Sportwetten Mindesteinzahlung 2026: die Beträge, hinter denen kein Schweizer Veranstalter steht
Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Aufsicht der Interkantonalen Geldspielaufsicht und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.

Wer in Zürich, Bern oder Genf ein Wettkonto eröffnen will, stösst zuerst auf eine Zahl: CHF 20. Mehr braucht es nicht, um das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet zum ersten Mal zu kaufen, und weniger lässt sich auf diesem Weg gar nicht kaufen. Das ist die ganze Antwort auf die Frage nach der Mindesteinzahlung — und sie gilt nur, solange man von den zwei Veranstaltern spricht, die dafür in der Schweiz eine Bewilligung besitzen.
Der zweite Teil der Antwort ist unangenehmer. Sobald irgendwo «Mindesteinzahlung 5 Euro» steht, ist die Schweiz schon aus dem Fenster. Euro-Beträge gehören zu Anbietern, die hier keine Bewilligung haben und hier nichts dürfen; sie sind keine Preisauskunft, sondern ein Herkunftshinweis. Diese Seite sortiert, was in Franken möglich ist, was es kostet und wo die Grenzen liegen — nicht nur beim ersten Franken, sondern bei jedem, der danach folgt. Die untere Grenze ist der unwichtigste Teil des Kontos. Interessant wird es bei der oberen.
Rechtslage: eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz
Die Zahl CHF 20 steht nicht zufällig dort. Sie ist das Ergebnis einer Regelung, die den Schweizer Sportwettenmarkt kleiner hält als jeden anderen in Europa. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019); beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, deren Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht von der ESBK — die schaut den Casinos zu, und ein Casinopapier hilft beim Wetten nicht.

Wer in der Schweiz Wetten veranstalten will, braucht zwei Papiere: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und, entscheidend für alles Weitere, eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Was in Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst irgendwo ausgestellt wurde, hat hier keine Wirkung. Für einen Leser heisst das: Die Zahl hinter einer ausländischen Seite ist rechtlich ein Fremdkörper, egal wie seriös sie aufgemacht ist.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind keine «zwei von vielen» — es sind die zwei. Auf der einen Seite Swisslos mit dem Produkt Sporttip, eine genossenschaftlich organisierte interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Auf der anderen Seite die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit dem Produkt Jouez Sport. Einen dritten Veranstalter gibt es nicht, und deshalb gibt es auch keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, die man nachschlagen könnte. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste, auf die später noch zu kommen ist.
Wer überhaupt ein Konto eröffnen darf
Bevor über Beträge gesprochen wird, steht eine Bedingung, die viele Euro-Seiten nicht kennen. Ein Online-Konto bei Swisslos setzt mindestens 18 Jahre voraus sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Dazu gehört eine Spielsperre, die nicht bestehen darf, und die Regel, dass sich jede Person genau einmal registrieren darf. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen.
Das Vertragsgebiet von Sporttip umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Loterie Romande deckt die andere Landeshälfte ab: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Online-Konto verlangt Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser sechs Kantone und ein Konto pro Person. Zur Eröffnung gehört eine Ausweiskopie, Vorder- und Rückseite; in besonderen Fällen kommt ein Wohnsitznachweis dazu, der nicht älter als vier Monate sein darf. Wer in Neuenburg wohnt, kommt bei Swisslos also nicht durch, und wer in Zürich wohnt, nicht bei der Loterie Romande. Die Grenze zwischen den beiden Gebieten ist keine Empfehlung, sondern die Bedingung dafür, dass das Konto überhaupt existiert.
Was in der Schweiz bewettet werden darf — und was nicht
Die Bewilligung deckt nicht «Sport» im landläufigen Sinn, sondern eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer Liste (Fassung 10.09.2026), gestützt auf das Geldspielgesetz und die Verordnung. Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergebens, eine Esport-Sektion ebenfalls. Und Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Das ist der Punkt, an dem «Mindesteinzahlung 1 Euro» seinen Glanz endgültig verliert. Wer für zwei Franken auf eine Ecke im Spiel zwischen zwei U21-Mannschaften setzen will, wird das in der Schweiz nicht tun. Nicht weil der Betrag zu klein wäre, sondern weil die Ecke als Markt und die Mannschaft als Ereignis nicht auf der Liste stehen.
