Gratisguthaben ohne Einzahlung in der Schweiz – eine Bewilligung, die alles entscheidet
Stand 29. Oktober 2026 — Bewilligungsangaben geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie die veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Ein Guthaben, das auf dem Konto liegt, aber nie auf dem Bankkonto ankommt, ist kein Geschenk. Es ist ein Gutschein mit Ablaufdatum, und in der Schweiz hängt an dieser Unterscheidung mehr als in jedem anderen Markt, weil das Geldspielgesetz vorgibt, wer überhaupt ein Spielerkonto eröffnen darf. Wer «Bonus ohne Einzahlung» in eine Suchmaske tippt, sucht meistens eine Sache: wetten, ohne Geld zu riskieren. In der Schweiz ist die Antwort auf diese Suche zweigeteilt und für den Suchenden unbequem. Die beiden bewilligten Veranstalter dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsichtsbehörde herausgeben — und selbst dann bleibt dieses Guthaben reines Spielguthaben, das nicht ausbezahlt wird. Ausländische Seiten, die solche Angebote gross ausloben, haben keine Schweizer Bewilligung. Sie können nach Schweizer Recht nicht bewilligt werden, weil es für Sportwetten nur zwei Bewilligungen gibt. Was der Suchende also findet, wenn er fündig wird, ist regelmässig ein Angebot ohne Schweizer Schutz, ohne Sperrregister, ohne Rechtsweg. Die Suche nach dem risikofreien Einstieg führt damit auf zwei Wege, von denen keiner risikofrei ist, und der eine kostet mehr als der andere.
Die Loterie Romande hat vorgeführt, wie ein solches Guthaben in der Schweiz aussieht, wenn die Aufsicht zustimmt. Ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die Grösse, über die wir hier reden. Zehn Franken, einen Monat, und am Ende darf man damit spielen, nicht kassieren.
Wer das für eine Kleinigkeit hält, hat den Punkt verfehlt, um den sich alles dreht. Ein Guthaben ohne Auszahlbarkeit ist keine kleine Geste, sondern ein grundsätzlich anderes Produkt als eine Einzahlung, die der Wettende selbst getätigt hat. Der Unterschied zeigt sich nicht beim Anmelden, sondern beim Auszahlen, und dort ist er endgültig.
Warum ein Gratisspielguthaben in der Schweiz eine Bewilligung braucht
Ein Spielguthaben, das jemand ohne eigene Vorleistung erhält, ist rechtlich kein Marketinginstrument. Es ist ein Gratisspiel, und Gratisspiele sind in der Schweiz bewilligungspflichtig. Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Diese Zustimmung ist keine Formalie. Sie ist der Grund, warum die Anzahl solcher Aktionen in der Schweiz in einem überschaubaren Rahmen bleibt: Im Jahr 2025 erteilte die Gespa der Loterie Romande 24 solcher Zustimmungen und Swisslos deren 8.

Diese Zahlen sind das eigentliche Ergebnis. Sie sagen nichts über die Grösse der Guthaben, aber alles über die Häufigkeit. Wer in Deutschland oder Österreich gewohnt ist, bei jedem zweiten Anbieter ein Willkommensgeschenk zu sehen, wird in der Schweiz ein anderes Bild vorfinden: eine Handvoll Aktionen im Jahr, jede einzeln genehmigt, jede mit Bedingungen, die der Veranstalter selbst in seinen Teilnahmebedingungen niederlegt. Ein Markt ohne Vorabkontrolle produziert Gratisguthaben im Dutzend. Ein Markt mit Vorabkontrolle produziert sie dann, wenn sie jemand beantragt und genehmigt bekommt.
Für den Suchenden folgt daraus eine unbequeme Reihenfolge. Die erste Frage beim Anblick eines «Bonus ohne Einzahlung» lautet nicht, wie hoch er ist. Sie lautet, wer ihn herausgibt und auf welcher Grundlage. Ein Schweizer Veranstalter kann ihn bewerben, wenn die Aufsicht zugestimmt hat. Eine ausländische Seite kann ihn bewerben, ohne irgendwen zu fragen — und genau das ist der Hinweis, den die Werbung selbst mitliefert.
Gratisspielguthaben ist nicht Gratiswette, und der Unterschied kostet Geld
Die Sprache verrät, wo ein Angebot herkommt. Der Gesetzestext spricht von Gratisspielguthaben. Der Markt spricht von Gratiswette oder Freiwette. Das klingt nach einem Synonym und ist keines.
Ein Gratisspielguthaben wird dem Konto mit einem Betrag gutgeschrieben und bleibt Spielguthaben, bis es verloren oder zu Gewinnen geworden ist. Bei der Loterie Romande ist dieser Punkt in den Aktionensbedingungen ausdrücklich festgehalten: Das Guthaben aus «Patinoires et Stades» ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos steht dieselbe Regel allgemeiner in den Bedingungen für die Online-Teilnahme: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, und der Auszahlungsanspruch bezieht sich auf Spielguthaben innerhalb eines bestimmten Rahmens.
