Gratiswette ohne Einzahlung: zehn Franken, sieben Tage und ein Haken, den niemand ausspricht
Datenstand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Geldspielaufsicht Gespa und die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) geprüft.

In der Schweiz gibt es sie, die Gratiswette ohne Einzahlung. Nur sieht sie anders aus, als die Suchanfrage vermuten lässt. Kein Anbieter legt einem Neukunden einen Geldschein auf die Theke, damit er ihn bei der nächsten Auszahlung zurückbekommt. Was es gibt, ist Gratisspielguthaben: ein Betrag, der auf dem Spielerkonto erscheint, mit dem man wetten kann, und der beim Auszahlen verschwindet. Wer das vorher weiss, trifft eine andere Entscheidung als der, der es erst am Auszahlungsschalter erfährt.
Der zweite Punkt ist, dass diese Guthaben nicht frei verteilt werden dürfen. Wer in der Schweiz ein Grossspiel veranstalten will und Gratisspielguthaben oder Gratisspiele abgeben möchte, braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Grössenordnung des ganzen Schweizer Marktes für Gratiswetten: keine Kampagne, sondern eine Handvoll bewilligter Aktionen über ein Jahr verteilt.
Und der dritte Punkt, der alles andere bestimmt: Es gibt in diesem Land genau zwei Veranstalter für Sportwetten. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Sonst niemand. Die ausländischen Marken, die mit Gratiswetten werben, haben hier keine Bewilligung, und ihre Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland gilt in der Schweiz nicht. Was daraus folgt — für die Aktion, für das Konto, für das Geld — ist der eigentliche Inhalt dieser Seite.
Bewilligung und Gespa: Warum die Rechtslage den Aktionskalender bestimmt
Bevor eine Gratiswette ausgezahlt, eingelöst oder überhaupt beworben werden darf, steht eine Behörde im Weg. Das ist der Grund, weshalb der Schweizer Gratiswetten-Markt so aussieht, wie er aussieht.

Was ein Grossspiel ist und wer darüber wacht
Sportwetten fallen in der Schweiz unter die Geldspiele: Sie sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das nicht von der Eidgenössischen Spielbankenkommission — die prüft nur Casinos —, sondern von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat beruht (in Kraft seit dem 1. Januar 2021). Wer ein solches Grossspiel betreiben will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Geldspielrecht ist in der Schweiz Kantonssache, so weit die Kantone es nicht gemeinsam geregelt haben — und sie haben es gemeinsam geregelt.
Wichtiger als die Konstruktion ist ihre Reichweite: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit, hat aber eine unangenehme Konsequenz für alles, was danach kommt. Eine Bewilligung, die hier gilt, kann von keinem anderen Land erteilt worden sein. Und eine Bewilligung, die anderswo erteilt wurde, entfaltet hier keine Wirkung.
Die zwei Veranstalter und ihre Gebiete
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Wer die beiden Gebiete auf der Karte nebeneinanderlegt, sieht das Land in zwei Verkaufsgebiete geteilt. Das ist keine Feinheit für Juristen. Es entscheidet, bei welchem Veranstalter ein Leser aus Genf oder aus St. Gallen überhaupt ein Konto eröffnen kann — und damit, wo eine Gratiswette überhaupt erreichbar ist. Die Zulassung in der Schweiz ist die erste Bedingung von vier, die eine solche Aktion erfüllen muss.
Weshalb ausländische Marken hier keine Bewilligung haben
Organisiert jemand Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung, ist das eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Die Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter aber eingezogen werden.
Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht selbst spricht von Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 steht ebenfalls auf der Liste.
Man muss diese Mechanik nicht mögen. Sperren, die innerhalb von Stunden umgangen werden, erziehen niemanden. Aber sie erklären, weshalb ein Domainname kein Beleg für irgendetwas ist: Wer heute eine Adresse findet, findet sie morgen an einer anderen. Zwei Marken tauchen in diesem Vergleich trotzdem auf, weil sie in der Schweiz bekannt sind und weil ein Leser wissen soll, was er bei ihnen nicht bekommt.
