Curling Wetten in der Schweiz: Zwei dürfen, der Rest darf nicht

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026 · Bewilligungen und Spielregeln geprüft gegen die Gespa als Aufsichtsbehörde sowie die veröffentlichten Spielregeln von Swisslos und der Loterie Romande.

Eine Curlinghalle von der Tribüne aus gesehen: ein glatter Granitstein auf blauem Eis, daneben ein Besen, kühles Hallenlicht
Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz.

Wetten auf Curling sind in der Schweiz nicht deshalb eine Randerscheinung, weil sie unattraktiv wären, sondern weil der Markt geschlossen ist. Genau zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und beide müssen sich an eine Sportartenliste halten, die der Gesetzgeber geschrieben hat. Wer auf einen Stein im Haus setzen will, sollte zuerst wissen, wer die Wette überhaupt annehmen darf.

Rechtslage: Wer hierzulande Wetten auf Curling anbieten darf

Die Frage vor jeder Quote ist keine Geschmacksfrage. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von zwei Veranstaltern angeboten werden, und das ist keine Marktbeobachtung, sondern eine Deckelung durch die Kantone. Wer auf einer ausländischen Seite ein Curling-Programm findet, findet es bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung — und ohne die Schutzmechanismen, die für die zwei erlaubten gelten.

Ein Bergdorf im Schnee am Morgen aus der Ferne gesehen, aus einem Kamin steigt Rauch auf
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Der gesetzliche Rahmen

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht die ESBK — deren Zuständigkeit endet bei den Casinos. Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das praktische Ergebnis: Eine ausländische Konzession entfaltet hier keine Wirkung. Nicht eingeschränkt, nicht teilweise, sondern keine.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden.

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran. Wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Was auf der Bewilligungsliste steht

Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, Fassung 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte finden sich dort nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Curling gehört zu den Randsportarten, die überhaupt nur dann im Programm erscheinen, wenn die Liste die betreffende Konkurrenz führt. Das ist der erste Punkt, an dem ein Curling-Wetter merkt, dass sein Sport kein Fussball ist: Es gibt keine Garantie, dass die nächste Europameisterschaft mit einem vollen Marktangebot im Wettschein auftaucht. Die Liste ist die Grenze, nicht die Programmgestaltung des Veranstalters.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht reguliert — es ist eine Funktion jedes einzelnen Veranstalters, nichts, worauf ein Anspruch bestünde. Zu virtuellen Sportarten lässt sich zur Rechtslage nichts sagen, und Esport steht schlicht nicht auf der Liste.

Was eine fehlende Bewilligung kostet

Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist die einzige.

Die schlechte Nachricht ist der Rest. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung setzt, hat keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg. Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keine Aufsicht über die Auszahlung, keine Kontrolle darüber, ob das Spiel fair abläuft, und keine Stelle, an die man sich wendet, wenn das Konto gesperrt wird und die Auszahlung ausbleibt. Art. 4 BGS sagt, die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und alles, was ohne sie läuft, läuft ohne sie.

Blockiert wird trotzdem. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Die Blockade ist ein Wettlauf, den die Aufsicht nicht gewinnt, und für den Wettenden heisst das: Erreichbarkeit sagt nichts über den Status.

Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Einen solchen Anbieter darf man beschreiben und bewerten. Man darf ihn nicht empfehlen und nicht als legal oder sicher bezeichnen. Das ist der Grund, warum die ausländischen Marken in der Tabelle der zehn Marken im Vergleich in einer anderen Gruppe stehen als die zwei einheimischen.

Ein Wort zur scheinbaren Symmetrie, weil beide Seiten sich gern darauf zurückziehen: Es gibt keine zwei gleichwertigen Optionen mit verschiedenen Vor- und Nachteilen. Es gibt eine bewilligte mit vollem Schweizer Schutz, einer geschlossenen Sportarten- und Marktliste, Wohnsitzvoraussetzung und Identitätsprüfung, und eine nicht bewilligte ohne jede dieser Eigenschaften. Auf der einen Seite fehlt die Auswahl. Auf der anderen fehlt der Schutz.

Die Folge für den einzelnen Fall

Ein Guthaben, das nicht ausgezahlt wird, lässt sich bei einem Anbieter ohne Bewilligung nicht bei einer Schweizer Stelle einfordern. Wer eine Streitigkeit über die Auswertung einer Curling-Begegnung hat, findet keinen Schweizer Adressaten. Der Schutz, den ein bewilligter Veranstalter bietet, ist an die Bewilligung gebunden, und ohne sie existiert er nicht — auch dann nicht, wenn in einem konkreten Fall alles reibungslos läuft.

Die zweite Folge trifft das Konto selbst. Bei einer bewilligten Veranstalterin existiert ein Wettreglement und ein Beschwerdeweg, an dessen Ende ein Rechtsmittel steht. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung existiert in der Schweiz weder das eine noch das andere, und der Kontoinhaber muss selbst entscheiden, welches Forum überhaupt zuständig sein kann. Vor einer Wette klingt das theoretisch. Nach einer strittigen Auswertung ist es die einzige Frage, die zählt.

Eine Einschätzung

Wer von einer Auslandsseite mit einem üppigen Bonusprogramm hört, sollte die Reihenfolge der Kriterien umdrehen. Zuerst der Status, dann alles andere. Eine freundliche Oberfläche und ein grosszügig wirkendes Angebot sind keine Angaben über den Rechtsweg, und der Rechtsweg ist das, was eine Wette im Streitfall wert ist. Wer in einem der Vertragskantone wohnt, hat eine Alternative, die keine Werbung braucht: eine bewilligte Veranstalterin, die die Regeln einhält, weil sie dazu verpflichtet ist.

