In der Schweiz gibt es keine zehn legalen Wettanbieter, sondern zwei Bewilligungen
Stand: 29. Oktober 2026. Bewilligungen und Spielerschutzbestimmungen abgeglichen mit den Angaben der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht, und den veröffentlichten Bewilligungen des Geldspielgesetzes.

Wer in der Schweiz nach Wettanbietern sucht, findet Listen mit zehn, zwanzig, dreissig Namen. Wer die Bewilligungen zählt, kommt auf zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, mehr Veranstalter lässt das Geldspielgesetz für Sportwetten nicht zu. Dazwischen liegt kein Graubereich, den ein Vergleich überbrücken könnte, sondern ein Sprung: hier eine Aufsicht mit Prüfpflichten, dort eine Domain, die auf einer Sperrliste landen kann.
Beide sind gleichzeitig das Ende der Auswahl und der Beginn der eigentlichen Frage. Zwei Anbieter reichen nicht für einen Markt, der nach Preisen wettbewerbsfähig ist, aber sie reichen für einen Markt, der nach Schutzbedürfnissen gebaut ist. Wer sein Konto in Zürich eröffnet, darf nicht in Genf spielen, und umgekehrt. Wer in Freiburg im Üechtland wohnt, hat genau ein Produkt zur Wahl. Das ist unbequem, und es ist Absicht.
Rechtslage und Bewilligung: was die Gespa kontrolliert und was nicht
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ordnet sie seit dem 1. Januar 2019 so ein, und es stellt sie unter die Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Das Geldspielkonkordat trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Eidgenössische Spielbankenkommission taucht in dieser Liste nicht auf, weil sie ausschliesslich Casinos beaufsichtigt — wer die ESBK als Aufsicht über Sportwetten nennt, hat die Aufsichtsbehörden verwechselt.

Eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel. Die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz». Das ist kein Satz für die Fussnote. Er beschreibt den Wirkungsradius: Was hier erlaubt ist, ist protegierbar, kontrollierbar und einklagbar. Was hier verboten ist, wird nicht dadurch erlaubt, dass irgendwo anders eine Lizenz hängt.
Zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Wohnort entscheidet also nicht nur über die Auszahlungswährung, sondern über die Existenz des Kontos. Ein Umzug von Basel nach Genf macht aus einem Sporttip-Konto ein Konto ohne Produkt. Das ist der Preis eines Modells, das den Anbieter an ein Territorium bindet, statt ihn an einen Markt zu lassen.
Der Grundsatz «nur in der Schweiz»
Art. 4 BGS bindet die Bewilligung an das Landesgebiet. Eine ausländische Lizenz — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Kein Artikel des Geldspielgesetzes erkennt sie an, keiner rechnet sie auf eine Schweizer Bewilligung an. Gewerbsmässiges Veranstalten von Sportwetten ohne Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren. Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende.
Für den Wettenden heisst das nichts Beruhigendes. Wer auf einer ausländischen Seite gewinnt, kann den Gewinn verlieren, obwohl er selbst nichts getan hat, was strafbar wäre — Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Fairnesskontrollen, die ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung unterwirft, sind keine, die eine Schweizer Behörde je geprüft hat.
Was auf der Gespa-Liste steht und was nicht
Die Gespa führt nur die Sperrliste ausländischer Domains. Eine Positivliste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, und zwar aus dem einfachen Grund, dass es keine gibt. Die Sperrliste enthält Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping nennt die Aufsicht das, und sie benennt Interwetten und Bet-at-Home in diesem Zusammenhang; bet365 steht auf der Liste.
Das ist der Punkt, an dem die Debatte über Auslandsseiten in der Praxis ankommt. Die Sperrliste richtet sich an den Zugang, nicht an das Angebot. Sie verhindert nicht jeden Weg zur Seite, sie nimmt ihr nur den bequemsten. Wer eine gesperrte Domain über einen neuen Namen sucht, findet sie meist innerhalb eines Tages — und die Frage, ob das klug ist, beantwortet die Sperrliste nicht.
Spielerschutz und Suchtprävention: der Mechanismus, der einen kleinen Fehler teuer macht
Verlustlimiten: wer sie setzt und wer sie senken darf
Die Limiten kommen nicht vom Staat, sie kommen von den Spielenden selbst. Switzerland hat keine gesetzliche Einzahlungsobergrenze, und wer eine sucht, sucht vergeblich. Der Veranstalter muss von jedem Kontoinhaber einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Was daraus folgt, ist wichtiger als die Zahl: Der Wettende legt seinen eigenen Rahmen fest, bevor er ihn braucht.

Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Die 72 Stunden sind der eigentliche Kern: Nach einem schlechten Abend lässt sich die Limite nicht in derselben Nacht hochsetzen. Weil der Anbieter im August 2025 ein 72-Stunden-Fenster ansetzt, während die gesetzliche Frist schon 24 Stunden nach dem Verstreichen der Limite erlaubt, verliert eine Erhöhung das Gefühl, eine Entscheidung sei in einem Klick revidierbar. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind dabei nicht die Grenze des Vorstellbaren, sondern die Frist, die im Kleingedruckten steht. Wer die Limite schon vor dem ersten Wettschein setzt, entscheidet sie in dem …
Selbstsperre: die kürzeste Entscheidung, die niemand rückgängig machen kann
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre wird nach drei Monaten aufgehoben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Eine Sperre und ein unter 18 Jahre alter Spielender haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Der Registereintrag ist stärker als jede Selbstkontrolle. Wer bei Swisslos sperrt, sperrt sich nicht nur aus einem Angebot, sondern aus dem Zugang zu mehreren. Das ist die eigentliche Wirkung: Die Entscheidung eines Abends, getroffen im Kanton Zürich, wird zu einer Tatsache, die auch ein neues Konto in einem anderen Produkt nicht umgeht.
