Heinz-Wetten in der Schweiz: Warum 57 kleine Wetten mehr kosten, als der Wettschein verrät

Updated Oktober 2026
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Wer eine Heinz-Wette platzieren will, stösst in der Schweiz auf eine ungewöhnliche Lage: Es gibt nicht zehn, nicht fünf, sondern genau zwei bewilligte Veranstalter, und beide verlangen für eine Systemwette einen Mindesteinsatz, der sich mit 57 multipliziert. Das ist die erste Zahl, die zählt, und sie kommt nicht aus der Quote.

Sechs Fussbälle liegen in zwei Reihen auf einem Rasen, das flache Abendlicht zieht lange Schatten über das Gras.
Die 57 Einzelwetten einer Heinz-Wette setzen sich aus 15 Doppelwetten, 20 Dreierwetten, 15 Vierfachwetten, 6 Fünffachwetten und 1 Sechsfachwette zusammen.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht sind gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die Veröffentlichungen der Gespa geprüft, die Produktangaben gegen die Spielregeln der beiden Veranstalter.

Bewilligung heisst hier: zwei Veranstalter, zwei Gebiete, keine dritte Adresse

Die Frage nach dem besten Anbieter für eine Heinz-Wette hat in der Schweiz eine kurze, fast schon unhöfliche Antwort: Es gibt keinen Vergleich unter zwölf Bewerbern, weil es zwölf Bewerber nicht gibt. Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (Art. 3 lit. c und e BGS), seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, und beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK — die schaut den Casinos zu und sonst niemandem.

Ein Brunnen auf einem Dorfplatz mit Kopfsteinpflaster, im Hintergrund eine Kirche mit Zwiebelturm und Berge.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Ein Anbieter braucht zwei Papiere: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21 bis 25 BGS). Beide gelten nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und so entstand die Paarung, die jede Diskussion über Heinz-Wetten hierzulande vorstrukturiert.

Da ist Swisslos, genauer die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip führt. Ihre Rechtsgrundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die IKV 2020. Und da ist die Loterie Romande, die in den sechs Westschweizer Kantonen unter dem Namen Jouez Sport auftritt, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden.

Was in der Praxis viel schwerer wiegt als der Firmenname: Die beiden teilen sich das Land auf. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, ausserdem das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis eben auch im jeweiligen Gebiet. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen; wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip.

«Beste Anbieter» ist damit keine Rangfrage, sondern eine Wohnsitzfrage. Ein Ranking, das zehn Namen nebeneinanderstellt und dann so tut, als hätte der Leser zehn Optionen, verkauft ihm eine Wahl, die es nicht gibt.

Was auf dem Wettschein erlaubt ist — und was eine geschlossene Liste ausschliesst

Die zweite Konsequenz der Bewilligungsordnung trifft mitten in die Auswahl der sechs Ergebnisse, die eine Heinz-Wette braucht. Erlaubt sind in der Schweiz nur Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht, und das ist kein Detail am Rand, sondern die Grenze des Produkts.

Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergebens, eine Esport-Sektion ebenfalls. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Wer sechs Auswahlen zusammenstellt, merkt das schnell: zwei davon stammen gern aus demselben Spiel desselben Abends. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei einer Systemwette mit 57 Einzellinien ist das kein Schönheitsfehler — es betrifft potenziell jede Linie.

Auswärtige Adressen: keine Bewilligung, keine Sperrliste, kein Schweizer Rechtsschutz

Nun zu den Namen, die in Suchanfragen auftauchen und in der Schweiz keine Bewilligung haben. Rainbet, BassBet, Pribet, Rabona, GG.BET, BetLabel, Bettilt und N1 Bet gehören alle in dieselbe Kategorie: ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).

Wer Sportwetten ohne die nötige Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Wie es den Spielenden geht, ist eine andere Frage. Bestraft wird er nicht. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Aufsicht über Fairplay, keine Kontrolle der Quoten, keinen Rechtsschutz.

Zwei weitere Folgen hängen daran. Erstens: Diese Anbieter sind nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, sperrt sich nicht bei ihnen mit. Zweitens: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.

Werbetreibende sollten hier genau lesen: Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Deshalb stehen diese acht Marken auf dieser Seite als beschriebene und bewertete Vergleichspunkte — nicht als Empfehlung, und nicht in derselben Gruppe wie die beiden Bewilligten.

