Sportwetten in der Schweiz — zwei Veranstalter, ein geschlossener Markt

Updated Oktober 2026
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Stand 29. Oktober 2026 — Bewilligungen und Veranstalterangaben abgeglichen mit der Gespa und den veröffentlichten Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.

Zwei Wanderwege gabeln sich auf einer Wiese, dahinter steht eine Bergkette im Dunst
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Wer in der Schweiz legal auf ein Fussballspiel setzen will, hat keine Auswahl unter dreissig Buchmachern. Er hat zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport — mehr Bewilligungen für Sportwetten gibt es nicht, und das ist keine Marktlücke, sondern Gesetz. Was auf den ersten Blick nach einem dürftigen Angebot aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als ein ziemlich eng geknüpftes Netz: geschlossene Wettenliste, Wohnsitzklausel, fixe Einsatzgrenzen, ein Registrierungsverfahren, das den Ausweis ausliest. Und in diesem Netz steckt der Preis, um den es auf dieser Seite geht — nicht der Preis in Franken, sondern der Preis in Prozent.

Denn die Zahl, die über jedem Wettschein steht, ist die Quote, und die Quote ist kein Geschenk. Sie ist der Nettogewinn eines Marktes minus dem, was der Veranstalter für sich behält. Beim Kombiboost von Sporttip, der den Nettogewinn um 5 bis 100 Prozent erhöht, ist die Marge schon eingerechnet, bevor der Boost greift. Bei den ausländischen Seiten, die kein Schweizer Bewilligung haben und trotzdem bei hiesigen Spielenden auftauchen, ist sie oft die einzige Rechnung, die aufgeht.

Wie der Schweizer Sportwettenmarkt aufgebaut ist

Der Grundaufbau ist schnell erzählt und schwer zu umgehen: Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, und wer sie veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel. Eine solche Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und beide sind Genossenschaften oder Gesellschaften mit öffentlichem Auftrag, keine privaten Buchmacher.

Ein langer Holztisch mit leeren Stühlen in einem hellen Raum, die Fenster geben den Blick auf Dächer frei
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Rechtsgrundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchfühhrung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, in Kraft seit 2020. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern — nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Wer den Reingewinn betrachtet, sieht sofort, wohin das Geld fliesst: Swisslos verteilte für das Geschäftsjahr 2025 CHF 562 Mio. Reingewinn, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz zugunsten von Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Dieser Rückgang ist die interessanteste Zahl in der ganzen Bilanz. Er sagt nichts über die Lust der Schweizer am Wetten, sondern etwas über die Verlagerung: Die Sportwetten verlieren an Gewicht, während das übrige Geldspiel zulegt. Wer in den ausländischen Seiten eine blosse Randerscheinung sieht, sollte diese CHF 13 Mio. Differenz im Kopf behalten.

Wer wo wohnen muss

Der Zugang zu einem Online-Konto hängt am Wohnort. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durch, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Gebiete bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Für den Spielenden heisst das: Die Wohnsitzfrage entscheidet, welches der beiden Produkte überhaupt in Frage kommt, und sie entscheidet sie ohne Spielraum. Ein Zürcher kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen, ein Genfer kein Sporttip-Konto.

Der Split ist sauber und historisch gewachsen, und er hat eine unbequeme Nebenwirkung: Wer umzieht oder als Grenzgänger zwischen zwei Sprachregionen lebt, verliert oder gewinnt mit dem Wohnsitz ein ganzes Wettprogramm. Kein Anbieter darf hier entgegenkommen, beide sind an ihr Vertragsgebiet gebunden.

Legal ist eine Wette dann, wenn sie bei einem der beiden Veranstalter abgeschlossen wird und auf ein Ereignis fällt, das auf der behördlichen Liste steht. Alles andere bleibt ohne Schweizer Rechtsschutz. Das ist die ganze Antwort, und sie ist kürzer als das, was ausländische Seiten dazu schreiben.

Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Ein ausländisches Anbietern mit Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst hat damit in der Schweiz keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Das ist der entscheidende Unterschied: Wer bei einer nicht bewilligten Seite setzt, riskiert kein Verfahren, aber er riskiert Einsatz und Gewinn, weil beides in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden kann.

Das Schweizer Recht schützt den Spielenden also nicht gegenüber dem ausländischen Buchmacher — es schützt nur den Markt. Wer auf einer nicht schweizerischen Seite spielt, hat keine Schweizer Aufsicht, keine Beschwerdestelle, keine Einbindung ins Sperrregister. Er hat ein Kontoverhältnis mit einem Unternehmen, das hier niemand prüft.

Was gesetzt werden darf und was nicht

Der Katalog ist geschlossen. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Nur was dort steht, darf angeboten werden. Qualifikationsrunden stehen darauf nur, wenn sie einzeln aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie genannt sind. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über den Podestplatz entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Ecken- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, und es gibt keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Das ist der Punkt, an dem die Anbieter in der Schweiz am stärksten von dem abweichen, was internationale Buchmacher ihren Kunden gewohnt sind. Wer eine Wette auf die nächste Wahl, auf das Wetter oder auf eine Fernsehshow sucht, findet sie in der Schweiz nicht, und zwar nicht weil sie unbequem wäre, sondern weil der Katalog sie nicht kennt. Zwei Anbieter mit demselben behördlich zugeschnittenen Angebot konkurrieren nicht über die Vielfalt der Märkte. Sie konkurrieren über die Quote auf die paar Märkte, die übrig bleiben.

