Sportwetten-Gewinne in der Schweiz: steuerfrei bis zum Freibetrag – und was darüber passiert

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Für die Bewilligungen der Veranstalterinnen stützt sich dieser Überblick auf die Angaben der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht, und auf die Steuerinformationen der ESTV.

Die Fassade eines Sandsteingebäudes mit hohen Fenstern im weichen Licht des Vormittags, davor ein leerer Platz.
Gewinne aus Grossspielen (zum Beispiel Zahlenlotto und Sportwetten) unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag.

Wer in der Schweiz auf ein Fussballspiel setzt, stellt dem Finanzamt normalerweise keine Frage, die es beantworten müsste. Ein Gewinn von CHF 340 auf einer Kombiwette ist kein steuerbarer Einkommensfall. Das ist die kurze Antwort, und sie gilt länger, als die meisten glauben: bis zu einem Freibetrag, den der Bund für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgesetzt hat. Darunter interessiert sich die direkte Bundessteuer nicht für die Wette. Darüber zieht die Veranstalterin bei der Auszahlung 35 % Verrechnungssteuer ab, und der Spielende holt sich das Geld über die Steuererklärung zurück.

Interessant ist deshalb nicht die Steuerfreiheit. Interessant ist, was drumherum hängt. Wo eine Bewilligung fehlt, kann derselbe Gewinn vollumfänglich steuerbar werden — und zwar unabhängig davon, wie klein er ist. Wo ein Anbieter nur eine Bewilligung für ein bestimmtes Gebiet hat, entscheidet die Wohnadresse darüber, ob man überhaupt ein Konto eröffnen darf. Und wer den Freibetrag als Freibrief liest, übersieht, dass die Kantone ihre eigenen Schwellen führen und dass ein einzelner Gewinn knapp über der Grenze nicht mit dem ganzen Betrag in die Steuer fällt, sondern nur mit dem Teil darüber.

Der zweite Kostenpunkt ist weniger sichtbar. Limiten, Sperren, Verifikation und die Beschränkung auf eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettarten sind der Preis der Bewilligung — und sie kosten den Spielenden Bequemlichkeit, nicht Geld. Das ist der Handel, den das Schweizer Modell anbietet: viel Schutz, zwei Veranstalterinnen, ein schmaleres Wettprogramm als auf jeder ausländischen Seite. Wie teuer dieses Modell im Alltag wirklich ist, lässt sich erst sagen, wenn man die Limiten, die Sperrfristen und die Auszahlungswege nebeneinanderlegt.

Was Spielerschutz den Spielenden kostet

Ein Schutzsystem, das nichts kostet, ist kein Schutzsystem. Das Schweizer Geldspielgesetz verteilt die Lasten sichtbar: Der Staat hält sich bei den Einzahlungen zurück, die Veranstalterinnen müssen handeln, und die Spielenden müssen sich selbst Grenzen setzen, bevor sie überhaupt mitspielen dürfen. Wer die Mühe scheut, kommt gar nicht erst an den Wettschein.

Eine Parkbank unter einer Kastanie im Herbst, auf dem Kiesweg liegen gelbe Blätter.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3'863'790).

Verlustlimiten, die vor dem ersten Einsatz stehen

Bei Swisslos läuft nichts, bevor nicht Limiten gesetzt sind. Für die Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Diese 72 Stunden sind die eigentliche Leistung des Systems. Wer an einem schlechten Abend seine Limite nach oben schrauben will, sitzt drei Tage lang mit der alten Zahl fest — drei Tage, in denen der Impuls, der die Erhöhung ausgelöst hat, meistens verpufft. Das Gesetz verlangt für eine Erhöhung lediglich 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Man kann darüber streiten, ob eine Veranstalterin, die freiwillig strenger ist als das Gesetz, damit rechnen darf, dass niemand es bemerkt. Sie sollte es.

Ein Sparglas mit Münzen steht auf einer sonnigen Fensterbank in einer Küche.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen betrug CHF 1'000'000 (2019 bis 2022), CHF 1'038'300 (2023), CHF 1'056'600 (2024).

Die spontane Erhöhung als Notausgang fällt weg, und genau das ist ein Kostenpunkt für einen bestimmten Spielertyp: für jemanden, der in einer Live-Wette einen Rückstand aufholen will. Der Spielende zahlt für diese Sperre nicht mit Geld, sondern mit der Option, die er nicht mehr hat. Das ist der günstigere Teil des Deals.