Spielerschutz: Was greift, bevor der erste Einsatz steht

Die Rechtslage erklärt, wer anbieten darf. Spielerschutz erklärt, was passiert, wenn jemand zu viel setzt — und in der Schweiz beginnt dieser Teil nicht bei der Aufsicht, sondern beim Wettenden selbst. Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss verlangen, dass überhaupt Werte gesetzt werden (Art. 87 VGS).

Verlustlimiten: die erste Hürde des Kontos

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind der wichtigste Satz in diesem Abschnitt. Der Gesetzgeber sieht in Art. 87 VGS eine Erhöhung nach 24 Stunden vor; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer an einem langen Turnierabend in der zweiten Verlängerung die Limite hochsetzen will, weil drei Begegnungen parallel laufen, kann das nicht am selben Abend.

Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Wer von einem «Schweizer Einzahlungslimit» liest, liest von einer Betreiberklausel oder aus einem anderen Land. Hier ist die Grenze das, was der Wettende selbst eingetragen hat, plus die technische Kappe des Wallets.

Die Wahl der drei Zeiträume ist übrigens kein Formalismus. Ein 1-Tages-Wert begrenzt einen Abend, ein 30-Tages-Wert begrenzt den Monat; wer nur die Monatslimite tief setzt und den Tageswert hoch, hat für einen einzelnen Turniertag wenig gewonnen. Und der 7-Tages-Wert ist der, den man selbst am wenigsten im Blick hat, weil er selten mit einer Kalenderwoche zusammenfällt. Wer die Werte setzt, sollte den Tagestiefsten zuerst wählen und die anderen beiden daran ausrichten.

Spielsperre und Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Grundlage sind Art. 80–82 BGS: Ausschluss überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen und Selbstausschluss, geführt in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Die Reichweite überrascht viele: Gesperrt heisst gesperrt, auch im Casino, auch online, auch über der Grenze in Liechtenstein. Wer denkt, die Sperre lasse sich am nächsten Tag mit einem Anruf lösen, irrt sich um drei Monate. Und: Gesperrte oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Wer während einer laufenden Sperre doch spielt, verliert den Anspruch auf das, was er gewonnen hätte.

Ein Konto pro Person, mit geprüfter Identität (Art. 47–52 VGS). Mindestens 18 Jahre, Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Ein Punkt, den man nicht schönreden sollte: Die Gespa-Testkäufe 2025 haben an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. An der Ladenkasse ist die Alterskontrolle also keine Mauer. Das spricht nicht gegen die bewilligten Anbieter im Vergleich zu einem Offshore-Buchmacher, wo es gar keine Kontrolle gibt — aber es spricht gegen die Annahme, ein Schweizer Siegel sei lückenlos. Online ist die Prüfung strenger, weil sie am Ausweis hängt.

Wohin das Guthaben zurückkommt

Auszahlungen gehen in der bewilligten Schweiz nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Interessanter als das Aufladen ist das Abheben, weil dort eine Zahl steht, die in keiner Werbung auftaucht. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Zweimal im Jahr gratis, danach 3 % — das ist die Bedingung, die am ehesten unterschätzt wird. Sie trifft nicht den Gelegenheitswetter, der einen Gewinn stehen lässt und einmal im Monat abhebt. Sie trifft den, der nach jedem Turnierabend sein Guthaben aufs Konto zieht, und sie trifft ihn ab der dritten Transaktion eines Jahres, also ungefähr im Februar. Ob das eine Gebühr oder eine Lenkungswirkung ist, darf jeder selbst entscheiden; die Zahl selbst ist die Information.

Wenn der Gewinn verfällt

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber werden sie bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Die 10-Tage-Frist für den eingeschriebenen Brief ist angesichts der 5 bis 10 Arbeitstage, die eine Überweisung dauern kann, bemerkenswert knapp. Wer erst nach dem Erhalt einer abweichenden Auszahlung reagiert, hat weniger Zeit, als er vielleicht annimmt. Und 26 Wochen klingen grosszügig, bis man sie auf eine Qualifikationsrunde bezieht, die im Frühling gespielt wurde und deren Auswertung man im Herbst liest.

Sportarten und Turniere: Wann Curling überhaupt auf dem Wettschein steht

Curling hat eine Eigenschaft, die für Wetten mehr zählt als jede Quote: Der internationale Kalender konzentriert sich auf wenige, klar benannte Konkurrenzen. Im Wesentlichen sind das die Europameisterschaft, die Weltmeisterschaften der Damen und Herren, der Mixed-Doubles-Wettbewerb und, alle vier Jahre, das olympische Turnier. Wer den Curling-Kalender liest, weiss fast das ganze Jahr über, welche Wettkämpfe stattfinden — anders als im Fussball, wo an einem Wochenende mehr Begegnungen anstehen, als irgendjemand überblickt.

Was damit nicht gesagt ist: Dass eine Konkurrenz stattfindet, heisst nicht, dass sie im Angebot steht. Die Verbindung zwischen Kalender und Wettschein läuft über die Verbindungsliste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Was dort nicht aufgeführt ist, erscheint nicht.

Warum das Angebot dünn bleibt

Das Marktangebot eines Veranstalters richtet sich nach dem Wettumsatz, den er erwartet. Curling liefert diesen Umsatz nicht, und das ist keine Haltung, sondern eine Folge der Aufmerksamkeitsökonomie: Ein Turnier, das an einem Mittwochmorgen läuft und dessen Zuschauerzahlen einen Bruchteil eines Ligaspiels erreichen, produziert wenige Einsätze. Der Veranstalter kalkuliert deshalb zwei Dinge, die beide gegen den Curling-Wetter laufen.

