Squash-Wetten in der Schweiz: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste und die Kosten, die keiner nennt
Grundlagen: was eine Wette auf Squash hierzulande überhaupt sein kann
Squash ist eine Sportart, bei der zwei Menschen in einem Raum mit vier Wänden so lange einen kleinen Gummiball gegen diese Wände schlagen, bis einer nicht mehr hinkommt. Wer das einmal selbst gespielt hat, weiss, wie sehr das nach Kondition, Handgelenk und Kopfarbeit zugleich aussieht — und wie wenig nach einem Fernsehsport. Genau darin liegt das ganze Problem dieses Themas. Was in der Schweiz eine Sportwette ist, ist gesetzlich umschrieben, und was man darauf wetten darf, steht in einer Liste. Ob Squash in dieser Liste steht, entscheidet nicht der Geschmack eines Hauses. Dass die beiden Schweizer Veranstalter auf einem kaum sichtbaren Markt wenig zeigen, ist deshalb kein Versäumnis, das man mit einem Auslandskonto umgeht, sondern eine Frage, die man vorher klärt.
Stand der Informationen: 29. Oktober 2026; geprüft gegen das Geldspielgesetz (BGS) und die Publikationen der Gespa.

Ich sage es gleich vorweg, weil daran alles hängt: Es gibt in der Schweiz keinen Weg um das Geldspielgesetz herum, der dem Wettenden etwas Gutes tut. Es gibt den einen Weg durch zwei bewilligte Veranstalter — und daneben eine Reihe von Anbietern, die für Schweizer Leserinnen und Leser erreichbar sind, hier aber nichts dürfen. Das ist die Ausgangslage, und sie bestimmt, was eine Squash-Wette kostet: nicht nur den Einsatz, sondern die Wahl zwischen einem sehr engen Angebot mit vollem Schweizer Schutz und einem breiten Angebot ohne jeden Schweizer Anspruch.
Viele Ratgeber zu diesem Thema verkaufen es andersherum. Sie preisen Quoten auf einen Sport, über den in diesem Land kaum jemand einen Wettschein ausfüllt, und übergehen, dass der Zugang zu solchen Quoten an einem Anbieter ohne Bewilligung hängt. Wer sein Geld auf eine Quote setzt, deren Anbieter im Streitfall keine Schweizer Adresse hat, hat nicht gewettet, sondern überwiesen.
Am unteren Rand steht immer dieselbe Frage, und die beantworte ich in Ruhe: Was ist eine Squash-Wette im Schweizer Rahmen, was ist sie nicht, und welcher Weg am Ende am wenigsten von dem kostet, was man nicht in Franken rechnet.
Spielerschutz: die Limiten setzt der Wettende selbst
Wer glaubt, in der Schweiz begrenze der Staat das Wetten auf einen festen Betrag, kennt das System nicht. Es gibt keinen gesetzlich festgeschriebenen Einzahlungsdeckel. Es gibt eine Pflicht des Veranstalters, von den Spielenden einen Höchstwert für Einsätze oder Verluste zu verlangen — pro Tag, pro Woche oder pro Monat. Den Wert setzt der Wettende. Das ist der entscheidende Unterschied, und es ist der Punkt, an dem die meisten Anleitungen zur Squash-Wette falsch abbiegen: Die Limite ist eine Selbstauskunft, kein Schutzgitter, das über einem zuschnappt.

Bei Swisslos und ihrer Sporttip konkretisiert sich das in einer Tabelle, die man vor der ersten Teilnahme ausfüllen muss. Verlustlimiten sind für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Grenze von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Gesetzgeber verlangt für die Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande schreiben in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden fest. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.
Die 72 Stunden sind kein Formalismus. Sie sind die Frist, in der die Vernunft von gestern die Chance bekommt, gegen den Impuls von heute zu gewinnen. Wer nach einem verlorenen Abend die Limite hochsetzen will, muss zwei Nächte darüber schlafen. Unbequem, und genau richtig.