Der Steuerfreibetrag, die Spielsuchtabgabe und das Spielerschutz-Register

Der Freibetrag von CHF 1’071’000 hat mit Spielerschutz nichts zu tun. Spielerschutz ist es, dass die Gewinne überhaupt dorthin fliessen, wo sie gebraucht werden: Die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen nach Art. 106 Abs. 6 BV vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen, und die Gespa legt dazu jährlich einen Bericht vor, den ersten 2020 für das Jahr 2019.

Wie viel davon tatsächlich ankommt, zeigt der Schweizer Weg der Verteilung. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Die eingenommene Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags, für 2025 CHF 3’863’790. Und der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird gemäss IKV 2020 je zur Hälfte nach ständiger Bevölkerungszahl und nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt.

Der Rückgang bei den Sportwetten-Einnahmen zwischen 2024 und 2025 ist die Zahl, die in diesem Abschnitt hängen bleibt. Wenn ein gemeinnützig gebundenes Monopol weniger abwirft, während die Sperrliste wächst, liegt die Erklärung nicht in einer schlechteren Quote, sondern in der Konkurrenz um Aufmerksamkeit. Wer sein Geld zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung trägt, sorgt dafür, dass die 0.5 % Spielsuchtabgabe gar nicht erst anfallen — und dass die kantonale Sportförderung die Rechnung dafür tragen darf.

Spielsperre: 180 Tage, unbefristet, und die Grenze bei drei Monaten

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine Sperre wirkt also weiter, als der Anlass reicht, bei dem sie ausgesprochen wurde.

Wer die Sperre selbst gewählt hat, kommt eine Zeit lang nicht zurück. Das Gesetz sieht vor, dass eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten aufgehoben werden kann, und es verlangt, dass ein kurzer Ausstieg von bis zu sechs Monaten überhaupt angeboten wird. Beide Fristen kommen einem gesperrten Spielenden nicht wie ein Schutz vor, sondern wie eine Wand vor. Ein Teil dieser Wand ist gewollt: Der grösste Feind der Selbstkontrolle ist der Spielende selbst.

Eine Besonderheit, die viele übersehen: Bei einer bewilligten Sportwette in der Schweiz laufen Gewinne über die Aufsicht und die Identifikation des Kontos. Für Spielende aus der Schweiz ist eine Teilnahme an Angeboten ohne Bewilligung eine Einbahnstrasse. Wer im Sperrregister steht und es dennoch versucht, verliert den Anspruch auf Einsätze und Gewinne — im Streitfall zugunsten des Veranstalters, nicht des Spielenden.

Was das Zusammenwirken für den Alltag bedeutet

Die Einzelposten lesen sich harmlos. Zusammen ergeben sie ein Konto, das am Anfang mehr Arbeit macht als eine ausländische Seite: Limiten setzen, Ausweis hochladen, Adresse prüfen lassen, einen Wohnsitz im richtigen Kanton nachweisen. Bei der Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer nach der Registrierung mit einem anonymen Zahlungsweg rechnet, wird enttäuscht.

Bleibt die Frage, wie streng ein Wettschalter vor Ort prüft. Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt und bei 200 Versuchen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schutzwirkung damit begründet, dass jemand am Tresen schon aufpassen wird, hält an einer Illusion fest. Der Schutz kommt aus der Software, der Verifikation und den Limiten — nirgends sonst.

Die Rangliste der Steuerfolgen: Bewertungsraster und Vergleich

Ein Vergleich, der zwei Gruppen unterschiedlich bewertet, muss offenlegen, welche Kriterien er anlegt. Hier sind es fünf: die Art der Bewilligung, das Vertragsgebiet, der rechtliche Rahmen hinter dem Spielerkonto, der Weg eines Gewinns über die Schwelle, und der praktische Aufwand bis zum ersten Wettschein. Wer sein Konto nach den ersten vier Punkten auswählt und den fünften ignoriert, wählt in der Regel das falsche.

Die zentrale Einsicht dieser Rangliste ist unangenehm kurz: Die Reihenfolge ist nicht beeinflussbar, weil sie vorgeschrieben ist. Keine Bewertung hebt einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung in die Nähe eines bewilligten, und keines der Argumente für die ausländischen Plattformen — breiteres Angebot, andere Zahlungswege, schnellere Registrierung — ändert etwas daran, dass ein Gewinn dort steuerlich anders behandelt wird.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
Roobet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
BetFury ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
IviBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung

Was die Tabelle zeigt, ist keine Marktaufteilung, sondern die Folge eines politischen Entscheids. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keinen weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen. Von einem Bewertungsraster mit zehn Zeilen und zwei unterschiedlichen Ergebnissen zu sprechen, ist beinahe grosszügig.