Erstens bleibt die Liste der Voraussagen kurz. Wo bei einem Fussballspiel ein Dutzend Märkte offenstehen, sind es bei einer Curling-Begegnung oft nur zwei: der Sieger und, seltener, die Anzahl der gespielten Ends oder ein Handicap. Zweitens wird die Quote breiter gesetzt als in Märkten mit grossem Volumen, weil die Unsicherheit über den richtigen Preis steigt, wenn wenige Einsätze ihn korrigieren.

Die geringe Auswahl ist also nicht das Symptom eines faulen Veranstalters, sondern des Wettbewerbs selbst. Wer auf Curling setzt, handelt in einem Markt, in dem wenige andere handeln, und die Kosten dieses Marktes sind nicht die Gebühren, sondern die Zahl der Möglichkeiten.

Die Fenster im Jahr

Die Europameisterschaft der Curler wird in der Regel im November ausgetragen, die Weltmeisterschaften verteilen sich auf März und April, der olympische Wettbewerb liegt im Februar. Um diese Fenster bewegt sich das Angebot. In den Sommermonaten ist es am dünnsten.

Wer sein Wissen nutzen will, geht deshalb zweigleisig: Er verfolgt den Turnierkalender, und er prüft, ob die jeweilige Konkurrenz auf der Liste der zugelassenen Wettkämpfe geführt wird. Beides zusammen entscheidet, ob eine Wette überhaupt möglich ist. Für den Leser heisst das, dass die Planung im Curling nicht mit der Quote beginnt, sondern mit dem Kalender.

Was Livewetten bei Curling leisten

Livewetten sind bei Curling in gewissem Masse reizvoller als bei einem Sport mit kontinuierlichem Umbruch, weil sich eine Begegnung in Ends und Steine gliedert. Es gibt natürliche Unterbrechungen. Nach dem achten End, kurz vor dem letzten Stein, lässt sich eine Entwicklung besser einschätzen als in einem Spiel, dessen Zustand sich sekündlich verändert.

Der Gesetzgeber kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Der Veranstalter entscheidet, für welche Ereignisse er Livewetten anbietet, und bei einem Turnier mit hohem Publikumsinteresse fällt diese Entscheidung leichter als bei einem Vorrundenspiel. Für den Wettenden heisst das schlicht: Die Livewette existiert nur, wo sie angeboten wird.

Dazu kommt die Wertungsregel, die im Abschnitt über die Grundlagen ausführlich steht: Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00. In einem Curling-End, in dem der letzte Stein gespielt ist, ist das keine theoretische Möglichkeit.

Was der Kalender für die Anbieterwahl bedeutet

Die Wahl zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern ist keine Wahl zwischen Sportarten. Es ist die Wahl zwischen Gebieten. Wer in Genf wohnt, hat bei Sporttip keinen Zugang, wer in Zürich wohnt, keinen bei Jouez Sport. Für einen Curling-Wetter ist das besonders spürbar, weil sein Sport keine Ausweichmöglichkeit auf einen dritten bewilligten Anbieter kennt — anders als bei Fussball, wo wenigstens das Angebot innerhalb des einen verfügbaren Veranstalters breiter ist. Wer in einem Vertragskanton wohnt, hat genau ein Programm. Wer in keinem wohnt, hat keines.

Die zehn Marken im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne

Die Gruppierung folgt der einzigen Unterscheidung, die in der Schweiz zählt: bewilligt oder nicht. Die zwei einheimischen Veranstalter stehen zuerst, danach die ausländischen Marken, die hier ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Sie werden nach denselben Kriterien bewertet, aber die Bewertung ersetzt nicht die Bewilligung. Ein gut geführtes Konto bei einem nicht bewilligten Anbieter bleibt ein Konto ohne Schweizer Schutz.

Marke Bewilligungsstatus Veranstalterin bzw. gemeldete Konzession Ort des Veranstalters
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande Lausanne
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Konzession —
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Konzession —
1Bet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Konzession —
BetFury ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Konzession —
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Konzession —
IviBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Konzession —
BassBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Konzession —
20Bet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Konzession —

Dass in acht Zeilen dieselbe Eintragung steht, ist die eigentliche Information. Es gibt keine ausländische Marke mit Schweizer Bewilligung, und es kann keine geben, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt haben. Die Spalte ist nicht das Ergebnis einer Suche, die nichts gefunden hat, sondern das Ergebnis einer Regel.

Die zwei bewilligten Anbieter unterscheiden sich nicht in der Bewilligungsart, nicht in der Aufsicht und nicht in der Struktur der Selbstbeschränkung — nur im Gebiet und im Sitz. Das ist der Grund, warum die folgenden Einzelbeschreibungen nach Rolle im System und nicht nach Merkmalen sortiert sind: Es gibt keine Alternativen.

Ein Hinweis zum Lesen dieser Liste: Die ausländischen Marken werden beschrieben, damit ein Leser einschätzen kann, was ihm dort angeboten wird und was ihn das kostet. Die Beschreibung ist keine Empfehlung. Nach Art. 74 Abs. 3 BGS ist Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel strafbar, und eine Aufzählung als Empfehlung zu lesen wäre der falsche Schluss aus einer Tabelle, die nur den Status festhält.

Swisslos Sporttip: das Verlustlimiten-System als eigentliches Angebot

Bewilligung und Gebiet. Sporttip wird von der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in diesem Gebiet und ein Mindestalter von 18 Jahren voraus; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Einsätze. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Systemwette mit CHF 10’000 Einsatz spielt, muss wissen, dass dieser Betrag nicht dem Risiko einer Einzelwette von CHF 10’000 entspricht, sondern auf mehrere Kombinationen verteilt wird.

Märkte und Funktionen. Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt ebenfalls nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Cash-Out. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Gewinnberechnung. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Das Resultat wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung wirkt immer gegen den Wettenden, sie ist nicht zu beanstanden und in der Praxis selten grösser als fünf Rappen.