Livewetten gehören dagegen zum erlaubten Angebot, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung besitzt. Das BGS engt die Livewetten nicht auf bestimmte Märkte ein. Beim Cash-Out ist es umgekehrt: Der ist nicht geregelt, also beschreibt man ihn als das, was er ist — eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, kein gesetzlicher Anspruch. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden.
Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Auch das ist eine Regel, die eine Mindesteinzahlung nicht kennt: Sie schliesst jemanden aus, obwohl er zahlen könnte.
Ein Konto, eine Identität, ein Name
Ein Spielerkonto pro Person mit verifizierter Identität ist keine Kulanz, sondern Vorschrift. Deshalb läuft auch die Auszahlung nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredit an Spielende wird ebenfalls nicht gewährt. Wer eine Seite findet, die Auszahlungen in einer Kryptowährung anbietet, weiss damit bereits, wo die Bewilligung fehlt.
Welche Zahlungsmarke ein Veranstalter akzeptiert, ist dagegen seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Swisslos nennt PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist ein Beispiel, kein Katalog — und es ist genau die Art von Information, die man beim Veranstalter selbst nachliest, nicht in einer Betragsangabe.
Ausland: kein Freibrief, sondern ein anderes Regelwerk
Ein ausländisches Papier aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst einem Land hat in der Schweiz keine Geltung. Eine Veranstaltung ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Das klingt beruhigend und ist es nur zur Hälfte: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.
Dazu kommt die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping nennt die Aufsicht das. Wer heute Zugang zu einer gesperrten Seite findet, findet morgen eine andere Adresse und übermorgen eine dritte. Der Punkt ist nicht, ob man hineinkommt, sondern wer einspringt, wenn etwas schiefgeht. Bei einem bewilligten Veranstalter ist das eine Schweizer Aufsicht mit einer Nummer in Bern. Bei einem ausländischen ist es die Rechtsordnung des Sitzlandes, und die ist für Schweizer Spielende selten erreichbar.
Ehrlich bleibt die Gegenrechnung: Die bewilligten Veranstalter bringen vollen Schweizer Schutz — aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbedingung und eine Identitätsprüfung. Das ist die Wahl. Keine der beiden Seiten ist per Voreinstellung «die sichere».
Schutzmassnahmen: die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat
Es gibt in der Schweiz keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Wer eine erwartet, sucht eine Zahl, die nicht existiert. Statt einer Zahl gibt es eine Mechanik, und die ist für die Frage nach der Mindesteinzahlung wichtiger als jede Obergrenze: Der Veranstalter muss von jeder spielenden Person eine oder mehrere Oberlimiten für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Die Limite kommt also nicht von oben, sondern vom Konto selbst. Wer beim ersten Mal CHF 20 kauft, hat damit nicht das System getestet, sondern eine Zahl gesetzt, die bleibt.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Das ist die schärfste Einzelregel des ganzen Themas: Mit 19 Jahren lässt sich nicht dieselbe Verlustspanne einstellen wie mit 40. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Senken lässt sich eine Limite sofort, erhöhen erst nach Ablauf einer Frist. Gesetzlich steht dafür eine Wartezeit von 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Diese Asymmetrie ist kein Detail, sondern der Mechanismus. Eine Limite, die man in fünf Sekunden hochsetzen kann, wäre ein Formular. Eine, die drei Tage braucht, ist eine Bremse. Drei Tage sind lang genug, dass ein Verlust am Samstagabend nicht in der Nacht zum Sonntag mit zwei Klicks verdoppelt wird. Genau darum herum ist die Regel gebaut.
Spielsperre und Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren — eine Aufhebung vor Fristablauf ist ausgeschlossen. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich also in Basel sperrt, ist damit nicht nur bei Sporttip gesperrt, sondern überall dort, wo das Register greift.