Der Code, der keiner war
Im Aktionsrecht gibt es ein Wort, das die Suchanfrage ständig mitbringt und das die Schweiz praktisch nicht kennt: den Bonuscode. Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), und die Beträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Code, den man in ein Marketingformular einträgt, ist in diesem Modell nicht der Hebel — der Hebel ist die Bewilligung der Aufsicht, und die wird dem Veranstalter erteilt, nicht dem Kunden.
Spielerschutz: die Limiten, die vor dem Gratisguthaben kommen
Wer zum ersten Mal bei Sporttip mitspielen will, wird an einer Stelle aufgehalten, die mit Wetten nichts zu tun hat. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Das ist der erste Kontakt jedes neuen Sporttip-Kunden mit dem Schweizer Modell, und er kommt vor der ersten Wette. Der Betrag, den ein Leser zum Wetten bereithält, wird also nicht vom Veranstalter gedeckt und auch nicht vom Staat fixiert — die Schweiz kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Der Veranstalter muss laut Art. 87 VGS lediglich einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Die Zahl setzt der Spielende.
Was eine Gratiswette an einer Limite ändert: nichts
Hier zeigt sich, was der Gratiswette in der Schweiz tatsächlich folgt. Ein Guthaben von CHF 10 liegt unter jeder Verlustlimite, die ein Leser realistisch setzt, also stösst es an keine Grenze. Das ist der Grund, weshalb die Aktionsbeträge so klein sind: Ein Guthaben, das man an einem Abend verlieren kann, braucht keine Schutzarchitektur, und ein grosses Geschenk bräuchte sie erst recht. Wer eine Gratiswette nutzt, weil er sein Budget schon aufgebraucht hat, hat das Instrument missverstanden. Die Limite kennt das Gratisguthaben nicht als Ausnahme.
Sperren, Register und der Unterschied zum Ausland
Swisslos erlaubt es, den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst zu sperren. Vor Ablauf dieser Frist gibt es keine Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Art. 80–82 BGS betrifft die Sperre sowohl überschuldete oder suchtgefährdete Personen als auch die Selbstsperre; aufgehoben werden kann eine freiwillige Sperre frühestens nach drei Monaten (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer gesperrt ist, kann also nicht darauf bauen, seine CHF 10 noch einzulösen — der Anspruch fällt mit der Sperre.
Und jetzt der Teil, auf den diese Seite hinausläuft. Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an dieses Register angebunden. Das klingt zunächst nur nach einem technischen Detail. Es bedeutet aber konkret: Wer sich in der Schweiz sperren lässt, wird bei einem Anbieter ohne Bewilligung weiterhin bedient. Die Sperre, die im einen Fall über die Fachstelle, das Register und mehrere Monate Wartezeit läuft, existiert im anderen Fall schlicht nicht. Der Unterschied im Schutz wiegt schwerer als jede Aktion, mit der er umgangen wird.
Der Testkaufbefund der Gespa aus dem Jahr 2025 gehört zur nüchternen Seite dieses Bildes: An Verkaufspunkten wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Aufsicht mit dem Bild einer lückenlosen Kontrolle verbindet, liegt falsch. Nicht einmal im bewilligten Teil des Marktes ist der Schutz überall dort, wo er sein sollte.
Gratiswetten-Bedingungen: Frist, Code, Mindestquote, Verfallsdatum
Wer die vier Bedingungen einer Gratiswette in der Schweiz sehen will, muss nicht in Marketingtexte schauen. Ein Blick in die Loterie-Romande-Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» genügt, denn dort steht jede einzelne von ihnen.
Die Aktionsgrammatik in Reinform
Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück wurden ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.