Verlustlimiten greifen, bevor die erste Heinz-Wette steht — nicht danach

Eine Heinz-Wette bündelt 57 Einzelwetten zu einem Einsatz. Genau hier liegt die Spielerschutzfrage dieses Themas, und sie ist keine Moralpredigt, sondern eine Reihenfolge: Die Limite wird gesetzt, bevor man spielt, und ihre Erhöhung wirkt verzögert.

Sporttip verlangt vor der ersten Teilnahme drei Verlustlimiten, für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Nach Statut gilt eine Erhöhung nach 24 Stunden (Art. 87 VGS); Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an, und das ist die Zahl, mit der ein Konto tatsächlich rechnet.

Wer die Konsequenzen durchdenkt, sieht eine Zange. Ein Systemwettschein über CHF 10’000 Einsatz lässt sich nicht mal eben im Zug aufstocken, wenn ein Spiel am Abend gut läuft. Die Verlustlimite bremst die Rückkehr zu einem höheren Betrag, und sie bremst sie absichtlich. Ein fester staatlicher Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht — die Limiten kommen vom Spielenden selbst, der Veranstalter muss sie nur verlangen.

Spielsperre und Sperrregister: was ein Register mit einem Konto macht

Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein (Art. 80 bis 82 BGS). Ein freiwilliger Ausschluss ist erst nach drei Monaten aufhebbar (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Diese Passage bleibt ohne Ironie, weil sie es verdient: Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind online ausgeschlossen (Art. 72 BGS), ein Konto pro Person mit geprüfter Identität (Art. 47 bis 52 VGS). Die Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre — und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Und was die Kontrolle an den Verkaufsstellen angeht, ist eine Zahl aus den Testkäufen der Gespa von 2025 ernüchternd: Bei 200 Fällen wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Kontrollschutz an der Verkaufsstelle ist also nicht streng, sondern löchrig, und niemand sollte sich darauf verlassen.

Auszahlung, Steuer, Verrechnungssteuer: die Bürokratie hinter dem Gewinn

Bei einem Systemgewinn läuft das Geld nicht irgendwohin. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Steuerlich ist die Lage für einen typischen Heinz-Spieler freundlich. Gewinne aus Schweizer erlaubten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, deshalb gilt hier nur: je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Die praktische Konsequenz: Weit unterhalb dieser Schwelle fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn an. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus — dort fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Steuerpraxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist allgemeine Information, keine Beratung; für den eigenen Fall ist die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.

Wettmärkte und Quoten: warum die Heinz-Wette eine Systemwette ist und kein Sechser

Jetzt zum Kern. Eine Heinz-Wette ist eine Systemwette auf sechs Auswahlen, die aus 57 einzelnen Wetten besteht. Sie deckt alle Kombinationen aus diesen sechs Auswahlen ab dem Doppel ab — deshalb der Name mit der 57. Einzelwetten auf die Auswahlen sind nicht enthalten, und genau darin unterscheidet sie sich von einer schlichten Kombiwette, bei der sechs Auswahlen zu einer einzigen Linie verschmelzen.

Die 57 setzen sich zusammen aus 15 Doppelwetten, 20 Dreierwetten, 15 Vierfachwetten, 6 Fünffachwetten und 1 Sechsfachwette. Das ist keine Marketing-Stückelung, sondern reine Kombinatorik: Alle Zweier-, Dreier-, Vierer-, Fünfer- und Sechserkombinationen aus sechs Elementen ergeben genau diese fünf Zahlen. Ein einziger Tippfehler in der Auswahl, und die Struktur ändert sich vollständig.

Wie sich das Ganze ausdehnt, zeigt die Familie der Full-Cover-Wetten. Der Heinz hat sechs Auswahlen, der Super Heinz sieben, der Goliath acht. Alle drei zählen zu den Full-Cover-Wetten, die sämtliche möglichen Mehrfachwetten über eine bestimmte Anzahl von Auswahlen umfassen. Die Super-Heinz-Wette kommt auf 120 einzelne Wetten: 21 Doppel-, 35 Dreier-, 35 Vierfach-, 21 Fünffach-, 7 Sechsfach- und 1 Siebenfachwette.

Wer sich für die Super-Heinz-Variante interessiert, sollte vorher einen Wettrechner bemühen oder die Zahlen selbst durchgehen. Zwischen 57 und 120 liegt mehr als eine Verdopplung, und bei CHF 1 pro Linie ist der Unterschied auf dem Wettschein sofort sichtbar. Der Reiz der kleinen Linien ist trügerisch: Nicht die einzelne Linie kostet, sondern ihre Anzahl.

