kraft.

Betscore: nur eine weitere Adresse ohne Bewilligung

Betscore zeigt keinen anderen Rechtsstatus. Keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domain ausserdem sperrbar. Für den Vergleich mit den zwei Schweizer Häusern ist der Anbieter damit in derselben Kategorie wie die anderen sechs. Es gibt hier nichts zu differenzieren, weil die Kategorie bereits das Ergebnis ist.

HornetBet: ein weiterer ausländischer Anbieter im gleichen Rahmen

HornetBet gehört in dieselbe Gruppe. Keine Schweizer Bewilligung, die Angaben zur ausländischen Lizenz sind nicht festgestellt, und in der Schweiz damit ohne Wirkung. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsmittelweg, Sperrung der Domain möglich. Ein Konto bei HornetBet steht Schweizer Spielern offen, aber es steht ihnen ohne den Schutz offen, den ein bewilligter Veranstalter anwenden muss.

BC.Game: Krypto-Nähe als Werbung, fehlender Schweizer Anschluss als Preis

BC.Game schliesst die Reihe ohne Schweizer Bewilligung ab. Der Anbieter wird vor allem mit Krypto-Einzahlungen in Verbindung gebracht; für den Schweizer Markt bleibt die relevante Tatsache unverändert — keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrung der Domain möglich. Wichtiger als die Währungsfrage ist die Auszahlungsfrage. Der Schweizer Gesetzgeber verlangt von einem bewilligten Veranstalter ausdrücklich, dass Auszahlungen auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers erfolgen; anonyme oder Kryptoauszahlungen sind in diesem Rahmen nicht vorgesehen. Wer bei BC.Game einzahlt, verlässt sich auf die Auszahlungspraxis eines Anbieters, den keine Schweizer Stelle prüft. Das ist das Gegenmodell zum Schweizer Bankkonto — und es ist mit einem höheren Prüfaufwand bezahlt als mit der Bequemlichkeit, die es verspricht.

Die Rechtslage: was ein Kontrollklick zeigen kann und was er nicht kann

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Das Gesetz ordnet Sportwetten den Grossspielen zu und unterstellt sie der Aufsicht der Gespa. Eine Bewilligung setzt eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel voraus und gilt nur in der Schweiz. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar, und bei gewerbsmässigem Betrieb liegt die Strafdrohung höher; wer als Spieler teilnimmt, wird nicht bestraft. Das ist die Hälfte der Wahrheit, die in Anbietermarketing selten vorkommt: Die Strafbarkeit trifft den Veranstalter, das Risiko des Spielers ist ziviler Natur.

Ein schweres Holztor mit Eisenbeschlägen in einer alten Steinmauer, davor liegt Kopfsteinpflaster im Schatten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Bewilligung ist prüfbar, und der Anbieter nicht

Was in der Schweiz über die Zulassung eines Anbieters entscheidet, ist die Bewilligung. Über die Zulassung informiert die Aufsicht, im Fall ausländischer Domains über eine veröffentlichte Liste blockierter Seiten. Ein Blick auf die Liste der zugelassenen Veranstalter zeigt also nicht nur, wer alles dabei ist, sondern vor allem eines: Wie kurz die Liste ist. Das ist keine Recherchefrage, sondern eine Abruf-übung — die Liste ist eine Momentaufnahme, der Anbieter eine Domain, und die Domain kann sich ändern.

Die geschlossene Liste ist der andere Teil des Preises

Der erlaubte Inhalt des Angebots ist auf Sportwetten begrenzt, und welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten zulässig sind, folgt der Liste der Aufsichtsbehörde. Das äussert sich für den Spieler konkret in abwesenden Märkten: keine Cornerwetten, keine Kartenwetten, kein Esport, und bei Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerben nur das, was die Liste ausdrücklich aufführt. Wer sein Wettinteresse breit streut, merkt an diesem Punkt, dass ein bewilligter Schweizer Anbieter nicht nur anders beaufsichtigt ist, sondern auch ein anderes Produkt anbietet.

Jahrgang und Adresse

Zur Zulassung gehört weiter, dass ein Online-Konto einen Wohnsitz in der Schweiz voraussetzt — in der Praxis in der Schweiz generell und beim jeweiligen Veranstalter zusätzlich im eigenen Gebiet. Hinzu kommt ein Konto pro Person mit verifizierter Identität. Ein Schweizer Wohnsitz ohne Schweizer Auszahlungskonto nützt dagegen wenig, weil die Auszahlung an den Namen gebunden ist.

Wo die Aufsicht endet

Die Aufsicht ist keine Verbraucherschutzbehörde. Sie erteilt Bewilligungen, führt die Sperrlisten und kontrolliert die Einhaltung der Schutzvorgaben; ein ziviler Streit bleibt zivil. Genau hier endet die Geschichte für einen Spieler bei einem Anbieter ohne Bewilligung und beginnt die Frage, ob sein Vertragspartner überhaupt erreichbar ist.

Häufige Fragen zu neuen Sportwettenanbietern in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz wirklich brandneue Sportwettenanbieter mit Bewilligung?

Nein. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und beide sind seit Jahren im Markt: Swisslos mit Sporttip, die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein brandneuer Anbieter mit Schweizer Bewilligung müsste in dieses Verfahren, und dort ist derzeit kein Platz vorgesehen.

Wenn nur zwei Veranstalter zugelassen sind — welcher ist dann der beste?

Der Vergleich hängt vom Wohnkanton ab, denn das Einzugsgebiet entscheidet, welches Konto überhaupt möglich ist. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Für die meisten Spieler gibt es damit gar keine Wahl zwischen den beiden, sondern nur eine Wahl zwischen einem bewilligten Konto und einem ohne Bewilligung.

Was bedeutet es, wenn ein Anbieter auf der Sperrliste steht?

Die Aufsicht veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die über die Namensauflösung schweizerischer Telekommunikationsanbieter blockiert werden. Am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains; blockierte Adressen werden innert Stunden durch neue ersetzt. Für den Spieler heisst das: Der Zugang kann jederzeit verschwinden, während ein Guthaben dort liegen bleibt.

Wie vergleicht man Quoten, wenn die eingerechnete Marge unterschiedlich ausfällt?

Über die Auszahlungsquote eines Marktes: Sie ergibt sich aus dem Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Einzelquoten eines Marktes, und die Marge ist 100 % minus dieser Quote. Verglichen werden darf nur derselbe Markt desselben Ereignisses zum selben Zeitpunkt. Zwei Quoten aus verschiedenen Sportarten oder aus zwei Wettarten sagen über die Marge des Anbieters fast nichts.

Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Veranstaltern möglich, und warum nur Auszahlung auf ein eigenes Konto?

Bei Swisslos läuft das Aufladen des Spielkontos unter anderem über PostFinance Pay mit Bestätigung in der App sowie über einen Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und einer Kappung von CHF 10’000 in 30 Tagen. Die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen ist die Bedingung, mit der die Aufsicht anonyme Wege ausschliesst. Krypto- oder Fremdkontoauszahlungen sind im bewilligten Markt nicht vorgesehen.

Welche Risiken bestehen bei neuen Seiten ohne Bewilligung, etwa mit Bitcoin-Einzahlung?

Es fehlen die Schweizer Schutzmechanismen: kein Anschluss an das Sperrregister, keine Aufsicht, keine Schweizer Rechtsmittel, und die Domain kann gesperrt werden. Hinzu kommt die steuerliche Seite — Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber einzelne Kantone behandeln sie als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Für die eigene Situation gilt: kantonale Steuerverwaltung fragen.

Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»