Der zweite Teil des Schutzes ist die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Sperre folgt einem also über die Anbietergrenze hinweg — aber nur innerhalb derer, die am Register teilnehmen. Wer daneben bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein Konto hält, fällt durch dieses Netz, weil eine ausländische Lizenz hier keine Wirkung hat und eine hiesige Sperre ihn dort nicht erreicht.
Jetzt kommt der unbequeme Teil, und er gehört auf diese Seite, weil er in der Erzählung von der «strengen Schweizer Regulierung» nicht vorkommt. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An den Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. In fast der Hälfte der geprüften Fälle hat die Kontrolle also nicht gehalten. Wer daraus ableitet, das Schweizer System sei Papier, zieht die falsche Lehre. Die richtige lautet: Ein Schutzmechanismus ist so gut wie der Punkt, an dem er greift, und der schlechteste Punkt ist immer der Übergang zwischen einem müden Menschen am Tresen und einem Jugendschutz, der an einer Ausweiskontrolle hängt. Dem offenen, algorithmisch geprüften Online-Kanal würde ich eine höhere Trefferquote zutrauen. Belegen kann ich das nicht, und ich behaupte es deshalb nicht.
Was eine gesperrte oder minderjährige Person von ihren Einsätzen und Gewinnen zu erwarten hat, ist ebenfalls beantwortet: keinen Anspruch. Die Einsätze sind weg, die Gewinne auch. Ein Satz, den man in der Werbung nie liest.
Wer die Mechanismen im Detail nachlesen will, findet sie in den Teilnahmebedingungen des Veranstalters und in den Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörde — dort, wo Limiten und Sperren tatsächlich stehen, nicht in einem Werbetext.
Vergleich: zehn Anbieter, zwei Bewilligungen
Die folgende Übersicht führt die beiden Schweizer Veranstalter und die acht ausländischen Marken, die Schweizer beim Wetten üblicherweise antreffen. Die Bewilligungslage ist die Bewilligungslage: nur die ersten zwei Zeilen tragen sie.

| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
Nur Swisslos Sporttip und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. In der Spalte zur Lizenz steht bei allen acht übrigen Marken derselbe Eintrag, und das ist die eigentliche Information der Übersicht: In der Bewilligungslage gibt es keine Bandbreite, nur die Unterscheidung. Wer eine dieser acht Marken im Browser offen hat, sieht eine Seite, deren Betreiber hier nichts darf; seine Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Ein Konto dort führt nicht ins Register der gesperrten Personen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und Gewinne daraus sind steuerlich nach kantonalem Recht zu beurteilen.
Wo die Zahlen enden, endet auch das Urteil. Über die Quoten einer Squash-Partie bei einem der acht Anbieter weiss ich nichts, was ich hier mit einer Zahl belegen könnte. Wer dort ein Konto hält oder anlegt, prüft die Bedingungen des jeweiligen Anbieters selbst — es gibt keine Stelle, die das für ihn tut.
Der lange Weg zur Bewilligung: warum es bei zwei bleibt
Eine Sportwette ist in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz. Die Aufsicht führt die Gespa mit Sitz in Bern. Auch wenn in der Umgangssprache von der «Lizenz» die Rede ist, spricht das Recht von der Bewilligung, und wer in einer Auseinandersetzung bestehen will, trifft den richtigen Begriff. Der Anbieter braucht eine Veranstalterbewilligung und dazu eine Bewilligung pro Spiel. Eine solche Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und was daraus folgt, wird im Abschnitt zur Regulierung noch wichtig.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. In der Deutschschweiz, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein ist das Swisslos mit dem Produkt Sporttip. In den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ist das die Loterie Romande mit Jouez Sport, mit Sitzadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Wer in der Westschweiz wohnt, kann ein Online-Konto bei Jouez Sport führen und nicht bei Sporttip. Diese Verwaltung ist keine Spitzfindigkeit: Sie ist der behördlich festgelegte Zuschnitt des Netzes, aus dem die beiden Veranstalter auch ihren Ertrag an die Allgemeinheit abführen.
Der Grund für das Netz ist die Zweckbindung. Swisslos hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt — CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten kamen davon CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Ich schreibe das ohne Pathos, aber ich schreibe es, weil es den Unterschied zu einem Auslandskonto vollständig macht: Bei den beiden Schweizer Veranstaltern landet ein Teil der Marge wieder im Schweizer Sport. Bei den acht anderen tut er das nicht.