Identität, ein Konto, eine Person
Ein Konto pro Spielendem, verifiziert. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Der Schritt ist nicht beliebt, weil er nach Arbeit aussieht. Er ist der Grund, warum eine Auszahlung überhaupt nachvollziehbar ist: Eine Auszahlung läuft auf ein Konto, das auf denselben Namen lautet, und das lässt sich nur prüfen, wenn der Name geprüft wurde.
Was das nicht garantiert, hat die Aufsicht selbst gemessen. Bei Testkäufen 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle am Schalter ist also nicht streng, sie ist lückenhaft. Wer die Aussage «die Schweizer Bewilligung schützt zuverlässig» aus dieser Zahl ableitet, leitet zu viel ab; sie widerlegt die Annahme, dass jede Bewilligungspflicht am Verkaufspunkt auch eingehalten wird.
Wo Schutz endet, wenn die Bewilligung fehlt
Ausserhalb der Schweizer Bewilligung fehlt der gesamte Katalog auf einmal: keine Sperre im gemeinsamen Register, keine Kontrolle einer unabhängigen Stelle, keine Anlaufstelle bei Streit. Eine ausländische Seite, die mit «keine Limits» wirbt, beschreibt damit kein Produktversprechen, sondern eine fehlende Schutzfunktion.
Krypto, Bitcoin und anonymes Spielen: warum es bewilligte Angebote dafür nicht gibt
Ein Wettanbieter, der Kryptowährungen oder anonyme Zahlungen bewirbt, hat keine Schweizer Bewilligung. Das ist kein Verdacht, sondern eine Folge der Zahlungsregeln. Gewinne und Guthaben werden in der Schweiz nur auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Wo kein Name steht, kann nicht ausbezahlt werden. Eine Krypto-Adresse hat keinen Namen im Sinne dieser Vorschrift.
Dazu kommt das Verbot, Spielenden Kredit zu gewähren. Beides zusammen erklärt, warum das Krypto-Segment in der Schweiz nicht als Nische existiert, sondern als Gegenteil des hiesigen Angebots. Wer bei einem Anbieter mit Bitcoin-Einzahlung spielt, spielt nicht bei einem Schweizer Anbieter, egal wie die Seite sich präsentiert und egal, welche Lizenz sie im Fussbereich nennt. Eine Curaçao- oder Malta-Lizenz ist in der Schweiz ohne Kraft.
Der Name «bester Bitcoin-Wettanbieter» führt damit in eine Sackgasse, in der es nur Verlierer gibt: Wer anonym einzahlt, verliert die Nachvollziehbarkeit, und wer den Gewinn auszahlen will, sitzt vor der Identitätsprüfung, die er mit einer anonymen Einzahlung umgangen zu haben glaubte. Die Schweizer Regeln lassen keinen Weg, an dieser Prüfung vorbeizukommen, und keine Zahlungsperspektive für den, der glaubt, es ginge doch.
Zwei Schweizer Seiten, die mit solchen Zahlungsversprechen in Übersichten auftauchen, sind keine Alternative, sondern eine andere Kategorie. Wer sein Konto in der Schweiz will, akzeptiert den Namen auf dem Konto. Wer den Namen nicht will, bekommt kein Schweizer Konto — und damit auch nicht die Schweizer Regeln, die ihm bei Streit beistehen würden.
Anbieter und Bewilligungsstatus im Überblick
Die folgende Einordnung nennt für jedes Produkt, auf welcher Grundlage es tätig ist. Die ersten zwei Zeilen sind Schweizer Veranstalter. Die übrigen acht sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; sie stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, nicht weil sie eine Wahl wären. Die angewandten Kriterien sind für beide Gruppen dieselben.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| AmunRa | Ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| HighFlyBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| Rollbit | Ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| FortuneJack | Ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| DirectionBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| Playzilla | Ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| Betovo | Ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| Boomerang Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
Die Tabelle zeigt eine Zweiteilung, die keine Rangfolge ist. In der linken Spalte steht bei acht Zeilen dasselbe, weil es bei diesen acht nichts zu unterscheiden gibt: keine Schweizer Bewilligung, kein Swisslos-Vertragsgebiet, keine Loterie-Romande-Region. Wer die acht Zeilen als Vergleich liest, sucht einen Unterschied, den die Rechtslage nicht hergibt. Unterschiede zwischen ihnen existieren, sie liegen aber in ihren eigenen Bedingungen und nicht in einem Schweizer Status.
Dass die zwei Schweizer Zeilen dieselbe Bewilligungsart tragen, führt zu der Frage, die sich am schnellsten beantworten lässt: Nicht «welcher ist der beste», sondern «welcher darf mich überhaupt aufnehmen». Die Antwort steht im Vertragsgebiet, nicht in der Bewilligung.