Was eine Quote kostet: die Marge hinter jedem Markt

Jetzt zur Rechnung, um die es hier geht. Nehmen wir den einfachsten Fall, den es im Sportwettenmarkt gibt: ein Zwei-Weg-Markt, bei dem beide Seiten dieselbe Quote tragen, hier illustrativ 1.90 und 1.90. Diese Quote ist ein Beispiel, kein zitiertes Angebot eines Anbieters, und sie dient nur dazu, den Mechanismus sichtbar zu machen.

Aus zwei Quoten von je 1.90 ergibt sich ein Auszahlungsanteil von 1 geteilt durch die Summe von 1/1.90 und 1/1.90 — also rund 95 Prozent. Die Marge ist der Rest: rund 5 Prozent. Das heisst: Von jedem Franken, der auf diesen Markt gesetzt wird, zahlt der Markt rund 95 Rappen an die Gewinner zurück und behält rund 5 Rappen. Die Angabe ist eine Bandbreite und keine feste Grösse, weil die tatsächliche Marge an jedem Anbieter, jedem Markt und jedem Tag eine andere ist; sie hängt an der Quote, die gerade steht.

Diese fünf Rappen sind der Preis, den der Leser bezahlt, ohne eine Rechnung zu sehen. Sie stehen nicht auf dem Wettschein, sondern sie stecken in der Quote. Und sie sind unvermeidlich — jeder Buchmacher der Welt arbeitet über den Quotenschlüssel, die Auszahlungsquote eines Marktes. Die ehrliche Frage ist nicht, ob eine Marge anfällt, sondern wie hoch sie ist und wo sie dem Spielenden zusätzlich versteckt wird: in einem Kombiboost, der den Nettogewinn erhöht, ohne die Marge zu berühren, oder in einem Cash-Out, dessen Betrag unter dem möglichen Gewinn liegt.

Warum die Marge im Kombiboost nicht verschwindet

Der Kombiboost von Sporttip ist das beste Beispiel dafür, wie eine Werbebotschaft und die dahinterliegende Rechnung auseinanderlaufen. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Zweihundert Prozent klingen nach einem Geschenk. Die Marge steckt in jeder einzelnen dieser Voraussagen, und sie wird durch den Boost nicht kleiner — der Boost legt einen Prozentsatz auf einen Nettogewinn, der bereits um den Quotenschlüssel reduziert ist. Bei vier Voraussagen mit je 1.50 liegt die erhöhte Auszahlung in der Grössenordnung dessen, was ein einzelner Markt an Marge einbehält. Der Zusatz ist real, aber er wiegt weniger, als der Prozentwert nahelegt.

Der Cash-Out als zweiter Preis

Beim Cash-Out zahlt der Spielende zweimal: einmal die Marge im Markt, einmal den Abschlag für den vorzeitigen Ausstieg. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.

Das ist keine Kritik an Sporttip — es ist die Natur des Instruments. Wer aussteigt, verkauft seine Wette zurück, und der Käufer zahlt den Preis nicht für den möglichen Gewinn, sondern für das Risiko, das er übernimmt. Wer den Cash-Out für eine Versicherung hält, verwechselt ihn mit einer Police; er ist ein Verkauf.

Limiten: was der Spielende sich selbst vorschreibt

Die Schweiz kennt keine staatlich verordnete Einzahlungs-Obergrenze für Sportwetten, und das ist der Punkt, an dem viele Ratgeber danebengreifen. Was es gibt, ist eine Pflicht des Veranstalters: Er muss vom Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Die Limite setzt also der Spielende, nicht der Staat. Der Staat verlangt nur, dass eine gesetzt wird.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — gesetzlich wären 24 Stunden möglich, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

An der Erhöhungsfrist hängt mehr, als die Zahl vermuten lässt. 72 Stunden sind drei Tage, in denen der Entschluss, mehr zu setzen, noch einmal überdacht werden kann. Wer sich an einem Sonntagabend dazu entscheidet, seine Verlustlimite zu verdoppeln, kann am Montag noch nicht mehr verlieren, als vorher vereinbart war. Die Wartezeit ist die eigentliche Schutzmassnahme, nicht die Limite selbst.

Pausen und die Spielsperre im Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und diese Sperre kann vor Fristablauf nicht aufgehoben werden. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach drei Monaten wieder aufheben, und zwar nur unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss von jedem Veranstalter angeboten werden.

Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist eine harte Regel mit einem präzisen Zweck: Sie nimmt dem Spielen hinter der Sperre jeden finanziellen Anreiz. Ausgeschlossene oder unter 18-jährige Personen haben weder das Recht, den Einsatz zurückzufordern, noch das Recht, einen Gewinn zu verlangen.

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstellen als streng kontrollierten Kanal darstellt, sollte diese Zahl kennen.

Wo das Geld ankommt

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht, und Kredite an Spielende sind verboten. Das ist eine der stärkeren Absicherungen des Systems: Wer nicht verifiziert ist, bekommt nichts.

Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Bei der Auszahlung wird es kleinteilig: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.

Drei Prozent auf die dritte Auszahlung im selben Jahr sind kein Betrug, aber sie sind ein Kostenpunkt, den man kennen sollte, bevor man sein Guthaben in kleinen Tranchen abräumt. Wer einmal im Jahr eine grössere Summe abzieht, begegnet der Kommission nie.

Was von den Steuern hängt — und was nicht

Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Diese Behauptung hält sich hartnäckig, sie ist falsch. Was existiert, ist eine Schwelle auf dem Gewinn.

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb bleibt die korrekte Angabe «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.