Für die acht Plattformen ohne Bewilligung heisst das nicht, dass alles an ihnen gleich wäre. Ihre Zahlungswege, ihre Quoten und ihre Sprache unterscheiden sich. Für die Steuerfolge heisst es sehr wohl, dass sie alle identisch sind: Ein Konto ohne Schweizer Bewilligung ist nicht am hiesigen Sperrregister beteiligt, und ein Gewinn daraus wird in einem Teil des Landes als vollumfängliches Einkommen behandelt. Die Details dazu stehen im Abschnitt zur Rechtslage.

Wer den Vergleich nutzt, sollte eine Frage mitbringen, die keine Tabelle beantwortet: Wie oft gewinne ich überhaupt einen Betrag, der steuerlich ins Gewicht fällt? Bei fast allen Spielenden ist die Antwort nie. Die Rangliste reiht dann nicht die Steuerlast, sondern den Aufwand — und beim Aufwand schneiden die beiden Schweizer Veranstalterinnen schlechter ab, als es ihrer rechtlichen Stellung entspricht.

Das Wichtigste zuerst: Einsätze, Gewinne und die Schweizer Schwellen

Der Kern des Themas lässt sich in einem Satz sagen, und dieser Satz wird oft falsch zitiert: Steuerfrei ist nicht die Wette, sondern der einzelne Gewinn bis zu einer bestimmten Höhe. Der Einsatz ist überhaupt kein Steuertatbestand, und eine Wette gilt steuerlich nicht als Kapitalanlage, deren Erträge zu versteuern wären.

Einsatz und Gewinn sind zwei verschiedene Dinge

Steuerbar ist einzig der Gewinn, und auch der erst oberhalb des Freibetrags. Gewinne aus Grossspielen — Zahlenlotto und Sportwetten gehören dazu — unterliegen der Einkommenssteuer erst ab diesem Freibetrag; für die Steuerperiode 2024 nannte die ESTV «ab 1’056’601 Franken». Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer von einer «Wettsteuer» hört, meint in der Regel die Abgabe, die die Veranstalterin auf ihren Bruttospielertrag an die Spielsuchtabgabe leistet — und die zahlt nicht der Spielende.

Und weil nur der Teil über der Grenze steuerbar ist, fällt nicht der ganze Gewinn in die Steuer. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 genau CHF 200’000 steuerbar; der Sockel bleibt unangetastet. Beim Freibetrag für die Staats- und Gemeindesteuern im Kanton Thurgau liegt die Grenze bei CHF 1’000’000, bei der direkten Bundessteuer 2026 bei CHF 1’071’000. Ein Gewinn von CHF 1’050’000 mit einem Freibetrag von CHF 1’000’000 ergibt CHF 50’000, die steuerpflichtig sind.

Es ist die zweite Zahl, die in Gesprächen über Sportwettengewinne fast nie fällt. Die Aufregung gilt dem Freibetrag, die Rechnung dem Überschuss.

Warum der Freibetrag jedes Jahr ein Stück steigt

Der Freibetrag ist keine politische Hausnummer, sondern ein indexierter Wert. Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt jährlich nach dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode, auf Grundlage der Verordnung über die kalte Progression. Deshalb standen CHF 1’000’000 für die Jahre 2019 bis 2022, dann CHF 1’038’300 für 2023, CHF 1’056’600 für 2024 und CHF 1’070’400 für 2025; für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 liegt der Wert bei CHF 1’071’000.

Diese Reihe erzählt etwas über die Steuerfreiheit selbst. Sie ist kein Privileg, das jemand regelmässig erneuert, sondern ein Automatismus, der einen Betrag gerade so hält, wie er einmal war. Für den Einzelnen ändert das praktisch nichts: Zwischen der Schwelle und einem realistischen Wettgewinn liegen Grössenordnungen, die sich nicht durch eine Teuerungsanpassung schliessen.

Auch der Einsatz lässt sich anrechnen — aber gedeckelt

Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns, höchstens aber CHF 5’200 für die Steuerperiode 2023 beziehungsweise CHF 5’300 für 2024 und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne, bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden (Art. 33 Abs. 4 DBG). Für 2025 liegt der Höchstbetrag bei CHF 5’400. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten.

Der Deckel ist der Punkt. Wer tatsächlich mehr als CHF 5’400 im Jahr auf Wetten setzt und einen steuerbaren Gewinn erzielt, kann die tatsächlichen Einsätze nicht in voller Höhe gegenrechnen. Für den Hobby-Wettenden mit Kleinstbeträgen ist der Abzug ein Nebenschauplatz — er zahlt ohnehin keine Steuer auf den Gewinn. Wer dagegen regelmässig vierstellig setzt, merkt, dass die Pauschale den Aufwand nur andeutungsweise abbildet.