Bonus, Gratiswette und Freispiele: was in der Schweiz überhaupt erlaubt ist
Gratiswetten und Boni sind in der Schweiz eng begrenzt. Der Grund steht im Gesetz: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Eine 100-Prozent-Aktion ohne weiteres ist also nicht Geschäftigkeit, sondern ein Verwaltungsakt. Im Jahr 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Was ein Bonus kostet, bevor er etwas einbringt
Wer ein Angebot prüft, prüft zuerst die Umsatzbedingung, dann die Mindestquote, dann die Frist. Die Reihenfolge ist nicht beliebig: Eine Umsatzbedingung bestimmt, wie oft das Guthaben durch das Angebot laufen muss, die Mindestquote bestimmt, ob überhaupt ein Markt dafür in Frage kommt, und die Frist entscheidet, ob die Zeit reicht. Ein Angebot, das alle drei Punkte nicht klar nennt, ist kein Angebot, sondern eine Ankündigung.
Welche Höhe ein Bonus und welche Bedingungen gelten, steht ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Vergleich kann diese Prüfung nicht abnehmen, er kann sie nur vorbereiten. Wer die Zahlen selbst sehen will, findet sie im Konto unter dem jeweiligen Guthaben, nicht in der Werbung.
Der Kombiboost bei Sporttip: ein Prozentwert mit einer Bedingung
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die hundert Prozent lesen sich wie ein Geschenk. Sie liegen bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote, und das ist eine Kombination, die längst nicht jeder Wettschein erreicht. Die Staffel ist eine Wahrscheinlichkeitsleiter in Prozenten: Je höher der ausgelobte Bonus, desto schmaler die Gruppe, die ihn erreicht.
Quoten- und Profitboosts: was passiert, wenn man aussteigt
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wer vor dem Ereignis aussteigt, verliert den Boost.
Diese vier Zeilen Bedingungen bündeln die drei Wege, auf denen ein Boost verfällt: zu spät, zu oft, zu früh. Der letzte ist der interessanteste, weil er den Nutzen eines Boosts an das Durchhalten bindet. Ein Prozentwert, den man nur behält, wenn man nicht aussteigt, ist kein Rabatt, sondern eine Wette auf die eigene Nervenstärke.
Einzahlung, Auszahlung und wie lange das Geld unterwegs ist
Geld kommt in der Schweiz über ein Konto auf den eigenen Namen herein und geht über ein Konto auf den eigenen Namen wieder hinaus. Diese Regel ist keine Empfehlung, sondern die Voraussetzung. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Zwei kostenlose Auszahlungen, dann 3 Prozent
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die dritte Auszahlung ist der erste Punkt auf dieser Seite, an dem eine Zahl direkt am Portemonnaie zieht. Drei Prozent auf CHF 500 sind CHF 15, und sie treffen nicht den, der möglichst viel spielt, sondern den, der sein Guthaben in kleinen Beträgen abzieht. Wer das weiss, sammelt die Auszahlung statt sie monatlich auszulösen.
Der Rest der Auszahlungskette hat zwei Geschwindigkeiten. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer welche Seite seiner Auszahlung wann wählt, entscheidet die Auszahlungsdauer mit; wie lange es dauert, hängt am Zahlungsweg und an der Prüfung der Identitätsdaten.
Was mit dem Guthaben passiert, wenn es liegen bleibt
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die 26 Wochen sind grosszügig, die 10 Tage sind es nicht.
Wer sein Konto regelmässig öffnet, merkt von beiden Fristen nichts. Wer ein halbes Jahr pausiert und dann einen Gewinn sucht, findet womöglich eine Bekanntmachung statt einer Gutschrift. Und die 10 Tage laufen ab der Verweigerung, nicht ab dem Moment, in dem man sich entschliesst, sich zu wehren.
App und Handy: Limiten im Konto statt im Kopf
Eine App der zugelassenen Veranstalter ist mehr als eine bequemere Oberfläche. Sie ist der Ort, an dem die Limiten liegen, die das Gesetz verlangt. Wer Limits direkt im Konto einstellen kann, stellt sie dort ein, wo er wettet, und nicht in einem Dokument, das er nie wieder öffnet.
Beide Veranstalter betreiben ihre Angebote online, und beide binden das Konto an das Vertragsgebiet. Mobiles Spielen ändert daran nichts: Ein Konto in Zürich und ein Mobiltelefon in Genf ergeben kein Konto in Genf. Wer die App installiert, prüft als Erstes, ob die Limitenanzeige die Werte zeigt, die er selbst gesetzt hat, und ob die Senkung sofort greift.
Wichtiger als das Layout ist die Frage, welche Funktionen die App überhaupt anbietet. Sie entscheidet, ob ein Ausstieg vor Spielende möglich ist, ob eine Livequote zu sehen ist, bevor man sie annimmt, und ob eine Verlustlimite in derselben Sitzung anpassbar oder gesperrt ist. Die Antwort steht in den Bedingungen des Veranstalters und in der App selbst, nicht in einer Übersicht.
Für die Schweizer Veranstalter gilt, dass beide nur ihr eigenes Gebiet bedienen. Wer aus dem Ausland mit einem Vertragskonto zugreift, spielt nicht in einer Grauzone, sondern ausserhalb seines Vertragsgebiets.
Livewetten und Cash-out: was der Ausstieg wirklich ist
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, solange der Veranstalter eine Entscheidung dafür hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht, und das heisst nicht, dass alle Märkte angeboten werden. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Die Quote 1.00 ist die zweite Seite einer Livewette, die in der Werbung nie vorkommt. Sie bedeutet Einsatz zurück, keinen Gewinn. Wer eine Wette abschickt, während das Bild hängt, trägt das Risiko der Latenz. Der Anbieter nennt es nicht Latenz, er nennt es Quote 1.00.