Für den typischen Wettenden heisst das: Er gewinnt weit unter dieser Schwelle und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innerhalb von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Anders liegt der Fall bei ausländischen Anbietern. Gewinne von dort unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kennt Fälle, in denen Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständiges Einkommen behandelt werden, unabhängig von der Höhe. Das ist keine einheitliche Schweizer Regel, sondern eine Frage des Wohnkantons — und ein guter Grund, sich vor dem ersten grösseren Gewinn bei der kantonalen Steuerverwaltung zu erkundigen statt danach.

Bonusse: Gratisspielguthaben braucht eine Zustimmung

Ausländische Seiten überschütten Neukunden mit Willkommenspaketen. In der Schweiz ist die Sache rechtlich und praktisch deutlich enger. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Gesamtzahl der genehmigten Gratisspielangebote im Schweizer Markt bewegt sich also im Bereich von dreissig, verteilt auf zwei Veranstalter — das ist der Rahmen, in dem sich hier alles abspielt.

Die Höhe und die Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Die Gespa genehmigt, sie gestaltet nicht. Und was genehmigt wird, ist an das gebunden, was der Katalog zulässt: ein Gratisspielguthaben für einen Markt, den es auf der Liste nicht gibt, kann es nicht geben.

Der Kombiboost als Aktion ohne Guthaben

Der Kombiboost von Sporttip ist die sauberste Form einer Aktion, die kein Guthaben ausschüttet und deshalb nicht der Zustimmungspflicht für Gratisspielguthaben unterliegt. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote und erhöht den Nettogewinn um 5, 20, 40 oder 100 Prozent, je nachdem, ob vier, sieben, zehn oder fünfzehn solcher Voraussagen zusammenkommen. Einsatz und Erhöhung sind limitiert.

Das Erhöhte liegt nicht im Guthaben, sondern in der Gewinnauszahlung. Der Boost ist damit für den Veranstalter billiger als eine Gratiswette und für den Spielenden weniger flexibel: Er zahlt nur aus, wenn die Kombination aufgeht. Der Boost ist eine Wette auf die eigene Trefferquote, keine Gutschrift.

Quoten- und Profitboosts: einmalig, limitiert, vergänglich

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der letzte Satz ist der teure. Wer einen Boost auf einer Einzelwette nutzt und dann während des Spiels aussteigt, verliert die Erhöhung vollständig — nicht anteilig, nicht nachträglich, sondern ganz. Boost und Cash-Out schliessen sich gegenseitig aus, und wer beides plant, plant falsch.

Warum das «risikofrei» nicht aufgeht

Manche Angebote werden als «risikofrei» oder «Gratiswette» beworben. In der Schweiz gibt es keine Freiwette im klassischen Sinn mit Gratisguthaben jenseits der genehmigten Gratisspielangebote der beiden Veranstalter. Wo eine Wette als «risikofrei» bezeichnet wird, ist der Einsatz im Regelfall dann doch gebunden — an eine Mindestquote, an eine Frist, an ein Limit der Erhöhung, an eine bestimmte Zahl von Voraussagen. Der Kombiboost von Sporttip zeigt die Mechanik offen: 5 Prozent bei vier Voraussagen mit je 1.50 Quote, und darunter passiert gar nichts. Kein Guthaben, kein Verlustschutz, nur ein Zuschlag auf einen Gewinn, der ohnehin anfallen muss.

Wer wissen will, was eine Aktion wirklich kostet, rechnet nicht den beworbenen Prozentsatz, sondern den erwarteten Betrag. Bei einer Erhöhung, die 40 Prozent auf einen Nettogewinn ab zehn richtigen Voraussagen verspricht, ist die Wahrscheinlichkeit, zehn Voraussagen in Folge richtig zu treffen, der eigentliche Preis — und sie steht nirgends auf der Werbeseite.

Der Zeitpunkt, an dem ein Gewinn wertlos wird

Sporttip-Gewinne verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden. Das sind gut sechs Monate, und in dieser Zeit muss der Gewinn beim Veranstalter abgeholt oder auf dem Konto beansprucht werden. Eine Wette, die niemand einlöst, fällt an Swisslos zurück und dient dem gemeinnützigen Zweck.

Fristen sind die unspektakulärsten Kosten eines Angebots und die einzigen, die den ganzen Gewinn verschlucken. Wer seinen Wettschein in einer Schublade vergisst, hat nicht 5 Prozent Marge bezahlt, sondern hundert Prozent des Gewinns.

Wetten auf dem Smartphone, im Browser und am Kiosk

Wer in der Schweiz Sportwetten abschliessen will, hat drei Wege, und sie unterscheiden sich nicht nur in der Bequemlichkeit. Sie unterscheiden sich darin, welche Funktionen es überhaupt gibt.

Online geht es über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android. Die App kann mehr als ihr Ruf vermuten lässt: In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Der Weg führt also in beide Richtungen — digital vorbereiten, analog abschliessen, oder umgekehrt.

Wichtiger als der Komfort ist die Reichweite dieser Trennung. Der Kombiboost gilt nur online, ebenso die Quoten- und Profitboosts. Der Cash-Out ist ausschliesslich bei Online-Wetten möglich. Wer seine Wetten an der Verkaufsstelle abgibt, verliert damit sämtliche Aktionen und die Möglichkeit, vorzeitig auszusteigen. Der Kiosk ist nicht die langsamere Version derselben Sache; er ist eine kleinere Version davon.