Ab wann zahlt die Heinz-Wette überhaupt etwas aus

Eine Heinz-Wette braucht mindestens zwei richtige Auswahlen, damit es einen Ertrag gibt. Eine einzelne richtige Auswahl genügt nicht — es gibt dann keine Doppelwette, die aufgeht, und alle anderen Kombinationen sind ohnehin verloren. Das ist die härteste Eigenschaft dieses Modells: Von sechs Tipps dürfen höchstens vier danebenliegen, sonst ist der gesamte Schein ohne Ertrag.

Das ist der Punkt, an dem die Werbesprache «breite Absicherung» verdient geprüft wird. Fünf richtige von sechs klingen nach einem guten Abend, und sie sind es auch — nur eben nicht bei sechs Richtigen. Denn wenn fünf Auswahlen stimmen, fehlen alle Kombinationen, die die sechste enthalten, und das sind die Fünfer und der Sechser. Der Gewinn fällt deutlich kleiner aus als die Trefferquote vermuten lässt.

Genau da zeigt sich der Unterschied zwischen dem, was ein Wettschein verspricht, und dem, was er auszahlt. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist klein, aber sie findet bei jeder der 57 Linien statt.

Wenn ein Spiel ausfällt: Quote 1.00 in der Kombination

Ein abgesagtes Wettereignis ist bei einer Systemwette kein Randfall, sondern ein Eingriff in die Struktur. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Heinz-Wette heisst das: Jede Linie, in der diese Auswahl steckt, rechnet mit dem Faktor 1,00 weiter, und das betrifft rechnerisch einen grossen Teil der 57 Linien.

Dasselbe Muster gilt bei Livewetten. Eine Sporttip-Livewette steht unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Diese Regeln sind nüchtern formuliert und treffen den Spielenden hart, weil eine auf 1,00 gesetzte Auswahl in einer 57-Linien-Struktur nicht nur eine Wette verdirbt.

Boosts und Cash-Out: was auf einer Systemwette liegen bleibt

Sporttip hat Mechanismen, die den Nettogewinn erhöhen sollen, und alle haben Bedingungen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Für eine Heinz-Wette mit sechs Auswahlen ist das eine wichtige Einordnung. Sechs Auswahlen mit je mindestens 1.50 bringen den Boost auf der Vier-Stufe — 5 % auf den Nettogewinn. Die grossen Prozentsätze gehören Kombinationen mit sieben, zehn oder fünfzehn Voraussagen, und die erreicht eine Heinz-Wette in ihrer Grundform nie. Der Boost ist also vorhanden, aber ihr Anteil daran ist der kleinste auf der Skala.

Bei Quotenboosts und Profitboosts wird es enger. Beide gelten nur online, Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Auf einer 57-Linien-Systemwette ist für den Einzelwetten-Boost schlicht kein Platz.

Beim Cash-Out gilt Ähnliches. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live — aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos Cash-Out nicht für alle Wetten. Wer eine Systemwette frühzeitig glattstellen will, kauft sich also Sicherheit mit einem Abschlag und ohne Zusage, dass es den Ausstieg überhaupt gibt.

Einordnung im Vergleich: welche Bewilligung hinter einem Namen steht

Die folgende Übersicht ordnet die zehn Anbieter nach ihrer Stellung im Schweizer Recht. Sie beantwortet nicht, wer die besten Quoten hat — sie beantwortet, wer in der Schweiz überhaupt Veranstalter sein darf und wer nicht.

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
BassBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
Pribet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
Rabona ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
GG.BET ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung

Die Tabelle liest sich kürzer, als sie ist. In der zweiten Spalte stehen achtmal dieselben fünf Wörter, und das ist die eigentliche Information dieses Vergleichs: Der Markt für Heinz-Wetten in der Schweiz hat zwei zugelassene Plätze und eine lange Reihe von Adressen, die darauf keinen Anspruch haben. Für die acht auswärtigen Marken gibt es überdies keinen Eintrag im Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht, die ihre Quoten oder ihre Auszahlungen prüfen würde. Wer dort eine Systemwette platziert, spielt nach Hausregeln eines Anbieters, der der Schweizer Aufsicht nichts schuldet.

Die dritte Spalte zeigt den zweiten Unterschied. Bei den beiden Bewilligten ist der Veranstalter eine Schweizer Genossenschaft oder Gesellschaft mit Sitz und Aufsicht im Land. Bei den anderen steht keine in der Schweiz wirksame Bewilligung — nicht, weil eine Angabe fehlt, sondern weil eine ausländische Bewilligung hier keine Kraft hat (Art. 4 BGS).