Der gesetzliche Rahmen dahinter: Das BGS regelt den Ausschluss überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, beides erfasst in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Der letzte Satz gehört ins Kleingedruckte jeder Betragsdiskussion: Wer gesperrt ist und trotzdem einzahlt, hat kein Guthaben, sondern einen Verlust. Es gibt keinen Anspruch, den man einklagen könnte.
Zum Abschluss der Schutzperspektive gehört ein Befund, der unbequem ist. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast die Hälfte. Der Kontrollapparat am Schalter ist also nicht das Bollwerk, für das er gehalten wird. Online trägt die Identitätsprüfung die Last, am Schalter trägt sie das Personal — mit dem Ergebnis, das man liest.
Zahlungsabwicklung: vom Kassenzettel bis zum Bankkonto
Beim Aufladen gibt es zwei Wege, und die verhalten sich unterschiedlich genug, dass die Wahl der Zahlungsart schon die erste Entscheidung des Lesers ist. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die beiden Zahlengrenzen greifen also an verschiedenen Stellen an: einmal im Monat, einmal im Guthaben.
Wer gross einzahlt, merkt das am Guthaben zuerst. Der Monatsrahmen von CHF 10’000 ist grosszügig, der Guthabenrahmen von CHF 9’999 ist für die meisten praxisfern — aber wer planmässig auflädt, ohne zu spielen, läuft irgendwann in die zweite Grenze und nicht in die erste.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Die beiden Beträge liegen hier auf derselben Höhe. Und für alle, die nicht am Bankkonto bezahlen wollen, gibt es eine ausdrückliche physische Variante: Prepaid-Tickets «Pre-pay» der Loterie Romande zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.
Der letzte Halbsatz ist der teure. Kein Teilguthaben, keine Zwischengrösse: Wer eine Karte zu CHF 200 kauft, hat CHF 200 im Wallet. Und nach Ablauf des Jahres ist die Karte wertlos, wenn sie nicht realisiert wurde. Das ist keine Schweizer Besonderheit, sondern die Mechanik von Prepaid — aber sie erklärt, warum ein Kartenkauf bei einer Limite von CHF 10’000 pro 30 Tage keine kluge Aufbewahrungsform ist. Wer CHF 200 flüssig halten will, tut das besser auf einem Bankkonto als in einem Wallet mit Ablaufdatum.
Was eine Limite von einer Einzahlung unterscheidet
Die Einzahlungsgrenze und die Verlustlimite werden oft in einen Topf geworfen, und das ist der teuerste Denkfehler im Thema. Die Einzahlungsgrenze begrenzt, wie viel Guthaben ins Konto kommt. Die Verlustlimite begrenzt, wie viel davon verloren gehen kann. Zwischen den beiden steht eine Zahl, die auf keiner der Seiten gross dasteht: das eingesetzte Geld.
Wer CHF 10’000 im Monat einzahlt und mit einer Verlustlimite von CHF 500 fährt, kann die zweite Zahl auf dem Konto liegen lassen. Wer die Verlustlimite bei CHF 9’999 stehen lässt und CHF 200 im Monat einsetzt, hat die Limite richtig gesetzt und trotzdem nichts begrenzt. Die Limite schützt nur, wenn sie in derselben Grössenordnung wie das Spiel wirkt.
Dazu kommt eine weitere Grenze, die nichts mit dem Konto zu tun hat, sondern mit dem Kassenstand. Swisslos kann Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Der unterste Einzahlungsbetrag von CHF 20 lässt sich also nur in Wetten ab CHF 1 auflösen — bei einem Wallet-Guthaben von CHF 20 sind das im schlimmsten Fall zwanzig Einzelwetten. Für einen Gelegenheitsspieler ist das reichlich; für jemanden, der eine Systemwette plant, ist es eine einzige.
Wann Auszahlungen fliessen — und was gratis ist
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Die Loterie Romande zieht die Grenze gleich: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN.
Die CHF 1’000 sind in beiden Häusern dieselbe Schwelle, und für den Alltag eines 20-Franken-Spielers ist sie theoretisch. Praktisch relevant ist die Grenze erst für jemanden, dessen Quittung vierstellig wird. Spannender wird der Weg ab der Bank: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, und bei der Loterie Romande gilt dieselbe Einschränkung.
Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind für die meisten Konten mehr als genug — wer vierstellig gewinnt und das Geld regelmässig aufs Bankkonto zieht, zahlt ab dem dritten Mal. Die 3 % sind keine Gebühr für die Auszahlung als solche, sondern der Preis für die dritte und jede weitere in einem Zwölfmonatsfenster. Ein Gewinn von CHF 1’000 verliert damit CHF 30 an die Bankverbindung, bevor er ankommt. Das ist die Art von Betrag, die man bei einer Einzahlung von CHF 20 nicht kalkuliert und bei einer Auszahlung von CHF 1’000 sehr wohl merkt.
Wer bei der Loterie Romande gar nicht aufs Konto will, kann sich an einen Schalter begeben: Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 lassen sich in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Das ist der schnellste Weg im ganzen System — und gleichzeitig der, der am leichtesten an einer leeren Kasse scheitert.
Verfall und Widerspruch
Zwei Fristen gehören zur Abwicklung, weil sie Geld kosten, das der Spieler schon gewonnen hat. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Ein halbes Jahr ist lang, wenn man die Quittung findet, und kurz, wenn man nicht weiss, dass etwas offen ist. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Zehn Tage, per Post, nicht per E-Mail — das ist keine Frist, die man aufschiebt, bis man jemanden erreicht hat.
Steuern: der Betrag, bei dem der Fiskus aufwacht
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Betrag weicht ab — je nach Kanton unterschiedlich, und deshalb steht hier keine einzelne Kantonszahl. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, und die holt man sich über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurück.
Für eine typische Wette auf 2.10 fällt man über diese Schwelle nie. Keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Bei ausländischen Anbietern gibt es keine Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe — für den Kanton Thurgau ist genau das die Praxis. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wer steuerlich planen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Warum Gratisspielguthaben kein Gratisgeld ist
Unter den Schutznormen am wenigsten verstanden: Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte sie der Loterie Romande 24 Zustimmungen und Swisslos 8. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen des Veranstalters.
Auch die Art des Angebots bleibt, was sie ist. Ein Gratisspielguthaben ist kein Geld: Es ist nicht auszahlbar, und bei Swisslos steht das ausdrücklich neben jeder Auszahlungsregel. Ein Beispiel aus der Westschweiz zeigt, wie klein solche Aktionen tatsächlich sind. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Zehn Franken, sieben Aktionstage, 7’000 Stück. Das ist die Grössenordnung, in der sich Gratisangebote in einem bewilligten Schweizer System bewegen. Wer aus anderen Märkten 100-Euro-Bonuspakete gewohnt ist, findet hier keine. Und das ist kein Mangel des Angebots, sondern der Preis einer Regulierung, in der ein Bonus zuerst eine Bewilligung braucht.
Dazu kommt der Werbeteil, den ein Leser kennen sollte, weil er die Grenze zwischen Vergleich und Empfehlung markiert. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sich nicht an Minderjährige und nicht an gesperrte Personen richten. Werbung für Spiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft. Ein Zeitfenster für Werbung kennt das Gesetz dagegen nicht.
Vergleich: was die zehn Anbieter beim Start unterscheiden
Die beiden bewilligten Veranstalter nehmen untereinander Schweizer Spielende auf einer Basis auf, auf der ausländische Marken weder bestehen noch mitspielen können. Der Vergleich darf sie deshalb nicht in dieselbe Reihe stellen — die einen haben ein Schweizer Papier, die anderen ein ausländisches, das hier keine Wirkung entfaltet. Die Einordnung als «keine Schweizer Bewilligung» ist keine Fussnote, sondern die erste Zeile jeder Bewertung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtetes Papier |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; stützt sich auf die IKV vom 20. Mai 2019 |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | kein Papier feststellbar; eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | kein Papier feststellbar; eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | kein Papier feststellbar; eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS) |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | kein Papier feststellbar; eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS) |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | kein Papier feststellbar; eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS) |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | kein Papier feststellbar; eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS) |
| BillyBets | keine Schweizer Bewilligung | kein Papier feststellbar; eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS) |
| Bettilt | keine Schweizer Bewilligung | kein Papier feststellbar; eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS) |
Die Spalte, die hier am meisten aussagt, ist die mittlere. Bei acht der zehn Zeilen steht in ihr dasselbe — und das ist keine Auslassung, sondern der Befund. Wer wissen will, wo die Grenze zwischen einem Schweizer Wettkonto und einer ausländischen Seite liegt, findet sie in dieser Wiederholung.