Registrierung: der Ausweis entscheidet

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Das ist der Vorgang, an dem sich die Schweizer von der ausländischen Konkurrenz am deutlichsten unterscheidet. Bei ausländischen Anbietern ist die Anmeldung in Minuten erledigt; hier wird ein Dokument hochgeladen, ausgelesen und gegen eine Adressdatenbank gehalten. Wer seine Wette spontan platzieren will, wird dieses Verfahren nicht lieben. Wer verstehen will, warum im Schweizer Markt keine Konten ohne geprüfte Identität existieren, versteht an diesem Punkt die ganze Konstruktion.

Ein Spielerkonto bedeutet also mehr als eine Zugangskennung. Es ist an eine Person, eine Adresse und einen Wohnsitz gebunden, und diese Bindung ist die Voraussetzung dafür, dass Limiten, Sperren und Auszahlungen überhaupt greifen können.

Was Live-Wetten im Schweizer Markt bedeuten

Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Das Geldspielgesetz kennt keine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird.

Zwei Regeln sollte kennen, wer live setzt. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Quote 1.00 gibt den Einsatz zurück und keinen Rappen mehr. Das ist kein Trick, sondern die logische Folge daraus, dass ein Live-Markt sich mit dem Spiel bewegt: Wer in dem Moment klickt, in dem der Schiedsrichter schon gepfiffen hat, hat nicht gewettet, sondern gezahlt.

Die Sportarten und Turniere, auf die sich Wetten richten

Das Schweizer Angebot ist ein Ausschnitt, kein Abbild des Weltsports. Auf der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen Fussball, Eishockey und Tennis, dazu weitere Sportarten mit ihren jeweiligen Wettbewerben. Fussball und Eishockey tragen im Schweizer Markt traditionell das grösste Gewicht, Tennis füllt das ganze Jahr über Lücken, die der Mannschaftssport lässt.

Wer ein grosses Turnier wie eine WM oder eine EM erwartet, findet es im Programm, soweit es auf der Liste steht. Der Katalog ist nach Sportarten, Wettbewerben und Wettarten geordnet und wird von der Gespa in der Fassung vom 10. September 2026 geführt. Ein Turnier, das nicht darauf steht, wird nicht angeboten — unabhängig davon, wie populär es ist.

Diese Begrenzung ist der unsichtbare Kostentreiber des Schweizer Marktes. Nicht die Marge allein macht das Angebot eng, sondern die Auswahl. Wer auf ein Nischenereignis setzen will, findet es bei einem der beiden Veranstalter unter Umständen gar nicht, und dann bleibt nur die nicht bewilligte Konkurrenz — mit allen Folgen, die der Abschnitt zur Rechtslage beschreibt.

Wie eine Wette abgerechnet wird

Die Rechnung selbst ist einfach, und ihre Details sind trotzdem der Ort, an dem Geld verloren geht. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Zwei Rundungen in dieselbe Richtung, beide zulasten des Spielenden. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Quote von 2.10 ergibt sich ein Gewinn von CHF 21.00 — hier fällt die Rundung nicht ins Gewicht. Bei krummen Quoten und Kombinationen mit fünf Voraussagen summiert sich der Effekt über viele Wetten zu einem Betrag, der die Marge um ein Weniges erhöht. Es ist kein Skandal, aber es ist der Grund, warum die Auszahlung auf dem Wettschein selten genau dem entspricht, was der Taschenrechner zeigt.

Bei der regulären Spielzeit gilt: Sie umfasst die reguläre Spieldauer, beim Fussball etwa 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Wette auf ein Pokalspiel abschliesst und annimmt, die Verlängerung sei inbegriffen, hat in der Regel auf das falsche Ereignis gesetzt.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die Kombination lebt also weiter, aber ohne die ausgefallene Voraussage. Wer eine grosse Kombination auf ein Spiel gebaut hat, das kurzfristig abgesagt wird, verliert in der Regel nicht den Einsatz, aber das Herzstück seiner Kombination.

Die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich

Wer die beiden Anbieter vergleicht, vergleicht zwei Erscheinungsformen derselben Sache. Beide haben eine Schweizer Bewilligung, beide unterstehen der Gespa, beide bedienen ein Vertragsgebiet, und beide kennen keine Konkurrenz im eigenen Gebiet. Ein Anbieter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, einer für die sechs Westschweizer Kantone — der Wettbewerb findet nicht zwischen den beiden statt, sondern zwischen dem Schweizer Angebot und dem, was von aussen auf den Markt drängt.

Was sich unterscheidet, ist die Ausgangslage der beiden Häuser. Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel, deren Reingewinn in die kantonalen Fonds und die Sportförderung fliesst. Die Loterie Romande ist eine Westschweizer Gesellschaft mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden, deren Produkt Jouez Sport heisst. Beide sind gemeinnützig verpflichtet, keine von beiden ist ein privater Buchmacher.

Die Steuerung des Marktes ist damit zugleich seine Begrenzung: Dieselbe Konstruktion, die den Reingewinn in öffentliche Zwecke leitet, verhindert auch, dass ein dritter Anbieter mit einem breiteren Katalog oder einer schärferen Quote auftritt. Wer das eine befürwortet, bekommt das andere mitgeliefert.

Welche Marken ohne Schweizer Bewilligung auftreten

Neben den beiden Veranstaltern treffen Schweizer Spielende auf eine Reihe ausländischer Marken. Sie sind hier aufgeführt, weil sie vorkommen und weil eine Einschätzung nötig ist — nicht, weil sie in der Schweiz zugelassen wären. Jede von ihnen trägt den Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung», und keine von ihnen ist eine legale Wahl im Sinne des Schweizer Rechts.

Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Gespa selbst als Domain-Hopping bezeichnet und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home nennt; auch bet365 steht auf der Liste.