Vier Beschränkungen in einem Satz. Ein Zeitfenster, in dem der Code in den Händen des Publikums war. Eine Kette von sieben Tagen, gerechnet ab dem Eingeben des Codes, nicht ab der Registrierung. Ein verifiziertes Konto als Voraussetzung. Und eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen, nach der das Guthaben verfällt. Wer die Aktion verpasst hat, verpasst sie vollständig: Es gibt keine Nachfrist und keine Kulanz, weil das Guthaben nicht frei verteilt werden darf, sondern über eine bewilligte Aktion läuft, die ihrerseits ein Ende hat.
Wer drei Wochen in den National-League-Stadien war und den Code verlegt hat, hat CHF 10 verloren, die er nie in der Hand hielt. Das ist der Preis der Kontingentierung: Bei 7’000 Stück ist das Angebot absichtlich knapp.
Umsatz, Mindestquote und was die Anbieter hier verlangen
Anderswo ist die Umsatzbedingung der eigentliche Preis einer Gratiswette. Man bekommt einen Betrag, muss ihn aber mehrfach einsetzen, bevor etwas herauskommt — und jede dieser Wetten trägt einen Hausvorteil, der den Bonus still auffrisst.
In der Schweiz steht dieser Hebel bei den bewilligten Aktionen nicht im Zentrum. Was in den Bedingungen der beiden Veranstalter stattdessen steht, sind Deckel: Swisslos begrenzt den Gewinn aus dem Kombiboost und aus Quotenboosts, und beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar. Die Loterie Romande begrenzt Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Solche Obergrenzen sind bei Gratisguthaben selten das, woran ein Leser hängenbleibt — ein Guthaben von CHF 10 braucht keine Obergrenze, um harmlos zu bleiben.
Wer ein ausländisches Angebot prüft, findet dort sehr wohl Umsatzvorgaben, Fristen und Mindestquoten, und die Regel bleibt dieselbe wie bei jeder Aktion: Sie gehört vor der Teilnahme gelesen, nicht danach. Was ein Bonus an Bedingungen auferlegt, ist der eigentliche Kaufpreis.
Auszahlbarkeit: der Satz, der das Wort Gratiswette erklärt
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande gilt dasselbe: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Formulierung steht im Gesetz, nicht in einer Fussnote.
Wer über die Schweizer Sprache stolpert, findet hier den Unterschied, der die ganze Nische verständlich macht. Die Gratiswette und die Freiwette sind Marktbegriffe. «Gratisspielguthaben» ist der Begriff des Gesetzes, und er beschreibt nicht einen Gewinn, sondern ein Spielmittel: einen Betrag, mit dem man teilnimmt, aus dem man aber nicht auszahlen kann. Auszahlbar ist am Ende nur, was man mit diesem Guthaben gewonnen hat.
Dass dieser Gewinn in der Schweiz nicht in ein anonymes Ziel läuft, ist ebenfalls geregelt. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und eine Kreditvergabe an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Ein Spielerkonto ist in diesem Modell kein Bankkonto. Man kann darauf spielen, aber nicht darauf sparen — die Entnahme läuft über das lautende Konto, und wer keines hat, hat ein Problem, das keine Aktion löst.
Was dieses Guthaben bei einer eher durchschnittlichen Wette wert ist
Die Frage, die sich ein Leser stellt, ist nicht, wie hoch die Gratiswette ist. Sie lautet, was sie einbringt. Die Rechnung lässt sich an der Aktion der Loterie Romande nachvollziehen, und das Ergebnis ist unbequem.
Gratisspielguthaben von CHF 10, eine Zweiwegemarkte mit Quoten von 1.90 und 1.90 als Beispiel, nicht als zitierte Quote. Bei zwei Ausgängen über die gesamte Wahrscheinlichkeit verteilt ergibt sich ein Auszahlungsquotenschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Das sind 95 %, der Einschlag des Veranstalters beträgt 5 % — der Quotenschlüssel ist die andere Seite derselben Sache, und die beiden Zahlen ergeben zusammen immer die volle Wahrscheinlichkeit.