Was das für die Steuererklärung heisst

Bei diesen Grössenordnungen stellt sich die Frage der Deklaration selten. Ein Gewinn unterhalb des Freibetrags ist bei der direkten Bundessteuer kein Einkommen, und er löst auch keine Verrechnungssteuer aus. Wer dagegen über die Schwelle kommt, deklariert den Gewinn in der Steuererklärung und stellt einen Rückerstattungsantrag für das Abgezogene. Die abgezogene Verrechnungssteuer lässt sich nämlich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen, sondern wird zurückgefordert, indem der Gewinn deklariert und die Rückerstattung beantragt wird. Ein Antrag, der ohne Deklaration ins Leere läuft — beides gehört zusammen, und die Fristen dieser Rückforderung sind der Punkt, an dem der Freibetrag praktisch endet.

Rechtslage: Bewilligung, Steuerfolge und die Adresse auf dem Konto

Bei der Frage nach der Steuerfreiheit geht es am Ende um eine einzige Voraussetzung: Ist die Veranstalterin in der Schweiz bewilligt? Alles andere ist Detailarbeit an dieser Frage.

Zwei Veranstalterinnen, ein Gesetz und eine geschlossene Sportliste

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und unterstehen der Aufsicht der Gespa in Bern; die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig, denn sie beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Deshalb gibt es genau zwei Veranstalterinnen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen, und für die Anmeldung eines Spielerkontos braucht es Wohnsitz in der Schweiz, in der Praxis im jeweiligen Vertragsgebiet.

Was gesetzt werden darf, ist abschliessend geregelt: nur Sportveranstaltungen, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Massgeblich ist die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe ebenfalls nur dann; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nie gesetzt werden. Die Liste enthält keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und währenddessen, sofern die Veranstalterin eine entsprechende Entscheidung hat; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht.

Sporttip selbst nennt für Einzel- und Kombinationswetten einen Mindesteinsatz von CHF 1 und einen Höchsteinsatz von CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das Wettprogramm ist also nicht nur inhaltlich kürzer als das einer ausländischen Plattform, sondern auch in der Einsatzhöhe gedeckelt — ein Unterschied, der den einen Spielenden nichts kostet und den anderen hart trifft.

Wann derselbe Gewinn vollständig steuerbar wird

Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS steuerbar sind; Gewinne aus illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen unterliegen ihr ebenfalls. Bei der Einkommenssteuer kippt das Bild: Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Der Freibetrag schützt dort nicht, weil er an eine Schweizer Bewilligung gebunden ist.

Vorsicht mit der Umkehrung: Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind nicht automatisch steuerfrei, und eine Steuerfreiheit lässt sich auch nicht mit der ausländischen Lizenz begründen. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Bestraft wird die Veranstalterin; die Spielenden bleiben nach der Praxis des Bundesamts für Justiz strafrechtlich unberührt. Der Preis liegt woanders: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Ist die Veranstalterin bewilligt, bleibt genau ein Steuertermin übrig: der Gewinn oberhalb des Freibetrags. Dort zieht die Veranstalterin bei der Auszahlung 35 % Verrechnungssteuer ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 bei einem Freibetrag von CHF 1’071’000 hinterlässt also CHF 129’000, auf die die Steuer trifft, und davon bleiben nach Abzug CHF 83’850 — bis zur Deklaration in der Steuererklärung und dem Rückerstattungsantrag.

Wo die Steuerfreiheit endet und wer es entscheidet

Nur ein Teil der Wette, die man gewinnt, ist Gegenstand dieser Regeln. Gewinne aus Kleinspielen, zu denen lokale Sportwetten zählen, sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind; nicht bewilligte Kleinspiele sind nach der Thurgauer Praxis vollumfänglich steuerbar. Eine weitere Feinheit: Die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 führt für die Kantone unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600 und CHF 1’056’600 sowie 1 Mio. auf, für 2023 CHF 1’038’300 und 1 Mio. Die kantonale Schwelle ist also nicht nur anders, sie ist von Kanton zu Kanton anders — und wer in zwei Kantonen steuerpflichtig ist, muss beide beachten. Deshalb steht auf jeder Seite zu diesem Thema «je nach Kanton» und nicht eine kantonal genannte Zahl.

Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne, sowohl zur direkten Bundessteuer wie zu den Staats- und Gemeindesteuern, sind an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden zu richten; Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer beantwortet die ESTV. Wer eine Steuererklärung ausfüllt und dabei eine Zahl einsetzt, die er aus einem Ratgeber statt aus einem Bescheid hat, riskiert Nachfragen auf eigene Kosten. Der Gang zur Steuerbehörde ist keine Formalität, sondern die einzige belastbare Antwort, die es zu diesem Thema gibt.