Die Sperrliste ist kein Wassergraben. Sie ist eine Hürde, die sich in Stunden umgehen lässt, und genau das erklärt, warum diese Marken im Schweizer Alltag weiter auftauchen. Wer sie nutzt, sollte wissen, was er dafür aufgibt: die Einsicht in das Sperrregister, die Schweizer Aufsicht, die Auszahlung auf ein verifiziertes Konto im eigenen Namen und jeden Anspruch, den ein Schweizer Gericht durchsetzen könnte. Es gibt in der Schweiz kein Instrument, das Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockiert — das ist eine verbreitete Fehlannahme, und wer sich darauf verlässt, verlässt sich auf nichts.

Einordnung der geprüften Anbieter

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
FortuneJack keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz gemeldet
IviBet keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz gemeldet
BC.Game keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz gemeldet
X3Bet keine Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), gemeldet von Drittquellen
Wettigo keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz gemeldet
Betwinner keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz gemeldet
Donbet keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz gemeldet
Rabona keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz gemeldet

Zwei Zeilen tragen eine Bewilligung, acht tragen keine, und in sieben der acht Fälle ist nicht einmal eine ausländische Lizenz bekannt. Diese Spalte ist die wichtigste des ganzen Vergleichs, denn sie entscheidet, welches Recht überhaupt anwendbar ist. Eine Lizenz, die in Curaçao gilt, gilt in Basel nicht.

Der Unterschied lässt sich anhand der Bewilligung nicht staffeln: Es gibt keine halbe Schweizer Bewilligung und keine, die «fast» anerkannt wird. Entweder ein Anbieter darf hier Sportwetten veranstalten, oder er darf es nicht.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Swisslos ist eine der beiden Veranstalter, die Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen, und mit dem Produkt Sporttip bedient sie das grösste Vertragsgebiet des Landes: die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa.

Das Angebot ist an den behördlichen Katalog gebunden, und das ist keine Formalie. Wer bei Sporttip nach Ecken-, Karten- oder Esport-Märkten sucht, sucht vergebens, weil die Liste sie nicht führt. Wer nach einem breiten Live-Programm sucht, findet es — soweit die Bewilligung es trägt. Das ist das Angebot eines Veranstalters mit öffentlichem Auftrag, nicht das eines Buchmachers im Wettbewerb um die meisten Märkte.

Das Limiten- und Aktionssystem ist das eigentliche Profil dieses Anbieters. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Mindesteinsatz von einem Franken macht kleine Wetten möglich; der Höchsteinsatz von CHF 1’000 deckelt den Einzelrisiko-Spielraum deutlicher, als vielen bewusst ist.

Beim Wetten selbst ist das Instrumentarium vollständig: Einzel-, Kombinations-, System- und Langzeitwetten, Live-Wetten, Cash-Out und der Kombiboost. Der Cash-Out ist auf Online-Wetten beschränkt, nur als vollständiges Cash-Out möglich, und sein Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote und erhöht den Nettogewinn um 5 bis 100 Prozent, je nach Zahl der Voraussagen.

Wer bei Swisslos ein Konto führt, kann sein Guthaben zweimal pro Jahr kostenlos auszahlen lassen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Einzahlungen über das Wallet sind in 30 Tagen bis CHF 10’000 möglich, bei einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 9’999. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung landen automatisch im Wallet, höhere Beträge auf ein verifiziertes Konto.

Das Fazit: Sporttip ist der Anbieter mit dem grössten Vertragsgebiet und dem umfangreichsten Instrumentarium, und seine Grenzen sind präzise und nachlesbar — ein Katalog, der die Auswahl bestimmt, ein Einsatzdeckel von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und ein Boost-System, das den höchsten Prozentwert erst ab fünfzehn Voraussagen auszahlt. Wer das volle Programm braucht und seinen Wohnsitz im Vertragsgebiet hat, findet hier das breitere Angebot. Wer ohne Blick in die Bedingungen erwartet, dass «bis zu 100 Prozent» ein Alltagsfall ist, wird diesen Satz bereuen.

Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Veranstalter mit dem dichtesten Verkaufsstellennetz

Die Loterie Romande ist der zweite Veranstalter mit Schweizer Bewilligung und bedient mit Jouez Sport die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt ihren Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ihr Handelsregistereintrag lautet Société de la Loterie de la Suisse Romande, und ihre Bewilligung ist dieselbe Art von Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Gespa-Aufsicht.

Über das Wettprogramm selbst gibt das öffentlich zugängliche Material wenig her — genauer: über die einzelnen Quoten, Märkte und Aktionen von Jouez Sport liegen hier keine Angaben vor. Wer die Westschweizer Seite in Betracht zieht, prüft das Wettprogramm deshalb direkt bei der Loterie Romande, bevor er ein Konto eröffnet: welche Sportarten angeboten werden, welche Wettarten, welche Limiten gelten und welche Aktionen gerade laufen.

Was sich dagegen sagen lässt, ist die Struktur des Zugangs. Ein Onlinekonto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich, die Registrierung verlangt eine verifizierte Identität, und die Wohnsitzklausel bindet das Konto an die Sprachregion. Die 2’350 Verkaufsstellen sind im Westen der Schweiz das dichteste Netz, das ein Sportwettenveranstalter hier unterhält, und sie sind für Spielende relevant, die Wetten lieber persönlich abgeben als online.