Eine Gratiswette ist etwas anderes. Sie ist der Einsatz, den der Wettende nicht selbst bezahlt — aber der Einsatz der Freiwette wird üblicherweise nicht mit dem Gewinn ausbezahlt. Wer mit einer Gratiswette von CHF 10 auf eine Quote von 2.00 setzt und trifft, bekommt in der gängigen Konstruktion CHF 10 auf das Konto, nicht CHF 20. Der Einsatz war der des Veranstalters, und der Veranstalter nimmt ihn zurück. Genau diese Konstruktion macht das Angebot billiger, als die beworbenen Zahlen vermuten lassen: Die Quote, die man sich auf ein Gratisguthaben «erwetten» kann, verdoppelt nicht den Wert, sondern nur den Ertrag abzüglich des Einsatzes.
Dass die beiden Begriffe nicht austauschbar sind, ist keine Wortklauberei für Juristen. Es entscheidet, was ein Konto nach einer gewonnenen Wette enthält und was davon auf das Bankkonto geht.
Was aus einem Guthaben wird, wenn der Wettende gewinnen will
Der Weg von Spielguthaben zum Bankkonto läuft bei Swisslos über feste Regeln, und diese Regeln sind der eigentliche Preis des Angebots. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
«Zweimal gratis in 365 Tagen» ist die Zahl, die man unterschätzt. Zwei kostenlose Auszahlungen im Jahr reichen für den, der einmal im Jahr eine grössere Summe abzieht. Sie reichen nicht für den, der seine Wetten regelmässig abrechnet und nach jeder guten Woche einen Teil herausnimmt. Ab der dritten Auszahlung werden 3 % auf den abgezogenen Betrag fällig — und diese 3 % treffen den Gewinn, nicht den Umsatz. Wer 100 Franken nach einer erfolgreichen Woche abzieht, verliert drei davon an den Rückweg. Wer oft kleine Beträge abzieht, zahlt diesen Satz oft.
Der Unterschied liegt nicht in der Höhe der Kommission, sondern in der Gewohnheit, die sie bestraft. Sparsames Abheben ist bei Swisslos nicht nur eine Tugend, es ist eine Bedingung: Wer nach jeder Wette abrechnet, zahlt für jede Abrechnung.
Der Umweg über das Wallet, bevor überhaupt gewettet wird
Swisslos führt das Spielerkonto als Wallet, und dieses Wallet hat Obergrenzen, die vor jeder Wette gelten. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Der Mindestbetrag von CHF 20 ist ein Einstiegspreis, kein Minimum, das man umgehen kann: Wer weniger aufladen möchte, kann es nicht. Wer mit exakt CHF 20 einsteigt, hat damit die Wahl zwischen zwanzig Wetten zu CHF 1 oder einer einzigen zu CHF 20.
Die Loterie Romande setzt die Obergrenze auf der Einzahlungsseite an: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, ebenso das Wallet-Guthaben. Bei Swisslos wirkt dieselbe Obergrenze über den Kauf und den Bestand des Wallets. Beide Wege führen zur gleichen Grössenordnung, und beide sind so gebaut, dass das Guthaben den Spieler nicht überrollt.
Bezahlt wird bei Swisslos unter anderem per PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Es gibt keine Kreditvergabe an Spielende: Der Veranstalter gewährt keine Kredite, und die Grenzen des eigenen Kontos sind die Grenzen des Einsatzes.
Wenn die Wette gewinnt: was auf dem Konto landet
Der Gewinn aus einer Wette wird bei Swisslos automatisch verbucht, ab einer Schwelle mit Überweisung. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Die Loterie Romande zieht die Grenze an derselben Stelle: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN.
Wer die beiden Sätze liest, sieht denselben Mechanismus: Kleine Gewinne bleiben im Spielkreislauf, grosse verlassen ihn automatisch. Die Grenze ist ausdrücklich keine Steuergrenze, sondern eine Buchungsregel, und sie sollte nicht mit dem Steuerfreibetrag verwechselt werden, der an einer ganz anderen Stelle liegt.
Gewinne, die nicht abgeholt werden, verfallen nicht sofort, aber sie verfallen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer gegen eine verweigerte Auszahlung vorgehen will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Zwei Fristen, die man einmal lesen und dann nicht wieder vergessen sollte, weil keine von beiden erinnert wird.
Was ein Gratisguthaben tatsächlich wert ist
Ein Spielguthaben von CHF 10 zu einer Quote von 1.90, bei dem der Einsatz nicht mit dem Gewinn ausbezahlt wird, hat nicht den Wert von CHF 10 und auch nicht den von CHF 19. Sein durchschnittlicher Wert ergibt sich aus drei Grössen: dem Betrag, der Differenz zwischen Quote und Einsatz und dem Anteil, den das Buch insgesamt an die Wettenden zurückgibt — dem Auszahlungsanteil des Marktes.
Ein Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 auf zwei Ausgänge ist hier die Rechengrundlage, ausdrücklich als Beispiel und nicht als eine bei einem Veranstalter beobachtete Quote. Der Auszahlungsanteil dieses Marktes liegt bei rund 95 %, die Marge also bei rund 5 %. Setzt man das Gratisspielguthaben von CHF 10 auf eine der beiden Seiten, ist der Einsatz nicht auszahlbar, und der erwartete Wert des Angebots liegt bei ungefähr CHF 4. Das ist ein Wertband und keine Zusage: Bei einer Quote von 3.00 statt 1.90 steigt der Wert auf rund CHF 6.30, bei einer Quote von 1.50 sinkt er auf etwa CHF 3.20. Je länger die Quote, desto mehr ist das Guthaben wert — und desto seltener geht es auf. Der Wert und die Trefferwahrscheinlichkeit bewegen sich in entgegengesetzte Richtungen, und wer das Guthaben auf eine lange Quote setzt, tauscht sicheren Wert gegen unsicheren Ertrag.