Was die Heinz-Wette ist und wann sie sich rechnet

Wer bis hierher gelesen hat, kennt die Regeln. Jetzt die Konstruktion selbst, ohne die der Rest nicht zusammengeht.

Grundlagen: sechs Auswahlen, fünf Kombinationsstufen

Eine Heinz-Wette ist eine Systemwette auf sechs Auswahlen. Sie deckt jede mögliche Mehrfachwette ab dem Doppel ab: alle Paare, alle Triples, alle Vierergruppen, alle Fünfergruppen und die eine Sechsergruppe. Der Name stammt von den 57 enthaltenen Mehrfachwetten — 15 Doppel, 20 Dreier, 15 Vierer, 6 Fünfer und 1 Sechser. Die Zahl 57 ist also kein Slogan, sondern eine Summe.

Ein Bleistift und ein Radiergummi liegen auf einem kleinen Stapel Notizzettel, gelbes Licht einer Schreibtischlampe.
Eine Heinz-Wette ist eine Systemwette auf 6 Auswahlen, die aus 57 einzelnen Wetten besteht.

Der Unterschied zur einfachen Kombination ist die Verteilung. Eine Kombiwette setzt alles auf eine einzige Linie: Ein Fehler, und der ganze Einsatz ist weg, so hoch die Quote auch war. Die Systemwette verteilt denselben Einsatz auf viele Linien. Fällt eine Auswahl aus, sind nur die Linien verloren, in denen sie steckt — die anderen bleiben im Spiel. Das ist der ganze Sinn des Systems, und er ist nicht gratis.

Der Preis dafür ist der Einsatz. Bei CHF 1 pro Linie kostet eine Heinz-Wette CHF 57, unabhängig davon, ob alle sechs Tipps aufgehen. Das ist die Zahl, die auf dem Wettschein steht, und sie ist die einzige, die von vornherein feststeht.

Beispielrechnung: was eine gewonnene Linie zurückbringt

Der Ertrag hängt an den Quoten der einzelnen Linien, und die Quote einer Kombination ist das Produkt der Einzelquoten. Nehmen wir drei illustrative Auswahlen mit den Quoten 1.50, 2.00 und 2.50 und einen Einsatz von CHF 1 pro Linie — ein Rechenbeispiel, kein notierter Preis irgendeines Anbieters.

Die Doppelwette aus 1.50 und 2.00 bringt CHF 3.00 zurück und damit CHF 2.00 Nettogewinn. Die Doppelwette aus 1.50 und 2.50 bringt CHF 3.75 zurück, die aus 2.00 und 2.50 CHF 5.00. Die Dreierwette aus allen drei Quoten kommt auf 1.50 × 2.00 × 2.50 = 7.50 und damit auf CHF 7.50 Rückzahlung bei CHF 1 Einsatz.

Daraus wird ein Band, kein Punkt. Gehen von den sechs Auswahlen genau zwei auf, hängt alles an deren Quoten: zwei Feldspieler um 1.50 bringen rund CHF 2.25 Rückzahlung für CHF 57 Einsatz. Gehen alle sechs auf, multipliziert sich der Ertrag über 57 Linien, und bei Auswahlen um die Quote 2.00 liegt die Rückzahlung grob im vierstelligen Bereich. Die Bedingung für das obere Ende dieses Bandes ist unmissverständlich: sechs richtige Auswahlen, keine fünfe. Schon ein einziger Fehler streicht die Fünfer- und die Sechserlinie, und der Ertrag fällt auf einen Bruchteil.

Ein Beispiel mit CHF 1 pro Linie zeigt die Grenze besonders klar. Zwei richtige Auswahlen sind der Mindestfall — darunter zählt keine einzige der 57 Linien, und der gesamte Einsatz von CHF 57 ist weg. Ein Modell, das auf zwei Treffer aus sechs angewiesen ist, darf man nicht als Absicherung verkaufen. Es ist eine Wette auf Breite.

Wo die Quoten herkommen und was der Quotenschlüssel verrät

Die Quotenschlüssel oder Auszahlungsquote einer Sportwette ist der Anteil aller Einsätze eines Marktes, der wieder ausgeschüttet wird: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes. Der Quotenschlüssel und die Marge ergänzen sich zu 100 %. In jedem Preis, der auf einem Wettschein steht, ist diese Marge bereits enthalten, und eine Systemwette mit 57 Linien multipliziert sie 57-mal.