Beim Guten hat man zwei gleich grosse Gruppen von je 50 %. Jeder dieser Wege zu CHF 10: Wer seinen Einsatz zurückbekommt von dem Guthaben, dessen Einsatz nicht mit dem Gewinn ausgezahlt wird, dem bringt eine gewonnene Zehnerwette bei Quote 1.90 nur CHF 9 ein. Was für ein Satz? Zehn mal 1.90 gleich 19, minus 10 — die Hälfte der Fälle gibt CHF 9 Gewinn, die andere Hälfte gibt nichts.
Und genau diese Vermögensveränderung, über die zwei Hälften gemittelt: Ursprünglich steckten CHF 10 Vermögen drin. In der Hälfte der Fälle werden daraus CHF 19, in der anderen Hälfte null. Das macht im Mittel CHF 9.50, also 95 % des eingegangenen Vermögenspotenzials — multipliziert mit dem Quotenschlüssel von 95 %, welcher der Gratiswette den Hausvorteil abzieht.
Die Probe: Bei Quote 1.90 zahlt die gewonnene Wette CHF 9 aus. Der Erwartungswert liegt bei der Hälfte davon, also im Band von CHF 4.25, und das liegt knapp unter der Hälfte des Nominalwerts. Über viele Wetten hinweg liegt der Wert einer Gratiswette von CHF 10 bei ungefähr CHF 4.25 bis CHF 4.30. Der Einsatz ist nicht mit dem Gewinn ausgezahlt, deshalb bleibt es unter dem halben Nennbetrag. Eine Gratiswette ist damit ein knappes Fünftel des Versprechens, das in der Werbung steht. Das ist kein Betrug, sondern die Arithmetik des Abzugs.
Die zehn bewerteten Anbieter im Vergleich
Eine Rangliste nach der Höhe des Guthabens führt in die Irre — die Beträge sind zu klein, um als Rangliste etwas zu taugen. Fair verglichen werden die Bedingungen, die Limiten, die Auszahlungswege und die Zulassung in der Schweiz. Die Reihenfolge ist hier kein Ranking, sondern eine Zweiteilung: zwei bewilligte Veranstalter, dann acht Marken ohne Schweizer Bewilligung.
Überblick: Bewilligung, Veranstalter und was das für die Aktion heisst
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
Die Spalte springt ins Auge, und das ist ihr Zweck. Acht Zeilen tragen denselben Eintrag, und dieser Eintrag ist kein Mangel an Information, sondern das Ergebnis: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer eine Rangliste mit zehn Zeilen sucht, findet hier eine mit zwei — und der Rest der Liste beantwortet eine andere Frage, nämlich die, welche Marken einem Schweizer Leser im Alltag begegnen.
Swisslos Sporttip: das Gratisguthaben, das keines ist
Was diese Adresse von allen anderen auf der Seite unterscheidet, ist nicht die Aktion, sondern das Drumherum. Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt, mit Sitz in Basel und dem Produkt Sporttip. Ein Online-Konto bekommt nur, wer im Vertragsgebiet wohnt: in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Für das Gratisguthaben ist damit die erste Hürde die Registrierung. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Das erklärt die Frage, weshalb ein verifiziertes Konto Voraussetzung für CHF 10 ist. Die Verifizierung ist nicht der Türsteher der Aktion — sie ist der Türsteher des Angebots, und die Aktion steht dahinter. Wer den Ausweis nicht hochlädt, kommt an beides nicht heran.
Was Swisslos bei den Wetten selbst bietet, ist solide und eigentümlich begrenzt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses nicht wetten.
Für das Guthaben gibt es einen klaren Weg zurück. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist davon ausgenommen — es ist nicht auszahlbar. Wer auf die Auszahlung wartet: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, Gewinne darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.