Diese Rechnung gilt für ein eigentlich geschenktes Guthaben. Sobald eine Umsatzbedingung dazukommt, ist der Wert nicht mehr der Ertrag abzüglich des nicht ausbezahlten Einsatzes, sondern der Ertrag abzüglich des Einsatzes abzüglich der Kosten des Umsatzdrucks. Deshalb ist die erste Frage an jedes angebliche Geschenk nicht «Wie viel?», sondern «Wie oft muss ich es durchspielen, und zu welcher Quote?».
Die Bewilligung entscheidet, nicht die Aktionsseite
In der Schweiz ist die Frage nach dem Anbieter keine Geschmacksfrage. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten. Ein Anbieter ausserhalb dieser zwei ist per Definition ohne Schweizer Bewilligung tätig, und eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Die beiden bewilligten Veranstalter teilen sich das Land, und diese Teilung bestimmt, wer wo ein Konto eröffnen kann.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Sportuna | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt |
| Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt |
Die wichtigste Folge dieser Tabelle steht neben ihr, nicht in ihr. Eine fehlende Bewilligung ist kein Formalfehler, den man durch Sorgfalt auf der Aktionsseite heilt. An einer Schweizer Bewilligung hängt der ganze Apparat, den ein Spieler im Ernstfall braucht: das Sperrregister, die Limitenpflicht, die Möglichkeit, sich zu beschweren. Wo keine Bewilligung ist, ist keiner dieser Apparate da.
Das Vertragsgebiet: der Wohnort bestimmt den Zugang
Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Zwei Gebiete, zwei Produkte, ein Konto jeweils nur im eigenen Gebiet. Wer in Zürich wohnt, kann bei Swisslos ein Konto eröffnen und bei der Loterie Romande nicht. Wer in Genf wohnt, umgekehrt. Das ist keine Härte des Anbieters, sondern die Folge der kantonalen Aufteilung.
Für den Suchenden in der Schweiz heisst das: Die Auswahl ist nicht gross, sie ist eine. Ein Schweizer Wettender hat genau einen bewilligten Anbieter, und welcher das ist, entscheidet seine Adresse.
Warum das Ausland trotzdem verlockend aussieht
Ausländische Seiten werben mit Angeboten, die die bewilligten Schweizer Veranstalter nicht machen können oder nicht machen dürfen. Das ist kein Zufall und auch keine Überlegenheit. Es ist die direkte Folge davon, dass sie niemandem Rechenschaft schulden.
Was einem Wettenden fehlt, wenn er dort spielt: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, die erste Liste stammt vom 3. September 2019. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Gespa selbst als Domain-Hopping bezeichnet. Dass eine Seite erreichbar ist, beweist also nichts über ihren Status; dass sie auf der Liste steht, dagegen alles.
Wer sein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung führt und einen Streit über eine Auszahlung hat, hat keinen Weg, den ein Schweizer Gericht geht. Er kann sich beschweren. Das ist alles.
Die Steuerfalle liegt auf der anderen Seite der Grenze
Die steuerliche Behandlung ist der Punkt, an dem die beiden Gruppen endgültig auseinanderlaufen, und sie ist für viele Wettende überraschender als die Bewilligungsfrage.
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, je nach Kanton, und deshalb ist hier keine einzelne kantonale Zahl zu nennen. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die der Wettende über die Steuererklärung zurückholt.
Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle. Für ihn heisst das: keine Einkommenssteuer auf den Gewinn, keine Verrechnungssteuer, nichts, was auf dem Wettschein vermerkt wäre. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Anders sieht es bei Gewinnen aus dem Ausland aus. Verrechnungssteuer fällt dort nicht an, weil der ausländische Anbieter keine Schweizer Verrechnungssteuer abliefert. Aber die kantonale Steuerpraxis kann diese Gewinne anders behandeln: Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau etwa betrachtet Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer im Ausland gewinnt, gewinnt also steuerlich nicht dasselbe, und die Auskunft dazu gehört zur kantonalen Steuerverwaltung, nicht auf die Seite eines Anbieters. Für verbindliche Auskünfte bleibt der Weg zur Steuerberaterin oder zur kantonalen Steuerverwaltung.
Was vor der ersten Wette passiert: Limiten, Sperre, Altersprüfung
Wer in der Schweiz bei einem bewilligten Veranstalter ein Konto eröffnet, trifft die Spielerschutzvorgaben nicht als Kleingedrucktes, sondern als Vorbedingung. Kein Konto ohne diese Schritte. Das ist der eigentliche Unterschied zwischen einem geregelten und einem ungeregelten Zugang, und er zeigt sich in der Reihenfolge des Anmeldens, nicht in der Werbung.
Limiten: was der Spielende setzen muss, bevor er setzen darf
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Unterscheidung zwischen sofort und 72 Stunden ist der wirksame Teil dieser Regel. Wer im Verlust die Grenze nach oben schrauben will, muss drei Tage auf die Umsetzung warten — und die Regel gilt für den, der sie am wenigsten braucht. Ein Konto ohne Limiten gibt es nicht: Limiten sind keine Option, die man in den Einstellungen sucht, sondern eine Eingabe im Registrierungsprozess.