Sporttip im Detail: die Veranstalterin für die Deutschschweiz
Wer in einem der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein wohnt, hat Zugang zu Sporttip. Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, hat keinen. Die Grenze ist der Wohnsitz, nicht die Nationalität: Wer im Ausland lebt, bekommt auch mit Schweizer Pass kein Online-Konto. Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Der Ausweis-Scan ist die Stelle, an der man sich in der Regel ärgert. Er ist auch die Stelle, an der die Schweiz ernst macht: Ein Ein-Konto-Prinzip lässt sich nur so durchsetzen. Ein Anbieter, der einen einfach einlässt, hat die Prüfung irgendwo nicht — die Frage ist nur, wo.
Der Zutritt ist der eine Filter, der Einsatz der zweite. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Eine Wette über diesen Limiten wird nicht angenommen. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Wer eine Squash-Partie mit einem grossen Einzelbetrag abdecken wollte, merkt hier zum ersten Mal, dass die Sporttip eine Veranstalterin mit Limiten ist und nicht eine Börse. Und bei Squash wird die Untergrenze weniger praktisch, als sie aussieht: Wer CHF 1 auf ein Match mit vielen Pausen setzt, hat denselben Aufwand wie für CHF 1’000 — und mehr als einen symbolischen Einsatz lohnt die Sportart selten.
Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist bei einer Randsportart mit überschaubarem Teilnehmerfeld keine akademische Regel: Die Zahl der Menschen, die ein bestimmtes Squash-Match entscheiden können, ist klein, und die Zahl derer, die es kennen, ebenfalls.
Was eine Quote auf ein Squash-Match ist — und was in ihr steckt
Eine Quote ist ein Preis für ein Ergebnis, und in diesem Preis steckt schon die zweite Zahl, über die kaum jemand spricht. Der Quotenschlüssel eines Ereignisses ergibt sich als Kehrwert der aufsummierten Kehrwerte aller Quoten: 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂). Der Rest bis 100 % ist die Marge. Ich rechne das an einem Beispiel durch, das ausdrücklich kein Angebot ist, sondern eine Rechenhilfe — ein Zweiwegemarkt mit Quoten von 1.90 und 1.90 auf beide Ergebnisse. Zweimal 1/1.90 ergibt zusammen rund 1,0526, der Quotenschlüssel liegt also bei etwa 0,475, und damit zahlt der Markt rund 47,5 % des Umsatzes zurück, während rund 52,5 % als Marge beim Veranstalter bleiben. Das ist die Zahl, die keine Werbung zeigt: Von jedem eingesetzten Franken kommen bei einem solchen Markt rund 47,5 Rappen zurück, sobald man über eine sehr lange Reihe von Wetten rechnet.
In der Wirklichkeit ist die Bandbreite nicht so brutal. Ein Zweiwegemarkt mit 1.90 auf beiden Seiten ist ein extremes Beispiel, gewählt, damit die Rechnung ohne Taschenrechner sichtbar wird. Bei Quoten von 1.90 und 2.10 sinkt die Marge auf rund 5 %; erst bei deutlich ungleicheren Preisen oder einem Markt mit mehreren Ausgängen steigt sie wieder. Ich sage es deshalb als Band mit Bedingung statt als eine Zahl: Die Marge eines Zweiwegemarkts mit zwei ausgeglichenen Preisen liegt in der Grössenordnung des gezeigten Beispiels, und sie hängt davon ab, wie viele Ausgänge der Markt hat und wie die Quoten verteilt sind. Bei drei Ausgängen — etwa einem 1X2-Markt — ist sie systematisch höher als bei zwei, weil mehr Kehrwerte in die Summe eingehen. Das ist der Grund, warum ein Kombischein teurer ist als jeder einzelne Markt darin.
Und es ist der Grund, warum «Squash-Quoten» als Versprechen so schwer zu prüfen sind. Eine Anzeige mit einer Quote sagt nichts über die Marge des Marktes, in dem sie steht. Zwei Anbieter können dieselbe Quote auf dasselbe Match zeigen und unterschiedlich viel vom Umsatz behalten. Wer rechnen will, braucht beide Quoten desselben Marktes beim selben Anbieter — nicht eine Quote aus dem einen und eine aus dem anderen.