Sonderfälle. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Verdikt. Der eigentliche Vorteil liegt nicht in der Quote, sondern in der Kette von Regeln, die an der Wette hängen: feste Limiten, ein 72-Stunden-Riegel gegen die eigene Limitenlockerung, ein schweizweites Sperrregister, das auch das Casino erfasst. Der Preis dafür ist die Auswahl — CHF 1’000 als Höchsteinsatz bei einer Einzelwette, ein kurzes Programm bei Randsportarten, eine Sportarten- und Marktliste, die der Gesetzgeber geschrieben hat. Wer im Vertragsgebiet wohnt, sollte das nicht als Nachteil lesen, sondern als den Gegenstand, den er bezahlt.

Loterie Romande Jouez Sport: ein Verteilkostenpunkt namens Verkaufsstellennetz

Bewilligung und Gebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist, wie bei Swisslos, eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in einem der sechs Kantone voraus.

Was die Zahlen erzählen. 2’350 Verkaufsstellen bei 221 Mitarbeitenden ist ein Verhältnis, das man vor Augen haben sollte, wenn von digitalem Wandel die Rede ist: Auf einen Mitarbeitenden kommen rechnerisch gut zehn Annahmestellen. Das ist ein Vertrieb, der an der Ladenkasse lebt und den Online-Kanal als Ergänzung führt, nicht als Zentrum. Für den Leser korrigiert das die Erwartung an eine App: Wer eine Westschweizer Plattform mit dem Funktionsumfang eines internationalen Buchmachers sucht, sucht etwas, das dieser Vertrieb nicht vorsieht.

Was geteilt wird. Die Rahmenbedingungen sind identisch mit denen bei Sporttip: dieselbe Bewilligungsart, dieselbe Aufsicht, dieselbe Selbstbeschränkung als System. Die Limiten werden von den Spielenden selbst gesetzt, eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden, und eine unbefristete Spielsperre gilt im schweizweiten Register und damit auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Auch die Steuerfreibeträge sind dieselben wie bei allen bewilligten Schweizer Grossspielen, weil sie an das Bundesrecht und den Wohnsitzkanton anknüpfen.

Was das für einen Curling-Wetter heisst. Curling hat in der Westschweiz eine eigene Verankerung, und der Weg zur Annahmestelle ist in einem Gebiet mit 2’350 Verkaufsstellen kurz. Wer eine Wette in der App zusammenstellt und sie an einer Verkaufsstelle spielt, nutzt genau die Verbindung, die dieser Vertrieb anbietet. Wer dagegen eine reine Online-Erfahrung sucht, sollte die Erwartung entsprechend setzen.

Verdikt. Die Loterie Romande ist die Antwort auf eine Frage, die es nicht gibt — nämlich welcher Westschweizer Anbieter dem anderen überlegen sei. Es gibt keinen anderen. Wer dort wohnt, wo sie tätig ist, hat genau einen bewilligten Zugang, und die Unterscheidung zu Swisslos beschränkt sich auf die Sprache der Oberfläche, den Sitz und die Reichweite der Verkaufsstellen. Wer im Gebiet wohnt, prüft, ob das Konto eröffnet werden kann; wer nicht, hat hier nichts zu prüfen.

Betwinner: Auslandsmarke ohne Schweizer Bewilligung

Betwinner tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Nach Art. 4 BGS gilt eine ausländische Konzession hier nicht. Die Marke ist damit nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, unterliegt keiner Schweizer Aufsicht und bietet keinen Schweizer Rechtsweg. Blockaden per DNS sind möglich.

Was das im Einzelfall bedeutet: Ein Guthaben, das nicht ausgezahlt wird, lässt sich nicht bei einer Schweizer Stelle einfordern. Wer auf ein Turnier setzt und eine Streitigkeit über die Auswertung hat, findet keinen Schweizer Adressaten. Der Schutz, den ein bewilligter Anbieter bietet, ist an die Bewilligung gebunden, und ohne sie existiert er nicht.

Verdikt. Der Name steht hier, weil Leser ihn kennen, und aus keinem anderen Grund. Eine Bewertung nach den Kriterien dieses Vergleichs beginnt und endet beim Status: kein Schweizer Sitz, keine Schweizer Bewilligung, und damit die Frage, ob sich das Risiko eines Guthabens ohne Schweizer Rechtsweg mit einer lockenden Quote aufwiegen lässt. Meine Antwort: nein, und zwar unabhängig davon, wie gut die Seite aussieht.

Fezbet: Auslandsmarke ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Da keine Schweizer Konzession vorliegt, besteht kein Schutz durch das Geldspielgesetz. Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg. Blockaden per DNS sind möglich.

Der praktische Unterschied liegt im Auszahlungsweg. Bei einem bewilligten Veranstalter geht eine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Wo eine bewilligte Schweizer Veranstalterin zahlt, gibt es eine Aufsicht, die den Vorgang einordnen kann. Dieser Weg fällt bei einem Anbieter ohne Bewilligung ganz weg, und das ist unabhängig davon, wie reibungslos eine Auszahlung im Einzelfall läuft.

Verdikt. Für den Leser, der eine Auslandsseite wegen einer einzelnen Quote prüft, ist der entscheidende Punkt nicht die Quote, sondern die Frage, an wen er sich wendet, wenn sie nicht ausgezahlt wird. Die Antwort lautet bei Fezbet wie bei allen folgenden Marken: an niemanden in der Schweiz. Das ist ein Ausschlusskriterium, das keine Quote aufwiegt.

1Bet: Auslandsmarke ohne Schweizer Bewilligung

1Bet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Auch hier gilt nach Art. 4 BGS, dass keine in der Schweiz wirksame Konzession vorliegt. Es bestehen keine Schweizer Aufsicht und kein Schweizer Rechtsweg. Blockaden per DNS sind möglich.