Wer 21 Jahre und älter ist, kann sich für eine Monatsverlustlimite von bis zu CHF 9’999 entscheiden. Das ist keine Empfehlung, sondern die Obergrenze dessen, was das System überhaupt zulässt. Die Obergrenze sagt nichts darüber, was vernünftig ist; sie sagt nur, dass der Rahmen nach oben geschlossen ist.
Spielsperre und Register: was passiert, wenn man sich ausschliesst
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das schweizweite Register ist die stärkste Konsequenz, die dieser Abschnitt kennt, und sie ist keine Swisslos-Eigenheit. Eine unbefristete Sperre reicht über das Produkt hinaus, bei dem sie ausgesprochen wurde. Wer sich dort sperrt, sperrt sich breit. Wer bloss eine Pause will, wählt die befristete Variante und ist für die Dauer gebunden — vorzeitiges Aufheben gibt es nicht.
Diese beiden Werkzeuge sind der Grund, warum die Limiten nicht das einzige Sicherheitsnetz sind. Ein Wettender kann seine Grenze zu hoch setzen und sich danach sperren. Er kann sich nicht entsperren, weil ihm die Limits nicht passen.
Die Alters- und Identitätsprüfung: die Hürde vor dem ersten Klick
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Das ist keine Selbstdeklaration, sondern ein Abgleich. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden ausgelesen, die Adresse wird geprüft. Wer angibt, in einem Vertragskanton zu wohnen, muss es belegen. Ein einziges Konto pro Person ist die Regel, und sie ist technisch durchgesetzt, nicht bloss vorgeschrieben.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Diese zweite Regel trifft eine kleine Gruppe — Spieler, Trainer, Funktionäre —, aber sie trifft sie hart: Ein Eigentor ist kein Pech, sondern ein Grund, die Wette für ungültig zu erklären.
Warum ein Gratisguthaben diese Schritte nicht ersetzt
Ein Gratisspielguthaben ist kein Abkürzungsweg an Altersprüfung, Identitätsprüfung, Limiten und Sperrregister vorbei. Es ist ein Guthaben auf einem Konto, und dieses Konto existiert nur, weil alle diese Schritte vorher durchlaufen wurden. Bei der Loterie Romande verlangte die Promotionsaktion ausdrücklich ein verifiziertes Konto, bevor der Code überhaupt eingelöst werden konnte. Die Aktion setzte die Prüfung voraus, sie umging sie nicht.
Das ist der Punkt, an dem die Erwartung an ein «Angebot ohne Einzahlung» auf die Schweizer Wirklichkeit trifft. Man kann auf die Einzahlung verzichten. Man kann nicht auf die Identität verzichten. Wo eine Seite anbietet, ohne Verifizierung zu spielen, ist sie nicht grosszügiger, sondern in der Schweiz nicht bewilligungsfähig.
Ein Wort zur Kontrolle an den Verkaufsstellen, weil es in jede Erwartung an ein leichtes Anmelden hineinspielt: Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch und verkaufte an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person. Die Alterskontrolle am Schalter ist kein Bollwerk. Wer daraus schliesst, die Prüfung sei an anderer Stelle ebenso locker, zieht den falschen Schluss — online läuft sie über den hochgeladenen Ausweis und ist damit technisch, nicht persönlich.
Die Angebote im Vergleich: geordnet nach Bedingungen, nicht nach Betrag
Die Höhe eines Guthabens ist die Zahl, die in der Werbung steht, und die schlechteste Grundlage für einen Vergleich. Wer CHF 100 als Gratisguthaben anbietet, über das er nie verfügen wird, bietet weniger an als der, der CHF 10 schenkt und auszahlen lässt. Die Reihenfolge in der folgenden Bewertung richtet sich deshalb nach den Bedingungen und nach der Frage, ob das Guthaben jemals ein Bankkonto erreicht.
Beide bewilligten Schweizer Veranstalter führen ihre Angebote unter Vorbehalt der Zustimmung der Aufsicht; was hier beschrieben wird, steht in ihren eigenen Teilnahmebedingungen und ist keine Zusage für die nächste Aktion.
Swisslos Sporttip: das Kontrollkonto mit dem grössten Repertoire
Swisslos ist die Veranstalterin, die das deutsche Sprachgebiet versorgt, dazu das Tessin und Liechtenstein. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, und das Produkt ist bemerkenswert vollständig — bis hin zu den Gratisspielen, die nur mit Zustimmung der Aufsicht herausgegeben werden dürfen.
Was Sporttip an Aktionsformen kennt, ist in den eigenen Bedingungen geregelt und nicht frei erfunden. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Diese Staffelung ist das aufschlussreichste Detail des ganzen Produkts. Sie zeigt erstens, dass der Mindestquotenschwellwert von 1.50 eine Bedingung ist, die viele Kombinationen ausschliesst, und zweitens, dass die 100 % nur für den erreicht, der fünfzehn Voraussagen zusammenbringt. Wer fünfzehn Fussballspiele kombiniert, hat nicht ein besseres Angebot gefunden, sondern eine andere Wette abgeschlossen — und der Reiz der hohen Zahl verdeckt, dass die Kombination selbst schon ein schwerer Weg ist.
Daneben stehen die Quoten- und Profitboosts, ebenfalls online-only. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die letzte Regel ist die praktischste von allen: Wer vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung vollständig — Cash-Out und Boost passen nicht zusammen.