Bei den Sonderfunktionen ist die Bilanz gemischt. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Dass der Boost bei einem Cash-Out verfällt, ist der Punkt, an dem die Bewertung hängt. Der Kombiboost belohnt fünfzehn Voraussagen mit 100 % auf den Nettogewinn — das ist eine der wenigen Stellen im Schweizer Programm, an denen die Erhöhung wirklich ins Gewicht fällt. Nur ist sie an die Bedingung geknüpft, dass man bis zum Ende wartet. Wer den Cash-Out als Absicherung benutzt, tauscht die Erhöhung gegen den früheren Ausstieg, und der Ausstiegsbetrag liegt ohnehin tiefer als der mögliche Gewinn. Zwei Instrumente, die sich gegenseitig ausschliessen: Man bekommt nicht beides.
Loterie Romande Jouez Sport: zehn Franken, sauber abgegrenzt
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die das interkantonale Recht zulässt, und sie bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto ist nur für dort wohnhafte Personen möglich. Mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden ist sie im Vertrieb breit aufgestellt — breiter als jede Online-Plattform, die sich mit ihr vergleichen lässt.
Ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 ist das konkreteste Beispiel für eine Gratiswette ohne Einzahlung, das dieser Markt derzeit hergibt: CHF 10 Spielguthaben für den Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde und innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden musste, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Was die Aktion wert ist, hängt an ihrer Abgrenzung. Ein Konto, das im verifizierten Zustand sein musste — das schliesst jeden aus, der sich nur schnell anmelden wollte. Ein Fenster von 7 Tagen nach Eingabe — das schliesst jeden aus, der den Code sammelt und später einlöst. Und 30 Tage Gültigkeit — danach ist der Betrag weg, ohne dass jemand ihn einzieht. Bei einer Aktion über sieben Aktionstage und 7’000 Stück ist die realistische Zielgruppe ohnehin nicht der Gelegenheitsleser, sondern wer im Stadion war. Das ist die ehrlichste Beschreibung dieser Offerte: klein, örtlich, zeitlich und für die meisten Leser schon vorbei. Dass die Loterie Romande daneben Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 zulässt, zeigt, wie weit die eigentliche Plattform von einem Zehn-Franken-Geschenk entfernt ist. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN — und Gratisspielguthaben bleibt von beidem ausgeschlossen.
Wer heute eine Westschweizer Gratiswette sucht, sollte also nicht auf die Wiederholung dieser Aktion warten, sondern in den aktionsbedingten Unterlagen nachsehen, ob gerade eine läuft. Die Veranstalterin darf Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa abgeben; zwischen den Aktionen liegt deshalb oft Funkstille.
bet-at-home: Domain-Hopping steht in den Unterlagen der Aufsicht
bet-at-home gehört zu den Marken, die in der Schweiz bekannt sind und hier trotzdem keine Bewilligung haben. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten. Eine gemeldete Bewilligung liesse sich nicht feststellen, und eine ausländische Bewilligung — ob Curaçao, Malta oder Deutschland — hätte hier ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Konto hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keine Schweizer Rechtsmittel, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Dass die Aufsicht bet-at-home im Zusammenhang mit Domain-Hopping ausdrücklich nennt, ist für einen Leser die praktischste Information auf dieser Seite. Wer die Marke gesperrt vorfindet und sie unter einer anderen Adresse wiederfindet, sieht die Mechanik live. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt.
1xBet: keine Schweizer Anbindung an das Sperrregister
1xBet zählt ebenfalls zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Der Status gleicht dem anderer ausländischer Marken: Es fehlt die Bewilligung nach Art. 4 BGS, der Anschluss an das Sperrregister ist nicht vorhanden, und Schweizer Rechtsmittel greifen nicht. Zudem kann die Domain auf der Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Für einen Leser, der eine Gratiswette ohne Einzahlung sucht, ist die eine relevante Konsequenz nicht das Angebot, sondern der Rückweg: Tritt ein Konflikt auf, gibt es in der Schweiz keine Stelle, die zuständig wäre.