Für den Leser, der die Marke prüft, sind zwei Nebenfolgen relevant. Blockierte Domains werden per DNS gesperrt, aber unter neuem Namen nach Stunden ersetzt. Und wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, fällt steuerlich unter kantonales Recht: Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Gewinn, der bei einem bewilligten Schweizer Anbieter im Bereich des Steuerfreibetrags steuerfrei bleibt, ist dort Einkommen.

Verdikt. Die steuerliche Behandlung ausländischer Gewinne ist der Kostenpunkt, der in keiner Werbung erscheint, und er trifft jeden Betrag, nicht nur den grossen. Wer die Marke als Preisvergleich nutzt, vergleicht nicht zwei Quoten, sondern eine Quote gegen eine Quote plus Einkommensteuer auf den ganzen Gewinn — was den Vergleich entscheidet, lange bevor die Quote ihn entscheidet.

BetFury: Auslandsmarke ohne Schweizer Bewilligung

BetFury tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht. Domains können per DNS blockiert werden.

Das Domain-Hopping ist der zweite Punkt. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten, Bet-at-Home und, als Eintrag auf der Liste, bet365. Die Adresse wechselt also, die rechtliche Lage bleibt. Wer eine Seite über einen Suchtreffer erreicht, erfährt nichts über ihren Status, und ein Umzug auf eine neue Domain ändert nichts daran, dass keine Schweizer Bewilligung besteht.

Verdikt. Wer die Marke für eine Wette auf ein Curling-Turnier nutzt, weil er dort mehr zu finden glaubt, handelt in einem Angebot, für das keine Schweizer Stelle die Mindestanforderungen an Werbung, Fairness und Auszahlung kontrolliert. Das ist der eigentliche Preis. Er fällt nicht sofort an, sondern im Konfliktfall — und im Konfliktfall ist er dann nicht mehr verhandelbar.

Playzilla: Auslandsmarke ohne Schweizer Bewilligung

Playzilla tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Eine in der Schweiz wirksame Konzession ist nicht festgestellt, und die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Die Domains können per DNS blockiert werden.

Die Schweizer Werberegel ist der Grund, warum eine solche Marke in einem redaktionellen Vergleich überhaupt auftaucht: Beschreiben und bewerten ist erlaubt, bewerben nicht. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Diese Grenze ist nicht symmetrisch: Der Spielende wird nicht bestraft, der werbende Anbieter schon.

Verdikt. Der Leser sollte aus der Aufzählung einer Marke nicht schliessen, sie sei legal. Der Status ist Teil jeder Zeile: Playzilla steht im Vergleich, weil er vollständig sein soll, und der Status lautet ohne Schweizer Bewilligung. Der Nachteil gegenüber den zwei einheimischen Anbietern ist nicht die Qualität der Seite, sondern die fehlende Schweizer Aufsicht über sie.

IviBet: Auslandsmarke ohne Schweizer Bewilligung

IviBet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Wie alle ausländischen Marken hier unterliegt sie keiner Schweizer Aufsicht und bietet keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Für einen Schweizer Wettenden ist die Bewilligungsfrage nicht nur eine Frage der Sicherheit des Anbieters, sondern auch der Streitbeilegung. Bei einem bewilligten Veranstalter existiert ein Wettreglement und ein Beschwerdeweg, an dessen Ende ein Rechtsmittel steht. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung existiert in der Schweiz weder das eine noch das andere, und der Kontoinhaber muss selbst entscheiden, welches Forum überhaupt zuständig sein kann.

Verdikt. Bei den ausländischen Anbietern bleibt der Status die einzige belastbare Information, weil die Bedingungen von der eigenen Webseite stammen und in der Schweiz nicht überprüfbar sind. Wer sie liest und trotzdem setzt, setzt auf die Kulanz eines Unternehmens, das keiner hiesigen Stelle Rechenschaft schuldet.

BassBet: Auslandsmarke ohne Schweizer Bewilligung

BassBet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Wie bei den anderen ausländischen Anbietern gilt hier nach Art. 4 BGS keine Schweizer Konzession. Die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Diese Bewilligungsfrage hat eine Nebenfolge, die kaum bedacht wird. Ein bewilligter Anbieter ist verpflichtet, die Regeln des BGS einzuhalten, und das umfasst die Identitätsprüfung, die Sicherung der Auszahlung auf ein Konto im Namen des Inhabers und die Einbindung in das Sperrsystem. Bei einer Marke ohne Bewilligung ist all das nicht vorgeschrieben. Wer dort setzt, verzichtet nicht auf Komfort, sondern auf die Regeln, die einen Streitfall überhaupt entscheidbar machen.

Verdikt. Eine Wette über ein Curling-Turnier mag auf beiden Seiten gleich aussehen: dieselbe Begegnung, dieselbe Zahl auf dem Wettschein. Ungleich ist der Fall, in dem etwas schiefgeht. Dort entscheidet nicht die Quote, sondern die Bewilligung, und die fehlt hier.

20Bet: Auslandsmarke ohne Schweizer Bewilligung

20Bet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Auch hier gilt: keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister. Domains können per DNS blockiert werden.

Bei dieser Marke kommen zur Bewilligungsfrage zwei praktische Punkte, die bei allen acht gelten. Erstens die Steuer: Gewinne bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fallen nicht unter das Schweizer Verfahren für bewilligte Grossspiele, und nach der kantonalen Praxis mindestens eines Kantons sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig steuerbares Einkommen. Zweitens die Sperrliste: Sie wurde am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht und umfasste am Ende des Jahres 2025 insgesamt 671 Domains. Wer auf einer gesperrten Domain spielt, spielt ohne Schweizer Schutz — unabhängig davon, wie lange er schon dort spielt.