Cash-out ist kein Regulierungsprodukt
Cash-out ist nicht reguliert. Es ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters, und deshalb lohnt es sich, genau zu lesen, was geboten wird. Bei Sporttip gibt es Cash-out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Cash-out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-out nicht für alle Wetten anbieten. Der Ausstieg ist also kein Preis, den man kennt, sondern ein Angebot, das man annimmt oder liegen lässt. Wer «Cash-out» als Sicherheitsnetz liest, liest ein Werbewort. Es ist eine zusätzliche Wette: darauf, dass der angebotene Betrag besser ist als das, was man ohnehin hätte.
Wo die reguläre Spielzeit endet
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit — im Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einer Absage greift eine Frist: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Die 48 Stunden und die 90 Minuten sind zwei verschiedene Arten, dieselbe Frage zu beantworten: Was genau habe ich gewettet? Bei einem Fussballspiel mit Verlängerung im Pokal führt die Annahme «mein Team muss gewinnen» schneller zu einer Überraschung als die Annahme «nach 90 Minuten führt mein Team». Der Unterschied ist kein Detail, er ist der Unterschied zwischen zwei Wetten.
Wettarten, Quoten und die Marge, die in jeder Quote steckt
Ein Vergleich der Quoten sagt nichts, solange man ihn auf zwei Zahlen beschränkt. Eine Quote ist ein Preis, der eine Marge enthält, und dieselbe Begegnung kann bei zwei Anbietern zwei verschiedene Auszahlungsanteile tragen. Die Marge ist die Differenz zwischen 100 % und dem Auszahlungsanteil, und der Auszahlungsanteil ergibt sich aus der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Wer nur die höchste Quote eines Auenseiters vergleicht, vergleicht den auffälligsten Teil eines Marktes und übersieht den Rest.
Deshalb führt eine Übersicht mit «den besten Quoten» in die Irre, wenn sie einen Markt nennt und die übrigen verschweigt. Die Frage lautet nicht, welcher Anbieter beim Heimspiel mehr zahlt, sondern welcher über alle Ausgänge eines Marktes weniger von jedem Einsatz behält.
Der Markenname in der Werbung («beste Quoten», «bestes Quotenverhältnis») beschreibt eine Spitze, nicht die durchschnittliche Marge. Über die Marge einer einzelnen Begegnung entscheidet kein Gütesiegel, sondern der Vergleich der drei Quoten.
Einsatzgrenzen: CHF 1 bis CHF 1’000 und darüber
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Grenzen sind ein Einblick in das Geschäftsmodell. Eine Einzelwette über CHF 1’000 nehmen beide Schweizer Veranstalter nicht an: Damit fällt die Gruppe derer weg, die mit hohen Einsätzen arbeiten. Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Wette und die Verlustlimiten greifen bei demselben Nutzer ineinander: Wer CHF 9’999 als Monatslimite hinterlegt hat, kann ihn in zehn Wetten ausschöpfen, und mehr Wetten als das machen die Grenze nicht grösser.
Mehrere Ereignisse kombinieren: die Falle der abhängigen Wetten
Die Wetten, die sich am lautesten verkaufen, sind Kombinationen. Sie haben eine eigene Regel, die viele übersehen: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Das ist eine der wenigen Regeln auf dieser Seite, die gegen den Kunden formuliert ist, und sie ist nicht unbegründet: Zwei Voraussagen, die voneinander abhängen — etwa Sieg und Torergebnis derselben Partie — sind keine zwei Ereignisse, sondern eines, das zweimal bepreist wird. Wer die Kombination über die Bet-Builder-Funktion spielt, zahlt die richtigere Quote. Wer sie ohne sie spielt, kann den ganzen Schein verlieren, ohne dass ein Spiel falsch ausgegangen ist.
Was ein Gewinn überhaupt rechnet
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Produkt wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Abrundung von höchstens 5 Rappen pro Wettschein fällt bei einem Grossspieler nicht ins Gewicht, bei vielen Wetten mit knappen Summen summieren sich die Rappen zu Franken. Die Richtung ist wichtig: Die Rundung endet immer unten, und zwar beim Anbieter, nicht beim Spielenden.
Für einen Schein mit einem Einsatz von CHF 10 und einer Gesamtquote von 4.60 ergibt sich nach der Formel ein Gewinn von CHF 46, auf zwei Nachkommastellen gerechnet CHF 46.00 und auf 5 Rappen gerundet CHF 46.00. Die Rundung verändert in diesem Beispiel nichts, weil die Summe bereits auf der Fünf-Rappen-Stufe liegt. Bei einer Quote von 2.13 auf CHF 7 wird daraus CHF 14.91, gerundet auf CHF 14.90 — ein Rappen, der beim Anbieter bleibt.
Sportarten und Wettbewerbe: die geschlossene Liste der Aufsicht
Worauf gewettet werden darf, ist in der Schweiz kein Angebotsdetail, sondern eine Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen darauf nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden.
Die Liste zeigt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esports-Sektion. Wer bei einem Anbieter mit Schweizer Bewilligung eine Wette auf Eckbälle sucht, sucht etwas, das im bewilligten Programm nicht steht. Wer Esports spielen will, findet es nur bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung.