Die Veranstalterinnen und Anbieter: Kosten, Limiten, Einordnung

Der Vergleich folgt der rechtlichen Ordnung: zuerst die beiden Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung, dann die ausländischen Plattformen, geordnet wie im Raster. Wer in der zweiten Gruppe etwas sucht, findet es dort, aber unter anderen Bedingungen.

Swisslos Sporttip: das vollständige Schutzpaket mit kantonaler Eintrittskarte

Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet möglich — wer in Genf oder Waadt wohnt, ist hier schlicht nicht zugelassen. Wer sein Konto eröffnet, durchläuft die Verifikation, setzt Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999, und wer unter 21 Jahren ist, bewegt sich in einem Rahmen von CHF 1’000.

Der Schwerpunkt dieser Seite liegt auf den Kosten, und bei Sporttip sind sie gering: keine Steuer auf dem Einsatz, keine Steuer auf einem realistischen Gewinn, ein Mindesteinsatz von CHF 1 und ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 je Einzel- oder Kombinationswette. Wer diese Beträge als absolut liest, findet den Fall, in dem sie binden: Jemand mit einer grossen Einzelwette auf eine sichere Quote bekommt sein Volumen nicht unter. Der Schweizer Weg begrenzt den Einsatz zusätzlich, und das ist bewusst so.

Was Sporttip den Spielenden auch gibt, ist der Bewilligungsstatus selbst. Ein Gewinn aus Sporttip fällt unter die Freibetragslogik mit Verrechnungssteuer darüber und Rückerstattung. Ein Gewinn aus einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fällt in einem Teil der Kantone vollumfänglich in die Steuer. Diese Differenz macht die Sporttip-Konten für die eine Leserin wertvoll und für die andere irrelevant.

Ein Vergleich mit dem Spielerschutzregister schliesst das Bild ab. Eine unbefristete Spielsperre bei Swisslos gilt schweizweit und schliesst Casinos einschliesslich Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein mit ein. Das Register ist der Teil des Systems, der einen Spielenden auch dann noch hält, wenn er die Plattform wechselt — es kann genau das, wozu ein einzelner Anbieter nicht in der Lage wäre.

Bewertung: Das steuerlich vorteilhafteste Angebot der ganzen Auswahl, und gleichzeitig das am schwersten zugängliche — eine Platzbeschränkung, die nicht vom Geschmack des Spielenden abhängt, sondern von seiner Postadresse. Wer im Vertragsgebiet wohnt und kleine bis mittlere Einsätze spielt, fährt hier mit dem geringsten Steuerrisiko; wer die Limiten von CHF 9’999 Verlust pro 30 Tage, CHF 1 bis CHF 1’000 je Einzelwette und ein geschlossenes Wettprogramm als Einschränkung erlebt, zahlt dafür mit Freiheit statt mit Geld.

Loterie Romande Jouez Sport: für die Westschweizer Kantone

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage entspricht der von Sporttip: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa.

Steuerlich ist die Lage von Jouez Sport dieselbe wie bei Sporttip. Ein Gewinn aus Jouez Sport ist einkommenssteuerfrei bis zum Freibetrag, darüber werden 35 % Verrechnungssteuer erhoben und über die Steuererklärung zurückgeholt. Der kantonale Freibetrag richtet sich nach dem Sitz der steuerpflichtigen Person, nicht nach dem Sitz der Veranstalterin. Wer in Genf spielt und in Zürich steuerpflichtig ist, liest den Zürcher Wert.

Die Kosten liegen hier nicht im Preis, sondern in der Abdeckung. Spielende in der Deutschschweiz haben mit Jouez Sport nichts zu tun — die beiden Veranstalterinnen teilen sich das Land, nicht den Markt. Diese Aufteilung ist Teil der Regelung und nicht ein Mangel der einzelnen Anbieterin, und das ist genau der Punkt: Wer in einer dieser beiden Gruppen wohnt, hat die Wahl nicht, die er sucht.

Der Blick auf die Westschweizer Seite endet mit einer Zahl, die für die Kosten des Gesamtsystems spricht: Die Loterie Romande beschäftigt 221 Personen und unterhält 2’350 Verkaufsstellen, aus denen die Verteilung in die kantonalen Fonds läuft. Diese Struktur ist teuer, und sie ist der Grund, warum ein unbewilligter Anbieter nicht einmal versucht, eine Filiale zu eröffnen. Wer würde für die Westschweiz 2’350 Verkaufsstellen subventionieren, wenn dieselbe Leistung per Konto ein Prozent davon kostet? Genau diese Frage ist der Auftrag des Monopols.