Jackbit: dieselbe Lücke, dieselben Folgen
Jackbit wird hier ebenfalls geführt, obwohl eine Schweizer Bewilligung fehlt. Für den Spielenden bedeutet das: Es existiert kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel sind anwendbar und die Domain kann jederzeit auf der Sperrliste landen. Eine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz lässt sich nicht feststellen.
Die Bewertung dieses Platzes hängt nicht an einer Eigenheit der Marke, sondern an ihrer Einordnung. Eine in der Schweiz gesperrte Domain ist für einen Schweizer Leser keine Adresse, sondern ein Umweg.
MyStake: was ein Konto ohne Sperrregister-Anbindung bedeutet
MyStake steht aus demselben Grund wie die drei Marken davor im Feld «ohne Schweizer Bewilligung». Eine Bewilligung nach Art. 4 BGS fehlt, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, Schweizer Rechtsmittel fehlen, die Domain kann gesperrt werden. Eine gemeldete Bewilligung liess sich nicht feststellen.
Der entscheidende Punkt ist die Sperre: Wer sich in der Schweiz sperren lässt, wird bei MyStake davon nicht erfasst. Die Sperre, die im bewilligten System über Register und Fachstelle läuft, endet hier.
1Bet: kein Schweizer Rechtsweg
1Bet bietet ebenfalls keine regulierte Umgebung in der Schweiz. Da der Anbieter ohne hiesige Bewilligung agiert, sind weder der Zugriff auf das Sperrregister noch Schweizer Rechtsmittel gegeben. Auch hier ist die Sperrung der Domain durch die Gespa eine realistische Möglichkeit.
Was dieser Platz nicht beantwortet, ist die Frage, wo ein Streit landen würde. Eine Schweizer Aufsicht ist nicht zuständig, ein Schweizer Gericht nicht eingebunden. Das ist die Folge, die von der Bewilligungslücke ausgeht.
MrXbet: das Sperrregister endet an der Landesgrenze
MrXbet führt dieselbe Einordnung. Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Wirkung einer ausländischen Bewilligung hier (Art. 4 BGS), ohne Verbindung zum Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsmittel, Domain auf der Sperrliste möglich.
Was bleibt, ist der Umkehrschluss: Wo kein Register greift, greift auch keine Fachstelle. Wer aufhören will, ist auf sich selbst gestellt.
HornetBet: eine Domain ist kein Sitz
HornetBet ist eine weitere Marke, die über keine Schweizer Bewilligung verfügt. Eine in der Schweiz gültige Lizenz wurde nicht festgestellt, das Angebot ist nicht an das Sperrregister angebunden, und Schweizer Rechtsmittel fehlen. Eine Sperrung der Domain durch die Behörden ist möglich.
Dass die Adresse nicht auf .ch endet, sagt nichts über den Betreiber und nichts über den Schutz. Die Endung beschreibt eine Registrierung, nicht eine Zuständigkeit.
Donbet: derselbe Status, dieselbe Bewertung
Donbet zählt gleichfalls zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier fehlen eine in der Schweiz gültige Bewilligung sowie der Zugang zum Sperrregister. Schweizer Rechtsmittel können nicht geltend gemacht werden, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa erscheinen.
Wer bei einem dieser acht Anbieter eine Gratiswette ohne Einzahlung findet, findet sie zu Bedingungen, die niemand in der Schweiz geprüft hat.
Grundlagen: Was eine Gratiswette ohne Einzahlung ist — und was nicht
Nach all den Bedingungen lohnt es sich, das Wort noch einmal auseinanderzunehmen. Denn die Nische ist nicht kompliziert, sie ist nur schlecht beschrieben.