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind in der Schweiz nicht erlaubt. Erlaubt sind Sportwetten, und auch sie nur innerhalb der Liste. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Was für den Spieler übrig bleibt
Wer sein Angebot auf Fussball, Tennis, Eishockey und die übrigen aufgeführten Wettbewerbe beschränkt, gewinnt keine Vielfalt, sondern Verlässlichkeit: keine Wette auf Eckbälle, deren Regelwerk er nicht kennt, keine Wette, die plötzlich für ungültig erklärt wird, weil der Wettbewerb auf der Liste gefehlt hat. Die geschlossene Liste ist ein Nachteil für den, der Vielfalt sucht, und ein Vorteil für den, der Klarheit sucht.
Neue Wettanbieter in der Schweiz: warum die Frage falsch gestellt ist
Neue Anbieter sind in der Schweiz nicht ohne Weiteres möglich. Das Angebot ist auf zwei Veranstalter beschränkt, und eine dritte Bewilligung für Sportwetten erteilt das Gesetz nicht. Wer nach «neuen Wettanbietern 2026» sucht, findet deshalb fast immer ausländische Marken, die neu auftauchen, neu werben und keine Schweizer Bewilligung haben.
Neu heisst nicht besser und nicht schlechter, es heisst vor allem unbekannt. Ein Anbieter, der 2025 oder 2026 auf dem Bildschirm erscheint, hat keine Schweizer Aufsicht, keine Eintragung im gemeinsamen Sperrregister und keine Schweizer Ansprechstelle. Was er hat, sind seine eigenen Bedingungen, und die gelten, solange es sie gibt. Eine Marke, die ihre Bedingungen im nächsten Jahr ändert, ändert sie ohne Beteiligung einer Schweizer Behörde.
Zwischen «neu» und «seriös» liegt kein Zusammenhang. Der Test ist nicht das Alter, sondern die Bewilligung. Wer sie hat, findet sie im Bewilligungsregister der Aufsicht; wer sie nicht hat, kann sie auch durch einen neuen Namen nicht erwerben. Wer bei einem neuen Anbieter einsteigen will, tut es in dem Wissen, dass er ausserhalb der Schweizer Regeln spielt — und ohne die Anlaufstelle bei Streit, die in der Schweiz zur Bewilligung gehört.
Top 10: Swisslos und Loterie Romande im Vergleich, danach acht Marken ohne Bewilligung
Die Reihenfolge folgt keiner Werbewirkung, sondern dem Bewilligungsstatus: erst die zwei Schweizer Veranstalter, dann die ausländischen Marken, die Schweizer Spielenden begegnen. Für jede Marke gelten dieselben Kriterien. Die Bewertung sagt nicht, worauf gewettet werden soll, sondern was von welchem Angebot zu halten ist.
Sporttip von Swisslos: das Werkzeug für Verlustlimiten
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sportwetten-Angebot läuft unter dem Namen Sporttip. Es ist die eine Hälfte des bewilligten Schweizer Marktes, und sein Vertragsgebiet reicht von Zürich bis ins Tessin und nach Liechtenstein.
Was das Angebot am klarsten von allen anderen unterscheidet, ist der Schutzapparat. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vorgeschrieben, eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden, eine Selbstsperre gilt 1 bis 180 Tage, und eine unbefristete Sperre wandert in das schweizweite Register. Wer einen Rahmen braucht, findet hier den engsten, den ein Schweizer Anbieter aufstellen darf: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette.
Die zweite Geschichte ist das Geld. Der Bruttospielertrag aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio., nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024 und laut Geschäftsbericht erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes rückläufig (−7.0 %). Der Bericht führt das teilweise auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Ein Anbieter, der weniger einnimmt, weil er strenger limitiert, ist die seltene Kombination aus Marktdaten und Regulierungswirkung: Hier lässt sich die Folge einer Schutzmassnahme erstmals in einer Zahl ablesen.
Auch beim Ausstieg ist Sporttip eng: Cash-out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor dem Spiel und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung. Der Auszahlungskatalog ist konkret: zweimal pro Jahr kostenlos, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, Überweisung in 5 bis 10 Arbeitstagen, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto auf den eigenen Namen. Punktabzug beim Wording: Der Kombiboost verspricht bis zu 100 %, aber erst ab fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote; darunter bleibt von der Zahl wenig übrig. Wer die Limiten als lästiges Formular sieht, übersieht den Teil des Angebots, der ihn am ehesten betrifft. Wer sie nutzt, bekommt einen Anbieter mit einem Auszahlungsweg, der lange dauert, aber funktioniert.
Jouez Sport der Loterie Romande: dasselbe Spiel mit halb so vielen Namen
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung und bedient die Westschweiz. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne. Zur Grösse gehören 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — ein Vertriebsnetz, das über die Verkaufsstellen läuft und nicht über eine App.
Wer in Genf, Lausanne oder Sitten wohnt, hat genau ein bewilligtes Sportwetten-Produkt zur Verfügung. Wer in Bern wohnt, hat es nicht und muss das Konto bei Swisslos führen. Die Grenze verläuft mitten durch ein Land, das politisch und sprachlich zusammengehört, und sie lässt sich nicht durch eine Einstellung im Konto verschieben.
Weil die Loterie Romande dieselbe Bewilligungsart trägt und dieselben Schutzvorschriften einhalten muss, liegen ihre Limiten, Sperren und Zahlungsregeln auf derselben gesetzlichen Grundlage. Ihre eigenen Bedingungen stehen in ihrem Programm. Wer die beiden vergleichen will, vergleicht nicht Aufsichtsstandards, sondern Bedienung, Zahllogistik und die Frage, ob die eigenen Wetten lieber online oder am Kiosk abgewickelt werden. Für einen Spieler ohne Westschweizer Wohnsitz ist die Frage ohnehin verschlossen, und für einen mit Wohnsitz dort ist sie die einzige, die zählt.