Die Rolle dieser Grösse ist leicht zu unterschätzen. Ein Verkaufsstellennetz entscheidet für einen Teil der Spielerschaft darüber, ob Wetten überhaupt in Frage kommen, und es erklärt, warum die Loterie Romande in ihrer Region eine ganz andere Präsenz hat als ein reiner Onlineanbieter. Zugleich weiss die Aufsicht aus den Testkäufen von 2025, dass die Alterskontrolle an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen versagt hat — die Dichte des Netzes ist also kein Qualitätsmerkmal für die Kontrolle.

Das Fazit: Jouez Sport ist für Westschweizer der einzige bewilligte Weg, und die Loterie Romande kombiniert ihn mit einem Verkaufsstellennetz, das in der Region seinesgleichen sucht. Wer sich über Quoten, Märkte und Aktionen ein Bild machen will, muss die Bedingungen des Veranstalters selbst lesen — die Offenheit dieser Angaben ist der schwächste Punkt des Profils, nicht die Bewilligung.

FortuneJack: grosse Krypto-Community, kein Schweizer Rechtsschutz

FortuneJack gehört zu den ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen, und trägt in dieser Übersicht den Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung». Das ist keine Formalie, sondern der entscheidende Satz über diesen Anbieter: Es gibt keine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und keine hiesigen Rechtsschutzmöglichkeiten.

Nach Schweizer Recht hat eine ausländische Lizenz keine Wirkung. Wer hier ohne Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar; der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Für einen Anbieter dieser Kategorie heisst das: Die gesamte Geschäftsbeziehung steht ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS gesperrt werden.

Was ein solcher Anbieter demgegenüber bietet, ist eine andere Frage, und sie ist hier nicht die entscheidende. Wer die ausländische Seite wählt, wählt nicht ein besseres Produkt gegen ein schlechteres Recht, sondern er tauscht Rechtsschutz gegen etwas anderes — ein breiteres Programm, andere Zahlungswege, andere Limitensysteme. Ob dieser Tausch für ihn aufgeht, kann er nur entscheiden, wenn er weiss, was er hergibt.

Das Fazit: FortuneJack steht für die Kategorie der Marken, die im Schweizer Markt als Alternative auftreten, ohne je eine zu sein — wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung setzt, verliert den Zugang zu Aufsicht, Sperrregister und hiesigem Rechtsschutz, und dieser Verlust ist nicht durch ein grösseres Wettprogramm aufzuwiegen.

IviBet: Präsenz im Markt, keine hiesige Aufsicht

IviBet ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung, die hiesige Spielende erreicht. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei allen ausländischen Anbietern in dieser Übersicht: keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, keine Gespa-Aufsicht, keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz.

Diese vier Punkte sind kein Sammelvorwurf, sondern eine Beschreibung dessen, was ein Konto bei einem nicht bewilligten Anbieter strukturell nicht hat. Wer dort spielt, kann seine Anliegen nicht an eine Schweizer Aufsichtsbehörde richten, und eine Spielsperre, die er sich selbst auferlegt hat, gilt für dieses Konto nicht — sie ist im Register der bewilligten Anbieter hinterlegt, und das führt diese Marke nicht.

IviBet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Damit fehlen die Gespa-Aufsicht, die Anbindung an das Sperrregister und ein Schweizer Rechtsschutz vollständig.

Das Fazit: IviBet illustriert, was ein ausländischer Anbieter im Schweizer Markt in erster Linie ist — eine Domain, die auftaucht und wieder verschwindet, während die Verantwortung für Limiten, Streitfälle und Spielerschutz vollständig beim Spielenden bleibt.

BC.Game: breites Casino-Profil, ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game trägt wie alle ausländischen Anbieter dieser Übersicht den Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung». Es fehlt die Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, es fehlt die Aufsicht der Gespa, es fehlt die Verbindung zum Schweizer Sperrregister und es fehlt der hiesige Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Die Kategorie, in die dieser Anbieter fällt, ist für Schweizer Spielende aus einem bestimmten Grund wichtig: Der Schweizer Markt trennt Sportwetten und Casino sauber — Casinos werden von der ESBK beaufsichtigt, Sportwetten von der Gespa, und die beiden Bewilligungen sind verschieden. Eine Marke, die beides vermischt und in keiner der beiden Kategorien eine Schweizer Bewilligung hat, fällt damit aus beiden Registern heraus, und das gilt auch für die Spielsperre, die im Schweizer Register eingetragen wird.

Wer sich für einen solchen Anbieter interessiert, sollte die Frage der Bewilligung zuerst klären und erst danach über Märkte, Quoten und Zahlungswege nachdenken. Die Reihenfolge entscheidet, ob die folgenden Fragen überhaupt relevant sind.

Das Fazit: BC.Game zeigt, wie der Schweizer Markt für eine ausländische Marke aussieht, die sich über die Trennung von Wett und Casino hinwegsetzt — sie kann hier weder die eine noch die andere Bewilligung vorweisen, und damit greift kein Schweizer Schutzmechanismus.

X3Bet: gemeldete Lizenz aus Kanada, ohne Geltung in der Schweiz

X3Bet ist in dieser Übersicht der einzige Anbieter, für den überhaupt eine ausländische Lizenz gemeldet ist — Drittquellen nennen Tobique in Kanada. Für die Schweiz ändert das nichts: Nach Schweizer Recht hat eine ausländische Bewilligung keine Wirkung, und eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz liegt nicht vor. Die Folge sind dieselben vier Lücken wie bei den übrigen ausländischen Anbietern: keine Gespa-Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit, keine Aussicht auf einen hiesigen Streitschlichtungsweg.