Die Einsatzgrenzen sind eng definiert und werden nicht verhandelt. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der letzte Halbsatz ist wichtiger als die Zahlen: Eine Wette, die die Limite überschreitet, verschwindet nicht in einer Warteschlange. Sie wird abgelehnt.
Dass im ganzen Vergleich nur dieser eine Veranstalter mit einer Bewilligung für das deutschsprachige Gebiet arbeitet, macht die Bewertung nicht einfacher. Der Vergleich mit den anderen Anbietern auf dieser Liste ist kein Vergleich von Produkten unter gleichen Bedingungen. Er ist der Vergleich eines geregelten Produkts mit neun ungeregelten.
Loterie Romande Jouez Sport: die Promotionspraxis im Westen
Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone und nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf oder Waadt wohnt, kommt an Swisslos nicht heran und an diesem Produkt nicht vorbei.
Für die Frage nach Gratisguthaben liefert die Loterie Romande das konkreteste Beispiel der Schweiz. Ihre Aktion «Patinoires et Stades» bestand aus einem Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, einer Einlösefrist von sieben Tagen und CHF 10 Spielguthaben pro erfolgreicher Eingabe, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen.
Die Bauform dieser Aktion sagt mehr über Schweizer Gratisguthaben als jede Beschreibung. Sieben Aktionstage, sieben Tage Einlösefrist, 30 Tage Gültigkeit. Wer an einem der Aktionstage im Stadion war und den Code nicht innerhalb einer Woche auf einem verifizierten Konto einlöste, hatte nichts. Der Betrag war klein, die Frist kurz, und der Anlass klar umgrenzt: eine Verteilaktion im Rahmen eines Sponsorings, kein dauerhaftes Neukundenprogramm.
Die Einzahlungs- und Bestandsregeln des Produkts sind ebenfalls eng. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — bei der Loterie Romande steht dieser Satz in den allgemeinen Bedingungen, nicht nur in einer Aktionsbeilage.
Bemerkenswert ist die Zahl der Zustimmungen: 24 der 32 Gratisspiel-Zustimmungen der Gespa im Jahr 2025 gingen an die Loterie Romande, acht an Swisslos. Die Westschweiz, nicht das Mittelland, ist der Ort, an dem in der Schweiz Gratisguthaben tatsächlich auftauchen — und genau deshalb dort, wo die Aktion im Stadion sitzt, nicht im Netz.
Die ausländischen Anbieter im Vergleich: neun Mal dasselbe Bewilligungsproblem
Die folgenden acht Anbieter stehen hier zur Referenz, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen. Jeder von ihnen ist ohne Schweizer Bewilligung tätig. Das ist keine Bewertung ihres Geschäftsgebarens im Herkunftsland, sondern eine Feststellung ihres Status in der Schweiz: Sie können keine Schweizer Bewilligung haben, weil es für Sportwetten nur zwei gibt, und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung.
Gemeinsam ist allen acht, dass sie nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen sind und kein Schweizer Rechtsweg für Streitigkeiten besteht. Ihre Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden; die Liste umfasste Ende 2025 671 Domains, und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Ein Anbieter, der heute erreichbar ist, kann morgen geblockt sein — und Schweizer Wettende haben auf diesen Vorgang keinen Einfluss.
Eine ehrliche Einordnung dieser acht braucht einen Satz, den die Werbung für sie nie sagt: Wer dort ein Konto führt, hat keinen Schweizer Schutz und keine Schweizer Aufsicht hinter sich. Was er hat, ist das Hausrecht eines Anbieters, dessen Regeln er lesen kann, bevor er zustimmt.
Ein Vergleich über Schweizer Limiten, Schweizer Spielerschutz und Schweizer Steuerregeln ist mit diesen Anbietern nicht zu führen. Wer sein Geld dort einzahlt, kann sich nicht auf die Regeln berufen, die diese Seite für bewilligte Veranstalter beschreibt.
Die Grundlagen: wie Wetten ohne eigene Vorleistung funktionieren
Der Begriff «ohne Einzahlung» beschreibt nicht eine Wette ohne Einsatz. Er beschreibt, wer den Einsatz bezahlt hat. Bei einer Gratiswette oder einem Gratisspielguthaben ist das der Veranstalter, und dieser Umstand bestimmt, was mit einem Gewinn geschehen darf. Wer das einmal verstanden hat, kann jede Werbeanzeige selbst einordnen.

Grundbegriffe, die im Kleingedruckten entscheiden
Eine Einzelwette ist eine Wette auf eine einzige Voraussage. Eine Kombiwette verbindet mehrere Voraussagen zu einer Wette, und ihr Preis ist das Produkt der Einzelquoten: Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Gewinne werden zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Die Rundungsregel ist die unscheinbarste Zahl des ganzen Textes und die einzige, die ausnahmslos bei jeder Wette wirkt. Bei 5 Rappen Abrundung geht es um Beträge, die im Einzelfall irrelevant sind und über hunderte Wetten eine stille Gebühr bilden.
Eine Systemwette schliesslich ist eine Kombination mit mehreren Wetten, deren Teilmengen ebenfalls als Wetten abgerechnet werden. Sie kennt eine eigene Einsatzgrenze: Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Der Unterschied erklärt sich aus der Struktur: Eine Systemwette verteilt den Einsatz auf viele Teilwetten, und die einzelne Position ist klein.