AmunRa: viel Casino, kein Schweizer Sportwettenstatus
AmunRa trägt keine Schweizer Bewilligung, und nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft; sie ist kein Bewilligungsersatz, sondern eine Angabe auf der Seite. Das Konto steht nicht mit dem Schweizer Sperrregister in Verbindung, und bei Streit gibt es keine Schweizer Anlaufstelle. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen und damit über DNS gesperrt werden.
Wer die Seite öffnet, sieht ein Casino-Angebot, kein bewilligtes Schweizer Sportwetten-Programm. Die Marke führt keine Schweizer Bewilligung und keinen Schweizer Rechtsweg. Wer ursprünglich nach einem Sportwettenanbieter suchte, merkt das spätestens bei der Auszahlung: Es gibt keinen Weg zurück in die Schweizer Regeln.
HighFlyBet: grosse Versprechen in einem anderen Rechtsraum
HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz gilt in der Schweiz nicht, das Konto hängt nicht am Sperrregister, und ein Streitfall hat keine Schweizer Anlaufstelle. Die Domain kann von der Aufsicht auf die Sperrliste gesetzt werden.
Der Name verspricht Höhe, der Rechtsstatus bietet keine. Ein Spieler, der sein Konto dort führt, bekommt die Bedingungen der Plattform und sonst nichts. Nur der volle Cash-out-Fall und die Schweizer Auszahlungsregeln mit Kontonamen fallen weg — beides zugunsten einer freieren Handhabung, die im Streitfall niemandem hilft.
Rollbit: Krypto-Marke ausserhalb der Schweizer Zahlungsregeln
Rollbit hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsweg fehlt. Die Domain kann auf der Sperrliste erscheinen.
Die Marke gehört zu der Gruppe von Anbietern, die im Umfeld von Kryptozahlungen auftreten — und genau dort scheitert die Schweizer Anschlussfähigkeit. Gewinne werden in der Schweiz nur auf ein Konto auf den eigenen Namen ausbezahlt. Eine Krypto-Adresse erfüllt das nicht. Wer auf einer solchen Plattform spielt, spielt bewusst ausserhalb eines Systems, das ihm im Zweifel beistehen würde.
FortuneJack: der Name sagt es selbst
FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Rechtsraum hat in der Schweiz keine Kraft. Das Konto hängt nicht am Sperrregister, es gibt keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, und die Domain kann gesperrt werden.
Der Auftritt liest sich wie der eines klassischen Offshore-Casinos, mit Sportwetten als Zusatz. Das ist kein Verbrechen, aber es ist ein anderer Rechtsraum: Schweizer Verbraucherschutzregeln greifen nicht, und die schweizerische Prüfung einer Identität beim Auszahlen entfällt nicht, sie ist nur nicht mehr von einer Schweizer Behörde erzwingbar. Wer dort spielt, entscheidet sich für das Gegenteil des Zwecks, den die hiesige Regel überhaupt verfolgt.
DirectionBet: Null Schweizer Bewilligungsstatus, viel Nutzeroberfläche
DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung der gemeldeten Lizenz in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Was bleibt, ist eine Plattform mit eigener Oberfläche und eigenen Bedingungen. Die Bewertung fällt entsprechend nüchtern aus: Es gibt keinen Schweizer Anknüpfungspunkt, an dem sich ein Streit festmachen liesse. Für die Schweizer Regeln ist die Marke schlicht nicht adressierbar.
Playzilla: Spielhalle ohne Schweizer Anschluss
Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung. Eine im Ausland gemeldete Lizenz gilt in der Schweiz nicht, das Konto hängt nicht am Sperrregister, und eine Schweizer Anlaufstelle bei Streit fehlt. Die Domain kann per DNS gesperrt werden.
Der Name deutet auf ein Spielhallen-Angebot hin, und in dieser Kategorie ist der Schweizer Anschluss ohnehin schwach. Wer Sportwetten sucht, findet hier eine Plattform ausserhalb des Schweizer Bewilligungsrahmens, ohne Schweizer Regeln für Einsatz und Auszahlung.
Betovo: ein weiterer Name, ein weiterer Sperrlisten-Kandidat
Betovo hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, es gibt keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Ein reiner Statusbefund, und genau so sollte er gelesen werden: Der Name unterscheidet sich, die Rechtslage nicht. Wer sich zwischen diesen acht Marken entscheiden will, entscheidet nicht zwischen Schweizer und nicht-schweizerisch, sondern zwischen zwei Varianten desselben Status.
Boomerang Bet: die Marke, die wiederkommt
Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz ist in der Schweiz ohne Kraft, das Konto hängt nicht am Sperrregister, eine Schweizer Anlaufstelle bei Streit gibt es nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Der Name passt zum Mechanismus der Domain-Sperren: eine gesperrte Adresse, ein neuer Name, derselbe Zugang. Die Sperrliste ist eine Zugangshürde, keine Angebotssperre, und die Aufsicht nennt das Domain-Hopping selbst als Grund, warum die Liste laufend nachgeführt werden muss. Für den Spieler bleibt davon nichts, was ihm hilft: keine Bewilligung, keine Aufsicht, kein Rechtsweg.