Was in Franken geht und was in Euro steht
Der Startbetrag ist bei Swisslos und der Loterie Romande der sichtbarste gemeinsame Wert. Ein Wallet lässt sich ab CHF 20 kaufen, bei der Loterie Romande auch über ein Prepaid-Ticket zu CHF 20, 50, 100 oder 200. Unter CHF 20 gibt es schlicht keinen Weg ins Guthaben. Für Sporttip gilt der Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, für Systemwetten gibt es keine Untergrenze, die im Betrag sichtbar wäre — die Obergrenze von CHF 10’000 ist das relevantere Mass.
So kommt eine Rechnung zustande, die man sonst nirgends findet: CHF 20 Mindestkauf, CHF 1 Mindesteinsatz. Zwanzig Wetten sind die maximale Auflösung des kleinsten Einkaufs. Wer die Zahl CHF 1 im Kopf hat und deshalb CHF 20 klein findet, hat den Einkauf mit dem Einsatz verwechselt. Der Einkauf ist die Mauer, nicht der Einsatz.
Die Loterie Romande hat mit den Prepaid-Tickets und den Verkaufsstellen einen physischen Weg, den Swisslos in dieser Form nicht beschreibt. Beide Wege enden aber am selben Punkt: am Guthaben, das an eine verifizierte Identität gebunden ist.
Was der Vergleich nicht hergibt
An dieser Stelle gehört die Einschränkung, die jeden Betragsvergleich in der Schweiz ausbremst. Genaue Ziffern zu Mindestbeträgen, Limiten und Auszahlungsfristen lassen sich nur für die beiden bewilligten Veranstalter belegen, und dort stehen sie in den jeweiligen Bedingungen. Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung führt ihre eigenen Regeln in ihrem eigenen Vertragswerk; was sie verlangt, ist nicht Teil des Schweizer Systems und auch nicht Teil des Schweizer Vergleichs.
Für einen Leser heisst das: Wenn auf einer Vergleichsseite zehn Anbieter mit zehn Euro-Mindestbeträgen in einer Tabelle stehen, ist die Tabelle selbst das Problem. Sie vergleicht Grössen aus zwei Rechtsordnungen und nennt sie gleich. Wer konkret wissen will, was eine bestimmte ausländische Seite als Erstbetrag verlangt, liest deren Einzahlungsbedingungen — und weiss dann auch gleich, wessen Aufsicht hinter der Zahl steht. Nämlich keine Schweizer.
Grundlagen: was eine Mindesteinzahlung überhaupt ist
Eine Mindesteinzahlung ist der kleinste Betrag, mit dem sich ein Spielguthaben aufladen lässt. Sie ist nicht der kleinste Betrag, mit dem man spielen kann — das ist der Mindesteinsatz, und in der Schweiz liegen die beiden Zahlen weit auseinander: CHF 20 hinein, CHF 1 pro Wette. Wer das verwechselt, plant mit der falschen Zahl.

Bei den Schweizer Veranstaltern läuft dieser Vorgang über ein Wallet, also ein Spielguthaben auf dem Spielerkonto. Man zahlt ein, das Guthaben steht bereit, und die Wetten werden gegen dieses Guthaben gesetzt. Wie das Geld hineinkommt, ist unterschiedlich: Swisslos nennt PostFinance Pay, mit Bestätigung direkt in der App, und den Einzahlungsschein; die Loterie Romande kennt zusätzlich die Prepaid-Tickets. Was davon gerade akzeptiert wird, steht in den Bedingungen des Veranstalters — und weil sich dort etwas ändern kann, ist das die Stelle, an der man vor dem ersten Franken nachliest.