Guthaben, nicht Geschenk
Eine Gratiswette ohne Einzahlung ist in der Schweiz ein Guthaben mit Bedingungen, und der Einsatz wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Wer diese zwei Merkmale im Kopf behält, versteht jede weitere Regel sofort: die 30 Tage Gültigkeit der Loterie-Romande-Aktion, den nicht auszahlbaren Betrag bei beiden Veranstaltern, den verfallenden Boost bei einem Cash-Out. Alle vier Regeln sagen dieselbe Sache von verschiedenen Seiten: Das Guthaben ist ein Spielmittel, kein Vermögenswert.
Der Unterschied zur Einzahlung ist damit rein praktisch. Wer CHF 10 einzahlt und damit wettet, kann bei einem Gewinn über beides verfügen. Wer CHF 10 Guthaben bekommt, kann bei einem Gewinn über das Ergebnis verfügen — und nicht über den Weg dorthin. Bei Quote 1.90 sind das CHF 9 statt CHF 19, die der Spielende am Ende sieht, obwohl das Guthaben nie seins war und nie seins wird.
Das verifizierte Konto als Dreh- und Angelpunkt
Die zweite Grundregel betrifft die Identität. Wer ein Guthaben nutzen will, braucht zuerst ein Konto, und ein Konto braucht im bewilligten Schweizer Sportwetten mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Für die Westschweiz bedeutet das konkret: Wer in Genf wohnt, kann bei Swisslos kein Konto eröffnen, obwohl Swisslos ein Schweizer Veranstalter ist. Wer in Zürich wohnt, kann es bei der Loterie Romande nicht.
Die Verifizierung ist der Punkt, an dem die meisten Gratiswetten-Versprechen aus dem Ausland an der Schweiz vorbeigehen. Ein Anbieter ohne Bewilligung kann keine Adressprüfung gegen Schweizer Datenbanken durchführen und hängt an keinem Register. Was er stattdessen macht, ist seine eigene Regel — und die ist nicht die Regel dieses Landes.
Das erklärt auch, weshalb die Suchanfrage nach einer Gratiswette ohne Einzahlung im Ausland so viel mehr Treffer liefert als in der Schweiz. Das Angebot ohne Verifizierung ist ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung.
Eigenes Geld, eigenes Konto: die Zahlungswege der beiden Veranstalter
Wer trotzdem Geld auf das Konto bringen will, hat bei Swisslos mehrere Wege. Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Die Loterie Romande zieht dieselbe Grenze bei CHF 10’000 pro 30 Tage. Zwei Veranstalter, zwei Obergrenzen, dasselbe Ergebnis: Das Schweizer Modell begrenzt den Durchfluss auf dem Konto, nicht den einzelnen Einsatz. Ausgezahlt wird ausschliesslich auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet.
Wo das Geld hingeht, wenn die Wette gewinnt
Ein Punkt, an dem viele Leser falsch raten: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Ab dem 1. Januar 2026 liegt die Bundesgrenze bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle weicht davon ab — je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.
Für einen typischen Wettenden ist das keine Zahl, die ihn berührt: Ein Gewinn aus einer Gratiswette liegt weit unter jeder der beiden Schwellen. Keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.
Der Kontrast zum Ausland ist hier schärfer als überall sonst. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer — was nach einem Vorteil klingt, bis man die kantonale Praxis dazunimmt: Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das klingt nach einer Formalität. Wer CHF 500 gewinnt, merkt den Unterschied beim Ausfüllen der Steuererklärung. Für Steuerfragen ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung zuständig. Wer eine Gratiswette vor allem deshalb sucht, weil sie steuerfrei scheint, hat die Beträge durcheinandergebracht: Bei CHF 10 tut die Steuer nichts, bei jedem Anbieter.
Eine Rangliste nach Bedingungen, nicht nach Betrag
Die entscheidende Frage steht nach all dem noch offen: Woran soll man das Angebot messen, wenn die Beträge klein sind?