Verdikt. Bei 20Bet wie bei allen Marken ohne Bewilligung läuft die Bewertung auf dieselbe Feststellung zu, und die Reihenfolge der Kriterien ist die zentrale Aussage dieses Vergleichs: erst die Bewilligung, dann alles andere. Wer die Reihenfolge umdreht, bewertet eine Quote in einem Umfeld, das er nicht bewerten kann.

Was eine Wette auf Curling kostet: die Marge als stille Gebühr

Wetten auf Randsportarten sind nicht teurer, weil der Veranstalter es so will, sondern weil die Quotenbildung in einem Markt mit geringem Volumen weniger korrigiert wird. Diese geringere Korrektur hat einen messbaren Preis. Ein illustratives Beispiel macht ihn sichtbar — das folgende Quotenpaar ist konstruiert und nicht zitiert.

Angenommen, es gibt eine Begegnung mit einem Zwei-Weg-Markt, also zwei Ausgängen, und jeder Ausgang wird mit Quote 1.90 angeboten. Die Auszahlungsquote des Marktes ergibt sich aus eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte: 1/1,90 plus 1/1,90 ergibt rund 1,0526, eins geteilt durch diesen Wert ergibt rund 95,0 %. Die Marge ist die Differenz zu 100 %, also rund 5,0 %. Diesen Anteil behält der Veranstalter über beide Ausgänge hinweg ein.

Die Einordnung ist wichtiger als die Zahl. Ein umsatzstarker Markt arbeitet mit engen Margen, weil dort so viel Geld auf beiden Seiten steht, dass der Buchmacher den Preis nicht mehr schätzen, sondern nur noch verwalten muss. In einem Curling-Markt mit einem Bruchteil dieses Volumens ist die Schätzung überwiegend die Arbeit des Buchmachers. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit zwei gleich hohen Quoten von 1.90 bewegt sich die Marge deshalb in einer Band von rund 4 bis 5 %, und diese Bandbreite ist an die Bedingung geknüpft, dass genau zwei Ausgänge mit gleich hohen Quoten vorliegen. Sie verschiebt sich nach oben, sobald mehr Ausgänge vorhanden sind oder eine der Quoten stärker vom ausgeglichenen Punkt abweicht. Eine Wette mit drei oder vier Ausgängen trägt rechnerisch immer eine höhere Marge als eine mit zwei, weil die Kehrwertsumme mehr Terme umfasst.

Was die Marge beim Kombinieren bedeutet

Kombinationswetten multiplizieren die Quoten der einzelnen Voraussagen. Die Auszahlungsquote des Kombinationsmarktes ist das Produkt der Auszahlungsquoten der Einzelmärkte: Bei zwei unabhängigen Zwei-Weg-Märkten mit jeweils rund 95,0 % ergibt sich eine kombinierte Auszahlungsquote von rund 90,3 %. Die Marge der Kombination liegt entsprechend höher als die der Einzelwette, und das ist die direkte Folge davon, dass der Aufschlag bei jedem Glied erneut erhoben wird.

Wer fünf solcher Zwei-Weg-Märkte verbindet, landet rechnerisch bei einer Auszahlungsquote von rund 77 %, also einer Marge von rund 23 %. Bei einem Einsatz von CHF 100 über eine solche Serie hinweg entspricht das einem durchschnittlichen Verlust von rund CHF 23,00. Bei einer Einzelwette im selben Markt liegt der durchschnittliche Verlust bei rund CHF 5,00 pro CHF 100. Das sind statistische Schätzungen über viele Wetten unter der Annahme, dass die Quoten die tatsächlichen Wahrscheinlichkeiten widerspiegeln. Für keine einzelne Wette sagen sie etwas voraus.

Das erklärt übrigens, warum der Kombiboost bei Sporttip an Mindestquoten gebunden ist. Vier Voraussagen mit mindestens 1.50 je Voraussage sind vier Glieder, die den Aufschlag schon getragen haben, bevor der Bonus auf den Nettogewinn greift. Der Bonus ist die Rückgabe eines Teils dessen, was die Kombination an Marge gekostet hat, und er ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Wer rechnet, sieht darin keine Grosszügigkeit, sondern eine Rückvergütung.

Warum die Marge nicht auf dem Wettschein steht

Der Veranstalter weist die Marge nicht aus. Der Wettende kann sie aber selbst berechnen: Er addiert die Kehrwerte der Quoten aller Ausgänge eines Marktes und zieht von der Summe eins ab. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit 1.90/1.90 ist diese Summe rund 0,0526, also 5,3 % der Kehrwertsumme minus eins — der Kontrollwert, den jeder mit einem Taschenrechner prüfen kann, ohne dass ihm jemand die Zahl nennen muss.

Bei einer kleineren Sportart schwankt dieser Wert von Markt zu Markt. Wer vor einer Wette auf ein Curling-Spiel den Markt selbst durchrechnet, weiss mehr über sein Angebot als jede Werbeseite ihm sagt. Und wer zwei Märkte derselben Veranstalterin vergleicht, sieht, wo der Aufschlag höher liegt.

Die Einschätzung

Wer auf Curling setzt, zahlt für jede Wette einen Aufschlag, der in keinem Angebotstext steht, und dieser Aufschlag ist bei dieser Sportart tendenziell höher als in einem umsatzstarken Markt. Das ist kein Betrug, sondern die Funktionsweise eines Buchmachers. Der ehrliche Schluss daraus ist ein einziger: Bei einer Sportart mit dünnem Angebot entscheidet nicht die schönste Quote über den Ertrag, sondern die Frage, wie oft man überhaupt setzt. Wer drei Wetten im Monat spielt, trägt die Marge dreimal. Wer zwanzig spielt, trägt sie zwanzigmal. Der Markt schlägt jede Auswahl, wenn die Auswahl häufig genug ist.