Fällt einem an dieser Stelle das Bild auf, das über diesem Abschnitt steht, ist der Vergleich mit der Wirklichkeit kein Zufall: Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, ab CHF 20, mit höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen. Zwischen Marmorplatte und Wallet liegen zwei Klicks.
Warum Euro-Beträge ein Herkunftshinweis sind
Sobald eine Seite einen Mindestbetrag in Euro nennt, weiss man zwei Dinge: Sie richtet sich nicht an Schweizer Konten, und sie hat mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Schweizer Bewilligung. Nicht weil am Euro etwas falsch wäre, sondern weil die Rechnung in Franken läuft. Ein Schweizer Spielerkonto führt ein Guthaben in Schweizer Franken; Beträge in Euro gehören zu einem Angebot, das ausserhalb des bewilligten Systems steht.
Die Überlegung dahinter ist unspektakulär und trotzdem die wichtigste des ganzen Themas. Wer CHF 20 einbezahlt, bekommt in einem bewilligten System ein Konto mit Identitätsprüfung, eine Verlustlimite, einen Eintrag im Spielsperrregister, wenn er das will, und eine Schweizer Aufsicht, die die Fristen überwacht. Wer 5 Euro bei einer Marke ohne Bewilligung einbezahlt, bekommt ein Konto. Welche Aufsicht dahintersteht, steht nicht in der Einzahlungsmaske. Die Zahl unterscheidet sich um ein paar Franken. Die Konsequenzen nicht.
Die Schweizer Anbieter im Profil
Grundlegend ist vor allem der Umstand, dass es zwei Gruppen von Anbietern gibt, die man nicht gemeinsam lesen kann. Die bewilligten Veranstalter sind auf die Kantone verteilt: Swisslos veranstaltet Sporttip in seinem Vertragsgebiet, zu dem die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein gehören. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Ein Leser aus der Westschweiz landet also bei der Loterie Romande, und das ist keine Vorliebe, sondern die einzige Tür, die aufgeht. Wer dort wohnt und sich über das Angebot von Swisslos informiert, informiert sich über ein Konto, das er nicht eröffnen kann.
Unter dem Strich bleiben für ein Schweizer Wettkonto zwei Namen. Das ist keine Auswahl im üblichen Sinn, sondern eine Zweiheit. Was sie unterscheidet, ist vor allem ihr Zuschnitt: die eine Seite mit einem dichten Verkaufsstellennetz und physischen Karten, die andere mit einem breiten Kantonsgebiet und dem grösseren Einzugsbereich. Für die Frage nach dem ersten Franken spielt das keine Rolle. Für alles danach schon.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: die zwei Gratisauszahlungen im Jahr
Swisslos hat seinen Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa.
Beim Geld bestimmen zwei Zahlen das erste halbe Jahr. Der Mindestkauf liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Am anderen Ende stehen zwei kostenlose Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Der schärfste Eingriff liegt aber nicht beim Geld, sondern bei den Wetten. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; Senken gilt sofort, Erhöhen erst nach 72 Stunden. Wer mit 19 Jahren einsteigt, bekommt nicht dieselbe Spanne wie mit 40. Das ist die einzige Stelle im Schweizer Markt, an der das Alter direkt an einer Zahl hängt.
Wer regelmässig hohe Einzelgewinne realisiert, zahlt für den vierten und jeden weiteren Bankauszug im Jahr die 3 % — und wer nur alle paar Monate abräumt, merkt von alledem nichts.
Loterie Romande Jouez Sport: das Prepaid-Ticket
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Prepaid-Tickets «Pre-pay» der Loterie Romande gibt es zu CHF 20, 50, 100 und 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag gutgeschrieben werden. Ein Teilbetrag ist nicht vorgesehen.
Das Besondere dieser Marke ist die Reichweite am Schalter. 2’350 Verkaufsstellen sind eine Menge, und ein Wettschein mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 lässt sich dort einlösen; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis CHF 2’000 auszahlen. Für jemanden, der ungern Online-Zahlungen hinterlegt, ist das der praktischste Weg ins ganze System. Die eine Zahl, die ihm dabei im Weg steht, hat nichts mit der Limite zu tun: eine Karte zu CHF 200 verfällt nach zwölf Monaten, wenn sie nicht realisiert wurde.