Wer sechs Auswahlen zu einer Heinz-Wette verbindet, zahlt diese Marge nicht einmal, sondern in jeder Linie. Genau deshalb ist die Quote einer langen Kombination nicht einfach «besser» — sie ist das Produkt mehrerer Preise, von denen jeder einzeln geschmälert ist. Bei einem Markt mit einem Quotenschlüssel von 95 % bleiben von jedem Einsatz 5 % beim Veranstalter; über 57 Linien summiert sich das auf denselben Prozentsatz, aber auf einen 57-mal grösseren Einsatz.

Lebt ein Wettschein also von der Quote oder von der Struktur? Von beidem, aber der Hebel unterscheidet sich. Eine höhere Einzelquote verbessert jede Linie. Eine zusätzliche Auswahl verbessert die Struktur, kostet aber neue Linien — beim Übergang von der Heinz-Wette zur Super-Heinz-Wette sind das 63 zusätzliche Wetten. Die Super-Heinz-Wette erweitert das Prinzip auf 7 Auswahlen und umfasst 120 einzelne Wetten. Wer die Wahl hat, sollte den Einsatz vervielfachen und dann entscheiden, nicht umgekehrt.

Die geprüften Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge folgt der Bedeutung für das Thema. Zuerst die beiden Veranstalter, die eine Heinz-Wette überhaupt anbieten dürfen. Danach die acht auswärtigen Marken, ausnahmslos ohne Schweizer Bewilligung, gelistet als das, was sie sind: Vergleichspunkte, keine Optionen im bewilligten Markt.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Sporttip ist einer von genau zwei bewilligten Sportwetten-Veranstaltern der Schweiz, mit Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa. Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter diesem Produktnamen führt.

Beim Einsatz wird es konkret. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Rechnen wir das auf die Heinz-Wette um: CHF 1 Mindesteinsatz pro Linie mal 57 Linien ergibt CHF 57 als kleinsten Systemwettschein. Der Höchsteinsatz von CHF 10’000 für eine Systemwette lässt sich also auf rund CHF 175 pro Linie herunterbrechen. Wer grösser einsteigen will, stösst an eine Wand, und da hilft kein Anruf: Das Limit ist Produktbedingung, nicht Verhandlungssache.

Zum Vergleich die Westschweiz: Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Mindesteinsatz für eine 57-Linien-Systemwette liegt dort also bei CHF 114, nicht bei CHF 57.

Die Verdienste von Sporttip liegen woanders. Der Kombiboost greift ausdrücklich auch für Systemwetten, und die Registrierung verlangt geprüfte Identität, Wohnsitz im Vertragsgebiet und den Ausschluss bestehender Spielsperren. Das ist mehr Bürokratie, als ein auswärtiger Anbieter je verlangt. Es ist auch der Grund, warum die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen vorgeschrieben ist und nicht an eine anonyme Adresse geht.

Als Bewertung dieses Abschnitts bleibt ein Satz über den Einsatz: CHF 1 pro Linie klingt nach Kleinigkeit, CHF 57 pro Schein ist es nicht. Wer die Systemwette als Sparmodell begreift, hat die Rechnung noch nicht gemacht.

Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, andere Kantone, andere Limiten

Jouez Sport ist das Westschweizer Gegenstück, ebenfalls mit Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter Gespa-Aufsicht. Veranstalterin ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Sie veranstaltet das Produkt für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Einsatzgrenzen unterscheiden sich deutlich von denen in der Deutschschweiz, und wer umzieht, merkt das am Wettschein. Online beginnt der Mindesteinsatz bei CHF 2, in Verkaufsstellen bei CHF 3, für Multiples bei CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.

Bei den Gewinngrenzen ist Jouez Sport der grosszügigere der beiden. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Die Gemengelage ist typisch schweizerisch: gleiche Bewilligung, gleiche Aufsicht, aber zwei Produkte mit eigenen Zahlen. Wer in Freiburg wohnt und sich über die CHF 2 Mindesteinsatz ärgert, hat keine Alternative im bewilligten Markt — die Grenze ist Teil der Bewilligungslandschaft, nicht des Anbieters.

Was in diesem Abschnitt hängen bleibt, ist die Decke beim Gesamteinsatz: CHF 7’500 für einen Wettschein mit Multiples. Bei CHF 2 pro Linie sind das 3’750 Linien — für eine Heinz-Wette reichlich Platz, für einen grossen Super-Heinz-Schein weniger.

Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Register, ohne Schweizer Rechtsschutz

Rainbet gehört zu den acht Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Eine über Rainbet berichtete Bewilligung ist hier ohne Wirkung.

Daraus folgt mehr als eine Formalität. Rainbet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Wer dort eine Systemwette mit 57 Linien platziert, spielt nach Bedingungen, die keine Schweizer Stelle prüft, und im Streitfall ohne Schweizer Instanz.

Für einen Spielertyp kann das trotzdem passen: Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, für den die beiden Schweizer Veranstalter ohnehin nicht in Frage kommen, und wer die Bedingungen vorher liest, hat hier ein Produkt ohne Wohnsitzprüfung. Ein Schweizer Rechtsschutz entsteht dadurch nicht. Die Blockierung durch den eigenen Provider bleibt jederzeit möglich.

In diesem Abschnitt ist die fehlende Registeranbindung der eigentliche Punkt. Sie macht eine Spielsperre, die bei Swisslos gilt, für Rainbet bedeutungslos — ein Detail, das niemand beim Klick auf «Registrieren» sieht.

BassBet: derselbe Status, dieselbe Folge

BassBet steht in derselben Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz wirksame ausländische Bewilligung (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Eine Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Was das praktisch heisst, lässt sich an einer einzigen Frage festmachen: Wer prüft die Quoten dieses Anbieters? In der Schweiz niemand. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten bindet nur die beiden bewilligten Veranstalter. Ein auswärtiger Anbieter kann Märkte führen, die auf einem Schweizer Wettschein nicht vorkommen dürfen, und er kann sie zu Preisen führen, die keiner Schweizer Kontrolle unterliegen.

Wer BassBet dennoch nutzt, sollte die Auszahlungsbedingungen und die Identitätsprüfung vor der ersten Einzahlung lesen. Das ist keine Vorsichtspredigt, sondern die einzige Kontrolle, die in diesem Fall existiert.

Der entscheidende Gesichtspunkt bleibt die Aufsichtslücke: Bei BassBet entscheidet der Anbieter allein, was gilt, und keine Schweizer Stelle kann daran etwas ändern.

Pribet: bewilligungsfrei heisst nicht automatisch günstig

Pribet trägt denselben Status: ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung bleibt hier wirkungslos (Art. 4 BGS), das Sperrregister gilt nicht, und die Sperrliste kann die Domain treffen.

Bei den acht auswärtigen Marken dieser Liste gibt es einen Punkt, der gern übersehen wird. Der fehlende Schweizer Status ist kein Nachteil im Preis. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung muss keine Schweizer Limiten einhalten und kann deshalb Einsätze annehmen, die bei Sporttip abgelehnt würden. Ob die Preise tatsächlich besser sind, lässt sich nicht generell sagen; die Quoten hängen vom Markt und vom Ereignis ab, und kein Schweizer Veranstalter ist verpflichtet, sich an ausländischen Preisen zu messen.

Für eine Heinz-Wette zählt etwas anderes. Bei einem auswärtigen Anbieter gibt es keine Schweizer Kontrolle der Gewinnauszahlung, keine Verrechnungssteuer und keinen Anspruch auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen. Die Steuerfrage stellt sich umgekehrt.

Was dieser Eintrag festhält: Ein hoher erlaubter Einsatz ist noch keine günstige Wette. Die Höhe des Maximums sagt nichts über den Quotenschlüssel.

Rabona: eine Marke, die dem Schweizer Recht nichts schuldet

Rabona teilt den Status der übrigen sieben: keine Schweizer Bewilligung, keine wirksame ausländische Bewilligung (Art. 4 BGS), keine Sperrregister-Anbindung, keine Schweizer Instanz im Streitfall. Eine Sperrlisten-Aufnahme der Domain ist jederzeit möglich.

Interessant ist an dieser Stelle die Steuerseite. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, weil der Veranstalter keine Schweizer Verrechnungssteuer abführt. Das klingt zunächst nach einem Vorteil. Die kantonale Steuerpraxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Der scheinbare Vorteil kann also in der Steuererklärung kippen, je nach Kanton.

Dazu kommt: Von den Quoten dieses Anbieters lässt sich kein Schweizer Steuerfreibetrag abrechnen, weil es keinen gibt — der Freibetrag gilt für Schweizer erlaubte Grossspiele. Für die Steuererklärung heisst das, jede Auszahlung selbst zu deklarieren.

Der Unterschied, den dieser Abschnitt festhält, liegt deshalb nicht im Angebot, sondern in der Nachbereitung: Bei Rabona endet die Sorgfalt nicht mit dem Wettschein, sie beginnt dort erst richtig.