Grundlagen: so ist eine Curling-Wette aufgebaut

Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Bei Swisslos wird das Resultat zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Zwei Curlingbesen lehnen an einer Bande am Rand einer leeren Eisfläche, kaltes Licht fällt durch hohe Fenster
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Aus einem Einsatz von CHF 10 und einer Quote von 2.10 ergibt sich ein Gewinnbetrag von CHF 21.00 vor und nach der Rundung, weil 21.00 bereits ein Vielfaches von fünf Rappen ist. Sichtbar wird der Effekt bei krummen Beträgen: Ein Einsatz von CHF 5.50 mit einer Quote von 1.94 ergibt rechnerisch CHF 10.67, woraus nach dem Abrunden CHF 10.65 werden. Zwei Rappen bleiben beim Veranstalter — bei einer einzelnen Wette belanglos, bei einer Serie ein Betrag, der sich summiert.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette

Die Einzelwette setzt auf eine Voraussage, bei Swisslos mit einem Einsatz zwischen CHF 1 und CHF 1’000. Die Kombiwette verbindet mehrere Voraussagen; die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten, und der Einsatz liegt ebenfalls zwischen CHF 1 und CHF 1’000. Die Systemwette deckt mehrere Kombinationen aus mehreren Voraussagen ab und erlaubt bis CHF 10’000 Einsatz.

Für die Curling-Wette ist die Kombination besonders relevant, weil ein Turnier mehrere Begegnungen an einem Tag liefert und der Wetter gern mehrere davon verbindet. Hier greift eine Regel des Reglements: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei Erstrundenspiele desselben Curling-Turniers verbindet, sollte prüfen, ob die Verbindung zulässig ist.

Die Rechnung mit Beispielzahlen

Bei einer Quote von 1.90 und einem Einsatz von CHF 20 ergibt sich ein Gewinnbetrag von CHF 38.00, also ein Nettoertrag von CHF 18.00 über dem Einsatz. Die Quote von 1.90 bedeutet, dass der Veranstalter das Eintreten des Ereignisses mit einer Wahrscheinlichkeit von etwas über 50 % bewertet — mehr lässt sich daraus nicht ablesen.

Bei einer Kombination aus zwei Quoten von je 1.90 beträgt die Gesamtquote 3.61; ein Einsatz von CHF 10 ergibt CHF 36.10. Bei drei Quoten von je 1.90 liegt die Gesamtquote bei 6’859, und ein Einsatz von CHF 10 führt zu CHF 68.59. Bei vier Quoten von je 1.90 sind es 13.0321 und damit CHF 130.32 vor der Rundung.

Die Rundung wird erst bei Zwischenwerten sichtbar. Ein Einsatz von CHF 10 mit einer Gesamtquote von 6’857 ergibt rechnerisch CHF 68.57, woraus CHF 68.55 werden. Zwei Rappen, die der Veranstalter einbehält — und bei einer Kombination, deren Gesamtquote aus vier Einzelquoten entsteht, passiert diese Abrundung genau einmal, am Ende.

Wann ein Spiel abgesagt wird

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Kombination aus vier Voraussagen, bei der eine ausfällt, bleibt die Wette also bestehen, aber die Gesamtquote sinkt: Aus vier Quoten von je 1.90 werden dann drei, und die Gesamtquote beträgt 6’859 statt 13.0321.

Die 48-Stunden-Frist hat bei einem Turnier eine Besonderheit. Ein Curling-Turnier wird an einem Ort über mehrere Tage gespielt. Wird ein Spiel abgesagt und im Rahmen des Turniers nachgeholt, bleibt die Wette bestehen. Wird das Turnier dagegen ganz abgebrochen, greift die Rückzahlung. Für den Wetter, der eine Kombination über mehrere Turniertage gebildet hat, ist das eine relevante Unterscheidung.

Reguläre Spielzeit und Livewetten

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Regel stammt aus Sportarten mit Verlängerung. Für Curling ist sie dann von Bedeutung, wenn eine Begegnung über die vorgesehene Zahl von Ends hinausgeht.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos eine Wette mit Quote 1.00 bewerten. Wer im letzten End setzt, während der entscheidende Stein bereits gespielt ist, kann also feststellen, dass seine Wette angenommen und trotzdem nicht nach der angebotenen Quote gewertet wird.

Auszahlung und Steuer

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber werden sie bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die zweimal jährlich kostenlose Auszahlung und die Kommission von 3 % ab der dritten Auszahlung stehen im Abschnitt über Spielerschutz.

Steuerlich gilt: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Er ist so hoch, dass die Rede vom steuerfreien Gewinn für einen normalen Wetter keine Marketingbehauptung ist, sondern eine Beschreibung der Realität.

Zwei Punkte gehören daneben. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb ist «je nach Kanton» die einzig belastbare Formulierung. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird, indem der Gewinn deklariert wird. Und bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung gilt das Verfahren für bewilligte Grossspiele gerade nicht. Eine allgemeine Information ersetzt keine Steuerberatung: Wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Wo das Geld der bewilligten Wetten landet

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Nach Art. 125 BGS geht der Reingewinn bewilligter Grossspiele an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Das ist der eine Punkt, an dem der bewilligte Markt einen sichtbaren Vorteil gegenüber einem ausländischen Anbieter hat, und der Vorteil ist unabhängig von Quoten und Limiten nachprüfbar. Ein Teil des Verlusts, den der Markt seinem Wesen nach erzeugt, kommt über die kantonalen Fonds und die Sportförderung wieder in der Gesellschaft an. Wer in einem Vertragskanton wohnt und trotzdem bei einer Auslandsmarke setzt, zahlt seinen Aufschlag in ein System, das an seinem Wohnort nichts bewirkt.