Eine Livewette ist eine Wette während des laufenden Ereignisses. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der letzte Punkt ist der bittere: Wer eine Livewette in dem Moment abschickt, in dem das Spiel kippt, kann den Einsatz zurückbekommen statt den Gewinn. Die Wette war zu spät.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «Sieger» setzt und ein Pokalspiel in die Verlängerung gehen sieht, muss zuerst wissen, welche Definition der Wette gilt.
Wenn ein Ereignis nicht stattfindet
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Bei einer Kombination ist die Folge unangenehm: Quote 1.00 für ein Bein bedeutet, dass das Produkt der Quoten sinkt. Die Wette bleibt bestehen, nur zu einem schlechteren Preis. Wer eine Kombination mit einem Favoriten gebaut hat, um überhaupt auf eine interessante Quote zu kommen, verliert genau diesen Effekt, wenn das Spiel ausfällt — und merkt es erst bei der Abrechnung.
Cash-Out: eine Option ohne Garantie
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Es gibt ihn nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer ihn als Versicherung liest, liest ihn falsch: Er ist ein Angebot, das der Veranstalter machen kann und nicht muss, und es ist immer unter dem Gegenwert, auf den der Wettschein lautet. Dass ein Cash-Out ausserdem einen Quotenboost vernichtet, komplettiert das Bild — der Weg hinaus und der Weg zum Bonus sind zwei verschiedene Wege.
Was auf welche Ereignisse gewettet werden darf
Das Angebot der bewilligten Schweizer Veranstalter ist keine offene Fläche. Nur Sportereignisse dürfen Gegenstand einer Wette sein; Wetten etwa auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot wiederum ist eine geschlossene Liste — die von der Gespa geführte Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026.
Was auf dieser Liste nicht steht, existiert im bewilligten Schweizer Markt nicht als Markt. Qualifikationsrunden sind nur dann dabei, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur dann, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste weist keine Corner- und Kartenmärkte aus und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Der praktische Effekt dieser Liste ist ein schmalerer Wettschein, als die meisten Wettenden aus dem Ausland kennen. Wer nach einer Wette auf Eckbälle sucht oder auf die Anzahl der Karten, sucht in der Schweiz nach einem Markt, der nicht angeboten wird. Das ist keine technische Rückständigkeit, sondern der Preis der Bewilligung.
Bei Livewetten ist der Rahmen dagegen offen: Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wo der Veranstalter eine Bewilligung für die Live-Märkte besitzt. Eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt — es ist deshalb nur als Merkmal jedes einzelnen Veranstalters beschreibbar, und was oben zu Sporttip steht, ist eine Beschreibung dieses Produkts und keine Marktregel.
Zu virtuellen Sportarten ist in der Schweiz nichts festgelegt; zu Esport lässt sich sagen, dass Esport in der Gespa-Liste nicht auftaucht. Wer dazu eine belastbare Antwort sucht, findet sie nicht in einer Werbeanzeige, sondern in der Liste selbst.
Wie eine Wette überhaupt zustande kommt
Wer sichergehen will, dass seine Wette gebucht wird, muss die Reihenfolge kennen. Von einander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert werden. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Diese Regel erklärt, warum manche Kombinationen auf einer Seite nicht baubar sind, obwohl sie mathematisch einleuchten: Torschützenwette und Endresultat desselben Spiels hängen voneinander ab, und sie gehören in eine Funktion, die beide Seiten zusammenführt. Wer sie ausserhalb baut und die Wette angenommen wird, hat keine Grundlage, sich auf sie zu verlassen.
Was in der Schweiz bewilligt ist und was nicht
Die Schweiz hat für Sportwetten ein Modell gewählt, das in Europa selten ist, und man muss es einmal ganz ausgesprochen haben. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Das ist die ganze Bewilligungslandschaft. Wer in einer Suchmaske nach einem Schweizer Sportwettenanbieter sucht, sucht nach zwei Marken, und die Zugehörigkeit entscheidet sich am Wohnkanton.
Der rechtliche Rahmen dafür ist das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019). Online-Sportwetten sind darin ein Grossspiel, und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist in Kraft seit dem 1.1.2021. Die ESBK, die Gemeinsame Glücksspielkommission der Kantone, ist an dieser Stelle nicht zuständig: Sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos.
Für die Bewilligung braucht ein Veranstalter eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Der letzte Halbsatz erklärt die ganze Konstruktion. Eine Schweizer Bewilligung berechtigt nicht zum Angebot im Ausland, und eine ausländische Bewilligung berechtigt nicht zum Angebot in der Schweiz. Ein Anbieter mit einer Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland ist damit in der Schweiz schlicht ein unbeaufsichtigter Anbieter.
Der Nettogewinn der bewilligten Grossspiele fliesst an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Wer in der Schweiz eine Sportwette abschliesst, finanziert über die Marge am Ende auch öffentliche Ausgaben mit. Das ist keine Rechtfertigung des Spielens und kein Argument dafür, mehr zu setzen — es ist die Antwort auf die Frage, wo das Geld bleibt, das nicht als Gewinn zurückkommt. Es bleibt zu einem erheblichen Teil im Kanton.
Für einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung endet die Bequemlichkeit spätestens dort, wo die Aufsicht anfängt. Die Gespa führt die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden durch neue ersetzt — ein Vorgang, den die Gespa selbst als Domain-Hopping bezeichnet. Wer eine Seite findet, findet also nicht Sicherheit darüber, dass sie nicht auf der Liste steht.