Bewertung: Für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura das Gegenstück mit identischer Steuerfolge und grösserer physischer Präsenz, nirgendwo sonst nutzbar. Die entscheidende Zahl ist damit nicht eine Quote und nicht ein Freibetrag, sondern die Grenze des Vertragsgebiets — alles innerhalb liegt unter Schweizer Schutz, alles ausserhalb ist für diese Veranstalterin unsichtbar.

Sportaza: ohne Schweizer Bewilligung

Sportaza verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine Veranstalterbewilligung gilt immer nur für die Schweiz. Für Sportaza ist keine Bewilligung belegt, die in der Schweiz Wirkung hätte; eine ausländische Erlaubnis irgendwelcher Art ändert daran nichts. Das Konto steht nicht mit dem Schweizer Sperrregister in Verbindung, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Domänen solcher Anbieter können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden.

Was den Steuerschnitt betrifft, ist die Konsequenz konkret und nicht theoretisch: Ein Gewinn bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung unterliegt nicht der Verrechnungssteuer, weil Verrechnungssteuer nur auf Gewinnen aus einem Grossspiel im Sinne des BGS anfällt. Bei der Einkommenssteuer kann derselbe Gewinn nach der Praxis eines Kantons vollständig steuerbar sein, und zwar ohne die Entlastung durch einen Freibetrag, der an eine Schweizer Bewilligung geknüpft ist.

Bewertung: Der entscheidende Punkt ist nicht die Höhe des möglichen Gewinns, sondern der fehlende Steuerfreibetrag. Wer regelmässig grössere Beträge bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, verliert die Steuerfreiheit, die er mit einem Konto im Vertragsgebiet behalten hätte — ein Nachteil, der grösser ist als jede Quotendifferenz, die sich daraus erzielen lässt.

DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung

DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Ausgangslage ist damit dieselbe wie bei jedem Anbieter dieser Gruppe: kein Schweizer Rechtstitel, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Möglichkeit, dass die Domäne auf der Sperrliste landet und für Schweizer Anschlüsse unerreichbar wird.

Für die Steuerfolge zählt jedoch nicht die Plattform, sondern die Veranstalterin hinter ihr. Eine Schweizer Bewilligung wäre Voraussetzung dafür, dass ein Gewinn unter die Freibetragslogik des BGS fällt und darüber die 35 % Verrechnungssteuer mit Rückerstattung greift. Fehlt sie, greift je nach Kanton die vollständige Einkommenssteuerpflicht ohne Freibetrag.

Bewertung: Der 35-%-Abzug mit Rückerstattung lässt sich als Nachteil des bewilligten Systems lesen; bei einem Anbieter ohne Bewilligung kommt die Alternative nicht zum Zug. Die Rückforderung existiert nur, wo überhaupt etwas einbehalten wurde — und sie setzt eine Schweizer Veranstalterin voraus.

Roobet: ohne Schweizer Bewilligung

Roobet hat keine Schweizer Bewilligung und bewegt sich damit ausserhalb des BGS. Für Schweizer Spielende bedeutet das: kein Konto unter Schweizer Aufsicht, keine Teilnahme am Sperrregister und keine Aussicht auf einen Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung stockt oder ein Konto gesperrt wird.

Der Kostenvergleich fällt für die Zielgruppe dieser Seite anders aus als erwartet. Ein hoher Gewinn aus einem Anbieter ohne Bewilligung bildet kein Gegenstück zu einem hohen Gewinn mit Schweizer Bewilligung. Im ersten Fall gibt es keinen Freibetrag, dessen Rückerstattung man über eine Steuererklärung wieder hereinholen könnte.

Bewertung: Fehlende Bewilligung ist hier kein Randdetail des Angebots, sondern die Grösse, die die Steuerfolge umdreht. Ein Anbieter ohne Schweizer Rechtstitel kann nicht die günstigere Steuerbehandlung liefern — das ist eine Eigenschaft des Systems, nicht der Plattform.

BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game gehört zur Gruppe der Plattformen, für die keine Schweizer Bewilligung vorliegt. Die Folgen sind auf dieser Seite alle aufzählbar: kein Schweizer Rechtsschutz, keine Einbindung in das Sperrregister, und das Risiko, über die Sperrliste geblockt zu werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS durchsetzen.

Wer dort gewinnt, muss zusätzlich nach kantonalem Recht prüfen, wie der Gewinn behandelt wird. Nach der Praxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar, unabhängig von der Höhe. Ein Gewinn von einigen tausend Franken kann damit steuerpflichtig sein, während derselbe Gewinn bei Swisslos unter dem Freibetrag läge und gar nicht auftauchen würde.