Was eine durchgespielte Einzahlung von CHF 1’000 kostet
Die folgende Rechnung ist eine Illustration, keine Prognose. Sie geht von einem monatlichen Budget von CHF 1’000 aus, das einmal auf einen Zwei-Weg-Markt gesetzt wird; die Schweiz kennt keinen gesetzlichen Einzahlungsdeckel, die Limiten setzt der Spielende selbst. Die Quoten von 1.90 und 1.90 sind ein Beispiel für einen ausgeglichenen Markt, kein zitierter Preis.
Aus den beiden Quoten ergibt sich ein Auszahlungsanteil von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %. Die Marge des Marktes beträgt damit etwa 5 %. Wer CHF 1’000 auf diesen Markt setzt, setzt nominal CHF 1’000 ein; die Marge von rund 5 % entspricht dem erwarteten Kostenanteil an einem Umsatz von CHF 1’000, also ungefähr CHF 50. Weil niemand bei einer einzelnen Wette den Durchschnitt erhält, sondern entweder CHF 1’900 oder nichts, ist dieser Betrag ein statistischer Erwartungswert über viele Wetten, keine Vorhersage für einen einzelnen Wettschein. Der Erwartungswert über eine durchgespielte Einzahlung ist also ein Verlust in der Grössenordnung von CHF 50, und er verschiebt sich mit der Marge des jeweiligen Marktes: Bei einem schlechteren Auszahlungsanteil sind es mehr als CHF 50, bei einem besseren weniger. Die Bandbreite liegt in der Grössenordnung von rund 2 bis 10 % des Umsatzes, je nachdem, welchen Markt und welchen Anbieter man wählt — bei einer Marge von 2 % wären es CHF 20, bei einer von 10 % CHF 100. Wer CHF 1’000 in vielen kleinen Wetten durchspielt, trifft die obere Kante der Bandbreite; wer wenige, gut ausgewählte Märkte bespielt, die untere.
Wie viele Wettanbieter es in der Schweiz gibt
Die ehrliche Antwort lautet zwei. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist die ganze Liste, und sie wächst nicht durch neue Marken, sondern nur durch eine Gesetzesänderung.
Die zweite Frage, die sich daraus ergibt, ist praktischer: Welche der beiden für einen in Frage kommt, hängt vom Wohnkanton ab. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, kann Sporttip nutzen; wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, ist auf Jouez Sport verwiesen. Ein Konto beim jeweils anderen Veranstalter ist nicht vorgesehen. Die Existenz des Katalogs und die Existenz der Wahl sind damit zwei verschiedene Dinge.
Ausländische Anbieter stehen in keiner Wettanbieter-Zahl der Schweiz, auch wenn sie in Übersichten mitgezählt werden. Sie haben keine Bewilligung, unterstehen keiner Schweizer Aufsicht und tauchen im Bewilligungsregister nicht auf. Wer sie mitzählt, zählt Domains, nicht Anbieter.
Warum bei Schweizer Sportwetten 2025 über 3,8 Millionen Franken Spielsuchtabgabe anfielen
Diese Zahl stammt nicht von einem Anbieter, sondern aus dem Mechanismus der interkantonalen Vereinbarung. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen, ohne Lose, wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten; 2025 waren das CHF 3’863’790.
Die 3,8 Millionen Franken sind die sichtbarste Zahl des ganzen Systems: Sie zeigt, dass ein Teil des Erlöses aus Sportwetten verpflichtend in die Prävention fliesst, und zwar unabhängig davon, wie die Kantone sonst mit dem Geld umgehen. Das ist keine Rechtfertigung für Sportwetten, aber es ist die Antwort auf die Frage, wohin ein Teil der Marge geht. Der Rest verteilt sich nach einem Schlüssel, der Bevölkerungszahl und Spieleinsätze mischt — der Kanton mit vielen Einwohnern und der Kanton mit vielen Wetten werden beide bedacht.
Wer in der Schweiz wetten darf und wer nicht
Die Wettgrenze verläuft bei 18 Jahren. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer jünger ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Für die Online-Teilnahme braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und eine Registrierung, die nur einmal möglich ist.
Die Altersgrenze wird an Verkaufsstellen nicht zuverlässig durchgesetzt: Bei Testkäufen der Aufsicht im Jahr 2025 wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Bewilligungspflicht deshalb für wirkungslos hält, zieht den falschen Schluss; wer sie für wasserdicht hält, ebenfalls. Richtig ist: Ein bewilligter Anbieter hat ein Kontrollsystem, und ein Kontrollsystem hat Lücken.
Die Steuerfrage: wann ein Gewinn Steuerfreibetrag heisst und wann nicht
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert beträgt ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, deshalb gilt für die zweite Zahl: je nach Kanton.
Oberhalb des Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück; der Gewinn wird über die Steuererklärung deklariert und die Verrechnungssteuer damit zurückgefordert. Für einen typischen Wettenden mit Einsätzen im zweistelligen oder dreistelligen Bereich liegt der Gewinn weit unter dem Schwellenwert: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, und das ist nicht der Vorteil, der es zu sein scheint. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Für solche Fragen ist nicht die Seite des Anbieters zuständig, sondern eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Werbeton und Zulassung von Gratisangeboten
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.
Für Gratisspiele und Gratisguthaben braucht der Veranstalter die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Aktion mit Geldwert ist in der Schweiz also nicht die Regel, sie ist die Ausnahme, die genehmigt werden muss.