Wer den Status eines Anbieters prüfen will, hat zwei Wege: die Sperrliste der Gespa und die eigenen Teilnahmebedingungen des Anbieters. Beide kosten wenige Minuten, und beide verhindern die Überraschung, die nach einem Gewinn kommt.
Was Werbung darf und was nicht
Die Werberegeln sind der zweite Teil des Schutzkonzepts und betreffen Wettende unmittelbar, weil sie bestimmen, wie ein Angebot aussehen darf. Die Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Die Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Ein Verbot von Werbung zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.
An dieser Stelle ist der Ton der Seite einfach: Solche Werbung wird beschrieben und bewertet, nicht beworben. Wer auf einer Seite eine Anzeige für ein ausländisches Angebot liest und sich darauf verlässt, verlässt sich auf eine Anzeige, für deren Inhalt in der Schweiz niemand geradesteht.
Was passiert, wenn ein Anbieter ohne Bewilligung tätig wird
Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat. Sie wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS).
Die Wettenden selbst werden nach der Rechtslage in der Schweiz nicht bestraft. Sie tragen trotzdem ein Risiko, und dieses Risiko ist nicht abstrakt: In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Wer sein Guthaben auf einer nicht bewilligten Seite liegen lässt, hat darauf im Streitfall keinen durchsetzbaren Anspruch. Der Unterschied zwischen «der Spieler wird nicht bestraft» und «der Spieler ist sicher» ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts.
Die faire Einordnung lautet nicht, dass bewilligt automatisch die richtige Wahl für jeden ist. Ein ausländisches Angebot ist in aller Regel breiter, und wer sich in der Schweiz über einen fehlenden Markt ärgert, findet ihn dort. Die bewilligte Seite bietet dafür Schweizer Schutz, aber auch nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist «die sichere Wahl» von selbst. Aber nur eine von beiden kennt den Schweizer Wettenden überhaupt als Person mit einem Rechtsweg.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der einzige Zugang zum deutschsprachigen Markt
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich.
Was dieses Produkt auszeichnet, ist nicht ein einzelnes Angebot, sondern die Verzahnung von Produkt, Spielerschutz und Abrechnung. Kein anderes Angebot in dieser Liste verbindet ein Gratisspielguthaben mit einem schweizweiten Sperrregister, mit vorab zu setzenden Verlustlimiten und mit Auszahlungen, die eine Überweisungsfrist von 5 bis 10 Arbeitstagen haben. Diese Frist ist kein Nachteil, der sich wegdiskutieren lässt: Wer gewinnt und das Geld sofort braucht, wartet länger als bei einer Kartenzahlung im Laden.
Die eigentliche Bewertung dieses Anbieters liegt im Vergleich zu den acht ausländischen Anbietern darunter, und dieser Vergleich fällt eindeutig aus, wenn das Kriterium Schweizer Schutz heisst: Nur hier gibt es ihn. Für einen Wettenden im Vertragsgebiet, der einen Streit über eine Auszahlung nicht im Ausland führen will, ist dieser Umstand mehr wert als jede Aktionsprämie.
Loterie Romande Jouez Sport: die Veranstalterin mit der grössten Übung in Gratisguthaben
Die Loterie Romande ist die zweite der beiden Veranstalterinnen, mit Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Ihre Bewilligung ist ebenfalls eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS unter Gespa-Aufsicht, und ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis möglich.
Von den beiden bewilligten Veranstaltern ist sie die geübtere im Umgang mit Gratisspielguthaben: 24 der 32 Zustimmungen, die die Gespa 2025 erteilte, gingen an sie. Wer in der Westschweiz wohnt und sich für Gratisguthaben interessiert, findet bei ihr den Anlass, an dem so etwas in der Schweiz überhaupt stattfindet — eine Verteilaktion im Rahmen eines Sponsorings.
Die Promotionspraxis ist für den Wettenden kein Vorteil, der sich zu Geld machen lässt. Die Aktion im Detail zeigte es: 7’000 Stück über sieben Aktionstage, sieben Tage Einlösefrist, 30 Tage Gültigkeit, nicht auszahlbar. Wer regelmässig ein Gratisspielguthaben möchte, wird hier genauso wenig fündig wie bei Swisslos.
Sportuna: in der Schweiz ein Anbieter ohne Bewilligung
Sportuna gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter, die Schweizer Wettende antreffen. Eine Schweizer Bewilligung hat Sportuna nicht — sie ist rechtlich auch nicht möglich, weil nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz veranstalten dürfen. Eine Bewilligung aus einem anderen Land ist in der Schweiz kraftlos (Art. 4 BGS). Das Konto ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Wer bei Sportuna spielt, wählt ein Angebot, dessen Regeln er vollständig in dessen eigenen Bedingungen nachlesen muss und für das keine Schweizer Instanz zuständig ist. Das ist die Einschätzung in einem Satz: ein Angebot ohne Schweizer Unterbau.
BetAlright: vergleichbar in Status, nicht in Schweizer Schutz
BetAlright steht in der Schweiz vor derselben Ausgangslage wie Sportuna. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, und zwar endgültig, weil die Zahl der Veranstalter gesetzlich auf zwei begrenzt ist. Die gemeldete ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Für einen Wettenden, der vor allem auf Lautstärke und Marktbreite achtet, wird dieser Anbieter nicht unähnlich zu anderen in dieser Gruppe wirken. Unterschiede zwischen ihnen sind Unterschiede zwischen zwei Angeboten, von denen keines einen Schweizer Anspruch begründet.