Bewertung: Der Nachteil liegt in der anderen Richtung als bei den Schweizer Anbietern. Hier kostet nicht die Limite etwas, sondern die fehlende Schwelle: Was bei den bewilligten Veranstalterinnen steuerfrei bleibt, kann hier vollständig steuerbar sein.

BetFury: ohne Schweizer Bewilligung

BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. Die Domäne kann auf der Sperrliste der Gespa erscheinen, deren Umfang Ende 2025 bei 671 Domänen lag; die erste Liste erschien am 3. September 2019. Blockierte Domänen werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa selbst als Domain-Hopping bezeichnet und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home nennt; auch bet365 steht auf der Liste.

Für den Steuerfall ist dieses Hin und Her die eigentliche Pointe: Die Steuerfolge hängt nicht daran, ob eine Seite erreichbar ist, sondern daran, wie die Veranstalterin aufgestellt ist. Wer ein Konto bei einem Anbieter ohne Bewilligung führt, ändert durch ein kurzfristiges Ausweichen nichts an der Steuerpflicht des Gewinns.

Bewertung: Die Domain-Hopping-Praxis macht den Anbieter erreichbar, aber nicht bewilligt. Der steuerliche Status folgt der Bewilligung und nicht der Verfügbarkeit — genau hier verwechseln viele Spielende eine offene Seite mit einem rechtlich anerkannten Angebot.

Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung

Cloudbet fällt in die Kategorie ohne Schweizer Bewilligung, mit den bekannten Folgen. Zusätzlich gilt für diese Gruppe eine Zahlungsregel, die in der Schweiz eine harte Grenze zieht: Gewinne und Guthaben dürfen bei einem bewilligten Schweizer Angebot nur auf ein Zahlungskonto lauten, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht.

Wer sein Geld über einen Weg auszahlen lässt, der keinen Namen trägt, verliert damit nicht nur den Verbraucherschutz des bewilligten Systems, sondern erschwert es auch, einen steuerpflichtigen Vorgang überhaupt nachzuweisen. Das ist ein Kostenpunkt eigener Art.

Bewertung: Der bequeme Auszahlungsweg ist der teuerste Teil dieses Modells. Er spart Formulare und Fristen und kostet die Steuerfreiheit des Gewinns, die an eine bewilligte Veranstalterin gebunden ist.

IviBet: ohne Schweizer Bewilligung

IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt auch hier: keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht über das Konto, und ein Gewinn, dessen steuerliche Behandlung sich nach kantonalem Recht richtet und nicht nach einem eidgenössischen Freibetrag.

Was diese Seite bei jedem Anbieter dieser Gruppe anders formuliert, ist derselbe Kern: Die Regeln dieses Artikels — der Freibetrag, die Verrechnungssteuer, die Rückerstattung — stehen zur Verfügung, wenn eine bewilligte Veranstalterin das Spiel organisiert. Ohne Bewilligung ist nicht das Spiel verboten, sondern die Steuerbehandlung eine andere.

Bewertung: Der fehlende Registeranschluss ist das schwerste Einzelgewicht in dieser Gruppe. Ein Spielender, der sich sperren lassen will, findet bei einem Anbieter ohne Bewilligung keinen Mechanismus, der über die einzelne Plattform hinausreicht — und genau darin liegt der grösste Unterschied zu den beiden Schweizer Veranstalterinnen.

Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet gehört zu den Plattformen ohne Schweizer Bewilligung und ist damit ein weiteres Beispiel für dasselbe Muster. Die Sperrliste der Gespa, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS durchsetzen, ist das Instrument, mit dem der Bund solche Angebote für inländische Anschlüsse unerreichbar macht.

Steuerlich bleibt die Einordnung dieselbe. Eine ausländische Lizenz — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Wirkung, und sie erzeugt auch keinen Freibetrag. Wer einen hohen Gewinn erzielt, hat in einem Teil der Kantone den ganzen Betrag zu versteuern.

Bewertung: Der entscheidende Kostenpunkt ist nicht die Auszahlung und nicht die Quote, sondern der vollständige Wegfall der Freibetragslogik. Wo bei Swisslos und der Loterie Romande ein Gewinn steuerfrei bleiben kann, ist bei einem Angebot ohne Bewilligung in einem Teil der Schweiz der volle Betrag steuerbar.

Was ein Gewinn über der Schwelle tatsächlich abwirft

Bis hierher ist die Steuerfreiheit eine Frage von Bewilligung und Wohnkanton. Der zweite Teil ist eine Rechnung, und sie zeigt den Mechanismus deutlicher als jede Regel.