Die Marge ist nicht Betrug. Sie ist der Preis dafür, dass jemand einen Markt stellt, eine Auszahlung garantiert und das Geld vorstreckt. Bei einem Sportwettmarkt ist sie zugleich der Grund, warum das dauerhafte Spiel einen statistisch negativen Erwartungswert hat — und der Grund, warum ich jeden Ratschlag, der eine «sichere» Quote verspricht, für eine Beleidigung der Mathematik halte.
Loterie Romande im Detail: die Veranstalterin für die Westschweiz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet möglich. Damit ist für die Westschweiz ein entscheidender Teil der Ausgangslage klar: Wer in Genf oder Lausanne wohnt, kann nicht nur nicht auf ein Auslandskonto fahren — er kann auch nicht zu Sporttip, weil dessen Vertragsgebiet dort endet. Der Marktzugang ist also nicht nur nach innen gegliedert, sondern auch zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern. Wer in Freiburg wohnt und in Bern arbeitet, merkt das.
Die 2’350 Verkaufsstellen sind bei Squash ein eigenes Argument. Sie sind der Grund, warum die Westschweizer Veranstalterin überhaupt eine Sportart führen kann, für die es kaum Fernsehbilder gibt. Eine Wette auf ein Squash-Match in einem Sportzentrum entsteht nicht am Bildschirm; sie entsteht häufig am Tresen, während man ohnehin dort ist. Neue Absatzkanäle braucht es dafür nicht.
Bei einem Besuch am Schalter entsteht der Wettschein im Gespräch, und die Person gegenüber ist der einzige Anwesende, der den Vorgang erklären kann. Wer dort eine Sportwette abgibt, sollte nach der Quotierung fragen und, falls die Beträge doch grösser werden, nach der gewählten Limite. Nachprüfbar ist von hier aus nur das schriftliche Regelwerk des Veranstalters, und dort steht, was gilt: die von ihm gesetzten Limiten, die Einzel- und Kombinationswette, das Aufladen und die Auszahlung.
Für die Squash-Partie heisst das: Ob die Westschweizer Veranstalterin aktuell Märkte auf eine bestimmte Tour oder ein bestimmtes Turnier führt, weiss ich nicht, und ich schreibe es deshalb nicht als Tatsache hin. Die Partie wird beim Veranstalter gesucht, nicht im Sport.
Regulierung: zwei Bewilligungen und eine geschlossene Liste
Hier entscheidet sich, ob Squash überhaupt im Angebot steht. Die erlaubten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten stehen in einer geschlossenen Liste der Gespa, in der Fassung vom 10. September 2026. In diese Liste kommt nur, was sie ausdrücklich nennt: Qualifikationsrunden nur, wenn sie verzeichnet sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie verzeichnet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Eck- und Kartenmärkte sind nicht verzeichnet, und eine Esport-Sektion gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt — keine Nebenwette hilft über das Kleinkaliber-Turnier der Regionalrunde hinweg.
Auf Squash übersetzt: Ein Match kann nur dann zulässiger Gegenstand sein, wenn die Sportart in dieser Liste geführt wird. Es gibt keine Schwelle, an der ein Nischenmarkt in ein verbotenes Geschäft kippt. Es gibt nur: verzeichnet oder nicht. Und ob eine Squash-Tour dort steht, ist genau die Frage, die kein Ratgeber seriös mit einer Anzeige beantwortet.
Diese Liste ist der teuerste Teil des Angebots für den Leser. Sie macht Sporttip und Jouez Sport zu den einzigen zwei Türen in ein legales Geschäft. Sie hat zur Folge, dass eine Sportart, die der Publikumsgeschmack nicht trägt, im schlimmsten Fall gar nicht im Programm ist — und dass niemand das mit einem Trick umgeht, ohne aus dem bewilligten Rahmen zu treten.
Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter über eine Entscheidung verfügt, die ihm das zugesteht; das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt eine Live-Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die erst nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Momenten — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer im Squash live nachschiesst, während ein Ballwechsel deshalb unterbrochen wird, findet in dieser Regel die Antwort auf die Frage, was mit seinem Schein passiert.
Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt, sondern Sache des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Das ist der Punkt, an dem die Auszahlungstaste am teuersten wird. Wer vorzeitig aussteigt, verkauft den Rest seiner Chance zum Preis, den der Veranstalter dafür nennt — und dieser Preis ist nie der, den der Wettschein zeigt.
Die Marge: was vom Umsatz nicht zurückkommt
Die Marge ist der Teil jeder Quote, der nicht an die Wettenden zurückfliesst, und sie ist das Einzige hier, was sich exakt rechnen lässt. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; aufgerundet wird zuerst auf zwei Nachkommastellen, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung ist keine Kleinigkeit: Sie arbeitet bei jedem einzelnen Schein in die Richtung des Veranstalters, um bis zu 4,99 Rappen je Auszahlung. Ein Rappen auf einen Einsatz von CHF 60 verschwindet in dieser Abrundung. Man kann darüber spotten. Ändern kann man es nicht.
Rechnet man von der Marge auf den einzelnen Schein zurück, bekommt der Squash-Wettende eine Zahl, die er sonst nirgends sieht. Bei einem Markt mit rund 52,5 % Marge bleiben von sechs Einzelwetten zu je CHF 1 durchschnittlich rund CHF 3,15 in dieser Marge hängen; zurück kommen im Mittel rund CHF 2,85. Das ist eine Aussage über eine lange Reihe von Scheinen, nicht über den nächsten. Keine Serie ist der Beweis, und die Partie von morgen ist davon unberührt. Ich schreibe es trotzdem, weil es den einzigen Zusammenhang herstellt, der bei einer Nischensportart trägt: Nicht ein einzelnes Ergebnis entscheidet, sondern wie oft man spielt — und bei einer Partie, die drei Minuten vor der nächsten liegt, ist das die Versuchung in Reinform.
Bei einer Wette mit Quote 1.90 und einem Einsatz von CHF 1 beträgt der Gewinn CHF 1.90, der Nettoertrag also CHF 0.90; bei CHF 30 entsprechend CHF 57.00 und CHF 27.00. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten: 1.90 mal 1.90 ergibt 3.61, und aus CHF 10 werden CHF 36.10. So rechnet sich jeder Schein, ob das Spiel Squash heisst oder anders. Was die Rechnung nicht zeigt, ist die Frage, wie der Squash-Markt entsteht: Ein Buchhalter setzt einen Preis, der den Umsatzanteil trägt, und dieser Preis ist bei einer Nischensportart weit weniger durch einen Markt von Meinungen gepuffert als bei einem Fussballspiel. Eine Partie, die niemand spielt, wird zu einer Quote, die niemand korrigiert.
Wo die Grenze gezogen ist: was die Bewilligung nicht abdeckt
Wer eine Sportwette ausserhalb von Swisslos und Loterie Romande abschliesst, findet keine Hintertür, sondern eine andere Liga. Eine ausländische Lizenz — Curaçao, Malta oder eine andere — hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft. Verlieren kann er trotzdem: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Fair-Play-Rückgriff existiert nicht.
Die Sperrliste ist das einzige, oft probierte Instrument gegen die Auslandsdomänen. Dort stehen die Adressen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019 und umfasste 671 Domänen am Ende von 2025. Blockierte Domänen werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt für dieses Domain-Hopping selbst die Namen Interwetten und Bet-at-Home und nennt bet365 als auf der Liste. Wer sich über die Mühelosigkeit ärgert, mit der eine gesperrte Seite unter neuer Adresse wieder erscheint, findet in dieser Zahl die Erklärung: Das DNS ist ein Schalter, den man umlegen kann, und ein Anbieter, der mit seinen Domänen jongliert, hat den Schalter zum Betriebsrisiko erklärt.