GG.BET: ohne Sperrregister-Anbindung wiegt eine Spielsperre nichts

GG.BET steht ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung da. Die Begründung ist bei allen acht identisch und wird hier nicht wiederholt, weil sie sich nicht ändert: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, eine ausländische Bewilligung hat keine Kraft (Art. 4 BGS), es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann per DNS gesperrt werden.

Eine Beobachtung zu dieser Marke lässt sich dennoch machen. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist die eigene Spielsperre hier nicht wirksam. Wer sich bei einem Schweizer Veranstalter unbefristet sperren lässt, ist in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch Casinos einschliesslich Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein erfasst. Für diesen Anbieter gilt der Eintrag nicht, weil er am Register nicht teilnimmt. Das ist die praktischste aller Folgen der Bewilligungslücke, und sie zeigt sich genau in dem Moment, in dem sie am meisten kostet.

Wer vor allem die Selbstkontrolle schätzt, findet bei GG.BET also nicht das Werkzeug, das er bei den beiden Schweizer Veranstaltern bekommt.

BetLabel: achtmal dieselbe Zeile, achtmal dieselbe Konsequenz

Auch BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Die Rechtsfolgen sind bei allen acht auswärtigen Marken dieselben und wurden bereits beschrieben: keine in der Schweiz wirksame Bewilligung (Art. 4 BGS), keine Registeranbindung, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Blockierung.

An dieser Stelle hilft ein Blick auf die Frage, was ein Name überhaupt bedeutet. Acht Anbieter ohne Bewilligung sind für den Leser nicht acht Informationen, sondern eine — dieselbe, achtmal wiederholt. Die Unterschiede liegen bei ihnen nicht im Status, sondern in den Bedingungen, die jeder selbst festlegt: Zahlungswege, Auszahlungszeiten, Identitätsprüfung, Bonusbedingungen. Diese Bedingungen sind bei einem Anbieter ohne Aufsicht die einzige Quelle der Wahrheit, und sie werden von niemandem nachgeprüft.

Wer eine dieser Marken prüft, sollte wenigstens die Auszahlungsbestimmungen vor der Einzahlung gelesen haben. Der Rest bleibt eine Frage des Vertrauens in einen Anbieter, der einer Schweizer Aufsicht nichts schuldet.

Der Kern dieses Eintrags ist deshalb der Status selbst: Bei BetLabel gibt es kein Schweizer Siegel, das irgendetwas bestätigt.

Bettilt: Blockierung binnen Stunden, nicht binnen Wochen

Bettilt gehört zur selben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine wirksame ausländische Bewilligung (Art. 4 BGS), keine Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsweg. Domains dieses Anbieters können auf die Sperrliste kommen.

Zur Sperrliste selbst gehört eine Zahl, die man kennen sollte: Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt für dieses Domain-Hopping Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Der DNS-Block trifft also selten den Anbieter, sondern den, der sich auf eine Adresse verlassen hat.

Was für Bettilt daraus folgt, ist ein Zugangsrisiko, das bei den beiden Schweizer Veranstaltern nicht existiert. Ein Konto bei einem Anbieter, dessen Domain jederzeit blockiert werden kann, hat keine garantierte Erreichbarkeit. Für einen laufenden Wettschein mit 57 Einzellinien ist das kein theoretisches Risiko.

Diese Unsicherheit ist in ihrem Ausmass die eigentliche Erkenntnis dieses Abschnitts: Das Ersetzen einer Domain dauert Stunden, die Suche nach dem eigenen Guthaben länger.

N1 Bet: derselbe Status, dieselbe Prüflast beim Leser

N1 Bet beschliesst die Reihe der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Rainbet, BassBet, Pribet, Rabona, GG.BET, BetLabel, Bettilt und N1 Bet stehen ausnahmslos ohne Schweizer Bewilligung da; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS), das Schweizer Sperrregister gilt nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Was an dieser letzten Position zu ziehen ist, betrifft nicht die Marke, sondern die Liste. Acht Namen ohne Schweizer Bewilligung sind kein Vergleichsfeld, sie sind eine Reihe von Adressen mit identischem Status. Und weil Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel verboten ist (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht wird (Art. 131 BGS), steht keiner dieser Namen hier als Empfehlung. Es steht hier, was über ihn bekannt ist: kein Schweizer Bewilligungsstatus.