BetFury: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Register
BetFury gehört zur Gruppe der Marken, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; ein ausländisches Papier entfaltet keine Wirkung. Ein Bericht über eine ausländische Bewilligung ist für Schweizer Spielende ohne Belang, und eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister fehlt ebenso wie ein Schweizer Rechtsweg. Die Domains solcher Anbieter können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Was den Anbieter für einen Teil der Leserschaft trotzdem interessant macht, ist die Grösse des Angebots. Genau dort liegt die offene Frage dieser Seite: Wer ein Konto ohne Schweizer Wohnsitzbedingung sucht, findet hier eines, und wer im Schweizer System einen Rechtsweg braucht, findet keinen. Die Wahl ist keine Frage des Geschmacks.
MrXbet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht
Bei MrXbet ist die Ausgangslage identisch: kein Schweizer Papier, weil es in der Schweiz nur zwei veranstalten dürfen, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gelangen.
Hier lohnt der zweite Blick weniger auf das Angebot als auf die Mechanik dahinter. Ein Blockierverfahren in der Schweiz trifft die Domain, nicht den Betreiber; gesperrte Domains tauchen nach kurzer Zeit unter neuer Adresse wieder auf. Ein Spieler, der seine Zugangsdaten und sein Guthaben an eine Adresse bindet, die verschwinden kann, hat sein Geld nicht in einer Schweizer Struktur liegen. Das ist der eigentliche Unterschied zur Limite von CHF 20 bei Swisslos.
1xBet: keine Schweizer Bewilligung, dafür Domain-Hopping
1xBet trägt das Merkmal, das die Gespa selbst mit einem Namen belegt: Domain-Hopping. Eine blockierte Adresse wird innert Stunden ersetzt. Dass ein Anbieter ausweicht, ist für Schweizer Behörden kein Zeichen von Seriosität, sondern ein Vorgang, den die Aufsicht ausdrücklich beschreibt und benennt; die Gespa nennt in diesem Zusammenhang auch Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.
Für einen Leser heisst das konkret: Das Konto funktioniert möglicherweise lange ungestört, und irgendwann ist die Adresse eine andere. Wer dort ein Guthaben stehen lässt, hat ein Adressbuch statt einer Anlage.
Unibet: keine Schweizer Bewilligung, dafür ein bekannter Name
Unibet ist eine der Marken, deren Werbung man auf dem Weg zum Fussballstadion kennt und deren Bewilligung in der Schweiz trotzdem fehlt. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; ein ausländisches Papier hat keine Wirkung, und die Aufsicht über dieses Angebot liegt nicht in Bern.
Bekanntheit ist kein Bewilligungsersatz. Und die Bewilligung ist in der Schweiz kein Formalakt, sondern die Voraussetzung dafür, dass eine Limite, ein Sperrregistereintrag und eine Auszahlungsfrist durchsetzbar sind. Bei einer Marke ohne Papier ist keines dieser drei Elemente eine Schweizer Angelegenheit.
Funbet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Fristen
Funbet fällt in dieselbe Kategorie: kein Schweizer Papier, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich.
Der Praxisunterschied zeigt sich an den Fristen, die im Abschnitt Verfall und Widerspruch aufgeführt sind. Eine Frist von 10 Tagen für die Einsprache und 26 Wochen bis zum Verfall eines Gewinns sind Schweizer Regeln und gelten für Schweizer Veranstalter. Wer bei einer Marke ohne Papier gewinnt, verhandelt die Fristen nach deren Werkvertrag — und der ist auf eine andere Rechtsordnung gemünzt.
Rabona: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Schranken
Rabona ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Was in der Schweiz fehlt, ist dabei nicht nur die Erlaubnis, sondern auch die Beschränkung: die geschlossene Liste der Sportarten und Wettarten, die Regel für Ereignisse mit überwiegend minderjährigen Teilnehmenden, das Werbeverbot für nicht bewilligte Spiele. All das sind Schweizer Regeln, und sie binden nur, wenn der Anbieter hier eine Bewilligung hat.