Der Anteil, der aus Sportwetten stammt, beträgt CHF 109 Mio. von CHF 562 Mio., also knapp ein Fünftel; der Rest stammt aus Lotterien. Der Rückgang der Sportwetten-Einnahmen um 13 Millionen Franken von 2024 auf 2025 liegt in einer Grössenordnung, die man bei einem wachsenden Online-Markt nicht erwartet. Er passt zu der Feststellung, dass es in diesem Markt zwei Anbieter gibt und wenig Wettbewerb, und er ist ein Hinweis darauf, dass auch der bewilligte Sektor nicht einfach wächst. Wer nachprüfen will, wohin das Geld geht, findet die Zahlen im Geschäftsbericht; die Absicht dieser Zahlen ist nicht, eine Wette zu empfehlen.

So prüft man, ob ein Angebot auf Curling tatsächlich spielbar ist

Die praktische Prüfung verläuft in einer Kette. Wer sie in der richtigen Reihenfolge durchläuft, verliert weniger Zeit. Wer zuerst die Quote prüft und dann feststellt, dass die Konkurrenz nicht auf der Liste steht oder das Konto nicht eröffnet werden kann, hat seine Zeit auf den letzten Schritt verschwendet.

Zuerst der Status: Ist die Veranstalterin eine der beiden bewilligten, und liegt der eigene Wohnsitz im Vertragsgebiet? Ein Online-Konto bei Swisslos setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus, ein Konto bei der Loterie Romande einen Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone. Diese Prüfung entscheidet, ob es überhaupt weitergeht, und sie ist die einzige, die sich nicht durch Geduld auflösen lässt.

Dann die Liste: Steht die betreffende Sportart, der Wettkampf und die Wettart auf der Verbindungsliste der zugelassenen Wettkämpfe? Die Fassung 10.09.2026 führt sie, und nur wenn eine Konkurrenz dort erscheint, kann sie angeboten werden. Für Curling ist das die entscheidende Prüfung, weil Randsportarten nicht automatisch im Programm stehen.

Dann das Programm: Ist die konkrete Begegnung an diesem Tag auf dem Wettschein? Ein Turnierkalender füllt sich unmittelbar vor dem Spiel, und diese Prüfung ist am Wettkampftag am aussagekräftigsten. Wer Wochen vorher wissen will, ob eine einzelne Begegnung angeboten wird, wird selten eine verlässliche Antwort finden.

Dann der Preis: Der Wettende kann die Marge eines Marktes selbst berechnen, indem er die Kehrwerte der angebotenen Quoten addiert und von der Summe eins abzieht. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit 1.90/1.90 ergibt das rund 5,3 % als Kehrwertsumme minus eins, was einer Marge von rund 5,0 % entspricht.

Dann die Bedingungen: Bei einer Kombination ist zu prüfen, ob die Voraussagen voneinander abhängig sind, ob die Mindestquote für einen Boost erreicht wird und ob ein Boost nach einem Cash-Out verfällt. Und beim Abheben: ob die dritte Auszahlung des Jahres erreicht ist, weil dann eine Kommission möglich wird.

Die Reihenfolge ist die halbe Antwort

Diese Kette hat eine Eigenschaft, die man leicht übersieht: Jeder Schritt kann die weiteren erübrigen, aber keiner kann einen früheren heilen. Ein Konto, das nicht eröffnet werden kann, macht die schönste Quote irrelevant. Eine Konkurrenz, die nicht auf der Liste steht, macht das beste Programm irrelevant. Wer die Reihenfolge einhält, spart nicht nur Zeit, sondern vermeidet den Fehler, aus einem einzelnen guten Wert auf ein gutes Angebot zu schliessen.

Häufige Fragen zu Curling-Wetten in der Schweiz

Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport Wetten auf Curling?

Beide Veranstalter dürfen nur anbieten, was auf der Verbindungsliste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht. Steht eine Curling-Konkurrenz dort, kann sie im Programm erscheinen; steht sie nicht dort, erscheint sie nicht. Curling hat einen kleinen Wettumsatz, deshalb lohnt sich die Prüfung am Wettkampftag.

Welche Sportarten und Wettarten stehen auf dieser Liste?

Die Liste führt Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer geschlossenen Aufzählung, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Corner- und Kartenmärkte sowie Esport fehlen vollständig.

Was bedeutet die Marge bei einer Sportart mit wenig Wettumsatz?

Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter über die Ausgänge eines Marktes hinweg einbehält. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit zwei gleichen Quoten von 1.90 liegt sie rechnerisch bei rund 5,0 %, sodass rund 95,0 % der Einsätze zurückgezahlt werden. In einem umsatzstarken Markt ist die Marge kleiner, weil mehr Einsätze den Preis korrigieren.

Wie berechnet sich der Gewinnbetrag einer Kombination aus Einsatz und Gesamtquote?

Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten; der Gewinnbetrag ist der Einsatz multipliziert mit der Gesamtquote. Bei Swisslos wird das Resultat zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Aus zwei Quoten von je 1.90 wird eine Gesamtquote von 3.61; aus einem Einsatz von CHF 10 werden CHF 36.10.

Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Curling-Spiel abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird?

Wird das Ereignis nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen des Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, und in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Wird ein Spiel dagegen im Rahmen des Turniers nachgeholt, bleibt die Wette bestehen.

Bis zu welchem Betrag bleibt ein einzelner Gewinn steuerfrei, und warum gilt das je nach Kanton unterschiedlich?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht vom Bundeswert ab, deshalb ist er je nach Kanton unterschiedlich; wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»