Auf der anderen Schale liegt die Steuer. Gewinne aus erlaubten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt die Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene liegt dieser Betrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Je nach Kanton gilt ein anderer Wert, sodass hier keine einzelne Kantonszahl steht. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Wer einen Squash-Schein mit ein paar Hundert Franken Gewinn einlöst, bleibt in aller Regel unter jeder dieser Schwellen. Gewinne aus ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis behandelt sie unterschiedlich — Thurgau etwa erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Für solche Fragen ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse, nicht eine Wettseite.
Eine Schweizer Besonderheit am Rand: Free Games und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. 2025 hat sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die beiden Veranstalter zählen die Zustimmungen zur Gratisaktion also nicht nach Gutdünken, sondern nach Bewilligung. Auch das ist Teil dessen, was ein Auslandskonto nicht hat.
Worauf beim Wetten auf Squash zu achten ist
Bei einer Nischensportart zählt zuerst, ob und wo der Markt überhaupt steht. Danach zählt, unter welchen Bedingungen er steht. Was in den Bedingungen geregelt ist, sollte man kennen, bevor der erste Schein läuft: die Gültigkeit eines Ereignisses, die Spielzeitdefinition und der Umgang mit einem abgesagten Match. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einer Squash-Partie liegt die vergleichbare Frage darin, ob ein Satz oder das ganze Match gewertet wird, und die Antwort steht in den Bedingungen, nicht in einer Anzeige.
Ein abgesagtes Ereignis ist der klassische Fall, an dem Nischenwetten scheitern. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Squash ist das relevant, weil Turniere verschoben werden. Dass die Einzelwette zurückfliesst und die Kombination nur entschärft wird, ist die stille Falle für den Kombischein: Der eine Teil des Scheins wird wertlos, ohne dass der ganze Schein zurückkommt.
Dazu kommt die Geltendmachungsfrist. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beide Fristen liegen deutlich ausserhalb dessen, was ein Gelegenheitswetter im Kopf hat. Wer einen Schein verlegt, verliert ihn nicht an einen Betrüger, sondern an die Frist.
Auf der Seite des Geldes: Sporttip-Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto des Teilnehmers überwiesen. Auszahlungen sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto möglich; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer eine kleine Squash-Wette gewinnt und sofort auszahlen will, zahlt beim ersten Mal nichts und beim dritten Mal drei Prozent — auf einen kleinen Gewinn wenig, auf einen wiederholten Ablauf eine Rechnung, die auf dem Wettschein nicht steht.
Die Werkzeuge unter der Motorhaube
Bei einer Sportart, die der Publikumsgeschmack nicht trägt, entscheiden die Wettarten, ob ein Schein sein kann, was er sein soll. Zwei Funktionen der Sporttip sollten Squash-Wettende kennen.
Die erste ist der Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der zweite Teil des Satzes ist der wichtige: Weil nur Voraussagen ab Quote 1.50 zählen, braucht es vier Beine mit einem Mindestpreis. Der Boost ist also eine Wette darauf, dass sich vier ausreichend bepreiste Märkte finden lassen. Bei Squash ist das eine andere Frage als beim Fussball, und niemand kann sie für den Leser beantworten.
Die zweite Funktion ist der Quoten- und der Profitboost. Beide gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Auch hier ist der versteckte Preis nicht der Prozentsatz, sondern die Einmaligkeit. Ein Boost, der einmal gilt, ist ein Rabatt auf einen einzigen Kauf.
Beim Kombinieren gibt es eine Bedingung, die in keiner Anzeige steht. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ob ein Squash-Turnier mit seinen verschiedenen Runden ein solcher Zusammenhang ist, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Wer zwei Matches desselben Turniers auf einen Schein nimmt, sieht in den Bedingungen nach, bevor er darauf baut.
Der Weg zur Wette läuft bei Sporttip online über das Online-Portal von Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich alternativ per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle abgeben. Swisslos nennt als Zahlungsart zum Aufladen PostFinance Pay, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Nach oben ist der Spielkontostand begrenzt: In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt; der Mindestbetrag für eine Einzahlung liegt bei CHF 20. Die Glasdecke bei CHF 9’999 verdient eine trockene Anmerkung: Sie ist die einzige Zahl auf dieser Seite, die einen ausufernden Spieler tatsächlich davor bewahrt, immer weiter aufzuladen — der Schalter liegt nicht bei ihm, sondern am System.