Für einen Spielenden ist das eine ambivalente Sache. Ein grösseres Wettprogramm ist augenfällig; dasselbe Programm bedeutet, dass ein grosser Teil davon ausserhalb des Schweizer Regelwerks steht. Wer bei Swisslos 5 Franken auf eine Ecke setzen will, kann es nicht. Bei Rabona wäre es möglich — und genau an dieser Stelle liegt die Frage, wer die Verantwortung für das Angebot trägt.
BillyBets: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechenschaftsweg
Bei BillyBets fehlt eine Schweizer Bewilligung. Wer hier spielt, spielt nach den Bedingungen eines ausländischen Veranstalters; ein Schweizer Aufsichtsorgan prüft diese Bedingungen nicht.
Ein Aspekt, der bei Betragsdiskussionen fast immer untergeht: Auch die Bonusart ist anders. In der Schweiz braucht ein Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa — 2025 waren es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Wer im Ausland mit Bonuspaketen wirbt, muss dafür niemanden fragen. Ein grösserer Bonus ist deshalb nicht ein grösseres Entgegenkommen, sondern der Hinweis, dass ein Aufsichtsschritt fehlt.
Bettilt: keine Schweizer Bewilligung, dafür ein grosses Wettprogramm
Bettilt gehört zur ausländischen Gruppe: kein Schweizer Papier, kein Swiss-Register, kein Schweizer Weg. Das Wettprogramm solcher Marken ist üblicherweise breiter als die Liste, die die Gespa für Schweizer Sportwetten führt.
Genau hier liegt der Vergleich, den diese Seite nicht auflösen kann und auch nicht soll. Ein breites Programm gegen eine kurze Erlaubnisliste — das ist der Tausch, den der Schweizer Markt verlangt. Wer die geschlossene Liste für eine Einschränkung ohne Gegenwert hält, findet draussen mehr; wer bei einem vierstelligen Gewinn eine Schweizer Frist und einen Schweizer Ansprechpartner will, findet sie nur drinnen.
Häufige Fragen zur Mindesteinzahlung beim Wetten
Wie hoch ist die Mindesteinzahlung beim Spielguthaben von Swisslos?
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab einem Mindestbetrag von CHF 20 kaufen. Weniger ist auf diesem Weg nicht möglich. Davon zu trennen ist der Mindesteinsatz bei Sporttip: Für Einzel- und Kombinationswetten liegt er bei CHF 1. Beide Beträge gelten nur für dieses Konto.
Warum nennen manche Seiten eine Mindesteinzahlung in Euro, und was sagt das über den Anbieter aus?
Beträge in Euro gehören zu Angeboten ohne Schweizer Bewilligung. Das Schweizer Spielerkonto führt sein Guthaben in Franken, und in der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten. Ein ausländisches Papier hat hier keine Geltung. Der Euro ist damit ein Hinweis auf das Rechtsgebiet, nicht auf einen Vorteil.
Wie viel darf bei der Loterie Romande innerhalb von 30 Tagen eingezahlt werden?
Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und auch das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Die beiden Grenzen liegen hier auf derselben Höhe. Wer über ein Prepaid-Ticket einzahlt, findet Beträge zu CHF 20, 50, 100 und 200; die Karte muss in einem Betrag gutgeschrieben werden.
Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt?
Nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Bei Swisslos und bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das jeweils angegebene Bank- oder Postkonto. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen kennen die bewilligten Veranstalter nicht.
Bis zu welchem Betrag werden Gewinne direkt dem Wallet gutgeschrieben?
Bei beiden bewilligten Veranstaltern liegt die Schwelle bei CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung. Darunter schreibt sie das Wallet automatisch gut, bei Swisslos mit diesem Betrag pro Quittung. Darüber erfolgt die Überweisung auf das hinterlegte Konto, bei Swisslos bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen.
Gibt es in der Schweiz eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen, oder setzt jede Person ihre Limite selbst?
Eine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze gibt es nicht. Der Veranstalter muss von jeder spielenden Person Oberlimiten für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen, und bei Swisslos kommen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999 hinzu. Senken wirkt sofort, Erhöhen erst nach 72 Stunden.
Zahlungen – dreiwegwetten.com
Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»