DirectionBet: Bewilligungsfrage ohne Schweizer Antwort
DirectionBet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung mit einer gemeldeten ausländischen Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS). Damit fehlen die drei Dinge, die eine Schweizer Bewilligung mitträgt: der Anschluss an das Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg und die Schweizer Aufsicht. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Ende 2025 671 Einträge umfasste.
Wer sein Konto dort führt, sollte wissen, dass er damit im Streitfall auf die Bedingungen einer Seite angewiesen ist, die er vor der Anmeldung gelesen haben kann — und auf nichts anderes.
BC.Game: eine Bewertung, die an der Bewilligung hängt
BC.Game ist in dieser Liste der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Weil die Schweiz für Sportwetten nur zwei Bewilligungen kennt, kann BC.Game keine haben; die ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsweg, und eine Domain, die per DNS blockiert werden kann.
Die Bewertung dieses Anbieters unterscheidet sich damit nicht von der seiner Nachbarn auf dieser Liste, und das ist das Bemerkenswerte: Der Bewilligungsstatus ist unter allen acht derselbe.
Playzilla: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Apparat
Playzilla steht in der Schweiz ohne Bewilligung da. Die Schweiz kennt nur zwei Veranstalter von Sportwetten; für einen dritten gibt es keine Rechtsgrundlage, und eine ausländische Bewilligung wirkt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Was fehlt, ist nicht eine Angabe auf einer Seite, sondern der ganze Apparat: Sperrregister, Limiten, Aufsicht, Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Wer bei Playzilla spielt, spielt unter dessen Hausrecht. Das ist kein Verbot, sondern ein Hinweis darauf, worauf er sich stützt.
20Bet: ein Anbieter, dessen Schweizer Status eindeutig ist
20Bet gehört zu den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Bewilligung wirkt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Damit gilt hier dasselbe wie für die übrigen sieben: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht, kein Rechtsweg, keine Verbindung zum Sperrregister, und die Domain kann per DNS blockiert werden.
Die Bewertung ist damit kurz: kein Schweizer Anbieter im Rechtssinn, sondern eine ausländische Seite, die Schweizer Kunden erreicht.
Fezbet: Status ohne Spielraum
Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Diese Feststellung lässt keinen Spielraum, weil sie keine Frage der Bewertung ist: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, und eine Bewilligung eines anderen Landes hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Blockade der Domain möglich.
Was diesem Anbieter in der Schweiz fehlt, ist nicht ein Angebot, sondern die Grundlage, auf der ein Angebot stehen könnte.
Rabona: der letzte in einer Reihe gleicher Ausgangslagen
Rabona ist der achte ausländische Anbieter dieser Liste, und sein Schweizer Status ist der achte Mal derselbe. Keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung (Art. 4 BGS), kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsweg, Blockade der Domain möglich.
Bemerkenswert an dieser Gruppe ist weniger, was jeden einzelnen Anbieter unterscheidet, als wie gleich sie alle im entscheidenden Punkt sind. Wer einen Anbieter aus dieser Gruppe wählt, wählt nicht zwischen Schweizer Schutz und einer Alternative dazu. Er wählt zwischen acht Varianten desselben Status.
Häufige Fragen zum Gratisguthaben in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz Sportwetten mit Bonus ohne Einzahlung?
Ja, aber nur in einer engen Form. Die beiden bewilligten Veranstalter dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa herausgeben; 2025 erteilte sie 32 solche Zustimmungen. Ein solches Guthaben ist Spielguthaben und nicht auszahlbar, wie die Loterie Romande bei ihrer Aktion ausdrücklich festhielt.
Warum bieten die bewilligten Schweizer Veranstalter kaum Gratisguthaben an?
Weil jedes Gratisspiel vorab genehmigt werden muss. Die Gespa erteilte 2025 der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 Zustimmungen, und die Aktionen sind entsprechend selten, betragsmässig klein und kurzfristig — im Beispiel CHF 10 über 30 Tage. Der Aufwand trifft auf einen Markt mit zwei Veranstaltern.
Welcher Mindestbetrag gilt beim Aufladen des Swisslos-Wallets?
Der Mindestbetrag für den Kauf von Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet beträgt CHF 20, wahlweise per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?
In der gängigen Konstruktion nicht. Der Einsatz einer Gratiswette ist der Einsatz des Veranstalters und wird bei einem Treffer nicht mit dem Gewinn zurückgegeben. Aus dem Spielguthaben selbst wird ohnehin nichts ausbezahlt: Bei beiden bewilligten Veranstaltern ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar.
Wie funktioniert die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen?
Bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Gewinne über CHF 1’000 werden innert 3 Arbeitstagen überwiesen, Gewinne bis CHF 1’000 gehen ins Wallet.
Was bedeutet es für Wettende, wenn eine Seite ohne Schweizer Bewilligung ein Guthaben ohne Einzahlung anbietet?
Dass kein Schweizer Schutz dahintersteht. Eine ausländische Bewilligung wirkt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS); es fehlen Anschluss ans Sperrregister, Aufsicht und Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Wohlgemerkt: Die Wettenden werden nicht bestraft, ihre Einsätze und Gewinne können aber eingezogen werden.
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