Als Beispiel dient ein einzelner Gewinn von CHF 1’200’000 aus einer Schweizer Sportwette, was einer Einzelwette von CHF 100 zu einer Quote von 2.00 mit einem Auszahlungsbetrag von CHF 200 entspricht — die Grössenordnung des Steuerfalls ist der Punkt, nicht die Wette selbst; die Quote ist ein Beispiel und kein genanntes Angebot. Für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 liegt der Steuerfreibetrag der direkten Bundessteuer bei CHF 1’071’000. Steuerbar ist nur der Teil darüber, also CHF 129’000, und darauf werden bei der Auszahlung durch die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer einbehalten, was CHF 45’150 entspricht. Es bleiben CHF 83’850, die bis zur Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung und dem Rückerstattungsantrag einbehalten sind.

Der Auszahlungsbetrag folgt aus Einsatz und Quote: CHF 200. Der Nettoertrag einer gewonnenen Einzelwette ist damit CHF 100, und er läge in diesem Fall vollständig unter jeder der beiden Schwellen — bei einem Freibetrag von CHF 1’056’600 für die Steuerperiode 2024 oder CHF 1’071’000 ab 2026. Es gibt keine Abgabe, keine Meldung und keine Rückforderung.

Betrachtet man denselben Gewinn bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, gibt es keinen Freibetrag. Nach der Praxis des Kantons Thurgau ist der ganze Betrag als Einkommen steuerbar, und die 35 % Verrechnungssteuer fallen gar nicht erst an, weil Verrechnungssteuer nur auf Gewinnen aus einem Grossspiel im Sinne des BGS erhoben wird. Der Betrag, der bis zur Rückerstattung einbehalten ist, liegt dort bei null; der steuerbare Betrag liegt bei CHF 1’200’000 statt bei CHF 129’000. Die Steuerfreiheit, die auf den ersten Blick nach einem Vorteil klingt, ist an dieser Stelle die grössere Belastung.

Ein Detail, das viele Rechnungen falsch macht: Die Verrechnungssteuer ist keine Definitivabgabe auf dem Teil, der sie auslöst. Sie wird zurückerstattet, wenn der Gewinn deklariert und die Rückerstattung beantragt wird; die abgezogene Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die CHF 45’150 sind also keine verlorene Ausgabe, sondern eine Vorleistung. Verloren geht nur zweierlei: die Zeit bis zur Rückzahlung, und alles, was man vergisst.

Gemessen an der tatsächlichen Gewinnwahrscheinlichkeit eines Spielenden sind beide Rechnungen theoretisch. Die Verrechnungssteuer trifft den Lottogewinner, nicht den, der auf ein Ligaspiel setzt.

Für den Teil unter dem Freibetrag gilt weiterhin: Einkommenssteuer und Verrechnungssteuer entstehen gar nicht erst. Wer wissen will, wie die Schwelle im eigenen Kanton liegt, fragt bei der kantonalen Steuerverwaltung nach. Das ist kein Ausweichen vor einer Antwort, sondern die Antwort selbst.

Häufige Fragen zu Steuern auf Sportwettengewinne

Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?

Bis zu einer Schwelle ja. Gewinne aus Grossspielen unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag, und für die direkte Bundessteuer liegt er bei CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026. Einsätze sind überhaupt nicht steuerbar; eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?

Der Bund setzt seinen Wert jährlich neu fest und gleicht damit die kalte Progression aus: CHF 1’000’000 für 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 für 2023, CHF 1’056’600 für 2024, CHF 1’070’400 für 2025 und CHF 1’071’000 ab 2026. Die Kantone führen eigene Werte, weshalb die Übersicht der ESTV für 2024 unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000 und CHF 1’054’600 aufführt.

Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag?

Nur dieser Teil ist steuerbar. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 200’000 steuerpflichtig. Bei der Auszahlung zieht die Veranstalterin auf dem steuerbaren Anteil 35 % Verrechnungssteuer ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus; dieser Betrag wird über die Steuererklärung zurückgefordert.

Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?

Nein. Der Freibetrag knüpft an ein bewilligtes Grossspiel an. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung.

Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?

Nein. Steuerbar ist der Gewinn, nicht der Einsatz. Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags, für 2025 CHF 3’863’790; sie belastet die Veranstalterin, nicht die Spielenden. Bei Grossspielen lassen sich Einsätze bis 5 % des Gewinns abziehen, höchstens CHF 5’400 für 2025.

Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?

Ja, aber gedeckelt: bis zu 5 % des Gewinns, höchstens CHF 5’200 beziehungsweise CHF 5’300 in der Steuerperiode 2024, höchstens CHF 5’400 für 2025, und nur bis zur Höhe der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Bei den Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Thurgau gelten pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000.

Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»