Die beiden Schweizer Veranstalter im Urteil
Swisslos Sporttip: die einzige Tür, die in der Deutschschweiz offen steht
Für die Deutschschweiz zählt zuerst eins: Sporttip ist der einzige Veranstalter, bei dem ein Einwohner von Zürich, Bern oder St. Gallen überhaupt ein Online-Konto erhält. Daraus folgt die ganze Beurteilung, und sie fällt nüchtern aus. Wo es keine Alternative gibt, muss ein Anbieter nicht versuchen, interessant zu sein. Was ihn trotzdem interessant macht, ist sein Rahmen: die Bewilligung als Grossspiel unter dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa, die Teilnahme am Sperrregister, der volle Schweizer Rechtsweg — und ein Vertragsgebiet, das den deutschsprachigen Raum, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein umfasst. Dazu ein Konto, das im Ausland liegen darf, weil sein Inhaber hier wohnt. Was ihn weniger attraktiv macht, ist die Enge: CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette, und die Limiten kann das Haus jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Ein Nischenmarkt braucht keinen besonders grossen maximalen Einsatz, um unbedeutend zu bleiben.
Das teuerste Detail liegt nicht im Einsatz, sondern in der Frist. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Der Veranstalter präsentiert sich als Haus mit gemeinnütziger Zweckbindung — und behandelt einen nicht abgeholten Gewinn als durchsetzbare Geschäftsbedingung. Wer seine Wettscheine schlampig ablegt, subventioniert am Ende die Sportförderung. Freundlich ist das nicht. Es ist der Preis für ein System, in dem ein Teil der Einnahmen garantiert nicht beim Anbieter bleibt. Ob einem das die Sorgfalt wert ist, muss jeder selbst entscheiden.
Wo Sporttip in diesem Vergleich gewinnt, ist nicht das Sortiment, sondern die Verlässlichkeit des Rahmens: kein Sperrlisten-Risiko, kein Steuerärger über fremde Rechtsordnungen, eine Auszahlung auf das eigene Konto. Wo es verliert, ist bei der Breite und beim Tempo — und bei einer Randsportart heisst Breite alles. Wer bereit ist, seine Regeln zu lesen, und wem ein schmales Wettprogramm genügt, findet hier den einzigen vollständig abgesicherten Platz. Wer auf einer Tour ständig Märkte braucht, findet ihn hier vielleicht gar nicht.
Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Weg über den Schalter
Die Loterie Romande hat für Bewohner der Westschweiz dasselbe Monopol wie Swisslos für die Deutschschweiz, nur in kleinerem Radius. Sie veranstaltet Jouez Sport aus Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden, und ihr Bewilligungsrahmen ist derselbe: Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa. Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, hält sein Online-Konto bei ihr und nicht bei Swisslos. Das ist weniger eine Wahl als eine Zuteilung, und die Zuteilung entscheidet mehr über das Wettverhalten als jede Werbung.
Die 2’350 Verkaufsstellen sind bei Squash kein Nebendetail, sondern das stärkste Argument des Hauses. Eine Sportart ohne Fernsehbilder lebt von der Beiläufigkeit: Man spielt ohnehin im Klub, geht ohnehin am Schalter vorbei, und der Wettschein entsteht im Gespräch. Ein rein digitaler Anbieter müsste dieselbe Sportart erst jemandem erklären, der sie nie gespielt hat. Die Westschweizer Veranstalterin muss das nicht. Wo die Westschweizer Veranstalterin verliert, ist die Vergleichbarkeit: Zu einem einzigen Anbieter in einem einzigen Gebiet gibt es keinen zweiten desselben Zuschnitts, an dem man ihn messen könnte. Das Urteil muss deshalb aus dem eigenen Platz kommen — ein stabiler Rahmen, ein Schweizer Rechtsweg, ein Vertrieb, der seltene Sportarten überhaupt tragen kann. Ob Squash in ihrem Programm steht, klärt man im eigenen Konto, nicht in einem Vergleichstext.