Die gemeldete kanadische Lizenz ist ein gutes Beispiel für eine Angabe, die in der Werbung stark wirkt und rechtlich nichts trägt. Ob Tobique eine Aufsicht führt, die mit derjenigen der Gespa vergleichbar wäre, spielt für einen Spielenden in Bern keine Rolle — zuständig wäre die kanadische Aufsicht, und nur für Vorgänge in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Wer einen Anbieter mit Sitz in Übersee wählt, sollte sich klarmachen, dass er im Streitfall den Weg über eine ausländische Behörde nehmen müsste, ohne Schweizer Rechtsbeistand und ohne hiesige Beschwerdestelle. Das ist der eigentliche Preis einer «Lizenz», die auf der Startseite steht.

Das Fazit: X3Bet unterscheidet sich von den übrigen ausländischen Marken um genau eine Zeile in der Lizenzspalte, und diese Zeile hat in der Schweiz keine Wirkung — ein Anbieter mit einer Aufsicht in Kanada bleibt hier ein Anbieter ohne Bewilligung.

Wettigo: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Anbindung

Wettigo gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, die in der hiesigen Spielerschaft auftauchen. Die Bewilligungslage ist die der Kategorie: keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister, kein hiesiger Rechtsschutz.

Für eine Bewertung heisst das, dass sie an der Schwelle zur Bewilligungsfrage endet. Alles Weitere — Programm, Quoten, Zahlungswege, Limiten — ändert nichts am Status, weil die Aufsicht fehlt, die eine Beschwerde aufnehmen könnte. Wer dort ein Konto führt, ist im Verhältnis zu einem Anbieter, über den in der Schweiz niemand wacht.

Die Sperrliste der Gespa ist das einzige Instrument, das in der Schweiz überhaupt gegen solche Domains wirkt, und sie arbeitet mit DNS-Sperren, die innerhalb von Stunden umgangen werden können. Wer die Blockade als Schutzschild versteht, versteht sie falsch; sie verhindert den versehentlichen Klick, nicht die bewusste Entscheidung.

Das Fazit: Wettigo steht für die breite Mitte der nicht bewilligten Marken, und die zentrale Feststellung über sie ist die Abwesenheit jeder Schweizer Aufsicht — ein Punkt, den kein Wettprogramm aufwiegt, und ein Punkt, den der Spielende selbst nicht kompensieren kann.

Betwinner: bekanntes Volumen, unbekannte Bewilligungslage

Betwinner ist eine der bekannteren ausländischen Marken unter Schweizer Spielenden und trägt hier denselben Vermerk wie die übrigen: «ohne Schweizer Bewilligung». Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz liegt nicht vor, die Gespa beaufsichtigt den Anbieter nicht, eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister besteht nicht, und Schweizer Rechtsschutz steht nicht zur Verfügung.

Bekanntheit und Bewilligung sind zwei verschiedene Dinge, und bei einem Anbieter dieser Grösse lohnt es sich, sie getrennt zu betrachten. Bekanntheit sagt etwas über Marketing und Sichtbarkeit, nichts über Aufsicht. Die Bewilligungsfrage dagegen ist eine Frage des anwendbaren Rechts, und sie ist bei Betwinner mit einem Nein beantwortet.

Dass eine Domain auf die Sperrliste gesetzt werden kann, bedeutet zugleich, dass sie es schon war oder es jederzeit sein kann. Ein Anbieter, der im Schweizer Markt über eine blockierte Domain erreichbar ist, hat keine stabile Grundlage für eine langfristige Kontobeziehung — unabhängig davon, wie gross sein Angebot ist.

Das Fazit: Bei Betwinner fällt die Sichtbarkeit der Marke und die Nichtigkeit ihrer Rechtsstellung auseinander, und für einen Spielenden in der Schweiz ist die zweite Grösse die einzige, die zählt — wer sein Konto bei einem Anbieter ohne Bewilligung führt, hat im Streitfall niemanden, an den er sich wenden kann.

Donbet: kein Schweizer Veranstalter, keine hiesige Prüfung

Donbet ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Nach Schweizer Recht darf nur ein Anbieter mit Veranstalter- und Spielbewilligung Sportwetten veranstalten, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Bei Donbet fehlt sie, und mit ihr fehlen die Gespa-Aufsicht, die Anbindung an das Sperrregister und jeder hiesige Rechtsweg.

Diese Feststellung ist in der Bewertung nicht ein Kriterium neben anderen, sondern das erste. Ein Spielender, der seine Verlustlimite einhält, sich sperren lässt oder einen Auszahlungsstreit führt, verlässt sich auf ein System, das nur bei bewilligten Anbietern existiert. Eine selbst auferlegte Sperre wirkt dort nicht, wo kein Register geführt wird.

Wer den Anbieter dennoch in Betracht zieht, sollte zumindest die eigenen Bedingungen vollständig lesen — zu Limiten, Auszahlungen, Streitbeilegung und anwendbarem Recht — und sich klarmachen, dass deren Durchsetzung im Zweifel an einem Ort stattfinden müsste, an dem er keinen Beistand hat.

Das Fazit: Donbet fällt in die Kategorie der Anbieter, bei denen die Prüfung nach Schweizer Massstäben mangels Bewilligung gar nicht erst beginnt — und das ist keine Lücke dieser Einschätzung, sondern ihr Ergebnis.

Rabona: letzte Marke der Reihe, gleiche Ausgangslage

Rabona schliesst die Liste der ausländischen Marken in dieser Übersicht ab und trägt wie die übrigen acht den Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung». Es fehlt die Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, es fehlt die Aufsicht durch die Gespa, es fehlt die Anbindung an das schweizweite Sperrregister, und es fehlt der hiesige Rechtsschutz. Die Domain kann per DNS-Sperre blockiert werden.