Die Höhe des Guthabens ist kein Kriterium. Zwischen CHF 10 und CHF 10 gibt es keinen Spielraum, und zwischen einer Aktion mit 7’000 Stück und einer, die gar nicht läuft, gibt es auch keinen. Das erste echte Kriterium ist die Bevilligungslage, denn sie entscheidet über alles Folgende. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; jede andere Marke hat hier keine Bewilligung, kein Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel. Das zweite Kriterium sind die Zugangsvoraussetzungen: Wohnsitz im Vertragsgebiet, verifiziertes Konto, keine bestehende Sperre. Das dritte ist die Auszahlbarkeit — nicht auszahlbar ist die Regel, auszahlbar nur der Gewinn. Erst als viertes kommt die Frist, also ob die Aktion überhaupt noch läuft.
Was dabei herauskommt, ist keine Rangliste im üblichen Sinn. Ein Leser aus Genf und ein Leser aus St. Gallen haben je genau einen bewilligten Veranstalter zur Auswahl. Ein Leser, der schon irgendwo ein Konto hat und eine Sperre laufen hat, hat null. Und ein Leser, der im Ausland sucht, findet Angebote, deren Bedingungen niemand in der Schweiz überprüft.
Die Bewertung, die man aus diesen vier Kriterien zieht, lautet: Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport sind die einzigen Anbieter, bei denen eine Gratiswette ohne Einzahlung überhaupt eine Schweizer Aktion sein kann. Alles andere fällt nicht durch die Preisprüfung, sondern durch die Zulassung. Das ist die Einschätzung, die diese Seite vertritt, und sie ist unbequem, weil sie nur für die wenigsten Leser mehr als ein Anbieter übrig lässt.
Wer trotzdem über eine ausländische Marke nachdenkt, sollte die drei Sachen benennen, auf die er verzichtet: keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, Einzug von Einsätzen und Gewinnen in einem Verfahren gegen den Veranstalter möglich.
Häufige Fragen zu Gratiswetten ohne Einzahlung
Gibt es in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung?
Ja, aber nur bei den beiden Schweizer Veranstaltern Swisslos und Loterie Romande, und nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa. Die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben zeigt die Form: ein Code, ein verifiziertes Konto, eine Frist, 30 Tage Gültigkeit. Der Betrag ist nicht auszahlbar.
Weshalb verlangen Veranstalter ein verifiziertes Konto, bevor ein Guthaben genutzt werden kann?
Weil die Registrierung im bewilligten Schweizer Sportwetten Identität, Alter und Wohnsitz prüft. Nötig sind mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person; die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das Guthaben setzt ein Konto voraus, nicht umgekehrt.
Wird der Einsatz einer Gratiswette ohne Einzahlung mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, und der Einsatz der Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Bei Quote 1.90 bringt eine gewonnene Zehnerwette deshalb CHF 9 statt CHF 19. Auszahlbar ist nur das Ergebnis.
Welche Aktionsbedingungen sind zu prüfen, etwa Frist, Mindestquote und Auszahlbarkeit?
Die Eingabefrist, die Gültigkeitsdauer des Guthabens, die Notwendigkeit eines verifizierten Kontos, die Kontingentiierung und die Frage der Auszahlbarkeit. Bei vielen ausländischen Angeboten kommt die Umsatzvorgabe hinzu; sie fehlt in der Schweiz nicht zufällig, sondern weil die Beträge zu klein sind, um sie zu brauchen.
Was geschieht mit Gratisspielguthaben, wenn eine Spielsperre besteht oder Limiten erreicht sind?
Eine Sperre beendet den Zugang: Ausgeschlossene Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, und eine unbefristete Selbstsperre steht im schweizweiten Register. Bei Swisslos kann der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage gesperrt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Die Verlust- und Einzahlungslimiten gelten für alle Wetten, unabhängig davon, ob ein Guthaben im Spiel ist.
Welche Folgen hat eine Seite ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette ohne Einzahlung bewirbt?
Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, kein Schweizer Schutz. Ausländische Bewilligungen haben hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, und Einsätze wie Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar.
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Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»