Die Grenze zwischen Beschreibung und Werbung ist dabei keine Formalität: Wer für eine nicht bewilligte Seite wirbt, verliert bis zu CHF 500’000. Diese Seite beschreibt, sie bewirbt nicht, und sie nennt bewusst keinen Weg, den ein Leser zum Einzahlen nehmen könnte.
Wie ein Vergleich zweier Anbieter aussehen kann, wenn es nur zwei gibt
Ein Vergleich, der aus zwei Zeilen besteht, sieht mager aus und ist trotzdem der vollständige. Er lässt sich an vier Fragen aufhängen: Welcher Veranstalter darf mich aufnehmen? Welche Limiten muss ich setzen? Wie komme ich an mein Geld? Was kostet mich der Markt, auf den ich setze?
Die erste Frage beantwortet der Wohnsitz. Die zweite beantwortet der Spielerschutz: Wer eine tiefe Verlustlimite setzt, spielt mit einer kleineren Oberlimite als die, die das Haus ohnehin akzeptiert. Die dritte beantwortet der Auszahlungskatalog, einschliesslich der Frage, ob die dritte Auszahlung drei Prozent kostet. Und die vierte beantwortet der Markt selbst.
Wer die vier Fragen in dieser Reihenfolge durchgeht, hat nach zehn Minuten eine Entscheidung, die nicht von einer Werbeseite abhängt. Wer sie umgekehrt angeht — erst der Bonus, dann der Rest — merkt am Ende, dass der Bonus der kleinste Posten war.
Spielerschutz
Wann die Sperre auch andere Angebote blockiert
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre steht im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer eine unbefristete Sperre einträgt, sperrt sich also nicht nur aus Sporttip aus.
Eine unbefristete Sperre ist die stärkste Selbstbindung, die das Schweizer System kennt, und sie weicht von einem blossen Pausenantrag ab: Bei einer freiwilligen Sperre bringt die Aufhebung ein Fachgremium ins Spiel, und sie ist frühestens nach drei Monaten möglich. Bei einem selbst gewählten Unterbruch von bis zu sechs Monaten gilt eine Frist, die der Veranstalter anbieten muss. Unter 18 Jahre oder gesperrt: kein Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Was im gemeinsamen Register steht und was nicht
Das Register erfasst gesperrte Personen. Es erfasst nicht die, die nie gesperrt wurden. Ein grosser Teil des Schutzes besteht darin, dass ein Spieler seine Entscheidung nicht offen halten muss, bis er sie ändert.
Wer die Grenze kennenlernen will, ohne sein Konto zu gefährden, kann sie mit einer befristeten Selbstsperre im eigenen Konto testen. Sie ist harmlos und wirkt sofort. Wer heute glaubt, eine Sperre sei übertrieben, sollte die Frist im Kopf behalten: Sie ist die einzige Bremse auf dieser Seite, die sich nicht aushebeln lässt.
Wo man sich melden kann, wenn es nicht mehr harmlos ist
Der Schutz endet nicht bei der Sperre. Bei einem Schweizer Veranstalter gibt es einen Ansprechpartner und eine Stelle, an die man sich wenden kann, wenn man eine Wette oder eine Auszahlung nicht versteht. Bei einem ausländischen Anbieter endet dieser Weg an der Grenze: Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsichtsbehörde für den Betrieb, der nicht bewilligt ist.
Wer fürchtet, dass sein Spiel aus dem Rahmen läuft, findet bei einer bewilligten Schweizer Adresse einen Weg, der dokumentiert ist. Bei einer ausländischen Adresse findet er den Weg, den die Seite selbst vorschlägt. Der Unterschied zeigt sich nicht in einem guten Tag, sondern in dem einen, an dem man ihn braucht.
Häufige Fragen zu legalen Wettanbietern in der Schweiz
Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt?
Erlaubt sind nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide tragen eine Veranstalter- sowie eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und unterstehen der Aufsicht durch die Gespa. Jede andere Marke, die Schweizer Spielenden angeboten wird, hat keine Schweizer Bewilligung.
Wie viele Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung gibt es, und für welche Kantone gelten sie?
Zwei. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein Konto ist jeweils nur im eigenen Gebiet möglich.
Welche Wettanbieter sind seriös, und woran lässt sich eine Schweizer Bewilligung erkennen?
Seriös heisst hier bewilligt, und die Bewilligung ist an zwei Merkmalen erkennbar: Der Anbieter ist ein Veranstalter nach der interkantonalen Vereinbarung, und die Gespa veröffentlicht ihn als bewilligt. Fehlt die Gespa-Bewilligung, hilft auch ein bekannter Name nicht weiter.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettanbieter?
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt das Domain-Hopping.
Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt eine Quote über die Marge aus?
Die Marge folgt aus dem Verhältnis der Quoten eines ganzen Marktes: Aus 1.90 und 1.90 ergibt sich ein Auszahlungsanteil von rund 95 % und eine Marge von rund 5 %. Eine hohe Einzelquote sagt nichts über die Marge des Marktes. Der Vergleich gehört über alle Ausgänge geführt, nicht über den sichtbarsten.
Wie werden Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport besteuert?
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt der eidgenössische Schwellenwert bei CHF 1’071’000. Darüber fallen 35 % Verrechnungssteuer an, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Der kantonale Schwellenwert weicht je nach Kanton ab.
Rechtslage – dreiwegwetten.com
Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»