Am Ende einer solchen Liste stellt sich die Frage, ob acht ausländische Marken nebeneinander überhaupt eine Vergleichsgrundlage bilden. Sie bilden eine: Alle acht teilen dieselbe Rechtsstellung, und keiner von ihnen kann in der Schweiz eine Bewilligung vorweisen. Was sie unterscheidet, liegt ausserhalb der Bewilligungsfrage und damit ausserhalb dessen, was ein Schweizer Aufsichtssystem beurteilen könnte.

Wer den Schweizer Markt verlässt, um bei einer dieser Marken zu setzen, trifft also nicht auf einen spezifischen Anbieter, sondern auf dieselbe Ausgangslage — die er bei jedem der acht vorfindet. Das ist die nützlichste Erkenntnis, die eine solche Liste überhaupt liefern kann.

Das Fazit: Rabona ist in dieser Übersicht kein Sonderfall, sondern der Abschluss einer Gruppe mit identischem Status — und der Vergleich zwischen ihnen beginnt erst dort, wo die Schweizer Bewilligung endet.

Verlustlimiten: was vor der ersten Wette festgelegt werden muss

Die Limitenfrage ist die praktischste auf dieser Seite. Bei Swisslos müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wer diese vier Werte setzt, setzt sie einmal und lebt dann mit ihnen. Das ist der entscheidende Punkt: Die Limiten sind keine Empfehlung, sondern die Grenze, ab der der Veranstalter weitere Wetten ablehnt. Und die 72-Stunden-Frist für eine Erhöhung macht aus einer guten Idee am Samstagabend eine Entscheidung, die erst am Dienstag wirkt.

Spielsperre und gemeinsames Register

Eine Selbstsperre bei Swisslos kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage gesetzt werden und lässt sich vor Fristablauf nicht aufheben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Aufgehoben wird eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten und nur unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Wer gesperrt ist oder das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Die Sperre ist damit endgültig im Wortsinn: Sie nimmt nicht nur den Zugang, sondern auch den Anspruch auf alles, was auf dem Konto liegt.

Wo Spielende Unterstützung finden

Wer merkt, dass die Kontrolle über das Spielen verloren geht, sollte die Verlustlimiten senken — eine Senkung wirkt sofort — und die Selbstsperre im Spielerkonto nutzen. Die Fachstellen der Kantone bieten Beratung an, und die Gespa führt das Sperrregister, das bei einer unbefristeten Selbstsperre greift. Ein Gespräch mit einer Beratungsstelle ist keine Formalie, sondern der kürzere Weg zur Sperre, die dann auch hält.

Rechtliche Grundlagen für Schweizer Sportwetten

Ein Eishockeyfeld im Freien auf einem zugefrorenen See, Schneewehen an den Banden, klare Winterluft
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Die Rechtslage hat einen klaren Kern: Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, und nur ein Anbieter mit Veranstalter- und Spielbewilligung darf sie veranstalten. Diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz, die Aufsicht führt die Gespa, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.

Was ausländische Anbieter anbieten

Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar; der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Eine Aufsicht, die sich um die Anliegen eines Schweizer Spielenden kümmert, existiert in diesem Verhältnis nicht.

Die Sperrliste der Gespa umfasst ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ende 2025 waren es 671 Domains, nach einer ersten Liste vom 3. September 2019. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt.

Der geschlossene Katalog der Wettarten

Die Gespa führt die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Nur Ereignisse auf dieser Liste dürfen angeboten werden. Qualifikationsrunden stehen darauf nur, wenn sie einzeln aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder den Podestplatz entscheidet; auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Ecken- und Kartenmärkte finden sich nicht, ebenso wenig eine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Was das für den einzelnen Spielenden bedeutet

Wer in der Schweiz setzen will, prüft zuerst den Wohnsitz und dann die Verfügbarkeit des Marktes. Ist beides gegeben, ist die Wette auf einem bewilligten Kanal abzuschliessen und auf ein Ereignis des Katalogs zu richten. Wer einen Markt sucht, den die Liste nicht kennt, findet ihn hier nicht — und die Alternative dazu ist eine nicht bewilligte Seite ohne Schweizer Aufsicht.

Häufig gestellte Fragen

Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und dürfen nur mit Veranstalter- und Spielbewilligung angeboten werden. In der Schweiz sind dafür zwei Veranstalter zugelassen: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Zulässig sind nur Wettarten, die auf der Liste der Gespa in der Fassung vom 10. September 2026 stehen.

Welcher Veranstalter gilt für welche Kantone?

Swisslos führt Sporttip in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Warum gibt es keine weiteren bewilligten Anbieter?

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Mehr Bewilligungen werden nicht erteilt, weil der Rahmen es nicht vorsieht — und nicht, weil sich kein weiterer Anbieter beworben hätte. Deshalb führt die Gespa auch keine Liste weiterer Buchmacher, sondern ausschliesslich die Sperrliste ausländischer Domains.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Sperrliste führt ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bleibt ohne Gespa-Aufsicht, ohne Anbindung ans Sperrregister und ohne hiesigen Rechtsschutz, auch wenn seine Seite erreichbar ist.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Bei Swisslos müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festgelegt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wie berechnet sich die Auszahlung und was kostet die Marge?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten; Swisslos rundet erst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen ab. Die Marge steckt in der Quote: Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 liegt der Auszahlungsanteil bei rund 95 Prozent, die Marge also bei rund 5 Prozent. Die tatsächliche Höhe hängt von Anbieter, Markt und Tag ab.

Inhalt erstellt vom Team «dreiwegwetten.com»