Was eine Wette in der Schweiz kostet — und für wen sie taugt
Wenn von dieser Seite eine einzige Zahl mitgenommen werden soll, dann die Marge. Bei einem Zweiwegemarkt mit zwei Preisen um 1.90 nimmt sie die Grössenordnung des durchgerechneten Beispiels an, und an ihrem Vorhandensein führt keine Quote vorbei. Weil nur zwei Veranstalter in Frage kommen, gibt es auf der Preisseite kaum Ausweichmöglichkeiten: In der Deutschschweiz ist man bei Sporttip, in der Westschweiz bei Jouez Sport, und die Wahl des Veranstalters ist keine Wahl des Preises. Das ist der eigentliche Kostenpunkt für den Squash-Wettenden. Die enge Liste der Verbands- und Turnierwetten, die Reihenfolge von Antrag und Bewilligung, die Prüfung der Registereinträge — all das dient nicht dem Komfort, sondern der Nachvollziehbarkeit. Die Marge, die auf jedem einzelnen Schein lastet, ist der Preis, der keiner Anzeige zu entnehmen ist.
Für eine erste Wette heisst das konkret: erst prüfen, ob der Markt überhaupt steht, dann die Bedingungen lesen, dann über den Einsatz entscheiden. Wer heute ein Squash-Match sieht und morgen den Schein ausfüllt, hat die Reihenfolge richtig herum. Wer den Schein vor der Frage nach der Liste ausfüllt, hat sie falsch herum. Und wer den Markt mit einem Konto bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung erreicht, hat keine Reihenfolge mehr, sondern nur noch ein Risiko.
Was noch offen bleibt, ist die Frage nach der Zukunft dieses Angebots. Der Anteil des Sports an den Erträgen ist rückläufig — CHF 122 Mio. im Jahr 2024, CHF 109 Mio. aus den Sportwetten für 2025. Ein schrumpfender Anteil macht es nicht wahrscheinlicher, dass eine Randsportart den Weg in ein breites Wettprogramm findet. Warum sollte sie es auch? Ein Programm, das nie gedruckt wird, ist kein Skandal. Es ist der Preis eines Systems, in dem nur wenige Veranstalter das Angebot bestimmen.
Häufige Fragen zu Squash-Wetten in der Schweiz
Darf man in der Schweiz überhaupt online auf Squash wetten?
Sportwetten dürfen hier nur die beiden bewilligten Veranstalter anbieten, Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ob Squash im Programm steht, hängt davon ab, ob die Sportart in der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten verzeichnet ist. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist keine legale Alternative.
Steht Squash in der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten?
Die Liste nennt nur Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, die ausdrücklich verzeichnet sind. Qualifikationsrunden, Frauenwettkämpfe und Ranglistenwetten stehen nur darauf, wenn sie einzeln aufgeführt sind. Ob Squash aktuell verzeichnet ist, sagt die jeweils gültige Fassung dieser Liste; bei den beiden bewilligten Veranstaltern lässt sich das direkt prüfen.
Wie entsteht die Quote für ein Squash-Match, und was ist die Marge?
Die Quote ist der Preis eines Ergebnisses. Das Verhältnis 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂) ergibt den Quotenschlüssel, also den Anteil am Umsatz, den ein Markt zurückzahlt. Bei zwei Quoten von 1.90 auf einem Zweiwegemarkt liegt er bei rund 47,5 %, sodass rechnerisch rund 52,5 % des Umsatzes beim Veranstalter bleiben.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei Quote 1.90 und einem Einsatz von CHF 10 beträgt die Auszahlung CHF 19.00, der Nettoertrag also CHF 9.00.
Warum ist auch bei Squash kein Wetttipp sicher?
Weil niemand ein Ergebnis kennt. Jede Quote enthält die Marge des Veranstalters, das Geld kommt langfristig also nicht vollständig zurück. Eine Einschätzung begründet man mit dem, was über Teilnehmer und Form bekannt ist, nicht mit einem Ergebnis. Der Quotenschlüssel eines Marktes sagt nichts darüber, wie eine einzelne Partie ausgeht.
Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt die Sperre?
Bei Swisslos sind vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.
Sportarten – dreiwegwetten.com
Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»