Wer dennoch bei einem dieser Anbieter eine Systemwette platzieren will, tut es ohne Schweizer Absicherung und mit der vollen Prüflast auf seiner Seite.

Was eine Heinz-Wette den Spielenden wirklich kostet

Die Rechnung ist einfach und unangenehm: 57 Linien mal Einsatz pro Linie. Bei CHF 1 pro Linie sind das CHF 57 Gesamteinsatz, unabhängig vom Ausgang. Diese Zahl steht fest, bevor der erste Ball rollt.

Der Vergleich mit einer Kombiwette macht die Verschiebung sichtbar. Eine Kombination auf dieselben sechs Auswahlen kostet CHF 1 — und ist verloren, sobald eine Auswahl danebengeht. Die Heinz-Wette kostet CHF 57 und zahlt noch bei zwei richtigen Auswahlen etwas aus. Für den Spielenden heisst das: Er kauft nicht höhere Gewinnchancen pro Franken, er kauft eine andere Verteilung derselben Chance. Der Preis der Verteilung ist genau der Faktor 57.

Kombiniert mit dem Quotenschlüssel des Marktes ergibt sich die eigentliche Kostenseite. Nimmt man einen Markt mit einem Quotenschlüssel von 95 %, so fliessen von jedem Einsatz 5 % nicht in die Auszahlung. Bei CHF 57 Einsatz sind das CHF 2.85, die in den Preisen enthalten sind — dieselben 5 %, aber auf einen 57-mal grösseren Betrag als bei der Einzelwette. Das ist keine zusätzliche Gebühr und kein Abzug auf dem Wettschein; sie steckt in jeder Quote und ist deshalb so schwer zu sehen.

Und dann die Steuerseite, diesmal in der für die Schweiz typischen Form. Gewinne aus Schweizer erlaubten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Die kantonale Schwelle unterscheidet sich — je nach Kanton. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es nicht.

Wer diese drei Grössen zusammen sieht — Gesamteinsatz, enthaltener Quotenschlüssel-Anteil, Steuerfreibetrag — erkennt die Struktur des Produkts. Die Heinz-Wette verteuert den Einsatz, um die Verteilung zu verbessern. Ob das eine gute Idee ist, hängt davon ab, warum man die sechs Auswahlen überhaupt für richtig hält, und nicht vom Wettschein.

Häufige Fragen zur Heinz-Wette in der Schweiz

Wie funktioniert eine Heinz-Wette?

Bei einer Heinz-Wette werden sechs Auswahlen zu allen möglichen Mehrfachwetten ab dem Doppel verbunden. Aus sechs Auswahlen entstehen 15 Doppelwetten, 20 Dreierwetten, 15 Vierfachwetten, 6 Fünffachwetten und eine Sechsfachwette — zusammen 57 einzelne Wetten. Einzelwetten auf die Auswahlen sind nicht enthalten.

Aus wie vielen Einzelwetten besteht eine Heinz-Wette, und wie unterscheidet sie sich von der Super-Heinz-Wette?

Eine Heinz-Wette umfasst 57 Einzelwetten. Die Super-Heinz-Wette erweitert dasselbe Prinzip von sechs auf sieben Auswahlen und umfasst 120 einzelne Wetten. Der Unterschied steckt in der Zahl der Auswahlen: Mit jeder zusätzlichen Auswahl wächst die Zahl der Kombinationen überproportional, und damit der Gesamteinsatz.

Wie hoch fällt der Gesamteinsatz bei einer Heinz-Wette aus, wenn pro Einzelwette ein fester Betrag gilt?

Der Gesamteinsatz ist der Einsatz pro Linie mal 57, weil eine Heinz-Wette aus 57 Einzelwetten besteht. Bei CHF 1 pro Linie ergibt das CHF 57, bei CHF 2 pro Linie CHF 114, bei CHF 5 pro Linie CHF 285. Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz für eine Systemwette bei CHF 10’000, bei Jouez Sport höchstens CHF 7’500 pro Wettschein mit Multiples.

Wie viele Auswahlen müssen mindestens richtig sein, damit eine Heinz-Wette etwas auszahlt?

Mindestens zwei Auswahlen müssen gewinnen. Eine einzelne richtige Auswahl genügt nicht, weil dann keine der 57 Linien aufgeht. Damit ist die Verlustgrenze der Heinz-Wette erreicht: Liegen vier oder mehr der sechs Auswahlen daneben, ist der gesamte Einsatz ohne Ertrag.

Welche Einsatzgrenzen gelten bei Systemwetten von Sporttip?

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»